© 2021 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 042/21 Einzelfragen zur Ausbildung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 2 Einzelfragen zur Ausbildung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 042/21 Abschluss der Arbeit: 25. Mai 2021 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Beamt(er/in) in der Steuerverwaltung 5 2.1. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittlerer Dienst) 5 2.2. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (gehobener Dienst) 6 2.3. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (höherer Dienst) 8 3. Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz 10 4. Bachelor-Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung" in Baden-Württemberg 10 4.1. Allgemeine Informationen zum Studium 10 4.2. Beginn und Dauer des Steuerstudiums 11 4.3. Studieren mit Gehalt 11 4.4. Studienbedingungen 11 4.5. Studienfächer, Prüfungen und Leistungskontrollen 12 4.6. Bachelor of Laws (LL.B.) 13 5. Verwaltungsfachhochschulen und Steuerstudiengänge in den Bundesländern 15 6. Anhang: Fachhochschulen für die Ausbildung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten in den Bundesländern 17 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 4 1. Einleitung Das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) aus dem Jahr 1961 ist mehrfach geändert worden .1 Inzwischen steht erneut eine Reform dieses Gesetzes bevor. Die Notwendigkeit der Gesetzesänderungen resultiert vor allem aus den Problemen, die durch Störungen und zeitliche Verzögerungen im Studien- und Prüfungsablauf durch die Coronapandemie entstanden sind. Die Notwendigkeit der Gesetzesänderung wirft die Frage auf, ob das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz nicht noch stärker rechtlich vereinheitlich werden kann und der bislang noch bestehende Einfluss der Bundesländer weiter zurückgedrängt werden könnte. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob im Zuge des sog. „Bologna-Prozesses", der eine europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen vorsieht, die bisher vorherrschenden Diplomstudiengänge nicht auch auf Bachelorstudiengänge umgestellt werden könnten. In den Kapitel 2 werden die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Umsetzung der Ausbildung für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst als Steuerbeamtin bzw. Steuerbeamter näher spezifiziert. Dabei werden die verschiedenen Voraussetzungen zur Ausbildung einer Steuerbeamtin bzw. eines Steuerbeamten sowie die Inhalte u. a. m. der Ausbildung bzw. des Studiums beschrieben. Kapitel 3 geht der Frage nach, ob das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz in seiner jetzigen und durch die angestrebte Reform seiner zukünftigen Fassung einer Umwandlung des bislang vorherrschenden Diploms (FH) in einen Bachelor im Wege steht. Kapitel 4 beschreibt eine solche Umwandlung in Baden-Württemberg und schildert Dauer, Aufbau und Modularisierung des Bachelorstudienganges. In Kapitel 5 werden die Kooperationen zwischen den Bundesländern beschrieben, die keine eigenen Verwaltungsfachhochschulen für die Ausbildung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten unterhalten. Die in Kapitel 6 enthaltene Tabelle gibt einen Überblick über die Verwaltungsfachhochschulen der Bundesländer, an denen Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte ein Studium absolvieren können . 1 Einen guten Überblick über die Entwicklung der deutschen Steuerverwaltung zwischen 1918 und 2018 bietet der Aufsatz von: Robert Oppermann (2018). 100 Jahre Finanzämter - ein historischer Überblick. In: Deutsche Steuerzeitung (DStZ) 2018, S. 686-707. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 5 2. Beamt(er/in) in der Steuerverwaltung Die nachfolgenden Kapitel 2 bis 5 entstammen den Berufsbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit für die Berufe Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittlerer/ gehobener und höherer Dienst).2 Sie beschreiben die verschiedenen Voraussetzungen zur Ausbildung einer Steuerbeamtin bzw. eines Steuerbeamten sowie die Tätigkeitsfelder, Dauer, Inhalte u. a. m. der Ausbildung bzw. des Studiums. Alle Bewerber und Bewerberinnen müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt: - In der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. - Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, d.h. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, ein guter Leumund und nicht entmündigt oder vorbestraft zu sein. - Die charakterliche und geistige Eignung, die durch ein Auswahlverfahren festgestellt wird. - Die körperliche Eignung, die durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt wird. Daneben dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Mindest- bzw. Höchstaltersgrenzen nicht unter- bzw. überschritten werden. 2.1. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittlerer Dienst) Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung übernehmen Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung von Steuern wie Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer . Sie erteilen Steuerpflichtigen Auskünfte und bearbeiten Steuererklärungen sowie Zahlungsvorgänge. Zugang zur Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung im mittleren Dienst der Steuerverwaltung erfolgt als 2-jähriger Vorbereitungsdienst . Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung . 2 Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Einsatz im einfachen Dienst werden hier nicht berücksichtigt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 6 Typische Branchen Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigung - bei Finanzämtern, z.B. bei Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfsstellen. - bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien und - im Bundeszentralamt für Steuern.3 Ausbildungsaufbau - Gliederung des Vorbereitungsdienstes im mittleren Dienst der Steuerverwaltung - Einführungslehrgang an der Landesfinanzschule: 3 Monate - Berufspraktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde (Finanzamt): 8 Monate - Zwischenlehrgang an der Landesfinanzschule: 2 Monate - Berufspraktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde (Finanzamt): 8 Monate - Abschlusslehrgang an der Landesfinanzschule: 3 Monate Laufbahnprüfung Ausbildungsdauer insgesamt: 24 Monate4 Abschluss-/ Berufsbezeichnungen Die Ausbildung ist bundesrechtlich geregelt und wird auf Landesebene durchgeführt. Sie führt zu folgender Abschluss-/Berufsbezeichnung: Finanzwirt/Finanzwirtin5 2.2. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (gehobener Dienst) Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung befassen sich mit der Verwaltung von Steuern wie Einkommen-, Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Sie übernehmen sachbearbeitende Aufgaben, beispielsweise betreuen sie ein Arbeitsgebiet im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung . 3 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung&dkz=7941&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung 4 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/ausbildungsaufbau&dkz=7941&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung 5 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/ausbildungsorte&dkz=7941&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 7 Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung erfolgt als Vorbereitungsdienst, der in der Regel als dreijähriges Diplomstudium organisiert ist. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahn-/Diplomprüfung. 6 Ausbildungsinhalte Während der Fachstudien erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen : Steuerrecht (z.B. Abgabenrecht, Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Umsatzsteuer, Bilanzsteuerrecht und Außenprüfung, betriebliches Rechnungswesen, internationales Steuerrecht, Besteuerung der Gesellschaften, Privatrecht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht), Öffentliches Recht (Staats- und Europarecht, öffentliches Dienstrecht), Wirtschaftswissenschaften (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung), Informations- und Wissensmanagement (Risikomanagementsysteme ), Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement, Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und Methoden der Rechtsanwendung. Während der berufspraktischen Studienabschnitte erwirbt man berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.7 Gliederung eines Studiums im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung: - Kurzeinführung an einem Finanzamt: ca. 1 Woche - Grundstudium I an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: 5 Monate - Zwischenprüfung - Berufspraktische Studienzeit I an einem Finanzamt: ca. 6 Monate - Grundstudium II an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: 6 Monate - Grundstudium III an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: 3 Monate - Hauptstudium I an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: 1 Monat - Berufspraktische