© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 078/16 „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ Implementierung des Themas Integration Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 2 „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ Implementierung des Themas Integration Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 078/16 Abschluss der Arbeit: 6.12.2016 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Bildung, Forschung, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ 4 1.1. Anlage und Stand des Förderprogramms 4 1.2. Der begriffliche Zusammenhang zwischen Heterogenität, Inklusion und Integration 6 1.3. Das Thema Integration (respektive Inklusion und Heterogenität) in den Programmzielen 7 2. Geförderte Projekte der Qualitätsoffensive mit dem Schwerpunkt Heterogenität / Inklusion 8 2.1. Projekt der Universität Potsdam „Professionalisierung – Schulpraktische Studien – Inklusion: Potsdamer Modell der Lehrerbildung (PSI-Potsdam)“ 8 2.2. Projekt der Universität Augsburg „Förderung der Lehrerprofessionalität im Umgang mit Heterogenität (LeHet)“ 9 2.3. Verbundprojekt der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg „heiEDUCATION Gemeinsam besser!“ 10 2.4. Projekt der Universität zu Köln „Heterogenität und Inklusion gestalten – Zukunftsstrategie LehrerInnenbildung (ZuS)“ 10 2.5. Programmkongress zur Qualitätsoffensive im Oktober 2016 11 3. Maßnahmen zur schulischen Integrationsförderung von jungen Geflüchteten 11 3.1. Maßnahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) 12 3.2. Maßnahmen Nordrhein-Westfalens 15 3.3. Maßnahmen Berlins 17 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 4 1. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ 1.1. Anlage und Stand des Förderprogramms Das gemeinsame Förderprogramm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern wurde 2014 nach längerer Vorlaufphase gestartet und soll Hochschulen dabei unterstützen, das Lehramtsstudium moderner zu gestalten und an neue Anforderungen anzupassen. Hauptansatzpunkte sollen dabei der Einsatz und Bezug zu neuen Medien, ein besserer Praxisbezug und eine engere Verzahnung von Studium, Referendariat und Weiterbildung sein.1 Grundlage ist dazu die Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013, die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen wurde. Das BMBF hat die entsprechenden Förderrichtlinien am 24. Juli 2014 veröffentlicht und damit die erste Ausschreibungsrunde des Wettbewerbs eingeleitet. Mit 120 Hochschulen – an denen Lehramtsausbildung stattfindet - wurden vor der möglichen Antragstellung Gespräche geführt. 80 Konzepte wurden bis zum November 2014 in der ersten Bewilligungsrunde der ersten Förderphase eingereicht, davon wurden im Februar 2015 19 für die Förderung ausgewählt. Die Auswahl hat das 18-köpfige Auswahlgremium (12 Experten aus der Wissen- und Studierendenschaft sowie Schulpraxis, vier Länder- und zwei Bundesvertreter) unter Vorsitz von Prof. Prenzel, dem Wissenschaftsratsvorsitzenden, und Prof. Gräsel getroffen. Die zweite Bewilligungsrunde für die erste Förderphase lief bis zum Juni 2015. Dabei wurden 53 Konzepte (zum größten Teil überarbeitete Konzepte aus der ersten Runde) eingereicht und schließlich im September 2015 30 für förderfähig befunden. Für die zweite Bewilligungsrunde wurde die maximale Förderlaufzeit angepasst, so dass in beiden Bewilligungsrunden der ersten Förderphase jeweils bis zu dreieinhalb Jahren gefördert werden kann: also bis Ende 2018 bzw. Mitte 2019. Insgesamt werden derzeit 49 Projekte an insgesamt 59 (von 85 sich bewerbenden ) Hochschulen gefördert. Im Anschluss soll dann ab 2019 eine zweite Förderphase beginnen , die dann bis 2023 laufen würde. Grundsätzlich ist angestrebt, dass von den geförderten Projekten mittelfristig eine Signalwirkung für die Lehrerbildung insgesamt ausgeht und erfolgreiche Projekte auf andere Hochschulen ausstrahlen und so Nachhaltigkeit gewährleistet wird. Weitere Informationen: BMBF (2016). Neue Wege in der Lehrerbildung. Berlin: https://www.bmbf.de/pub/Neue_Wege_in_der_Lehrerbildung.pdf Nach Aussagen von Prof. Prenzel im öffentlichen Fachgespräch der Sitzung des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages am 9. November 2016 wird derzeit schon mindestens in zwei Bundesländern die Lehrerbildung (im Rahmen von ggf. geplanten Ratings oder Strukturbetrachtungen ) ganzflächig analysiert, wobei auch davon auszugehen sei, dass dabei besonderes Augenmerk auf die ausgewählten „qualitätsoffensiven“ Förderprojekte und ihre möglichen Wirkungen für das gesamte Bundesland gelegt werden wird. 1 Voraussetzung für die Teilnahme der Bundesländer war die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Studien - und Prüfungsleistungen und die Gewährung des gleichberechtigten Zugangs zum Vorbereitungs- und Schuldienst , um bundesweite Mobilität von Lehramtsstudierenden zu ermöglichen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 5 Für die Auswahl der Projekte hat das Auswahlgremium eine Bestandsaufnahme der Hochschule über ihre Stärken und Schwächen in der Lehrerausbildung zur Bedingung gemacht sowie die Sicherstellung der Fortführung und strukturellen Verankerung der geplanten Maßnahmen an der Universität (z.B. über die Beteiligung der Hochschulleitung). Außerdem wurde Wert auf die institutionalisierte Kooperation mit Partnern der zweiten oder aber dritten Phase der Lehrerbildung gelegt. Insgesamt stehen dem Programm Gesamtmittel in Höhe von 500 Millionen Euro für beide Förderphasen zur Verfügung.2 Abb.: BMBF 2016: 5 Modalitäten für die zweite Förderphase sind noch nicht bekannt. Mit Beginn des Programms wurde aber bereits eine Evaluation (per Ausschreibung) in Auftrag gegeben, die parallel zum Programm durch die Rambøll Management Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Altrichter von der Universität Linz erfolgen soll. Bereits zwei Evaluations-Workshops mit den geförderten Projekten fanden statt, zuletzt im Juli 2016. Zentral waren Fragen zu Anregungen, Herausforderungen und Möglichkeiten der wechselseitigen Unterstützung bei der Durchführung der Evaluation sowie die nach Indikatoren, die aussagekräftig die Entwicklungen des Förderprogramms in seinen Schwerpunkten abbilden können sollen. Vorgeschlagen sind bisher: 1. Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbil- 2 „Der Anteil der Gesamtförderung, der für die Hochschulen eines Landes höchstens zur Verfügung steht, bemisst sich für jedes Land nach dem arithmetischen Mittel aus dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2013 und dem Anteil des Landes an der Zahl der Lehramtsabsolventen in allen Ländern in den Jahren 2005 bis 2010.“ § 5 der Bund-Länder-Vereinbarung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 6 dung, 2. Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs der Lehrerbildung, 3. Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung, 4. Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen von Heterogenität und Inklusion und 5. stärkere Kooperation von Fachwissenschaft , Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Das Monitoring soll über Befragungen in sechs Wellen erfolgen. Die erste Welle startete im September 2016; künftig sollen sie zweimal jährlich jeweils zum Semesterende stattfinden. Präsentation von RMC zum 2. Workshop „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ am 7. Juli 2016 in Berlin: https://www.qualitaetsoffensive-lehrerbildung.de/files/Praesentation_Input _WS07072016.pdf Die Projekte der ersten Förderphase sollen zudem von dem Auswahlgremium zwischenbegutachtet werden. Sollte es politisch gewünscht sein, inhaltliche Veränderungen für die zweite Förderphase vorzunehmen (z.B. zu Fördervoraussetzungen oder Förderkriterien – zu neuen oder fokusierteren Schwerpunktsetzungen), müssten diese von der GWK beschlossen werden. 1.2. Der begriffliche Zusammenhang zwischen Heterogenität, Inklusion und Integration Der Begriff Inklusion kann als spezifisch (schul-)pädagogische Verwendung des Begriffes Integration verstanden werden. Dabei meint Integration die Eingliederung von Menschen in bestehende gesellschaftliche Strukturen und Inklusion dann entsprechend die Eingliederung von Schülern in eine schulpädagogisch relevante soziale Einheit (Schulklasse, Schultyp usw.). Der Begriff der Heterogenität bezieht sich in der pädagogischen Diskussion auf unterschiedliche Merkmalsausprägungen von Schülerschaft innerhalb einer Lerngruppe. Da Schüler sich theoretisch in unendlich vielen Merkmalen unterscheiden, ist der Bezugspunkt der, wonach unterschiedliche Merkmale als lernrelevant eingestuft werden. Ein weiter Heterogenitätsbegriff umfasst dabei Leistungsheterogenität (Begabungen), sprachliche, ethnisch-kulturelle oder sozio-ökonomische Heterogenität. Im Zuge der aktuellen erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion um Inklusion gewinnt der Begriff Heterogenität zunehmend an Bedeutung, da mit ihm die Erwartung verknüpft wird, bestehende Ungleichheiten in der Beteiligung an schulischen Bildungsgängen zwischen sozialen Gruppen zu überwinden. Dabei wird auch der Inklusionsbegriff erweitert, wenn er sich nicht (mehr wie in den Jahren zuvor stark) auf spezielle Sonderschulförderbedarfe bezieht. Daraus ergibt sich für die Lehrer(aus)bildung die Notwendigkeit, dass es in schulischen und unterrichtlichen Kontexten erforderlich ist zu reflektieren, wie Differenzlinien (z. B. eben sozio-ökonomische, geschlechter-, migrations- und/oder behinderungsbedingte Heterogenität) strukturell und kulturell bearbeitet werden. Die Begriffe sind in der wissenschaftlichen Diskussion etabliert und werden vor allem in bildungspolitischen Debatten normativ und bildungsethisch verwendet. Vereinzelt wird innerhalb der Schulpädagogik darauf verwiesen, dass die Verwendung der Begriffe insofern unbefriedigend erfolge, da Heterogenität sich in der Debatte zumeist ausschließlich auf die Schülerschaft bezöge - nicht z.B. auch auf die Ausstattung, Lehrerschaft, Elternengagement -, beide Begriffe zudem relativ seien und eigentlich nur im Zusammenhang zur jeweiligen Abgrenzung in Form von Homo- Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 7 genität und Exklusion funktionierten und schließlich die curricularen Ziele und die zu ihrer Realisierung eingesetzten schulpädagogischen Maßnahmen dabei nicht den Stellenwert erhielten, der ihnen eigentlich als zentraler Diskussionspunkte zustehen würde.3 Auch in der Qualitätsoffensive Lehrerbildung wird daher weniger auf den Begriff Integration abgestellt als vielmehr auf die entsprechende fachwissenschaftlich verwandte Begriffspaarung Inklusion und Heterogenität. Danach verfolgt inklusive Bildung das Ideal „eines gemeinsamen Lernens aller Kinder – jenseits typisierender Zuschreibungen, die Entfaltungspotenziale einschränken . Die Forderung nach Umsetzung von Inklusion hat [so] einen Paradigmenwechsel in der Schule angestoßen. Schulen haben den Auftrag, Schülerinnen und Schülern – aus unterschiedlichen Lebenslagen und mit ihren individuellen Voraussetzungen – das gleiche Recht auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Dafür müssen Lehrerinnen und Lehrer im Studium notwendige Fachkenntnisse und methodisches Wissen erwerben.“ (BMBF 2016: 27) 1.3. Das Thema Integration (respektive Inklusion und Heterogenität) in den Programmzielen Für die Qualitätsoffensive Lehrerbildung und die entsprechende Mittelbereitstellung auf Grundlage des Artikels 91b GG vom 12. April 2013 legt eine Bund-Länder-Vereinbarung die Auswahlund Förderkriterien für den Wettbewerb fest. Zur Begründung der Auflage des Programms zur `Reform` der Lehrerbildung bezieht man sich neben schulstrukturellen und relationalen Veränderungen auch auf Integrationsanforderungen, die sich durch zunehmende Heterogenität und neue Inklusionsziele darstellen. So heißt es in der Präambel: „Gesellschaftliche Veränderungen bringen neuartige Aufgaben für das Bildungssystem und den Lehrerberuf mit sich; Reformen der Schulstruktur, Durchlässigkeit und Offenheit aller Bildungswege, Heterogenität und Inklusion sowie veränderte Beziehungen zwischen Schule und Eltern müssen ihren Niederschlag in allen Phasen der Lehrerausbildung finden.