WD 8 - 3000 - 078/19 (1. Juli 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Teichfläche wird in Aquakulturbetrieben erhoben. Hierzu zählen Betriebe, die Aufzucht oder Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren, Algen und sonstigen aquatischen Organismen in Karpfen- oder Forellenteichen, Durchflussanlagen, Kreislaufanlagen, Netzgehegen und anderen Anlagen unternehmerisch mit dem Ziel der Produktionssteigerung betreiben. Reine Angelteichbetriebe (Angelparks) zählen nicht dazu. Im Rahmen dieser Erhebung wird alle drei Jahre die Teichfläche dieser Betriebe erhoben. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug für das Jahr 2017 die Teichfläche 23.236 ha (Becken/Fließkanäle/Forellenteiche). Eine Zuordnung dieser Teichflächen zu Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten oder ähnliches ist mittels dieser Erhebung nicht möglich. Weitergehende Informationen des Statistischen Bundesamtes zu Aquakultur in Deutschland finden sich in der entsprechenden Veröffentlichung für 2017 "Erzeugung in Aquakulturbetrieben - Fachserie 3 Reihe 4.6" unter folgendem Link: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEHeft_heft_00083485 [zuletzt abgerufen am 13. Juni 2019]. Die Informationen zur Fläche finden sich in der Tabelle "S1 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Erzeugungsverfahren, Anlagengrößen und Wasserart“ (Seite 33) und "S2 Aquakulturbetriebe im Jahr 2017 nach Größenklassen der Anlagen“ (Seite 49). In der Publikation: Brämick, U. (2017): Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2017. Erstellt im Auftrag der obersten Fischereibehörden der Bundesländer. Hg. vom Institut für Binnenfischerei eV Potsdam-Sakrow. Potsdam. [Abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/EU-Fischereipolitik-Meeresschutz /JahresberichtBinnenfischerei.pdf?__blob=publicationFile] wird die Teichwirtschaft in Karpfenteichwirtschaft (Warmwasseranlagen) und Forellenteichwirtschaft (Kaltwasseranlagen) unterteilt. Laut Brämick et al. (2017) beträgt die teichwirtschaftlich genutzte Fläche zur Produktion von Karpfen und Nebenfischen in Deutschland 23.231 ha (Ebd. Seite 29). Flächenangaben zur Forellenteichwirtschaft liegen nicht vor. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Teichwirtschaft Kurzinformation Einzelfragen zur Teichwirtschaft Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Im Hinblick auf die Größe der teichwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten (Naturschutzgebiete , FFH, Vogelschutzrichtlinie) liegen weder dem Bundesamt für Naturschutz noch dem Statistischen Bundesamt eine Auswertung zur flächenmäßigen Überlagerung von Schutzgebieten und Gebieten in teichwirtschaftlicher Nutzung vor. Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt die Zuständigkeit für die Binnenfischerei und Aquakultur bei den einzelnen Bundesländern. Exemplarisch wurde hierzu das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefragt. Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums wird die Auskunft gegeben, dass laut Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die teichwirtschaftlichen Flächen in ha wie folgt sind1: Naturschutzgebiete ca. 1.100 FFH-Gebiete ca. 2.100 Vogelschutzgebiete ca. 1.500 *** 1 Es handelt sich um ungefähre Angaben, da die Auswertungen nicht vollständig sind und die Flächenfestlegung nicht immer ganz klar ist. Auch gilt es zu bedenken, dass es einzelne Flächen gibt, die in mehrere Schutzgebiete reinfallen.