Studienzeit II an einem Finanzamt: ca. 9 Monate - Hauptstudium II an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: 6 Monate - Laufbahnprüfung 6 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/kurzbeschreibung &dkz=7650 7 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/kurzbeschreibung /ausbildungsinhalte&dkz=7650 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 8 Studiendauer insgesamt: 36 Monate8 Abschluss-/ Berufsbezeichnungen Das Studium ist bundesrechtlich geregelt und wird auf Landesebene durchgeführt. Es führt zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen: Baden-Württemberg: Bachelor of Laws - Steuerverwaltung (LL.B. - Steuerverwaltung) Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein -Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin (FH) Niedersachsen: Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin (Steuerakademie) 9 2.3. Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (höherer Dienst) Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung nehmen Führungs- und Leitungsaufgaben wahr und bearbeiten rechtlich schwierige Fälle. Sie treffen fachliche Entscheidungen in Steuerfällen, wirken bei Grundsatzfragen beratend und koordinierend mit, unterstützen Mitarbeiter/innen in fachlichen Fragen und sorgen für deren sachgerechten Einsatz im jeweiligen Sachgebiet. Die Ausbildung im Überblick Die Befähigung für den höheren Dienst der Steuerverwaltung wird durch eine einjährige Einführung erworben, die durch Verordnungen des Bundes geregelt ist. In der Regel werden mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst vorausgesetzt. 8 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/kurzbeschreibung /ausbildungsaufbau&dkz=7650 9 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/kurzbeschreibung /ausbildungsdauerabschluss&dkz=7650 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 9 Ausbildungsinhalte Während der theoretischen Studien erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen: Betriebliches Rechnungswesen, Bilanzsteuerrecht, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens , Technik der steuerlichen Außenprüfung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer , Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht, Bewertungsrecht, Abgabenordnung, internationales Steuerrecht, Personalführung und Organisation, Automation, Kontroll- und Arbeitstechniken. Während der praktischen Einweisung wird man in die Aufgaben des höheren Dienstes der Finanzverwaltung eingearbeitet (Veranlagung, Außenprüfung), mit den Aufgaben der Oberfinanzdirektion vertraut gemacht (Besitz- und Verkehrssteuer) und auf die künftige Führungsposition (Personalführung, Organisationsmanagement) vorbereitet.10 Ausbildungsaufbau Gliederung der Einführung in den höheren Dienst der Steuerverwaltung: - Praktische Einweisung bei einem Finanzamt und bei einer Oberfinanzdirektion: 9 Monate - Ergänzende theoretische Studien an der Bundesfinanzakademie: 3 Monate (3 Studienabschnitte von jeweils 1 Monat) Dauer der Einführung insgesamt: 12 Monate11 Abschluss-/ Berufsbezeichnungen Die Einführung ist bundesrechtlich geregelt und wird auf Landesebene durchgeführt, es liegen jedoch keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen der Bundesländer vor. 12 10 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/ausbildungsinhalte&dkz=7658&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung 11 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/ausbildungsaufbau&dkz=7658&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung 12 Bundesagentur für Arbeit (2021). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSI- ONID=-YzF5MWTmVYwmADBAGpsKZTm-nfawTbX5LHf6RT-UoyaVW3Qprj1!294682245?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/ausbildungsdauerabschluss&dkz=7658&such=Beamt%28er%2Fin%29+-+Steuerverwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 10 3. Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz Das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) sieht keine Einführung von Bachelor-Studiengängen vor.13 Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes“ auf Drucksache 19/28167 vom 31. März 2021 erhält keinen Hinweis darauf, ob die Bundesländer eine Modularisierung der Steuerbeamtenausbildung - ähnlich wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen mit möglichen Schwerpunkten - vornehmen können.14 Die Existenz des Bachelor-Studiengangs „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung" in Baden-Württemberg zeigt jedoch, dass das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz Bachelorstudiengänge aber auch nicht ausschließt. Der Bachelorabschluss tritt dabei als zusätzlicher Abschluss neben die Laufbahnprüfung. Unabhängig von der Ausgestaltung des Studiums als Diplom- oder Bachelorstudiengang ist an allen Verwaltungshochschulen eine schriftliche Arbeit, die unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden anzufertigen ist, nach § 18 Abs. 9 StBAPO verpflichtender Bestandteil des Studiums. 