© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 – 073/16 Maßnahmen Frankreichs und der USA zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens (Klimaziele 2020 bis 2030 bzw. bis 2050) Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 2 Maßnahmen Frankreichs und der USA zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens (Klimaziele 2020 bis 2030 bzw. bis 2050) Aktenzeichen: WD 8 - 3000 – 073/16 Abschluss der Arbeit: 4.11.2016 Fachbereich: WD 8: Fachbereich für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Frankreich 4 2. USA 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 4 1. Frankreich Frankreich hat das Pariser Übereinkommen feierlich (nach der Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes durch das französische Parlament am 8. Juni) am 15. Juni 2016 im Pariser Elysée Palast als erstes Industrieland mit der Unterschrift des Staatspräsidenten ratifiziert. Mit der Ratifikation des Übereinkommens durch die EU (Europäisches Parlament und Zustimmungserklärung des EU-Ministerrates für die EU als Ganzes) am 4.10.2016 hat Frankreich seine NDC-Mitteilung bzw. seine Ratifikationsurkunde (Soumission de la France) am 5. Oktober 2016 an das Sekretariat der VN-Klimarahmenkonvention leiten können.1 Darin verpflichtet sich Frankreich gemäß der eingereichten INDC-Mitteilung der Europäischen Union vom 6.3.2015 als Mitgliedstaat der Europäischen Union, seinen nationalen Minderungsverpflichtungen nachzukommen (die endgültigen EU-internen Verteilungsregelungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten dazu stehen noch aus). Danach wird die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren2; außerdem stimmt sie der Notwendigkeit zu, dass die globalen Emissionen bis 2050 gegenüber 1990 halbiert werden und dabei die Industriestaaten ihre Minderung auf 80-95 Prozent anheben müssen.3 Als Annex an die zwei allgemein gehaltenen Absätze fügt 1 Erst mit der Ratifikation durch die EU konnten die EU-Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Ratifizierungsprozess abgeschlossen haben, ihre Urkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegen. Damit wurden die Emissionen der entsprechenden EU-Länder, die bereits national ratifiziert haben, auf die Schwellenwerte zur Inkraftsetzung des Klimaübereinkommens angerechnet. Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass es 30 Tage danach in Kraft tritt, sobald es 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen , ratifiziert haben. Dieses Quorum wurde am 5.10.2016 dann auch bei den Emissionen überschritten. Die EU hat das Abkommen ratifiziert, ohne dass bereits gesetzliche Entscheidungen zu den beiden Hauptemissionsminderungsinstrumenten der EU (der Reform des Emissionshandels für die vierte Handelsperiode 2021- 2030 und der Lastenteilungsentscheidung für die nicht unter den Emissionshandel fallenden Bereiche für die Zeit nach 2020) einschließlich der unterschiedlichen verbindlichen nationalen Minderungsbeiträge für die einzelnen EU-Mitgliedssaaten getroffen sind. Die beiden Legislativvorschläge der EU-Kommission dazu werden derzeit beraten. Die Entscheidungen, und damit die Umsetzung der Paris Beschlüsse – also der Klimaziele bis 2030 - für die EU, werden bis Ende des Jahres oder zu Beginn des kommenden Jahres endgültig fallen. – Das Paris Übereinkommen fordert zwar von der EU neben der Ratifikation eine Auflistung der Lasten ihrer Mitgliedstaaten , doch sei nicht eindeutig vorgegeben, dass dies zwingend bereits zum Zeitpunkt der Ratifikation geschehen sein muss. Der derzeit beratene deutsche „Klimaschutzplan 2050“ soll die Umsetzung der Paris Beschlüsse für Deutschland werden. 