“ Unter Punkt d wird in § 1 zu den Programmzielen entsprechend auch die „Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion“ aufgeführt sowie § 3 zum Gegenstand der Förderung formuliert, dass „aus den Mitteln des Programms (Verbund-)Projekte gefördert werden [können], die insbesondere […] i) den Umgang mit Inklusion und Heterogenität in allen Phasen der Lehrerbildung verbessern“. Schließlich konstatieren entsprechend auch die Förderkriterien nach § 4: „Voraussetzung einer Förderung ist eine evidenzbasierte und datengestützte Bestandsaufnahme der jeweiligen Hochschule über ihre Stärken und Schwächen in der Lehrerausbildung, die sich auf die Orientierungsphase der Studieninteressierten, die Organisation und die Prozesse der Ausbildung in der Hochschule sowie auf die Verknüpfung mit der Schulpraxis, die inhaltliche professionsorientierte Weiterentwicklung in Hinblick vor allem auf die Aufgaben der Heterogenität und Inklusion sowie den Übergang in die Berufseinstiegsphase beziehen“. Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm "Qualitätsoffensive Lehrerbildung " gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 12. April 2013: https://www.bmbf.de/files/bund_laender_vereinbarung_qualitaetsoffensive_lehrerbildung .pdf 3 Vgl. zu allem: Projekt der Universität Augsburg (s. weiter hinten); Sturm, Tanja (2013). Lehrbuch Heterogenität in der Schule. München, Basel; Zeitschrift Schulpädagogik Heute (2013). Digitale Medien und Schule. 4. Jg. (2013) 1: 4-8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 8 2. Geförderte Projekte der Qualitätsoffensive mit dem Schwerpunkt Heterogenität / Inklusion Insgesamt führen 33 von 49 geförderten Projekten in ihrer Verschlagwortung auch „Inklusion“ und/oder „Heterogenität“ als Projektstichwörter auf. Der Umgang mit Heterogenität und Vielfalt wird somit von den Projekten gänzlich breitflächig als notwendiges Reformfeld in der Lehrerbildung angenommen und angegangen. Im Folgenden werden beispielhaft vier Projekte angeführt, deren zentrales Anliegen die Vermittlung und Aneignung von Kompetenzen im Umgang mit Inklusion und Heterogenität ist. Daneben gibt es aber auch weitere Projekte, die in diesem Zusammenhang erwähnt werden können , z.B.: „Fachliche & kulturelle Diversität in Schule & Universität“ der Universität Bayreuth; „Fachdidaktische Qualifizierung Inklusion angehender Lehrkräfte an der Humboldt-Universität zu Berlin“; „Gemeinsam verschieden sein - Lehrerbildung an der RWTH Aachen“; „Das Dortmunder Profil für inklusionsorientierte LehrerInnenbildung“; „Professionalisierung für Vielfalt (ProViel) dynamisch - reflexiv – evidenzbasiert; Dealing with Diversity. Kompetenter Umgang mit Heterogenität durch reflektierte Praxiserfahrung“ der Westfälischen Wilhelms-Universität; „Optimierung der saarländischen Lehrer/innenausbildung: Förderung des Umgangs mit Heterogenität und Individualisierung im Unterricht“ als Verbundprojekt der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule für Bildende Künste Saar. Projektliste: https://www.qualitaetsoffensive-lehrerbildung.de/de/projekte.php 2.1. Projekt der Universität Potsdam „Professionalisierung – Schulpraktische Studien – Inklusion : Potsdamer Modell der Lehrerbildung (PSI-Potsdam)“ In dem Projekt sollen die geforderten Kompetenzen durch drei Ansätze vermittelt und verfolgt werden. So geht es um die Förderung inklusionsspezifischer Kompetenzen in der Lehrerbildung durch die Anwendung des Instruments des Micro-Teachings. Dabei wird das Micro-Teaching „in den Begleitseminaren zum Praxissemester umgesetzt. Die Studierenden üben systematisch die Diagnostik , das Finden und das Unterstützen von Förderansätzen bei Kindern und Jugendlichen sowie das Klassenmanagement. In den Fächern Mathematik und Sport erproben die Teilnehmenden das Micro-Teaching. Das Projekt entwickelt für die inklusionspädagogischen Micro- Teachings passgenaue Curricula, standardisierte Trainingseinheiten und geeignete Beobachtungsraster .“ Zweitens soll die Auseinandersetzung mit sprachlicher Heterogenität als Querschnittsaufgabe in der Lehrerbildung etabliert werden. Dazu sollen vor allem Praktika im Lehramtsstudium entwickelt werden. „Studierende erhalten die Gelegenheit, sich mit mehrsprachigen pädagogischen Handlungsfeldern vertraut zu machen. Über diesen Ansatz kommen sie zu einem reflektierteren Umgang mit Fragen der sprachlichen Heterogenität. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdidaktiken wird gleichzeitig die Auseinandersetzung mit den sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in der Lehrerbildung verankert. Eine `Kompetenzstelle Sprache` am Zentrum für Lehrerbildung etabliert Fachwissen zu `Sprache im Fach` in der ersten Ausbildungsphase . Workshops zur Entwicklung von Konzepten im Umgang mit sprachlicher Heterogenität in Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 9 den Fächern unterstützen die Ausgestaltung.“ Eine Online-Lehr-Lern-Plattform soll das Gelernte durch individuelles E-Learning sichern. Schließlich soll drittens ein fakultätsübergreifendes strukturiertes Promotionsprogramm durchgeführt werden, das empirische Forschung zu Fragen des Umgangs mit Heterogenität in den Vordergrund stellt. Projekt-Website: http://www.uni-potsdam.de/zelb/qualitaetsoffensive/forschung.html 2.2. Projekt der Universität Augsburg „Förderung der Lehrerprofessionalität im Umgang mit Heterogenität (LeHet)“ Alle Bereiche des Projektes der Universität Augsburg beziehen sich auf den Umgang mit Heterogenität . Dabei vermittelt ein Bereich Handlungswissen für (inhaltlich und methodisch) adaptives Unterrichten entlang der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler. Fehlende Lernvoraussetzungen sollen entweder direkt gefördert oder ausgleichend umgangen werden; das zielerreichende Lernen soll den Mittelpunkt bilden. Studierende sollen mit Videoaufnahmen oder durch Praxiserfahrungen in der Schule erlernen, die Studierenden im Unterricht, Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Kinder und Jugendlichen zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren. Da „Bildungsmedien durch das Widerspiegeln heterogener Lebenslagen und Erfahrungen einen großen Einfluss haben, Respekt zu fördern und Diversität positiv wahrzunehmen“, sollen in einen weiteren Bereich die Mediensozialisation und -erziehung für Schüler, die Analyse und Evaluation von Bildungsmedien sowie die Gestaltung von Lernumgebungen mit Bildungsmedien im Mittelpunkt stehen. Weil „sprachliche Interaktionen ein wichtiges Qualitätsmerkmal erfolgreichen Unterrichts“ ist, aber „nicht alle Lehrenden dem Umgang mit der sprachlichen Heterogenität [resultierend aus wachsender Internationalisierung und Migrationsbewegungen, aber auch unterschiedlicher sozialer Herkunft] gewachsen“ sind, schafft ein weiterer Bereich verschiedene fachübergreifende und fachdidaktische Konzepte der Sprachbildung und Sprachförderung. „Für die praxisnahe Ausbildung kooperiert das Projekt mit Netzwerkschulen und die Studierenden arbeiten mit Schülern in Seminaren. Dabei lernen sie zum Beispiel den Umgang mit Verfahren zum Erfassen des Sprachstands und mit Fördermaterialien kennen.