© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 036/16 Hochschulpakt 2020 Dritter Pakt Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 2 Hochschulpakt 2020 Dritter Pakt Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 036/16 Abschluss der Arbeit: 29.04.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Hochschulpakt 2020 4 3. Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2013 6 3.1. Entwicklung der Studienanfängerzahlen insgesamt 7 3.1.1. Entwicklung der Studienanfängerzahlen 8 3.1.2. Entwicklung der Studienanfängerquote 9 3.1.3. Entwicklung der Studienanfänger nach Fächergruppen 10 3.2. Entwicklung des Personalbestandes 11 3.2.1. Professoren, hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie Lehrbeauftragte (VZÄ) 11 3.2.2. Frauenanteil am Hochschulpersonal 12 3.3. Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger 2013 13 3.4. Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts in den Ländern 15 3.5. Zusammenfassung und Ausblick zum Hochschulpakt 2020 16 4. Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2016 – 2020 17 5. Literatur- und Quellenverzeichnis 22 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 4 1. Einleitung Die Hochschulen in Deutschland haben in den vergangenen zehn Jahren einer stark gestiegen Anzahl von Studieninteressierten die Möglichkeit für ein Studium gegeben. Im Jahr 2005 lag die Studienanfängerquote bei 37 Prozent. Derzeit nimmt heute rund die Hälfte der jungen Menschen in Deutschland ein Studium auf. Der wachsende Bedarf an Fachkräften und die hohe Neigung ein Studium zu beginnen, lassen auch künftig hohe Studienanfängerzahlen erwarten, die dann aufgrund der demografischen Entwicklung allmählich zurückgehen. „Bund und Länder haben in der Beratung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern vom 30.10.2014 die dritte und abschließende Phase des Hochschulpaktes beschlossen . Die endgültige Entscheidung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 11.12.2014 getroffen. Bund und Länder werden auf Basis der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) zu den Studienanfängerzahlen 2014 in den kommenden Jahren bis zu 760.033 zusätzliche Studienmöglichkeiten gemeinsam finanzieren. Allein die Bundesregierung wird hierfür 9,9 Milliarden Euro bis 2023 bereitstellen. Die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 wird der Bund insgesamt 20,2 Milliarden Euro und werden die Länder 18,3 Milliarden Euro bereitstellen. In der dritten Phase des Hochschulpaktes werden die Länder ab 2016 zehn Prozent der Bundesund Landesmittel einsetzen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Überdies verpflichten sich die Länder, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen eröffnen. Beide Aspekte werden künftig auch Gegenstand der jährlichen Länderberichte sein.“1 2. Hochschulpakt 2020 Mit der ersten Säule des Hochschulpaktes 2020, dem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger , stellten Bund und Länder sicher, dass auch bei steigenden Studienanfängerzahlen alle Studierwilligen ein Hochschulstudium aufnehmen konnten. Vor allem durch die Einstellung zusätzlichen Personals wurde den Hochschulen ermöglicht, in den Jahren 2011 bis 2015 bis zu 623.787 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester aufzunehmen. Diese Zahl der erwarteten Studienanfänger entsprach einer Prognose der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2012. Beim Ausbau der Hochschulen sollten besonders der Fachhochschulbereich sowie die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) mehr Studienanfänger aufnehmen . Eine hohe Qualität des Studiums soll gewährleistet sein. Bund und Länder stellten pro zusätzlichen Studienanfänger der zweiten Phase pauschal 26.000 Euro bereit. Der Bund beteiligte sich mit 13.000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger an den zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen. Die Länder schafften die notwendigen zusätzlichen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und gewährleisteten den Studierenden ein 1 BMBF (2015). Hochschulpakt 2020. https://www.bmbf.de/de/hochschulpakt-2020-506.