© 2017 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 080/16 Schulsozialarbeit Ausgaben und Stellenaufbau der Bundesländer für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie aktuelle Entwicklung - Erster Teil: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 2 Schulsozialarbeit Ausgaben und Stellenaufbau der Bundesländer für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungsund Teilhabepaketes sowie aktuelle Entwicklung - Erster Teil: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 080/16 Abschluss der Arbeit: 28.1.2017 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Kontext und zusammenfassender Überblick 4 2. Ausgaben und Stellenaufbau bei der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen sowie jeweilige aktuelle Situation der Förderung von Schulsozialarbeit 10 2.1. Bayern 10 2.2. Berlin 12 2.3. Brandenburg 15 2.4. Bremen 18 2.5. Hamburg 20 2.6. Sachsen 21 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 4 1. Kontext und zusammenfassender Überblick1 Förderung der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar 2010 die bisherige Feststellung/Ermittlung von Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche als nicht verfassungsgemäß eingestuft hatte, haben Bundestag und Bundesrat im Februar 2011 das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ beschlossen. Mit ihm sollten die Vorgaben des BVerfG zu einer besonderen Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen (Bildungs- und Teilhabepaket) und deren gezielter Förderung, der verfassungskonformen Ermittlung von Regelbedarfen sowie einer transparenten Ausgestaltung der Regelungen der Kosten für Unterkunft und Heizung umgesetzt werden. Das beschlossene Bildungsund Teilhabepaket (BuT) umfasst/e dabei Leistungen als individuelle Rechtsansprüche für Berechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und dem SGB XII, für Kinderzuschlags - und für Wohngeldempfänger sowie für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die folgenden sechs Bereiche: o Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, o Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, o Schülerbeförderung, o schulische Angebote ergänzende Lernförderung, o Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und o Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften ). Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat hatte man sich zudem darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern zusätzlich zu den finanziellen Entlastungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen – über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitende von vorher 24,5% auf 29,9%2 hinaus –, aber befristet auf die Jahre 2011 bis 2013 jeweils ca. 400 Mill. Euro zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der kommunalen Ebene zur Verfügung stellt. Diese Mittel wurden über eine weitere um 2,8 Prozent erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt3. In einer Protokollerklärung heißt es, dass diese „400 Mio. € p. a. vom Bund für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten für 2011 – 2013 zur Verfügung gestellt“ (79) werden. 1 Zur vereinfachten Nachvollziehbarkeit und zum direkten Zugriff für die LeserInnen werden alle inhaltlichen Nach- oder Verweise in dieser Arbeit direkt in den Text gestellt und nicht als hinten angestelltes Quellen- oder Literaturverzeichnis geführt. Alle angeführten Internetseiten weisen den bestehenden Zugriffs-Stand 28.1.2017 auf. 2 Sowie der weiteren Erhöhung von zusätzlich 1,2 Prozent für Verwaltungskosten und um 1,9 Prozent wegen der Verlagerung der Warmwasserkosten vom Regelsatz in die Kosten der Unterkunft/Heizung. 3 Im Folgenden in der Arbeit oft ’Kontext-BuT-Mittel’ genannt. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 5 Die Teilleistungen für Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung in Horten im Kontext des Bildungs - und Teilhabepaketes4 sind nicht Bestandteil der sozialgesetzlichen Änderungen, sondern beruhen auf einer bis Ende 2013 befristeten Zusage des Bundes und der formulierten politischen Erwartung des Einsatzgebietes zur Finanzierung von Schulsozialarbeit und/oder außerschulischem Hortmittagessen für SchülerInnen (dargestellt über die genannte Protokollerklärung). Zum gesamten Gesetzgebungsprozess einschließlich des Vermittlungsverfahrens: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/303/30306.html Protokollerklärung des Bundesrates zum Vermittlungsverfahren - BR-Plenarprotokoll 880, S. 97A - 98C vom 25.2.2011 (79, 80, 83): http://dipbt.bundestag .de/dip21/brp/880.pdf#P.97 Kenntnisstand zum Einsatz der Kontext-BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit in den Bundesländern Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Umsetzung der Schulsozialarbeit in den Ländern im Rahmen des BuT vor. Auf eine Kleine Anfrage zum Stellenaufwuchs aus den Mitteln der bis Ende 2013 begrenzten Zusatzförderung im Rahmen des BuT und möglichen Stellenstreichungen oder eigenen Zuweisungserhöhungen der Länder ab dem 1.1.2014 antwortet die Bundesregierung im März 2014: Der Bund habe nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung weder eine Aufgaben- noch eine Finanzverantwortung für Schulsozialarbeit und auch keine Befugnisse für eine entsprechende Kontrolle. Die Schulsozialarbeit sei und wäre auch nicht Teil des Bildungsund Teilhabepakets nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. den weiteren Rechtsgrundlagen für Bildung und Teilhabe. Die Verwendung der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel erfolgte in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung der Länder und Kommunen . Der Bund habe hierüber keine Informationen (vgl. 2). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Finanzierung von Schulsozialarbeit. BT-Drs. 18/472 vom 6.3.2014: http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/18/007/1800720.pdf Entsprechend enthalten auch die Evaluationsberichte von 2013-2016 des BMAS zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht die angefragten Informationen. Zwar wurden zum Teil Vertreter von Einrichtungen in Interviews auch zur Nutzung der Ressourcen für die Schulsozialarbeit befragt, eine Auswertung erfolgte aber weder vollständig noch quantitativ, sondern sporadisch und exemplarisch. (Vgl. dazu 95, 117, 123, 181, 329). BMAS (2015). Zwischenbericht Evaluation Bildung und Teilhabe (Ergebnisse des Teilprojekts „Messung des Erfüllungsaufwandes“). Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der qualitativen Wirksamkeit des Programms, Evaluation von 2013-2016 BMAS (2016). Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Kurzfassung mit Empfehlungen. (Zum Schlussbericht der Teilprojekte „Qualitative Implementationsanalyse“ und „Längsschnittbefragung von 4 Richtigerweise handelt es sich dabei also um Gelder, die das jeweilige Land (ggf.) den Kommunen zur Verfügung stellt, die im Rahmen der KdU-Regelung vom Bund refinanziert werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 6 Leistungsberechtigten und Wohnbevölkerung“ vom April 2016) Göttingen, Nürnberg: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/evaluation-desbildungspaketes -kurzbericht.pdf;jsessionid =13E2FA1CEB93DB5197308645E66BB899?__blob=publicationFile&v=1 Eine Anfrage der Wissenschaftlichen Dienste an das Statistische Bundesamt zur Datenverfügbarkeit zur Anzahl der SchulsozialarbeiterInnen in den einzelnen Bundesländern für die Jahre 2011- 2016 ebenso zu Ausgaben der Bundesländer in dem Bereich in den genannten Jahren konnte mangels Daten nicht beantwortet werden. Die Schulstatistik führe lediglich Zahlen zu den vollund teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach Schularten und Lehramtsprüfungen. Allerdings verweist der 14. Kinder- und Jugendbericht (mittels der Kinder- und Jugendhilfestatistik ) für das Jahr 2010 auf gut 3.000 Personen in der Schulsozialarbeit, die im Feld der Kinderund Jugendhilfe beschäftigt waren, was ca. 2.000 Vollzeitäquivalenten entsprechen würde. (Vgl. 329). Inwiefern „weitere Kräfte der Schulsozialarbeit von den Ländern (z.T. auf Lehrerstellen) oder – über das Schulverwaltungsamt – auch von Kommunen angestellt“ seien, könne nicht festgestellt werden, da es „für diesen Teil der Schulsozialarbeit […] nach wie vor an verlässlichen Angaben über den Umfang und die Entwicklung der personellen Ressourcen“ fehle. (330). Bundesregierung (2013). Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – 14. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung. Unterrichtung. BT-Drs. 17/12200 vom 30. 1. 