“ Ergänzend stehen authentische Unterrichtssituationen in Videofilmen zur Verfügung. Zusätzlich sollen im Netzwerk „Heterogenität in der Schule“ professionelle Lerngemeinschaften aufgebaut werden, wo Teilnehmende aus der Schulpraxis, der Lehrerfortbildung, der Bildungsadministration und der Universität sich intensiv miteinander austauschen können. Projekt-Website: https://www.uni-augsburg.de/projekte/lehet/index.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 10 2.3. Verbundprojekt der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg „heiEDUCATION Gemeinsam besser!“ Das Verbundprojekt will Inklusion aus bildungswissenschaftlicher, sonderpädagogischer, fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Seite in den Blick nehmen. So haben die Partnerhochschulen gemeinsam ein Grundlagenmodul Inklusion entwickelt, erprobt und positiv evaluiert. Im nächsten Schritt soll es nun in mehreren Lehramtsstudiengängen eingesetzt werden. „Forschungsarbeiten zu sprachlicher Heterogenität sind im Bereich der Fachdidaktik und Mehrsprachigkeit angesiedelt. Sie beschäftigen sich mit Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Erst- bzw. Zweitsprache Deutsch. Ziel ist die Entwicklung eines sprachsensiblen naturwissenschaftlichen Unterrichts. Dies erreicht eine Verbindung von sprachlichem und fachlichem Lernen . Studien in dem Segment erforschen Prozesse des transkulturellen literarischen Lernens in mehrsprachigen Klassen mithilfe literarischer Unterrichtsgespräche und dem Schrifterwerb in der Zweitsprache Deutsch vor allem bei neu zugewanderten, teilweise analphabetischen Jugendlichen in der Sekundarstufe I.“ Ein Beispiel für die politische Dimension der Inklusionsthematik soll das „Arbeitsvorhaben zu Ungleichheit und Partizipation im Schulbuch sein, das sich mit der kritischen Reflexion von Unterrichtsmaterialien durch Studierende“ beschäftigt. Projekt-Website: https://hse-heidelberg.de/heidelberg-school-of-edu cation/ueber-die-hse/ 2.4. Projekt der Universität zu Köln „Heterogenität und Inklusion gestalten – Zukunftsstrategie LehrerInnenbildung (ZuS)“ Das Projekt verwendet explizit einen umfassenden Inklusionsbegriff, der sprachliche, kulturelle, sozial-emotionale und kognitive Heterogenität umfasst. Zudem schließt Heterogenität in dem Projekt mehrere Elemente ein: die künftige Schülerschaft, die Studierenden mit ihrer unterschiedlichen Herkunft, ihren Voraussetzungen und ihren Interessen sowie die Bedingungen und Anforderungen in den unterschiedlichen Fächern und Disziplinen sowie den verschiedenen Phasen der Lehrerbildung. Es soll ein multidisziplinäres und für alle Lehramtsstudierenden einheitliches Lehr- und Lern- Inklusionsmodul entwickelt werden, das vorhandene Studienanteile bündelt, sie entsprechend den neuen Anforderungen strukturiert und sie um aktuelle Aspekte erweitert. Angeboten werden soll das Modul im Format des integrierten Lernens (Blended Learning), das die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning verbindet. Das Modul soll darüber hinaus als Weiterbildungsangebot für im Schuldienst stehende Lehrkräfte vorgehalten werden. An der Inklusiven Universitätsschule Köln werden die Lehrkräfte und Praktikumsteilnehmenden das Modul praxisnah erproben. Diese wurde 2015/2016 als „Helios-Ganztags-Grundschule – Inklusive Universitätsschule Köln“ eröffnet und wird durch die Universität begleitet. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 11 Mit „Competence Labs“ sollen Theorie und Praxis des fachlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Lehrens und Lernens an der Universität verbunden und gestärkt werden . „Mit ihnen sollen Studierende die Gelegenheit erhalten, die Unterrichtserprobungen vorund nachzubereiten und dabei Aspekte der Heterogenität und Inklusion zu berücksichtigen. Durch eine Kooperation mit der Fachdidaktik Geografie wurden außerschulische Lernorte für die Competence Labs erschlossen.“ Für den Master of Education sollen drei Forschungsklassen eingerichtet werden: „Heterogenität und Inklusion“ (Humanwissenschaftliche Fakultät), „Sprachliche Bildungsprozesse“ (Philosophische Fakultät) und „Vom Labor ins Klassenzimmer“ (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät). Projekt-Website: http://zus.uni-koeln.de/ 2.5. Programmkongress zur Qualitätsoffensive im Oktober 2016 Auf dem Programmkongress zur Qualitätsoffensive im Oktober 2016 wurde das Thema „Vielfalt als Chance - Inklusion und Heterogenität in der Lehrerbildung“ im Forum 3 behandelt. Fragen, die von den Teilnehmern erörtert werden sollten, waren u.a.: „Welche Kompetenzen Studierende erwerben müssen, um Unterricht und Lernumgebungen entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen und -zugängen der Schülerinnen und Schüler zu gestalten? Und wie sie diese im Studium erwerben können? Welchen Beitrag die bessere Vernetzung der Bildungswissenschaften, der Fachdidaktiken und -wissenschaften im Hinblick auf die Aufgabe der Inklusion und des Umgangs mit Heterogenität als auch eine Weiterentwicklung der Hochschuldidaktik dazu leisten kann? Welchen Einfluss heterogene Studienbedingungen und Lernvoraussetzungen von Lehramtsstudierenden haben? Welchen Herausforderungen Schulen auf dem Weg zur inklusiven Schule begegnen? Welche Erfahrungen und Forschungserkenntnisse vorliegen und wie sie im Studium vermittelt werden? Welche Qualitätskriterien bzw. -standards erfüllt sein müssen? Und was die Qualitätsoffensive Lehrerbildung dazu beiträgt?“ Programmkongress zur Qualitätsoffensive Lehrerbildung vom 22.