© 2021 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 065/21 Islamischer Religionsunterricht an Schulen Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung in den Bundesländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 2 Islamischer Religionsunterricht an Schulen Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung in den Bundesländern Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 065/21 Abschluss der Arbeit: 12. Juli 2021 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen 4 2.1. Gegenstand des Religionsunterrichts 5 2.2. Ordentliches Lehrfach 5 2.3. Kooperationsfähige Religionsgemeinschaft 6 2.4. Freiwilligkeit 9 2.5. Subjektives Recht auf Religionsunterricht 9 3. Islamischer Religionsunterricht in den Bundesländern 10 3.1. Baden-Württemberg 13 3.2. Bayern 13 3.3. Hessen 15 3.4. Niedersachsen 16 3.5. Nordrhein-Westfalen 17 3.6. Berlin 20 3.7. Rheinland-Pfalz 20 3.8. Saarland 20 3.9. Schleswig-Holstein 21 3.10. Hamburg 21 3.11. Bremen 22 4. Förderung der Islamischen Theologie durch das BMBF 22 4.1. Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) 23 4.2. Department Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) 24 4.3. Zentrum für Islamische Studien Frankfurt / Gießen 25 4.4. Seminar für Islamische Theologie Paderborn 27 4.5. Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) 27 4.6. Institut für Islamische Theologie Osnabrück 28 4.7. Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) 30 5. Studiengänge Islamische Theologie in Deutschland 32 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 4 1. Einleitung Die Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland beschäftigt die Bundesländer und Verwaltungsgerichte seit vielen Jahren. Als ordentliches Lehrfach ist ein solcher Unterricht an Schulen bisher nur in wenigen Bundesländern vorgesehen. In mehreren Bundesländern gibt es Modellversuche, die jedoch nicht flächendeckend sind. Dieser Sachstand gibt zunächst einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für islamischen Religionsunterricht in Deutschland.1 Sodann werden die Umsetzung in den Ländern, Modellversuche und Kooperationsformen dargestellt. 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Das Grundgesetz ordnet das Schulwesen der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zu. Die Länder verfügen bei der Wahrnehmung ihrer Gesetzgebungsbefugnisse über eine erhebliche Gestaltungsfreiheit, welche von der Festlegung der Unterrichtsgegenstände und Erziehungsprinzipien bis hin zu schulorganisatorischen Fragestellungen reicht.2 Einschränkungen dieser Freiheit ergeben sich neben den jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Vorgaben insbesondere aus Art. 7 GG, der den bundesverfassungsrechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Schulrechts durch die Länder vorgibt.3 Artikel 7 Abs. 2 und 3 GG lauten:4 „(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen .“ 1 Beobachtern zufolge ist eine Auseinandersetzung hauptsächlich darüber geführt worden, ob die den Religionsunterricht begehrende Vereinigung eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG ist und ob die Grundsätze des Islam mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes vereinbar sind, vgl. Maunz/Dürig /Badura, 93. EL Oktober 2020, Art. 7 GG, Rn. 89 m.w.N. 2 BeckOK GG/Uhle, 47. Ed. 15.5.2021, Art. 7 GG, Rn. 2 f. 3 BeckOK GG/Uhle (Fn. 2), Rn. 3. 4 Eine Ausnahmeregelung zu Art. 7 Abs. 3 GG findet sich in Art. 141 GG, der sog. Bremer Klausel. Danach können Regionsgemeinschaften in den Bundesländern, in denen zum 1.1.1949 eine entsprechende landesrechtliche Regelung galt, verfassungsrechtlich keinen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG fordern. Dies gilt derzeit für die Bundesländer Bremen und Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 5 Der Religionsunterricht in Deutschland bildet eine res mixta, d.h. eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die von der Spannung zwischen religionsgemeinschaftlicher Selbstbestimmung und staatlicher Aufsicht geprägt ist.5 2.1. Gegenstand des Religionsunterrichts Das Spezifische des Religionsunterrichts gegenüber anderen Unterrichtsfächern ist seine konfessionelle Positivität und Gebundenheit, d.h. der Unterricht identifiziert sich inhaltlich mit den Grundsätzen der ihn bestimmenden Religionsgemeinschaft.6 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definierte den Religionsunterrichts als „keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, nicht bloße Morallehre , Sittenunterricht, historisierende und relativierende Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte. Sein Gegenstand ist vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe […].“7 Abzugrenzen ist dies von einer Religionskunde, bei der die Identifikation mit religiösen Überzeugungen fehlt, und die den Tatbestand des Religionsunterrichts im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG nicht zu erfüllen vermag.8 2.2. Ordentliches Lehrfach Der Religionsunterricht wird dem Staat als organisatorischen Veranstalter zugerechnet. Dieser trägt die Kosten, setzt (staatliche oder religionsgemeinschaftlich herangezogene) Lehrkräfte ein und erlässt Lehrpläne. Im Schulfachkanon und in der Unterrichtsorganisation ist der Religionsunterricht den anderen Schulfächern gleichgestellt (z.B. hinsichtlich der Benotung der Schülerleistungen , der Einbeziehung in Versetzungsentscheidungen, der Bemessung des Unterrichtsumfangs und der Behandlung bei Kapazitätsengpässen).9 5 Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Goethe-Universität Frankfurt am Main (2020). Islamischer Religionsunterricht in Deutschland - Qualität, Rahmenbedingungen und Umsetzung. https://www.aiwg.de/wp-content/uploads/2020/12/AIWG-Expertise-Isamischer-Religionsunterricht-in-Deutschland _Onlinepublikation.pdf, S. 10. 6 BeckOK GG/Germann, 47. Ed. 15.5.2021, Art. 7 GG, Rn. 47. 7 BVerfG, Beschluss vom 25.2.1987, Religionsunterricht, 1 BvR 47/84, zitiert nach juris - Rn. 16. 8 BeckOK GG/Germann (Fn. 6). Mit Diskussion zum „Religionsunterricht für alle“ in Hamburg: Kreß, Religionsunterricht , Religionskunde und die bekenntnisfreie Schule, NJOZ 2020, 1537 sowie Wißmann, Religionsunterricht als interdisziplinäre Herausforderung, NJOZ 2021, 321. Nach Auffassung von Thiel werden neben vielfältigen zulässigen Modellversuchen rechtlich fragwürdige Teillösungen praktiziert, z.B. „Islamische Unterweisung“ in Form eines Ergänzungsunterrichts, vgl. Sachs/Thiel, 9. Aufl. 2021, Art. 7 GG, Rn. 42. 9 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 49. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 6 Inhaltlich darf der Religionsunterricht nicht vom Staat verantwortet werden, der zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist.10 Artikel 7 Abs. 3 S. 2 GG trägt diesem Umstand Rechnung und bestimmt, dass der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird. Die Einrichtung des Religionsunterrichts hängt damit von der Kooperation der betreffenden Religionsgemeinschaft ab. Insbesondere muss die Religionsgemeinschaft bereit und in der Lage sein, entsprechende „Grundsätze“ zu formulieren und in die Lehrerausbildung, Lehrplangestaltung und Unterrichtsbegleitung einzubringen11 (siehe unter 2.3.). Die Durchführung des Religionsunterrichts an der einzelnen Schule erfordert auch, dass ihm Schülerinnen und Schüler in ausreichender Zahl zugeordnet werden können.12 2.3. Kooperationsfähige Religionsgemeinschaft Der Zugang zu einem Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG steht bei entsprechender Nachfrage und auch sonst gleichen Voraussetzungen grundsätzlich jeder Religion und Religionsgemeinschaft offen,13 und zwar unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie organisiert ist.14 Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) genügt ein „Minimum an Organisation, welches immer entsteht, wenn sich Menschen auf der Grundlage eines gemeinsamen Glaubens zur Erfüllung sich daraus ergebender Aufgaben vereinigen.“15 Eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG wird definiert als ein Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst. Der Verband muss in der Lage sein, die in Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG für den Religionsunterricht maßgeblichen „Grundsätze“ in geordneter 10 Zum Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit im staatlichen Erziehungswesen: BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 42. Zum staatskirchenrechtlichen Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates: Maunz/Dürig/Badura (Fn. 1), Rn. 15 ff. 11 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 52. 12 Mit Hinweis auf schulorganisatorische Maßnahmen, insbesondere die Bildung klassenübergreifender, jahrgangsübergreifender , schulübergreifender und ggf. auch schulartübergreifender Lerngruppen: BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 53 f. 13 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 55. 14 Maunz/Dürig/Badura (Fn. 1), Rn. 88. BVerwG, Urteil vom 23.2.2005, 6 C 2/04, zitiert nach juris - Rn. 62. 15 BVerwG, Urteil vom 23.2.2005, 6 C 2/04, zitiert nach juris - Rn. 25. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 7 und verlässlicher Form zu formulieren und für die religiöse Bildung und Erziehung in Zusammenarbeit mit dem Staat und seinen Schulen umzusetzen.16 Die Einrichtung islamischen Religionsunterrichts hängt den Autoren der juristischen Literatur zufolge maßgeblich davon ab, dass Muslime sich in einer Weise organisieren, die die Bestimmung von Glaubensgrundsätzen leisten und ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen und pädagogischen Standards sicherstellen kann.17 Dies erfordere eine hinreichende organisatorische Verfestigung in Richtung einer vertretungsberechtigten , zur verbindlichen Festlegung religiöser „Grundsätze“ befugten Instanz.18 Im Jahr 2005 entschied das BVerwG die bisher umstrittene Frage, ob muslimische Dachverbände als Religionsgemeinschaften anzuerkennen seien, zugunsten der Dachverbände.19 Nach Ansicht des BVerwG könne ein muslimischer Dachverband als Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG auftreten, wenn er insgesamt auf religiöse (nicht wirtschaftliche, landsmannschaftliche oder allgemein kulturelle) Zwecke ausgerichtet ist.20 In einer jüngeren Entscheidung hat das BVerwG den Anspruch islamischer Dachverbände auf die Einrichtung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen unter weiterer Ausformulierung der Anforderungen an die „Autorität “ getroffener Aussagen im Hinblick auf Glaubensinhalte, Verhaltensanforderungen und kultische Aspekte erneut bejaht.21 Trotz dieser Grundsatzentscheidungen verblieben Beobachtern zufolge Schwierigkeiten. So würde etwa ein lokaler Moscheeverein, der nur partielle Zwecke verfolgt, nicht als Religionsge- 16 Maunz/Dürig/Badura (Fn. 1), Rn. 88. BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 56.2. Zur Verfassungsmäßigkeit alternativer Kooperationsformen: Schmischke, Das Beiratsmodell - neue Wege für den islamischen Religionsunterricht, Göttinger Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 10/2018. Siehe auch Schweizer, Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach dem Beiratsmodell in Nordrhein-Westfalen, Dissertation an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln, 2016. 17 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 56.3. 18 Sachs/Thiel (Fn. 8), Rn. 42. 19 Die Zweifel wurden u.a. damit begründet, dass die Mitglieder des Dachverbandes keine natürlichen Personen, sondern Vereine oder Verbände sind. 20 BVerwG, Urteil vom 23.2.2005, 6 C 2/04, zitiert nach juris - Rn. 38 ff. Ob die Gesamtorganisationen, an deren Spitze die beiden klagenden Dachverbände stehen, nach Maßgabe dieser Grundsätze jeweils als eine Religionsgemeinschaft anzusehen sind, vermochte der Senat anhand der bislang vom OVG getroffenen Feststellungen nicht abschließend zu beurteilen. 21 Sachs/Thiel (Fn. 8), Rn. 42 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.12.2018, 6 B 94/18, zitiert nach juris – Rn. 16 ff. Die Nichtzulassungsbeschwerden hatten mit der Maßgabe Erfolg, dass das Berufungsurteil aufzuheben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückzuverweisen war, weil das OVG die Bindungswirkung des Revisionsurteils des BVerwG vom 23.2.2005 - 6 C 2/04 - (siehe Fn. 20) nicht hinreichend beachtet hatte. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 8 meinschaft zählen. Ebenso wenig könne ein Dachverband, dessen Vereine als Mitglieder überwiegend andere als religiöse Zwecke (etwa soziale, politische oder sportliche Zwecke) verfolgten, eine Religionsgemeinschaft sein.22 Die für die Bestimmung der „Grundsätze“ nach Art. 7 Abs. 3 S. 2 zu fordernde Wahrnehmung der korporativen Religionsfreiheit und des religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechts schließe nach Auffassung einiger Autoren der juristischen Literatur die Einflussnahme eines ausländischen Staates nicht prinzipiell aus.23 Sie stehe auch Religionsgemeinschaften zu, die sich einer ausländischen Staatskirche unterstellen. Daher komme auch die dem türkischen Präsidium für religiöse Angelegenheiten unterstehende und somit den türkischen Staatsislam verkörpernde Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) für die inhaltliche Bestimmung des Religionsunterrichts grundsätzlich in Betracht.24 Unbedingte Voraussetzung sei allerdings, dass die zur Wirkung gebrachten Grundsätze den religiösen Interessen der so repräsentierten Religionsgemeinschaft folgten und nicht den politischen Interessen einer ausländischen Regierung .25 Nicht nur sei die Ausbildung deutscher Strömungen des Islam rechtspolitisch erwünscht, das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot beinhalte auch, dass hiesige Religionsgemeinschaften ihre Verantwortung für den Religionsunterricht frei von staatlicher (auch ausländischer) Einflussnahme wahrnehmen.26 Schließlich steht die Einrichtung von Religionsunterricht solchen Religionsgemeinschaften zu, die die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien , die dem staatlichen Schutz anvertrauen Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.27 22 Die rechtlichen Hürden zusammenfassend: Beaucamp, Wißmann, Islamischer Religionsunterricht – Warum ist das eine unendliche Geschichte? DVBl 2017, 1517 (1519 ff.). 23 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 56.2a. 24 Bejahend etwa Muckel, Rechtsgutachten im Auftrag des Kultusministeriums Niedersachsen, https://www.mk.niedersachsen.de/download/112224/Religionsverfassungsrechtliches_Gutachten_ueber_die_Eigenschaft _der_Dachverbaende_DITIB_-_Landesverband_Niedersachsen_e.V._und_SCHURA_Niedersachsen_- _Landesverband_islamischer_Gemeinschaften_in_Niedersachsen_e.V._Prof._Dr._iur._Stefan_Muckel.pdf, S. 65 ff. 25 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 56.2a. 26 Ungern-Sternberg, Islamischer Religionsunterricht und islamische Theologie - die Suche nach verfassungskonformen Lösungen, RdJB 1/2016, S. 40. 27 Maunz/Dürig/Badura (Fn. 1), Rn. 89. Literaturhinweise zur Diskussion über eine fundamentalistische, „verfassungsessenz -widrige“ Indoktrination in der staatlichen Schule durch islamischen Religionsunterricht in Sachs/Thiel (Fn. 8), Rn. 59. Ausführlich zu den Grenzen religiöser Selbstbestimmung: Sehl, Recht neutral? Islamischer Religionsunterricht und das Grundgesetz, Recht und Politik 1/2012, S. 46 f. Nach Auffassung des BVerwG blieb in dem zugrundeliegenden Rechtsstreit die Frage offen, ob gegen die klagenden muslimischen Dachverbände unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken bestehen: BVerwG, Urteil vom 23.2.2005, 6 C 2/04, zitiert nach juris - Rn. 71. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 9 Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG NRW)28 enthält in § 132a eine Übergangsvorschrift zum islamischen Religionsunterricht. Danach kann das zuständige Ministerium übergangsweise mit islamischen Organisationen zusammenarbeiten, die keine Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind. Die Zusammenarbeit beruht auf einem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der jeweiligen islamischen Organisation . Der Vertragsabschluss setzt u.a. voraus, dass die Organisation eigenständig und staatsunabhängig ist, die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes achtet und dem Land Nordrhein- Westfalen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts auf absehbare Zeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht. § 132a SchulG NRW tritt gemäß § 133 Abs. 3 SchulG NRW am 31. Juli 2025 außer Kraft. Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag darüber bis zum 31. Juli 2024. In den Schulgesetzen aller anderen Bundesländer finden sich keine gesonderten Regelungen zum islamischen Religionsunterricht. 2.4. Freiwilligkeit Der Religionsunterricht ist ein Pflichtfach mit verfassungsverbürgter Befreiungsmöglichkeit.29 Die Freiwilligkeit des Religionsunterrichts stellt sicher, dass er nicht in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten eingreift.30 2.5. Subjektives Recht auf Religionsunterricht Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG, insbesondere hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit auf Seiten der Religionsgemeinschaft und der Mindestnachfrage, steht der objektiven Pflicht des Staates, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzurichten, nach überwiegender Ansicht in der juristischen Literatur ein subjektives Recht der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Religionsgemeinschaften auf Einrichtung und Erteilung von Religionsunterricht gegenüber.31 28 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15.2.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.5.2021 (SGV. NRW. 223), https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p132a. 29 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 50. 30 BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 63. 31 Unter Darstellung des Streitstandes: BeckOK GG/Germann (Fn. 6), Rn. 69. Das BVerfG hat hierzu bisher eine Festlegung vermieden (BVerfG, LER Verfahrenseinstellung, Beschluss vom 31.10.2002, 1 BvF 1/96 u.a., zitiert nach juris - Rn. 10). Nach Auffassung des BVerwG haben die Religionsgemeinschaften unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der Regelungen in Art. 7 Abs. 3 S. 1 und 2 GG gegen den Staat einen Anspruch auf Einrichtung eines ihren Glaubensinhalten entsprechenden Religionsunterricht. (BVerwG, Urteil vom 23.2.2005, 6 C 2/04, zitiert nach juris - Rn. 21). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 10 3. Islamischer Religionsunterricht in den Bundesländern Im Jahr 2020 nahmen in Deutschland etwa 60.000 von insgesamt 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler am islamischen Religionsunterricht (IRU) beziehungsweise an der Islamkunde teil. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,7 Prozent. Das ist im Vergleich mit den jeweils rund 35 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, die am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, ein auffallend kleiner Anteil. Dabei ist die Zahl muslimischer Schülerinnen und Schüler, die eventuell einen islamischen Religionsunterricht besuchen würden, deutlich höher. Schätzungen gehen von mindestens 580.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens aus, von denen sich die große Mehrheit einen entsprechenden Religionsunterricht wünscht.32 Aufgrund des fehlenden Angebots nehmen viele dieser Schülerinnen und Schüler am Fach Ethik teil. 33 Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main hat im Jahr 2020 die Situation des Lehrangebots in den einzelnen Bundesländern untersucht und in ihrem Bericht „Religionsunterricht in Deutschland - Qualität, Rahmenbedingungen und Umsetzung“ veröffentlicht. Ebenfalls im Jahr 2020 veröffentlichte der Mediendienst Integration eine Publikation „Religion an Schulen. Islamischer Religionsunterricht in Deutschland“,34 die ebenfalls den muslimischen Religionsunterricht in den Bundesländern darstellt und mit dem Religionsunterricht anderer Konfessionen quantitativ vergleicht. Das nachfolgende Kapitel greift auf die Untersuchungsergebnisse dieser beiden Studien zurück und dokumentiert die wichtigsten Erkenntnisse. Die AIWG unterteilt die Praxis des islamischen Religionsunterrichts an Schulen in Deutschland in fünf Kategorien: „Islamischer Religionsunterricht“, „Religionsunterricht für alle“, „Kein islamischer Religionsunterricht“, „Islamunterricht in staatlicher Verantwortung“ und „Islamischer Religionsunterricht und Islamunterricht in staatlicher Verantwortung“. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die unterschiedlichen Kategorien, wie sie in den einzelnen Bundesländern praktiziert wird.35 32 Vergleiche dazu: Haug, Sonja, Stephanie Müssig und Anja Stichs (2009). Muslimisches Leben in Deutschland im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, S. 330. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/MLD-Vollversion .pdf?__blob=publicationFile&v=7 33 Vergleiche dazu: AIWG Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (2020). Religionsunterricht in Deutschland Qualität, Rahmenbedingungen und Umsetzung, Seite 2. https://aiwg.de/wp-content/uploads /2020/12/AIWG-Expertise-Isamischer-Religionsunterricht-in-Deutschland_Onlinepublikation.pdf 34 Mediendienst Integration (2020). Religion an Schulen. Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Mai 2020. https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MDI_Informationspapier_Islamischer_Religionsunterricht _Mai_2020.pdf 35 AIWG (2020). Seite 15. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 11 Eine etwas andere Kategorisierung nimmt der Mediendienst Integration vor. Der Mediendienst Integration unterscheidet zwischen „Bekenntnisorientierter Religionsunterricht durch islamische Verbände“ (Hessen, Niedersachsen, Berlin), „Modellprojekte mit muslimischen Partnern“ (Rheinland -Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg), „Islamkunde in staatlicher Verantwortung “ (Bayern, Schleswig-Holstein), „Konfessionsübergreifender Religionsunterricht für alle“ (Hamburg, Bremen) und „Kein Angebot“ (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen , Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die Einteilung verdeutlicht die nachfolgende Grafik.36 36 Mediendienst Integration (2020). Seite 5. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 13 3.1. Baden-Württemberg Genese „Der Modellversuch eines sowohl sunnitisch als auch alevitisch geprägten islamischen Religionsunterrichts startete in Baden-Württemberg im Schuljahr 2006/2007 an zwölf Grundschulen . Er war zunächst auf vier Jahre begrenzt. Im Jahr 2000 wurde vom zuständigen Ministerium eine Steuerungsgruppe einberufen, die aus vier sunnitischen Verbandsvertretern, einem Vertreter der Aleviten und zwei Religionspädagogen bestand. Diese sollte die Einführung des alevitischen Religionsunterrichts (ARU) und des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach vorbereiten. Dabei galt es vor allem, die Bildungsinhalte für das neue Fach zu erarbeiten und in einem Lehrplan festzuhalten. Parallel wurde nach lokalen Elternvertreter_innen aus den damaligen Projektstandorten gesucht, damit diese als Ansprechpartner_innen fungieren könnten. Für den alevitischen Religionsunterricht wurde die Alevitengemeinde Deutschland e.V. beteiligt.“ Aktuelle Entwicklung „In Baden-Württemberg wird islamischer Religionsunterricht als sunnitisch geprägter bekenntnisorientierter Unterricht angeboten. Die 2019 gegründete Stiftung Sunnitischer Schulrat ist hier für den islamischen Religionsunterricht, der weiterhin als Modellprojekt angeboten wird, an baden-württembergischen Schulen verantwortlich. An dieser Stiftung sind der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg (VIKZ) und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland in Baden-Württemberg (IGBD) beteiligt.37 Dass damit lediglich zwei der größeren islamischen Verbände vertreten sind, hat für Kritik gesorgt.38 Der Sunnitische Schulrat ist keine anerkannte Religionsgemeinschaft, die den Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes dauerhaft tragen kann. Seine Laufzeit ist zunächst bis 2025 begrenzt. Im Schuljahr 2019/2020 wurden 5.905 Schülerinnen und Schüler an 86 Schulen unterrichtet .“ 39 3.2. Bayern Genese „Bereits 1986 wurde an Grund-und Hauptschulen in Bayern eine ‚Religiöse Unterweisung in türkischer Sprache (ISUT) angeboten. Dieses Fach hielt sich an einen Lehrplan aus der Türkei und wurde von türkischen Lehrkräften, die für eine bestimmte Zeit nach Bayern entsandt 37 DITIB und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden Württemberg (IGBW) lehnen eine Mitarbeit bisher ab. 38 Kritiker sehen die religiöse Neutralität des Staates verletzt, da das Land durch die Mitglieder im Stiftungsvorstand die Rolle einer Religionsgemeinschaft einnehme. Andere kritisieren, dass nur Islamverbände und keine Einzelpersonen zur Mitarbeit in der Stiftung eingeladen werden, obwohl nur eine Minderheit der Muslime in Verbänden organisiert ist. Vergleiche dazu: Mediendienst Integration (2020). Seite 12. 39 AIWG (2020). Seite 16f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 14 wurden, unterrichtet. Bei dem Fach handelte es sich vorwiegend um einen religionskundlichen Unterricht, der laut eigener Aussage eine integrative Zielsetzung verfolgte. Im Schuljahr 2001/2002 startete Bayern parallel dazu das Pilotprojekt ‚Islamische Unterweisung in deutscher Sprache (ISUD). Zunächst an fünf Grundschulen eingeführt, wurde es in jedem weiteren Schuljahr auf die nächste Jahrgangsstufe ausgedehnt. Die Teilnahme war für muslimische Schüler_innen freiwillig. Wer von ihnen den Unterricht nicht in Anspruch nahm, wurde zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet. Ziel des Pilotprojekts war allerdings nicht, die islamische Unterweisung in türkischer Sprache abzulösen, sondern eine alternative Wahlmöglichkeit zu schaffen. Im Schuljahr 2003/2004 wurde zudem an einer Grundschule in Erlangen ein lokaler Schulversuch in Islamunterricht eingerichtet, der im Anschluss auf eine weitere Schule in Nürnberg ausgedehnt wurde. Die Erstellung des Lehrplans erfolgte in Kooperation mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen e. V. Die Schulversuche ISUT, ISUD und der Islamunterricht nach dem ‚Erlanger Modell‘ wurden mit Beschluss des Ministerrats 2009 in den Modellversuch Islamischer Unterricht für alle Schulformen überführt. Bei der Ausarbeitung der Lehrpläne wurden lokale Gemeinden (Erlangen ) und muslimische Eltern einbezogen.“ Aktuelle Entwicklung „In bayerischen Schulen wird seit dem Schuljahr 2007/2008 der Modellversuch ‚Islamischer Unterricht (IU)‘ angeboten, der in Zukunft weiter ausgebaut werden soll. Muslimische Schüler _innen in Bayern können damit einen Unterricht über den Islam besuchen, der in alleiniger staatlicher Verantwortung steht. Bayern bietet also kein bekenntnisorientiertes Fach an, sondern einen islamkundlichen Unterricht, der auch künftig kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes sein soll. Der Fokus des Fachs liegt auf interkultureller Bildung. Die Inhalte wurden in staatlicher Verantwortung von muslimischen Religionspädagog_innen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gemeinsam mit dem Bayerischen Bildungsministerium und unter Einbindung muslimischer Eltern erarbeitet. Der Lehrplan wurde vom Kultusministerium 2004 zunächst für die Grundschule, später dann auch für die Haupt-, Real-, Wirtschafts-, Förderschulen und Gymnasien genehmigt. 2019 wurde der Islamische Unterricht um weitere zwei Jahre verlängert. In diesem Zeitraum wird die Überleitung des IU von einem freiwilligen Angebot in ein Wahlpflichtfach als Alternative zum Ethikunterricht fachlich vorbereitet. (…) Im Schuljahr 2019/2020 wurden 17.000 Schülerinnen und Schüler von 100 Lehrerinnen und Lehrer an 370 Schulen unterrichtet.“40 40 AIWG (2020). Seite 18f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 15 Zum kommenden Schuljahr (2021/22) soll es an mehr als 350 Schulen in Bayern ein Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht geben. Der Landtag stimmte am 6. Juli 2021 der Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Schulfach zu.41 Das Schulfach soll insbesondere für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens künftig statt Religionslehre oder Ethik wählbar sein. Es handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung vermitteln sollen. Die Grünen stimmten gegen die Pläne, da ihnen der Gesetzentwurf und das neue Wahlpflichtfach nicht weit genug gehen. Auch die AfD stimmte dagegen und kündigte an, vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu klagen. Auch andere Kritiker hatten bereits eine Verfassungsklage gegen die Gesetzesänderung angekündigt.42 3.3. Hessen Genese „Schon 1997 gab es erste Bemühungen muslimischer Organisationen, eine für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG erforderliche Religionsgemeinschaft zu gründen. Nachdem auch 2008 in der Deutschen Islam Konferenz für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach gestimmt wurde, haben die islamischen Verbände DITIB43 Landesverband Hessen und die Ahmadiyya Muslim Jamaat K.d.ö.R einen Antrag auf Erteilung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Hessen gestellt. Nach einer rechtlichen Überprüfung wurden beide Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht an hessischen Grund- und weiterführenden Schulen angeboten. Der islamische Religionsunterricht begann zeitgleich an 26 Grundschulen und wurde im selben Schuljahr auf 38 Grundschulen ausgedehnt, an denen 1.180 muslimische Schüler_innen unterrichtet wurden. Im Schuljahr 2016/2017 erhöhte sich die Anzahl der teilnehmenden Schüler_innen auf 3.200 und die Zahl der beteiligten Grundschulen auf 56. Hinzu kamen 12 weiterführende Schulen. Die gestiegenen Zahlen machten und machen das Interesse am islamischen Religionsunterricht deutlich. Dabei war die Anerkennung der DITIB politisch nicht 41 Bayerischer Landtag (2021). Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen . Drucksache 18/17037. https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen /Folgedrucksachen/0000012500/0000012562.pdf 42 Vergleiche dazu: t-online (2021). Als Wahlpflichtfach. Bayern führt "Islamischen Unterricht" ein. 07.07.2021. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90400406/bayern-fuehrt-islamischen-unterricht-als-wahlpflichtfach -ein.html 43 Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. DITIB ist die größte sunnitisch-islamische Dachorganisation in Deutschland mit über 900 Mitgliedsvereinen. Der Verband mit Sitz in Köln-Ehrenfeld ist ein seit dem 5. Juli 1984 beim Amtsgericht Köln eingetragener Verein. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 16 unumstritten, vor allem aufgrund der politischen Entwicklungen in der Türkei. 2019 beauftragte das Hessische Kultusministerium drei rechts-und religionswissenschaftliche Gutachter damit, zu überprüfen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kooperationspartnerschaft seitens der DITIB weiterhin vollständig und professionell erfüllt werden. Aufgrund bestehender Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner hat das Hessische Kultusministerium die Kooperation im April 2020 ausgesetzt.“ Aktuelle Entwicklung „Hessen hat 2012 als erstes Bundesland die beiden islamischen Verbände Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) und DITIB Landesverband Hessen als Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG anerkannt. Diese kooperierten fortan mit dem Kultusministerium bei der Ausgestaltung der bekenntnisorientierten Fächer ‚Islamische Religion: Ahmadiyya Muslim Jamaat‘ und ‚Islamische Religion: Ditib Hessen (sunnitisch)‘. Nach einer erneuten gutachterlichen Überprüfung entschied das Kultusministerium im April 2020, die Kooperation mit der DITIB auszusetzen. Damit ist der Religionsunterricht in Verantwortung der DITIB auf allen Jahrgangsstufen eingestellt.44 Die Kooperation mit der Ahmadiyya, deren Unterricht von circa 200 Schüler_innen besucht wird, bleibt davon unberührt – dieser Unterricht ist weiterhin bekenntnisorientiert.45 In Hessen wird der neben den bestehenden bekenntnisgebundenen Fächern 2019 eingeführte religionskundliche Schulversuch Islamunterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung ab der Klasse 7, der an ausgewählten Standorten erprobt wurde, zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 ausgeweitet und ab Klasse 1 unterrichtet. Hessen hat damit zwei parallel laufende Unterrichtsformen in den Schulen. Die Mehrzahl der Schüler_innen lernt nun im in staatlicher Verantwortung liegenden Unterricht über den Islam.“46 3.4. Niedersachsen Genese „Niedersachsen führte ab dem Schuljahr 2003/2004 an öffentlichen Grundschulen im Rahmen eines Schulversuchs bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ein. Da sich die niedersächsischen Muslim_innen nicht zu einer Religionsgemeinschaft gemäß Art. 7 44 Die Aussetzung der Kooperation hat der DITIB Landesverband Hessen zum Anlass genommen, muslimischen Eltern zu empfehlen, ihre Kinder „am allein staatlichen ‚Islamunterricht‘ nicht teilnehmen zu lassen und bei etwaig früheren Anmeldungen ihre Kinder vom ‚Islamunterricht‘ abzumelden. Als Alternative wird der Besuch des Ethikunterrichts empfohlen.“ Islamische Religionsgemeinschaft DITIB - Hessen (2020). Mitteilung bezüglich des allein staatlichen "Islamunterricht " in Hessen. https://www.ditib-hessen.de/islamunterricht 45 Vergleiche dazu: Hessisches Kultusministerium (2020). Nach Prüfung: Islamischer Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB Hessen wird ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr erteilt. Pressemitteilung vom 28.04.2020. https://kultusministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/islamischer-religionsunterrichtzusammenarbeit -mit-ditib-hessen-wird-ab-dem-kommenden-schuljahr 46 AIWG (2020). Seite 21f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 17 Abs. 3 GG zusammengeschlossen haben, wurden Vertreter_innen aus Gemeinden und Vereinen zu einem Runden Tisch eingeladen, die als Ansprechpartner_innen für die Zeit des Schulversuchs agieren sollten. Im Jahre 2007 wurde beschlossen, den Schulversuch auszuweiten . Von Anfang an war klar, dass der Runde Tisch verfassungsrechtlich keine Religionsgemeinschaft darstellt. Dies war aber vom Land Niedersachsen beabsichtigt. Auf den Schulversuch als Übergangslösung hatten sich alle Beteiligten geeinigt. Im Jahr 2011 haben der DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. und die Schura Niedersachsen47 einen gemeinsamen Beirat gebildet. Mit der Gründung wurde der Beirat von beiden Partnern personell besetzt und eine Iğāza-Ordnung verabschiedet.“ Aktuelle Entwicklung „Niedersachsen bietet seit dem Schuljahr 2013/14 bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an. Das Land arbeitet dafür in einem Beiratsmodell mit der Schura Niedersachsen, einem Zusammenschluss mehrerer islamischer Verbände, und dem DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. zusammen. Das Fach Islamische Religion wurde im Jahr 2013 an Grundschulen eingeführt und im Schuljahr 2014/2015 auf den Sekundarbereich I allgemeinbildender Schulformen ausgeweitet. Mittlerweile wird es bis einschließlich Klasse 9 unterrichtet. Im Schuljahr 2017/2018 wurden 4.037 Schülerinnen und Schüler von insgesamt 67.056 muslimischen Schülerinnen und Schüler von 30 Lehrerinnen und Lehrer an 62 Schulen unterrichtet .“ 48 3.5. Nordrhein-Westfalen Genese „Schon seit 1986 bietet das Schulministerium in NRW in Grundschulen Islamkunde an. In den 1990er Jahren wurde das Fach auch auf weiterführende Schulen ausgebaut. 1994 beantragte der Islamische Arbeitskreis in Deutschland die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts, was erfolglos blieb. Nach einem Grundsatzerlass aus dem Jahr 1999 wurde zunächst beschlossen, die Islamkunde in zwei Formen anzubieten: zum einen als Teil des in NRW staatlichen muttersprachlichen Unterrichts und zum anderen als eigenständiges Fach in deutscher Sprache als befristeter Schulversuch. Der Schulversuch startete mit 50 Schulen, 2.800 Schüler_innen und 40 Lehrer_innen. Dieser Schulversuch kann als ältester und umfassendster Schulversuch in Deutschland gelten. Er wurde nicht in Absprache mit einer Religionsgemeinschaft umgesetzt, sondern in alleiniger Verantwortung des Landes, weshalb er eine religionskundliche Konzeption besaß. 2001 teilte das Kultusministe- 47 „Die Schura Niedersachsen ist als korporativer Landesverband konzipiert, er umfasst nur in Niedersachsen eingetragene Vereine. Die Schura soll die religiöse Basis, also die Orts- oder Moscheegemeinden repräsentieren. Vertretene Richtungen: Sunniten und Schiiten.“ SCHURA Niedersachsen (2021). Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. Zur Entstehung der SCHURA Niedersachsen. https://www.schura-niedersachsen.de/schura/entstehung-der-schura/ 48 AIWG (2020). Seite 24f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 18 rium fünf islamischen Dachorganisationen mit, dass sie sich untereinander vernetzten sollten , um als gemeinsame Religionsgemeinschaft auftreten und die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach vorbereiten zu können. Erst 2011 beschloss das Kultusministerium in NRW die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes. Aufgrund fehlender anerkannter Religionsgemeinschaften wurde ein Beirat gebildet, der sich um die Anliegen des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts kümmern soll: Unterrichtsvorgaben erstellen, Lehrpläne und Lehrbücher auswählen und Lehrer_innen die Lehrerlaubnis erteilen. Da das Beiratsmodell jedoch verfassungsrechtliche Probleme aufwarf, wurde es als Übergangsvorschrift zur Einführung islamischen Religionsunterrichts gefasst und war daher bis Juli 2019 befristet.“ Aktuelle Entwicklung „Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den meisten Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland. Hier wird seit dem Jahr 2012 bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unterrichtet. Im Jahr 2019 beschloss NRW, den Religionsunterricht weiter auszubauen. Das Schulministerium hat bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts lange mit einem Beirat kooperiert.“49 2019 beschloss die nordrhein-westfälische Regierung eine weitere Übergangslösung für den islamischen Religionsunterricht bis 2025. Der bisherige Beirat soll durch eine Kommission ersetzt werden, die nur aus Vertretern und Vertreterinnen islamischer Verbände besteht. Welche Verbände eingebunden werden, hat das Schulministerium noch nicht bekanntgegeben (März 2020). Der Koordinierungsrat der Muslime sieht das geplante Kommissionsmodell kritisch. Das Land bestimme, wer zur Kommission gehört, und nehme damit indirekt Einfluss auf die Inhalte des Unterrichts. Zudem erhielten Verbände mit wenigen Mitgliedern das gleiche Stimmrecht wie die islamischen Religionsgemeinschaften, die viele Muslime verträten.50 49 Dieser Beirat besteht zur Hälfte aus Vertretern und Vertreterinnen, die das Schulministerium in NRW ernennt, und zur Hälfte aus Entsandten der islamischen Verbände, die sich im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zusammengeschlossen haben. Dazu gehören der Islamrat, der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Die Mitgliedschaft von DITIB ruht seit Beginn 2017. Vergleiche dazu: Mediendienst Integration (2020). Seite11, Fußnote 15. 50 Vergleiche dazu: Verband der islamischen Kulturzentren e. v. (2019). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD „Gesetz zur Verlängerung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach (14. Schulrechtsänderungsgesetz)“ (Drucksache 17/5618) in Verbindung mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP „Gesetz zum islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (14. Schulrechtsänderungsgesetz). Köln, 21.05.2019. https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal /WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-1521.pdf;jsessionid =1126F6C599CBC930A91F990C94230D18 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 19 „Im Schuljahr 2018/2019 wurden 20.260 Schülerinnen und Schüler von 285 Lehrerinnen und Lehrer an 265 Schulen unterrichtet.