© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 039/16 Schulsozialarbeit in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Schweden Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 2 Schulsozialarbeit in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Schweden Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 039/16 Abschluss der Arbeit: 20.05.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit. Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Positionen der Bundestagsfraktionen zum Thema Schulsozialarbeit 5 2. Schulsozialarbeit in Deutschland 7 3. Aktionsplan des Paritätischen Gesamtverbandes und Dortmunder Erklärung 9 4. Aktuelle Situation der Schulsozialarbeit in den Bundesländern 11 4.1. Baden-Württemberg 11 4.2. Bayern 11 4.3. Berlin 12 4.4. Brandenburg 12 4.5. Bremen 12 4.6. Hamburg 13 4.7. Hessen 13 4.8. Mecklenburg-Vorpommern 13 4.9. Niedersachsen 14 4.10. Nordrhein-Westfalen 14 4.11. Rheinland-Pfalz 15 4.12. Saarland 15 4.13. Sachsen 16 4.14. Sachsen-Anhalt 16 4.15. Schleswig-Holstein 17 4.16. Thüringen 17 5. Schulbegleitung/ Schulsozialarbeit in den Niederlanden 18 6. Schulsozialarbeit in der Schweiz 22 6.1. Quantitative Verbreitung von Schulsozialarbeit in den einzelnen Schulformen 23 6.2. Trägerschaften 23 6.3. Finanzierung 25 6.4. Stellenumfang 25 7. Schulsozialarbeit in Österreich 26 7.1. Praktische Implementierung 27 7.2. Die vier Trägermodelle 28 7.3. Finanzierung 30 7.4. Betreuungsverhältnis 31 8. Schulsozialarbeit in Schweden 31 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 4 8.1. Merkmale und Professionalisierung der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter 32 8.2. Träger und Einsatzorte der Schulsozialarbeiterinnen und – sozialarbeiter 32 8.3. Ziele und Zielgruppen der Schulsozialarbeiterinnen und – sozialarbeiter 33 8.4. Angebote und Praxis der Schulsozialarbeiterinnen und – sozialarbeiter 33 9. Kosten einer flächendeckenden Schulsozialarbeiterschaft – eine Modellrechnung 33 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 5 1. Positionen der Bundestagsfraktionen zum Thema Schulsozialarbeit Bei der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wurde deutlich, dass eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden die zur Verfügung stehenden Mittel teilweise zur Finanzierung von Schulsozialarbeiter-innen verwendet hatten.1 Im Jahr 2013 kritisierte die CDU die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch BuT-Mittel und erklärte: „Die CDU-geführte Bundesregierung hat den Ländern für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und für das außerschulische Hort-Mittagessen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Dies wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket Anfang 2011 beschlossen. Jetzt fordert die SPD, diese Finanzierung dauerhaft fortzuführen. Die CDU lehnt das ab. Aus guten Gründen: - Dieses Geld war von Anfang an nur als Anschubfinanzierung gedacht. - Gemeinsam wurde vereinbart, dass diese Anschubfinanzierung 2013 ausläuft. - Ab 2014 liegt die Verantwortung wieder allein bei Ländern und Kommunen. - Eine dauerhafte, zweckgebundene Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund verbietet das Grundgesetz. Denn die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt allein bei den Ländern . (…) Die Schulsozialarbeit war nicht Teil des Bildungspakets. Sie wird deshalb auch nicht aus Mitteln des Bildungspakets finanziert. Die jeweils rund 400 Millionen Euro für die Jahre 2011 bis 2013 werden über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellt. Eine direkte Finanzierung der Schulsozialarbeit würde einen Verstoß gegen unsere Verfassung bedeuten , da die Länder für Bildung zuständig sind. (…) Eine Weiterführung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundesregierung über das Jahr 2013 hinaus widerspricht den klaren politischen Absprachen zwischen Regierung und Opposition . Sie widerspricht auch dem Anspruch der Länder auf Bildungshoheit.“2 Eine etwas andere Perspektive vertritt hingegen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. In einem Schreiben auf die Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen Herrn Reiner Priggen, MdL und der Sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Grochowiak- Schmieding, MdL ob sich die Ministerin für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit über das Zweite Sozialgesetzbuch durch den Bund einzusetzen wolle, antwortete sie: 1 Vergl.: BMAS (2015). Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zweiter Zwischenbericht. Juli 2015. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads /DE/Thema-Arbeitsmarkt/but-zweiter-zwischenbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1 2 CDU (2013). Schulsozialarbeit. Daten und Fakten. https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/130503- argumente-schulsozialarbeit.pdf?file=1 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 6 „Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens. Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zugewiesen. Die Schulsozialarbeit ist und war nicht Bestandteil des Bildungspaketes. Hierbei handelt es sich um eine Infrastrukturmaßnahme, die von dem Bildungspaket nicht umfasst wird. Das Bildungspaket deckt als Fürsorgeleistung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende individuelle Ansprüche von Leistungsberechtigten; zu seinen Aufgaben gehören aber nicht der Aufbau und die Förderung von Infrastruktur. Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Kommunen finanziell an anderer Stelle, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Milliarden Euro entlastet. Damit stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als durch die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Millionen Euro. Aus diesen Mitteln könnten somit die kommunalen Aufwendungen für Schulsozialarbeit eigenständig finanziert werden. Diese Entscheidung liegt aber in den Händen der Kommunen oder gegebenenfalls der Länder. Dem Bund stehen insoweit keine Weisungsrechte zu.“3 Im Jahr 2015 bekräftigte die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem 12 Punkte-Positionspapier „Neustart in Deutschland“ nochmals ihre Bereitschaft, für mehr Ganztagsschulangebote einzutreten. Unter Punkt 7 heißt es: „Wir wollen mit dem Ausbau der Ganztagsangebote die Integration von allen Schulkindern fördern . Dafür sind vor allem zusätzliche Lehrkräfte und auch mehr Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter notwendig. Dafür wollen wir mit einer Ganztagsschul-Offensive zusätzliche Mittel des Bundes bereitstellen.“4 Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat am 2. Juli 2014 einen Antrag mit dem Titel „Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen“ (BT-Drs. 18/2013) eingebracht, durch den die Schulsozialarbeit dauerhaft gesichert und in die Sozialgesetzbücher eingebunden werden soll. Der Antrag befindet sich in der parlamentarischen Beratung.5 3 BMAS (2014). Schreiben der BM Andrea Nahles an den Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen Herrn Reiner Priggen, MdL und die Sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Grochowiak-Schmieding, MdL zum Thema Schulsozialarbeit. Berlin 17.02.2014. Veröffentlicht von Serap Güler, MdL (2014). Andrea Nahles (SPD): Schulsozialarbeit ist laut Verfassung Ländersache ! www.serap-gueler.de/430-andrea-nahfes-spd-schulsozialarbeit-ist-laut-verfassung-laendersache 4 SPD-Bundestagsfraktion (2015). Neustart in Deutschland. Für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik. 12 Punkte für Zusammenhalt und Integration in Deutschland. Berlin 01.12.2015. http://www.spdfraktion .de/themen/jahrzehnt-umfassender-gesellschaftspolitik 5 Vergl.: Deutscher Bundestag (2014). Antrag der Fraktion DIE LINKE. Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen . Bundestags-Drucksache 18/2013. 02.07.2014. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/020/1802013.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklären in ihrem „Bundestagswahlprogramm 2013“ in Kapitel „F. Teilhaben an guter Bildung“: „Schulsozialarbeit leistet Prävention und sollte im Rahmen des Ganztagsschulausbaus gestärkt werden.“6 2. Schulsozialarbeit in Deutschland Schulsozialarbeit und Formen schulbezogener Jugendsozialarbeit werden mittlerweile von den Lehrerkollegien und Schulträgern anerkannt, geschätzt und als zunehmend notwendig erachtet. Ihre Zuordnung bleibt jedoch in den Schnittmengen zwischen Jugendhilfe und Schule unklar, uneinheitlich und unterschiedlich geregelt. Aus der Sicht der Träger der Jugendhilfe ist Schulsozialarbeit vor allem dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen. „Dieser Teil der Schulsozialarbeit ist nach Angaben der Kinder- und Jugendhilfestatistik bis zuletzt personell deutlich gewachsen. Wurden 1998 über die Einrichtungs- und Personalerhebung noch 755 sowie 2002 immerhin schon 1 385 tätige Personen mit diesem Arbeitsschwerpunkt erfasst , so waren es zuletzt 2010 bereits 3 025. (vgl. Tabelle). Und auch die Umrechnung auf sogenannte Vollzeitäquivalente zeigt allein in den 2000er-Jahren immerhin eine Verdoppelung der personellen Ressourcen von rund 1 000 auf 2 000 umgerechnete Vollzeitstellen. Schaut man sich die Zusammensetzung des in diesem Sinne in der Schulsozialarbeit tätigen Personals genauer an, dann zeigt sich folgendes Bild: Von den 3 025 Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sind 817 Männer und 2 208 Frauen, der Anteil der Männer beläuft sich somit auf 27 Prozent und der der Frauen auf 83 Prozent. Die Altersstruktur ist relativ ausgeglichen, die Altersgruppen zwischen 25 und 55 Jahren sind fast gleich besetzt, und es gibt nur geringfügige Unterschiede zwischen Frauen und Männern. 42 Prozent der tätigen Personen sind beim öffentlichen Träger und 58 Prozent bei freien Trägern angestellt. Die höchsten prozentualen Anteile erreichen der Paritätische (15 Prozent des Personals insgesamt) und die Diakonie bzw. EKD (13 Prozent des Personals )“.7 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2013). Bundestagswahlprogramm 2013. F. Teilhaben an guter Bildung. S. 109. http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wahlprogramm-F-Teilhaben-an-guter-Bildung-Beschluss -BDK-04-2013.pdf 7 Deutscher Bundestag (2013). Drucksache 17/12200. Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – 14. Kinderund Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung, S. 329. Der 15. Kinder- und Jugendbericht wird voraussichtlich 2017 erscheinen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 8 (Ebenda: 330). „In der Regel verfügen die tätigen Personen über einen einschlägigen Hochschulabschluss, 62 Prozent sind Diplom- Sozialpädagoginnen und -pädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie 12 Prozent Diplom-Pädagoginnen und -Pädagogen. Tendenziell sind wenig Vollzeitbeschäftigte in diesem Arbeitsfeld anzutreffen. Der Anteil der Personen mit 38 Wochenstunden und mehr beläuft sich nur auf 34 Prozent – und das mit einer seit Ende der 1990er-Jahre rückläufigen Tendenz –, während dieser in den übrigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertagesbetreuungseinrichtungen) hingegen bei 49 Prozent liegt. Schulsozialarbeit ressortiert heute darüber hinaus als ein Umfeld und in der Schule angesiedeltes personales Angebot. Diese Fachkräfte sind dann beispielsweise direkt vom Land (z. T. auf Lehrerstellen ) oder – über das Schulverwaltungsamt – auch von der Kommune (z. B. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets) angestellt. Für diesen Teil der Schulsozialarbeit fehlt es allerdings nach wie vor an verlässlichen Angaben über den Umfang und die Entwicklung der personellen Ressourcen, zumal dies in den einzelnen Ländern offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wird. Insgesamt gleichen sich jedoch die Aufgaben der Schulsozialarbeit, auch wenn sie organisatorisch unterschiedlich zugeordnet sind. Ihre Schwerpunkte konzentrieren sich einerseits auf allgemeine Formen der Hilfe und Unterstützung zur Vermeidung schulischen Versagens, auf die individuelle Beratung von Schülerinnen und Schülern und ggf. auch ihrer Eltern sowie auf allgemeine pädagogische Angebote und Hilfen bei schulischen Konflikten. Andererseits ist die Schulsozialarbeit zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern und den fachspezifischen Diensten verpflichtet. Insgesamt zeigt sich ein ausgesprochen heterogenes Bild zwischen sozialpädagogischen Angeboten in der Trägerschaft der Schule oder der Kinderund Jugendhilfe sowie in Kooperationsformaten mit jeweils eigenständigen Aufgabenbestimmungen . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 9 (…) Die Angebote der Schulsozialarbeit zielen vor allem auf jene Schülerinnen und Schüler ab, die eine wachsende Schuldistanz aufweisen und oftmals als „schulmüde“ bzw. „schulabstinent“ bezeichnet werden. Ihr zahlenmäßiger Umfang ist schwer abzuschätzen; der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht ging, bezogen auf Schulschwänzer, noch von rund 4 Prozent der Schülerzahl aus. Schulsozialarbeit nimmt vor allem bei diesen schuldistanten Jugendlichen eine wichtige Mittlerrolle ein. Dabei zeigt sich oftmals, dass die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen direkteren Zugang zu den betroffenen Schülerinnen und Schüler haben als Lehrkräfte. (…) Auch mit Blick auf die Eltern sind die Handlungsoptionen der Fachkräfte der Schulsozialarbeit weitergehender als die der Lehrkräfte. So erhöhen sich auf diese Weise die Chancen, dass Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler dadurch der Zugang zur Institution Schule erleichtert und so eine verbesserte Einbindung der Eltern in Schule und Schulsozialarbeit möglich wird. Insbesondere in dem Dreiecksverhältnis von Schule, Eltern und Schulsozialarbeit kann es auf diese Weise besser gelingen, die Schule für die Alltagsbelange der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren und weitergehende Lösungsansätze zu entwickeln“ (Ebenda: 229f.). „Eine besondere Rolle nimmt die Schulsozialarbeit auch an den berufsbildenden Schulen ein; hier hat sie vor allem die Funktion eines Begleiters bei der Gestaltung des Übergangs in das Arbeitsleben und bei der Lösung individueller Konflikte und Defizite. In der Praxis haben sich besondere Formen der Stärkung der individuellen Förderung, der Kooperation mit dem Lehrkörper und gemeinsamer Konzeptionen der Bildungsvermittlung, der Hilfe bei Konfliktsituationen, der Elternberatung u. a. herausgebildet. In allen Bundesländern hat sich die Schulsozialarbeit als ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen oder in Zusammenarbeit mit Schulen durchgesetzt. Unterschiedliche Programme und Schwerpunktsetzungen kennzeichnen die fachliche Landschaft, so etwa in Bayern durch das Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen“, durch das Bundesprogramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ an rund 200 Projektstandorten , oder in anderen Bundesländern vor allem durch die Ansiedlung an Hauptschulen , vereinzelt auch an Ganztagesschulen und berufsbildenden Schulen. Diese Programme werden bisweilen ergänzt durch gezielte Projekte an Schulen zum Abbau von Schulmüdigkeit und Schulabstinenz. In Verbindung mit positiven Effekten der Ganztagesschulen ergeben sich dadurch neue Perspektiven in der Entwicklung einer gemeinsamen sozialpädagogischen Konzeption und in der Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in den Beruf“ (Ebenda 229f.). 3. Aktionsplan des Paritätischen Gesamtverbandes und Dortmunder Erklärung Der Paritätische Gesamtverband forderte die Bundesregierung im Jahr 2013 auf, einen Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Schulen zu entwickeln, der eine gemeinsame Umsetzung von Bund, Ländern und Kommunen sicherstellt. Durch eine gemeinsame Ressourcenanstrengung auf allen föderalen Ebenen und einen Aufbauplan in Verantwortung des Bundes sollte erreicht werden, dass schnellstmöglich für jeweils 150 Schüler/innen in allgemeinbildenden Schulen eine Sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung von gelingenden Bildungs- und Sozialisationsprozessen zur Verfügung steht. Mit einem Bundesprogramm sollten finanzielle Anreize geschaffen werden, den Start und/oder den flächendeckenden Ausbau spezifischer Länderprogramme Schulsozialarbeit zu beschleunigen. Um eine tragfähige und flächendeckende Finanzierungen der Schulsozialarbeit in allen Ländern sicher zu stellen, solle der Bund bis 2018 5 Jahre lang mind. 50% der hierfür benötigten Mittel Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 10 finanzieren. Insgesamt sei jährlich von einem Finanzvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro, davon 1,75 Milliarden Bundesmittel auszugehen (damals ca. 8,6 Millionen Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen, Schlüssel: 1 Schulsozialarbeiter/-in auf 150 Schüler/-innen mit bedarfsgerechten Verteilungen nach Sozialindikatoren). Die Länder sollten sich im Gegenzug verpflichten , die Ko-Finanzierung zu übernehmen und bis 2018 landesweite Konzepte zur Schulsozialarbeit aufzulegen, ggf. vorhandene weiterzuentwickeln.8 Der Bundeskongress Schulsozialarbeit forderte im Dezember 2015 in der sogenannten Dortmunder Erklärung die Schulsozialarbeit systematisch auszubauen und an allen Schulen professionell zu etablieren. „Deshalb fordert der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015: - Schulsozialarbeit muss als fachlich aus der Kinder- und Jugendhilfe begründetes Angebot bundesweit verbindlich geregelt, qualitativ abgesichert und dauerhaft etabliert werden. - In Bund, Ländern und Kommunen müssen verlässliche Formen der Kooperation und Finanzierung entwickelt werden. Subsidiarität und Trägervielfalt sind zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies: - Aufnahme der Schulsozialarbeit in das Jugendhilferecht und die Schulgesetze der Länder als Regelangebot an allen Schulen. - Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen mit mindestens einer unbefristeten Vollzeitstelle je 150 Schüler/innen. - Weiterentwicklung von Studienangeboten für den Schwerpunkt Schulsozialarbeit. - Aufbau und Ausbau regionaler, schulform- und trägerübergreifender Koordinierungsstellen für die Planung, Qualitätssicherung und fachliche Begleitung der Schulsozialarbeit. - Tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen für alle Schulsozialarbeiter/innen und eine der Aufgabe und Qualifikation angemessene Bezahlung.“9 8 Vergl.: Paritätischer Gesamtverband (2013). Paritätisches Diskussionspapier für einen bundesweiten Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit. http://www.paritaet-th.de/attachments/article /1178/(24%2009%202013)Parit%C3%A4t%20Diskussionspapier%20Aktionsplan%20Schulsozialarbeit.pdf 9 Bundeskongress Schulsozialarbeit (2015). SCHULSOZIALARBEIT SYSTEMATISCH AUSBAUEN UND PRO- FESSIONELL ETABLIEREN! ERKLÄRUNG DES BUNDESKONGRESSES SCHULSOZIALARBEIT 2015. Dortmund , den 05.12.2015. http://www.bundeskongress-schulsozialarbeit.de/dwnld/Die_Dortnunder_Erklaerung _Digital_final.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 11 4. Aktuelle Situation der Schulsozialarbeit in den Bundesländern10 Überblick über Schulsozialarbeit in Deutschland (Stand 2014); vorrangig die Schulsozialarbeit, die im Rahmen von Landesprogrammen gefördert oder in Landesstatistiken empirisch erfasst wird. 4.1. Baden-Württemberg - Das Land beteiligt sich seit 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit; ab dem Haushaltsjahr 2014 stehen hierfür jährlich 25 Millionen EUR für die Schulsozialarbeit zur Verfügung (Stand 2013). - Zum Ende des Schuljahres 2012/13 gab es 1.041 Stellen und 1.556 Beschäftigte in der Schulsozialarbeit (Stand 2013). - Schulsozialarbeit gab es im Jahr 2013 an 778 Grundschulen, 660 Werkreal-/Hauptschulen, 330 Realschulen und 173 Gymnasien (Stand 2014); darüber hinaus gab es an Berufsbildenden Schulen 95 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit (Stand 2013). - In den letzten Jahren fand ein systematischer Ausbau statt (2011: 802 Stellen, 2012: 826 Stellen , 2013: 1.041 Stellen); im Jahr 2013 gab es an 2.600 Schulen Schulsozialarbeit, so dass an mindestens jeder zweiten Schule Schulsozialarbeit angeboten wird (Stand 2014). 4.2. Bayern - Das Land fördert die Schulsozialarbeit im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung mittels einer Förderrichtlinie zur Jugendsozialarbeit an Schulen (Stand 2014). - Im Jahr 2014 gab es Schulsozialarbeit im Umfang von 642 Vollzeitstellen mit mindestens 886 Fachkräften (Stand 2014). - Mitte 2014 existierte an 886 Schulen, davon an 502 Mittelschulen, 176 Grundschulen, 131 Förderschulen, 70 Berufsschulen und 7 Realschulen Schulsozialarbeit (Stand 2014). - Die Schulsozialarbeit wird seit vielen Jahren zielgerichtet und systematisch ausgebaut; bis 2019 soll - so ein Beschluss des Bayerischen Ministerrates von 2009 - ein Ausbau auf 1000 Stellen erfolgen (Stand 2014). 10 Olk, Thomas; Speck, Karsten (2015). Schulsozialarbeit in Deutschland. In: Deutsches Rotes Kreuz e.V., Berlin. Reader Schulsozialarbeit – Band 3: Von den Nachbarn lernen – Internationaler Vergleich von Jugendsozialarbeit an Schule. S. 19-23. http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/reader_schulsozialarbeit_2015_web.pdf Die beiden Autoren benutzten zur Erstellung der Länderliste verschiedene Quellen: Literatur- und Internetrecherche , Kleine und Große Anfragen, Kinder- und Jugendberichte, Anfragen bei Ministerien, Landesjugendämtern , wissenschaftliche Begleitungen und Landesarbeitsgemeinschaften der Länder. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 12 4.3. Berlin - Das Land fördert die Schulsozialarbeit über den Landeshaushalt im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Schulen (Stand 2014). - Im Jahr 2014 kamen in der Schulsozialarbeit 256 Vollzeitstellen mit 368 Sozialpädagog_innen an 248 Schulen zum Einsatz (inklusive einzelner bezirksübergreifender Projekte, Stand 2014). - Im Jahr 2014 wurden mit Schulsozialarbeit 121 Grundschulen (121 Stellen)., 57 Integrierte Sekundarschulen (58 Stellen), 42 Förderzentren (28 Stellen), 19 Berufliche Schulen (16 Stellen ) und 9 Gymnasien (9 Stellen) erreicht; zusätzlich stehen 11 Stellen für „besondere Aufgaben “ und 13 für Koordinierungsaufgaben zur Verfügung (Stand 2014). - Die Schulsozialarbeit wird seit vielen Jahren zielgerichtet und kontinuierlich ausgebaut (Stand 2014). 4.4. Brandenburg - Das Land fördert anteilig die Personalkosten für Schulsozialarbeiter_innen im Rahmen des sogenannten 510-Stellen- Programms (Stand 2014). - Im Jahr 2013 wurden im Rahmen des Personalkostenprogramms des Landes rund 177 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit im Umfang von rund 1,7 Millionen Euro gefördert; darüber hinaus fördern die Landkreise und Kommunen die Schulsozialarbeit und andere Kooperationsformen von Jugendhilfe und Schule (Daten hierzu liegen jedoch nicht vor) (Stand 2013). - Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke (2009-2014) sieht vor, das 510-Stellen- Programm für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit fortzuführen. 4.5. Bremen - Schulsozialarbeit wurde in Bremen in den letzten Jahren u.a. über Mittel im Kontext des Bildungs - und Teilhabepaketes (BuT) des Bundes finanziert (Stand 2014). - 2014 wurde beschlossen, für die Jahre 2014/2015 insgesamt 55 Stellen für Schulsozialarbeit innerhalb des Haushaltes des Landes zu finanzieren (45 in der Stadtgemeinde Bremen, 10 in der Seestadt Bremerhaven); es entstehen ab 2015 jährlich Kosten in Höhe von 2,8 Millionen EUR; ab 2016 soll die Schulsozialarbeit als kommunale Aufgabe in den Haushalten der beiden Stadtgemeinden veranschlagt werden (Stand 2014). - Die 45 Stellen in Bremen wurden auf die Grundschulen (22 Stellen), die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (15,5 Stellen) sowie die berufsbildenden Schulen (7 Stellen) verteilt ; eine halbe Stelle wurde für die Koordination der Schulsozialarbeit eingesetzt (Stand 2014); die Auswahl der Schulen erfolgt anhand von Sozialindikatoren (Stand 2014). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 13 4.6. Hamburg - Eine spezielle Verwaltungsvorschrift für Schulsozialarbeit liegt nicht vor und ist auch nicht geplant (Stand 2013). - Im Jahr 2013 waren an ca. 60 Schulen Sozialpädagog_innen mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten in einem Umfang von 53,55 Stellen beschäftigt (Stand 2013). - Besonders den Stadtteilschulen wurden Sozialpädgog_innen zugewiesen; von den 60 Schulen mit Sozialpädagoginnen sind 41 Stadteilschulen, 11 Stadteilschulen mit Grundschulen und 8 Grundschulen (Stand 2013). - Es gibt zudem 13 regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) mit Schulpsycholog_innen , Lehrer_innen und Sozialpädagog_innen (Stand 2014). 4.7. Hessen - Die Förderung der Schulsozialarbeit erfolgt über unterschiedliche Formen: 1. Drittelförderung zwischen Land, Landkreis und Kommune in ausgew. Landkreisen, 2. Förderung von Projekten durch Kommunen/Landkreise, 3. Förderung von zehn Schulen in sechs Schulträgerbereichen durch das Land in einer Höhe von 400.000 EUR (Stand 2013). - Zusätzlich können alle Schulen auf der Hälfte ihrer freien Lehrer_innenstellen, die über die 100 %ige Lehrer_innenversorgung hinausgehen, sozialpädagogische Mitarbeiter_innen für die „unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung“ beschäftigen (Stand 2013). - Das Landesschulamt verfügt nicht über detaillierte Informationen, welche Personen, mit welchen Aufgaben, in welchem Umfang in den Schulen tätig sind (Stand 2014). - Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen (2014-2019) sieht vor, dass Schulen die zusätzlichen Stellen über den Sozialindex für den Einsatz von Sozialpädagog _innen und einen Teil der Lehrer_innenversorgung, der über 100 % hinausgeht, für die Einstellung von Sozialpädagog_innen nutzen können 4.8. Mecklenburg-Vorpommern - Das Land fördert seit 1999 über die „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“ Personal im Handlungsfeld Schulsozialarbeit (Stand 2014). - Im Jahr 2013 wurden 216 Schulsozialarbeiter_innen mit ESF-Mitteln und weitere 78 Fachkräfte über Mittel für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert , d.h. insgesamt 294 Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Stand 2013). - Im Jahr 2013 standen 3,40 Millionen EUR und im Jahr 2014 4,28 Millionen EUR für die Schulsozialarbeit zur Verfügung (jeweils ESF-Budget); die gleiche Förderung stellt das Land den Landkreisen und Städten auch für die Jahre 2015 bis 2017 in Aussicht (Stand 2014). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 14 - In 2014 gab es insgesamt 308 Fachkräfte der Schulsozialarbeit, davon 206 über ESF-Programme , die Gemeinden oder Kreise finanziert und 102 über Mittel im Kontext des Bildungsund Teilhabepaketes (BuT) (Stand 2014). - von den Fachkräften für Schulsozialarbeit (ESF und BuT) sind 117 an regionalen Schulen, 47 an Grundschulen, 36 an Gymnasien, 35 an Förderschulen, 28 an Grundschulen, 23 an Gesamtschulen , 6 an Schulstationen und 20 an mehreren Schulen (Stand 2014). - Die Verstetigung der Schulsozialarbeit hat seit langem eine hohe politische Priorität im Land; im Koalitionsvertrag von SPD und CDU (2011-2016) wurde vereinbart, die Schulsozialarbeit weiter abzusichern. 4.9. Niedersachsen - Schulsozialarbeiter_innen bzw. (sozial-)pädagogische Fachkräfte in Schulen sind über unterschiedliche Programme und Träger beschäftigt (Stand 2014). - Im Jahr 2013 kamen im Landesdienst u.a. a) Schulsozialarbeiter_innen an sogenannten Brennpunktschulen (ca. 25 Stellen), b) Sozialpädagog_innen im Ganztagsbereich (ca. 200 Stellen), c) sozialpädagogische Fachkräfte an allen Berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (ca. 100 Stellen) sowie d) Sozialpädagog_innen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, z. T. auch an allgemeinen Schulen (ca. 70 Stellen), zum Einsatz (mind. 395 Stellen) (Stand 2014). - Im Jahr 2014 waren ferner (Schul-) Sozialpädagog_innen bei Schulträgern (Kommunen) oder freien Trägern angestellt und wurden über a) eine Förderrichtlinie zur Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung (ehem. Hauptschulprofilierungsprogramm mit 500 Stellen) (jährlich 13,5 Millionen EUR bis 2016), b) kommunale Förderungen oder c) sonstige Fördermittelgeber (z B. Arbeitsagentur, Stiftungen, Bildungs - und Teilhabepaket) finanziert (Stand 2014). - Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (2013-2018) sieht eine Bestandsaufnahme für ein schulisches Beratungs- und Unterstützungssystem sowie den Ausbau der schulischen Sozialarbeit vor 4.10. Nordrhein-Westfalen - Schulsozialarbeit wird a) auf der kommunalen Ebene im Rahmen des SGB VIII, b) durch das Land mit 593 ergänzenden Stellen zur Grundstellenzahl bzw. Tarifstellen, c) durch einen Runderlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“ gefördert - Im Rahmen des Runderlasses können Schulsozialarbeiter_innen auf Lehrer_innenstellen eingestellt werden, wenn die Kommune/der Kommunalverband bzw. die örtlichen/freien Träger der Jugendhilfe in gleichem Umfang sozialpädagogisches Personal an den Schulen bereitstellen (Stand 2014). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 15 - In 2011 gab es in NRW insgesamt 1.352 Schulsozialarbeiter_innen auf 1.088 Stellen, davon 939 Fachkräfte auf 762 landesfinanzierten Stellen und 413 Fachkräfte auf 326 örtlich finanzierten Stellen; im Jahr 2012 stieg die Zahl der landesfinanzierten Stellen auf 837,2 (Stand 2012). - Im Jahr 2012 wurden im Kontext des zeitlich befristeten Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzlich insgesamt 1.419 Fachkräfte für Schulsozialarbeit beschäftigt, deren Weiterfinanzierung nach 2013 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht geklärt war. (Stand 2014). - In 2012 waren die 837,2 landesfinanzierten Stellen für Schulsozialarbeit an Hauptschulen (316,1 Stellen) und Gesamtschulen (268,1 Stellen), aber auch an Berufskollegs (90 Stellen), Grundschulen (44,6 Stellen), Förderschulen (39,0 Stellen), Realschulen (37,5 Stellen) sowie Gymnasien (21,6 Stellen), Weiterbildungskollegs (13,3 Stellen) und Sekundarschulen (6.6 Stellen) tätig (Stand 2012). - In 2011 wurden 1217 Schulen (= 21,1 %) mit Schulsozialarbeit versorgt; die größte Versorgungsquote hatten die Gesamtschulen (98,1 %), die Hauptschulen (81,2 %) und die Berufskollegs /Weiterbildungskollegs (21,1 %) (Stand 2012). 4.11. Rheinland-Pfalz - Schulsozialarbeit wird vom Land an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gefördert ; es gibt zusätzlich Schulsozialarbeit durch die Kommunen - In 2012 wurden vom Land 204,87 Stellen für Schulsozialarbeit gefördert, davon 100,75 Stellen an Realschulen plus, 47,12 an Berufsbildenden Schulen, 32,25 an Integrierten Gesamtschulen , 18,75 an Hauptschulen, 3,5 an Förderschulen und 2,5 an Grundschulen (Stand 2012). - In 2012 lag ein vergleichsweise hoher Versorgungsgrad mit Schulsozialarbeit (Durchschnitt = 21,4 %) -- bezogen auf die öffentlichen Schulen -- an a) Berufsbildenden Schulen (98,6 %), b) Hauptschulen (88,9 %), c) Integrierten Gesamtschulen (88,7 %) und d) Realschulen plus vor (78,5 %). - Ende 2013 förderte das Land an a) 163 der 201 Realschulen, b) 48 der 55 Integrierten Gesamtschulen und c) 60 der 64 öffentlichen Berufsbildenden Schulen Schulsozialarbeit (Stand 2014). - Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (2011-2016) sieht einen landesweiten Ausbau der Schulsozialarbeit und eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte dabei vor. 4.12. Saarland - Im Saarland gibt es - neben kommunalen Projekten - seit längerem ein landesweites Programm „Schoolworker“, welches auf die Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule abzielt, wobei die Schoolworker an mehreren Schulen tätig sind (Stand 2014). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 16 - Innerhalb des Programms werden die Personalkosten hälftig vom Land und von den Kreisen finanziert; im Jahr 2013 wurden 1.603.000 Euro im Landeshaushalt für die Schoolworker eingestellt (Stand 2013). - Im Jahr 2012 bestanden landesweit 60 Personalstellen mit 89 Schoolworker an 200 Schulen im Saarland, davon 111 an Grundschulen, 17 an Förderschulen Lernen und 72 an weiterführenden Schulen (Stand 2013). - Im Jahr 2013 waren landesweit 85 Schoolworker mit 60 Personalstellen an 200 Schulen tätig (Stand 2013). - Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD (2012-2017) enthält ein klares Bekenntnis zu einem dauerhaften Netz an Schulsozialarbeit sowie Schoolworker. 4.13. Sachsen - Der Einsatz von Sozialpädagog_innen wird gefördert über a) die kommunale Jugendpauschale , b) eine Richtlinie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und das Konzept „Chancengerechte Bildung“, c) eine ESF geförderte Richtlinie für „sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern“, d) eine Richtlinie für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr sowie e) Modellvorhaben zur Koordinierung von Projekten im Bereich „Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler“ (Stand 2014). - Im Juli 2011 waren insgesamt 190 Schulsozialarbeiter_innen an 238 sächsischen Schulen mit einem Umfang von 149 Vollzeitstellen beschäftigt; (Stand 2011); aktuellere Daten lagen 2014 nicht vor. - Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP (2009-2014) wurde formuliert, dass bedarfsgerechte Angebote zur Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen angestrebt und die Kinder- und Jugendhilfe mit der Schulsozialarbeit verzahnt werden sollen. 4.14. Sachsen-Anhalt - Die Förderung der Schulsozialarbeit erfolgte in Sachsen-Anhalt in erster Linie über das ESF- Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs” des Landes und kommunale Projekte. - Im Rahmen des ESF-Programms wurden seit 2008 Projekte der Schulsozialarbeit gefördert (Stand 2014); die Fortführung der Schulsozialarbeit über 2015 hinaus wird vorbereitet (Stand 2014). - Im Schuljahr 2011/2012 wurden 265 Schulsozialarbeiter_innen über das ESF-Programm gefördert (inklusive der Netzwerkstellen) (Stand 2012). - Im Schuljahr 2011/2012 gab es an 211 Schulen Schulsozialarbeit über das ESF-Programm, davon an 125 Sekundarschulen, 41 Förderschulen, 20 Berufsbildenden Schulen, 14 Grundschulen , 7 Gesamtschulen und 4 Gymnasien (Stand 2012). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 17 - In 2013 wurden zudem 229 sozialpädagogische Fachkräfte auf 190,275 Stellen über Mittel im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert (Stand 2013). - Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD äußern beide Partner, dass sie bestrebt sind, die Schulsozialarbeit auch über den EU-Förderzeitraum bis 2013 hinaus zu fördern. 4.15. Schleswig-Holstein - Schulsozialarbeit wurde seit Mitte der 2000er Jahre deutlich ausgebaut und wird in erster Linie über Landesmittel und kommunale Mittel finanziert. - nach dem § 6 Abs. 6 Schulgesetz kann das Land „Angebote der Schulträger fördern, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dienen (Schulsozialarbeit )“; vom Land wurden 2012 1,7 Millionen EUR und 2013 4,6 Mio. Euro für Schulsozialarbeit bereitgestellt (Stand: 2014). - einer Befragung des Landesrechnungshofes zufolge, bestanden im Jahr 2009 landesweit 148 Vollzeitstellen, im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden 106,5 Stellen in Vollund Teilzeit für Schulsozialarbeit neu geschaffen und weitere Stellen verstetigt oder aufgestockt (= mind. 201,25 Vollzeitstellen insgesamt) (Stand 2012). - künftig stellt das Land den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich 17,7 Millionen EUR für die Schulsozialarbeit zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung, auch um die Stellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abzusichern (Stand 2014). - Im Koalitionsvertrag von SPD/Bündnis 90/Die Grünen und Südschleswigschen Wählerverband (2012-2017) wurde das Ziel formuliert, dass Schulsozialarbeit „normaler Teil von Schule wird“ und Finanzierungslösungen für die Schulsozialarbeit mit dem Bund und Ländern gesucht werden sollen. 