© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 062/16 Zur Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energieziele Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 2 Zur Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energiezielee Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 062/16 Abschluss der Arbeit: 07.10.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Strategie Deutschlands zur Einhaltung der europäischen Klima- und Energieziele 4 1.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung 5 1.2 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) 7 1.3 Klimaschutzplan 2050 9 2. Monitoring 10 3. Quellen 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 4 1. Die Strategie Deutschlands zur Einhaltung der europäischen Klima- und Energieziele Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hat sich Deutschland zur Einhaltung der gemeinschaftlich beschlossenen europäischen Klima- und Energieziele verpflichtet. Die Bundesregierung hat zu deren Umsetzung eine Strategie entwickelt, die aus verschiedenen Bausteinen besteht. So sollen die Klimaschutzziele der Bundesregierung über die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) enthaltenen Maßnahmen erreicht werden. Beide wurden am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedet.1 Seit Anfang September 2016 liegt auch ein Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für den Klimaschutzplan 2050 vor, der nunmehr in der Ressortabstimmung der Bundesregierung, in Dialog mit den um Stellungnahme gebetenen Verbänden sowie in einem breiten Beteiligungsprozess von Ländern, Kommunen und im Bürgerdialog erörtert werden soll. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz von Paris im November 2015 konkretisiert der Entwurf das bestehende deutsche Klimaschutzziel 2050 sowie die vereinbarten Zwischenziele. Darüber hinaus bildet er die Grundlinien für die Umsetzung der langfristigen deutschen Klimaschutzstrategie ab, die zur Orientierung für alle Akteure dienen sollen.2 Gefragt wurde nach der Kompetenz- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der europäischen Klima- und Energieziele. Dabei soll es nicht nur um die Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet gehen, vielmehr wird auch nach Umsetzungsstrategien im politischen Sinn gefragt. Zunächst sei hier auf die Reform der sogenannten Föderalismuskommission I mit einer Neuregelung der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern verwiesen, mit der auch eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenz im Umweltschutz einherging: „Bis zur Reform verteilte das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes für den Umweltschutz auf verschiedene , meist nicht umweltspezifische Kompetenztitel. Sie unterfielen entweder der konkurrierenden oder der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Eine umfassende und einheitliche Regulierung war dem Bund daher oft nicht möglich. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz (zum Beispiel Abfallwirtschaft) konnte er nur dann Regelungen schaffen, wenn er nachweisen konnte, dass es einer bundeseinheitlichen Regelung bedurfte, sog. Erforderlichkeitsklausel . Die Rahmengesetzgebungskompetenz (zum Beispiel zum Wasserhaushalt) beschränkte ihn auf Rahmenregelungen, die die Länder ausfüllen durften. Die Föderalismusreform I hat die Kompetenzlage des Bundes im Bereich der Umweltpolitik verbessert : 1 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzbericht der Bundesregierung 2015“, BT-Drs. 18/6840, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/068/1806840.pdf, S. 7 2 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050, Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung BMUB-Referentenentwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten _BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 2 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 5 Der Übergang einiger Umweltrechtsmaterien von der abgeschafften Rahmengesetzgebungskompetenz in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz ermöglicht dem Bund in diesen Bereichen Vollregelungen. Für bestimmte Materien der konkurrierenden Gesetzgebung schaffte der Reformgeber das Kriterium der Erforderlichkeit aus Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz ab. Diese Erforderlichkeitsklausel hatte in der Vergangenheit einheitliche Regelungen des Bundes erschwert. Dieser Rechtfertigungszwang ist für wichtige Umweltbereiche (Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung , Abfallwirtschaft, Materien der früheren Rahmengesetzgebung) entfallen. Zwar unterfallen einige der vom Bund regelbaren Umweltrechtsmaterien der Abweichungsgesetzgebung der Länder (Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz, zum Beispiel Wasserhaushalt , Naturschutz und Landschaftspflege, Raumordnung). Wichtige Bereiche sind jedoch davon ausgenommen (zum Beispiel stoff- oder anlagenbezogene Regelungen beim Wasserhaushalt) Die zentralen Umweltbereiche Abfall und Luftreinhaltung unterfallen weder der Abweichungsgesetzgebung noch der Erforderlichkeitsklausel, so dass der Bund hier frei regeln kann. Einen eigenen Kompetenztitel „Umwelt” fügte der Gesetzgeber nicht in das Grundgesetz ein. Für zahlreiche Umwelt- und Energiethemen (zum Beispiel Klimaschutz, Bodenschutz, Chemikaliensicherheit , Erneuerbare Energien) gibt es auch weiterhin keinen speziellen Kompetenztitel, so dass der Bundesgesetzgeber weite Teile des Umweltschutzes auch in Zukunft auf eine Kombination verschiedener Kompetenztitel oder auf andere Kompetenztitel stützen muss (zum Beispiel Recht der Wirtschaft)“3. 