© 2017 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 036/17 Zur Situation Kopftuch tragender Lehrerinnen in ausgewählten Bundesländern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 2 Zur Situation Kopftuch tragender Lehrerinnen in ausgewählten Bundesländern Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 036/17 Abschluss der Arbeit: 15.09.2017 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kopftuch tragende Lehrerinnen in ausgewählten Bundesländern 4 2.1. Baden-Württemberg 4 2.2. Bayern 5 2.3. Berlin 5 2.4. Hamburg 6 2.5. Hessen 6 2.6. Niedersachsen 7 2.7. Rheinland-Pfalz 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 4 1. Einleitung Kopftuch tragende Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen sind in den einzelnen Bundesländern nur vereinzelt im Schuldienst vertreten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2015 hat inzwischen jedes Bundesland höchst unterschiedliche Regelungen und Verfahrensweisen entwickelt, wie mit muslimisch orientierten Lehrerinnen an öffentlichen Schulen umzugehen sei, wenn diese darauf bestehen, ihre religiöse Überzeugung durch das Tragen eines Kopftuches auch im Klassenzimmer deutlich zu machen. Das Spektrum der Handlungsoptionen reicht von einem völligen Verbot bis hin zu einer eher liberalen Haltung. Der betroffene Personenkreis ist zwar zahlenmäßig recht überschaubar, steht aber von Seiten der Schulaufsicht in den jeweiligen Bundesländern sowie einer interessierten Öffentlichkeit unter besonderer Beobachtung. Als Quellen für die nachfolgende Zusammenstellung dienten eine Vielzahl lokaler und regionaler Presseberichterstattungen sowie verschiedene parlamentarische Anfragen an die jeweiligen Landesparlamente, in denen Landtagsabgeordnete sich über den Umgang mit Kopftuch tragenden Lehrerinnen in ihrem Bundesland informierten. Einige der Kultusministerien bemühen sich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen auf detaillierte Angaben zu verzichten und nur pauschalierte Aussagen über die Einstellung und Beschäftigung Kopftuch tragender Lehrerinnen im Schuldienst zu treffen. Im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung bestehen gegen das Tragen eines Kopftuches weniger Bedenken. Dies trifft vor allem auch für den Bereich der muslimischen Unterrichtung bzw. des islamischen Religionsunterrichtes im schulischen Bildungsbereich zu, dessen Ausbau derzeit von mehreren Bundesländern forciert wird. 2. Kopftuch tragende Lehrerinnen in ausgewählten Bundesländern Die in diesem Kapitel zusammengestellten Fakten beruhen auf einer Internetrecherche zum Thema Kopftuch tragende Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland für den Zeitraum zwischen 2015 und 2017. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. 2.1. Baden-Württemberg In Baden-Württemberg unterrichten die ersten Frauen mit Kopftuch. Das Schwäbische Tagblatt berichtete am 30. November 2015 über eine Lehrerin, die an der Kerschensteiner Schule in Stuttgart -Feuerbach mit Kopftuch unterrichtete. Aber auch die Schulämter in Pforzheim und Ludwigsburg berichten, dass zum neuen Schuljahr Lehrerinnen mit Kopftuch eingestellt worden seien. In Ludwigsburg hat eine Muslima mit Kopftuch zum Schuljahresstart eine Krankheitsvertretung in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie übernommen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 5 „Der gelebten Praxis hinkt der Gesetzgeber in Baden-Württemberg allerdings hinterher: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war an jene Bundesländer, die ein Kopftuchverbot gesetzlich verankert hatten, der Auftrag verbunden, eine neue rechtliche Regelung zu schaffen. Die grün-rote Landesregierung hatte daraufhin noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der verschwand wieder in der Schublade, nachdem man sich mit der Opposition und auch den Glaubensgemeinschaften im Land nicht über alle Formulierungen im Detail einig werden konnte. Die geplante ersatzlose Streichung der christlich-abendländischen Werte als gesetzlich definierter Grundlage schulischer Bildung etwa ist strittig. (…) Landesschulgesetz und Bundesverfassungsgerichtsurteil bleiben also vorerst in Widerspruch und damit verbundene Fragen ungeklärt. So können Rektoren Kopftücher im Einzelfall nach wie vor verbieten, allerdings nur, wenn eine ´hinreichend konkrete Gefahr` für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität bestehe. Nicht festgelegt ist, wie diese Gefahr für den Schulfrieden genau aussehen könnte.“1 2.2. Bayern Die Augsburger Allgemeine berichtete am 9. Oktober 2016 über eine muslimische Referendarin, die an der Thierhaupter Schule im Landkreis Augsburg aus religiöser Überzeugung mit Kopftuch an der Grund- und Mittelschule Heimat- und Sachkunde sowie Kunst unterrichtet. Das Schulamt im Landkreis Augsburg führt dazu aus, es gäbe keine weitere Lehrerin oder Referendarin , die ein Kopftuch im Unterricht trägt. Die Schulbehörde betont, dass diese Regelung aber nur für Lehramtskandidaten gelte. Anders sieht der Fall dagegen aus, wenn eine Frau Lehrerin geworden ist und dann ein Kopftuch tragen will. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts werde die zuständige Schulverwaltungsebene jeweils im Einzelfall darüber entscheiden, ob eine Lehrerin ein Kopftuch tragen darf. Es werde keine Statistik darüber erstellt, wie viele Lehrerinnen mit Kopftuch in Bayern unterrichten .2 2.3. Berlin Der Berliner Senat hält am Kopftuchverbot fest und sieht keinen Grund für Änderungen am Neutralitätsgesetz . Das Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Es deutet sich allerdings nach dem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts im rot-rot-grünen Berliner Senat eine Auseinandersetzung zum Neutralitätsgesetz an. 1 Schwäbisches Tagblatt vom 30.11.2015. In Baden-Württemberg unterrichten die ersten Frauen mit Kopftuch. http://www.tagblatt.de/Nachrichten/In-Baden-Wuerttemberg-unterrichten-die-ersten-Frauen-mit-Kopftuch- 252853.html 2 Vergl:. Augsburger Allgemeine vom 09.10.2016. Referendarin unterrichtet mit Kopftuch. http://www.augsburger -allgemeine.de/augsburg-land/Referendarin-unterrichtet-mit-Kopftuch-id39295757.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 6 Das Landesarbeitsgericht hatte einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Es handelte sich laut Gericht aber um eine Einzelfall-Entscheidung. Während die eine Seite des Berliner Senats betont, dass das Urteil kein Urteil gegen das Neutralitätsgesetz darstellt, sondern einen Diskriminierungsfall behandelt, wertete die andere Seite das Urteil dagegen als Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes.3 2.4. Hamburg Auf die schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse über Kopftuch tragende Lehrerinnen in Hamburger Schulen antwortet der Senat in seiner Vorbemerkung: „Die religiöse Orientierung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften ist kein Merkmal , das die zuständige Behörde erhebt. Daher kann die zuständige Behörde Fragen, die sich auf die Anzahl muslimischer Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler beziehen, nicht beantworten . Ebenso wird das Tragen eines Kopftuchs von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst . Angehörige des öffentlichen Dienstes haben sich bei allen weltanschaulichen und religiösen Bekundungen im Zusammenhang ihres Dienstes zurückzuhalten. Dies gilt, wegen der Gefahr der Beeinflussung von Minderjährigen, umso mehr für Lehrkräfte. Religiös motivierte Kleidung kann im Zusammenhang mit weiteren Verhaltensweisen oder Äußerungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers Anlass sein, ihre beziehungsweise seine Eignung für ein bestimmtes Amt besonders zu hinterfragen. Seit langer Zeit sieht die zuständige Behörde im Tragen eines Kopftuches allein keinen Grund, an der Eignung einer Frau für den Beruf der Lehrerin zu zweifeln. In Verbindung mit weiteren Gründen können dagegen berechtigte Zweifel an der Eignung vorliegen. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das Tragen einer Vollverschleierung (Burka) durch Lehrerinnen und Schülerinnen ist dagegen verboten.“4 2.5. Hessen „In Hessen tragen 13 Lehrerinnen und Referendarinnen im Unterricht ein islamisches Kopftuch. (…) Nach Angaben des Kultusministeriums tragen zurzeit fünf feste Lehrkräfte und acht Referendarinnen im Unterricht ein islamisches Kopftuch. Das Ministerium wies allerdings darauf hin, dass 3 Vergl.: Berliner Zeitung vom 10.02.2017. Kopftuchverbot Senat sieht keinen Grund für Änderungen an Neutralitätsgesetz . http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kopftuchverbot-senat-sieht-keinen-grund-fuer-aenderungenan -neutralitaetsgesetz-25710728 4 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8116. 21. Wahlperiode 03.03.17. Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 24.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Kopftuch tragende Lehrerinnen in Hamburger Schulen. https://www.buergerschaft-hh.de/Parl- Dok/dokument/56811/kopftuch-tragende-lehrerinnen-in-hamburger-schulen.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 7 es diesbezüglich keine Meldepflicht der Schulen gebe. Ohnehin nicht erfasst sei der islamische Religionsunterricht, dort sei das Tragen eines Kopftuchs ohne Einschränkung zulässig. Probleme gab es wegen des Kopftuchs laut Ministerium bislang nicht. Nur in einem Fall lehnte es eine Schule ab, eine Kopftuch tragende Referendarin in den Schuldienst zu übernehmen. Die Frau arbeite inzwischen als Lehrerin in einem anderen Schulbezirk. Der aktuelle Gesetzentwurf formuliert § 86 Absatz 3 des hessischen Schulgesetzes neu. Anstelle eines Verbots von ´Kleidungsstücken, Symbolen oder andere Merkmalen`, die geeignet sein könnten, den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden an einer Schule zu gefährden , wird in dem neuen Text allgemeiner von entsprechendem ´Verhalten` gesprochen. Der Entwurf war im Oktober 2016 in den Landtag eingebracht worden.