4.16. Thüringen - Schulsozialarbeit wird in erster Linie über ein Landesprogramm (seit 2013) und kommunale Mittel (örtliche Jugendförderung, kommunale Mittel) finanziert. - Im Haushalt des Landes wurden für 2013 3 Millionen EUR und für 2014 10 Millionen EUR für Schulsozialarbeit bereitgestellt, um 200 neue Schulsozialarbeitsstellen zu schaffen (2014). - Im Land Thüringen bestanden im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 223,45 Vollzeitstellen mit insgesamt 286 Schulsozialarbeiter_innen (Stand 2014). - Die Schulsozialarbeiter_innen sind an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Regelschulen, Förderschulen/-zentren, Gymnasien, Berufsschulen tätig (Stand 2014). - In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD (2009-2014) wurde eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen eines Landesprogramms vereinbart. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 18 5. Schulbegleitung/ Schulsozialarbeit in den Niederlanden In den Niederlanden war die Soziale Arbeit immer an den Schulreformen beteiligt. Nach Auffassung des Autors Frank Nieslony ist es undenkbar, dass zwei so bedeutende Handlungsfelder der Erziehung wie die Sozialpädagogik und die Schule separat und ohne den Willen zur Zusammenarbeit eigene Wege gehen.11 „In den NL sind zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben, die bei der schulpolitischen Diskussion um Innovationen immer berücksichtigen sollten: - Zum einen geht es um die ´die professionelle Gleichwertigkeit`. Sie hat eine soziokulturelle Tradition, die sich auf die Anschauung beruflicher Qualifikationen bezieht und das interdisziplinäre Zusammenwirken auf ´gleicher Augenhöhe` gestaltet. Berufliche Profilunterschiede verlieren zugunsten pragmatischer Erledigung der Aufgabenstellung so an Bedeutung. Profan und verkürzt auf unseren Zusammenhang übertragen heißt das: Ein Gymnasiallehrer würde einem Sozialpädagogen kaum eine Minderqualifikation vorwerfen. Nur so kann interdisziplinäre Kooperation vollzogen werden. - Zweitens existiert in den Niederlanden ein sozialhistorisch gewachsenes und bildungspolitisch gewolltes Netzwerk der gesamten schulischen Versorgung. Dieses unter ´Verzorgingsstructuur ` in der Bildungssoziologie bekannt gewordene Unikum bezeichnet eine Struktur, die sich parallel zur Herausbildung des Bildungssystems zu einem ´Netzwerk von koordiniert zusammenarbeitenden Instituten zur Unterstützung und Erneuerung des Schulwesens sowie der Wahrnehmung schülergerichteter Beratungs- und Begleitungsarbeit` entwickelt hat und die auf irgendeine Weise mit dem niederländischen Schulwesen verbunden ist“ (Ebenda: 4f.). „Schulen sind also Teil eines äußerst komplexen sozialen Geflechts, das aus vielen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Organisationen besteht, die das gesamte Schulwesen in organisatorischen , curricularen, didaktischen und anderen Formen unterstützen. Schulbegleitungsdienste sind hier ein Bestandteil. Die ´Schulversorgung` entstand zeitlich parallel zum niederländischen Schulwesen und beeinflusst die Schulpolitik noch heute sowohl strukturell wie auch organisatorisch. Zu ihr gehören die verschiedensten Forschungseinrichtungen und Institute, die zur optimalen Versorgung der Schulen auf den Gebieten der Schul- und Schulbuchentwicklung, didaktischer Materialien, Testentwicklungen etc. beitragen. Die größten Einrichtungen sind das Institut für Bildungsforschung (SVO), das Institut für Lehrplanentwicklung (SLO) und das Institut für Testentwicklung (CITO). Darüber hinaus gibt es die ´Nationalen Pädagogischen Zentren`. Jedes dieser Zentren hat eigene Arbeitsschwerpunkte: 11 Vergl.: Nieslony, Frank (2014). Schulsozialarbeit in den Niederlanden. In: „Ein Blick über den Tellerrand: Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit an Schule im internationalen Vergleich“. Dokumentation der Fachtagung von DRK und PARITÄTISCHEM Gesamtverband. im Rahmen des Kooperationsverbundes am 30. September 2014 in Berlin. http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/Dokumentation_Fachtagung_Schulsozialarbeit _30092014.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 19 - APS (Algemeen Pedagogisch Studiecentrum, Amsterdam); zuständig für die Bereiche ´Primarschulwesen ` und ´weiterführende Schulen`; - CPS (Christelijk Pedagogisch Studiecentrum, Hoevelaken); Sonderschulen, Ausbildungswesen ; - KPC (Katholiek Pedagogisch Centrum, ´s-Hertogenbosch): mittleres/berufliches Ausbildungswesen , Lehrerausbildung. Die gesetzliche Grundlage ist das ´Schulversorgungsgesetz` (Wet op de Onderwijsverzorging, 1986). Es ist die normative Basis für die Dienstleistungen der zur Versorgungsstruktur gehörenden Einrichtungen und deren Finanzierung. Zur klassischen Struktur schulischer Versorgung mit Sozialarbeit gehören darüber die Schulbegleitungsdienste (Ebenda: 5). Schulbegleitungsdienste (SBD) „Als integrierter Teil der ´Versorgungsstruktur` ist die Geschichte der Schulbegleitungsdienste eng mit der Entwicklung der niederländischen Schulsozialarbeit verbunden. (…) Die gesetzliche Grundlage war die ´Nota Schoolbegeleiding` aus dem Jahr 1975. Im Erscheinungsjahr der Nota waren landesweit bereits rd. 64 Schulbegleitungsdienste entstanden. Zum überwiegenden Teil waren sie aus der Einsicht einer notwendigen fachdidaktischen und psychologischsozialpädagogischen Begleitung für die Schulen von den Gemeinden selbst eingerichtet und finanziell getragen. Schulbegleitungsdienste definieren sich über ihre Nähe zur Praxis (Schule), den hier unmittelbar Betroffenen (Schüler, Lehrer, Eltern) und den sie einbeziehenden Prozess (Unterricht). Diese wesentliche Unterscheidung hebt die Schulbegleitungsdienste gegenüber anderen Institutionen innerhalb der Versorgungsstruktur hervor. Schulsozialarbeit wurde als eine in die Schulbegleitung integrierte Fachdisziplin gesehen, die kooperativ mit anderen, den Diensten ebenfalls zugehörigen Berufsgruppen (u.a. Psychologen, Pädagogen, Didaktikern, Logopäden) zusammenarbeitet. Heute spielen die Schulbegleitungsdienste für die Schulsozialarbeit eine nachrangige Rolle aufgrund veränderter Finanzierungsmodalitäten . Im System der Schulversorgung sind sie jedoch immer noch unverzichtbar. Schulbegleitungsdienste unterliegen nach dem Gesetz verschiedenen Leistungsanforderungen: - Schülerprobleme, Lernsituationen und Unterrichtsbedingungen signalisieren, diagnostizieren und analysieren; - hinsichtlich der Lehr- und Lernprozesse aufklären und beraten; - zwischen Schule und sozialem Herkunftsmilieu vermitteln, an Experimenten und Neuerungen mitwirken; - bei Untersuchungen und Evaluationen mitarbeiten; - an Beratungen nationaler, regionaler und örtlicher Untersuchungen und Experimenten mit dem Ziel teilnehmen, Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter der Schulbegleitungsdienste landesweit zu organisieren“ (Ebenda: 5). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 20 „Das Berufsbild der in den Schulbegleitungsdiensten beschäftigten Mitarbeiter/-innen war damals so bunt wie es sich heute noch darstellt. Hauptsächlich arbeiteten und arbeiten dort Pädagogen , Psychologen, Beratungslehrer, Sozialarbeiter, therapeutische Fachkräfte, Bibliothekare, Verwaltungskräfte und andere Berufsgruppen. Der älteste Schulbegleitungsdienst befindet sich in Amsterdam und wurde 1973 gegründet (´Stichting Advies- en Begeleidings Centrum voor het Onderwijs in Amsterdam` (ABC). Artikel 5 der Statuten des ABC beschreibt, wie die Zielsetzungen aus der Sicht des Begleitungsdienstes verwirklicht werden sollen: - Durch kontinuierliches Zusammenwirken zwischen Schulleitungen, Lehrenden und Eltern; - Durch verantwortlichen Einsatz von Mitteln i.R. von Untersuchungen (die individuelle, schulische und soziale Anamnese betreffend); - Durch Beratungen hinsichtlich der möglichen Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen ; - Durch Einflussnahme auf Erziehung in den Schulen, ihrer Organisation und Unterrichtsgestaltung ; - Durch Einflussnahme zur Unterrichtsverbesserung aufgrund veränderter pädagogischer Einsichten . Das ´ABC` wird zum größten Teil aus dem staatlichen (Ministerium für Unterricht und Wissenschaft , MOW) und dem kommunalen (Stadt Amsterdam) Haushalt finanziell gefördert. Daneben sind ´Schenkungen, Nachlässe und andere Zuwendungen` (Statuten, Artikel 7) bedeutende Quellen der Finanzierung. Die heute gesetzlich geltende Finanzierungsgrundlage bildet das schon erwähnte 1989 in Kraft getretene ´Schulversorgungsgesetz` (WOV) in modifizierter Form. Demnach subventioniert der Staat die Stiftung zu rd. 25 Prozent, während die Stadt Amsterdam die Hälfte der Gesamtkosten übernimmt. Ein Viertel der Gesamtkosten muss durch die Einrichtung selbst erwirtschaftet werden. Dazu tragen z.B. die in Kooperation mit beteiligten Schulen, Instituten und anderen Einrichtungen durchgeführten Projekte als Finanzierungsgrundlage mit zu bei. Auf vertraglicher Basis subventioniert die Gemeinde Amsterdam über die Schulverwaltung in der Regel alle Vorhaben. Sofern andere Institute an der Projektarbeit beteiligt sind, werden sie anteilsmäßig zur Finanzierung herangezogen. Eine der bedeutendsten Zuwendungen ergibt sich aus dem der schulischen Begleitungsarbeit zugrunde liegenden Finanzierungsmodus. An einer sozialpädagogischen Begleitung interessierte Schulen schließen mit der Stiftung einen zeitlich befristeten Betreuungsvertrag ab, der die Organisationsberatung an den Schulen (Systembegleitung) wie die individuelle Beratung (Schülerbegleitung ) vereinbart. Dieser Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von mindestens vier Jahren. Die Kooperation verlängert sich, wenn der Vertrag nicht widerrufen wird“ (Ebenda: 5f.). „Die Initiative für eine Schulbegleitung geht immer von den Schulen aus. Ohne ihren ausdrücklichen Wunsch wird das ABC-Amsterdam nicht tätig. Auf der Grundlage eines differenzierten Begleitungs -Finanzplanes, der die Beratung pro Schüler/Zeit festlegt, führen die Schulen finanzielle Leistungen an die Kommune ab, die der Stiftung über den städtischen Haushalt wieder zugeführt werden. Die Zuschüsse für die Stiftung hängen also von der Zahl der Verträge mit den Schulen ab.3 In den Schulbegleitungsdiensten arbeiten Schulsozialarbeiter/-innen selbstverständlich mit. Soziale Arbeit an Schulen ist kein neues Handlungsfeld. Schon 1946 (!) wurden in Amsterdam Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 21 die ersten Schulsozialarbeiter eingestellt. Und bereits 1956 gab es in 12 Gemeinden 14 Dienststellen für Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen. Schulsozialarbeit gibt es an vielen Schulformen des niederländischen Bildungswesens. Schulsozialarbeit – und das ist bedeutsam – hat hier eine wesentliche Integrationsfunktion zu erfüllen . Die Niederlande haben beispielsweise – gegenüber Deutschland – eine vergleichbar hohe Migrantenquote, praktizieren jedoch einen anderen Umgang mit Heterogenität und Differenz. So gibt es Schulen, in denen sich über 80 Prozent Migranten-Kinder befinden (sog. ´Schwarze Schulen `). Sie erhalten fast doppelt so viele Pädagogen wie andere Schulen. Ein Effekt ist, dass sich in den Niederlanden nur ca. 2 Prozent der Schüler/innen in Sonderschulen (hier: Förderschulen) befinden“ (Ebenda: 7f.). „Schulsozialarbeit wird nach ihrer Trägerschaft – in einer groben Klassifizierung – in vier Hauptgruppen unterteilt: - Kommunale Allgemeine Sozialarbeit bzw. freie Träger (Stichting), (auch: Jugendhilfe- ´Servicestellen ` z.B. in Rotterdam und Den Haag); - Anstellung der Schulsozialarbeiter bei den von ihnen betreuten Schulen; - Schulsozialarbeit bei einem Sozialpädagogischen Dienst der Sonder- /Förderschulen; - Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Schulbegleitungsdienste. Nach den Subventionsleistungen kann folgendermaßen unterschieden werden: - Die Faustregel besagt, dass das Schulministerium oder das Sozialministerium sowie die zuständige Gemeinde je ein Drittel sämtlicher Aufwendungen finanzieren. Das letzte Drittel muss der jeweilige Träger selbst aufbringen. - Der Sozialpädagogische Dienst in den Sonderschulen wird direkt vom Ministerium gefördert und beschäftigt, je nach Art und Größe eine bestimmte Anzahl Schulsozialarbeiter. - Schließlich kann es durchaus möglich sein, dass ein Schulsozialarbeiter bei einem kirchlichen oder freien Träger der Jugendhilfe angestellt ist, der Schulen einer bestimmten Weltanschauung /Religion in der Gemeinde betreut und von der Kommune bezahlt wird. Die schulbezogene Sozialarbeit in den Niederlanden ist sehr vielfältig. Hinsichtlich der Träger, Finanzierungen und Schulformen gleicht sie einem bunten Flickenteppich, deshalb konnten hier nur die filterbaren Grundzüge genannt werden. Vieles ist nicht vergleichbar mit der deutschen Schulsozialarbeit, wie auch das Schulwesen nicht vergleichbar und nur vor dem Hintergrund historisch gewachsener Sozialstrukturen verständlich ist. Gemeinsam ist jedoch allen niederländischen Schulsozialarbeiter/-innen das von ihnen entwickelte Leitbild in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Schulen. Es wurde im Berufscode der Dachorganisation der niederländischen Sozialarbeitervereinigung (Vereniging van Maatschappelijk Werkers, NVMW) festgeschrieben und lautet: ´Früh anfangen, individuell fördern über mehrere Jahre dran bleiben`!