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 5 qualitativ hochwertiges Hochschulstudium. Damit stellten die einzelnen Länder die Gesamtfinanzierung sicher und erbrachten verbindlich finanzielle Leistungen, die denen des Bundes vergleichbar waren. Die bereits erbrachten und geplanten künftigen finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder über die Gesamtlaufzeit werden in einer länderspezifischen Tabelle ausgewiesen , die jährlich fortgeschrieben und im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht wird.2 „Die Stadtstaaten und die ostdeutschen Länder erhalten aufgrund ihrer besonderen Ausgangslage Pauschalzahlungen des Bundes, für die sie keine eigenen Mittel bereitstellen müssen. Auch haben die Länder untereinander einen Solidarmechanismus etabliert, in dem die westdeutschen Länder zugunsten der neuen Länder und Stadtstaaten auf einen Teil der ihnen zustehenden Bundesmittel verzichten, um dort Ausbildungsstrukturen zu erlauben, die ansonsten an anderen Orten neu errichten werden müssten. Den Stadtstaaten und den ostdeutschen Ländern kommt aufgrund ihrer besonderen Ausgangslage ein Solidarmechanismus zugute. Die Stadtstaaten bilden traditionell deutlich über ihren eigenen Bedarf hinaus aus und nehmen überproportional viele Studienanfänger aus anderen Ländern auf. Für die ostdeutschen Länder wurde aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem Rückgang der Studienanfängerzahlen gerechnet. Die westdeutschen Länder verzichten zugunsten der Stadtstaaten und ostdeutschen Länder auf einen Teil der ihnen zustehenden Bundesmittel. Diese Länder verpflichten sich im Gegenzug, ihre Studienplatzkapazitäten auf dem Niveau des Jahres 2005 zu halten. Sie nehmen dadurch einen Teil der Schulabsolventen aus den westdeutschen Ländern an ihren Hochschulen auf und entlasten diese damit. Der Hochschulpakt ist ein großer Erfolg. Aus den jährlichen Umsetzungsberichten der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) geht hervor, dass im letzten Berichtsjahr 2012 rund 37 % mehr Studienanfänger aufgenommen werden konnten als noch im Ausgangsjahr 2005. In 2013 und 2014 waren es jeweils rund 40 %. Seit Beginn des Hochschulpaktes wurden bis zum Berichtsjahr 2012 insgesamt mehr als 470.00 zusätzliche Studienanfänger aufgenommen, bis 2014 waren es mehr als 750.000. Insgesamt stellen Bund und Länder für die Studienanfänger der ersten beiden Programmphasen gemeinsam mehr als 19 Mrd. Euro bereit, von denen knapp über 10 Mrd. vom Bund stammen und rund 9 Mrd. von den Ländern. Bund und Länder haben den Hochschulpakt bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine erste Programmphase lief von 2007 bis 2010. Die momentan laufende zweite Programmphase deckt die Jahre 2011 bis 2015 ab“ (Ebenda). Dritter Pakt „Bis zum Jahr 2020 sollen über die bestehenden Vereinbarungen hinaus weitere 760.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger aufgenommen werden. Bund und Länder stellen dafür weitere mehr als 19 Mrd. Euro bereit, davon 9,9 Mrd. Euro der Bund und 9,4 Mrd. Euro die Län- 2 Vergl.: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK (2015a). Hochschulpakt 2020. http://www.gwk-bonn.de/themen /wissenschaftspakte/hochschulpakt-2020/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 6 der. Der Hochschulpakt finanziert künftig auch gezielt Maßnahmen, die mehr Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Ein ausdrückliches Ziel ist es auch, mehr beruflich Qualifizierten den Weg in die Hochschulen zu eröffnen. Programmpauschalen Mit den Programmpauschalen erhalten die von der DFG geförderten Forschungsvorhaben derzeit 20 Prozent ihres jeweiligen Projektbudgets zusätzlich als "Overhead" zur flexiblen Deckung indirekter Projektkosten. Für diese Programmpauschalen als zweite Säule des Hochschulpakts bringt der Bund die notwendigen Mittel bis Ende 2015 allein auf. Ab 2016 wird die