2 Darauf hatte die EU sich selbst bereits 2014 als ihr Minderungsziel bis 2030 verständigt. Eine mögliche (notwendige ) Verschärfung dieses eigenen EU-Zieles angesichts der Paris Beschlüsse und der damit verbundenen Verpflichtung auf eine maximal globale Erderwärmung auf 2-Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit, möglichst sogar 1,5 Grad, wird derzeit von Umweltverbänden sowie auch EU-intern diskutiert. Gefordert wird zum Teil eine deutliche Anhebung der EU-Ziele, um ausreichend dazu beizutragen, die gesetzte Erderwärmungsbegrenzung wirklich halten zu können. Neben dem genannten Ziel der Erderwärmungsbegrenzung sieht das Paris Abkommen vor, bis Mitte des Jahrhunderts weltweite Treibhausgasneutralität zu erreichen. Entwicklungsländer sollen dazu finanzielle und technische Unterstützung erhalten. Ab 2020 sollen die Industriestaaten ärmeren Ländern jährlich hundert Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung stellen. Bis 2025 soll ein neuer, höherer Betrag vereinbart werden. 3 Den Emissionspeak hat Europa schon 1979 erreicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 5 Frankreich eigene und jeweils unterschiedliche Emissionsminderungsplanungen für seine nicht der EU-angehörigen Übersee-Gebiete an, (die aber insgesamt für nur 1,4 Prozent der Gesamt- Emissionen Frankreichs verantwortlich sind): http://www4.unfccc.int/ndcregistry/Published- Documents/France%20First/CDN%20France%20PTOM%20-%205%20octobre %202016.pdf EU-INDC (bzw. NDC ohne Lastenteilung): http://www4.unfccc.int/ndcregistry/Published- Documents/France%20First/LV-03-06-EU%20INDC.pdf Frankreich hat die neuen (EU-)Klimaziele bis 2030 und eine damit verbundene neue Energie- Strategie als Umsetzung der Paris Beschlüsse4 bereits im Sommer 2015 als erstes Land in nationale Gesetzgebung überführt. Als Gastgeber der Weltklimakonferenz 2016 (COP21) in Paris wollte man im Vorfeld bereits ein positives Signal für ein Zustandekommen des ersten international verbindlichen weltweiten Klimaschutzabkommens senden. Mit dem am 22. Juli 2015 endgültig 5 von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz zum Energiewandel und für ein grünes Wachstum6 (La Loi de la transition énergetique pour la croissance verte) hat man die Klimaziele klar benannt und den wesentlichen Rahmen für seine künftige Klimapolitik und die damit verbundene Energiewende gesetzt. Danach verpflichtet sich Frankreich, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent und bis 2050 um 75 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken . Dafür soll für den Energiebereich: o bis 2030 die Nutzung fossiler Energieträger um 30 Prozent im Vergleich zu 2012 sinken, o bis 2030 der Stromanteil der Erneuerbaren Energien bei 40 Prozent liegen und ihr Anteil am Gesamtverbrauch bei 32 Prozent, o die Energieproduktion diversifiziert und bis 2025 (also innerhalb von 10 Jahren) der Anteil Atomstroms in Frankreich von 75 Prozent auf 50 Prozent sinken. - Zunächst gilt eine Kapazitätsobergrenze für alle Reaktoren von zusammen 63 Gigawatt, was dem heutigen Produktionsvolumen entspricht- Per Dekret wird in Mehrjahresplänen jeweils der konkrete Strommix der kommenden Jahre festgelegt; der erste Energieplan gilt dann von 2016-2023. o bis 2050 der Endenergieverbrauch um die Hälfte reduziert werden, o der „Carbon Price“/CO2-Preis für eine Tonne bis 2020 bei 56 Euro und im Jahr 2030 bei 100 Euro liegen.7 4 Bzw. zu diesem Zeitpunkt: als Umsetzung der eigenen (für ein in Paris zustandekommendes Klimaabkommen) vorgeschlagenen ((EU-)Minderungsverpflichtungen). 5 Vorausgegangen waren ab dem Winter 2013 monatelange öffentliche Debatten und daran anschließend eine einjährige Verhandlungszeit in Assemblée nationale und Sénat. 