“ (Ebenda: 8f.) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 22 6. Schulsozialarbeit in der Schweiz12 „In der Schweiz verfügen die Gemeinden über eine hohe Autonomie und können ihre Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zum großen Teil selbst entwickeln und gestalten. Insofern war auch die Einführung von Schulsozialarbeit in vielen Kantonen zunächst eine Angelegenheit der Gemeinden. Die Kantone werden in der Regel erst dann aktiv, wenn eine größere Anzahl von Gemeinden im Kanton Schulsozialarbeit eingeführt hat und Unterstützung vom Kanton einfordert bzw. wenn der Kanton aus politischen Bestrebungen heraus die Einführung von Schulsozialarbeit in den Gemeinden fördern möchte. Aus diesem Grund ist die Entstehungsgeschichte der Schulsozialarbeit in der Schweiz landesweit nicht einheitlich verlaufen, sondern durch regionale Unterschiede, Dynamiken und Ungleichzeitigkeiten geprägt. (…) Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine nationale Gesetzgebung zur Kinderund Jugendhilfe. Lediglich das Kindeswohl und die elterliche Sorge und entsprechend auch der Kindesschutz sind auf nationaler Ebene rechtlich einheitlich für alle Kantone durch das Zivilgesetzbuch geregelt. Für die rechtlichen Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe sind die Kantone zuständig. Kantonale Kinder- und Jugendhilfegesetze beziehen sich vorrangig auf die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und bestimmen eher selten konkrete Rechtsansprüche von Leistungsberechtigten. In der Rechtssystematik der Kinder- und Jugendhilfe spiegelt sich das föderalistische System der Schweiz mit dem damit verbundenen Subsidiaritätsprinzip wider“ (Ebenda: 41). „Durch das Subsidiaritätsprinzip erhalten Gemeinden und Kantone gegenüber dem Bund erhöhte Spielräume, Verantwortung und Kompetenzen, die stets auch wiederum Gegenstand intensiver politischer Diskussionen sind. Für die Kinder- und Jugendhilfe stellt sich die Situation vor diesem Hintergrund wie folgt dar: ´Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung, eine eigene Gesetzgebung und eigene Gerichte. Von den 7,4 Millionen Menschen, die heute in der Schweiz leben, sind 1,6 Millionen (22 %) unter 20 Jahre (Bundesamt für Statistik 2004). Folglich gibt es in der Schweiz für einen Adressatenkreis von 1,6 Millionen Kindern und Jugendlichen insgesamt 26 unterschiedliche kleinräumige Jugendhilfesysteme, in denen je besondere Rechtsgrundlagen, Entscheidungs- und Leistungsstrukturen vorzufinden sind`. Die Gesetzgebung für die Schulen liegt in der Schweiz ebenfalls in der Verantwortung der Kantone, so dass es auch insgesamt 26 durchaus unterschiedliche Schulsysteme gibt, die sich erst seit einigen Jahren durch verschiedene Prozesse strukturell und inhaltlich untereinander angleichen. Diese Vielfalt findet in der Schweiz auf einem Gebiet statt, das von der Fläche und der Einwohnerzahl her ziemlich genau dem deutschen Bundesland Niedersachsen entspricht, jedoch mit dem nicht zu vernachlässigenden kulturellen Unterschied, dass es in der Schweiz zudem noch vier verschiedene Sprachregionen gibt. 12 Baier, Florian (2014). Schulsozialarbeit in der Schweiz. In: Deutsches Rotes Kreuz e.V., Berlin. Reader Schulsozialarbeit – Band 3: Von den Nachbarn lernen – Internationaler Vergleich von Jugendsozialarbeit an Schule. http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/reader_schulsozialarbeit_2015_web.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 23 Rechtlich ist die Schulsozialarbeit in der Schweiz je nach Trägerschaft entweder in der kantonalen Schulgesetzgebung oder dem Sozialrecht verortet. Im Kanton Zürich schreibt z. B. das kantonale Kinder- und Jugendhilfegesetz den Gemeinden vor, dass alle Gemeinden des Kantons für ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit zu sorgen haben. Den Gemeinden wird seitens des Kantons angeboten, dass sie die Führung der Schulsozialarbeit gegen kostendeckende Beiträge der zuständigen Jugendhilfestelle übertragen können. Im Kanton Aargau ist die Schulsozialarbeit hingegen im kantonalen Schulgesetz geregelt. Dort ist in § 61a lediglich geregelt, dass die Schulträger einen Schulsozialarbeiter_in bestellen können und der Regierungsrat die fachliche Unterstützung der Schulsozialarbeiter_ innen sowie der Schulträger gewährleistet. Dies sind zwei Beispiele für kantonale Gesetzgebungen zur Schulsozialarbeit, die zum einen in unterschiedlichen Gesetzesbereichen verfasst sind, zum anderen die Gemeinden unterschiedlich behandeln, indem die Gemeinden im Kanton Zürich zur bedarfsgerechten Einführung von Schulsozialarbeit verpflichtet werden und den Schulen im Kanton Aargau erlaubt wird, Schulsozialarbeit einzuführen , wenn sie dies möchten. Zusammenfassend lässt sich somit formulieren, dass die Schulsozialarbeit auf kantonaler Ebene rechtlich verankert ist und dort je nach Kanton entweder in der Sozial - oder Schul- bzw. Bildungsgesetzgebung verortet ist. Konkretisiert werden die rechtlichen Regelungen zur Schulsozialarbeit in einigen Kantonen durch verbindliche Verordnungen. In einigen Kantonen gibt es zudem umfassende kantonale Rahmenkonzepte für die Schulsozialarbeit“ (Ebenda: 41f.). 6.1. Quantitative Verbreitung von Schulsozialarbeit in den einzelnen Schulformen „Die Schulsozialarbeit hat in den letzten 20 Jahren einen rasanten quantitativen Ausbau erlebt. Die gegenwärtige quantitative Verbreitung von Schulsozialarbeit in der Schweiz ist in der Kantonsbefragung 2013/14 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ersichtlich. In der folgenden Tabelle sind diese Daten zusammengestellt und nach Schulform differenziert“ “(Ebenda: 42). (…) „Zusätzlich zu diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass es in der Schweiz durchaus üblich ist, dass Schulsozialarbeitende für mehrere Schulstufen zuständig sind und auch bereits in Kindergärten bzw. der neu eingeführten obligatorischen Basisstufe (4-6-jährige Kinder) tätig sind. So kommt es an zahlreichen Standorten dazu, dass Schulsozialarbeitende sowohl mit Kindern im Alter von 4 Jahren arbeiten, als auch mit Jugendlichen, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Daraus ergibt sich zwar zum einen der strukturelle Vorteil, dass sich für die Kinder von der Kindergartenzeit bis zum Schulabschluss eine personelle Kontinuität bei der Schulsozialarbeit ergibt. Auf Seiten der Schulsozialarbeitenden besteht an solchen Standorten jedoch auch die Herausforderung , ein sehr breites Methodenspektrum abdecken zu müssen, da sich die Praxis mit kleineren Kindern durchaus von Arbeitsweisen unterscheidet, die sich mit Jugendlichen realisieren lassen“ (Ebenda: 47). 6.2. Trägerschaften „In Bezug auf die Trägerfrage zeigt sich in der Schweiz ein weiterer zentraler Unterschied zur administrativen Organisation der Schulsozialarbeit in Deutschland: Während in Deutschland ein Großteil der Schulsozialarbeit über Freie Träger organisiert und durchgeführt wird, gibt es in der Schweiz keine vergleichbare Infrastruktur von Freien Trägern in der Kinder- und Jugendhilfe. Lediglich im Bereich der Heimerziehung haben sich solche Formen der Trägerschaft etabliert. Im Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 24 Bereich der Schulsozialarbeit gibt es nur in den Kantonen Aargau und Solothurn zwei vergleichsweise kleine freie Trägerschaften. In der Schweiz ist die Schulsozialarbeit daher entweder der öffentlichen Sozialverwaltung oder der Schule bzw. Schulverwaltung unterstellt und dies entweder auf Gemeinde- oder kantonaler Ebene. Diese Formen der Trägerschaft werden in der Fachszene der Schulsozialarbeit in der Schweiz intensiv diskutiert, insbesondere aufgrund problematischer Prozesse bei einer Trägerschaft durch die Schule bzw. Schulverwaltung. Die Probleme, die unter schulischer Trägerschaft entstehen (können), betreffen verschiedene Ebenen. In formeller Hinsicht sind in solchen Modellen die Schulleitungen, Schulpflegen oder Schulräte personell verantwortlich für die Schulsozialarbeitenden . Die schulischen Vorgesetzten haben in diesen Modellen die gesamte Dienstaufsicht sowie die fachlich-inhaltliche Verantwortung für die Schulsozialarbeit, ohne jedoch aus dem Gebiet der Sozialen Arbeit zu stammen und über entsprechende Fachkenntnisse und damit verbundenes Verständnis für die Praxis der Schulsozialarbeit zu verfügen. Schulsozialarbeitende können sich dadurch mit ihrer Sichtweise sowie ihren Vorstellungen von Praxis leicht eingeengt und missverstanden fühlen. Ein Kristallisationspunkt solcher strukturell angelegter Träger-Dysfunktionalitäten ist dann z. B. das Mitarbeiter_innengespräch, bei dem die Praxis der Schulsozialarbeitenden von schulischer Seite aus beurteilt wird. In der Praxis führen Modelle der schulischen Trägerschaft nicht selten dazu, dass sich die Schulsozialarbeitenden für ihre Vorstellungen von Praxis immer wieder erklären müssen. Gelingt dies nicht in erwünschtem Ausmaß, so resultieren daraus in der Regel Unzufriedenheit auf Seiten der Schulsozialarbeit, ein erhöhter Kommunikationsbedarf, um die gegenseitigen Erwartungen aneinander auszutarieren und es kommt vor, dass gut qualifizierte Schulsozialarbeitende ihre Anstellung bei einem schulischen Träger kündigen, um anderenorts Schulsozialarbeit bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe leisten zu können. Wird genauer betrachtet, warum Schulsozialarbeit an einigen Standorten unter schulischer Trägerschaft organisiert ist, zeigt sich, dass dafür eigentlich nie fachliche Überlegungen ausschlaggebend waren, sondern entweder pragmatische politische Entscheidungen gefällt wurden, die Schule sich mit ihren Interessen durchgesetzt hat oder aber das Geld für die Schulsozialarbeit lediglich bei der Schulverwaltung vorhanden war. An einigen Standorten gibt es auch die Lösung, dass die Schulsozialarbeit zwar personell der Schule bzw. Schulverwaltung unterstellt ist, fachlich jedoch von der Sozialverwaltung geführt wird. Dieses Modell führt zu der schwierigen Diskussion, wo die personelle Verantwortung der Schule aufhört und die fachliche Verantwortung der Sozialverwaltung beginnt und wie die beiden Träger bestmöglich kooperieren, ohne dass sich ein zu hoher Verwaltungsaufwand ergibt oder ein Träger in die Kompetenzbereiche des anderen Trägers hineinredet. Zwar ist die rein formelle Unterstellung der Schulsozialarbeit unter Verwaltungseinheiten der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Sozialen Arbeit allein noch kein Garant für eine gelingende Organisation, allerdings zeigt sich in diesen Modellen, dass die Schulsozialarbeitenden in der Regel deutlich von der fachlichen Unterstützung ihrer Trägerschaft profitieren und mitunter auch einen anerkannteren Status in der Schule haben, da sie eben keiner schulischen Struktur untergeordnet sind. Die Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 25 Schulsozialarbeitenden selbst sind in der Regel mit einer Trägerschaft im Sozialbereich zufriedener als mit einer Unterstellung unter die Schule bzw. Schulverwaltung“ (Ebenda: 49). 