2013: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/122/1712200.pdf Der zuständige langjährige Fachreferent des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Pudelko, nennt 2015 in einer Publikation ca. 3.000 Stellen, die im Rahmen der Kontext-BuT-Mittel insgesamt in den Bundesländern geschaffen wurden5 (vgl. 63). (Dabei geht der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit davon aus, dass es bundesweit mit Stand 2014 ca. 10.000 Personen insgesamt gibt, die in der Schulsozialarbeit tätig sind – vgl. Eibeck: 14; Olk spricht 2014 von geschätzten 6.000-7.000 gegenüber ca. 45.000 existierenden Einzelschulen). Möglich ist aber, dass man sich von Seiten des Paritätischen Gesamtverbandes bei den 3.000 durch Kontext-BuT-Mittel finanzierten Stellen für die Schulsozialarbeit auch auf die in der Bundestagsdebatte zum Gesetzgebungsverfahren 2011 genannten möglichen 3.000 neu zu schaffenden Stellen bezieht (vgl. 10792). Pudelko, Thomas (2015). Ausblick. In: Der Paritätische Gesamtverband. Schulbezogene Kinder- und Jugendsozialarbeit an Grundschulen. Was bleibt von der Schulsozialarbeit nach dem Förderende durch das Bildungs-und Teilhabepaket? Dokumentation einer Fachtagung des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit (63). Berlin: http://www.jugendsozialarbeit -paritaet.de/data/schulsozialarbeitangrundschulen2015_web.pdf Eibeck, Bernhard (2014). Grußwort des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit. In: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (Hrsg.). Schulsozialarbeit systematisch ausbauen – Neue Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben. Dokumentation einer Fachtagung 5 Denkbar wäre auch, dass Pudelko meint: im Rahmen der Anschluss-Weiterfinanzierung der Länder. Seine Formulierung lässt beide Textdeutungen zu. Wahrscheinlicher wäre, dass er von geschaffenen Stellen im Rahmen des BuT spricht. Diese Unklarheiten konnten noch nicht direkt geklärt werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 7 (12-16): http://www.kv-schulsozialarbeit.de/Fachtagung_SSA_München_2014_Dokumentationsband .pdf Deutscher Bundestag (2011). Plenarprotokoll 17/94 vom 25.2.2011: http://dip21.bundestag .de/dip21/btp/17/17094.pdf Der Deutsche Städtetag hat im Oktober 2011 eine Umfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bei 91 kreisfreien Städten durchgeführt und konnte dabei feststellen, dass „mehr als die Hälfte der kreisfreien Städte die Kapazitäten bei der Schulsozialarbeit entweder bereits in [jenem] Jahr aufgrund der Absprachen zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht hat oder [über] bereits eine feste dementsprechende Planung für die Zeit ab Januar 2012“ verfügte. Schreiben des Deutschen Städtetages vom 2.11.2011: http://www.harald-thome.de/media /files/n11-2011-UmsetzungBildungsundTeilhabepaket.pdf Damit liegt auch von Verbandsseite keine eindeutige oder umfassende (teilweise werden aber einzelne Bundesländer eingehend beleuchtet) Arbeit zu der Frage vor, wie die ‘Bundesmittel’ aus dem Kontext des BuT in den Bundesländern jeweils konkret für die Schulsozialarbeit eingesetzt wurden und mit welcher Anzahl an Personalstellen. Von universitärer Seite hat Prof. Karsten Speck für die Deutsche Kinder- und Jugend-Stiftung (DKJS) im Auftrag des BMBF als Auftragsforschung im Jahr 2012 genau diese Frage der Umsetzung der Schulsozialarbeits-‘Bundesmittel’-Förderung in den Ländern untersucht und dafür Anfragen an die Landesministerien gestellt, Länderdrucksachen- und Internetrecherche betrieben sowie z.T. informelle Gespräche geführt. Seine dazu verfasste Expertise ist aber nicht veröffentlicht . Allerdings haben Karsten Speck und Prof. Thomas Olk im „Reader Schulsozialarbeit“ des Deutschen Roten Kreuzes 2015 die Schulsozialarbeit in Deutschland dargestellt und dabei tabellarisch die entsprechenden Informationen zu den einzelnen Bundesländern, soweit überhaupt verfügbar, mit Spiegelstrichen – aber eher unsystematisch – mit Stand 2013/2014 aufgelistet. (S. S. 18-21): Olk, Thomas; Speck, Karsten (2015). Schulsozialarbeit in Deutschland. In: Deutsches Rotes Kreuz e.V. (2015). Reader Schulsozialarbeit. Von den Nachbarn lernen – Internationaler Vergleich von Jugendsozialarbeit an Schule. Band 3 (13-39).Berlin: http://drk-kinderjugend -familienhilfe.de/uploads/tx_ffpublication/reader_schulsozialarbeit_2015_web.pdf Typisierung der Länder nach Ausgestaltung der Schulsozialarbeit im Kontext des BuT Ebenso hat Speck in einer Veröffentlichung des Paritätischen Gesamtverbandes 2013 dargestellt, wie schwierig sich die Situation des Versuchs einer Gesamtschau zur Umsetzung des Mitteleinsatzes für die Schulsozialarbeit im Kontext des BuT in den Bundesländern darstellt, und erklärt, dass sich bei einem „Vergleich mehr Unterschiede, denn Gemeinsamkeiten zwischen den Ländern “ andeuten. Gemeinsamkeiten ließen sich unter anderem erkennen in o „a) einer Befürwortung von Schulsozialarbeit (unabhängig vom Bildungs- und Teilhabepaket ), o b) Auslegungsschwierigkeiten der Regelungen zur Schulsozialarbeit im Kontext des BuT sowie Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 8 o c) Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der Schulsozialarbeit im Kontext BuT.“ (6). Unterschiede zwischen den Ländern bestünden bei der Ausgestaltung der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes o „a) in der Regelungsdichte auf Landesebene, o b) im Förderverfahren/in der Weiterleitung der Bundesmittel, o c) in der Zweckbindung der Mittel für Schulsozialarbeit, o d) in den Förderschwerpunkten/der Mittelverwendung, o e) in der Ausbaustrategie, o f) in der Zuständigkeitsregelung zwischen Land und Kommunen, o g) in der Transparenz /im Monitoring über die verausgabten Mittel und o h) in der Nachhaltigkeit der Schulsozialarbeit nach dem voraussichtlichen Auslaufen der Bundesförderung.“ (6). Die Heterogenität zwischen den Ländern bei der Umsetzung der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes fasst er in folgender Übersicht zusammen: Speck 2013: 7 Speck, Karsten (2013): Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakt des Bundes. In: Der Paritätische Gesamtverband. Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 9 und Teilhabepaketes. Erfahrungen und Empfehlungen für die kommunale Praxis. Fachveröffentlichung 1/2013 (4-10): http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder /A4_schulsozialarbeit-BuT_web.pdf Diese Heterogenität der Umsetzung liegt insbesondere daran, dass das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit eines ist, was sich auch schon zuvor durch eine enorme Bandbreite ausgezeichnet hat, auf die dann konzeptionell und fachlich aufgesetzt wurde: Unterschiede in der Ressort-Anbindung , der Zielsetzung, den Aufgaben, der Zielgruppe usw. So kann streng genommen auch gar nicht vor ‘der’ Schulsozialarbeit im Kontext des BuT gesprochen werden. Auch hier wurden letztlich (wie auch die vorangehende Tabelle unter den Förderschwerpunkten aufführt) Schulsozialarbeit im engeren Sinne genauso wie auch allgemeine Kooperationsprojekte der sozialraumorientierten Jugendarbeit, SozialarbeiterInnen als Mulitplikatoren des BuT oder die Förderung von Benachteiligten realisiert. Die einhellige Einschätzung auf den vorangehenden Fachtagungen zur Schulsozialarbeit des Kooperationsverbundes und der zur Schulsozialarbeit publizierenden Wissenschaftler ist dennoch, dass die – verstanden in ihren unterschiedlichen Ausprägungen – Schulsozialarbeit in Deutschland insgesamt – wenn auch mit erkennbaren regionalen Schwerpunktsetzungen –, aber auch inhaltlichen Verschiebungen6 in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren hat. So sind sowohl die Anzahl der Schulsozialarbeitsangebote als auch die Personalstellen deutlich angestiegen . Dazu habe ganz sicher auch die Förderung der Schulsozialarbeit im Kontext des BuT beigetragen. (Vgl. z.B. Olk 2014; vgl. z.B. Pudelko 2015; vgl. z.B. Toppe 2015). Olk, Thomas (2014). Schulsozialarbeit am Scheideweg – Wo steht Schulsozialarbeit im Bildungssystem der Zukunft? In: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (Hrsg.). Schulsozialarbeit systematisch ausbauen – Neue Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben. Dokumentation einer Fachtagung (17-41): http://www.kv-schulsozialarbeit.de/Fachtagung _SSA_Munchen_2014_Dokumentationsband.pdf Pudelko, Thomas (2015). Einführung. In: Der Paritätische Gesamtverband. Schulbezogene Kinder- und Jugendsozialarbeit an Grundschulen. Was bleibt von der Schulsozialarbeit nach dem Förderende durch das Bildungs-und Teilhabepaket? Dokumentation einer Fachtagung des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit (1). Berlin: http://www.jugendsozialarbeit -paritaet.de/data/schulsozialarbeitangrundschulen2015_web.pdf Toppe, Sabine (2015). Soziale Arbeit an Grundschulen durch das BuT – Initialzündung oder Strohfeuer? In: Der Paritätische Gesamtverband. Schulbezogene Kinder- und Jugendsozialarbeit an Grundschulen. Was bleibt von der Schulsozialarbeit nach dem Förderende durch das Bildungs-und Teilhabepaket? Dokumentation einer Fachtagung (2-11). Berlin: http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de/data/schulsozialarbeitangrundschulen 2015_web.pdf 6 So wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kontext-BuT-Mittel die Schulsozialarbeit zunehmend auch an Grundschulen eingeführt oder verstärkt wurde, während sie zuvor stärker an Förder-, Sekundar- oder Berufsschulen etabliert war. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 10 Der Effekt zeigt sich sicher auch daran, dass, wenn gezielt Förderung der Schulsozialarbeit über den Kontext des BuT in einzelnen Bundesländern stattgefunden hat, in (mindestens diesen) auch eine direkte Anschlussfinanzierung erfolgt ist. In einer groben Zweiteilung, die auch immer wieder in den Bänden der Fachtagungen zur Schulsozialarbeit anklingt, kann gesagt werden, dass einerseits viele Bundesländer das ihnen so zur Verfügung gestellte Geld tatsächlich in die Verstetigung oder den Ausbau der Schulsozialarbeit investiert haben: entweder durch das Aufsetzen auf bereits bestehende Landesprogramme oder Landes-Förderstrategien (auch z.B. mit einem bestimmten Förderschwerpunkt) und im Rahmen einer zentralen gesteuerten landeseigenen Konzeption der Schulsozialarbeit, oder indem grundsätzliche und fachliche Vorgaben zur Verwendung der Mittel bei aber kommunaler Zuständigkeit gemacht wurden. Auf der anderen Seite vertraten/vertreten andere Bundesländer die Argumentation, dass die zusätzlichen , vom Bund zur Verfügung gestellten (2,8-Prozent-KdU-Beteiligungs-)Gelder lediglich eine Rechengröße für Kosten der Kommunen für Leistungen im Bereich von Unterkunft und Heizung seien und in dem beschlossenen Gesetzespaket keine Verpflichtung oder Zweckbindung für den Einsatz konkreter Mittel für die Schulsozialarbeit enthalten gewesen sei. Daher wurden keine fachlichen Vorgaben seitens des Landes gemacht. So oblag die Entscheidung der Vergabe der (über das Land weitergeleiteten) zusätzlichen Mittel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die darüber im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverantwortung zu entscheiden hatten und dies auch (und zum Teil mit stark unterschiedlichen Ausprägungen von Landkreis zu Landkreis) getan haben. Vorgehen in der vorliegenden Arbeit Zur Erstellung der hier vorgelegten Ausarbeitung zur Umsetzung der Schulsozialarbeit in den Bundesländern im Rahmen des BuT, zur bundeslandbezogenen Situationsbeschreibung der Schulsozialarbeit und zum aktuellen Ausbaustand wurden Anfragen an die Landesvertretungen der Länder beim Bund, teilweise auch an einzelne Landesministerien und wenn möglich an die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften Schulsozialarbeit gestellt; Datenbank- sowie Internetrecherchen wurden neben der soweit verfügbaren Sekundärliteratur zusätzlich herangezogen. In der Darstellung wird dabei jeweils versucht, soweit möglich auch der aktuellen Situationsbeschreibung zur Schulsozialarbeit in den einzelnen Bundesländern größeren Raum einzuräumen. Soweit erkennbar wird erwähnt, wenn sich die jeweiligen Landesregierungen explizit für eine (wie auch immer umzusetzende) erneute Unterstützung des Bundes bei der Förderung der Schulsozialarbeit aussprechen. – Eingehende Fragen zum jeweiligen landeseigenen Verständnis, zu Abgrenzungen oder Zuständigkeiten der Schulsozialarbeit werden hingegen nicht explizit behandelt , allenfalls teilweise gestreift. 2. Ausgaben und Stellenaufbau bei der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen sowie jeweilige aktuelle Situation der Förderung von Schulsozialarbeit 2.1. Bayern Bayern hat schon Anfang der zweitausender Jahre ein Landesprogramm zwar nicht zur Förderung der Schulsozialarbeit, aber der Jugendsozialarbeit an Schulen initiiert. Das Programm Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 11 wurde kontinuierlich ausgebaut (2008: 125 Stellen; 2010: 450 Stellen). Die Kontext-BuT-Mittel wurden zielgerichtet in den weiteren Ausbau des Landesprogramms investiert. So wurden 2012 190 weitere Stellen geschaffen, die ab 2014 in direktem Anschluss in das Landesprogramm überführt wurden. Zum 1.1.2017 waren 810 Stellen besetzt für insgesamt knapp 1.100 Einsatzorte . Das angestrebte Ziel von 1.000-Programm-Stellen im Jahr 2019 wurde angesichts des gestiegenen Bedarfs auf Grund der gestiegenen Anzahl von SchülerInnen mit Flüchtlings- oder Asylbewerberhintergrund vorgezogen, in der Haushaltsplanung für 2017/2018 wurden bereits die Mittel aufgestockt (17,4 bzw. gut 18,2 Millionen Euro), um das Ziel vorzeitig zu erreichen. In Bayern gibt es seit 2002 das Regelförderprogramm zur „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“. Bewusst hat sich Bayern dabei aus fachlich inhaltlichen Gründen gegen ein staatliches Förderprogramm von Schulsozialarbeit ausgesprochen, das sich als unspezifisches Angebot an alle Kinder und Jugendlichen gerichtet hätte, und sich stattdessen für die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen als sekundärpräventives Angebot, das sich gezielt an sozial benachteiligte junge Menschen gemäß § 13 SGB VIII richtet, entschieden. Das Land zahlt den zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen in Form einer Festbetragspauschale. Förderfähig sind dabei in Bayern Stellen für die Jugendsozialarbeit priorisiert an 1. Mittel-, Förder- und Berufsschulen, 2. an Grundschulen mit einem Migrantenanteil von mindestens 20 Prozent und 3. in besonders gelagerten Einzelfällen an Realschulen, wenn auf Grund sozialer Problemlagen ein signifikant erhöhter Jugendhilfebedarf nachgewiesen wird. Das Programm wurde von 2002 an über die Jahre kontinuierlich aufgestockt (2008: 125 Stellen; 2011: 450 Vollzeitstellenäquivalente). Als Qualitätsstandards wurden aufgestellt: der ausschließliche Einsatz von staatlich anerkannten SozialpädagogInnen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die tarifliche Entlohnung und ein umfassendes Fortbildungskonzept. Im Jahr 2009 beschloss man, das Programm bis zum Jahr 2019 auf 1.000 Stellen ausbauen zu wollen. Im Kontext der erweiterten Vereinbarungen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen der KdU erhielt Bayern von 2011-2013 ca. 28 Millionen Euro jährlich zur (möglichen) Verwendung für Schulsozialarbeit und das Hort-Mittagessen. Noch 2011 sollte in Bayern gelten, dass es allein den Kommunen zustehen sollte, zu entscheiden, ob und wie diese das zur Verfügung stehende Geld einsetzten; doch im Februar 2012 verständigten sich Bayrischer Landkreistag, Bayrischer Städtetag und Bayrischer Ministerrat „zur Vermeidung von Strohfeueraktionen und Doppelstrukturen “ auf einen Beschluss zur verpflichtenden Verwendung des Geldes durch die Landkreise und kreisfreien Städte für den Ausbau der bayrischen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS-Maßnahmen ) nach der JaS-Förderrichtlinie. Darin wurde auch vereinbart, dass die Finanzierung der Stellen zunächst allein aus Bundesmitteln erfolgen sollte, der Freistaat die erforderlichen Fortbildungsangebote zur Verfügung stellt und nach Auslaufen der Bundesförderung ab 2014 die neu geschaffenen Stellen mit dem nach der Förderrichtlinie geltenden Zuwendungs-Fördersatz von 16.300 Euro für ein Vollzeitäquivalent in die Landesfinanzierung überführt werden. (Näheres auch zum Selbstverständnis der bayrischen Jugendsozialarbeit:) Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen –JaS – des Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in der Fassung vom 20.11.2012: https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2012/heftnummer:16/seite:1079 Dementsprechend wurden mit den ’Bundesmitteln‘ in den Jahren 2012/2013 ca. 190 zusätzliche JaS-Stellen finanziert und die Fachkräfte in das JaS-Fortbildungsprogram des ZBFS - Bayerisches Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 12 Landesjugendamt aufgenommen. Diese zusätzlichen 190-Stellen wurden zum 1.1.2014 nahtlos in das JaS-Landesförderprogramm überführt. 