“51 Ende Mai 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Kommission eingesetzt, die den islamischen Religionsunterricht neu regeln soll. Nach jahrelanger Abstinenz soll dieser Kommission auch wieder der Islamverband DITIB NRW angehören. Innenminister Herbert Reul (CDU) rechtfertigt die erneute Zusammenarbeit mit DITIB indem er ausführte, dass die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIB „alles andere als eine Organisation sei, die er positiv finde.“ Andererseits aber sei es der größte islamische Verband in Deutschland. „Wenn wir Islamunterricht organisieren wollen, brauchen wir Ansprechpartner , und die müssen auf der anderen Seite sein“, erklärte er. 52 „NRW hat die rechtlichen Grundlagen für den islamischen Religionsunterricht neu geregelt. Die Landesregierung hat mit sechs islamischen Organisationen Verträge zur Zusammenarbeit in einer Kommission geschlossen, die an der Erarbeitung von Lehrplänen, der Erteilung der Lehrbefugnis für Religionslehrer sowie bei der Genehmigung von Lehrmitteln mitwirkt. Beteiligt sind neben der DITIB auch die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG), das Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG), die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), die Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ).“53 Die Einbeziehung von DITIB hat bundesweit Proteste ausgelöst. Kritik kam unter anderem von der Konferenz der Europäischen Rabbiner, dem Liberal-Islamischen Bund, der Kurdischen Gemeinde Deutschland, aber auch von Bundes-Politikern von CDU, FDP und Grünen wie Cem Özdemir . Sie warnen vor dem Einfluss der türkischen Regierung auf Schulen in Deutschland, da die DITIB der Religionsbehörde Diyanet in Ankara unterstellt ist.54 Das Schulministerium wies die Vorwürfe jedoch zurück, da der NRW-Landesverband der DITIB seine Satzung so geändert habe, dass bei einer zukünftigen Zusammenarbeit von einer ausreichenden Unabhängigkeit vom DITIB-Bundesverband und vom türkischen Staat auszugehen sei. Außerdem habe sich der DITIB-Landesverband NRW vertraglich verpflichtet, bei der Zusammenarbeit die gemeinsam geteilten Werte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zu Grunde zu legen.55 51 AIWG (2020). Seite 26f. 52 Vergleiche dazu: Redaktionsnetzwerk Deutschland (2021). Islamunterricht: NRW-Innenminister verteidigt Zusammenarbeit mit DITIB. 27.05.2021. https://www.rnd.de/politik/islamunterricht-nrw-innenminister-verteidigt -zusammenarbeit-mit-ditib-SJZHYPAJPCYXJZI32FWOPCNQUY.html 53 Ebenda. 54 Vergleiche dazu: ZDF (2021). Oliver Berg: Kritik an Kooperation mit DITIB. NRW "gibt Erdogan Zugang zu Schulen." 23.05.2021. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/nrw-schule-ditib-kooperation-kritik-100.html 55 Vergleiche dazu: Redaktionsnetzwerk Deutschland (2021). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 20 3.6. Berlin „Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ist in Berlin ein freiwilliges Fach. Er wird von den jeweiligen Religionsgemeinschaften an allen öffentlichen Schulen angeboten, in denen das Interesse der Eltern und Schülerinnen und Schüler besteht. An weiterführenden Schulen ist Ethik ab der 7. Klasse ein Pflichtfach. Die Islamische Föderation Berlin (IFB) hat sich 2001 das Recht erstritten, an Berliner Schulen islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Die IFB vertritt mehrere Moscheegemeinden und gilt als Berliner Landesverband der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) die im Islamrat vertreten ist. Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht wird derzeit an 38 Berliner Grundschulen angeboten, fünf mehr als 2017/18. Im aktuellen Schuljahr nehmen daran rund 5.637 Kinder teil.“56 3.7. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz findet der islamische Religionsunterricht im Rahmen eines Modellversuchs statt, der gemeinsam mit lokalen Verbänden schrittweise ausgeweitet wird. Im Schuljahr 2019/20 wurde der Unterricht 2.133 Schülerinnen und Schülern an 18 Grundschulen und an sieben weiterführenden Schulen angeboten. „Rheinland Pfalz kooperiert mit lokalen Verbände wie dem Christlich Islamischen Gesprächskreis Ludwigshafen (CIG), der Islamischen Frauenbildungsstätte Ludwigshafen (IGRA), dem Arbeitskreis Mainzer Muslime (AKMM) und dem Elternverein Worms und Umgebung . Mit ihnen stimmt das Land unter anderem die Lehrpläne sowie die Auswahl der Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht ab. Anfang April 2020 hat Rheinland Pfalz zudem Vereinbarungen mit vier islamischen Verbänden unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Verbände, selbstständig und frei vom politischen Einfluss Dritter zu handeln. Das ist Voraussetzung, um die seit Sommer 2016 ausgesetzten Verhandlungen mit der Landesregierung über einen Grundlagenvertrag wieder aufzunehmen . In ihm soll langfristig geregelt werden, wie das Land mit Muslim*innen zusammenarbeitet , zum Beispiel beim islamischen Religionsunterricht.“57 3.8. Saarland „Im Saarland wird islamischer Religionsunterricht seit dem Schuljahr 2015/16 im Rahmen eines Modellversuchs an vier Grundschulen angeboten. Wie schon 2018/19 nehmen im laufenden Schuljahr daran rund 200 Kinder teil. Der Modellversuch wurde 2019 um vier Jahre verlängert. Künftig möchte die Landesregierung mehr Grundschulen einbeziehen. 56 Mediendienst Integration (2020). Seite 8. 57 Mediendienst Integration (2020). Seite 9f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 21 Eine Kooperation gibt es mit sechs islamischen Verbänden und Vereinen. Dazu gehören der DITIB Landesverband, die Islamische Gemeinde Saar (IGS) der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) das Bosnische Kulturzentrum Saarbrücken und die Bosnische Moscheegemeinde Saarbrücken.“58 3.9. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein wird seit rund zehn Jahren ein islamkundlicher Unterricht in der Verantwortung des Landes an ausgewählten Grundschulen angeboten. Islamische Religionsgemeinschaften sind daran nicht beteiligt. Die Teilnahme am Islamunterricht ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schüler offen. Im Schuljahr 2018/19 nahmen 1.369 Kinder an 13 Grundschulen an diesem Unterricht teil. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Mediendienstes Integration lagen für das Schuljahr 2019/20 noch keine Zahlen vor. Das Kultusministerium geht jedoch davon aus, dass ähnlich viele Schülerinnen und Schüler am Islamunterricht teilnehmen wie im Vorjahr.59 3.10. Hamburg In Hamburg existiert ein Religionsunterricht für alle, der konfessionsübergreifend erteilt wird. Dieser Unterricht wird an allen Hamburger Schulen als ordentliches Lehrfach angeboten. Erziehungsberechtigte können ihr Kind von der Teilnahme abmelden. Dies erfolgt laut der Behörde für Schule und Berufsbildung der Stadt Hamburg jedoch nur sehr selten. Ab der siebten Klasse wird an allen Schulen als Alternative zum Religionsunterricht das Wahlpflichtfach Philosophie angeboten . 60 „Bislang wird der Religionsunterricht von der evangelischen Nordkirche verantwortet. Zukünftig soll er gleichberechtigt auch von islamischen Religionsgemeinschaften von der Alevitischen Gemeinde und von der Jüdischen Gemeinde organisiert werden. Die katholische Kirche prüft noch, ob sie mitmachen wird. Hamburg ist damit das erste Bundesland, das einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gemäß Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz in interreligiöser Trägerschaft einführt. Das Modell wird derzeit an einigen Pilotschulen erprobt. Flächendeckend kann es laut Hamburger Schulbehörde zum Schuljahr 2020/21 oder 2021/22 eingeführt werden.“61 58 Mediendienst Integration (2020). Seite 10. 59 Vergleiche dazu: Mediendienst Integration (2020). Seite 14. 60 Vergleiche dazu: Mediendienst Integration (2020). Seite 14. 61 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 22 3.11. Bremen In Bremen wird der Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung angeboten und steht allen Schülerinnen und Schüler gleich welcher Konfession offen. Erziehungsberechtigte können ihr Kind aber auch von der Teilnahme am Religionsunterricht abmelden. An weiterführenden Schulen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, zwischen den Fächern Religion und Philosophie zu wählen. Im laufenden Schuljahr nahmen 2.112 Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe am Philosophieunterricht teil, im Jahr zuvor waren es 2.109. Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (ab Klasse 5) an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2018/19 wird auf rund 4.500 geschätzt.62 4. Förderung der Islamischen Theologie durch das BMBF Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2011 die fünf Zentren für Islamische Theologie in Tübingen, Frankfurt (mit Gießen), Münster, Osnabrück und Erlangen- Nürnberg. Die Förderung war zunächst fünf Jahre begrenzt, aber nach einer positiven externen Evaluation dieser Zentren im Dezember 2015 wurde die Förderung um weitere fünf Jahre verlängert . Ziel dieser Unterstützung sind Forschungsprofessuren und die Einrichtung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen, die entweder islamisch-theologisch oder interdisziplinär arbeiten . Die interdisziplinären Gruppen kooperieren z. B. mit den christlichen Theologien, der Islamwissenschaft , der Religionswissenschaft, der Pädagogik oder anderen benachbarten Fächern. Im Jahr 2019 wurde die Förderung auch auf Institute für Islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universität Paderborn erweitert. Die Förderung der sieben Universitäten beträgt insgesamt rund 44 Millionen Euro. 63 „Die Zentren bilden inzwischen international anerkannte Orte islamisch-theologischer Forschung und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs in Islamischer Theologie – für die Schulen und die Hochschulen. Das Ziel ist es, islamische Religionslehrerinnen und -lehrer für den bekenntnisorientierten Schulunterricht auszubilden und ein wissenschaftlich fundiertes Studium von Religionsgelehrten im staatlichen Hochschulsystem in deutscher Sprache zu ermöglichen. Die Standorte bilden die Vielfalt muslimischen Glaubens und Lebens ab. Die Professorinnen und Professoren haben ganz unterschiedliche regionale, ethnische und wissenschaftliche Hintergründe. Die Zentren arbeiten unter anderem bei gemeinsamen Tagungen und Publikationen zusammen und haben im Sommer 2015 gemeinsam die Deutsche Gesellschaft für Islamisch -Theologische Studien (DEGITS) gegründet. Die Studierendenzahlen haben sich sehr positiv entwickelt. Derzeit sind mehr als 2000 Studierende in Bachelor- und Master-Studiengängen eingeschrieben. Die meisten von ihnen streben ins schulische Lehramt, in die Sozialund Gemeindearbeit sowie in die Wissenschaft. 