6 Veröffentlicht als LOI no. 2015-992 vom 17. August 2015, abrufbar unter folgendem link: https://www.legifrance .gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000031044385 7 Frankreich hat 2014 Kohlenstoff bepreist und eine CO2-Steuer auf Kraftstoffe und Heiz-Brennstoffe eingeführt, den `Klima-Energiebeitrag`. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 6 Um diese Ziele (und weitere – z.T. im Folgenden auch aufgeführte – ebenfalls konkrete Ziele) 8 zu erreichen, legt das Gesetz bereits vielfältige Maßnahmen fest. Dazu gehören u.a.: o die Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und eines ausgewogenen Energiemixes, z.B: mit einem Kreditfördervolumen für Erneuerbare Energien von 800 Millionen Euro pro Jahr im Jahr 2017 (eine Verdopplung gegenüber 2015) – dabei soll auch verstärkt lokalen Erneuerbare-Energie-Projekten von Bürgern und Gebietskörperschaften die Möglichkeit einer Finanzierung eingeräumt werden; die Einführung einer Direktvermarkung für ausgereifte EE-Technologien und einer Marktprämie für die Direktvermarktung; Ausschreibungen für Biogas-, Photovoltaik- und Innovationsprojekte; mehr Überprüfungs- und Ahndungskompetenzen für die Atomsicherheitsbehörden. o die starke Verbesserung der Gebäudesanierung und -isolierung, z.B. über die Verpflichtung von Haus- und Wohnungsbesitzern auf energetische Sanierung bei Fassaden- und Dacharbeiten (inklusive Steuererleichterungen), Kostenrückerstattung von 30 Prozent energetischer Sanierungskosten bis 8000/16.000 Euro; Ziel ist es, jährlich 500.000 Großsanierungen vor allem im Hinblick auf geringeren Heizenergieeinsatz zu erreichen, 2050 sollen 100 Prozent der Neubauten dem Niedrigenergiehaus-Standard entsprechen. o Die Entwicklung eines sauberen Transportsektors, u.a. mit Hilfe der Aufstellung von sieben Millionen neuen Aufladestationen für Elektroautos bis 2030 (inklusive der Kaufförderung von Elektroautos mit einer Prämie von 10.000 Euro bei Verzicht auf ein Dieselfahrzeug ); Mindestauflagen für öffentliche Verkehrsbetreiber bei der Erneuerung ihrer Busflotten durch schadstoffarme Fahrzeuge: Umrüstung im staatlichen Bereich zu 50 Prozent, 25 Prozent im kommunal verantworteten Bereich, 10 Prozent bei Taxi- und Autovermietungsunternehmen ; Ziel ist es, 10 Prozent des Energieverbrauchs allen Transports 2020 über erneuerbare Energien zu decken (2030 sollen es 15 Prozent sein). o Förderung der Kreislaufwirtschaft und Maßnahmen gegen zu viel Abfall, u.a. durch ein Verbot bestimmter Einwegplastiktüten (ab 2017 auch im Frucht- und Gemüsehandel, ab 2020 Verbot von Einweg-Küchenutensilien) oder die Ahndung von so genanntem eingebauten Verschleiß in Elektrogeräten als Betrug; bis 2025 müssen Kommunen die Mülltrennung für Nahrungsmittel für Private vereinheitlichen. Ziel ist es, bis 2025 den in Mülldeponien verbrachten Müllanteil zu halbieren, die Hausabfallmenge um 10 Prozent von 2015 bis 2020 zu verringern sowie 55 Prozent des nicht gefährlichen Mülls bis 2020 und 65 Prozent bis 2025 zu recyceln. o Darüber hinaus sollen z.B. ab 2016 in einer Testphase (ab 2018 dann geplant) ein Energie- Gutschein für einkommensschwache Haushalte zur Zahlung ihrer Energierechnungen eingeführt und 500 Regionen sollen zu „Territoires à énergie positive"9 gekürt und jeweils 8 Folgende und weitere konkrete quantitative Zielsetzungen zu allen Teilbereichen listet die Power-Point-Präsentation zum französischen Energiewende-Gesetz, die in der Französischen Botschaft im Oktober 2015 vorgestellt wurde, auf. Vgl. link auf der nachfolgenden Seite. 9 Am 14. Oktober 2016 hat die französische Umweltministerin weitere 80 Territorien gekürt. Insgesamt sind so jetzt 400 ausgewählt worden. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 7 mit 500.000 Euro gefördert werden. (Insgesamt stehen im Energiewende-Finanzierungsfonds 1,5 Milliarden bereit- davon auch für das eben genannte Projekt „Positive-energy regions for green growth“, sowie „Zero waste, zero wastage“ oder „Breathable cities“). Frankreich selbst geht davon aus, dass „durch ehrgeizige Normen und eine erhöhte Sichtbarkeit für die Unternehmen es diese große Reform ermöglicht, das grüne Wachstum anzukurbeln und Innovationen sowie die Schaffung von rund 100 000 Arbeitsplätzen [davon allein 75.000 im Bausektor ] in drei Jahren zu fördern“. Der Rahmen, den das Gesetz vorgibt, muss noch durch einzelne Ausführungsbestimmungen oder konkrete Maßnahmen für einzelne Technologien konkretisiert werden: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000031044385 Englische Präsentation in der französischen Botschaft Berlin: http://www.ambafrancede .org/Deutsch-franzosischer-Dialog-zum-Energiewandel-in-Frankreich In der zum einjährigen Geburtstag des Gesetzes im August 2016 veröffentlichten Broschüre “La Loi de Transition Ènergétique pour la Croissance Verte – en Actions – Territoires, Citoyens, Entreprises “ werden alle Ziele, angedachte, umgesetzte und begleitende Maßnahmen des Gesetzes sowie Ausschreibungen und Programme zusammengetragen; sie sollen den Gebietskörperschaften , den Unternehmen und Bürgern Beispiele für (Förderungs-)Anknüpfungspunke und damit konkretes Handeln geben: http://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/16172_loi-TE-en-action _DEF_light.pdf Mit der Verordnung vom 24. April 2016 zu den Zielen für den Ausbau von erneuerbaren Energien hat Frankreich seine Programmplanung zu Ausbauzielen und Fördermaßnahmen für den Energiebereich bereits vorgelegt. Am 26. April 2016 hat der französische Staatspräsident auf der Vierten Umweltkonferenz zudem verkündet, dass Frankreich das erste Land sein wird, das ab 2017 staatliche Klimaschutzanleihen ausgeben will10 und einen CO2-Mindestpreis für Strom festlegen wird. Der französische Staat werde zudem den Markt der Green Bonds (von Banken und Unternehmen) ausbauen und die „staatlichen Banken (CDC, AFD, BPI) dazu auffordern, [ihre] Klimaschutzanleihen zur Finanzierung von Umweltprojekten auszugeben“: http://www.ambafrance-de.org/4-Umweltkonferenz-in-Frankreich-Energiewandel-ist-ein- Fortschrittsmodell Zur weiteren internationalen Umsetzung der Paris Beschlüsse ist Frankreich auch an internationalen Allianzen und Initiativen im Rahmen der globalen "Action Agenda" beteiligt, die während des Klimagipfels in Paris vorgestellt wurden und weitergeführt werden: 10 Damit wolle man Paris zu einer der größten Finanzmetropolen der Energiewende machen. Konkret gehe es darum , die grünen Anlagen des dritten französischen Programms für Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 8 http://www.cop21.gouv.fr/en/lima-paris-action-agenda-lpaa/ International erfahren die Bemühungen Frankreichs in Rahmen des Vorgehens gegen den Klimawandel vor allem bei der Unterstützung anderer Staaten, in der internationalen Verhandlungsführung aber auch bei den eigenen klimapolitischen Zielsetzungen viel Respekt. Das französische `Netzwerk Aktion Klima` bemängelt jedoch, dass für die Umsetzung der nationalen Ziele noch nicht genügend Maßnahmen zur Verfügung stünden, so sei insbesondere im Transportbereich für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs wie für den Schienentransport kaum etwas vorgesehen . Auch andere Beobachter weisen darauf hin, dass der Rahmen, den das Energiewende-und Grüne-Wachstums-Gesetz vorgibt, trotz allen anerkennungswerten Ehrgeizes erst einmal in Maßnahmen