Programmpauschale für Neubewilligungen auf 22 Prozent erhöht. Diesen Aufwuchs finanzieren die Länder bis 2020 mit knapp 125 Mio. Euro. Der Bund stellt für die Programmpauschalen im selben Zeitraum 2,049 Mrd. Euro zur Verfügung. Den Hochschulen stehen somit in den Jahren 2007 bis 2020 knapp 4,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Qualitätspakt Lehre Als dritte Säule des Hochschulpakts trägt der von den Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2010 beschlossene Qualitätspakt Lehre zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität bei. Der Bund stellt hierfür bis 2020 rd. 2 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Gegenwärtig werden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert, um zusätzliches Personal für die Lehre einzustellen und zu qualifizieren sowie innovative Studienmodelle und unterstützende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Lehrqualität umzusetzen“ (Ebenda). 3. Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2013 Die GWK erstellt jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020. Grundlage dafür sind die jährlichen Berichterstattungen durch die einzelnen Bundesländer. Die Länder berichten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres über die Durchführung des Programms zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im vorangegangenen Kalenderjahr. Der letzte, vorliegende Bericht umfasst die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2013. „Die Länder setzen bei der Umsetzung des Hochschulpakts folgende Schwerpunkte: - Einstellung zusätzlichen Personals - Steigerung des Anteils von Studienanfängern an Fachhochschulen - Steigerung des Anteils von Studienanfängern in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) - Ermöglichung eines qualitativ hochwertigen Studiums - Erhöhung des Frauenanteils bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen“.3 Nachfolgend werden die wichtigsten Daten des Berichts auszugsweise dargestellt. 3 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK (2015b). Hochschulpakt 2020. Bericht zur Umsetzung im Jahr 2013. http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-43-Hochschulpakt-Umsetzung-2013.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 7 3.1. Entwicklung der Studienanfängerzahlen insgesamt „Im Jahr 2013 haben an deutschen Hochschulen 508.621 Studienanfänger ein Studium aufgenommen . Gegenüber dem Ausgangsjahr des Hochschulpakts 2005 mit 362.2893 Anfängern ist ihre Zahl um mehr als 40,4 % bzw. 146.332 gestiegen. Die Zahl der Studienanfänger ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 13.000 bzw. 2,7 % angestiegen und erreicht damit nach 2011 den zweithöchsten jemals in Deutschland gemessenen Wert. Übersicht 1: Studienanfänger 2013 und Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2005 Von allen Studienanfängern nahmen im Jahr 2013 78 % ihr Studium in den westdeutschen Flächenländern auf und jeweils 11 % in den ostdeutschen Länder und Stadtstaaten. In den westdeutschen Flächenländern stieg die Zahl der Studienanfänger im Vergleich zu 2005 um 46,1 %. In den ostdeutschen Flächenländern, die sich verpflichtet haben, die Studienanfängerzahl von 2005 trotz eines erwarteten Rückgangs der Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung zu halten, ist die Zahl der Studienanfänger um 6,6 % angestiegen. In den Stadtstaaten waren 45,3 % mehr Studienanfänger zu verzeichnen“ (Ebenda: 5). Abbildung 1: Verteilung der Studienanfänger 2005 und 2013 auf die Länder Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 8 3.1.1. Entwicklung der Studienanfängerzahlen „Den höchsten prozentualen Zuwachs gegenüber 2005 verzeichnet Nordrhein-Westfalen (+ 58,7 %), das in diesem Jahr einen doppelten Abiturjahrgang hatte. Es folgen Berlin (+ 54,0 %), Bayern (+ 45,8 %) sowie Hessen (+ 43,4 %, ebenfalls mit doppelten Abiturjahr-gang) und Niedersachsen (+ 42,6 %). In Sachsen (+ 3,3 %), Mecklenburg-Vorpommern (+5,3 %) und Thüringen (+ 5,8 %) fiel der Anstieg der