© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 037/16 Förderung der Jugendmobilität durch Erasmus + und andere Institutionen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 2 Förderung der Jugendmobilität durch Erasmus + und andere Institutionen und andere Institutionen Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 037/16 Abschluss der Arbeit: 10.05.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Einführung des Programms Erasmus+ 4 2. Erasmus + 4 2.1. Hochschulbildung 6 2.2. Schulbildung 7 2.3. Berufsbildung 8 2.4. JUGEND IN AKTION 9 2.5. Sport 9 3. Aktuelle Umsetzung in Deutschland 9 3.1. Der Hochschulbereich und Erasmus+ 9 3.2. Der Jugendbereich und Erasmus+ 10 3.3. Der Schulbereich und Erasmus+ 10 3.4. Die Berufs- und Erwachsenenbildung und Erasmus+ 11 4. Der Bundesfreiwilligendienst 11 4.1. Zugangsvoraussetzungen und Dauer 11 4.2. Auslandsaufenthalt 12 4.3. Förderung 12 4.4. BFD-Stellen 12 5. Stipendienübersichten und Förderungsmöglichkeiten im Netz 13 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 4 1. Die Einführung des Programms Erasmus+ Erasmus+ ist das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Erasmus+ kombiniert ab 2014 die sieben EU-Vorgänger-Programme für Bildung, Ausbildung und Jugend und führt zum ersten Mal auch ein Sportprogramm ein. So wurden die bisherigen Programme wie z.B. Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig oder Jugend in Aktion zusammengeführt und auch die fünf internationalen Kooperationsprogramme (wie z.B. Erasmus Mundus oder Alfa) in das Gesamtprogramm integriert. Auf Grund der großen Bekanntheit des Erasmus-Programms (als weltweit bekanntestes Mobilitätsprogramm) entschied man sich für eine Beibehaltung und Erweiterung des Namens bei der Benennung des neuen EU-Bildungsprogramms . Von 2014-2020 ist Erasmus+ mit einem Gesamtbudget von 14,7 Milliarden Euro ausgestattet , wobei der Mittelabfluss nicht linear erfolgt, sondern ab 2017 eine deutliche Ausgabensteigerung vorgesehen ist. Aufgeteilt werden die Mittel zu 10% auf den Bereich Jugend, jeweils zwischen 1,8-3,4% für Sport, Jean-Monnet-Aktivitäten oder Verwaltungsaufgaben und insgesamt 77,5% für Aktivitäten der allgemeinen und beruflichen Bildung. Davon sind jeweils mindestens 43% für die Hochschulbildung, 22% für berufliche Bildung, 15% für die Schulbildung und 5% für die Erwachsenenbildung vorgesehen; 15% sind frei verteilbar. Unter den drei einheitlichen Leitaktionen1 für das Gesamtprogramm Erasmus+ bieten die Bildungsbereiche 2 jeweils unterschiedliche Aktivitäten an. Die Leitaktion 1 (KA 1) bezieht sich auf die Förderung von Mobilität für Einzelpersonen (Studierende, Auszubildende, im Jugendaustausch und der Freiwilligentätigkeit), für Personal und den gesamten Jugendbereich. Die Leitaktion 2 (KA 2) bezieht sich auf die Förderung von Kooperation (über strategische Partnerschaften für Organisationen, Einrichtungen, Initiativen und Capacity Buliding im Good-Practice-Austausch ). Die Leitaktion 3 (KA 3) umfasst die Unterstützung für Politikreformen (über die Bildung innovativer Reformagenden, strukturierte Dialogprojekte oder Wissensaufbau über Studien und Wissenstransfer). Der nachfolgende Text konzentriert sich auf Leitaktion KA 1 und teilweise KA 2 im Schulbereich. KA 3 wird nicht berücksichtigt. 2. Erasmus +3 In Deutschland existieren vier nationale Agenturen (NA), die das EU-Programm Erasmus+ umsetzen . Diese Agenturen haben sich zum Ziel gesetzt, die Chancen und Möglichkeiten des neuen Programms für Interessierte verständlich und serviceorientiert nutzbar zu machen. Die vier Nationalen Agenturen in Deutschland sind: 1. Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit 1 Ergänzt werden diese noch durch die Bereiche Sport- und Jean-Monnet-Aktivitäten. 2 Es handelt sich dabei um die Hochschul-, Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildung, den Jugend- und Sportbereich 3 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Wer wir sind. http://www.erasmusplus .de/wer-wir-sind/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 5 Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) nimmt in Deutschland seit 1987 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für die EU-Programme im Hochschulbereich (darunter Erasmus) wahr, die ab 2014 unter dem Dach von Erasmus+ zusammengeführt werden.4 2. Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Als Nationale Agentur bietet der Pädagogische Austauschdienst (PAD) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Information und Beratung zum EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Schulbereich .5 3. Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) besteht seit dem Jahr 2000. Die NA beim BIBB ist außerdem: - Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS), - Koordinatorin des Netzwerkes Workbased Learning (NetWBL) für arbeitsplatzzentriertes Lernen , - Agentur für die Umsetzung des Deutsch-Israelischen Programms zur Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung (ISRAEL-Programm), - Nationales Europass Center (NEC), - Nationale Koordinierungsstelle für das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (European Credit System for Vocational Education and Training [(NKS ECVET)], - Nationale Koordinierungsstelle Europäische Agenda für Erwachsenenbildung (NKS Agenda), - Nationale Koordinierungsstelle EPALE (Electronic Platform for Adult Learning in Europe).6 4. Nationale Agentur Erasmus+ JUGEND IN AKTION Die Agentur realisiert für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die die Erasmus+ Projekt im Jugendbereich und begleitet Projekte für Fachkräfte der Jugendhilfe, für Entscheidungsträger, Forscher und für engagierte Jugendliche.7 4 http://eu.daad.de 5 www.kmk-pad.org 6 www.na-bibb.de 7 www.jugendfuereuropa.de Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 6 2.1. Hochschulbildung8 Zielgruppen Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt. Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen Die bisherigen inner-europäischen Mobilitätsmaßnahmen für Studierende (Bachelor, Master, Doktorat) und das Hochschulpersonal (Lehraufenthalte, Weiterbildung) werden fortgeführt und durch eine Reihe neuer Maßnahmen ergänzt. Neuerungen in Erasmus+: - Praktika sind bereits ab 2 Monate möglich und können während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden. - Lehramtsassistenzen werden wie Praktika gefördert. - Studierende können jetzt mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate, gefördert werden. - Die Einführung der internationalen Dimension ermöglicht Studierenden und Hochschulpersonal ab 2015 Mobilität aus aller Welt in den europäischen Erasmus-Raum und umgekehrt. - Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies ab Mitte 2015 mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. - Zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenz werden den Studierenden für die fünf großen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) Online-Sprachkurse angeboten (www.erasmusplusols.eu). - Mobilitätsmaßnahmen können von einzelnen Hochschulen oder von Mobilitätskonsortien beantragt werden.9 8 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Hochschulbildung. http://www.erasmusplus .de/erasmus/bildungsbereiche/hochschulbildung/ 9 http://eu.daad.de/KA1 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 7 Für das Erasmus+ Leitaktion 1 - Mobilität von Einzelpersonen in Programmländern wurden im Jahr 2015 70.525.725 €10 und in Partnerländer 15.545.638 €11 bewilligt. 2.2. Schulbildung12 Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ist die Strategie ´Allgemeine und berufliche Bildung 2020` (ET 2020). Außerdem orientiert sich Erasmus+ an der ´Strategie Europa 2020`. Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Unter der Leitaktion 1 fördert die EU im Schulbereich die Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie pädagogischem Fachpersonal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen. Die Maßnahmen müssen in einem Programmstaat stattfinden und können von zwei Tagen bis zwei Monaten dauern. Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 im Schulbereich - Unterrichten an einer Partnereinrichtung, - Teilnahme an europäischen Fortbildungskursen und Konferenzen, - Hospitation bzw. ´Job-Shadowing` an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung. Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Unter der Leitaktion 2 werden im Schulbereich unter den Strategischen Partnerschaften die bisherigen COMENIUS-Schulpartnerschaften, COMENIUS-Regio-Partnerschaften und die Multilateralen COMENIUS-Projekte - letztere wurden bisher zentral von einer Exekutivagentur in Brüssel verwaltet - unter veränderten Modalitäten fortgeführt. Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 2 im Schulbereich (…) 10 Eigene Berechnungen. Vergl.: Erasmus+ Leitaktion 1 - Mobilität von Einzelpersonen in Programmländern (KA103) Gesamt Vertragsnehmer und Bewilligungssummen für Projekte 2015 http://www.erasmusplus .de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bewilligte_Projekte/2015/DAAD_Projektliste_Bewilligung _NEU_KA103_2015.pdf 11 Eigene Berechnungen. Vergl.: Erasmus+ Leitaktion 1 - Mobilität von Einzelpersonen in Partnerländern (KA107) Gesamt nach Bundesländern Gesamt Vertragsnehmer und Bewilligungsbeträge für Projekte 2015 http://www.erasmusplus.de/fileadmin/Dateien/Dokumente__PDFs/Bewilligte_Projekte/Gesamtbudget_Deutschland __KA107_.pdf 12 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Schulbildung. http://www.erasmusplus .de/erasmus/bildungsbereiche/schulbildung/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 8 - Kurz- und Langzeitmobilitäten zu Lernzwecken von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in laufenden Strategischen Partnerschaften. Für die Erasmus + Schulbildung Leitaktion 1, Lernmobilität von Einzelpersonen wurden 303 Projekte mit 1.035.509,00 €13 (Stand 11, August 2015) und bis zum 21. April 2016 in einer 2. Antragrunde nochmals 76 Projekte mit 1.146.929,00 €14 gefördert. 2.3. Berufsbildung15 Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Lernende Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen, zum Beispiel: - Auszubildende - Berufsschüler und -schülerinnen - Berufsfachschüler und -schülerinnen - Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin) - Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss - Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann Dauer des Aufenthalts: zwischen 2 Wochen und 12 Monaten Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 im Berufsbildungsbereich Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten und Weiterbildungsmaßnahmen. Im Bereich der beruflichen Bildung können sowohl Lernende und als auch Bildungspersonal an den Projekten teilnehmen. 13 Eigene Berechnungen. Vergl.: Erasmus + Schulbildung Leitaktion 1, Lernmobilität von Einzelpersonen Liste der geförderten Mobilitäten 1. Antragsrunde 2015 Stand 11.08.2015. http://www.erasmusplus.de/fileadmin/user _upload/Dokumente/Bewilligte_Projekte/2015/KA1_2015_1.Antragsrunde.pdf 14 Eigene Berechnungen. Vergl.: Erasmus + Schulbildung Leitaktion 1, Lernmobilität von Einzelpersonen Liste der geförderten Mobilitäten. 2. Antragsrunde 2015. Stand 21.04.2016. http://www.erasmusplus.de/fileadmin/user _upload/Dokumente/Bewilligte_Projekte/2015/KA1_2015_2.Antragsrunde.pdf 15 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Berufsausbildung. http://www.erasmusplus .de/erasmus/bildungsbereiche/berufsbildung/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 9 Mobilitätsprojekte sind flexibel: Sie können so gestaltet werden, dass sie den Lernbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Organisiert werden die Projekte von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, z.B. Unternehmen, Kammern oder berufsbildenden Schulen . Berufsbildungspersonal kann auch Aufenthalte auch zum Lehren und Ausbilden im Ausland absolvieren. 2.4. JUGEND IN AKTION16 Junge Menschen sollen über das Programm wichtige Schlüsselkompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung erlangen. Junge Europäerinnen und Europäer sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mit zu gestalten. Solidarität und Toleranz über Grenzen hinweg will das Programm wecken und jungen Menschen somit das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln. Zielgruppen Innerhalb von Erasmus+ ist JUGEND IN AKTION das Förderprogramm für alle jungen Menschen und Fachkräfte im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen In diesem ersten und von den Fördermitteln her größten Aktionsbereich wird es weiterhin Jugendbegegnungen geben, und zwar bi-, tri- und multilateral. Erhalten bleiben der Europäische Freiwilligendienst und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit. 2.5. Sport17 Mit Erasmus+ Aktivitäten im Bereich des Sports sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Kapazität und Professionalität erhöhen, die Managementkompetenzen verbessern, die Qualität der EU-Projektumsetzung steigern und Beziehungen zwischen Organisationen im Sportbereich aufbauen. 