-23. Oktober 2016, Forum 3 Vielfalt als Chance: https://www.qualitaetsoffensive-lehrerbildung.de/de/forum-3-vielfalt-als-chance-inklusion -und-heterogenitaet-in-der-lehrerbildung-1733.html 3. Maßnahmen zur schulischen Integrationsförderung von jungen Geflüchteten Auch in der genannten Sitzung des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages am 9. November , dem Fachgespräch mit Prof. Prenzel zur Qualitätsoffensive, wurde mehrfach gefragt, welchen Beitrag das Programm und die einzelnen Projekte zum politisch verfolgten Integrationsziel leisten – insbesondere auch im Hinblick auf die Integrationsherausforderungen bezüglich des neuen Eintritts hunderttausender geflüchteter Kinder und Jugendlicher in die schulische Bildung . Geantwortet wurde, dass dem Thema „Inklusion und Heterogenität“ durchaus großer Raum gegeben werde, dass das Programm aber auch nicht mit Ansprüchen überfrachtet werden dürfe. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 12 Im Folgenden sollen daher die derzeitig schon bestehenden Ansätze und Maßnahmen zur Integrationsförderung von jungen Geflüchteten in einem Überblick über die Bemühungen der Kultusministerkonferenz und beispielhaft anhand zweier ausgewählter Bundesländer zumindest im Anriss dargestellt werden. 3.1. Maßnahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) Die KMK hat das Thema „Bildung in der Zuwanderungsgesellschaft“ zu einem Schwerpunktthema im Präsidentschaftsjahr 2016 gemacht. Am 6. Oktober 2016 wurde eine „Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Integration von jungen Geflüchteten“ verabschiedet, wonach zu den Zielen und Herausforderungen vor allem der schnelle Spracherwerb, die Vermittlung demokratischer Grundwerte sowie für junge Erwachsene die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums gehören: Die große „Zahl von Geflüchteten und Asylsuchenden der letzten Monate und die für das kommende Jahr 2017 zu erwartende hohe Zahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die direkt mit einer ergänzenden Sprachförderung unterstützt werden oder aus Sprachfördergruppen (in manchen Ländern Willkommens-, Vorbereitungs- oder Sprachlernklassen genannt) in das schulische Regelsystem bzw. aus speziellen berufsvorbereitenden Klassen in das System der beruflichen Bildung kommen, stellen den gesamten Bildungsbereich vor beträchtliche Herausforderungen . Das nicht zuletzt deshalb, weil gelingende Integration der Kinder und Jugendlichen wesentlich davon abhängt, wie schnell und gut sie die deutsche Sprache erlernen und wie schnell sie in die Regelangebote unseres Bildungssystems aufgenommen werden können. Allein im vergangenen Schuljahr sind nahezu 300.000 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in allgemein- und berufsbildende Schulen in Deutschland aufgenommen worden. Der größte Anteil mit 200.000 bis 250.000 Kindern und Jugendlichen entfällt hierbei auf Geflüchtete , zum Teil unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Die Länder und Kommunen haben in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen , um die jungen Geflüchteten so schnell wie möglich in das Bildungssystem zu integrieren . Denn Bildung ist der Schlüssel zur Integration. In Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen in ganz Deutschland wurde und wird mit Hochdruck, großem Engagement und hoher Kompetenz daran gearbeitet. Es werden und wurden ebenso große Anstrengungen unternommen, die Kinder und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen oder Schulen pädagogisch zu begleiten. Kein Kind oder Jugendlicher mit Fluchthintergrund darf zurückgelassen werden. Um das zu gewährleisten, haben Länder und Kommunen den enormen zusätzlichen Raum-, Ressourcen- und Personalbedarf schnell, unkonventionell und unbürokratisch gedeckt. Auf die beschriebene hohe Zahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die im Jahr 2017 in das Schulsystem aufgenommen werden, sind die Länder strukturell und konzeptionell gut vorbereitet. Wir werden aber auch im kommenden Jahr die bislang eingeleiteten Maßnahmen und Angebote zur schulischen und beruflichen Bildung junger Geflüchteter fortführen, weiterentwickeln und ausbauen müssen. Ferner werden wir prüfen, auch für junge Menschen mit ungewisser Bleibeperspektive qualifizierende Maßnahmen zu entwickeln und anzubieten, um die Dauer der Prüfung der Bleibeberechtigung zur Ausbildung nutzen und eine Basis für eine Existenzgrundlage auch im Heimatland schaffen zu können.“ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 13 Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung (Beschluss der KMK vom 6.10.2016): https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse /2016/2016_10_06-Erklaerung-Integration.pdf Zeitgleich hat die KMK einen Bericht zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung vorgelegt, der einen allgemeinen Überblick über die Situation in den Ländern geben will: In der aktuellen Situation werde die „schulische Bildung in den Ländern unabhängig von Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive organisiert. Dabei gelten landesspezifische Regelungen hinsichtlich des Beginns der Beschulung von schulpflichtigen jungen Geflüchteten nach deren Einreise. Zudem haben einzelne Länder Verfahren entwickelt, um die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Sprachkompetenzen von Geflüchteten sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern teilweise schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. vor Zuweisung in die Kommunen zu erfassen. Das Ziel einer möglichst schnellen Beschulung junger Geflüchteter besteht in der raschen Integration in den Regelunterricht der Schulen. Zu diesem Zweck erwerben sie wie andere ohne deutsche Sprachkenntnisse zugewanderte Kinder und Jugendliche in den meisten Ländern durch zusätzliche Sprachfördergruppen erste Deutschkenntnisse. Soweit möglich nehmen die Kinder und Jugendlichen bereits zu diesem Zeitpunkt auch schon zeitweise am Regelunterricht teil, zum Beispiel am Sport-, Musik- oder Kunstunterricht. Andere Länder gehen den Weg über die unmittelbare Integration in die Regelklassen mit ergänzender Sprachförderung. Neben der Integration in den Regelunterricht hat die durchgängige Sprachförderung in allen Fächern für die Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung. Unterstützt durch länderübergreifende Projekte wie `Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund` (FörMig) und `Bildung durch Sprache und Schrift` (BISS) haben die Länder eine Vielzahl von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur durchgängigen Sprachförderung realisiert.