4. Bachelor-Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung" in Baden-Württemberg Der Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung" gibt Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg vorzubereiten. Das Studienziel ist die Verleihung des Hochschulgrads Bachelor of Laws (LL.B). Das Steuerstudium verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt und dauert drei Jahre. Durch den regelmäßigen Wechsel zwischen Hochschule und Verwaltung wird eine umfassende und praxisnahe Vermittlung in nahezu aller Bereiche des Steuerrechts gewährleistet. Um den vielfältigen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden, werden neben steuerrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern auch methodische und soziale Kompetenzen vermittelt. 4.1. Allgemeine Informationen zum Studium15 „Das Steuerstudium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg (Fakultät II) beruht zum einen auf dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten 13 Vergleiche: Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) i. d. f. vom 08.12.2010. https://www.gesetze-im-internet .de/stbag/BJNR006030961.html 14 Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes “. Drucksache 19/28167 vom 31. März 2021. http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/19/281/1928167.pdf 15 Der nachfolgende Text stammt - leicht gekürzt - von: Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (2019). Bachelor-Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung". https://www.hs-ludwigsburg .de/studium/steuerverwaltung-llb/informationen-zum-steuerstudium.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 11 (StBAPO) http://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_1977/, die die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Länder bundeseinheitlich regeln. Demnach endet das Studium mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung - einer Staatsprüfung. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen haben im Anschluss die Möglichkeit, in die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg übernommen zu werden. Zum anderen verleiht die HVF erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) entsprechend der Bachelorordnung (BO) https://www.hs-ludwigsburg.de/fileadmin/Seitendateien/hochschule/Personenverzeichnis /weitere_Dokumente/Bachelorordnung_Steuerverwaltung.pdf bzw. der Studienund Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO) https://www.hs-ludwigsburg .de/fileadmin/Seitendateien/hochschule/Personenverzeichnis/weitere_Dokumente /151217_SPO_geh_Dienst_Steuer.pdf. Die SPO gilt für die Einstellungsjahrgänge ab März 2018. (…) 4.2. Beginn und Dauer des Steuerstudiums Studienbeginn ist der Beginn des Wintersemesters (Oktober). Seit 2016 ist es möglich, das Studium auch zum Sommersemester (März) aufzunehmen. Das insgesamt 3-jährige Steuerstudium umfasst Fachstudien mit 21 Monaten an der Hochschule und eine 15-monatige berufspraktische Ausbildung bei dem selbst gewählten Ausbildungsfinanzamt. Das bedeutet, die Theoriephasen an der HVF mit dem Grundstudium I (fünf Monate), dem Grundstudium II (vier Monate), dem Grundstudium III (fünf Monate) sowie dem Hauptstudium (sieben Monate ) wechseln sich mit den vier Praxisphasen regelmäßig ab. (…) 4.3. Studieren mit Gehalt Anders als die meisten anderen Studierenden genießen die Studierenden an der HVF Ludwigsburg die Vorteile eines dualen Studiums: Man befindet sich im Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung und erhält als Beamtenanwärterinnen und -anwärter (Beamtin/Beamter auf Widerruf) eine monatliche Ausbildungsvergütung von rund 1.200 € und Beihilfen bei Krankheitskosten - auch während der Studienzeiten. 