WD 8 - 3000 - 069/16 (29. September 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Für den 4. Dezember 2016 ist in Italien ein Verfassungs-Referendum geplant. Die Verfassung der Italienischen Republik stammt vom 27. Dezember 1947, wurde mehrfach geändert, zuletzt am 2. Oktober 2007 (Anlage 1).1 Die im Falle des positiven Ausgangs des Referendums anstehende Verfassungsreform zielt insbesondere auf die Befugnisse und Zusammensetzung des Senates und auf die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Staat und Regionen.2 Derzeit hat Italien ein perfektes Zweikammersystem , d.h. jedes Gesetz bedarf der Zustimmung der Camera dei Deputati und des Senats . Im Zuge der Verfassungsänderung soll die Gesetzgebungskompetenz deutlich zugunsten der Camera dei Deputati gestärkt werden. Die Verfassungsreform sieht vor, den Senat, der derzeit vorrangig aus direkt gewählten Senatoren besteht, deutlich zu verkleinern. Die Mitglieder sollen mehrheitlich von Regionalräten gewählt werden. Wie bisher sollen auch weiterhin dem Senat alle ehemaligen Präsidenten der Republik angehören und fünf vom Präsidenten ernannte Senatoren . In Anlage 2 (The New Article 117 of the Italian Constitution) finden sich Beispiele der geplanten Kompetenzzuständigkeiten von Zentralstaat und Region. In der Zuständigkeit der Regionen werden Felder wie die Förderung lokaler wirtschaftlicher Entwicklungsstrukturen, Schulen, die Ausgestaltung und Organisation von Gesundheitsdiensten, Regeln zur Ausgestaltung der finanziellen Beziehungen in regionalen Steuerfragen und kulturelle Aktivitäten liegen. Außenhandel, Arbeitsrecht , Soziale Sicherheit, Arbeitssicherheit, Forschung, Lebensmittelsicherheit und die Koordinierung eines öffentlichen Steuersystems liegen in der Zuständigkeit des Zentralstaates. 1 Im Internet abrufbar unter: http://www.verfassungen.eu/it/ital48.htm [zuletzt abgerufen am 29. September 2016]. 2 Die italienischsprachige Textversion ist auf den Seiten des italienischen Parlaments abrufbar: http://www.camera.it/leg17/465?tema=riforme_costituzionali_ed_elettorali [zuletzt abgerufen am 29. September 2016]. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum geplanten Verfassungs-Referendum in Italien Kurzinformation Zum geplanten Verfassungs-Referendum in Italien Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die italienische Regierung hat eigens eine Informationsseite eingerichtet, auf der Material zum bevorstehenden Referendum abgerufen werden kann.3 Anlagen Verfassung der Italienischen Republik in deutscher Sprache. Im Internet abrufbar unter: http://www.verfassungen.eu/it/ital48-i.htm [zuletzt abgerufen am 30. September 2016]. Anlage 1 Camera die deputati, Servizio studi: The New Article 117 of the Italian Constitution, The Main Innovations, Stand: März 2015. Anlage 2 Camera die deputati, Servizio studi: The New Legislative Process, According to the Draft of Constitutional Reform, Stand März 2015. Anlage 3 3 Quelle: http://www.riformeistituzionali.gov.it/ [zuletzt abgerufen am 29. September 2016].