6.3. Finanzierung „Schulsozialarbeit wird von den jeweiligen Trägern finanziert. Dies sind entweder die Sozial- oder die Bildungs- bzw. Schulverwaltungen. Je nach Kanton und Schulstufe wird die Schulsozialarbeit dann entweder von den Gemeinden oder Kantonen finanziert. Durch diese Vielschichtigkeit der Organisation gibt es z. B. im Kanton Basel-Landschaft die heterogene Situation, dass die Schulsozialarbeit in den Sekundarschulen vollumfänglich vom Kanton finanziert und administriert wird, da die Sekundarschulen vom Kanton getragen werden. Die Primarschulen hingegen werden von den Gemeinden getragen und insofern steht die Einführung von Schulsozialarbeit an den Primarschulen im Kanton Basel-Landschaft in der Verantwortung der Gemeinden. Auf Gemeindeebene kann es dann noch den Unterschied geben, dass die Schulsozialarbeit entweder der Schule oder der Sozialverwaltung (in der Regel den Sozialen Diensten) unterstellt ist. Dadurch entsteht auf einem vergleichsweise kleinräumigen Gebiet eines einzelnen Kantons bereits eine große Vielfalt an Strukturen, die je eigene Dynamiken ausbilden. Verstärkt wird diese Heterogenität im Kanton Basel-Landschaft noch dadurch, dass Gemeinden und Kantone den Schulsozialarbeitenden unterschiedlich hohe Löhne zahlen. Im Kanton Bern hingegen wird die Schulsozialarbeit komplett von den Gemeinden getragen und der Kanton leistet eine finanzielle Unterstützung von max. 30 % der Lohnkosten“ (Ebenda: 49f.). 6.4. Stellenumfang „Die Stellenbemessungen und Personalschlüssel für Schulsozialarbeitende variieren je nach Kanton und selbst innerhalb eines Kantons können sie recht unterschiedlich sein. Im Jahr 2007 kam z. B. im Kanton Zürich auf eine Vollzeitstelle (100 Stellenprozent) zwischen 250 und 1200 Schüler _innen. Zur Stellenbemessung ist grundsätzlich anzumerken, dass die Schulsozialarbeitenden in der Regel nicht während den Schulferien arbeiten und daher auch so gut wie nie mit einer Vollzeitbeschäftigung angestellt sind (100 Stellenprozente = 42 Stunden pro Woche). Schulsozialarbeitende , die während den Unterrichtszeiten permanent anwesend sind, kommen dadurch je nach Kanton auf einen Beschäftigungsgrad von knapp über 80 Prozent“ (Ebenda: 51). Der Berufsverband AvenirSocial fordert gemeinsam mit dem SchulsozialarbeiterInnenverband SSAV, dass pro 300 Schüler_innen jeweils 80 Stellenprozente zur Verfügung gestellt werden sollen . Dieser Richtwert wird in Planungsprozessen oftmals diskutiert und in Evaluationsverfahren und Berichterstattung des Öfteren als Benchmark angeführt, um die Strukturen der Praxis daran zu evaluieren. In der Bestandsaufnahme der Schulsozialarbeit im Kanton Bern wird dieser Richtwert an keinem Standort erreicht und in neueren Analysen wird aufgezeigt, dass dieser Richtwert lediglich in der Stadt Basel erreicht wird. In einer Evaluation aus dem Jahr 2002wurde vorgeschlagen, dass ein Schulsozialarbeiter stets nur für eine einzige Schule zuständig sein sollte. Diese Position wird mittlerweile ebenfalls von Ave- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 26 nirSocial und dem SchulsozialarbeiterInnenverband SSAV vertreten. Bezüglich der Stellenprozente ist in der Praxis ebenfalls zu beobachten, dass die Schulsozialarbeit an zahlreichen Orten nach einer erfolgreichen Pilotphase umfangreich ausgebaut wurde. So startete z. B. die Schulsozialarbeit in der Stadt Zug im Jahr 2000 mit einer einzigen Schulsozialarbeiterin an einer Schule. Mittlerweile teilen sich dort sieben Schulsozialarbeitende insgesamt 440 Stellenprozente und bieten schulsozialarbeiterische Dienstleistungen in unterschiedlichem Umfang an insgesamt zehn Schulen an (Vergl.: Ebenda). 7. Schulsozialarbeit in Österreich In Österreich gibt es keinen (expliziten) gesetzlichen Auftrag für Schulsozialarbeit. Weder Schulen , noch die Kinder- und Jugendhilfe oder andere Stellen sind dazu verpflichtet, diese anzubieten . Daraus ergibt sich, dass sich die bestehenden Angebote derzeit oft auf einige wenige Einzelschulen beschränken, und es vielen bis heute aufgrund der häufig ungesicherten langfristigen Finanzierung nicht gelingt, den Charakter von Pilotprojekten abzulegen. In der Erhebung wurde für zehn von 24 Projekten eine zeitliche Befristung angegeben.13 „Daher ist es nicht verwunderlich, dass im Schuljahr 2010/11 Schulsozialarbeit in Österreich lediglich an 4 % der etwa 6.000 Schulen im Regelschulwesen angeboten wurde, während es an 96 % der Schulen kein entsprechendes Angebot gab. Inzwischen lassen sich derzeit in einzelnen Bundesländern aber aktive Bemühungen feststellen, Schulsozialarbeitsangebote dauerhaft auf das gesamte Bundesland auszuweiten; die Autoren nennen hier Oberösterreich, Vorarlberg und Wien, wobei eventuell auch Niederösterreich hinzugefügt werden könnte. Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit sieht man in Österreich vorrangig bei den Ländern und Gemeinden; mitunter deshalb, weil die Entwicklung dieses Tätigkeitsfeldes der Sozialen Arbeit bisher auf kommunaler bzw. auf Landesebene stattgefunden hat. Dabei scheint sich die Bezeichnung ´Schulsozialarbeit`, als zusammengeführter Begriff von Sozialer Arbeit und Schule, im theoretischen Fachdiskurs wie auch im Praxisfeld etabliert zu haben. Für die existierenden Angebote zeigt sich allerdings – vor allem zwischen den Bundesländern und nicht zuletzt aufgrund der fehlenden bundesweiten gesetzlichen Verankerung – eine große Diversität hinsichtlich der konkreten inhaltlich-methodischen Konzeption, wie auch in Bezug auf die finanziellen, strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Von Seiten der österreichischen Bundespolitik erhielt die Schulsozialarbeit erstmals 2008 durch die damalige Bundesministerin für Bildung, Dr.in Claudia Schmied, öffentliche Aufmerksamkeit, als sie bei einem Aktionstag gegen Gewalt u.a. für den Ausbau von Schulsozialarbeit plädierte. Zwei Jahre später erfolgte die Initiierung der bereits erwähnten Bundesinitiative ´Schulsozialarbeit in Österreich`. Das deklarierte Ziel hierbei lautete, neue, innovative, ergänzende bzw. erweiternde Konzepte für Schulsozialarbeit zu testen, wobei diese ´im Gefüge der bestehenden schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme klar positioniert und mit diesen koordiniert` werden sollten. 13 Vergl.: Adamowitsch, Michaela (2014). Schulsozialarbeit in Österreich. In: Deutsches Rotes Kreuz e.V., Berlin. Reader Schulsozialarbeit – Band 3: Von den Nachbarn lernen – Internationaler Vergleich von Jugendsozialarbeit an Schule. http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/reader_schulsozialarbeit_2015_web.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 27 Das damalige Regierungsprogramm (Bundesregierung Faymann I) hatte u.a. das Ziel, die Zahl der Schüler_innen zu erhöhen, ´die die allgemeine Pflichtschule positiv absolvieren und die dadurch die Möglichkeit haben, eine weiterführende Schule bzw. Ausbildung zu absolvieren`. Demzufolge wurden fünf schulsozialarbeitserfahrene und als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen anerkannte Trägerorganisationen in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol mit der Entwicklung und Erprobung von Pilotprojekten betraut, die speziell auf die Verringerung von Schulverweigerung und Schulabsentismus bei Schüler_innen der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe; zwei bis drei Schulen je Bundesland) abzielten. Im darauffolgenden Schuljahr erfolgte eine Ausweitung der Initiative auf zehn Berufsbildende Mittlere Schulen (BMS bzw. „Handelsschulen“) aus ganz Österreich“ (Ebenda: 63) 7.1. Praktische Implementierung „Das schulsozialarbeiterische Angebot konzentriert sich in Österreich derzeit vor allem auf den Pflichtschulbereich, insbesondere auf Schulen der Sekundarstufe I, die von Schüler_innen im Alter von zehn bis 14 Jahren besucht werden. Die nachfolgende Grafik zeigt, wie sich die im Schuljahr 2010/11 betreuten Schulen (n=256) auf die einzelnen Schulformen verteilten (Abbildung ). Auf den Pflichtschulbereich entfielen insgesamt 94 % der Angebote, davon waren beinahe die Hälfte Hauptschulen bzw. Kooperative Mittelschulen. Durch die Initiative des Bundesministeriums für Bildung hat sich der Anteil an BMS, die keine Pflichtschulen sind, mittlerweile erhöht . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 28 Wie die Ausgestaltung der Angebote an den Schulen konkret aussieht, hängt nicht nur von der standortspezifischen Situation und dem jeweiligen Bedarf ab, sondern auch von der Art der Trägerorganisation und ggf. auch von Vorgaben der Auftrag- bzw. Fördergeber. Die Form der Trägerschaft beeinflusst mithin maßgeblich die Anbindung der Schulsozialarbeit an das Bildungssystem bzw. die Schule, die Kinder- und Jugendhilfe und andere Einrichtungen, die Dienst- und Fachaufsichtskompetenz, die Zusammensetzung der Finanzierung, das Anstellungsverhältnis der Schulsozialarbeiter_ innen, und letztlich auch die Projektausrichtung bzw. das inhaltliche Konzept . Schulsozialarbeitsangebote, die sich demselben Trägermodell zuordnen lassen, können dennoch konzeptionell sehr unterschiedlich sein, speziell wenn es sich dabei um Angebote in verschiedenen Bundesländern handelt“ (Ebenda: 66). 7.2. Die vier Trägermodelle „In Österreich lassen sich, abgesehen von den schwer zu erfassenden privaten Einzelinitiativen, vier wesentliche Formen der Trägerschaft unterscheiden. Für die Implementierung von Schulsozialarbeit an einer Schule kann ein schulischer Träger, die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, eine private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung oder auch ein von der Jugendhilfe unabhängiger Verein zuständig sein. Die bundesweite Erhebung 2010/11 zeigte, dass das dominierende Trägermodell jenes ist, bei dem Vereine oder Wohlfahrtsverbände als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen die Trägerschaft übernehmen (14 von 20 Anbieter_innen im Schuljahr 2010/11): Während zum Erhebungszeitpunkt in den Bundesländern Kärnten (Kinderfreunde), Salzburg (Verein Spektrum), Tirol (Tiroler Kinderschutz) und Vorarlberg (Institut für Sozialdienste) von je einer privaten Jugendhilfeeinrichtung Schulsozialarbeit angeboten wurde, waren es in der Steiermark drei (Avalon , Caritas, ISOP) und in Niederösterreich sogar sieben (Institut ko.m.m, Jugendinitiative Triestingtal , Jugendservice Ybbstal, Niederösterreichisches Hilfswerk, Verein Tender, Verein Jugend und Kultur, Verein Young)“ (Ebenda). „Im Zuge der Ausweitung der Bundesinitiative auf Berufsbildende Mittlere Schulen kam 2011 in den übrigen Bundesländern je eine weitere Jugendhilfeeinrichtung dazu (Volkshilfe/Burgenland, IKS/ Oberösterreich, KUS/Wien). Die Abteilung für Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Landesregierung fungiert bei diesem Trägermodell in der Regel als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde und stellt vorab die Eignung der privaten Einrichtung nach dem jeweiligen Landes-Kinderund Jugendhilfegesetz per Bescheid fest. Eine anerkannte Trägerorganisation hat demzufolge bei der Ausführung von Schulsozialarbeit darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Bundes-Kinder - und Jugendhilfegesetzes bzw. des entsprechenden Landes-Ausführungsgesetzes eingehalten werden. Die Einstellung der Schulsozialarbeiter_ innen erfolgt bei dieser Trägerform durch den jeweiligen Verein, der dadurch auch die Dienstaufsicht übernimmt. Im Schuljahr 2010/11 wurde an etwa der Hälfte (n=131) aller betreuten Schulen Schulsozialarbeit durch private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen organisiert, wobei für die Betreuung in Summe 75 Schulsozialarbeiter_innen verfügbar waren. In den Bundesländern Burgenland (Verein 2getthere), Oberösterreich und Salzburg (jeweils Verein Neustart) wird Schulsozialarbeit unter anderem durch Organisationen ausgeführt, die unabhängig von der Kinder- und Jugendhilfe agieren. Von diesen wurden jedoch insgesamt lediglich elf Schulen im Schuljahr 2010/11 betreut, womit dieses Trägermodell in Österreich im Vergleich Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 29 zu den anderen eher eine Seltenheit darstellt. Wie im Falle von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt auch bei dieser Trägerform die Einstellung der Schulsozialarbeiter_innen durch den Trägerverein, mit dem Unterschied, dass nicht nur die Dienst-, sondern auch die Fachaufsicht beim Verein liegt. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich ist zurzeit die einzige, die – neben den anderen oberösterreichischen Angeboten des Vereins Neustart und des Instituts für Soziale Kompetenz (IKS) – als direkte Anbieterin von Schulsozialarbeit fungiert. (…) Das aktuelle Konzept („SuSA“ – Schule und Sozialarbeit) wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der oberösterreichischen Landesregierung entwickelt und seit seiner Erstimplementierung im Jahr 2011 von anfänglich sechs bereits auf alle 15 Bezirke des Landes ausgeweitet. (…) Somit ist Oberösterreich zurzeit einerseits das einzige Bundesland, in dem Schulsozialarbeiter _innen als direkte Mitarbeiter_innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe angestellt sind, und anderseits bisher auch das einzige Bundesland, in dem ein sehr konkretes Konzept auf systematische Weise landesweit verankert wurde. So wurden im Schuljahr 2013/14 im Rahmen von SuSA bereits 276 Präsenzschulen10 von insgesamt( 62) Schulsozialarbeiter_ innen (i.e. 52 Vollzeitäquivalente ) betreut. Das Konzept von SuSA sieht vor, dass eine Arbeitsgruppe – bestehend aus SuSA-Landeskoordination und Vertreter_ innen der regionalen Kinder- und Jugendhilfe sowie der regionalen Schulbehörde – basierend auf Schüler_innenzahlen und besonderer sozialräumlicher Belastungen Präsenzschulen auswählt. Schüler_innen und Eltern aus anderen Pflichtschulen können sich im Bedarfsfall ebenfalls an die Schulsozialarbeiter_innen wenden – so auch Lehrer_innen, wobei hier der Zugang über die Schulleitung erfolgen muss, die auch eine Meldung an die Schulaufsicht vornimmt. Die oberösterreichische Kinder- und Jugendhilfe, die das Angebot finanziert, übernimmt neben der Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen auch die fachliche Aufsicht und die Dienstaufsicht . Das Modell der schulischen Trägerschaft gibt es in Österreich ausschließlich in der Bundeshauptstadt Wien. Hier initiierte 2009 der Stadtschulrat für Wien mithilfe staatlicher Mittel ein Schulsozialarbeitsangebot an Pflichtschulen der Sekundarstufe I, bei dem, ebenso wie in Oberösterreich, zwischen Präsenz- und Nicht-Präsenzschulen unterschieden wird. Interessant ist, dass für die Wiener Schulsozialarbeit vorab nur ein sehr vages Konzept entwickelt worden war und die Gestaltung , Erprobung und Etablierung des Angebotes weitgehend den Sozialarbeiter_innen an den jeweiligen Standorten in Aushandlung mit den lokalen Akteur_innen überlassen wurde. Deswegen haben sich in der Folge verschiedenste standortspezifische Umsetzungsformen entwickelt“ (Ebenda: 67). Im Jahr 2011 waren insgesamt 27 Sozialarbeiter_innen für die ´Wiener Schulsozialarbeit` tätig, die offiziell jeweils einem Schulstandort zugewiesen waren, bedarfsweise aber auch andere Schulen im Inspektionsbezirk betreuen konnten. Dieses Trägermodell ermöglicht es, dass die Anstellung der Schulsozialarbeiter_ innen nach dem Landeslehrer_innen-Dienstrecht erfolgen kann. Als ´LehrerInnen in Sonderverwendung` sind sie der Verwendungsgruppe L 2a 1 zugeordnet, womit sie z. B. Lehrer_innen für Werkerziehung oder Religion (ohne Universitätsabschluss) gleichgestellt sind (Vergl.: Ebenda) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 30 7.3. Finanzierung „Für die Schulsozialarbeit in Österreich scheint es beinahe so viele Finanzierungsmodelle wie Angebote zu geben. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Bundesländer derzeit die wichtigsten Fördergeber sind, gefolgt von schulerhaltenden Gemeinden/Städten. So wurde 2010/11 die Finanzierung von 17 der insgesamt 24 Schulsozialarbeitsangebote entweder voll oder zumindest zum Teil von den Ländern übernommen; die jeweiligen Gemeinden waren an der Finanzierung von 13 Angeboten beteiligt. Häufig fand auch eine Aufteilung zwischen Gemeinde/Stadt und Land statt. Vereinzelt übernahmen auch Elternvereine, Sozialhilfeverbände oder andere private Fördervereine einen Teil der Kosten. Die Länder können als Hauptmittelgeber oftmals großen Einfluss auf die Ausgestaltung von Schulsozialarbeit ausüben, da sich innerhalb der Bundesländer Niederösterreich und Steiermark , in denen es jeweils gleich mehrere private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gibt, eine große konzeptionelle Übereinstimmung zeigt, während im übrigen Bundesländervergleich sehr große Unterschiede deutlich werden. Aus Bundesmitteln werden in Österreich die ´Wiener Schulsozialarbeit` und die Projekte der auf Schulabsentismus ausgerichteten Initiative ´Schulsozialarbeit in Österreich` finanziert. Bei letzteren setzte sich die Finanzierung in der ersten Förderperiode zu 46 % aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) und zu 54 % aus Mitteln der jeweiligen Länder zusammen; die Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Mittleren Schulen wurde zu 100 % vom Bundesministerium für Bildung übernommen. Da die erste ESF-Förderperiode mittlerweile ausgelaufen ist, wurde ein Finanzierungsschema ausgearbeitet, das neue Kriterien für die Zuerkennung von ESF-Förderungen ab 2015 nennt: Zukünftig sollen zirka 50 Schulen betreut werden, wobei es zu einer Priorisierung benachteiligter Schulstandorte kommen wird. Zur Ermittlung förderwürdiger Schulen ist vorgesehen, Daten, die aus der Bildungsstandarderhebung (Bildung der Eltern, Migrationshintergrund etc.) und den Schulstatistiken verfügbar sind (z. B. Schüler_innenanteil mit nicht-deutscher Erstsprache), sowie Sozialraumdaten (z. B. Anteil der als arbeitslos erfassten Personen) heranzuziehen, und daraus für jede Schule einen Index der sozialen Benachteiligung zu errechnen. In Zukunft sollen nach diesem Prinzip der sogenannten sozialindexbasierten Mittelverteilung nur noch Standorte mit hohem bis sehr hohem Index gefördert werden. Bis zum Beginn der neuen Förderperiode mussten für die bestehenden Angebote allerdings Zwischenfinanzierungen gefunden und jene Projekte, die nach den neuen Förderkriterien nicht förderwürdig sind, wieder eingestellt werden“ (Ebenda: 68) „Für Österreich lässt sich feststellen, dass auf bundespolitischer Ebene der Ausbau von Schulsozialarbeit bisher immer mit Bezug auf bestimmte Problemstellungen wie Gewalt oder Schulverweigerung argumentiert wurde. Die Schwerpunktsetzung der Bundesinitiative auf die Reduktion von Schulabsentismus und Schulverweigerung, die letztlich aus der Orientierung am ESF-Programm und an den damit verbundenen Förderkriterien resultierte, wird mitunter kritisch gesehen , da sie die Entwicklung von stark problemorientierten Angeboten fördert. Jedoch wird auch erkannt, dass die derzeitige Begrenztheit der verfügbaren finanziellen Mittel eine derartige Ausrichtung auf aktuelle politische und gesellschaftliche Themen manchmal notwendig macht. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 31 Von einer zeitlichen Befristung der Fördermittel bzw. einer Finanzierungsunsicherheit sind, wie eingangs schon erwähnt, neben den Projekten der Bundesinitiative eine Vielzahl an Angeboten in Österreich. Einige Trägerorganisationen müssen teils jährlich eine Weiterfinanzierung beantragen , … wodurch auch viele Schulsozialarbeiter_ innen lediglich befristete Dienstverträge erhalten . Derart kurzfristige Projektfinanzierungen können aufgrund der unsicheren Arbeitsplatzsituation nicht nur zu einer hohen Fluktuationsrate bei Mitarbeiter_innen führen, die Unsicherheit über den Fortbestand eines Angebotes kann auch mit sich bringen, dass Schulen die Einführung von Schulsozialarbeit von vornherein ablehnen. Trägerorganisationen erhalten manchmal keinen Pauschalbetrag für ihre Leistungen, sondern, wie in Niederösterreich, unterliegen einem Finanzierungsmodell, durch das ihnen in Abhängigkeit von der jährlich betreuten Gesamt-Schüler_innenzahl ein Pro- Kopf-Betrag zur Verfügung gestellt wird. Starke Schwankungen der Schüler_innenzahlen können bei dieser Art der Finanzierung ebenfalls zu einer enormen finanziellen Unsicherheit führen“ (Ebenda:69). 7.4. Betreuungsverhältnis „Ebenfalls in Zusammenhang mit der Realisierbarkeit von Niederschwelligkeit steht das jeweilige Betreuungsverhältnis: Es hat sich empirisch herausgestellt, dass ein_e vollzeitbeschäftigte_r Schulsozialarbeiter_in in einem gegebenen Projekt für gesamt 320 Schüler_innen, aber auch für bis zu 1.953 zuständig ist. Hier wird deutlich, dass es in Österreich bisher keine bundesweit anerkannten Qualitätsrichtlinien gibt. Einzig in Tirol und in der Steiermark wurden im Schuljahr 2010/11 ein Betreuungsverhältnis von 500 : 1 nicht überschritten, was sich in letzterem Falle dadurch erklärt, dass es zumindest in der Steiermark von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe bereits dementsprechende verpflichtende Vorgaben gibt“ (Ebenda: 72). 8. Schulsozialarbeit in Schweden Die Schulsozialarbeit hat in Schweden eine lange Tradition und ist ein fester Bestandteil des schwedischen Schulsystems geworden. Die Schulsozialarbeit wurde in den 1940er-Jahren in einigen höheren Schulen eingeführt, und ihre Aufgaben wurden in einem Gesetz und diversen Verordnungen für die Schulen beschrieben.14 „Im Jahr 1974 wurde im Schulgesetz konkretisiert, dass Schulsozialarbeit vorbeugend arbeiten und wirken sollte. Einsätze der Schulsozialarbeit sollten also erfolgen, bevor das Problem zu schwerwiegenden Konsequenzen führte. Hinter diesem Anspruch stand der Leitgedanke, dass sich die Schule an die Bedürfnisse des Kindes anpassen und nicht die Schule die Schüler und Schülerinnen verändern sollte. Inzwischen haben jeder Schüler und jede Schülerin in Schweden das Recht auf Schulsozialarbeit . So wurde im Schulgesetz von 2011 verankert, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zur Schulsozialarbeit haben sollen. Festgelegt wurde außerdem, dass in jeder Schule ein Schüler- 14 Vergl.: Speck, Karsten; Jensen Sandra (2014). Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Bildungswesen. In: DDS – Die deutsche Schule. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis. 106 Jahrgang 2014, Heft 1. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 32 gesundheitsteam installiert sein muss, welches sich aus der Schuldirektion, der Schulpsychologie , der Schulkrankenschwester, der Schulsozialarbeit und den Spezialpädagoginnen und Spezialpädagogen zusammensetzt und für die Schülergesundheit und das Erreichen der Lernziele verantwortlich ist. In einer Untersuchung gaben übereinstimmend dazu 96 Prozent der befragten Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter an, Teil eines Schülergesundheitsteams zu sein. Die Schulsozialarbeit in Schweden ist also fest in den Schulbetrieb integriert und Teil des multiprofessionellen Schülergesundheitsteams. Darüber hinaus sind Schulärzte und Schulärztinnen jeweils für mehrere Schulen zuständig und Studien- und Berufsbegleiterinnen und -begleiter ab der 7. Schulstufe in den Schulen präsent. Die Professionalisierung der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter wird unabhängig davon über eine etablierte Vereinigung der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen gewährleistet (School Social Work Association of Sweden), die ein Berufsbild der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen formuliert hat und vierteljährlich eine Zeitschrift herausgibt. Der Akademikerverband (Akademikerförbundet SSR) hat außerdem eine Qualitätspolicy für Schulsozialarbeit erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass die Schulsozialarbeit in Schweden trotz der langen Praxiserfahrungen wenig erforscht ist (Ebenda: 21f.). 