4.4. Studienbedingungen Auch im Hinblick auf die Studienbedingungen unterscheidet sich das Studium an der HVF von dem an anderen Hochschulen, weshalb die Abbrecher- und Nichtbestehensquote vergleichsweise gering ist: Die Vorlesungen erfolgen in Kleingruppen (sog. Arbeitsgemeinschaften ) mit jeweils ca. 30 Studierenden. Dies ermöglicht ein gutes Betreuungsverhältnis bei der Vermittlung der bundeseinheitlichen Studieninhalte. Neben den hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und -lehrern (Professorinnen und Professoren , Dozentinnen und Dozenten) unterrichten auch Lehrbeauftragte aus der Finanzverwaltung , von den Finanzgerichten und aus der Privatwirtschaft, um den Praxisbezug der Ausbildung weiter zu stärken. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 12 Die Vorlesungen erfolgen anhand von Wochenstundenplänen (Zugang über Moodle; passwortgeschützt ), die den bundeseinheitlichen Vorgaben des StBAG und der StBAPO entsprechen .“ 4.5. Studienfächer, Prüfungen und Leistungskontrollen „Die Studienfächer bestehen aus Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern, Schwerpunktthemen und Fallstudien. Während und nach einem Semester sind verschiedene Prüfungen abzulegen . Das vorrangige Studienziel ist das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und eine Übernahme in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Daneben können die Studierenden den Hochschulgrad eines Bachelor of Laws (LL.B) erlangen. Es handelt sich also um zwei verschiedene Studienabschlüsse. Die Studierenden müssen für den Bachelor zwar keine zusätzlichen Prüfungen ablegen. Allerdings werden die Studienleistungen nach der für die Laufbahnprüfung maßgeblichen Ausbildungs - und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) und der Bachelorordnung (BO) bzw. der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO) unterschiedlich gewichtet. Wie sich die jeweiligen Gesamtnoten zusammensetzen , kann man den Übersichten „Gesamtnote der Laufbahnprüfung" https://www.hs-ludwigsburg .de/fileadmin/Seitendateien/hochschule/Personenverzeichnis/weitere_Dokumente /Pruefungsleistungen_StBAPO.pdf (vgl. § 45 StBAPO) und „Gesamtnote der Bachelorprüfung " https://www.hs-ludwigsburg.de/fileadmin/Seitendateien/hochschule/Personenverzeichnis /weitere_Dokumente/Pruefungsuebersicht_Bachelor.pdf (vgl. § 17 der BO/SPO) entnehmen . Zudem setzt die Verleihung des Bachelorgrads voraus, dass alle Module mindestens mit der Note „ausreichend" bestanden werden (§ 9 der BO/SPO). Folgende Studienleistungen sehen die StBAPO und die BO/SPO vor: Während und am Ende eines Studienabschnitts sind schriftliche Prüfungen abzulegen, die direkt oder im Rahmen einer Dozentenbeurteilung (Klausurnote und mündliche Leistung in den Vorlesungen) Eingang in die oben genannten Gesamtnoten finden. Besonderes Gewicht kommt der Laufbahnprüfung am Ende des Hauptstudiums zu. Im Grundstudium II und III müssen im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten" zwei Wahlpflichtfächer belegt und erfolgreich abgeschlossen werden. Das Modul „Sozialwissenschaften" wird mit einer Projektarbeit mit Präsentation am Beginn des Hauptstudiums abgeschlossen. Im Studienabschnitt G III und im Hauptstudium erstellen die Studierenden eine Bachelorarbeit , die gleichzeitig schriftliche Arbeit im Sinne des § 18 IX StBAPO ist.“16 16 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (2021) Prüfungen und Leistungshinweise. https://www.hs-ludwigsburg.de/studium/steuerverwaltung-llb/pruefungen-und-leistungsnachweise.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 13 4.6. Bachelor of Laws (LL.B.) „Bis 2007 wurde Absolventinnen und Absolventen mit Bestehen der Laufbahnprüfung der akademische Grad einer Diplom-Finanzwirtin (FH)/eines Diplom-Finanzwirts (FH) verliehen . Im Zuge des sog. „Bologna-Prozesses", der eine europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen vorsieht, hat Baden-Württemberg als bisher einziges Bundesland den Diplomstudiengang auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Der von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur in Hannover ab dem Jahr 2008 akkreditierte Studiengang wurde im Jahr 2015 für fünf Jahre reakkreditiert. Nach dem European Credit Transfer System hat das Steuerstudium einen Umfang von 180 ECTS-Punkten. Die Einführung des Bachelorstudiengangs machte eine Modularisierung erforderlich. Voraussetzung für die Erlangung des Bachelors ist das Bestehen aller 27 Module. Die Module sind mit den Studieninhalten nach der StBAPO identisch. Das Modulhandbuch ist unter https://www.hs-ludwigsburg.de/index.php?eID=tx_securedownloads &u=0&g=0&t=1620129745&hash=25d474bdbed23bf0a38da3f37a5212d901c26187&file=f ileadmin/Intranet/Studiengaenge/Steuerverwaltung/Fachliche_Informationen/Modulhandbuch _Intranet_Juni2019.pdf