WD 8 - 3000 - 044/17 (2. Januar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Beschreibung der Bezeichnung „Kurzzeitbelastung“ und deren Zeitspanne Das Wort „Kurzzeitbelastung“ ist im Strahlenschutzgesetz nicht näher definiert. In der Regel sind damit deutlich kürzere Belastungen bzw. Aufenthalte in der Strahlungszone gemeint. Grenzwerte für die Bevölkerung beziehen sich in der Regel auf die Zeitangabe „pro Jahr“. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) liefert dafür ein Beispiel im Rahmen der Definition des Sievert: „Das Sievert (Sv) ist die Einheit der effektiven Dosis. In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel: Millisievert (mSv), Mikrosievert (μSv), Nanosievert (nSv). Die Dosis wird oft auf einen Zeitraum bezogen, also pro Jahr (mSv/a oder pro Stunde (mSv/h).“1 Dabei wäre der Zeitraum „Jahr“ als länger und der Zeitraum „Stunde“ eher als kürzer anzusehen. Angaben zu Richtwerten Zur Vergleichbarkeit wurden die Werte umgerechnet. Dabei ist ein Schreibfehler unterlaufen (s. Punkt 2). 1) Zu Seite 6, Zeile 15: „Ein Flug Europa-USA belastet mit etwa 0,05 mSv. Die Angabe bezieht sich auf die Strahlenexposition, 0,05 Millisievert (mSv) = 50 Mikrosievert (µSv) 2) Seite 8, Zeile 2: „Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 100 mSv.“ Es müsste 100 (µSv) heißen. 3) Seite 10, Zeile 7. „Als Vielflieger von Langstrecken können Schwangere jedoch eine effektive Dosis von 1 mSv (= 1.000 mSv) erhalten und sollten daher die Flüge einschränken.“ *** 1 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (2017). „Strahlen und Strahlenschutz“, http://www.bfs.de/Shared- Docs/Downloads/BfS/DE/broschueren/str-u-strschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Sachstand „Strahlenbelastung im Luftverkehr“ (WD 8-3000-018/17)