1.1 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung Die im Aktionsprogramm Klimaschutz4 2020 der Bundesregierung festgeschriebenen über 100 Einzelmaßnahmen sollen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 ermöglichen.5 3 Vgl. Umweltbundesamt: „Deutsches Umweltverfassungsrecht“, abrufbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen /nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/deutsches-umweltverfassungsrecht . Englisch version: http://www.umweltbundesamt.de/en/the-german-environmental-constitutionallaw 4 Vgl. Bundesregierung: „Aktionsplan Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, abrufbar unter: http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf, English version: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten _BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_en_bf.pdf 5 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050, Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Referentenentwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten _BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 6 Die Umsetzung des Aktionsprogramms wird begleitet vom Aktionsbündnis Klimaschutz 2020, an dem die Bundesländer, Kommunen und Vertreterinnen und Vertreter aus zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen teilnehmen. Das Aktionsbündnis wurde ebenfalls am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Seine Aufgabe ist die Identifizierung und Erschließung zusätzlicher Potenziale zum Klimaschutz. Vor allem in Bereichen, in denen die Maßnahmen des Aktionsprogramms nur mit Unterstützung der Länder, Kommunen oder gesellschaftlicher Akteure, z.B. aus den Bereichen Industrie, Energiewirtschaft, Privathaushalte, Landwirtschaft oder Verkehr umgesetzt werden können, soll das Aktionsbündnis außerdem gemeinsam gesellschaftlich tragfähige Lösungen finden.6 Der Schwerpunkt zusätzlicher Minderungspotenziale zum Erreichen des 2020-Ziels liegt in der Energiewirtschaft, der Industrie, bei den Haushalten (Wohngebäude) und im Verkehr. Über die Studien hinaus wurden vom BMUB zwei Dialogforen initiiert, über die die Länder, Kommunale Spitzenverbände sowie die gesellschaftlichen Akteure im Juni 2014 an der Suche nach Maßnahmenvorschlägen beteiligt wurden. Soweit möglich wurden die Maßnahmenvorschläge bei der Erarbeitung des Aktionsprogramms berücksichtigt. Die an den Dialogforen Beteiligten wurden im September 2014 über den Fortgang der Arbeiten durch die Bundesregierung informiert. Des Weiteren sollten Länder, Kommunale Spitzenverbände sowie die gesellschaftlichen Akteure eigene Klimaschutzmaßnahmen benennen, die seit November 2012 von ihnen begonnen oder beschlossen worden waren.7 Das für Deutschland beschlossene Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung besteht aus folgenden Bausteinen: Emissionshandel als Instrument der europäischen und internationalen Klimapolitik Klimaschutz in der Stromerzeugung, unter anderem durch eine Weiterentwicklung des konventionellen Kraftwerksparks und Ausbau der Erneuerbaren Energien Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) mit folgenden Schwerpunkten: o Energieeffizienz im Gebäudebereich o Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell o Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor Minderung von nicht energiebedingten Emissionen in folgenden Sektoren: o Industrie o Abfallwirtschaft o Landwirtschaft Vorbildfunktion des Bundes 6 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): „Hendricks: Klima-Aktionsprogramm ambitioniert umsetzen“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel /hendricks-klima-aktionsprogramm-ambitioniert-umsetzen/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3721 7 Vgl. Bundesregierung: „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, BT-Drs. 18/3484 vom 5.12.2014 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf, S. 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 7 Forschung und Entwicklung Beratung, Aufklärung und Eigeninitiative für mehr Klimaschutz.8 Die Länder und Kommunen sind in die Umsetzung der Maßnahmen für die einzelnen Bausteine in unterschiedlicher Weise eingebunden, wie etwa im Bereich der Steuerpolitik oder - auf andere Weise - durch die Vereinbarung von Zielvorgaben. Berichte von Ländern und Gemeinden informieren über den aktuellen Stand der Klimaschutzrahmenbedingungen und die damit verbundenen Zielvereinbarungen. Die einzelnen Bundesländer geben einen Überblick über ihre Klimaschutzaktivitäten in eigenen Berichten, die über die Internetseite des BMUB verfügbar sind (Berichte der Bundesländer). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund als Vertreter der kommunalen Ebene informiert über eigene Aktivitäten zum Klimaschutz ebenfalls in Berichten. Der Klimaschutz in den Bundesländern wird auch durch die EU-Struktur- und Investitionsfonds unterstützt, wobei hier vor allem die EFRE-Programme der Länder (EFRE=Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) einen großen Beitrag leisten. Für das Ziel der Treibhausgasminderung werden deutschlandweit mindesten 20% aus dem EFRE eingesetzt.9 Die Kommunen werden über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) der Bundesregierung gefördert . Die NKI besteht seit 2008 zur Förderung von Projekten, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten. Sie richtet sich mit ihrem Förderprogramm „Kommunalrichtlinie “ an die Kommunen und unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten.10 