abrufbar. Die Module 1 bis 16 und 18 bis 23 sind (steuer-) rechtliche und wirtschaftswissenschaftliche Module. Im Modul 17 (Sozialwissenschaften) steht die Vermittlung methodischer und sozialer Kompetenzen im Vordergrund. Um auf die gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung zu reagieren, werden in besonders konzipierten, mitarbeitsintensiven Lehrveranstaltungen (z. B. sozialpsychologisches Gruppentraining, Rhetorik , Sprecherziehung usw.) Kommunikationsmodelle und -techniken, Theorie und Praxis der Verhandlungsführung, individuelle und teamorientierte Arbeitstechniken, Medienkompetenz sowie das bürgerfreundliche Verwalten gelehrt und eingeübt. Das Modul 17 wird durch eine Projektarbeit mit Präsentation im Hauptstudium abgeschlossen. Lehrveranstaltungen des Moduls 17 finden auch bereits während des Grundstudiums statt. Grundstudium I Im Studienabschnitt G I werden fünf steuerliche Module (Module 1 bis 4 und Modul 6) sowie zwei Module in sonstigen Rechtsgebieten (Module 5 und 7) angeboten: Modul 1 Abgabenrecht und Verwaltungslehre I (Abgabenordnung I, Informations- und Kommunikationstechnik I und II) Modul 2 Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I (Einkommensteuer I, Lohnsteuer I) Modul 3 Verkehrssteuern I (Umsatzsteuer I) Modul 4 Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen I Modul 5 Grundlagen des Öffentlichen Rechts I Modul 6 Bewertungsrecht I Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 14 Modul 7 Grundlagen des Privatrechts I Grundstudium II und III Die Inhalte der Studienabschnitte G II und G III bilden jeweils ein Modul pro Studienfach. So setzt sich z.B. das Modul 9 aus den Studieninhalten der Fächer Einkommensteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer im G II und G III zusammen. Im steuerlichen Bereich werden im G II und G III sechs Module (Module 8 bis 13) und im allgemeinrechtlichen Bereich zwei Module (Module 14 und 15) angeboten. Im Modul 16 (Wahlpflichtfächer und wissenschaftliches Arbeiten) sollen die Studierenden an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt werden. Im Einzelnen umfassen die Studienabschnitte G II und G III folgende Module: Modul 8 Abgabenrecht II Modul 9 Ertragsbesteuerung natürlicher Personen II Modul 10 Umsatzsteuer II Modul 11 Bilanzsteuerrecht und Wirtschaftswissenschaften II Modul 12 Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer II Modul 13 Besteuerung der Gesellschaften II Modul 14 Grundlagen des Privatrechts II Modul 15 Grundlagen des öffentlichen Rechts II Modul 16 Wahlpflichtfächer und wissenschaftliches Arbeiten Hauptstudium Die Steuermodule im Hauptstudium (Module 18 bis 22) dienen der Vertiefung. Nahezu alle Sonderproblematiken des deutschen Steuerrechts werden hier praxisorientiert vermittelt. Im Modul 23 wählen die Studierenden von den vier zur Auswahl stehenden Schwerpunktbereichen Europarecht und nationales Steuerrecht, Insolvenz und Steuern, Internationale Rechnungslegung sowie Organschaft zwei aus und erarbeiten sich den Lehrstoff anhand von Hochschulskripten im Selbststudium. Folgende Module werden im Hauptstudium angeboten: Modul 17 Sozialwissenschaften Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 15 Modul 18 Abgabenrecht III Modul 19 Ertragsbesteuerung natürlicher Personen III und Internationales Steuerrecht Modul 20 Umsatzsteuer III Modul 21 Bilanzsteuerrecht III Modul 22 Besteuerung der Gesellschaften II Modul 23 Schwerpunktbereiche Berufspraxis Ein wesentliches Charakteristikum des Steuerstudiums ist dessen Praxisbezug. Während 15 Monaten befinden sich die Studierenden in der berufspraktischen Ausbildung bei den Ausbildungsfinanzämtern und werden dort in die Aufgaben fast aller Arbeitsbereiche der Steuerverwaltung eingewiesen. Die berufspraktische Ausbildung ist in die Praxisphase I bis IV unterteilt, die die Module 24 bis 27 bilden.