62 Vergleiche dazu: Mediendienst Integration (2020). Seite 15. 63 Vergleiche dazu: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2020). Forschung. Islamische Theologie. https://www.bmbf.de/de/islamische-theologie-367.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 23 Die Verantwortung für den Betrieb der Forschungszentren liegt bei den Ländern und den Hochschulen. Die Unterstützung durch den Bund ist an hohe Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen ein dauerhaftes finanzielles Engagement der Universität und des Landes, ein breites Fächerspektrum an der jeweiligen Universität, die Mitwirkung von Muslimen und standortübergreifende Kooperationen. Mit Projektförderung des BMBF und der Stiftung Mercator wurde die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) gegründet. Sie vernetzt die Universitätsinstitute der Islamischen Theologie untereinander und mit angrenzenden Fächern. Sie dient als Kommunikationsplattform zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die AIWG organisiert auch die wettbewerbliche Förderung gemeinsamer Forschungsprojekte.“64 4.1. Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) Die Homepage des Zentrums für Islamische Theologie in Münster enthält keine Beschreibung ihrer Aufgabenstellung. Stattdessen wird ein Video angeboten, dass die Arbeit und Ziele des ZIT thematisiert.65 Eng verbunden mit dem ZIT ist das Centrum für religionsbezogene Studien (CRS). „Das Centrum für religionsbezogene Studien (CRS) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für allgemeine religionsbezogene und religionswissenschaftliche Forschung und Lehre. Es setzt sich insbesondere mit interreligiösen, interkulturellen sowie interdisziplinären religionsbezogenen Fragestellungen und Forschungsperspektiven auseinander, vor allem in den Bereichen Islam, orthodoxes Christentum, Judentum , Hinduismus und Buddhismus. Am CRS sind mit dem Zentrum für Islamische Theologie (ZIT), der Professur für Orthodoxe Theologie, der Professur für Judaistik sowie der Professur für Allgemeine Religionswissenschaft verschiedene Institutionen vertreten. Das ZIT besteht aus fünf Professuren und ist für die Studiengänge Islamische Theologie, Islamische Religionslehre sowie den Erweiterungsstudiengang Islamische Religionslehre zuständig. Das CRS koordiniert die Studiengänge zur Orthodoxen Religionslehre und den Studiengang Allgemeine Religionswissenschaft. Eine enge Kooperation mit der Evangelisch- und Katholisch-Theologischen Fakultät (Fachbereiche 01 und 02), dem Institut für Arabistik und Islamwissenschaft (Fachbereich 09) und dem Exzellenzcluster Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und Moderne bereichert das Lehrangebot und ermöglicht einen intensiven wissenschaftlichen Austausch .“66 64 Ebenda. 65 Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) (2021). Das Zentrum für Islamische Theologie stellt sich vor. https://www.uni-muenster.de/ZIT/Zentrum/index.html 66 Centrum für religionsbezogene Studien (CRS). Universität Münster (2021). Organisation. http://www.uni-muenster .de/CRS/Organisation/index.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 24 4.2. Department Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) Das Department Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) ist das jüngste Department der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie der Friedrich-Alexander Universität (FAU) Erlangen -Nürnberg und wurde am 27. September 2012 eröffnet. Das DIRS steht für die Vermittlung pluraler theologischer Traditionen im Islam und bietet allen Studentinnen und Studenten ein fundiertes Wissen über die islamische Religion an. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler , die am DIRS Lehre und Forschung betreiben, „tragen mit ihrer Person, ihrer Biografie sowie ihren Interessen dazu bei, dass hier diverse islamische Glaubens- und Normenlehren sowie mystische , ethische und philosophische Traditionen vermittelt werden.“67 Am DIRS werden die islamisch-religiösen Studien mit vier unterschiedlichen Schwerpunkten erforscht: Textwissenschaftlicher Schwerpunkt „Im Rahmen des Lehrstuhls für Islamisch-Religiöse Studien mit Textwissenschaftlichem Schwerpunkt und Normenlehre werden die einschlägigen Themenschwerpunkte theologischer Texthermeneutik in Anlehnung an die reichhaltige islamische theologische Tradition im Hinblick auf den erkenntnistheoretischen Prozess religiöser Normenbildung in Lehre und Forschung vertreten. Dieser Arbeitsbereich widmet sich grundlegenden Fragestellungen der tradierten exegetischen Ansätze im Prozess theologischer Normenableitung aus den Offenbarungsquellen des Islams. Hierbei stehen die ideengeschichtlichen Phasen und die Denkvoraussetzungen normativer Grundkonzepte der Koran- und Hadith-Hermeneutik im Hinblick auf den Wandel des Lebensvollzugs der Muslime im Mittelpunkt des Interesses textwissenschaftlicher Forschung.“ Systematischer Schwerpunkt „Der Lehrstuhl für Islamisch-Religiöse Studien mit systematischem Schwerpunkt erweitert die textwissenschaftlichen und hermeneutischen Zugänge zum Islam um Aspekte der islamischen Philosophie und Ethik. Er bearbeitet somit Fragen mit doppelter Relevanz, denn zum einen spielen etwa Bereiche wie das mystische Erleben für gegenwärtige muslimische Lebensentwürfe eine zunehmend wichtige Rolle, zum anderen ermöglichen Bezüge zur Ethik besondere Anknüpfungspunkte zu gesamtgesellschaftlichen Leitbilddiskursen.“ Praktischer Schwerpunkt „Der Lehrstuhl für Islamisch-Religiöse Studien mit praktischem Schwerpunkt betont praxisbezogene Aspekte vor allem mit Blick auf die islamischen Glaubens-, Normen- und Methodenlehren , sowie auch interreligiöse Bezüge. Hier wird in besonderer Weise der Islam als tradiertes Deutungs- und Symbolsystem in Bezug zu lebensweltlichen Fragen gesetzt. Dadurch ergeben sich vielfältige Querbezüge zu Fragen des Islams als religiöse Gegenwartskultur und 67 Vergleiche dazu: Department Islamisch-Religiöse Studien an der Friedrich-Alexander Universität (FAU) Erlangen -Nürnberg (2021). Department Islamisch-Religiöse Studien (DIRS). https://www.dirs.phil.fau.de/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 25 als Bezugshorizont pädagogischen Handelns in formalen (Schule) und nicht-formalen (Moschee , Familie, Medien…) Kontexten.“ Pädagogischer Schwerpunkt „Der Lehrstuhl für Islamische Religionslehre ist zuständig für die Ausbildung muslimischer Religionslehrkräfte an der Universität und kooperiert mit den zuständigen Stellen in Fragen der geregelten Fortbildung von muslimischen Lehrkräften im Dienst an den öffentlichen Schulen in Bayern. Sie führt fachwissenschaftliche und fachdidaktische Fragestellungen zusammen , wie sie in pädagogischen Handlungsfeldern (Elternhaus, Schule, Moschee, andere) entstehen. Daraus entwickelt sie Konzeptionen für die berufliche Praxis und bearbeitet die damit verbundenen Forschungsfragen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf dem religiösen Selbstentwurf des Menschen in der Dimension seiner Entwicklung sowie auf der islamischen Bildungsphilosophie. Weiterhin gibt es zwei Nachwuchsforschergruppen, die sich mit Normen, Normativität und Normenwandel sowie mit islamischen Gegenwartskulturen in Deutschland befassen.“68 4.3. Zentrum für Islamische Studien Frankfurt / Gießen Das Zentrum ist eine gemeinsame Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt und der Justus- Liebig-Universität Gießen. Es koordiniert die Forschung, Lehre und Religionslehrerausbildung im Bereich Islamische Studien/Islamische Religion. Beteiligt sind drei Fachbereiche 1. Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam (FB 09), Frankfurt Aufbau des Instituts „Das Institut geht auf die Stiftungsgastprofessur für Islamische Religion am Fachbereich Evangelische Theologie zurück, die 2002 von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gestiftet und 2005 um eine und 2009 um eine weitere Stiftungsprofessur erweitert worden ist. Am 17. Juni 2009 wurden diese Stiftungsprofessuren am Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften angesiedelt und dem neu gegründeten Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam zugeordnet. Bereits im Jahre 2002 wurde als oberstes Ziel die Förderung des intertheologisch -akademischen Diskurses und des wissenschaftlichen Nachwuchses definiert. Die Zielsetzung, das wechselseitige Verständnis der Weltreligionen zu fördern, erfordert in Lehre und Forschung eine wissenschaftliche Orientierung, die sich zunächst auf die wissenschaftliche Erschließung des Islams im Rahmen eines pluralistischen Wissenschaftsdiskurses konzentriert , um anschließend, anders als in der Orientalistik oder Islamwissenschaft, Reflexionsprozesse über die Rückbezüge der wissenschaftlichen Erkenntnis auf Konstituierungsprozesse der muslimischen Subjektivität anstoßen zu können. Vor dem Hintergrund dieser vorrangig diskursiv-theologischen Ausrichtung versteht sich das Institut als eine Einrichtung, die der pluralistischen Wissenschaftstradition innerhalb des Islams aus einer reflektierenden und überkonfessionellen Perspektive heraus verpflichtet ist. 68 DIRS (2021). Über uns. Profil. Professuren. https://www.dirs.phil.fau.de/ueber-uns/leistungsprofil/professuren/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 26 Am 29. Januar 2010 hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen für den Auf- und Ausbau der Islamischen Studien beziehungsweise der Islamischen Theologie innerhalb des staatlichen Hochschulsystems herausgegeben, die im Kern die oben skizzierten Zielsetzungen des Instituts bestätigt haben. Die Empfehlungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, wie der religiösen