umgesetzt werden müsse, um zu beurteilen, ob die energiepolitische Wende so langfristig erreicht werden könne. Grundsätzlich wird auch von vielen Seiten die weitere Bedeutung der Atomenergie kritisiert, die bei Frankreichs Energiewende auch weiterhin eine große Rolle spielen soll. Die Absenkung ihres Anteils auf 50 Prozent innerhalb der nächsten zehn Jahre führte bei den Beratungen zum Energiewende-Gesetz zu heftigen Auseinandersetzungen. Denn vielen gilt gerade die Atomkraft (weiterhin) als Garant für niedrige Treibhausgasemissionswerte. Frankreich ist (bisher) das Industrieland mit den geringsten CO2-(Äquivalent)-pro-Kopf-Emissionen – in Deutschland (dem europäischen Spitzenreiter) liegen sie fast doppelt so hoch. 2. USA Durch eine Entscheidung des US-amerikanischen Präsidenten (gemeinsam mit China verkündet beim G-20-Gipfel im chinesischen Hangzhou) haben die USA das Paris Übereinkommen am 3.September 2016 ratifiziert und die Ratifikationsurkunden direkt dem VN-Generalsekretär übergeben. Die USA verpflichten sich danach, ihre Treibhausgasemissionen bis 2025 um 26 bis 28 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 in allen Sektoren zu reduzieren. Der Pfad sei kompatibel, um so auf 80 Prozent oder mehr Emissionsreduktion im Jahr 2050 zu kommen. http://www4.unfccc.int/ndcregistry/PublishedDocuments/United%20States %20of%20America%20First/U.S.A.%20First%20NDC%20Submission.pdf Schon die INDC (NDC) der USA vom März 2015 verweisen darauf, dass die US-Regierung im Rahmen des (vierzig Jahre alten) Clean Air Act über die Amerikanische Umweltschutzbehörde (United States Environmental Protection Agency) einige Maßnahmen (im Stromsektor, für LKW und Mülldeponien) zur Emissionsreduktion umsetzen will (s. nächster Absatz). Auch mit Hilfe des Energy Policy Act und dem Energy Independence and Security Act sollen verstärkt Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Im August 2015 hat die US-Regierung ihre endgültige Fassung ihres Clean Power Plans (auch Obamas Action Plan on Climate Change genannt) vorgelegt (im Oktober veröffentlicht), nachdem er bereits inhaltlich ein Jahr zuvor vorgestellt worden war. Er soll das Hauptinstrument zur nationalen Umsetzung der Post-2020-Klimaziele/der Paris Beschlüsse und ein Signal für eine Energiewende sein, bei der hunderte Kohlekraftwerke schließlich vom Netz genommen werden müssten, während erneuerbare Energien und Energieeffizienz gestärkt werden. – Zu den Aktivitäten in anderen wichtigen Emissionsbereichen, die ebenfalls in Angriff genommen wurden, zählen: neue Richtlinien zur Erhöhung der Kraftstoffeffizienzstandards für LKW, die Regulierung des Methanausstoßes bei Mülldeponien und deren Planung für den Öl- und Gassektor oder die angestoßene Initiative für Reduktionsselbstverpflichtungen der US-amerikanischen Wirtschaft. – Der Clean Power Plan wurde als Verordnung vom Präsidenten erlassen, die dann im Rahmen des Clean Air Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 9 Act angewandt wird (angewandt werden muss bzw. wird angewandt werden müssen – s. weiter hinten). Der wesentliche Teil des Plans sieht vor, dass erstmals landesweit verbindliche Ziele für die Reduzierung der Treibhausgase im Energie-/Stromsektor vorgeschrieben werden: Im Vergleich zum Jahr 2005 muss der Kohlendioxidausstoß von Kraftwerken bis 2030 um 32 Prozent gesenkt werden. Die entstehende Lücke soll gefüllt werden über Anreize in Form von Emissionsgutschriften für Energieeffizienz (mit dem Ziel, die Energie von 30 Millionen Haushalten einzusparen) und erneuerbare Energiegewinnung, die um 30 Prozent bis 2030 wachsen soll: Die Bundesstaaten müssen dafür für ihren Bundesstaat maßgeschneiderte