2014 gab es 642 Vollzeitstellen mit knapp 890 Fachkräften und 886 Einsatzorte: 502 Mittelschulen , 176 Grundschulen, 131 Förderschulen, 70 Berufsschulen und 7 Realschulen. Angesichts der gestiegen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen wurde der geplante Ausbau des Programms auf 1.000 Stellen beschleunigt. Mit dem Beschluss des Ministerrats vom 9.10.2015 werden bei der Bewilligung der neuen JaS-Stellen „Einsatzorte mit hohem Anteil an Flüchtlingskindern priorisiert“ und das Ausbauprogramms schon 2016 gesteigert. Der Doppelhaushalt 2017/18 sieht für das JaS-Programm nunmehr 17,48 Millionen Euro bzw. 18,22 Millionen Euro vor. Der Ausbaustand zum 1.1.2017 beträgt 810 Stellen an insgesamt 1.089 Einsatzorten. (Vgl. z.T. Antwort des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Referat Jugendhilfe zur sozialen, schulischen und beruflichen Integration, vom Januar 2017). Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (2016). Internetseite . Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS: www.stmas.bayern.de/jugend/sozialarbeit /jas.php 2.2. Berlin Seit Mitte der zweitausender Jahre gibt es in Berlin das zentral gesteuerte Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“. Es wurde kontinuierlich ausgebaut und gefestigt (2010: 160 Stellen, ca. 7,9 Millionen Euro) und bot in Berlin den Anknüpfungspunkt für die zielgerichtete Investition der indirekten Bundesgelder für die Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes. Das Programm wurde 2012 mit Hilfe der ’Bundesgelder‘ um weitere 90 Stellen aufgestockt. Die Anschlussfinanzierung zur Beibehaltung der Aufstockung wurde auch nach 2014 über den Landeshaushalt mit einer Gesamtsumme für das Programm von dann knapp 14 Millionen Euro sichergestellt. Die Absicherung des Programms ist weiterhin gegeben (2015: 257 Stellen), eine weitere Aufstockung der Schulsozialarbeit erfolgt derzeit themengebunden (2016: 286 Stellen, s. „Soforthilfe für Flüchtlinge“ und „Bonus-Programm“). 2006 wurden mit dem Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ die vorangehenden Ausprägungen von schulsozialpädagogischer Arbeit in den Bezirken gebündelt und werden seither auf Landesebene koordiniert. Das Programm startete für zunächst 20 Hauptschulen. Im September des gleichen Jahres 2006 stockte man das Programm mit ESF-Mitteln auf und dehnte es auf alle Hauptschulstandorte aus. Eine systematische Erweiterung folgte. Im Jahr 2007 wurden die sonderförderpädagogischen Förderzentren einbezogen, 2009 74 Grundschulen, 2010 16 berufliche Schulen. 2010 war das Programm mit 160 Stellen und Mitteln von rund 7,88 Millionen Euro ausgestattet. Ziel des Programms war es, vor allem benachteiligte SchülerInnen bei der Bewältigung ihrer schulischen Anforderungen zu unterstützen. (Vgl. Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I A 5 - Kooperation Schule -Jugendhilfe, Soziale Stadt vom Januar 2017; vgl. auch Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 29.11.2016). Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2016). Pressemitteilung vom 29.11.2016 „10 Jahre Jugendsozialarbeit – eine Erfolgsgeschichte“: www.berlin .de/sen/bjw/service/presse/pressearchiv-2016/pressemitteilung.536481.php Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 13 Näheres zur Programmbeschreibung durch die „Programmagentur für Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ unter: http://www.spi-programmagentur.de/pro_info.html Mit den zusätzlichen, indirekten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung für Schulsozialarbeit konnte das Landesprogramm im Schuljahr 2011/2012 über die jährlich so zur Verfügung stehenden 4,5 Millionen Euro um 90 Stellen auf dann insgesamt 250 Stellen und zudem auf dann insgesamt 250 Schulen ausgeweitet werden. Insgesamt 76 freie Träger der Kinder - und Jugendhilfe wurden über Kooperationsverträge mit den beteiligten Schulen aktiv. Neben diesen 4,5 Millionen Euro ’Bundesmitteln‘ per anno wurden 2011-2013 auch zusätzlich die erwähnten rund 7,9 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für das Landesprogramm eingesetzt. Seit dem Jahr 2012 erfolgte die Finanzierung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ zudem ausschließlich über Mittel des Berliner Landeshaushaltes und des Bildungsund Teilhabepaketes (Vgl. Antwort der Senatskanzlei – I A 3, Bundesangelegenheiten, Wirtschaft , Gesundheit, Frauen und Jugend vom Januar 2017; vgl. darüber hinaus Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft- I A 5 - Kooperation Schule -Jugendhilfe, Soziale Stadt vom Januar 2017). Durch die zusätzlichen 90 BuT-Kontext--Stellen wurden 45 neue Grundschulen, sieben weitere integrierte Sekundarschulen, ein weiteres Förderzentrum, einige weitere berufliche Schulen sowie erstmals auch neun Gymnasien in das Programm integriert. Insgesamt waren 2013 somit 121 Grundschulen, 56 Integrierte Sekundarschulen, 44 Förderzentren, 20 berufliche Schulen und 9 Gymnasien in das Programm aufgenommen; 255 Stellen (davon für besondere und 13 für Koordinierungsaufgaben ) wurden finanziert (s. unten stehende Tabelle). Marina Koch-Wohsmann von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft führte in einer Publikation des Paritätischen 2013 aus, dass die Verteilung der zusätzlichen 90 Stellen der Schulsozialarbeit nach Kriterien der sozialen Belastung erfolgt sei. Es seien alle Schularten mit schulbezogener Kinder- und Jugendsozialarbeit ausgestattet worden, die einen hohen Anteil von SchülerInnen hätten, deren Eltern Grundsicherungsleistungen erhielten und in den Schulen als „lernmittelkostenbefreit“ identifizierbar seien. Als Orientierungsgröße hätten Schulen mit mehr als 225 SchülerInnen mit einer Lernmittelkostenbefreiung gegolten. Die bedarfsgerechte und schulbezogene Verteilung der Sozialarbeiterstellen sei dabei in der regionalen Verantwortung durch gemeinsame Entscheidung der regionalen Schulaufsicht und dem Jugendamt erfolgt. Die inhaltliche Arbeit an den (zusätzlichen 45) Grundschulen sei vor allem durch die Beratungen von SchülerInnen und Eltern zur Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme, zu schuldistanziertem Verhalten oder zum Übergang an die Sekundarschule für Kinder der 6. Klassen, vereinzelt aber auch durch die Aktivierung von Unterstützungsnetzwerken in Kinderschutzfällen und bei Schuldistanz sowie zudem durch die Schulung von Lehrkräften zum Umgang mit Mobbing in Klassen geprägt (gewesen). Zu den Hauptaufgaben der Jugend-/Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen zähl(t)en hingegen die individuelle Beratung zu Fragen von BAföG, Kindergeld , zu Widersprüchen, zu psychosozialen Problemlagen wie Mobbing, Drogen, Prüfungsangst oder Justiziellem wie Sozialstunden oder einem Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Zusätzlich gehe es auch um familiäre Probleme (Suche nach Kinderbetreuung, Gewalt in der Partnerschaft, familiärer Druck) sowie schulische und berufliche Schwierigkeiten (Fehlzeiten, Beschwerden, nichtbestandene Probezeit). An den Gymnasien wurden/werden SchülerInnen und Eltern vornehmlich zu Themen wie Berufswahl, der Entwicklung schulischer Perspektiven oder auch zu Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 14 weiterführenden Unterstützungsangeboten beraten; aber auch der Aufbau von Klassenräten wurden initiiert; Lehrkräfte wurden bei Elterngesprächen unterstützt und zum fallbezogenen Umgang mit schuldistanziertem Verhalten beraten. Koch-Wohsmann 2013:11 Koch-Wohsmann, Marina; Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin (2013). Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen. Erweiterung des zentralen Landesprogramms im Rahmen der zusätzlich BuT-Mittel. In: Der Paritätische Gesamtverband. Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes. Fachveröffentlichung 1/2013 (11-14). Berlin: 11. 13/14.: http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder /A4_schulsozialarbeit-BuT_web.pdf Nach dem Auslaufen der ’BuT-Kontext-Mittel‘ für die Schulsozialarbeit wurden die aufgestockten 90 Stellen gänzlich aus dem Landeshaushalt weiterfinanziert. Zudem startete zum 1.2.2014 das Bonus-Programm für Schulen mit einer hohen sozialen Belastung. Entscheidet sich danach eine Schule im Bonus-Programm für eine (zusätzliche) Stelle der Jugendsozialarbeit, können die bewährten Strukturen und Standards des Landesprogrammes „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ genutzt werden. 2014 stellte das Land Mittel in Höhe von rd. 13,6 Millionen zur Verfügung (256 Stellen), 2015 rd. 14,03 Millionen Euro (257 Stellen) und 2016 rd. 14,8 Millionen Euro (286 Stellen). 