Pluralisierung in Deutschland auf einem anerkannten wissenschaftlichen Niveau in universitärer Forschung und Lehre Rechnung getragen werden kann, wobei auch der hiesige Islam und seine Theologie Berücksichtigung finden sollen. Entsprechend der Empfehlung des Wissenschaftsrats hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2010 die Förderung von Zentren für islamisch-theologische Studien an mehreren Standorten beschlossen. Kern dieser Unterstützung sind Forschungsprofessuren und die Einrichtung wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen. Die Zentren sollen laut den Vorgaben des BMBF international anerkannte Orte islamisch-theologischer Forschung werden und den wissenschaftlichen Nachwuchs in Islamischer Theologie für die Schulen und Hochschulen fördern. Das Ziel ist es, islamische ReligionslehrerInnen für den bekenntnisorientierten Schulunterricht auszubilden und ein wissenschaftlich fundiertes theologisches Studium im staatlichen Hochschulsystem zu ermöglichen. Nun sind an vier Standorten (Frankfurt/Gießen , Münster/Osnabrück, Erlangen-Nürnberg und Tübingen) Zentren für Islamisch-theologische Studien entstanden, die das Fach unterschiedlich benennen, den Fächerkanon unterschiedlich gliedern und ihre wissenschaftlichen Profile verschieden akzentuieren. In diesem Rahmen wurde 2012 das Zentrum für Islamische Studien Frankfurt/Gießen durch Unterstützung des BMBF sowie des Landes Hessen in Kooperation der Goethe-Universität Frankfurt mit der Justus-Liebig-Universität Gießen gegründet. Es vereint die drei Professuren des Instituts für Studien der Kultur und Religion des Islam an der Goethe-Universität (Professuren für Koranexegese, Ideengeschichte des Islam sowie Kultur und Gesellschaft des Islam in Geschichte und Gegenwart) mit der Professur für Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik des Islamischen Religionsunterrichts in Frankfurt sowie der Professur für Islamische Theologie und ihre Didaktik in Gießen, und es koordiniert deren Lehr- und Forschungsaktivitäten. Darüber hinaus bietet das Zentrum einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit benachbarten Disziplinen wie den Christlichen Theologien, der Judaistik, der Religionswissenschaft und weiteren Kultur- und Sozialwissenschaften sowie den Islamischen Theologietraditionen in der islamischen Welt.“69 2. Professur für Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik des Islamischen Religionsunterrichts (FB 04), Frankfurt Auf der Homepage werden keine Aussagen zur Entstehung, zum Profil und zur Kooperation mit anderen Institutionen gemacht.70 69 Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam (2021). Das Institut im Profil. https://www.uni-frankfurt .de/42914384/Das_Institut_im_Profil 70 Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik des Islamischen Religionsunterrichts (2021). Der Arbeitsbereich sagt Herzlich Willkommen. https://www.uni-frankfurt.de/55951160/Islamische_Religionsp%C3%A4dagogik _und_Fachdidaktik_des_Islamischen_Religionsunterrichts Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 27 3. Professur für Islamische Theologie und ihre Didaktik, Gießen „Als jüngster Standort der islamischen Zentren in Deutschland bildet die Professur für Islamische Theologie und ihre Didaktik Lehrkräfte für den Grundschulbereich mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion aus. Sie vertritt das Konzept einer zeitgemäßen islamischen Religionspädagogik, in deren Zentrum nicht die traditionelle Vermittlung religiöser Inhalte, sondern die religiöse Mündigkeit des Einzelnen steht. Islamisch-theologische Inhalte werden in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet, um sie in die Lebenswirklichkeit der heutigen Gesellschaft zu übertragen. Interkulturalität und -religiösität , sowie Pluralität und Interdisziplinarität gehören zum Forschungsprofil der Professur. Das Studium vermittelt die erforderlichen fachwissenschaftlichen und -didaktischen Grundlagen und Kompetenzen für die Lehrtätigkeit. Zu den zentralen Inhalten gehören die Hauptquellen des Islam, Glaubenspraxis, sowie Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik. Das Lehrangebot wird durch diverse Workshops in islamischer Ästhetik (z.B. Kalligraphie) erweitert. Seit März 2013 bietet die JLU in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium ein einjähriges Weiterbildungsstudium für bereits im Schuldienst stehende Lehrkräfte muslimischen Glaubens an.“71 4.4. Seminar für Islamische Theologie Paderborn Auf der Homepage werden keine Aussagen zur Entstehung, zum Profil und zur Kooperation mit anderen Institutionen gemacht.72 4.5. Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) Das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) wurde als zentrale Einrichtung der Universität Tübingen im Jahr 2011 gegründet und bietet Studiengänge der islamischen Theologie und Religionslehre an. Der Lehrbetrieb begann im Wintersemester 2011/2012 mit dem Bachelorstudiengang Islamische Theologie. Der Lehramtsstudiengang Islamische Religionslehre startete im Wintersemester 2013/2014. Zur Zeit studieren rund 220 Studentinnen und Studenten in den Studiengängen Islamische Theologie (B. A.), Islamische Religionslehre (B. / M. Ed.), Islamische Theologie im europäischen Kontext (M. A.) und Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit (M. A.). 73 71 Justus-Liebig-Universität (2021). Islamische Theologie und ihre Didaktik. Islamische Theologie. https://www.uni-giessen.de/fbz/fb04/institute/islamtheo 72 Seminar für Islamische Theologie (2021). Seminar für Islamische Theologie. https://kw.uni-paderborn.de/seminar -fuer-islamische-theologie 73 Vergleiche dazu: Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) (2021). Profil. https://uni-tuebingen.de/fakultaeten /zentrum-fuer-islamische-theologie/zentrum/profil/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 28 „Die Gründung des ZITh ist maßgeblich der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Aufbau von Zentren für Islamische Theologie in Deutschland (1. und 2. Förderphase 10/2011 bis 09/2021) zu verdanken. Dies hat auch die standortübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch in Forschung und Lehre zwischen den fünf Zentren bzw. Instituten für Islamische Theologie in Tübingen, Erlangen, Frankfurt, Münster und Osnabrück initiiert. In der Entwicklung der Ausbildungsprogramme wird das ZITh von einem konfessionsgebundenen Beirat aus den drei Verbänden DITIB (Diyanet Isleri Türk-Islam Birligi), IGBD (Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland) und VIKZ (Landesverband der islamischen Kulturzentren) sowie zwei unabhängigen muslimischen Expertinnen und Experten unterstützt . Der Beirat entscheidet in bekenntnisrelevanten Fragen zur Gestaltung des Theologiestudiums und der Religionslehre. In der Forschung arbeitet das ZITh in allen klassischen Wissenschaften der islamischen Theologie . Die historische Forschung wird dabei in ihrer Vielfalt (Philologie, historische Anthropologie , Ideengeschichte, Rechts- und Religionsgeschichte, Exegese, prophetische Tradition) durch systematische Ansätze (Systematische Theologie, Religionsphilosophie, Glaubenslehre und Rechtstheorie) und eine praktische Theologie (v.a. in den Bereichen Pädagogik, Sozialund Jugendarbeit, Seelsorge) konstruktiv ergänzt. Durch die internationale Zusammensetzung des Lehr- und Forschungspersonals steht das ZITh in gemeinsamen Forschungsprojekten in engem Austausch mit nationalen und internationalen Zentren für Islamische Theologie und Universitäten im arabischen, türkischen und südosteuropäischen Raum wie auch in Frankreich, Italien, Ungarn und Großbritannien.“74 4.6. Institut für Islamische Theologie Osnabrück Am 30. Oktober 2012 wurde das Institut für Islamische Theologie (IIT) an der Universität Osnabrück eröffnet. Das IIT ist eines der islamischen Zentren, die von der Bundesregierung in der Gründungsphase gefördert wurden. Mit sieben Professuren und über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte islamtheologische Institut Deutschlands. 75 Zur theologischen Aus- und Weiterbildung berichtet das IIT auf seiner Internetseite: „Bereits 2002 begann an der Universität Osnabrück mit Unterstützung der muslimischen Verbände und des Landes Niedersachsen die Ausbildung von muslimischen Religionslehrerinnen und -lehrern. Ab dem WS 2007/08 ging daraus der Erweiterungsstudiengang Islamische Religionspädagogik hervor, und 2010 startete das bundesweit erste Weiterbildungsprogramm für Imame und Seelsorgerinnen. Seit dem WS 2012/13 haben Studierende die Mög- 74 Ebenda. 75 Vergleiche dazu: Institut für Islamische Theologie (IIT) (2020). Über uns. Das islamtheologische Institut in Osnabrück . https://www.islamische-theologie.uni-osnabrueck.de/institut/ueber_uns.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 29 lichkeit, zwei Bachelor-Studiengänge, den fachbezogenen Studiengang »Islamische Theologie « und den lehramtsbezogenen Studiengang »Islamische Religion«, zu belegen. Weitere Studiengänge werden folgen.“ Des Weiteren werden folgende Kooperationen und Vernetzungen genannt: „Mit dem Osnabrücker IIT wird eine wissenschaftliche Einrichtung geschaffen, die mit Kooperationspartnern von nationalen und internationalen Hochschulen, muslimischen Verbänden und renommierten Theologien vernetzt ist und die Islamische Theologie im europäischen und globalen Kontext sowohl in Forschung als auch Lehre kompetent vertritt. Partnerschaften existieren mit Institutionen in islamischen Ländern, so u.a. auch mit der berühmten Al-Azhar-Universität in Kairo sowie mit mehreren theologischen und religionspädagogischen Fakultäten in der Türkei und Bosnien-Herzegowina. Weitere Kooperationen befinden sich im Aufbau. Im Rahmen des ERASMUS-Abkommens gibt es die Möglichkeit des Dozenten - und Studierendenaustausches. Am IIT forschen mehrere Stipendiaten, Kollegiaten und darüber hinaus acht Postdoktoranden in einer islamtheologisch und in einer interdisziplinär verorteten Nachwuchsgruppe. Diese werden von der Stiftung Mercator, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Maturidi- Studienförderung für Islamisches Denken (DITIB) gefördert.