Emissionsminderungspläne (2022-2029) entwickeln. Die Umweltbehörde legt dabei Ziele fest; die Staaten haben Wahlmöglichkeiten bei der finalen Umsetzung der Standards, da nur die Zwischenziele im Durchschnitt über die achtjährige Spanne erreicht werden müssen. Möglichkeiten sind: 1. die Verringerung der Kohlenstoffintensität der Stromerzeugung durch die Erhöhung der Betriebseffizienz bestehender Kohlekraftwerke; 2. die Verringerung der Kohlenstoffintensität der Stromerzeugung durch die Verlagerung der Stromerzeugung aus höher emittierenden fossil befeuerten Dampfkraftwerken (im allgemeinen Kohlekraftwerke) zu niedriger emittierenden Erdgas-Kraftwerken; 3. die Verringerung der Kohlenstoffintensität der Stromerzeugung durch die Erhöhung der Stromerzeugung aus nullemittierenden erneuerbaren Energiequellen (wie Wind und Sonne, aber auch Atomstrom). Der Einsatz von CO2-Speichertechnologien (CCS) wird auch vorgeschlagen. Als kostengünstige Art und Weise, mit der die Staaten ihre Ziele erreichen können, wird zudem der Emissionshandel zwischen den Staaten genannt, durch den die betroffenen Kraftwerke ihre Emissionsnormen über Emissionszinssätze (für einen ratenbasierten Standard) oder Zertifikate (für einen massenbasierten Standard ) erfüllen können. Die Pläne der Bundesstaaten sollten bis zum September 2016 vorgelegt werden (s. weiter unten), eine Verlängerungsfrist ist bis zum 6. September 2018 möglich. Staaten, die keine Pläne vorlegen, erhalten einen Plan der Umweltschutzbehörde: https://www.epa.gov/cleanpowerplan/fact-sheet-components-clean-power-plan https://www.epa.gov/cleanpowerplan/regulatory-actions#regulations https://www.gpo.gov/fdsys/pkg/FR-2015-10-23/pdf/2015-22842.pdf Zu den Einzelzielen der Bundesstaaten: https://www.epa.gov/cleanpowerplantoolbox/clean-power-plan-state-specific-fact-sheets Eine Besonderheit des Climate Power Plan stellt seine Rechtsformwahl dar. Aufgrund der Widerstände des republikanisch dominierten Kongresses (auch schon in der vorangehenden Legislaturperiode hatten die Republikaner, aber auch einige Demokraten klimapolitische Initiativen blockiert , z.B. 2010 ein Gesetz zum Emissionshandel) hat sich der US-amerikanische Präsident in dieser Legislatur entschlossen, Klimaschutz über Verordnungen im Rahmen bestehender Gesetze umzusetzen. Dabei stützte er sich auf seine Exekutivvollmachten, die auf einem vor mehr als vier Jahrzehnten erlassenen Gesetz zur Bekämpfung der Luftverschmutzung basieren. Für die Regulierung zuständig ist die Umweltschutzbehörde. Dieses Vorgehen als regulativer Eingriff der Treibhausgasemissionsbegrenzung über den Clean Air Act ist nach Ansicht der amerikanischen Regierung rechtens, da Treibhausgasemissionen die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen von gegenwärtigen und künftigen Generationen beeinträchtigen; damit liegt eine Art Gefahrenein- Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 10 schätzung (endangerment finding) vor, die einen Eingriff ermöglicht und nach Meinung von Umweltschutzverbänden sogar dann zwingend erfordert11. Die Republikaner hatten bereits im 112. und 113. Kongress im Repräsentantenhaus mit mehreren Gesetzesvorhaben versucht, die Autorität der Umweltschutzbehörde bezüglich einer Regulierung von Treibhausgasen zu beschränken. Auch gegen den Clean Power Plan mit seinen Emissionsregeln für Kraftwerke wurden im Senat Resolutionen verabschiedet. Im Februar 2016 hat nun der Supreme Court die Implementierung des von der Umweltschutzbehörde erlassenen Clean Power Plans vorläufig gestoppt. Mit fünf zu vier Richterstimmen gab der Supreme Court einer Petition von 29 Bundesstaaten, mehrerer Unternehmen , verschiedener Energieversorger