Studienanfängerzahlen 2013 gegenüber 2005 im Ländervergleich am geringsten aus. Abbildung 2: Steigerung der Studienanfängerzahlen 2013 gegenüber 2005 (dunkelblau = Länder mit doppeltem Abiturjahrgang im Jahr 2013) Seit Beginn des Hochschulpakts im Jahr 2007 konnten rund 620.000 Studieninteressierte mehr ein Hochschulstudium aufnehmen, als dies ohne Bereitstellung zusätzlicher Studiermöglichkeiten - d.h. bei einer Fortschreibung der Anfängerzahl 2005 - der Fall gewesen wäre. Nicht nur die westdeutschen Länder haben die Studiermöglichkeiten mit Hilfe des Hochschulpakts erheblich ausgebaut. Auch die ostdeutschen Länder und die Stadtstaaten haben ihre Verpflichtung, die Aufnahmekapazität des Jahres 2005 aufrecht zu erhalten, durch teilweise stark gestiegene Studienanfängerzahlen deutlich übererfüllt“ (Ebenda: 5f.). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 9 Abbildung 4: Zusätzliche Studienanfänger gegenüber 2005, nach Ländergruppen und gesamt 3.1.2. Entwicklung der Studienanfängerquote „Die Studienanfängerquote im Studienjahr 2013 lag bei 53,1 % (Deutsche und Ausländer) und damit auf dem höchsten jemals erreichten Stand. Dabei wurde der Effekt der doppelten Abiturjahrgänge , der in einzelnen Jahren noch höhere Studienanfängerquoten zur Folge hätte, bereits herausgerechnet. Seit Inkrafttreten des Hochschulpakts ist damit der Anteil der Studienanfänger an der altersspezifischen Bevölkerung deutlich angestiegen: 2005 lag er noch bei 37,0 %. Der Anstieg ist vor allem auf die höhere Zahl von Studienberechtigten und eine größere Studierneigung zurückzuführen. Auch der Anstieg von Studienanfängern aus dem Ausland und die zunehmende Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Menschen spielen eine wichtige Rolle. Die seit 2005 um 55,8 % von 65.769 auf 102.4805 stark gestiegene Zahl der aus dem Ausland stammenden Studienanfänger kann als Zeichen der weltweiten Attraktivität und der zunehmenden internationalen Öffnung des deutschen Hochschulsystems gelten. Ohne Bildungsausländer beträgt der Anteil der Studienanfänger im Jahr 2013 an der altersspezifischen Bevölkerung 47,9 % und ist damit seit 2005, als er 34,3 % betrug, stark gestiegen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 10 Abbildung 5: Studienanfängerquote seit 2005 (Deutsche und Ausländer, nur Deutsche, um G8- Effekt bereinigt) Der Hochschulpakt hat entscheidend dazu beigetragen, der gestiegenen Nachfrage durch einen entsprechenden Ausbau der Studiermöglichkeiten Rechnung zu tragen. Das auf dem Bildungsgipfel in Dresden im Jahr 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, 40 % eines Altersjahrgangs für ein Hochschulstudium zu gewinnen, wurde in den vergangenen Jahren nicht nur erreicht, sondern kontinuierlich deutlich übertroffen. Vorausberechnungen der KMK zufolge ist auch für die kommenden Jahre von einer strukturellen Bildungsbeteiligung auf einem deutlich höheren Niveau als 2005 auszugehen“ (Ebenda: 7f.). 3.1.3. Entwicklung der Studienanfänger nach Fächergruppen „Pro zusätzlichen Studienanfänger gegenüber 2005 werden im Hochschulpakt 26.000 Euro bereitgestellt . Dabei handelt es sich um einen empirisch ermittelten, fächerübergreifenden Durchschnittspreis , der aufwendige Abrechnungsmodalitäten zwischen Bund und Ländern vermeidet. Gleichwohl haben einzelne Länder bei der Umsetzung des Hochschulpakts fächer-spezifische Unterschiede berücksichtigt (siehe Länderberichte im Anhang). Den stärksten Zuwachs an Studienanfängern aller Fächergruppen im Vergleich zu 2005 haben mit + 59,7 % die Ingenieurwissenschaften zu verzeichnen. Einem der Ziele des Hochschulpakts entsprechend ist die Studienanfängerzahl in den MINT-Fächern, d.h. Mathematik, Naturwissenschaften und Technik (Ingenieurwissenschaften), um 47,7 % gestiegen. Von allen Studienanfängern nehmen 38,8 % ein Studium in diesem Bereich auf, in dem grundsätzlich ein besonderer Fachkräftebedarf besteht. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 11 Übersicht 3: Verteilung der Studienanfänger 2005 und 2013 auf Fächergruppen Ein Vergleich zwischen 2005 und 2013 zeigt aber auch, dass sich die Verteilung der Studienanfänger auf die einzelnen Fächergruppen strukturell leicht geändert hat. So ist der Anteil der Studienanfänger in den Sprach- und Kulturwissenschaften um 2,6 Prozentpunkte gesunken, der Anteil an Studienanfängern in den Ingenieurwissenschaften um 2,6 Prozentpunkte gestiegen“ (Ebenda: 10). 3.2. Entwicklung des Personalbestandes 3.2.1. Professoren, hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie Lehrbeauftragte (VZÄ) „Die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger ist eng an die verstärkte Einstellung von Hochschulpersonal gekoppelt. Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals insgesamt – in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und ohne drittmittelfinanziertes Personal – stieg von 113.362 in 2005 auf rund 136.000 in 2013 an. Das entspricht einer Steigerung um rund ein Fünftel. Ferner waren an den Hochschulen 18.109 Lehrbeauftragte beschäftigt. Im Vergleich zu 11.063 Lehrbeauftragten im Jahr 2005 entspricht dies einem Zuwachs von 63,7 %. Der positive Trend gilt auch für die Entwicklung der Anzahl der Professorinnen und Professoren: Ende 2005 lehrten und forschten 37.865 Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen, im Jahr 2013 sind es 45.013; das entspricht einer Steigerung um 7.148 bzw. 18,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihre Zahl um 2,6 % gestiegen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 12 Übersicht 5: Personalkategorien 2013 und Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2005 (Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal und Lehrbeauftragte in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) Mit der Einstellung zusätzlichen Personals hat sich die positive Entwicklung in einem der Schwerpunkte des Hochschulpakts auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Zu diesem Anstieg haben neben dem Hochschulpakt verschiedene Ländermaßnahmen und Bund-Länder-Programme beigetragen . Im Vergleich zum Vorjahr ist der Personalbestand um 2,7 % gestiegen“ (Ebenda: 12). 3.2.2. Frauenanteil am Hochschulpersonal „Bei der Umsetzung des Hochschulpakts soll der Frauenanteil am Hochschulpersonal erhöht werden. Dies ist ebenfalls das Ziel vieler Initiativen in den Ländern. Auch bei Bund-Länder-Programmen , wie dem Professorinnenprogramm und der Exzellenzinitiative spielen Gleichstellungsaspekte eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Programme des Bundes und der Länder maßgeblich dazu beigetragen haben, in den Hochschulen Gleichstellungsbemühungen zu befördern. Die Effekte des Hochschulpakts können daher nicht isoliert betrachtet werden. Übersicht 6: Anteil von Frauen an Personalkategorien 2013 gegenüber 2005 (Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal und Lehrbeauftragte in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) Der Anteil von Frauen an Professuren insgesamt ist von 14,3 % im Jahr 2005 auf 21,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 5.412 auf nun 9.587 Professorinnen bei insgesamt 45.013 Professuren. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Frauenanteil 20,4 % betrug, sind 630 Professorinnen mehr zu verzeichnen (+ 7,0 %). Beim hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (ohne drittmittelfinanziertes Personal) ist die Entwicklung ähnlich positiv: der Frauenanteil ist von 26,2 % im Jahr Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 13 2005 auf 33,7 % im Jahr 2013 gestiegen. In VZÄ entspricht das im Berichtsjahr 45.964 Frauen und somit 16.244 mehr als 2005, eine Steigerung um 54,7 %. Geringer fällt dagegen die Steigerung des Frauenanteils bei den Lehrbeauftragten (in VZÄ) aus: hier hat sich die Zahl der Frauen seit 2005 zwar um rund 2.705 und somit um 78,3 % auf 6.160 erhöht, ihr Anteil stieg in diesem Zeitraum allerdings nur von 31,2 % auf 34,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind 403 weibliche Lehrbeauftragte