“17 5. Verwaltungsfachhochschulen und Steuerstudiengänge in den Bundesländern In der Datenbank „Hochschulkompass“ sind insgesamt 34 Verwaltungshochschulen nachgewiesen , die in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind. Die nachfolgende Tabelle in Kapitel 6 enthält eine Auswahl der Verwaltungshochschulen, die einen Bezug zu Steuern und Finanzen aufweisen oder einen Bezug vermuten lassen.18 Alle Studiengänge sind grundständig, dual und praxisintegrierend angelegt. Für die Bundesländer Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt bestehen keine eigenen Verwaltungsfachhochschulen, an denen Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte ausgebildet werden. Mecklenburg-Vorpommern kooperiert deshalb mit Bremen und Hamburg . „Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) im Steuerverwaltungsdienst (…) erfolgt seit 2007 gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an der Hochschule für Finanzen Hamburg. Diese Zusammenarbeit soll die Ausbildung in den beteiligten Ländern sicherstellen und es ermöglichen, auch 17 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (2020). Studieninhalte. https://www.hs-ludwigsburg .de/studium/steuerverwaltung-llb/studieninhalte.html 18 Hochschulkompass (2021). Hochschulen. Suchkriterien Hochschultyp: Verwaltungshochschule. (Eigene Zusammenstellung ) https://www.hochschulkompass.de/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 16 bei kleinen und schwankenden Anwärterzahlen und wenigen Aufstiegsteilnehmern um optimale Lehrgangsgrößen zu erreichen und die Lehrkräfte der drei Länder entsprechend ihrer jeweiligen Fachrichtung optimal auszulasten.“19 Das Saarland kooperiert seit 1957 bei der Ausbildung ihrer Steuerbeamten mit Rheinland-Pfalz.20 Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen Sachsen-Anhalt mit dem Bundesland Brandenburg und Berlin erfolgen die theoretischen Ausbildungs- und Studienabschnitte an der Landesfinanzschule bzw. der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen.21 Der Systematik halber wurde auch die „Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung“ in die Tabelle mit aufgenommen, da der Zolldienst zwar in die Zuständigkeit des Bundes fällt, aber auch als Steuer zu betrachten ist. *** 19 Die Senatorin für Finanzen Bremen (2012). Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit Hamburg und Mecklenburg -Vorpommern zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Steuerbeamtenausbildung in der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg, Seite 1. https://www.transparenz.bremen.de/dokument/bremen 53.c.15522.de 20 Vergleiche dazu: Rheinland-Pfalz Hochschule für Finanzen (2018). Diplomierungsfeiern der Hochschule für Finanzen. https://landesfinanzschule-edenkoben.fin-rlp.de/kulturelles/diplomierungsfeier ?no_cache=1&sword_list%5B0%5D=kooperation 21 Vergleiche dazu: Landesportal Sachsen-Anhalt (2021). Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen. https://mf.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns/ausbildung-in-der-steuerverwaltung/aus-und-fortbildungszentrumkoenigs -wusterhausen/ © 2021 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 042/21 6. Anhang: Fachhochschulen für die Ausbildung von Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten in den Bundesländern Bundesland / Fachhochschule Hochschulort Studiengang Studienort Abschluss Rechtsform / Rechtsstellung Allgemeine Finanzverwaltung Ludwigsburg Bachelor Steuerverwaltung Ludwigsburg Bachelor Staatsfinanzverwaltung Herrsching a. Ammersee, Kaufbeuren Diplom (FH) Steuerbeamten/ -beamtinnen Herrsching a. Ammersee, Kaufbeuren Diplom (FH) Brandenburg / Fachhochschule für Finanzen Brandenburg Königs Wusterhausen Finanzwirt/ -in Königs Wusterhausen Diplom Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Sie können auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und aufgrund des § 6 für zuständig erklärt werden. Die Einrichtungen werden durch die Landesregierung durch Erlass errichtet.*3 Hamburg / Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg Finanzwirt/ -in Hamburg Diplom (FH) Nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der für Finanzen zuständigen Behörde.*4 Hessen / Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege Rotenburg an der Fulda Rotenburg an der Fulda Finanzwirt/ -in (Steuer) Rotenburg an der Fulda Diplom (FH) Die HHFR ist eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen zugeordnet ist. *5 Niedersachsen / Steuerakademie Niedersachsen Bad Eilsen Finanzwirt/ -in Rinteln Diplom (FH) Nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Dienst- und Fachaufsicht des Finanzministeriums.*6 Nordrhein-Westfalen / Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl Zolldienst Münster Diplom-Finanzwirt / in (FH) Nichtrechtsfähige Körperschaft und ressortübergreifende staatliche Einrichtung des Bundes. Ist dem BMI zugeordnet.*7 Finanzwirt/ -in Herford, Hamminkeln, u.a. Diplom (FH) Verwaltungsinformatiker/ -in Nordkirchen Bachelor Rheinland-Pfalz / Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz Edenkoben Finanzwirt/ -in Edenkoben Diplom (FH) Nicht rechtsfähige Einrichtungen des Landes. Untersteht dem für die Steuerverwaltung zuständigen Ministerium.