© 2020 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 040/20 Zugangsvoraussetzungen zur beruflichen Bildung in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 2 Zugangsvoraussetzungen zur beruflichen Bildung in Deutschland Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 040/20 Abschluss der Arbeit: 26.06.2020 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Berufsausbildung in Deutschland 4 2. Zugang zum beruflichen Bildungssystem in Deutschland 5 2.1. Zugang zum dualen System 5 2.2. Zugang zu beruflichen Vollzeitschulen 6 2.3. Zugang zur Berufsausbildungsvorbereitung 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 4 1. Berufsausbildung in Deutschland Das berufliche Bildungssystem in Deutschland beruht auf drei Säulen: dem dualen System, dem Schulberufssystem und dem Übergangssektor. Im dualen System treffen die Absolventen aus Sonderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, beruflichen Schulen und auch Gymnasien zusammen, sofern letztere nicht sofort ein Studium beginnen. Das duale System ist der weitaus größte berufliche Bildungsbereich. „Der größte Teil der Absolventen der Ausbildung im dualen System nimmt danach eine Arbeit als Fachkraft auf – viele nutzen später die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Absolventen können aber auch unter bestimmten Voraussetzungen in einem Vollzeitschuljahr die Fachhochschulreife erwerben und dann studieren. Zunehmend werden auch erfolgreiche Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung zum Studium an Hochschulen zugelassen. Unter den beruflichen (Vollzeit-)Schulen haben die Berufsfachschulen die höchsten Schülerzahlen . Diese Schulen bereiten auf eine Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung – dann meist im dualen System – vor. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Besuch der Berufsfachschule als erstes Jahr der Ausbildung im dualen System angerechnet. In einigen Bildungsgängen der Berufsfachschulen kann man die (Fach-)Hochschulberechtigung erwerben. Die Bildungsgänge dauern je nach beruflicher Fachrichtung und Zielsetzung ein bis drei Jahre. Etwa jeder sechste Berufsfachschüler lernt dort einen anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems. Durch Bundes -Rechtsverordnungen können in diesen Fällen die schulischen Abschlussprüfungen den Prüfungen im dualen System gleichgestellt werden. Große Schülerzahlen haben auch die Schulen des Gesundheitswesens, in denen die Ausbildung für nichtakademische Berufe des Gesundheitswesens wie z. B. Kranken- und Kinderkrankenpfleger /in, Hebammen/Entbindungshelfer, Masseur/in, Beschäftigungstherapeut/-therapeutin erfolgt. Viele dieser Schulen sind organisatorisch und räumlich mit Krankenhäusern verbunden, an denen sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung stattfinden. Fachoberschulen und Berufsoberschulen bauen in der Regel auf einer Berufsausbildung im dualen System auf, vertiefen berufliche Kenntnisse und vermitteln eine Hochschulreife. Insgesamt gibt es vielfältige Übergänge zwischen schulischer und dualer Berufsausbildung sowie aus der Berufsausbildung in die Hochschulen. (…) Der tertiäre Bereich umfasst die Hochschulen sowie sonstige Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge für Absolventen des Sekundarbereichs II mit (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung anbieten.“1 Die Verteilung der Neuzugänge auf die drei Sektoren des beruflichen Ausbildungssystems betrug im Jahr 2017 im Bereich des dualen Systems 486.428 Ausbildungsanfänger/innen (49,5 Prozent), im Bereich der vollqualifizierenden schulische Ausbildungsgänge 213.597 Ausbildungsanfänger /innen (21,7 Prozent) und im Bereich der Ausbildungsgänge Übergangssektor 283138 Ausbildungsanfänger /innen (28,8 Prozent). 1 Hippach-Schneider, Ute; u. a. (2007). Berufsbildung in Deutschland. Kurzbeschreibung, S. 23f. https://www.bibb.de/dokumente_archiv/pdf/Berufsbildung-im-Netz.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 5 Detaillierte Angaben über die absolute Anzahl und die prozentuale Verteilung der Ausbildungsanfänger /innen nach den drei Ausbildungssektoren finden sich in der Studie „Ländermonitor berufliche Bildung 2019“.2 2. Zugang zum beruflichen Bildungssystem in Deutschland In der Bundesrepublik Deutschland existiert kein einheitlich geregeltes System zum Zugang zur beruflichen Bildung. Dies gilt vor allen im Bereich des dualen Systems. Beim Zugang zum Schulberufssystem sind jedoch rechtliche Zugangsvoraussetzungen vorgegeben, die von den jeweiligen Bundesländern bestimmt werden. Der Zugang zur Berufsausbildungsvorbereitung erfordert keinen Hauptschulabschluss3. Dabei wird jedoch versucht, durch ein differenziertes Ausbildungsangebot auf die unterschiedlichen Qualifikationen und Fähigkeiten der Auszubildenden einzugehen . 