“5 2.6. Niedersachsen Ein Jahr nach Abschaffung des Kopftuchverbots gibt es an Niedersachsens Schulen keinen Ansturm von Lehrerinnen mit Kopfbedeckung. Allerdings interessieren sich verstärkt muslimische junge Frauen für das Studium zur islamischen Religionslehrerin. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Verbot von Kopftüchern im März 2015 gekippt hatte, hatte Niedersachsen Lehrerinnen das Tragen der Kopfbedeckung per Erlass in aller Regel erlaubt. Nur wenn der Schulfrieden durch eine Lehrerin mit Kopftuch konkret gefährdet ist oder die staatliche Neutralität in Gefahr ist, kann über ein Verbot nachgedacht werden. Wegen eines Mangels an islamischen Religionslehrerinnen hatten Landesverband der Muslime (Schura) und der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) muslimische Abiturientinnen schon vor einiger Zeit zu dem entsprechenden Studium an der Universität Osnabrück ermuntert - das Kopftuchverbot hatte nach ihrer Einschätzung aber etliche Interessentinnen davon abgehalten. Nach einem zehnjährigen Modellversuch wird Islamische Religion seit 2013 als Regelfach an den Klassen eins bis drei der Grundschule und in den Jahrgängen fünf und sechs der weiterführenden Schulen unterrichtet, nach dem Sommer auch in der siebten Klasse. Mindestens zwölf Schüler müssen sich jahrgangsübergreifend melden, damit das Fach eingerichtet wird. Über 3000 Schüler an 62 Schulen erhalten derzeit in Niedersachsen islamischen Religionsunterricht.6 5 Hessenschau.de vom 14.03.2017. Anfrage an Ministerium: 13 Lehrerinnen in Hessen tragen Kopftuch. http://www.hessenschau.de/gesellschaft/kultusministerium-13-lehrerinnen-in-hessen-tragen-kopftuch,kopftuch -lehrerinnen-100.html 6 Vergl.: News4teacher vom 02.06.2016. Muslimische Lehrerinnen: Trotz Erlaubnis ist das Kopftuch immer noch eine Seltenheit. http://www.news4teachers.de/2016/06/muslimische-paedagogen-islamlehrer-dringend-gesuchtaber -kaum-frauen-wollen-mit-kopftuch-unterrichten/ Vergl.: Focus online vom 02.06.2016. Niedersachsen. Kaum Lehrerinnen wollen mit Kopftuch unterrichten. http://www.focus.de/politik/deutschland/kopftuchverbot-gekippt-kaum-lehrerinnen-wollen-mit-kopftuch-unterrichten _id_5587578.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 8 In Niedersachsen arbeiten derzeit mindestens fünf Frauen im Schuldienst, die ein Kopftuch tragen .7 2.7. Rheinland-Pfalz „Bei der Einstellung von Lehrerinnen mit Kopftuch ist Rheinland-Pfalz von Anfang an den Weg gegangen, den das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Thema aufgezeigt hat: In Rheinland-Pfalz gibt es kein pauschales Kopftuchverbot, vielmehr wird in jedem Einzelfall darauf geachtet, dass die betroffenen Lehrkräfte sich weltanschaulich-religiös neutral verhalten und dass der Schulfrieden gewahrt bleibt. Die Schulaufsicht ist angewiesen, eine Lehramtsbewerberin mit Kopftuch eindeutig darauf hinzuweisen und die Einhaltung des wertneutralen Verhaltens zu überwachen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. In den vergangenen zehn Jahren sind der Schulaufsicht insgesamt sechs Kopftuch tragende Lehrerinnen an rheinland-pfälzischen Schulen bekannt. Im aktuellen Schuljahr ist eine Lehrerin in Elternzeit, bei einer anderen Lehrerin ist der Einsatz beendet, sodass derzeit vier Kopftuch tragende Lehrerinnen an rheinland-pfälzischen Schulen unterrichten. Die Anzahl der Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, und der Zeitraum des Einsatzes ergeben sich aus der folgenden Aufstellung : Die Namen der Schulen, an denen die Kopftuch tragenden Lehrerinnen eingesetzt sind oder waren , sind der Landesregierung bekannt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird angeboten, die Schulnamen in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Bildung zu nennen. Aus der Tatsache, dass eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, ergibt sich kein gesondertes Beteiligungsverfahren des Schulelternbeirats, des Schulpersonalrats oder der Schulleitung. Ziel der 7 Vergl.: NDR.de vom 18.01.2017. Kopftuchstreit: Klage von Lehrerin gescheitert. http://www.ndr.de/nachrichten /niedersachsen/osnabrueck_emsland/Kopftuchstreit-Klage-von-Lehrerin-gescheitert,kopftuch156.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/17 Seite 9 Schulbehörde ist es, alle vor Ort Beteiligten einzubinden, um etwaige Störungen des Schulfriedens frühzeitig zu verhindern.“8 *** 8 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, Drucksache 16/4878 vom 14. 04. 2015. Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lehrerinnen mit Kopftuch im rheinland-pfälzischen Schuldienst.