WD 8 - 3000 - 056/20 (23. September 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Deutschland ist aufgrund des Kyoto-Protokolls verpflichtet, jährlich Inventare über die nationalen Treibhausgasemissionen vorzulegen. Ergänzt werden diese Verpflichtungen durch europarechtliche Verpflichtungen (vgl. insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union). Die technischen und methodischen Standards für diese Berichterstattung sind insbesondere in ausführlichen und detailreichen Richtlinien des Weltklimarates (IPCC) aus dem Jahr 2006 (IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, verfügbar unter: https://www.ipcc.ch/report/2006-ipcc-guidelines-for-national-greenhouse-gas-inventories/) sowie in der im Rahmen der Klimarahmenkonvention angenommene Richtlinie zur Berichterstattung über jährliche Inventare (FCCC/CP/2013/10/Add.3) niedergelegt. Verfahrenstechnische Erläuterungen zur Inventarerstellung sowie methodische Hinweise zur Berechnung der THG-Emissionen in Deutschland und der genutzten Datenquellen enthalten die jährlichen Inventarberichte (siehe zuletzt den Bericht für das Jahr 2020, verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-04-15- climate-change_22-2020_nir_2020_de_0.pdf). Exemplarisch werden im Folgenden einige Grundlagen der Ermittlung der Treibhausgasemissionen dargestellt: Zuständige Stelle für die Erstellung des Treibhausgasinventars in Deutschland ist das Umweltbundesamt, das die verschiedenen Teilbereiche der Berichterstattung koordiniert (ausführlich zum Verfahren, Inventarbericht 2020, S. 77 ff). Die Emissionen werden nicht direkt bei den Emittenten gemessen, sondern mittelbar aus einer Reihe von Daten statistisch errechnet. Da es sich um ein statistisches Verfahren handelt, wird in der Berichterstattung jeweils die Unsicherheit des Gesamtinventars ausgewiesen. Eine der wichtigsten Datenquellen für die Erhebung der Emissionsmengen, auch in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (sog. Nicht-ETS-Sektoren), sind die „Energiebilanzen der Bundesrepublik Deutschland“, die von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) herausgegeben werden. Sie beruhen überwiegend auf den amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes. Die Energiebilanz ermöglicht unter anderem eine Aufteilung nach Brennstoffen Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels Kurzinformation Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Seite 2 und Nutzungskategorien, so dass etwa auch der Wärmebedarf der privaten Haushalte erfasst wird. Die Energiebilanzen unterliegen der Qualitätssicherung und -kontrolle durch unabhängige Institutionen (vgl. Inventarbericht 2020, S. 102 f). Für die Erhebung der Emissionsdaten des Verkehrssektors werden neben der Energiebilanz auch die Amtlichen Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Zahlen des Mineralölwirtschaftsverbandes genutzt (vgl. Inventarbericht 2020, S. 103 f.). Für die Zusammenstellung von Daten des Landwirtschaftssektors ist das Thünen-Institut zuständig. In die Berechnungen fließen unter anderem die Bestandszahlen an Nutztieren und die in einem Jahr verkauften Düngermengen ein (vgl. Inventarbericht 2020, S. 108 f.). ***