“ Dabei stellt bei der Bewältigung der aktuellen Integrationsaufgabe im schulischen und berufsschulischen Bildungsbereich die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften für die Länder eine besondere Herausforderung dar: „Die Länder haben in den vergangenen zwei Schuljahren bereits viele zusätzliche Lehrkräfte eingestellt bzw. es wurde in den Haushalten der Länder Vorsorge getroffen, dass neue Stellen besetzt werden können. Der notwendige Bedarf an Lehrkräften für die sog. Willkommensklassen bzw. zur integrativen Beschulung in Regelklassen konnte bislang größtenteils über grundständig qualifizierte Lehrkräfte, vielfach auch mit entsprechender Sonderqualifikation für Deutsch, für Deutsch als Zweitsprache bzw. für Fremdsprachen abgedeckt werden. Zudem werden kurz- und mittelfristig die Fort- und Weiterbildungsangebote in den Bereichen Sprachförderung Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Fachunterricht sowie interkulturelle Bildung und Erziehung den aktuellen Anforderungen entsprechend ausgebaut, um die schulische Integration der jungen Geflüchteten zu unterstützen und die Lehrkräfte auf die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten.“ Bericht zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung (Beschluss der KMK vom 6.10.2016) https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse /2016/2016_10_06-Bericht-Integration.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 14 Bereits im Oktober 2015 haben die Kultusministerkonferenz, die Migrantenorganisationen und die Bildungsmedienverlage die gemeinsame Erklärung "Darstellung von kultureller Vielfalt, Integration und Migration in Bildungsmedien" verabschiedet, mit der u. a. das Bestreben der beteiligten Partner (inklusive konkreter Maßnahmenpakete für jeden Bereich) zum Ausdruck gebracht werden sollte, die vielschichtige Heterogenität in deutschen Schulen auch in Bildungsmedien angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen: Dabei sehen sich die Beteiligten „einer Darstellung der Themen Diversität, Migration und Integration in den Bildungsmedien verpflichtet, die kulturelle und sprachliche Vielfalt als Chance begreift und so aufarbeitet, dass sie sowohl Integrationsprozesse als auch ein respektvolles Miteinander unterstützt. Zur Förderung eines diskriminierungsfreien Umgangs mit Vielfalt sollen die Themen Integration und Migration historisch, ökonomisch und sozial eingeordnet und diversitätssensibel dargestellt und behandelt werden. Dabei müssen auch unterschiedliche und kontroverse Positionen oder gesellschaftliche Diskussionen in Unterrichtsmaterialien differenziert dargelegt und im Unterrichtsgeschehen didaktisch begleitet werden.“ Darstellung von kultureller Vielfalt, Integration und Migration in Bildungsmedien - Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz, der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bildungsmedienverlage vom 8.10.2015: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse /2015/2015_10_08-Darstellung-kultureller-Vielfalt.pdf Für die speziellen Anforderungen an die Lehrkräfte durch die Interkulturalität im Klassenzimmer hat die KMK im Juni 2014 „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ formuliert . Danach heißt es: "Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. […] Die Länder kommen überein, die hier vorgelegten Standards für die Lehrerbildung zu implementieren und anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Studienordnungen in den Lehramtsstudiengängen, den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Die Länder kommen ferner überein, die Lehrerbildung regelmäßig auf der Grundlage der vereinbarten Standards zu evaluieren. […] Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Lehrerausbildung gehören auch: Differenzierung, Integration und Förderung Diversität und Heterogenität als Bedingungen von Schule und Unterricht. […] Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung von Diversität und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. [...] Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen , etwaige Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und Barrieren von und für Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung .“ Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.F. vom 12.06.2014: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse /2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 15 3.2. Maßnahmen Nordrhein-Westfalens Nordrhein-Westfalen hat im November 2016 einen umfänglichen „Bericht Integration durch Bildung “ vorgelegt: Danach biete Nordrhein-Westfalen im Schulbereich strukturell gute Voraussetzungen für eine gelingende Integration für Zuflucht suchende Kinder und Jugendliche. Zentrale Grundlagen seien das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom Februar 2012, die Erlasse vom Juni 2012 zur Ausgestaltung der Kommunalen Integrationszentren (KI) und zur Weiterentwicklung der Integrationsstellen sowie die Haushaltsbeschlüsse von 20164. Das Land investiere erhebliche Mittel, um die Schulen mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten . „In 2015 und 2016 wurden insgesamt 6.431 zusätzliche Stellen für die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Davon werden 4.124 Stellen für die Abdeckung des erhöhten Grundbedarfs der Schulen eingesetzt. Diese Stellen kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute, da diese Lehrkräfte für die allgemeinen Klassen vorgesehen sind. In der Gesamtsumme von 6.431 Stellen enthalten sind 1.200 zusätzliche Integrationsstellen für die Sprachförderung. Diese Integrationsstellen sind für Lehrerinnen und Lehrer mit Kenntnissen im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache vorgesehen . Sie sollen Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien oder in vergleichbaren Lebenssituationen in kleinen Gruppen in Deutsch unterrichten. Für eine Lerngruppe von etwa 15 bis 18 Kindern und Jugendlichen steht in der Regel eine halbe Lehrerstelle für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung. Von den insgesamt 1.200 zusätzlichen Stellen für die Sprachförderung Deutsch (DaZ/DaF) sind inzwischen 1.174 besetzt (entspricht 97,8 %). Die noch unbesetzten Stellen werden in weiteren Ausschreibungs- und Listenverfahren besetzt. Damit können die Bezirksregierungen für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schulentwicklung (dazu zählt auch die Beschulung von schulpflichtigen zugewanderten Kindern und Jugendlichen) auf landesweit insgesamt 4.728 Integrationsstellen zurückgreifen, die über den Grundbedarf hinaus zur Verfügung stehen.