2016 sind 249 Schulen Teil des Programms, 54 Schulen – 16 ausschließlich – nehmen Jugendsozialarbeit im Rahmen des Bonus-Programms über das Landesprogramm in Anspruch; 260 Stellen sind Teil des Landesprogramms (inklusive der 13 Koordinierungsstellen sowie der 11,5 Stellen für besondere Aufgaben), 26 zusätzliche Stellen der sozialen Arbeit wurden seit August 2015 flexibel für die sozialpädagogische Unterstützung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Willkommensklassen bzw. für die Ausstattung sechs inklusiver Schwerpunktschulen mit Schulsozialarbeit eingesetzt. Über diese Sofortmaßnahme hinaus wird die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund als eine wichtige Aufgabe aller Sozialpädagog Innen im Programm gesehen. Im Laufe der Jahre hat sich die Anzahl der beauftragten Träger auf 78 erhöht. (Vgl. z.T. Antwort der Senatskanzlei – I A 3, Bundesangelegenheiten, Wirtschaft, Gesundheit , Frauen und Jugend vom Januar 2017; vgl. z.T. auch Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft- I A 5 - Kooperation Schule -Jugendhilfe, Soziale Stadt vom Januar 2017). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 15 Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin (2015). Senat beschließt umfangreiches Konzept für Flüchtlinge. Pressemitteilung vom 11.8.2015: www.berlin .de/rbmskzl/aktuelles/politik-aktuell/2015/meldung.350676.php Vermerk als Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin, Stand 9.1.2017 sowie SPI- Programmagentur Nach Aussagen der Senatsverwaltung werden die 26 Stellen aus der „Sofortmaßnahme Flüchtlingsarbeit “ auch im Jahr 2017 weitergeführt. Ebenso wie die Schulsozialarbeit an allen derzeit 249 beteiligten Schulen des Landesprogramms fortgesetzt wird. 2.3. Brandenburg Das Land Brandenburg beteiligt sich seit Mitte der neunziger Jahre an der Finanzierung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit über ein Personalkostenförderprogramm . Nachdem die Förderung auf Grund der demografischen Entwicklung nach 2005 stark abfiel, hat das Land in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, den Ausbau wieder voranzutreiben. Die im Kontext des BuT zur Verfügung gestellten ’Bundesmittel‘ für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit wurden zwar nicht (wie teilweise zunächst angedacht) über das Land zentral gesteuert in die Schulsozialarbeit geleitet, aber viele Kommunen haben wohl die Mittel auch in die Schulsozialarbeit investiert. Die neue Landesregierung hat 2014 den Aufwuchs der Förderung für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Personalkostenförderungsprogramms für die gesamte Legislatur um insgesamt 100 Stellen (in zwei Schritten) ab 2016 beschlossen: So steigen die für die Schulsozialarbeit eingesetzten Landesmittel von knapp 1,6 Millionen auf nun knapp 2,6 Millionen Euro. Die gemeinsam mit den Gebietskörperschaften finanzierten Vollzeitstellen für Sozialarbeit an Schulen in Brandenburg stiegen von 2014 mit 162 auf jetzt 260 im Jahr 2016 Aktuell werden insgesamt über das Personalkostenförderungsprogramm 740 Vollzeitstellen kofinanziert ; insgesamt werden zur Finanzierung dieser Stellen von Land, Landkreisen/kreisfreien Städten, kommunalen Trägern mindestens 22 Millionen Euro aufgebracht. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 16 Die Landesebene fördert seit 1996 Schulsozialarbeit im Rahmen eines Personalkostenförderungsprogramms für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugend- und Jugendsozialarbeit (als Reaktion auf das Auslaufen, aber auch die Dominanz von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen in dem Bereich). Dabei erhalten die Jugendämter Mittel vom Land, die sie entsprechend der eigenen Jugendhilfeplanung für Träger und Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet einsetzen. Dementsprechend läuft die Antragstellung für das Programm über die Jugendämter. Bis 2005 hieß das Programm für die gesamte Jugend- und Jugendsozialarbeit „610-Stellen-Programm “. In Folge der demografischen Entwicklung in Brandenburg und der Verringerung der Hauptzielgruppe der Jugend- und Jugendsozialarbeit zwischen 2005 und 2010 auf etwa die Hälfte, entwickelte man ein Modell, bei dem die Förderung von einem Äquivalent von 610 Stellen noch im Jahr 2005 über Schritte von 580 und 540 zu 510 Stellenäquivalenten im Jahr 2008 reduziert wurde. Die Finanzierungsart der Personalkostenförderung wurde von einer Festbetragsfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung von bis zu 25 Prozent der Gesamtpersonalkosten pro Kreis/kreisfreier Stadt umgestellt, d.h. „Hauptzuwendungsgeber" ist nun die kommunale Ebene. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (2016). Internetseite. Personalkostenprogramm Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit: http://www.mbjs.brandenburg .de/sixcms/detail.php/bb2.c.511235.de Der Einsatz von Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung gestellten BuT-Kontext-’Bundesmittel ‘ lag in Brandenburg vollständig in kommunaler Verantwortung. Von Seiten der Landesregierung wurde kein Einfluss auf die Mittelverwendung genommen. (Vgl. Antwort des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit , Landesjugendplan vom Januar 2017). Allerdings war im Sommer 2011 zunächst noch von zuständiger Landesministeriumsseite eine mögliche landesbezogene Konzeption zur Umsetzung der Mittel für Schulsozialarbeit im Kontext des BuT vorgesehen (z.B. über eine deutliche Aufstockung für die Schulsozialarbeit im Personalkostenförderungsprogramm ). In einer gemeinsamen Erklärung von Landesregierung, Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg verständigte man sich Ende 2011 jedoch auf eine direkte Weiterleitung der Mittel an die Landkreise/kreisfreien Städte. Dabei wurde die Schulsozialarbeit in der Erklärung zwar an erster Stelle zum Erreichen des Ziels, leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu ermöglichen, genannt, aber nicht ausschließlich. Für die Kommunen bestand (entsprechend) keine Nachweispflicht über die Verwendung der Mittel. Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Brandenburg und der kommunalen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringen Einkommen vom 7. Dezember 2011: http://www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/gemeinsame_erklaerung _111207.pdf Dem Land liegen daher nur sehr unvollständige Daten zum Mitteleinsatz der Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulsozialarbeit vor. In den 14 Gebietskörperschaften wurden danach mindestens 57/78 Stellen geschaffen. Die Zahl ist aber nicht tatsächlich verwendbar, da für einzelne Städte und Landkreise gar keine Angaben gemacht wurden - was nicht automatisch heißt, dass dort keine Mittel eingesetzt wurden. (S. nachstehende Tabelle) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 17 Landkreis/ Stadt 2011-2013 Stellen (nicht immer VZÄ) Märkisch-Oderland 300.000 p.a. ? Spree-Neiße 240.000 p.a. 6 Cottbus 560.000 p.a. 12 Havelland 16 Elbe-Elster 5 Potsdam 21 Projekte (nicht Stellen) Frankfurt (Oder) 125.000 p.a. 4 Brandenburg 0,5 + 0,5 Oberhavel 3 Dahme-Spreewald 8 697.000 SaS + Hortessen Oberspreewald-Lausitz 0 Teltow-Fläming 0 Oder-Spree 2 Uckermark 0 Tabelle als Antwort vom 23.1.2017 des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan Ob diese oben angeführten und bekannten eingesetzten Mittel von den Kreisen und Gemeinden nach dem Auslaufen der Kontext-BuT-Mittel weiter durch die Kreise und Gemeinden finanziert wurden, ist dem Brandenburgischen Bildungsministerium nicht bekannt. Die „Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe Brandenburg“ hat zugesagt, die Daten, die ihnen zum Einsatz der ’Bundesmittel‘ für die Schaffung von Schulsozialarbeit sowie zu etwaigen Anschlussfinanzierungen vorliegen, zusammenzustellen und bis Mitte Februar 2017 an die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu senden. Zur Klärung der Frage, inwiefern die Landkreise und Kommunen über den Teilbereich „Schulsozialarbeit an Schulen“ im Rahmen des Personalkostenförderprogramms hinaus eigenständig noch weitere Schulsozialarbeit finanzieren , erhoffen sich die Wissenschaftlichen Dienste eine Antwort der Landeskooperationsstelle. Klare Angaben können vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aber zu den konkreten Personalkosten für die geförderten Stellen der Schulsozialarbeit im Rahmen des genannten „Landesprogramms zur Förderung von Personalkosten im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ gemacht werden. Danach standen von Landesseite 2014 gut 1,57 Millionen Euro zur Verfügung, 2015 1,99 Millionen Euro für und 2016 2,56 Millionen Euro. Entsprechend konnten die Vollzeitstellen für Sozialarbeit an Schulen in dem Programm von 2014 mit 162 bis 2016 auf 260 ansteigen. (Vgl. Antwort des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan vom Januar 2017). Jahr VZE Volumen € 2014 162 1.577.070 2015 204 1.985.940 2016 260 2.535.000 Tabelle als Antwort vom 23.1.2017 des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 18 Möglich wurde der Aufwuchs