3. Aktuelle Umsetzung in Deutschland 3.1. Der Hochschulbereich und Erasmus+ Für den Bereich der Hochschulzusammenarbeit kann insgesamt für die Leitaktion 1 (Mobilität) bei den Förderzahlen ein positives Bild verzeichnet werden. Im Hochschuljahr 2014/2015 wurden ca. 38.000 Studierende und ca. 4.000 Hochschulangehörige über Erasmus+ gefördert - mit insgesamt 42.000 bewilligten Förderungen ist das ein Plus von 5% gegenüber dem Vorjahr 2014. Als problematisch werden von der zuständigen Nationalen Agentur im DAAD die dazugehörigen 16 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Jugend in Aktion. http://www.erasmusplus .de/erasmus/bildungsbereiche/jugend-in-aktion/ 17 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: Erasmus + (2016). Sport. http://www.erasmusplus.de/erasmus /bildungsbereiche/sport/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 10 Budgetverläufe gesehen. Zwar betrug das Budget 2013 vor der Umstellung auf Erasmus+ noch 59 Mio. Euro und stieg 2014 auf 70,5 Mio. Euro an, doch im Programmjahr 2015 fiel es auf 70,2 Mio. Euro ab18. Das leicht schrumpfende Budget in der Leitaktion 1 führt bei der wachsenden Anzahl der Geförderten dazu - da hier alle Antragsteller eine Bewilligung erhalten, solange sie die formalen Kriterien erfüllen -, dass die einzelnen Monatsraten für die Geförderten geringer werden. So betragen die Monatsraten in Deutschland für Studierende 228 bzw. 334 Euro für Praktikanten; dabei liegen die tatsächlich ausgezahlten Monatsraten nochmals deutlich niedriger, da die auszahlenden Hochschulen ihr Budget eher an der Mindestanforderung19 ausrichten, um möglichst viele fördern zu können. Deutschland liegt damit deutlich unterhalb des monatlichen Förderniveaus vieler anderer europäischer Länder. Zu fragen wäre daher, ob der europäische Länderschlüssel für die Budgetzuweisung in diesem Bereich angepasst werden müsste. 3.2. Der Jugendbereich und Erasmus+ Im Sektor Jugend ist man zufrieden mit den Förderzahlen für die Leitaktion 1 worunter auch der Europäische Freiwilligendienst fällt. Das Budget ist im Vergleich zum Vorgängerprogramm unter Erasmus+ in ungefähr gleich hoch geblieben, nur die Antragszahlen sind nochmals deutlich angestiegen , so dass man daher nur auf eine Bewilligungsquote von 74% in 2014 und 63% in 2015 kommt. Im Bereich der Jugendsozialarbeit sei zwar keine Rückentwicklung bei den Antragszahlen zu verzeichnen, jedoch seien für eine Stärkung jener ggf. zielgerichtetere Instrumente zu entwickeln, da die Freiwilligendienste ein eher schwieriges Instrument für die Jugendsozialarbeit seien. Positiv sei grundsätzlich anzumerken, dass in allen Leitaktionen – zumindest nach Auskunft der Träger selbst – der Anteil von teilnehmenden/geförderten benachteiligten Jugendlichen (32%) oder Jugendlichen mit Behinderungen (4,1%) angestiegen sei – so wie es auch vorgegebenes Ziel von Erasmus+ ist. Insgesamt bewegten sich 30% der Projekte im Inklusionsbereich. 3.3. Der Schulbereich und Erasmus+ Mit der Umstellung auf Erasmus+ sieht sich der Schulbereich nach eigenen Angaben besonderen Herausforderungen gegenüber. So ist die Mobilität im Programm über die Leitaktion 1 zwar finanziell stark ausgestattet worden und (Lehrer-)Schulfortbildungen werden zu 84% in 2015 (gegenüber einer Bewilligungsquote von 68% im Programm Lebenslanges Lernen von 2007-2013) bei fast doppelt zur Verfügung stehendem Budget gefördert. Doch dürfen beispielsweise geförderte Klassenfahrten im Schulbereich nur über die weniger gut budgetierte Leitaktion 2 abgerechnet werden. Letzteres soll schon europaweit als Problem angesprochen worden sein. 18 Die Budgets beziehen sich auf KA 1 „Mobilität mit Programmländern“ ohne „Mobilität mit Partnerländern“. 19 Die Mindestbeträge gelten jeweils für Ländergruppen: 1. 150-400 Euro Förderung für zu Fördernde, die z.B. nach Polen gehen, 2. 200-450 Euro für z.B. Aufenthalte in Belgien, 3. 250-500 Euro für z.B. Aufenthalte in England . Praktisch bewegen sich die deutschen Hochschulen auf Grund der hohen Antragszahlen häufig am unteren Rand der Mindestförderung. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 11 3.4. Die Berufs- und Erwachsenenbildung und Erasmus+ Im Bereich der Mobilität (KA 1) in der beruflichen Bildung wird die Aufstellung Deutschlands als gut beschrieben, da hohe Förderquoten erreicht werden. Bei den Auslandspraktika konnten ca. 20.000 Förderungen erfolgen und damit mehr als 90% der Anträge positiv beschieden werden . 