und mehreren Industrieverbänden auf Aussetzung des Plans bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung statt. Die Kläger werfen der Regierung vor, mit den (am Parlament vorbei erlassenen) verbindlichen Emissionsvorgaben ihre Kompetenzen zu überschreiten. Der Rechtsstreit wird durch die Instanzen gehen und könnte am Ende erneut vom Obersten Gerichtshof behandelt werden. Ob ein endgültiges Urteil vor dem Ende der Amtszeit des derzeitigen Präsidenten im Januar 2017 fällt, ist unsicher; ob ein möglicher künftiger republikanischer Präsident, der sich schon ablehnend gegenüber dem Paris Übereinkommen geäußert hat, daran festhalten würde, da der Plan zudem beim republikanisch-dominierten US- Kongress und in weiten Teilen der Wirtschaft auf starke Widerstände12 stößt, ebenfalls: https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/suche,t=usklimaplan-fuer-denstromsektor -vorerst-gestoppt,did=1416404.html https://www.epa.gov/cleanpowerplan/regulatory-actions Alle bisher geplanten (oder schon erfolgten) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pariser Minderungszusagen (und des Clean Power Plans) werden in der Broschüre „A Historic Commitment to Projecting the Environment and Reversing Climate Change“ zusammengetragen , die nach dem Pariser Klimagipfel veröffentlicht wurde (ohne Datum). Zu dem Climate Action Plan gehören z.B. Kooperationen der USA mit Brasilien, Indien, Indonesien, Canada und Mexiko bei der Bekämpfung des Klimawandels, die Bereitstellung von 3 Milliarden US-Dollar für den Grünen Klimafonds oder eine zusätzliche Milliarde zu bestehenden 10 Milliarden Kreditgarantien für Energieprojekte wie Solardächer: https://www.whitehouse.gov/sites/whitehouse.gov/files/achievements/atf_climate_booklet .pdf Am 10. Oktober 2016 hat die Environmental Protection Agency eine neue Website frei geschaltet, mit der sich die rund 40.000 Kommunen der USA über Anpassungsmaßnahmen informieren können, um sich so auf den Klimawandel vorzubereiten: 11 Das könnte ggf. bedeutsam sein, falls es einen künftigen Präsidenten geben sollte, der versuchen sollte, jene Klimagesetzgebung rückgängig machen zu wollen. 12 Vorgeworfen wird dem Vorhaben, es würde Arbeitsplätze vernichten, Stromkosten erhöhen und die Verlässlichkeit der amerikanischen Energieversorgung untergraben. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 – 073/16 Seite 11 https://www.epa.gov/newsreleases/new-epa-web-portal-helps-communities-prepare-climate -change Der Klimaplan der derzeitigen US-Regierung wird von vielen Beobachtern als ein Meilenstein der US-amerikanischen Klimapolitik gewertet. Das Vorhaben geht weiter als alles, was die Vereinigten Staaten bisher jemals im Bereich des Klimaschutzes beschlossen haben. Mit ihm soll das eigene nationale Klimaziel untermauert und hauptsächlich umgesetzt werden. Als bemerkenswert gilt, dass mit ihm eine Trendwende für die Energiewirtschaft des Landes insgesamt eingeleitet würde. Die Auswirkungen würden groß sein können, da die Stromgewinnung bisher fast zwei Fünftel der US-Treibhausgasemissionen verursacht. Doch die Widerstände gegen den Plan sind immens und auch seine politische Zukunft (durch das ausstehende Gerichtsurteil und die bevorstehenden Wahlen) nicht geklärt. Aber auch grundsätzliche Unterstützer des US-Klimaplans äußern zum Teil Kritik. So wird bemängelt, dass das 32-Prozent-Emissionsminderungsziel für den Stromsektor nicht ambitioniert genug ausfalle und mit dem Clean Power Plan vorrangig der Stromsektor erfasst werde. Auch wenn einzelne andere Bereiche auch schon angegangen wurden, so würden für den Industriesektor bisher gar keine verbindlichen Vorgaben geplant. Ende der Bearbeitung