1.2 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) Der NAPE beschreibt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Wahlperiode. Durch die Einbindung aller Akteure (Verbraucher, Unternehmen und Kommunen)11 soll über einen Instrumentenmix aus Beratung, Kommunikation und Aufklärung eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Ansatzpunkt ist der Endenergieverbrauch. NAPE definiert Sofortmaßnahmen wie z.B. die Einführung neuer wettbewerblicher Ausschreibungen für Energieeffizienz, die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung und 8 Vgl. Bundesregierung: „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, BT-Drs. 18/3484 vom 5.12.2014 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf, S. 16 9 Vgl. Bundesregierung: „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, BT-Drs. 18/3484, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf, S. 42. English version: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_klimaschutz _2020_broschuere_en_bf.pdf 10 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): „Klimaschutz braucht Initiative “, abrufbar unter http://www.klimaschutz.de/de/artikel/klimaschutz-braucht-initiative 11 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Mehr aus Energie machen“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/nape.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 8 die Einführung einer steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor, die von Bund und Ländern getragen wird. Beispiel ist die Schaffung von Energieeffizienznetzwerken, an der auch Industrie und Gewerbe beteiligt sein sollen. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Förderung von Effizienzmaßnahmen, Initiativen und Förderprogrammen, die der Bund allein oder teilweise finanziert. Die Maßnahme „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ wird beispielsweise vom Bund sowie vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) getragen. Im Mittelpunkt stehen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Politik und mittelständischen Unternehmen sowie Aktivitäten zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen in mittelständischen Unternehmen. Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet zudem eine Plattform für die Bekanntmachung und die Verbreitung der Ziele des NAPE und des Aktionsprogramms Klimaschutz . Die Bundesregierung betreibt im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms Projektförderung im Bereich Energieeffizienz und unterstützt Forschung und Entwicklung für energieeffiziente Gebäude und Städte mit verschiedenen Forschungsinitiativen. Grundlagenforschung sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft werden im Rahmen des Energieforschungsprogramms ebenfalls gefördert. Daneben existieren zahlreiche Aktivitäten zur Steigerung der Energieeffizienz auf Landes- und Kommunalebene. Auch bei der Umsetzung der ordnungsrechtlichen Vorgaben in den Energieeinspar - und EU-Ökodesign-Verordnungen spielen die Länder eine entscheidende Rolle: für die Kontrolle der Umsetzung dieser Verordnungen sind die Landesbehörden zuständig. Dazu findet über Bund-Länder-Arbeitskreise ein intensiver Austausch statt.12 Die Länder sowie Verantwortliche aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und betroffenen Ressorts sind seit 2014 im Dialogforum „Plattform Energieeffizienz“ vereinigt. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Plattform soll gemeinsame Strategien für eine Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland entwickeln. Sie begleitete die Entwicklung des NAPE. Für dessen Umsetzung ist die Plattform in fünf themenspezifische Arbeitsgruppen untergeteilt worden. Die Maßnahmen des NAPE sollen die nationalen und europäischen Energieeffizienzziele erfüllen und tragen damit zugleich zur Erfüllung der Klimaziele bei.13 Im August 2016 wurde das Diskussionspapier „Grünbuch Energieeffizienz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Konsultation mit der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Das 12 Vgl. Bundesregierung: „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE), BT-Drs. 18/3485, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803485.pdf, S.15. English version: http://www.bmwi.de/English /Redaktion/Pdf/nape-national-action-plan-on-energy-efficiency,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache =en,rwb=true.pdf 13 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Plattform Energieeffizienz“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/plattform-energieeffizienz.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 9 Grünbuch enthält Leitfragen und Thesen zu zentralen Handlungsfeldern und Herausforderungen zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs. Der Fokus liegt auf der Senkung des Energieverbrauchs durch Energieeffizienz. Grünbuch und öffentlicher Dialog konzentrieren sich auf fünf Handlungsfelder. Der Konsultationsprozess besteht aus einer Online-Konsultation, der Energiewende -Plattform „Energieeffizienz“ und Regionalveranstaltungen.14 1.3 Klimaschutzplan 205015 Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die künftigen klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele beschreiben. Bundesländer, Kommunen und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger waren seit Sommer 2015 in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in die Vorbereitung des Klimaschutzplans 2050 eingebunden, in dessen Rahmen sie der Bundesregierung strategische Maßnahmen zum Erreichen der langfristigen Klimaziele