hinzugekommen (+ 7,0 %). Abbildung 9: Entwicklung des Frauenanteils in verschiedenen Personalkategorien, 2005 = 100 Das Ziel der Steigerung des Frauenanteils wurde damit – im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten – an den Hochschulen über alle Personalkategorien hinweg erfolgreich verfolgt. Die Länder haben auch 2013 mit Mitteln des Hochschulpakts sowie mit weiteren Programmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils die Weichen dafür gestellt, dass sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzt. Detaillierte Angaben können den Länderberichten im Anhang entnommen werden“ (Ebenda: 13ff.). 3.3. Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger 2013 „Für jeden zusätzlichen Studienanfänger im ersten Hochschulsemester, der sich im Vergleich zur Anfängerzahl des Bezugsjahres 2005 ergibt, halten Bund und Länder einen Betrag von 26.000 Euro für erforderlich. Darin ist ein Betrag von 4.000 Euro zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium enthalten. Der Bund beteiligt sich pro zusätzlichen Studienanfänger mit 13.000 Euro, die er verteilt auf vier Jahre den Ländern zur Verfügung stellt. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung des Hochschulpakts sicher und gewährleisten ein qualitativ hochwertiges Studium. Sie erbringen damit über die Gesamtlaufzeit finanzielle Leistungen, die den ihnen zu- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 14 fließenden Bundesmitteln vergleichbar sind. Die unterschiedliche Höhe der Bundes- und Landesmittel ist durch Solidarmechanismen bedingt, die den Stadtstaaten und den ostdeutschen Ländern aufgrund ihrer besonderen Ausgangslage zugutekommen. Die in einem Jahr bereitgestellten Bundes- und Landesmittel müssen nicht deckungsgleich sein. Im Jahr 2013 haben Bund und Länder gemeinsam fast 3,2 Mrd. Euro für zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger im Rahmen des Hochschulpakts bereitgestellt; davon stammten 1,85 Mrd. Euro vom Bund und 1,32 Mrd. Euro von den Ländern. Übersicht 7: Bereitgestellte Bundes- und Landesmittel im Jahr 2013 Von den Bundesmitteln flossen über 72,5 % an die westdeutschen Flächenländer, 13,3 % gingen an die Stadtstaaten. Die ostdeutschen Flächenländer partizipierten mit 14,1 % an den Bundesmitteln . Bei den Landesmitteln wurde mit 82,0 % der größte Teil von den westdeutschen Flächenländern bereitgestellt. Von den Stadtstaaten kamen 10,0 % der Landesmittel, von den ostdeutschen Flächenländern die übrigen rund 7,9 %. Die Bereitstellung von Landesmitteln erfolgt in mehreren Ländern in spezifischen Hochschulpaktprogrammen oder einem entsprechenden Haushaltstitel im Landeshaushalt. In anderen Län- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 15 dern werden die Mittel durch Aufwüchse der Globalbudgets für Hochschulen bereitgestellt. Unabhängig von der konkreten Veranschlagung im Landeshaushalt führt jedes Land in notwendigem Umfang Maßnahmen zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und zur Umsetzung der vereinbarten Ziele durch“ (Ebenda: 16ff.). Übersicht 8: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für Hochschulen im Jahr 2013 (Grundmittel in Mio. €) (Ebenda: 18). 3.4. Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts in den Ländern „Die Länderberichte zur Umsetzung des Hochschulpakts im Jahr 2013 folgen einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten, einheitlichen Gliederung: Im Abschnitt ´Entwicklung bezüglich der im Hochschulpakt verabredeten Ziele` erfolgt eine kurze Einschätzung der Studienanfängerzahlen. Dabei werden länderspezifische Besonderheiten und Hintergründe dieser Entwicklung erläutert. Außerdem wird die Entwicklung des Personalbestands inkl. einer Berücksichtigung des Frauenanteils bei Professuren und sonstigem wissenschaftlichen Personal bewertet sowie die Betreuungssituation kommentiert. Der Abschnitt ´Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts` untergliedert sich in: a) Hochschulpolitische Maßnahmen, die speziell für