durch eine Vereinbarung der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vom Oktober 2014, die die Förderung für 2015 und für 2016 von pro Jahr zusätzlich 50 neuen Stellen anteilig im Bereich “Sozialarbeit an Schule“ vorsah. Die Priorität wurde dabei landesseitig auf Schulsozialangebote an Oberschulen gelegt. Mit Stand Juli 2016 werden aus den Landesfördermitteln aus dem Personalkostenförderprogramm aktuell ca. 740 Vollzeitstellen kofinanziert. Die meisten Personalstelleninhaber sind in der offenen Jugendarbeit (303 Stellen) tätig, gefolgt von SozialarbeiterInnen an den Schulen (260 Stellen), JugendkoordinatorInnen im ländlichen Raum (65 Stellen) und StreetworkerInnen (40). Die restlichen Stellen verteilen sich auf die Arbeitsfelder des Kinder- und Jugendschutzes, Jugendverbandsarbeit und anderes. Die Gesamtausgaben (inklusive der Ausgaben der Landkreise, kreisfreien Städte, der Kommunen und der Träger) betragen hierfür jährlich jetzt mindestens 22 Millionen Euro. (Vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2016 Internetseite). Aktuell wird von Landeseite auch darauf verwiesen, dass mit dem Aufwuchs von nunmehr 100 zusätzlichen Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (von 2016-2019) den Kommunen auch zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung stehen, die auch zur Arbeit mit jungen Flüchtlingen eingesetzt werden können (36): Brandenburgisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (2016). Flucht, Asyl und Integration: Kinder und Jugendliche, Weiterbildung und Sport im Land Brandenburg. Dezember 2016: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media .php/5527/flucht%2Casyl_und_integrationstand_dez_2016_.pdf 2.4. Bremen Bremen hat die zusätzlichen ’Kontext-BuT‘-Mittel für Schulsozialarbeit mit ca. 2,4 Millionen Euro jährlich für den Stellenaufbau von 50 bzw. 55 Stellen insbesondere an Schulen mit Zentren für unterstützende Pädagogik (bzw. nach Sozialindikatoren) eingesetzt. Ab Mitte 2014 wurden die 55 Stellen aus dem Landeshaushalt der Stadtgemeinden mit ca. 2,8 Millionen Euro weiterfinanziert; seit 2016 finanziert man die genannten Stellen aus der finanziellen Entlastung durch die 100- prozentige Kostenübernahme des Bundes für Leistungen des BAföG. Es sollen insgesamt gut 100 SchulsozialpädagogInnen in Bremen beschäftigt sein. An Bremer Schulen arbeiten seit mehr als 20 Jahren auch SozialpädagogInnen. Dabei setzt Bremen verstärkt seit 2010 multiprofessionelle Teams aus SchulpsychologInnen, Sonder-, Schul- sowie SozialpädagogInnen in der schulischen Beratung ein. Mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) wurde 2010 (bzw. seit April 2012 gänzlich geöffnet) eine Einrichtung geschaffen, die diese Arbeit koordinieren sollte und Schulen von der Grundschule bis Sekundarstufe II (für Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen) für Beratung und Unterstützung in Fragen der Lernentwicklung, der sozial-emotionalen Entwicklung oder für Krisenintervention zur Verfügung steht. Die Teams werden auf Anfrage und in enger Zusammenarbeit mit den 2010 aus den sonderförderpädagogischen Förderzentren hervorgegangenen Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) der Schulen tätig. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 19 Z.B. Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) Bremerhaven: https://www.rebuz-bremerhaven.de/ Bremen hat entschieden, die zusätzlichen Mittel für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungsund Teilhabepaketes vor allem an den Schulen mit Zentren für unterstützende Pädagogik (69 Zentren ) einzusetzen. Der Beschluss dazu wurde erst im Oktober 2011 getroffen, mit der gleichzeitigen Vorlage eines „Konzeptes zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“, in dem auch das Aufgabenfeld der SchulsozialarbeiterInnen beschrieben wurde. Dabei wird insbesondere auf das Konzept der inklusiven Bildung (im Sinne der Förderung des Zusammenlebens von „Nichtbehinderten und Behinderten, SchülerInnen mit und ohne Migrationshinweise sowie Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlicher sozialer Herkunft“) abgestellt (vgl. unten angeführte Anlage 2: 18f), das eben die besondere Organisationsform der ’Allgemeinen Schule mit integriertem Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP)‘ übernehme. Vorlage G 11/18 für die städtische Deputation für Bildung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit vom 26.11.2011 zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadtgemeinde Bremen, Anlage 2 „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets“: file://parlament/Benutzer/verwojtysije/_unverschluesselt/Benutzerprofil /Desktop/G11_18.pdf Nach Abzug der Gelder für das Hort-Mittagessen wurden die jährlich zur Verfügung stehenden 2,4 Millionen Euro zur Schaffung von 50 Stellen an vor allem Grund- und Oberschulen zum November 2011 eingesetzt. Die „sich aus einer Aktualisierung der Bedarfsprognosen für gesetzliche Leistungen im Mai 2012 ergebenden Spielräume sollten zudem prioritär für Schulsozialarbeit verwendet werden“; so dass zum 1. August 2012 über die Schaffung weiterer Stellen entschieden werden sollte. Die Landesvertretung Bremens beim Bund spricht insgesamt von 55 Stellen, die über die ’Kontext-BuT-Mittel‘ für die Schulsozialarbeit 2011-2013/Mitte 2014 finanziert wurden, die GEW Bremen von 50 und von 55 Stellen, die dann erst zum 1.8.2014 ausfinanziert wurden. Ab Sommer 2014 wurde die Finanzierung der 50 (bzw. 55) Stellen aus den Haushaltsmitteln der beiden Stadtgemeinden Bremens (45 Stellen in der Stadtgemeinde Bremen, zehn in der Stadt Bremerhaven) fortgeführt bzw. wurden die 50 Stellen weiterfinanziert und um fünf Stellen aufgestockt ; alle Stellen wurden entfristet. Seit 2016 werden die genannten Stellen von den beiden Stadtgemeinden durch die Mittel getragen, die für sie durch die Entlastung aus der Kostenübernahme des Bundes für das BAföG frei werden. (Vgl. z.T. Antwort der Landesvertretung der Freien Hansestadt Bremen beim Bund vom Januar 2017). Nach Angaben der GEW Bremen arbeiten derzeit (Stand 2015) weit über 100 Schulsozialpädagog Innen in Bremen, überwiegend aus der Ganztagsförderung finanziert und meist bei Schul- und Fördervereinen angestellt. Im Jahr 2013 hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Bremen gegründet, die 13 Forderungen an die Bremer Politik formuliert. Dazu gehört, dass die Schulsozialarbeit an jede Schule gehöre und mindestens eine volle Stelle Schulsozialarbeit für 150 SchülerInnen als notwendig erachtet wird, dass SchulsozialarbeiterInnen nicht an mehreren Schulen eingesetzt werden sollten, dass die prekären Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen bei Schulvereinen und nicht tarifgebundenen Anstellungsträgern aufgelöst gehören, dass ein Referat in der zuständigen Behörde zuständig und ansprechbar für alle SchulsozialarbeiterInnen sein solle. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 20 GEW Bremen (2016). Internetseite. Schulsozialarbeit in Bremen. 16.05.2015. Die aktuelle Situation: https://www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/schulsozialarbeit-inbremen / 2.5. Hamburg Die Schulsozialarbeit wurde in Hamburg vor dem Einsatz der durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich über die 15 „Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen“ (jetzt 13 „Regionale Bildungs- und Beratungszentren“- ReBBZ) und die dort beschäftigten Sozialpädag Innen erbracht. Über die ’BuT-Kontext-Mittel‘ konnten 2011, 2012 und 2013 durch den Senat jeweils 4,8 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit gänzlich neu an Schulen bereitgestellt werden. 122 Stellen sollten finanziert werden, damit alle Schulen mit Kindern mit Förderbedarf Stellenzuweisungen erhalten konnten; das Land selbst hat zusätzlich 420.000 Euro aufgebracht, um dieses Ziel umzusetzen. Nach Auslaufen der indirekten BuT-Finanzierung werden die 122 Stellen seither gänzlich aus dem Landeshaushalt weiterfinanziert. Hamburg stellte nach einer vorangehenden Pilotphase im Jahr 2000 sein bisheriges Unterstützungssystem bei schulischen Problemlagen um und errichtete flächendeckend 15 „Regionale Beratungs - und Unterstützungsstellen“ (REBUS), in denen unter anderem die bisherigen Aufgaben der Schülerhilfe, der Schulen für Verhaltensgestörte, der Schulstellen der schulischen Erziehungshilfe oder der Gesamtschul-PsychologInnen gebündelt wurden. Dort arbeiten multiprofessionelle Teams mit SchulpsychologInnen, SonderpädagogInnen und auch SozialpädagogInnen zusammen. Zur Stärkung des im Hamburg geförderten und angestrebten Bildungskonzeptes der inklusiven Schule wurden die REBUS im Jahr 2012 zusammen mit Förder- und Sprachheilschulen zu 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zusammengeführt. Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte werden dort in allen schulischen, pädagogischen und schulpsychologischen Fragestellungen beraten. Regionale Bildungs- und Beratungszentren Hamburg (ReBBZ): http://www.hamburg .de/rebbz/ Hamburg hat in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die 4,8 Mio. Euro aus "BuT-Mitteln" in die Schulsozialarbeit investiert. Zum 1.8.2011 wurden dafür insgesamt 122,23 Stellen neu ausgebracht : 56,38 ErzieherInnenstellen (für in der Regel Grundschulen) und 65,85 Sozialpädagogikstellen (für die weiterführenden Schulen). Von den 122,23 neu ausgebrachten Stellen wurden 113,23 Stellen durch die 4,8-Millionen-Bundesmittel – im Rahmen der Refinanzierung über den Bund durch die KdU-Regelung – finanziert (56,38 Erzieher, 56,85 Sozialpädagogen). Unterstützt werden sollten damit in Hamburg die inklusiven Bildungsangebote in den Schulen. So sollten die genannten Stellen gezielt eingesetzt werden, um präventiv SchülerInnen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu fördern. Bei der Verteilung der Mittel an die Inklusionsschulen sollten die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft und die sonstige sozialpädagogische Ausstattung der Schulen mitberücksichtigt werden. Damit alle Schulen mit Kindern mit dem ausgemachten Förderbedarf berücksichtigt werden konnten, wurden die gegenüber dem Ziel von 122 neun fehlenden Stellen aus dem Hamburger Haushalt mit Mitteln in Höhe von 0,427 Millionen Euro gegenfinanziert. (Vgl. zu den Details: Antwort der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund vom Januar 2017 sowie insgesamt den Zwischenbericht auf S. 37 zur Schulsozialarbeit; im Gegensatz Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 21 dazu spricht die Pressemitteilung zum Zwischenbericht von 128 neuen Stellen; Olk/Speck 2015 sprechen nur von 53 Stellen 2013: 20). Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (2012). Bildungs- und Teilhabeleistungen in Hamburg. Zwischenbericht zur Evaluation vom März 2012: 37: http://www.hamburg.de/contentblob /3352908/bb92d59d3cafe82ccfac83a86cdc2e1d/data/jahresbilanz-bildungspaket- 2011-2012.pdf Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (2012). Bildungs- und Teilhabepaket kommt gut an. Pressmitteilung vom 29.3.2012: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3352912/2012-03-29-basfi-bildungspaket-jahresbilanz / Nach Auslaufen der BuT-Finanzierung erfolgte eine strukturelle Anschlussfinanzierung für die 122 Stellen einschließlich der damit verbundenen Personalausgaben aus Mitteln der Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der Haushaltsplan-Veranschlagung 2014 und der darauffolgenden Jahre. Es ist derzeit keine Änderung dieser Stellenzuweisung vorgesehen. (Vgl. Antwort der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund). Zusammen mit den weiteren drei BildungsministerInnen der Länder Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat sich der Hamburgische Bildungssenator 2016 zur Erbringung der notwendigen Anstrengungen beim raschen Ausbau der Schulangebote für Flüchtlinge oder dem quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsschulen bessere Unterstützung der Bundesregierung gewünscht, die unter anderem auch über die Unterstützung der Schulsozialarbeit von Bundesseite realisiert werden könnte. Behörde für Schule und Berufsbildung (2016). Norddeutsche Bildungsminister: Bundesregierung muss Bundesländer besser unterstützen. Pressmitteilung vom 5.2.2016: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4974752/2016-02-05-norddeutsche-bildungsminister / 2.6. Sachsen Sachsen hielt über viele Jahre verschiedenste Fördermöglichkeiten für die Förderung von Schulsozialarbeit bereit: über vor allem EFS-Mittel und zum Teil auch über Landeszuschüsse, wie das Programm „Chancengerechte Bildung“, das seit 2012 pro Kreis/kreisfreier Stadt ein Schulsozialarbeitsprojekt fördert, oder aber die Jugendpauschale. Ob und wie die Gelder im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schulsozialarbeit in den allein zuständigen sächsischen Kommunen eingesetzt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Das Land hat auf Grund nicht gemachter Vorgaben dazu und entsprechend nicht vorhandener Nachweispflichten keine Daten dazu erhoben. Die Kommunen waren in ihrer Verwendung frei. Es kann davon ausgegangen werden, dass es 2011 ca. 150 Vollzeitstellenäquivalente in Sachsen für Schulsozialarbeiter Innen (ggf. gezählt ohne die ESF-Mittelförderung) gab und 2014 136 Vollzeitstellenäquivalente plus 189 geförderte Vollzeitstellenäquivalente für Soziale Arbeit über die ESF-Richtlinien-Förderung . Zum Jahresbeginn 2017 hat nun Sachsen erstmals ein „Landesprogramm Schulsozialarbeit “ aufgelegt, das die bestehenden Programme teilweise zusammenführt, aber vor allem auch neue Angebote der Schulsozialarbeit schaffen soll. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurden dafür jeweils 15 Millionen Euro bereitgestellt; das ist ca. doppelt so viel wie für die bisherigen Programmfinanzierungen. Mit dem Eigenanteil der Kommunen (10 Prozent 2017, 20 Prozent ab Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 22 2018) stehen damit ab 2018 jährlich mindestens 18 Millionen Euro für Schulsozialarbeit in Sachsen zur Verfügung. Die Förderung soll nach der Anzahl der SchülerInnen erfolgen. Eine Verstetigung des Programms ist angestrebt. Sachsen fördert/e über viele Jahre hinweg den Einsatz von Schulsozialarbeit über sehr unterschiedliche Töpfe und Programme. Dazu gehört zum einen die Jugendpauschale, die das Land den Kommunen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellt, über die Kommunen auch Projekte der Schulsozialarbeit in eigener Verantwortung durchführen können (die aber 2010 deutlich gekürzt wurde); weiter gehört dazu die Förderung über ESF-Mittel für „sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern“ bis 2015, bei der Soziale Arbeit an Schulen gefördert wurde, die sich aber von der Schulsozialarbeit im engeren Sinne in der Zielstellung unterscheidet und wonach die Förderung pauschaliert bis zu einer Förderhöhe von 50.000 Euro erfolgte; schließlich die Förderung über ESF-Mittel ab 2015 (- 2020) zur sozialpädagogischen Begleitung von Schülerinnen und Schülern. Die Finanzierungsund Planungsverantwortung für die Schulsozialarbeit obliegt in Sachsen einzig der örtlichen Jugendhilfe . Grundsätzlich stand viele Jahre die kommunale Verantwortung für den Themenbereich im Vordergrund. Mit dem 2011 aufgelegtem Programm „Chancengerechte Bildung“, mit dem unter anderem das Ziel des Senkens der Abbrecherquote verfolgt wurde, wurde aber auch erstmals zusätzlich eine stärkere Lenkungswirkung des Landes eingebracht. Mit dem Programm wurde bis zu seinem Auslaufen 2016 pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ein Projekt der Schulsozialarbeit an einer Schule gefördert, an der bisher noch keine Schulsozialarbeit existierte. ESF-Richtlinie SMS 2014 - 2020 Soziale Schule – sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler: https://www.sab.sachsen.de/sozialfonds /grunds%C3%A4tze/2015-07-21-infoblatt-pauschale.pdf Inwiefern die indirekt vom Bund im Rahmen der KdU-Mittel-Regelung 2011-2013 im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung gestellten Gelder von den sächsischen Kommunen in Schulsozialarbeit investiert wurden, ist dem Land nicht bekannt. Das Land hat dazu keine Vorgaben gemacht, es liegen dementsprechend keine Daten vor, da für die Kommunen keine Zweckbindung des Einsatzes und keine Nachweispflicht bestand. (Vgl. Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom Januar 2017). Grundsätzlich erhielten die sächsischen Kommunen rechnerisch aus den ’Bundesmitteln‘ aber ungefähr 15 Millionen Euro für das Hort-Mittagessen und die Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit (LAG) Sachsen e.V. geht aber davon aus, dass entsprechende Gelder auch für die Schulsozialarbeit eingesetzt wurden - wahrscheinlich mit einer starken Heterogenität im Vergleich der einzelnen Gebietskörperschaften . Die ausgezahlten Landesmittel bzw. europäischen Mittel, die in Sachsen für die Schulsozialarbeit eingesetzt wurden, werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wie folgt beziffert: a) Für das Landesprogramm "Chancengerechte Bildung“ 2011: 0 Euro, 2012: 350.960 Euro, 2013: 378.806 Euro, 2014: 543.951 Euro, 2015: 458.036 Euro, 2016: 1.242.637 Euro b) Wie viel die Kommunen (Landkreise und Kreisfreie Städte) aus dieser pauschalen Förderung von Jugendarbeit über das Programm „Jugendpauschale“ für die Schulsozialarbeit einsetzen, lässt sich nicht bestimmen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 23 c) Für die ESF-Richtlinie "Sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler" Soziale Arbeit an Schulen: 2011: 813.042,78 Euro (EU: 609.782,07 Euro, Land 203.260,71 Euro), 2012: 1.127.665,71 Euro (EU: 966.549,78 Euro, Land 161.115,93 Euro), 2013: 6.588.543,54 Euro (EU: 5.246.546,50 Euro Land: 1.341.997,04 Euro), 2014: 5.914.630,82 Euro (EU: 4.511.982,75 Euro, Land: 1.402.648,07 Euro), 2015: 1.769.861,06 Euro (Abfinanzierung) (EU: 1.369.804,29 Euro, Land: 400.056,77 Euro) d) Für die ESF-Richtlinie „Soziale Schule, sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern: 2015: gesamt 4.731.351,81 Euro (EU: 3.785.081,10 Euro, Land: 946.270,71 Euro), 2016: gesamt 5.853.362,01 Euro (EU: 4.682.688,98 Euro, Land: 1.170.673,03 Euro) (Vgl. Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom Januar 2017). Nach Aussage des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz lassen sich insgesamt keine Aussagen dazu machen, wie viele Stellen für Schulsozialarbeit in den genannten Jahren finanziert wurden (ob mit oder ohne ggf. über die BuT-Kontext-Bundesmittel); der Aufwand, die Anzahl der Stellen zu bestimmen, sei zur Beantwortung der Anfrage nicht vertretbar . Olk/Speck 2015 geben für 2011 an, dass in Sachsen insgesamt 190 SchulsozialarbeiterInnen an 238 Schulen in einem Umfang von 149 Vollzeitstellen beschäftigt gewesen sein sollen (22). Von der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit (LAG) Sachsen e.V. wurde auf eine Publikation des Staatsministeriums verwiesen, wonach die Landesjugendverwaltung im Auftrag des Landesjugendhilfeausschuss versuchte, 2014 die quantitative Situation zu Angeboten der Schulsozialarbeit in Sachsen über Befragungen der Jugendämter und der Koordinierungsstellen zu erfassen. Danach gab es Mitte 2014 172 Angebote der Schulsozialarbeit mit der Entsprechung von 136 Vollzeitäquivalenten, an 172 Schulen in 11 der 13 Gebietskörperschaften7 (an 91 Oberschulen , 28 Grundschulen, 43 allgemeinbildenden Förderschulen, acht Gymnasien und zwei berufsbildenden Schulen). (Vgl dazu die zwei Grafiken). 7 Nicht im Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge, der in der nachfolgenden Grafik auch nicht aufgeführt ist, und nicht im Vogtlandkreis. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 24 Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen 2014: 5 Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen 2014: 5 Die Finanzierung dieser Angebote durch die Kinder- und Jugendhilfe erfolgte in der Regel aus Mitteln des Landkreises/der kreisfreien Stadt sowie aus Landesmitteln (der Förderrichtlinie Jugendpauschale oder über die Förderrichtlinie Weiterentwicklung im Rahmen des Konzeptes „Chancengerechte Bildung“). 15 der 171 Angebotewurden zusätzlich oder allein mit kommunalen Mitteln der Stadt oder Gemeinde gefördert (vgl. 8). Im Rahmen der Förderung der Sozialen Arbeit über ESF-Mittel (Angebote zur Kompetenzentwicklung ) gab es Mitte 2014 226 Angebote an Schulen aller Gebietskörperschaften (an 152 Oberschulen , 31 Gymnasien, 41 allgemeinbildenden Förderschulen und zwei berufsbildenden Schulen ); dafür standen 189 Vollzeitstellenäquivalente zur Verfügung (vgl. 11). Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen (2014). Übersicht zu Angeboten Sozialer Arbeit an Schulen im Freistaat Sachsen. Zur Kenntnis genommen vom Landesjugendhilfeausschuss am 27.11.2014: http://www.familie.sachsen .de/download/Verwaltung/lja_Beschluss_17_2014.pdf Zum Jahresbeginn 2017 führt Sachsen nun erstmals ein „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ ein, das die Projekte aus den Programmen „Chancengerechte Bildung“ und „Soziale Schule“ langfristig fortführen und zusätzliche Angebote für Schulsozialarbeit in Sachsen schaffen soll. 15 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 25 Millionen Euro per annum wurden dafür in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt (ohne zu Lasten anderer Förderprogramme im Kinder- und Jugendbereich). Damit steht doppelt so viel Geld wie für das bisherige ESF-finanzierte Programm „Soziale Schule“ zur Verfügung. Um die Einführung des Landesprogramms fachpolitisch zu unterstützen, wird ein Begleitprojekt etabliert , das mit 250.000 Euro im Jahr gefördert wird. Die Förderrichtlinie und das Rahmenkonzept zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen wurden im Oktober 2016 vorgestellt. Im Juni 2016 wurde eine „Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ präsentiert , die nun auch bei der konzeptionellen Umsetzung des Programms umgesetzt werden soll. Zudem soll gelten, dass die jetzt zur Verfügung gestellten Landesmittel nicht für die Abfinanzierung bestehender kommunaler Angebote genutzt werden, sondern nur für bestehende Maßnahmen aus den Programmen „Chancengerechte Bildung“, „Soziale Schule“ und nun neue zu erweiternde kommunale Angebote. Dabei sollen die für 2016 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen Kreisfreien Stadt für Schulsozialarbeit aufgewendeten kommunalen Mittel zunächst als Bezugsgröße für Zuwendungen dienen; der zu finanzierende Eigenanteil der Kommunen soll im Jahr 2017 10 Prozent und ab dem Jahr 2018 20 Prozent betragen. Um außerdem die Jugendhilfelandschaft vor allem in den sächsischen Landkreisen nachhaltig zu stärken, soll der Zugriff auf das Landesprogramm nur unter der Voraussetzung des vollständigen Abrufs der Jugendpauschale möglich sein. Die Landesfördersumme soll nach der SchülerInnenanzahl auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt werden. Angestrebt ist eine Kontinuität des Programms über das Jahr 2018 hinaus. Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD-Fraktion (2016). Einführung eines Landesprogramms Schulsozialarbeit für Sachsen. Drs. 6/7140 vom 22.11.2016: http://edas.landtag .sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7140&dok_art=Drs&leg_per=6 Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen (2016). Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen - Fortschreibung auf Grundlage des Beschlusses 17/2014 (geänderte Fassung) des Landesjugendhilfeausschusses verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 24.06.2016: http://www.schulsozialarbeitsachsen .de/upload/2016_05_24_Fachempfehlung_Schulsozialarbeit.PDF SPD-Landtagsfraktion Sachsen (2016). Kinder- und Jugendhilfe stabil finanziert – Landesprogramm Schulsozialarbeit kommt. Pressemitteilung vom 16.12.2016: http://haushalt .spdsaxlt.de/project/kinder-und-jugendhilfe/ CDU-Landtagsfraktion Sachsen (2016). CDU macht sich für Sozialarbeit stark. Pressemitteilung vom 16.12.2016: http://www.cdu-sachsen.de/inhalte/2/aktuelles/157635/cdumacht -sich-fuer-schulsozialarbeit-stark/index.html Sächsische Zeitung online (2016). Mehr Sozialarbeit an Schulen. Artikel vom 11.12.2016: http://www.sz-online.de/sachsen/mehr-sozialarbeiter-in-schulen-3562583.html Die LAG Sachsen begrüßt die neue 15 Millionen Euro umfassende Landesförderung und die damit verbundene Mindestausstattung für die Schulsozialarbeit mit 0,75 Vollzeitäquivalenten je Schule (inklusive der Möglichkeit der Förderung bis zu 2 Vollzeitäquivalenten pro Schulstandort ). Damit werde ein Beitrag in die Richtung geleistet, dass von einem grundsätzlichen Bedarf an Schulsozialarbeit an jeder Schule in Sachsen ausgegangen wird; dieser müsse aus Sicht der LAG auch im Schulgesetz verankert werden. Kritisiert wird aber, dass ein sozialpädagogischer Hochschulabschluss nur noch als „vorrangig“ gesehen werde und dass bei Fachkräftemangel auch der Abschluss als „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder aber die „persönliche Eignung“ genüge. Das wird als inakzeptabel gesehen - auch angesichts der bundesweiten Fachdiskussion hinsichtlich Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 080/16 Seite 26 der Forderung nach über den sozialpädagogischen Hochschulabschluss hinausgehender Qualifikation wie mehrjähriger Berufserfahrung oder Leitungskompetenz für SchulsozialarbeiterInnen. Die LAG sehe darin eine Gefahr, dass vor allem in ländlichen Regionen weniger Anreize entstehen , nach tatsächlich fachlich qualifizierten Personen suchen zu müssen und dafür Anreize (z.B. mittels einer adäquaten Bezahlung gemäß TVÖD SuE) zu schaffen. Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. (2016). Stellungnahme zu den Entwürfen von Förderrichtlinie und Rahmenkonzept des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen mit Stand vom November 2016: http://www.schulsozialarbeit-sachsen.de/upload /LAG_zu_FRL_SSA.PDF ***