“ „Schüler, die aufgrund ihrer Deutschkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Regelunterricht teilzunehmen, können u.a. in eigenen Lerngruppen (sogenannte Vorbereitungsbzw . Auffangklassen) unterrichtet werden.“ „An vielen Schulen unterrichten Lehrkräfte, die bereits über Zusatzqualifikationen im Bereich Deutsch als Zweitsprache verfügen. Die Bezirksregierungen bieten Lehrkräften, insbesondere denen, die für die Unterrichtung von Flüchtlingskindern neu eingestellt wurden, zur Erlangung der Kompetenz „Deutsch als Zweitsprache“ 80-stündige Qualifikationserweiterungen an. Zurzeit wird eine landeseinheitliche Qualifikationserweiterung „Deutsch als Zielsprache“ für alle Lehrkräfte in NRW neu konzipiert. Darüber hinaus bieten die Kompetenzteams für die Lehrerfortbildung in den Regionen diverse Fortbildungsangebote zu dem Thema. Zurzeit wird eine landeseinheitliche Fortbildungsmaßnahme zur interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung konzipiert. Die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren 4 Sowie der weiter hinten dargestellte, 2016 angepasste Erlass zum „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 16 (LaKI) hat eine Veranstaltungsreihe „Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche“ für Lehrkräfte aufgelegt. Die Reihe wird auch 2017 und 2018 fortgesetzt.“ Zudem führt die LaKI gemeinsam mit der Qualitäts- und Unterstützungsagentur– Landesinstitut für Schule (QuA-LiS) und der Schulaufsicht zahlreiche Tagungen für Schulen durch, „die sich auf dem Weg ihrer interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung austauschen und weiterentwickeln wollen. Vergleichbare Tagungen werden auch im Rahmen der Demokratieund Wertebildungs-Programme durchgeführt, die sich inzwischen alle mit dem Themenkomplex des globalen Lernens und der Interkulturalität des Zusammenlebens in einer Einwanderungsgesellschaft befassen.“ Bericht zur Integration durch Bildung – Maßnahmen des Schulministeriums NRW vom 25. November 2016/ 2. Dezember 20165: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gefluechtete/Massnahmen /Uebersicht-Massnahmen-Integration-durch-Bildung.pdf Bereits im Juni 2016 wurde der Erlass zum Unterricht zugewanderter Kinder und Jugendlicher an den Bedarf der aktuellen neuen Zuwanderung insbesondere geflüchteter Menschen angepasst: Danach umfasst der „Unterricht in einer Sprachfördergruppe in der Regel 10 bis 12 Wochenstunden . In der übrigen Zeit nehmen die Schüler am stundenplangemäßen Unterricht ihrer Klasse teil. […] Über die Einrichtung schulinterner Sprachfördergruppen entscheidet die Schulleitung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers schul- und schulformübergreifende Sprachfördergruppen einrichten . Wenn eine Aufnahme der Schüler in eine Regelklasse nicht möglich ist, kann die Schulaufsichtsbehörde zeitlich befristet an einer Schule Klassen zur vorübergehenden Beschulung einrichten. Die zeitnahe - auch unterjährige - schrittweise Integration in Regelklassen ist anzustreben.“ Um die „Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit umzusetzen, wird auch Unterricht in der Herkunftssprache nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen angeboten. Der herkunftssprachliche Unterricht ergänzt mit in der Regel fünf Wochenstunden den Unterricht. Er soll so weit wie möglich mit dem Unterricht in den Fächern sowie mit außerunterrichtlichen Angeboten, insbesondere im Ganztag, verknüpft werden. […] In der Primarstufe kann er angeboten werden, wenn eine mindestens 15 Schüler umfassende Lerngruppe dauerhaft ermöglicht werden kann.“ [Schulübergreifender Lerngruppen sind möglich]. In der Sekundarstufe I kann der Unterricht bei einer Lerngruppe von mindestens 18 Schülern anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Bei Lehrermangel können ausnahmsweise für den herkunftssprachlichen Unterricht auch Lehrer zugelassen werden, „die a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts oder b) über einen deutschen oder 5 Darüber hinaus führt die Übersicht „Bildungsangebote für geflüchtete Menschen“ vom November 2016 weitere schulische Maßnahmen für allerdings geflüchtete Jugendliche/junge Erwachsene auf: https://www.schulministerium .nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gefluechtete/Kontext/Dok_-2-2016-11-24-Beschulungsmoeglichkeiten -gefluechtete-Menschen.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 17 ausländischen Hochschulabschluss im Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts oder c) über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen Hochschulabschluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach nachweisen“ können. Sie müssen aber an der Fortbildung Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und einer Orientierungsphase teilnehmen. Erlass zum Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler NRW vom 28. Juni 2016: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gefluechtete/Kontext /RS-Erlass-13-63-Nr_3.pdf Leitfaden zur Erstberatung in Kommunalen Integrationszentren (KI) NRW, ohne Datum: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Gefluechtete/Kontext /Leitfaden-Seiteneinsteigerberatung.pdf 3.3. Maßnahmen Berlins Der Berliner Senat hat Ende September 2015 einen „Leitfaden zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ vorgestellt, der die Verfahren der Aufnahme und des Schulbesuchs in Grundschulen und weiterführenden Schulen beschreibt. Danach werden neu zugezogene Schüler