WD 8 - 3000 - 046/20 (13. August 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Maßgebend für die Entsorgung von human-pharmazeutischen Abfällen aus privaten Haushaltungen sind die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG1). Klassifiziert werden Medikamente , die aus privaten Haushalten stammen und deren Anwendungsdatum abgelaufen ist oder die nicht mehr benötigt werden oder die zur Entsorgung vorgesehen sind als sogenannte „Siedlungsabfälle “2. Derartige Abfälle sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in der Regel Kreise, Städte, Abfallzweckverbände) zu überlassen, der für die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß § 20 Absatz 1 KrWG verantwortlich ist (§ 17 Absatz 1 Satz 1 KrWG). In Hinblick auf die Durchführung werden verschiedene Entsorgungswege angeboten, die sich regional unterscheiden können. Oftmals können Medikamente über den Restmüll entsorgt werden, sofern der Beipackzettel eines Arzneimittels im Einzelfall keine besonderen Hinweise für die Entsorgung enthält. In diesem Fall sollten sie so verpackt sein, dass sie nicht in die Hände spielender Kinder gelangen können. Flüssige Medikamente sollten gut verschlossen in der Restmülltonne deponiert werden. Auf keinen Fall dürfen Altmedikamente über die Kanalisation (Toilette, Waschbecken, Spüle) entsorgt werden, da die Kläranlagen nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückhalten können. Zudem existieren an vielen Orten sogenannte „Medi“-Tonnen, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile. Hier können Medikamente entsorgt werden. Apotheken sind rechtlich nicht verpflichtet, Medikamente zurückzunehmen. Allerdings bieten sie oftmals als freiwillige Serviceleistung eine Rücknahme von Altmedikamenten an. Unter können Bürger sich informieren, wie die richtige und umweltschonende Entsorgung am jeweiligen Wohnort gehandhabt wird. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ [13.08.2020] 2 Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle (zum Beispiel aus Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen). https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallarten-abfallstroeme/siedlungsabfaelle/ [13. August 2020.] Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Entsorgung von Arzneimitteln Kurzinformation Zur Entsorgung von Arzneimitteln Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Seit dem 1. Juni 2005 dürfen sogenannte Siedlungsabfälle nur noch nach thermischer oder mechanisch -biologischer Vorbehandlung abgelagert werden. Häufig werden die Altmedikamente zusammen mit dem Restmüll verbrannt. Hierdurch kommt es zur Zerstörung der biologisch aktiven Bestandteile, so dass Gefahren für die Umwelt ausgeschlossen werden. Aufgrund der Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen besteht auf Deponien keine Gefahr der Grundwasserverseuchung .3 Da es verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung für Altmedikamente aus Privathaushalten in Deutschland gibt, können präzise Angaben zur Statistik nicht gemacht werden. Abfälle dieser Art werden in der Abfallstatistik nicht separat ausgewiesen. Es existiert eine Hochrechnungs-Schätzung für Hausmüllentsorgungen. Demnach machen Arzneimittel/Altmedikamente ca. 18 Gewichtsanteilprozent der Problem- und Schadstoffmenge im Hausmüll aus. Dies entspricht ca. 0,12 Kilogramm pro Einwohner und Jahr.4 *** 3 Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. Juli 2020. 4 Seite 102 in: Umweltbundesamt: Vergleichende Analyse von Siedlungsrestabfällen aus repräsentativen Regionen in Deutschland zur Bestimmung des Anteils an Problemstoffen und verwertbaren Materialien; April 2020; im Internet abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_113-2020_analyse _von_siedlungsrestabfaellen_abschlussbericht.pdf [13. August 2020].