vorschlagen sollten. Es entstand ein Katalog mit knapp 100 Maßnahmenvorschlägen. Die Bundesländer und Verbände wurden nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Klimaschutzplans 2050 des BMUB am 6. September 2016 um ihre Stellungnahme gebeten. Am 27. September fand für Verbände eine Anhörung statt, um die Akzeptanz für die langfristig angelegte Strategie in Gesellschaft und Wirtschaft zu erreichen. Um künftige technologische und ökonomische Entwicklungen berücksichtigen zu können, soll der Klimaschutzplan in regelmäßen Abständen fortgeschrieben werden. Aus diesem Grund werden im vorliegenden Klimaschutzplan 2050 zunächst die zentralen Weichenstellungen und die notwendigen strategischen Maßnahmen festgelegt . Für die Maßnahmen bis 2030 soll ein detailliertes Maßnahmenprogramm zum Plan erarbeitet werden.16 Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll in vielen Punkten durch Bundesregierung und Länder gemeinsam erfolgen.17 Eine wichtige Rolle spielen die Länder im Bereich des Umwelt-Monitorings . Die Länder sind für die Erhebung und Bereitstellung von Umweltdaten verantwortlich. Die Ausführung ist zum Teil auf die kommunale Ebene übertragen worden. Statistische und georeferenzierte Umweltdaten bilden eine Grundlage für die Bewertung, Steuerung und Umsetzung des 14 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Grünbuch Energieeffizienz“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/gruenbuch-energieeffizienz.html und http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=776452.html 15 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf 16 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 22 f. 17 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“ abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 34 („Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“), S. 54 (Weitere Senkung der Stickstoffüberschüsse) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 10 Klimaschutzplans 2050. Sie können auch zu einer höheren Akzeptanz der Maßnahmen beitragen, indem sie die Fortschritte bei der Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vor Ort veranschaulichen .18 Der schon mit der Vorbereitung des Klimaschutzplans durch die Bundesregierung eingeleitete Beteiligungsprozess soll auch bei der Umsetzung und Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 in Form des Aktionsbündnisses Klimaschutz weitergeführt werden, in dem die Länder und Kommunen sowie Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher gesellschaftlichen Gruppen vereint sind.19 2. Monitoring Das Monitoring für das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 erfolgt über einen jährlichen Klimaschutzbericht , der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegt wird. Er gibt Auskunft über den Umsetzungsstand, die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung und über die zu erwartenden Minderungswirkungen. Durch den Klimaschutzbericht werden keine neuen Maßnahmen begründet. Aktuell liegt der Klimaschutzbericht 2015 vor, der Klimaschutzbericht 2016 wird Gegenstand der vierten Sitzung des Aktionsbündnisses Klimaschutz am 24. November 2016 sein. Ein beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelter Monitoring-Prozess prüft die Umsetzung des Energiekonzepts sowie dessen Ziele mit der Option der Nachsteuerung.20 Die nationale Berichterstattung auf internationaler und europäischer Ebene erfolgt über: Nationaler Inventarbericht über die Treibhausgasemissionen („National Inventory Report“ (NIR), jährlich im Januar vorzulegen) nationaler Projektionsbericht über die voraussichtliche Emissionsentwicklung der nächsten 20 Jahre (alle zwei Jahre im März vorzulegen) Nationaler Bericht aufgrund der Klimarahmenkonvention mit einer umfassenden Berichterstattung über nationale Rahmenbedingungen, Treibhausgasemissionen, Klimaschutzmaßnahmen , Projektionen, Anpassung, Forschung sowie finanzielle und technische Zusammenarbeit (alle vier Jahre im Januar vorzulegen) so genannter Zweijährlicher Bericht zur Aktualisierung der wesentlichen Inhalte der nationalen Berichte. 18 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 64 19 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 68 20 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzbericht der Bundesregierung 2015“, BT-Drs. 18/6840, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/068/1806840.pdf, S. 7 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 11 Die Ergebnisse aus dem Projektionsbericht der Bundesregierung fließen in den jährlichen Klimaschutzbericht des BMUB ein. Dieser wiederum fließt in die jährlichen Berichte zum Monitoring der Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein.21 Auch für das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz ist die Bundesregierung zuständig. Es ist als Teil des Monitorings der Energiewende ebenfalls beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt. Das Bundeskabinett beschließt den Monitoring-Bericht zur Energiewende bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Anschließend wird der Bericht dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet. Der Monitoring-Prozess zur Energiewende wird von einer unabhängigen Kommission von Energieexperten wissenschaftlich begleitet, deren Stellungnahmen zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung veröffentlicht werden.22 Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 durch die Bundesregierung orientiert sich an der regelmäßigen Überprüfung der Beiträge zum Pariser Klimaschutzabkommen, weshalb sie