*9 Staatsfinanzverwaltung Meißen Diplom (FH) Steuerverwaltung Meißen Diplom (FH) Schleswig-Holstein / Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein Altenholz Steuern Altenholz Diplom (FH) Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit dem Recht der Selbstverwaltung. Die Überführung in eine Stiftung oder in eine andere Rechtsform bedarf eines Gesetzes.*11 Thüringen / Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gotha Finanzwirt/ -in (Steuern) Gotha Diplom (FH) Nicht rechtsfähige Einrichtung des Freistaates Thüringen. Untersteht der Aufsicht des Innenministeriums.*12 Einrichtung des Freistaates Sachsen; besitzt keine Rechtsfähigkeit und untersteht dem Staatsministerium des Innern.*10 Sachsen / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) des Freistaates Sachsen Nordrhein-Westfalen / Hochschule für Finanzen NRW Baden-Württemberg / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Bayern / Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Meißen Nordkirchen Ludwigsburg München Rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg.*1 Die Hochschule für den öffentlichen Dienst gehört dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat an. Sie ist diesem Ministerium unmittelbar nachgeordnet.*2 Fachhochschulen sind Einrichtungen des Landes; sie haben das Satzungsrecht nach Maßgabe dieses Gesetzes.*8 Seite 17 © 2021 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 042/21 Anmerkungen: *1 Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2008. Vergleiche: § 1. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DualH- SchulErG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true *2 Vergleiche: Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (2021). Wir über uns. https://www.fhvr.bayern.de/de/wir-ueber-uns.html *3 Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung vom 24. Mai 2004. Vergleiche: § 6. https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212910#9 *4 Gesetz über die Anstalt ,Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg vom 8. Juni 2010. Vergleiche: § 1. https://www.hamburg.de/contentblob/4280116/c3fceded 1ad42158b0e01273adc075c4/data/02-gesetz.pdf *5 Vergleiche: Wikipedia (2021). Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege. https://de.wikipedia.org/wiki/Hessische_Hochschule_f%C3%BCr_Finanzen_und_Rechtspflege #:~:text=Die%20HHFR%20ist%20eine%20nichtrechtsf%C3%A4hige,Hessischen %20Ministerium%20der%20Justiz%20auszuf%C3%BChren *6 Gesetz über die Steuerakademie Niedersachsen vom 14. Juli 2006. Vergleiche: § 1. http://www.schure.de/20411/SteuerAkad N.htm#:~:text=(1)%201Es%20wird%20die,Rechts%20des%20Landes%20Niedersachsen %20errichtet.&text=Sie%20steht%20unter %20der%20Dienst,auf%20die%20obere%20Landesbeh%C3%B6rde%20%C3%BCbertragen *7 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2018). Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21. August 2018. Vergleiche: § 1. https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/1_Rechtsvorschriften/1_Hochschulrechtliche _Vorschriften/1_Grundordnung-HS-Bund.pdf?__blob=publicationFile&v=4 *8 Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29.05.1984. Vergleiche: § 2. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail ?bes_id=4445&aufgehoben=N&det_id=442151&anw_nr=2&menu=1&sg=0 *9 Verwaltungsfachhochschulgesetz (VFHG) vom 2. Juni 1981. Vergleiche: § 2. http://landesrecht .rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwFH- SchulG+RP+%C2%A7+2&psml=bsrlpprod.psml *10 Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. d. F. vom 5. April 2019. Vergleiche: § 3. https://www.revosax .sachsen.de/vorschrift/17032#p3 Seite 18 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 042/21 Seite 19 *11 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein i. d. F. vom 5. Februar 2016. Vergleiche: § 2. http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal /portal/t/1e5b/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-HSchulGSH2016rahmen &documentnumber=1&numberofresults=113&doctyp=Norm&showdoccase =1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-HSchulGSH2016pP2 *12 Vergleiche: Wikipedia (2021). Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. https://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCringer_Fachhochschule _f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Verwaltung#:~:text=Die%20Th%C3%BCringer %20Fachhochschule%20f%C3%BCr%20%C3%B6ffentliche,hat%20ihren %20Sitz%20in%20Gotha