2.1. Zugang zum dualen System „Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Sie dauert in der Regel (zwei bis; d. V.) drei Jahre. (…) Bei Beginn der Berufsausbildung muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen formal keine weiteren Zugangsvoraussetzungen; sie steht grundsätzlich allen offen. Die Mehrzahl der Auszubildenden verfügt jedoch über den Mittleren Schulabschluss oder über eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Ausbildung findet auf der Grundlage eines privatrechtlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen einem Ausbildungsbetrieb und den Jugendlichen statt. Die Jugendlichen werden an drei bis vier Tagen im Betrieb und an bis zu zwei Tagen pro Woche in der Berufsschule ausgebildet. Die Betriebe übernehmen die Kosten der betrieblichen Ausbildung und zahlen dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, die zwischen den Tarifparteien vertraglich geregelt ist. Die Höhe der Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr und beträgt durchschnittlich etwa ein Drittel des Anfangsgehalts für eine ausgebildete Fachkraft.“4 Aus diesem Grund sind die Unternehmen in der Regel bestrebt, Auszubildende mit einem hohen Bildungsabschluss und möglichst guten Notendurchschnitt zu rekrutieren. Generell steht es aber den Unternehmen frei, welche Kriterien sie zur Auswahl der Auszubildenden auswählen. Dies können sowohl mathematische Fähigkeiten, Fremdsprachenkenntnisse als auch ganz spezifische Fähigkeiten sein, die speziell für das jeweilige Unternehmen maßgeblich sind. 2 Seeber, Susan; u. a. (2019). Ländermonitor berufliche Bildung 2019. Ein Vergleich der Bundesländer mit vertiefender Analyse zu Passungsproblemen im dualen System. Siehe dazu die Tabellen auf den Seiten 10 und 27. http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/Laendermonitor _berufliche_Bildung_2019.pdf. 3 Bei einem Notenschnitt von 3,0 und besser kann durch die zusätzliche Englischprüfung der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht werden. Wenn keine Englischprüfung absolviert wird und der Notenschnitt nicht schlechter als 4,4 ist, wird der Hauptschulabschluss zuerkannt. 4 Hippach-Schneider, Ute; u. a. (2007). Seite 26f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 6 Dieses hohe Maß an Unabhängigkeit besteht auch bei der Auswahl der Bewerber durch die Unternehmen . Das Auswahlverfahren kann neben einem Bewerbungsgespräch auch mündliche und schriftliche Prüfungen umfassen. Inwieweit ein mehrstufiges und selektives oder aber nur ein vereinfachtes Auswahlverfahren (Bewerbungsgespräch ) zur Anwendung kommt, ist natürlich von der Attraktivität des Ausbildungsangebots und der Nachfrage der Bewerber abhängig. 2.2. Zugang zu beruflichen Vollzeitschulen Zu den beruflichen Vollzeitschulen gehören die Berufsfachschule, die Fachoberschule, das Berufliche Gymnasium/Fachgymnasium, die Berufsoberschule und weitere Schularten, die nur in einzelnen Ländern vertreten sind bzw. quantitativ von geringer Bedeutung sind. Die Zugangsvoraussetzungen werden durch Landesgesetze, Verordnungen und Erlasse geregelt und setzen zumeist einen mittleren Abschluss voraus. Die Auswahlkriterien und –verfahren unterscheiden sich sowohl zwischen den verschiedenen Bundesländern als auch zwischen den verschiedenen Berufsbildern. 2.3. Zugang zur Berufsausbildungsvorbereitung Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bietet die Möglichkeit für Schulabgänger mit Hauptschulabschluss , die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Der erfolgreiche Besuch des BGJ kann in den dem jeweiligen Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufen als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet werden. „Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein einjähriger Ausbildungsgang, der zumeist in Vollzeitform angeboten wird und die Jugendlichen auf die Anforderungen einer beruflichen Ausbildung vorbereiten soll. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen verfügt nicht über einen Hauptschulabschluss. Dieser kann jedoch während des BVJ nachgeholt werden. Bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQJ handelt es sich um ausbildungsvorbereitende Praktika in Betrieben von 6- bis 12-monatiger Dauer. Sie werden von der Bundesregierung durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt des Praktikanten sowie durch die Übernahme des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gefördert. Zielgruppe des EQJ-Programms sind junge Ausbildungsbewerber im Alter von 15 bis 25 Jahren mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven und Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, u. a. über so genannte Qualifizierungsbausteine und berufsfeldspezifische Module Teilqualifikationen eines Ausbildungsberufes zu erlernen. Auf der Grundlage eines betrieblichen Zeugnisses wird die erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung von der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer , Handwerkskammer etc.) bescheinigt. Es ist eine Anrechnung von sechs Monaten auf eine darauf folgende Ausbildung möglich.“5 5 Ebenda: 30f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 040/20 Seite 7 Further information (in English): Website of the Federal Institute for Vocational Education and Training, in particular: https://www.bibb.de/en/39.php https://www.bibb.de/en/745.php Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder) (2019), The Education System in the Federal Republic of Germany 2016/2017, available at: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Eurydice/Bildungswesen-engl-pdfs/dossier _en_ebook.pdf, Page 140 et seq.