“76 „Das IIT verfügt über ein dichtes und stetig wachsendes Netzwerk von Kooperationen mit unterschiedlichen Forschungseinrichtungen und Lehrstühlen der Islamischen Theologie und Religionspädagogik im In- und Ausland. (…) Darüber hinaus ist es dem IIT ein wichtiges Anliegen, die bereits intensiv gepflegten Kooperationen mit islamischen Verbänden in Deutschland, wie z.B. mit den Schura-Verbänden im norddeutschen Raum sowie mit dem Landesverband DITIB Nord, zukünftig noch weiter zu forcieren und auszubauen. Die akademischen Partnerschaften mit in muslimischen Kernländern ansässigen Institutionen, in denen die Islamische Theologie eine jahrhundertelange Tradition besitzt, sind unentbehrlich. Im Rahmen des Erasmus-Programms und anderer Austauschprojekte besuchen zahlreiche Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gastprofessorinnen und -professoren das IIT in Osnabrück, um vor Ort Seminare zu besuchen, für Forschungsarbeiten zu recherchieren und/oder um sich fachlich in Expertenkreisen auszutauschen. Darüber hinaus ist es dem IIT ein wichtiges Anliegen, die bereits intensiv gepflegten Kooperationen mit islamischen Verbänden in Deutschland, wie z.B. mit den Schura-Verbänden im norddeutschen Raum (Schura Bremen, Schura Niedersachsen, Schura Schleswig-Holstein, 76 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 30 Schura Hamburg) sowie mit dem Landesverband DITIB Nord, zukünftig noch weiter zu forcieren und auszubauen.“77 4.7. Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) Die Einrichtung des Berliner Instituts für Islamische Theologie (BIT) verbreitert das Tableau der Wissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Im Verbund mit anderen Standorten in Deutschland fördert das BIT die Entwicklung des noch jungen bekenntnisorientierten Fachs und soll als forschungsstarke akademische Disziplin von internationalem Rang die Berliner Hochschullandschaft bereichern. 78 „Das BIT legt Wert auf eine Theologie der Vielfalt und wird insbesondere sunnitische und schiitische Lehren vergleichend würdigen. Seine wissenschaftlichen Ziele verfolgt es in enger Kooperation mit christlichen Theologien sowie mit weiteren religionsbezogenen Studien an der HU und in der Berliner Wissenschaftslandschaft im Ganzen. Angesichts von rund 300.000 muslimischen Einwohnern in Berlin stellt sich das BIT als gleichrangige Aufgabe der Ausbildung junger Theologinnen und Theologen, die sich auf der Grundlage rationaler Durchdringung islamischer Glaubensinhalte für den Schuldienst sowie für Tätigkeiten in Moscheegemeinden, Zivilgesellschaft und Wohlfahrtspflege qualifizieren. Für Studierende des BIT wird das Bekenntnis des Islam nicht vorgeschrieben. Rechtliche und hochschulpolitische Grundlagen Die Gründung islamtheologischer Institute geht auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates von 2010 zurück. Demnach sollten derartige Einrichtungen an mehreren deutschen Universitäten und im Rahmen einer philosophischen oder kulturwissenschaftlichen Fakultät entstehen . Ziel war dabei, Religionspädagoginnen und -pädagogen, islamische Religionsgelehrte für die Moscheegemeinden sowie islamische Theologinnen und Theologen für die universitäre Lehre und Forschung auszubilden. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates bedürfte es dafür vier bis sechs Professuren, die er auch im Einzelnen gekennzeichnet hat (Exegese, inkl. Sunna; Systematische Theologie, inkl. Ethik etc.; Islamische Ökumene; Historische Theologie ; Islamisches Recht und Rechtsmethodik; Praktische Theologie und Religionspädagogik). Zur verfassungsrechtlich gebotenen Wahrung der religiösen Selbstbestimmung der islamischen Gemeinde hat der Wissenschaftsrat Beiräte vorgeschlagen, die bei der Gründung der Institute, der Ausarbeitung der Studiengänge sowie der Besetzung der Professuren Einwände geltend machen und durchsetzen können. Die Beiräte sind in ihrer Funktion analog zu den christlichen Kirchen konzipiert, die ein entsprechendes Mitwirkungsrecht innehaben und das – bei den Katholiken so genannte – ‚nihil obstat‘ bei der Professorenberufung erteilen 77 Institut für Islamische Theologie (IIT) (2020). Kooperationen. https://www.islamische-theologie.uni-osnabrueck .de/institut/kooperationen.html (Der Link enthält eine umfangreiche Liste der kooperierenden Institute und Universitäten.) 78 Vergleiche dazu: Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) (2021). Über uns. https://www.islamische-theologie .hu-berlin.de/de/ueber-uns Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 31 müssen. Die zur Berufung vorgeschlagenen Hochschullehrerinnen und -lehrer müssen islamischen Glaubens sein. Die Einrichtung des BIT ist im Hochschulvertrag des Landes Berlin mit der HU für die Jahre 2018 bis 2022 vorgesehen.“79 Beirat „Gemäß Grundgesetz Artikel 4 und Artikel 140 zur individuellen und korporativen Religionsfreiheit in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung müssen die Religionsgemeinschaften in Fragen bekenntnisgebundener Lehre an Universitäten hinzugezogen werden. Der Beirat des Berliner Instituts für Islamische Theologie arbeitet auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Berliner Senat, drei Verbänden (die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V., der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. - Landesverband Berlin und die Islamische Föderation in Berlin e.V.) und der Humboldt-Universität zu Berlin.“80 79 Ebenda. 80 Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT) (2020). Beirat. https://www.islamische-theologie.hu-berlin .de/de/ueber-uns/beirat Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 32 5. Studiengänge Islamische Theologie in Deutschland Im Hochschulkompass (https://www.hochschulkompass.de/) können Details zu Studiengängen Islamischer Theologie gesucht werden. In der nachfolgenden Tabelle wurden Suchergebnisse zum Stichwort „Islamische Theologie“ als Tabelle zusammengestellt. Studium Hochschule Studienort Abschluss Studientyp Studienform Allgemeine Sprachwissenschaft Otto-Friedrich-Universität Bamberg Bamberg Bachelor grundständig Teilzeitstudium, Vollzeitstudium Religionen verstehen Otto-Friedrich-Universität Bamberg Bamberg Master of Arts weiterführend Teilzeitstudium, Vollzeitstudium Islamische Theologie Humboldt-Universität zu Berlin Berlin Bachelor grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie Humboldt-Universität zu Berlin Berlin Bachelor grundständig Vollzeitstudium Islamisch-Religiöse Studien Friedrich-Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg Erlangen Master of Arts weiterführend Vollzeitstudium Islamische Studien Johann Wolfgang Goethe- Universität, Frankfurt am Main Frankfurt am Main Master of Arts weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie Westfälische Wilhelms- Universität Münster Münster 2-Fach-Bachelor grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie Westfälische Wilhelms- Universität Münster Münster Bachelor grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie Westfälische Wilhelms- Universität Münster Münster Master weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie Universität Osnabrück Osnabrück Master weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie (Lehramt an Berufsbildenden Schulen) Universität Osnabrück Osnabrück Master of Education (Lehramt an berufsbildenden Schulen) weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie (Lehramt an Gymnasien) Universität Osnabrück Osnabrück Master of Education (Lehramt an Gymnasien) weiterführend Vollzeitstudium Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft Universität Osnabrück Osnabrück Master weiterführend Vollzeitstudium Theologie, islamische Universität Osnabrück Osnabrück Bachelor grundständig Vollzeitstudium Theologie, islamische Universität Osnabrück Osnabrück Bachelor (2-Fächer) grundständig Vollzeitstudium Theologie, islamische Universität Osnabrück Osnabrück Bachelor Berufliche Bildung grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie/ Religionspädagogik Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten B. A. Lehramt Grundschule grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie/ Religionspädagogik Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten B. A. Lehramt Sekundarstufe I grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie/ Religionspädagogik Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten Master of Education weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie/ Religionspädagogik Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten Master of Education weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie/ Religionspädagogik Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten Staatsexamen weiterführend Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Erweiterungsfach/ Zertifikatsstudium für Lehramtsstudiengänge weiterführend Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Lehramt Grundschule (B. A.) grundständig Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Lehramt Sekundarstufe I (B. A.) grundständig Vollzeitstudium Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 065/21 Seite 33 *** Studium Hochschule Studienort Abschluss Studientyp Studienform Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Lehramt Sonderpädagogik (B. A.) grundständig Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Master of Education M. Ed. Grundschule weiterführend Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Master of Education M. Ed. Sekundarstufe I und Europalehramt weiterführend Vollzeitstudium Theologie/ Religionspädagogik, islamische Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Ludwigsburg Master of Education M. Ed. Sonderpädagogik weiterführend Vollzeitstudium Islamische Theologie Eberhard Karls Universität Tübingen Tübingen Bachelor grundständig Vollzeitstudium Islamische Theologie im europäischen Kontext Eberhard Karls Universität Tübingen Tübingen Master weiterführend Vollzeitstudium Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit Eberhard Karls Universität Tübingen Tübingen Master weiterführend Vollzeitstudium