4. Der Bundesfreiwilligendienst20 Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) richtet sich an Frauen und Männer in jedem Alter, die sich ehrenamtlich für das Allgemeinwohl einsetzen möchten. Die Freiwilligen können sich in sozialen , ökologischen und kulturellen Bereichen oder auf dem Gebiet des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes engagieren. Mit dem BFD soll Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, durch freiwilliges Engagement geholfen werden. Seitdem die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst ausgesetzt worden sind, bietet der Bundesfreiwilligendienst die Möglichkeit, die dadurch entstandene Lücke zu schließen. Er geht auf eine Initiative des Bundesfamilienministeriums zurück und steht in der Trägerschaft des Bundes. Das Angebot des Bundesfreiwilligendienstes ergänzt die in die Länderhoheit fallenden Jugendfreiwilligendienste durch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Er richtet sich zum größten Teil an diesen schön länger bestehenden Jugendfreiwilligendiensten aus. Abweichungen gibt es insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, die beim Bund liegt. Dort orientiert sich der BFD dann am bisherigen Zivildienst. Inhaltlich neue Regelungen gibt es kaum, so dass der BFD sowohl für die Einrichtungen als auch für die Interessenten einfach zu handhaben ist. Träger des BFD ist zwar der Bund, die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Einsatzstellen vor Ort. Diese suchen und finden Freiwillige und begleiten sie während der Freiwilligenzeit. Einsatzstellen und Freiwillige können den Freiwilligendienst innerhalb der wenigen staatlichen Vorgaben individuell ausgestalten. Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, BFD, FSJ und FÖJ verfolgen das gleiche Ziel, sind beinahe identisch ausgestaltet und bestehen gleichwertig nebeneinander. 4.1. Zugangsvoraussetzungen und Dauer Das Institut des FSJ, (wie auch das FÖJ) steht neben dem BFD. Im Unterschied zu diesem ist das FSJ jedoch nur für junge Menschen(bis 27 Jahre) zugänglich. Es handelt sich dabei um einen Jugendfreiwilligendienst . Jeder, der, die Pflichtschulzeit absolviert hat, kann am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Der BFD bietet sich an für junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Senioren. Alter, Geschlecht oder die Art des Schulabschlusses sind uner- 20 Der nachfolgende Text stammt (leicht verkürzt) aus: BFD (2016). BUNDESFREIWILLIGENDIENST, BFD | FREI- WILLIGES SOZIALES JAHR, FSJ. http://www.bundes-freiwilligendienst.de/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 12 heblich. Der Bundesfreiwilligendienst steht auch Ausländern offen. Der BFD dauert im Durchschnitt ein Jahr. Es ist aber auch eine längere Verweildauer von bis zu zwei Jahren möglich. Das Minimum liegt bei einem halben Jahr. Der Bundesfreiwilligendienst ist also flexibel ausgestaltet. 4.2. Auslandsaufenthalt Im Unterschied zum Zivildienst kann der BFD nicht im Ausland abgeleistet werden. Ein FSJ allerdings kann im Ausland geleistet werden. Es wird jedoch immer mehr auf den Internationalen Jugenfreiwilligendienst (IJFD), den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst ´weltwärts` oder den Europäischen Freiwilligendienst zurückgegriffen als auf das ´FSJ im Ausland`. 4.3. Förderung Die Förderpauschale des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ beträgt monatlich 200 Euro. Die bis zu 3.000 Plätze im Internationalen Jugendfreiwilligendienst21 werden mit je 350 € / Monat gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 100 € monatlich im Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten. Damit ist eine gleichgewichtige Förderung von Bundesfreiwilligendienst, in dem für Jugendliche im Regelfall auch ein Kindergeldanspruch besteht, und Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ sichergestellt. Insgesamt fördert der Bund die Freiwilligendienste mit 350 Millionen Euro pro Jahr, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den früher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln. 4.4. BFD-Stellen 35.000 Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht können jährlich am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Eine Altersgrenze nach hinten gibt es nicht. Die Aufgaben sind mit denen, die im Rahmen des ausgesetzten Zivildienstes angefallen sind, identisch. Jedoch ist das Aufgabenspektrum erweitert worden. Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze wurden mit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes in BFD- Stellen übergeleitet. Auch Einsatzstellen des FSJ und FÖJ wurden zusätzlich als BFD-Einsatzstellen anerkannt. Das mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte ehemalige Bundesamt für Zivildienst erkennt zudem neue Einsatzplätze an, und zwar auch in weiteren Einsatzfeldern wie beispielsweise Sport, Integration oder Kultur. Das Amt heißt nun Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). 21 Internationalen Jugendfreiwilligendienst wird von 130 Trägern angeboten und kann in allen Ländern der Erde geleistet werden. Voraussetzung ist aber, dass das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für das Land ausgesprochen oder sonstige Sicherheitsbedenken geäußert hat. IJFD (2016). Internationaler Jugendfreiwilligendienst. http://www.ijfd-info.de/ijfd.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 13 5. Stipendienübersichten und Förderungsmöglichkeiten im Netz22 Der DAAD hat eine Liste erstellt, die eine Übersicht über die Förderungsmöglichkeiten zur Mobilität im Netz ermöglicht. Diese umfasst neben den öffentlichen Institutionen auch Stiftungen und andere Einrichtungen, die die Mobilität Jugendlicher erleichtern können. Dazu zählen folgende Einrichtungen und Datenbanken: Aktuelle Wettbewerbe und Förderung im Bereich Musik - Deutscher Musikrat Ausstellungsförderung deutscher Künstler im Ausland - Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) BILAT - Research funding opportunities worldwide Boehringer Ingelheim Fonds - Stiftung im Bereich Biomedizin College Contact - Stipendien für ein Auslandsstudium Das Querdenker Stipendium - Für Querdenker, die über den Tellertand blicken Datenbank zur Forschungsförderung - ELFI, Servicestelle für elektronische Forschungsförderinformationen e-fellows - Das Online-Stipendium & Karrierenetzwerk Elternkompass - Studienkompass (BMBF) Euraxess - Deutschland für Forschende European Funding Guide - Find money for your education (EU) Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - Förderprogramme des Bundes, des Landes und der EU Förderprogramme zwischen Ost und Westeuorpa - Uni Kassel, Ost-West-Wissenschaftszentrum Fördersuche - Fördermöglichkeiten der Weiterbildung (bundesweit / nach Bundesländern) FundaMINT-Lehramtsstipendien - Lehrtalente gesucht Geh deinen Weg - Deutschlandstiftung Integration Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mitttel- und Osteuropa (GFPS) e.V. - Stipendien für einen Studienaufenthalt oder Semestersprachkurs in Polen oder Tschechien High-School und Praktika-Stipendien im Ausland - Stepin Internationale Stipendien-Suche - International Financial Aid and College Scholarship Search(IEFA) Jonet - Journalistenstipendien Maivon - Sportstipendien USA Mawista-Stipendienprogramm - Auslandstudium mit Kind MBA Bildungsfonds - Studieren ohne finanzielle Sorgen MLP - Medical Excellence - Stipendien für Medizinstudenten mystipendium - Datenbank mit über 2100 Förderungsmöglichkeiten Nationale und internationale Forschungsförderung - Infoangebot der Georg-August-Universität Göttingen Scholarbook - Sportstipendien USA Scholarshipportal - Stipendien in Europa Schulwärts! - Praktikumsplätze und Stipendien an Partnerhochschulen im Ausland 22 DAAD (2016). Förderungsorganisationen im Überblick. https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium /de/120-foerderungsorganisationen-im-berblick/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 037/16 Seite 14 Sport Scholarships - Sportstipendien USA Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Stiftungen A-Z - Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Stiftungssuche - Suchmaschine vom Bundesverband deutscher Stiftungen Stipendien finden und bewerben - DAAD Stipendien-Datenbank von mba-master.de - Staufenbiel-Institut Stipendiendatenbank - brutto-netto-rechner Stipendienlotse - Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich studilux - Studienfinanzierung zis - Stiftung für Studienreisen Ende der Bearbeitung