ohne Deutschkenntnisse in speziell eingerichteten Lerngruppen gesondert gefördert, um intensiv Deutsch als Unterrichtssprache zu erlernen und schnellstmöglich in eine Regelklasse zu wechseln. Sie werden wie folgt beschult: „In den ersten beiden Jahrgangsstufen in der Regel im Rahmen der Schulanfangsphase und − ab Jahrgangsstufe 3 in Willkommensklassen oder im Regelunterricht. Die Willkommensklassen werden parallel zu Regelklassen geführt. Sie können an Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen , Gymnasien und Oberstufenzentren eingerichtet werden; Willkommensklassen werden in enger Abstimmung zwischen Schulbehörde und Schulaufsicht für jeweils ein Schuljahr eingerichtet . […] Die Koordinierungsstelle des Bezirks bzw. die regionale Schulaufsicht bzw. in Abstimmung die Schule − veranlasst eine Sprachstandfeststellung. […] Grundsätzlich sollte die Arbeit in Willkommensklassen an dem Ziel ausgerichtet werden, dass 50% der Schülerinnen und Schüler nicht länger als 6 Monate, 90% nicht länger als ein Jahr in einer Willkommensklasse verbleiben.“ „Für Beratung und Fortbildung stehen allen allgemein bildenden Schulen zwei Teams von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für durchgängige Sprachbildung zur Verfügung. Diese verfügen über − Qualifikationen im Bereich Sprachvermittlung (Deutsch als Zweitsprache), Diagnostik und Förderung, − Kenntnisse über die Beschulung in Willkommensklassen und − Kenntnisse über Alphabetisierung bei Mehrsprachigkeit. Es werden jährlich mindestens zwei Fortbildungskurse (72 Doppelstunden pro Kurs) für insgesamt 120 Lehrkräfte angeboten, die in Willkommensklassen tätig sind.“ Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen vom 22. September 2015: https://www.berlin.de/sen/bjw/fluechtlinge/schulische-integration/ Fachbriefe zur Sprachförderung: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 18 https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/sprachfoerderung/fachinfo/ Zudem bietet Berlin das Angebot von „Ferienschulen“. Ziel einer Ferienschule ist es, neben einer intensiven Deutschförderung, „die Teamfähigkeit mit Spaß am gemeinsamen und individuellen Lernen zu unterstützen, neue Lernstrategien und individuelle Erfolgserlebnisse zu vermitteln und Berlin als Lebensort zu entdecken und Kontakte zu Freizeitstätten und Anlaufstellen zu knüpfen.“ Zudem sollen sie die „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Eltern, Schule und Gesellschaft durch gemeinsame Aktivitäten und den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen weiter stärken und unterstützen.“ Ferienschulen werden von Trägern der freien Jugendhilfe im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft durchgeführt. Ferienschulen gibt es in zwölf Bezirken mit Lerngruppen, die aus maximal 15 Kindern und Jugendlichen bestehen. Die Teilnahme an einer Ferienschule ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig und kostenlos, setzt aber einen Besuch einer Willkommensklasse voraus. Ferienschulen für Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse: https://www.berlin.de/sen/bjw/fluechtlinge/schulische-integration/ Die Mitte November 2016 vorgestellte Koalitionsvereinbarung der neuen rot-rot-grünen Landesregierung sieht vor, die inklusive Schule als Schule für alle im Schulgesetz zu verankern6. Zusätzlich will die Koalition ein „Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit im Sinne der Didaktik der Mehrsprachigkeit“ entwickeln. „Die Angebote an zweisprachiger Bildung und Erziehung z.B. für Türkisch, Arabisch und Kurdisch, aber auch von osteuropäischen Sprachen“ sollen ausgebaut werden sowie die Möglichkeiten, „die Herkunftssprache als erste bzw. zweite Fremdsprache zu erlernen und bei Prüfungen anzuerkennen“. Zur Verbesserung des interkulturellen Zusammenlebens und -arbeitens an den Schulen sollen „Maßnahmen zur interkulturellen Pädagogik“ entwickelt und „die Schulen bei der Aufarbeitung von interkulturellen und interreligiösen Stereotypen, Vorurteilen und Konflikten“ unterstützt werden. „Zur Verstärkung bestehender Angebote der Sprachbildung und zur Umsetzung neuer Angebote zur Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) wird das Zentrum für Sprachbildung inhaltlich um diese Aufgaben erweitert, personell deutlich aufgestockt und dauerhaft gesichert. Den Schulen stellt sie bei Bedarf Diversity-Trainings zur Verfügung.“ Zur Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher sollen diese „möglichst schnell eine Regelklasse besuchen können.“ Dort soll die Sprachbildung, die in den Willkommensklassen begonnen wurde, fortgesetzt werden. „Die Ressourcen für die Sprachbildung in Willkommensklassen sollen auch dann erhalten bleiben, wenn die Zahl der Willkommensklassen zurückgeht, um dort PädagogInnen zu verstärken.“ Lehrkräften, die in Willkommensklassen arbeiten, soll eine Weiterqualifizierung mit dem Ziel einer allgemeinen Lehrbefähigung angeboten werden. „Zur Evaluation des Erfolgs der Sprachförderbemühungen in Willkommensklassen wird eine Fallstudie als wissenschaftliche Begleitforschung in Auftrag gegeben. Das Angebot an Ferienschulen wird erheblich ausgeweitet und be- 6 Im „Übergangssystem zum inklusiven Schulsystem sollen 36 Schulen bis zum Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit erhalten, sich als Inklusive Schwerpunktschulen zu profilieren.“ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 078/16 Seite 19 darfsorientiert geöffnet. Allen geflüchteten Kindern soll in der Grundschule die Möglichkeit geboten werden, einen Ganztagsplatz bis 16:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Die bisher befristet geschaffenen schulpsychologischen Angebote für geflüchtete Kinder und ihre Eltern werden entfristet und werden bedarfsgerecht eingerichtet.“ Diskutiert werden soll auch über die mögliche Einführung eines Faches Politik, um damit die politische Bildung zu stärken. Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/ Die Grünen Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021. Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch . Nachhaltig. Weltoffen: file://parlament/Benutzer/verwojtysije/_unverschluesselt /Benutzerprofil/Desktop/2016-11-16-koalitionsvereinbarung_2016-21_final_0.pdf ***