8.1. Merkmale und Professionalisierung der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter „Im Jahr 2009 gab es schätzungsweise etwa 1.700 Vollzeitäquivalente in der Schulsozialarbeit in den verschiedenen Schulformen. Laut einer Untersuchung im Auftrag des Akademikerförbundet SSR waren im Jahr 2012 insgesamt 92 Prozent der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen weiblichen Geschlechts. Schulsozialarbeit ist damit in Schweden in erster Linie ein Frauenberuf. 69 Prozent der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter waren in Vollzeit angestellt. Die Hälfte der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen (49%) hat eine zusätzliche höhere Ausbildung (z.B. Master in Sozialer Arbeit oder Grundlagen einer Psychotherapieausbildung). Die Hälfte arbeitet bereits mindestens zehn Jahre in diesem Beruf (52%). Zur Professionalisierung im Arbeitsfeld organisiert die Vereinigung der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen jährlich eine Tagung. 89 Prozent der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen in Gemeindeschulen sind außerdem Teil eines Schulsozialarbeitsnetzwerks (65 Prozent in Privatschulen), das zum Teil gemeinsame Ausbildungen anbietet. 77 Prozent nehmen Supervisionen in Anspruch. Gemeinsam mit Lehrkräften nehmen Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen ferner an Fortbildungen , die in der Schule mehrmals jährlich angeboten werden, teil. Zusätzlich können weitere Fortbildungen je nach Interesse und Bedarf genutzt werden“ (Ebenda: 22). 8.2. Träger und Einsatzorte der Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter „Die Schulen sind in Schweden die Arbeitgeber der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter. Nur in Ausnahmefällen gibt es Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt, die in der Schule tätig sind. 93 Prozent der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen arbeiten in einer Gemeindeschule und 7 Prozent in einer privaten Schule. Schulsozialarbeit ist in Schweden schulgesetzlich verankert und selbstverständlicher Teil der Schulen. Eine Fokussierung auf benachteiligte Schüler und Schülerinnen, Brennpunktschulen oder Großstädte findet insofern nicht statt. Der Fokus der Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter soll - wie bereits skizziert - im präventiven Bereich liegen. An vielen Schulen arbeiten sogar mehrere Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen. 30 Prozent der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen sind beispielsweise an einer Schule tätig, wo zwei oder mehr Schulsozialarbeiter und - Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 33 sozialarbeiterinnen beschäftigt sind. Bei immerhin 12 Prozent der Schulen sind mindestens drei Sozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter tätig“ (Ebenda: 22f). 8.3. Ziele und Zielgruppen der Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter „Ein zentraler Anspruch im schwedischen Bildungssystem besteht darin, dass in den Schulen eine Umgebung bereitgestellt wird, die die Lernzielerreichung und die soziale und emotionale Entwicklung fördert. Die Angebote der Schulsozialarbeit sollen dabei einerseits einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention aller Schüler und Schülerinnen leisten, um Risiken zu vermeiden und die Resilienz zu fördern. Andererseits sollen Kinder und Jugendliche mit Schulsozialarbeit in ihrer Identitätsentwicklung unterstützt werden. Die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter arbeiten hierzu mit den Schülern und Schülerinnen, dem Schulpersonal und den Eltern zusammen und richten ihre Arbeit an unterschiedlichen Zielgruppen bzw. Ebenen aus, und zwar dem Individuum, der Gruppe, der Organisation Schule sowie der Gesellschaft . Der Fokus der Arbeit liegt jedoch bei der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler. Wenn ein Risiko besteht, dass die Lernziele nicht erreicht werden, vermitteln die Direktorinnen und Direktoren an die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter weiter, um eine psychosoziale Beurteilung und einen Handlungsplan zur Zielerreichung zu erhalten. Aus dem Schulsozialarbeitssurvey ist zu entnehmen, dass die präventive Arbeit bei einer Zuständigkeit für viele Schüler und Schülerinnen nur begrenzt umsetzbar ist. Der Schwerpunkt der Arbeit verlagert sich dann zu Interventionen und der Arbeit mit psychischen Belastungen von Schülern und Schülerinnen“ (Ebenda: 23). 8.4. Angebote und Praxis der Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter „Aus den Zielen der Schulsozialarbeit leiten sich spezifische Aufgaben und Angebote der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter ab. Hierzu gehören u.a. die Verantwortung für soziale Fragen und eine soziale Förderung (durch Einzel- und Gruppenbetreuung), die konkrete Soziale Arbeit in der Schule (einschließlich der sozialen Diagnostik), die Mitarbeit bei der Schulentwicklung , die Integration der psychosozialen Sichtweise in den Schulbetrieb, die Vernetzung zwischen Eltern und Lehrkräften sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Behörden u.a. In der Untersuchung aus dem Jahr 2012 gaben allerdings 33 Prozent der Befragten an, die gesetzlichen Vorgaben nicht zu erreichen. Schwerpunkte der realen Tätigkeit der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen waren psychische Krankheiten (90%), schwierige Familienverhältnisse (74%), Schwierigkeiten mit Gleichaltrigen (72%) und Elternkontakte (54%). Lediglich 30 Prozent der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter gaben an präventiv und 19 Prozent gesundheitsfördernd zu arbeiten. Für Beratungsgespräche der Schulsozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen gibt es in Schweden offensichtlich unterschiedliche Anlässe. Beratungsgespräche finden statt auf Initiative der Schülerin oder des Schülers, auf Initiative des Lehrpersonals, auf Elterninitiative oder in Absprache mit dem Gesundheitsteam. Bei einer Gefahr im Verzug oder einem entsprechenden Verdacht haben jedoch alle im Schulgebäude tätigen Personen eine Meldepflicht“ (Ebenda: 23f.). 9. Kosten einer flächendeckenden Schulsozialarbeiterschaft – eine Modellrechnung Im Rahmen des Bundeskongresses Schulsozialarbeite wurde auch eine Modellrechnung für eine flächendeckende Schulsozialarbeit vorgestellt, die alle Schülerinnen und Schüler an allgemein- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 34 bildenden und berufsbildenden Schulen umfasst. Ausgangspunkt hierbei ist der vom Paritätischen Gesamtverband vorgeschlagene Betreuungsschlüssel von einem Schulsozialarbeiter/in zu 150 Schüler/innen. Ausgaben Kinder- und Jugendhilfe 2013 und erforderliche Stellen und Kosten Schulsozialarbeit (1 : 150 Schüler/innen)*15 Die durchschnittlichen Kosten für eine(n) Schulsozialarbeiter/in betragen demnach rund 57.266 Euro jährlich bzw. rund 4.772 Euro monatlich. Abzüglich der bereits 10.000 vorhandenen Stellen sind von Bund und Ländern gemeinsam 3.564.628.610 Euro für 62.648 Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen aufzubringen. 15 Bundeskongress Schulsozialarbeit (2015). Positionen und Perspektiven. Hintergrundinformationen. http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/Dortmunder_Erklaerung_2015_Pressehintergrund.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 35 Die aktuellen Schülerzahlen sind leicht rückläufig. 16 Im laufenden Schuljahr 2016 besuchen 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende Schulen. An den beruflichen Schulen werden 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016 unterrichtet.17 Dies sind zusammen 10,8 Mio. Schülerinnen und Schüler. Legt man die oben genannten Zahlen zu Grunde, müssten Bund und Länder gemeinsam insgesamt 4.123.152.000 Euro für das Jahr 2016 aufwenden. Damit könnten rund 72.000 (Vollzeit)Arbeitsplätze für Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen finanziert werden. Kritische Würdigung Leider konnte nicht ermittelt werden, auf welcher Grundlage die Personalkostenansätze vom Paritätischen Gesamtverband errechnet wurden. Die Datenbank „berufenet“ der Arbeitsagentur weist den Begriff Schulsozialarbeiter nicht explizit aus und weist stattdessen auf die artverwandten Berufe Pädagogen/ Pädagogin und Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin hin. Für eine(n) Pädagogen/ Pädagogin wird nach Abschluss des Studiums eine Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst von monatlich 3.384 bis 5.368 Euro18 und für Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin von monatlich 2.715 bis 5.197 Euro19 ausgewiesen. Tatsache ist jedoch, dass die tatsächlich gezahlten Bruttolöhne für Schulsozialarbeiter Schulsozialarbeiterinnen in der Regel weit unter diesen Bruttomonatslöhnen liegen. 16 Schulpflichtige Flüchtlinge und Zugewanderte, werden in der Regel in den jeweiligen Schularten, die sie besuchen , miterfasst. Eine flächendeckende gesonderte Erfassung erfolgt allerdings derzeit nicht. Da zudem die Staatsangehörigkeit im Rahmen der vorläufigen Ergebnisse nicht erfasst und erst mit den endgültigen Ergebnissen der Schulstatistik nachgewiesen werden kann, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht abschätzen, in welchem Umfang schulpflichtige Flüchtlinge und Zugewanderte Einfluss auf die Schülerzahlen nehmen. 17 Vergl.: Statistisches Bundesamt (2016). Zahl der Schüler im Schuljahr 2015/2016 um 0,4 % gesunken. Pressemitteilung vom 11. März 2016 – 094/16. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen /2016/03/PD16_094_211pdf.pdf?__blob=publicationFile 18 Vergl.: Arbeitsagentur (2016). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/verdienstmoeglichkeiten&such=Schulsozialarbeiter&dkz=58763 19 Vergl.: Arbeitsagentur (2016). https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse /kurzbeschreibung/verdienstmoeglichkeiten&such=Schulsozialarbeiter&dkz=58775 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 36 Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht diesen Zusammenhang: Gehälter nach Bundesland : Schulsozialarbeiter am Gymnasium (m/w)20 Gehälter nach Bundesland : Schulsozialarbeiter bei der Stadt angestellt (m/w)21 Gehälter nach Bundesland : Schulsozialarbeiter Grundschule (m/w)22 Gehälter nach Bundesland : Schulsozialarbeiter Koordination (m/w)23 Bundesland Bundesland Bundesland Bundesland Ø Gehalt Ø Gehalt Ø Gehalt Ø Gehalt Baden-Württemberg Baden-Württemberg Baden-Württemberg Baden-Württemberg 3.115 € 2.734 € 2.967 € 2.972 € Bayern Bayern Bayern Bayern 3.002 € 2.634 € 2.859 € 2.864 € Berlin Berlin Berlin Berlin 2.651 € 2.327 € 2.525 € 2.529 € Brandenburg Brandenburg Brandenburg Brandenburg 2.156 € 1.891 € 2.053 € 2.056 € Bremen Bremen Bremen Bremen 2.712 € 2.380 € 2.583 € 2.587 € Hamburg Hamburg Hamburg Hamburg 2.966 € 2.603 € 2.825 € 2.830 € Hessen Hessen Hessen Hessen 3.270 € 2.869 € 3.114 € 3.119 € Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern 2.079 € 1.825 € 1.980 € 1.984 € Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen 2.582 € 2.265 € 2.459 € 2.463 € Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2.837 € 2.489 € 2.701 € 2.706 € Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 2.777 € 2.437 € 2.644 € 2.649 € Saarland Saarland Saarland Saarland 2.636 € 2.313 € 2.511 € 2.515 € Sachsen Sachsen Sachsen Sachsen 20 Tabelle durch eigene Zusammenstellung aus: Gehalt.de (2016a). http://www.gehalt.de/einkommen/suche /schulsozialarbeiter-am-gymnasium 21 Gehalt.de (2016b). http://www.gehalt.de/einkommen/suche/schulsozialarbeiter-bei-der-stadt-angestellt 22 Gehalt.de (2016c). http://www.gehalt.de/einkommen/suche/schulsozialarbeiter-grundschule 23 Gehalt.de (2016d). http://www.gehalt.de/einkommen/suche/schulsozialarbeiter-koordination Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 039/16 Seite 37 2.178 € 1.911 € 2.074 € 2.078 € Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 2.118 € 1.859 € 2.017 € 2.020 € Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 2.486 € 2.181 € 2.367 € 2.371 € Thüringen Thüringen Thüringen Thüringen 2.224 € 1.951 € 2.118 € 2.121 € Ende der Bearbeitung