mindestens alle fünf Jahre erfolgt. Dabei werden die Erfüllung der Ziele überprüft und neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Auch hier werden die Länder und Kommunen sowie Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger beteiligt.23 Darüber hinaus gibt es den beim Bundestag angesiedelten Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung (PBNE) und auf Regierungsebene den Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE). Ein vom Statistischen Bundesamt erstellter Indikatorenbericht beschreibt den aktuellen Stand der Entwicklung der von der Bundesregierung festgelegten 21 Indikatoren und deren Zielen zur Generationengerechtigkeit , zur Lebensqualität, zum sozialen Zusammenhalt und zur internationalen Verantwortung . Beispiele für Indikatoren aus dem Bereich Generationengerechtigkeit sind Ressourcenschonung, Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Beim Klimaschutz werden beispielsweise die Änderungen der Treibhausgasemissionen beschrieben, die auf Basis definierter Rahmenbedingungen ermittelt werden.24 Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung nimmt zu diesem Bericht Stellung und prüft im Rahmen seines Auftrags Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.25 21 Vgl. Bundesregierung: „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, BT-Drs. 18/3484, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf, S. 43 f. English version: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_klimaschutz _2020_broschuere_en_bf.pdf 22 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Monitoring der Energiewende“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiewende/monitoring-prozess.html 23 Vgl. Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. BMUB-Entwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf, S. 68 24 Vgl. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Indikatorenbericht 2014“, abrufbar unter http://update.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/_migrated/media/Indikatorenbericht2014.pdf. English version: http://update.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/_migrated/media/Indicators2014.pdf 25 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung, „Indikatorenbericht 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ liegt vor“, abrufbar unter https://www.nachhaltigkeitsrat.de/nachhaltigkeit/strategie/indikatorenbericht-2014/. English version: https://www.nachhaltigkeitsrat.de/en/sustainability/strategy/indicator-report-2014/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 12 3. Quellen Umweltbundesamt: „Deutsches Umweltverfassungsrecht“, abrufbar unter: http://www.umweltbundesamt .de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht /deutsches-umweltverfassungsrecht. English version: http://www.umweltbundesamt .de/en/the-german-environmental-constitutional-law Bundesregierung: „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“, BT-Drs. 18/3484, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803484.pdf. English version: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_klimaschutz _2020_broschuere_en_bf.pdf Bundesregierung: „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE), BT-Drs. 18/3485, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/034/1803485.pdf, S.15. English version: http://www.bmwi.de/English/Redaktion/Pdf/nape-national-action-plan-on-energy-efficiency,property =pdf,bereich=bmwi2012,sprache=en,rwb=true.pdf Bundesregierung: „Klimaschutzplan 2050, Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung . BMUB-Referentenentwurf vom 06.09.2016“, abrufbar unter: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan _2050_entwurf_bf.pdf Bundesregierung: „Klimaschutzbericht der Bundesregierung 2015“, BT-Drs. 18/6840, abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/068/1806840.pdf. English version: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klimaschutz_eng_bf.pdf Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Indikatorenbericht 2014“, abrufbar unter http://update.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/_migrated/media/Indikatorenbericht 2014.pdf, English version http://update.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/_migrated /media/Indicators2014.pdf Rat für Nachhaltige Entwicklung: „Indikatorenbericht 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ liegt vor“, abrufbar unter https://www.nachhaltigkeitsrat.de/nachhaltigkeit/strategie /indikatorenbericht-2014/, English version https://www.nachhaltigkeitsrat.de/en/sustainability /strategy/indicator-report-2014/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): „Hendricks: Klima-Aktionsprogramm ambitioniert umsetzen“, abrufbar unter http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-klima-aktionsprogramm -ambitioniert-umsetzen/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3721 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): „Klimaschutz braucht Initiative“, abrufbar unter http://www.klimaschutz.de/de/artikel/klimaschutz-brauchtinitiative Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Monitoring der Energiewende“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiewende/monitoring-prozess.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 8 - 3000 - 062/16 Seite 13 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): „Grünbuch Energieeffizienz“, abrufbar unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/gruenbuch-energieeffizienz .html und http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=776452.html ENDE DER BEARBEITUNG