zusätzliche Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpakts entwickelt wurden. Hier werden insbesondere Programme oder Maßnahmen dargestellt, die der Umsetzung des Hochschulpakts in den Ländern dienen. Dabei wird erkennbar, wie die Bundesmittel und eigene Landesmittel verwendet wurden. Länderübergreifend wurden die Mittel aus dem Hochschulpakt häufig zur Einstellung zusätzlichen Personals verwendet. Auch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten für Lehrveranstaltungen wurde in einer Vielzahl von Ländern aus Hochschulpaktmitteln finanziert. (…) b) Hochschulpolitische Programme, die auch den zusätzlichen Studienanfängern zugutekommen . Hier führen die Länder Programme und Maßnahmen auf, die zumindest anteilig den Studienanfängern zugutekommen und die Gesamtfinanzierung der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger damit ebenfalls sicherstellen und benennen hierfür – soweit möglich – auch Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 16 den Mittelansatz. Diese Programme und Maßnahmen sind weit gefächert und werden speziell vor dem Hintergrund spezifischer landesinterner Herausforderungen aufgelegt. Darunter fallen beispielsweise der Ausbau der sozialen Infrastruktur (z.B. Wohnheime, Mensen, Bibliotheken ), die Bereitstellung zusätzlicher Beratungsangebote oder Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit an Hochschulen“ (Ebenda: 19f). 3.5. Zusammenfassung und Ausblick zum Hochschulpakt 2020 Die GWK zieht in ihrem Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts im Jahr 2013 eine positive Bilanz und erklärt, dass auch im siebten Jahr des Hochschulpakts 2020 seine Ziele erfolgreich umgesetzt worden seien. „Bund und Länder haben im Jahr 2013 gemeinsam fast 3,2 Mrd. Euro für zusätzliche Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpakts bereitgestellt. 1.9 Mrd. Euro hat davon der Bund aufgebracht , 1,3 Mrd. Euro die Ländergemeinschaft. Die Zahl der Studienanfänger im Jahr 2013 stieg gegenüber 2005 um 40 %. In den westdeutschen Flächenländern betrug der Anstieg 46 %, in den Stadtstaaten 45 %. Trotz der demographischen Entwicklung in den ostdeutschen Ländern, die zu einem Rückgang der Schulabsolventen führt, ist es dort gelungen, die Zahl der Studienanfänger um 7 % gegenüber 2005 zu steigern. Ohne Bildungsausländer beträgt der Anteil der Studienanfänger im Jahr 2013 an der altersspezifischen Bevölkerung 47,9 % und ist damit seit 2005, als er 34,3 % betrug, stark gestiegen. Unter Einbeziehung der Bildungsausländer betrug die Studienanfängerquote im Jahr 2013 53 % und hat damit einen neuen Höchstwert erreicht. 2005 lag dieser Wert bei 37 % einer Altersklasse. An den Universitäten stieg die Zahl der Studienanfänger gegenüber 2005 um 27 % an, an Fachhochschulen um 66 %. Dies entspricht einer Zielsetzung des Hochschulpakts, den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen zu erhöhen. Im Fächervergleich gab es seit 2005 besonders starke Zuwächse bei den Studienanfängern in den Ingenieurwissenschaften (+ 60 %), in Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften (+ 58 %) sowie in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (+ 43 %). Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) ist seit 2005 um rund ein Fünftel gestiegen, die der Professoren hat sich um 19 % erhöht. Die Zahl der Lehrbeauftragten ist um 64 % gestiegen. Entfielen 2005 an den Universitäten auf eine wissenschaftliche Vollzeitstelle 18,2 Studierende, so hat sich die Betreuungsrelation 2013 trotz des starken Anstiegs der Studienanfängerzahlen nur leicht auf rund 19,0 verschlechtert (ohne Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften). An den Fachhochschulen hat sich die Betreuungsrelation von 25,5 in 2005 auf 24,9 in 2013 leicht verbessert . Der Frauenanteil am hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulpersonal (in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) hat sich von 26 % in 2005 auf 34 % im Jahr Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 17 2013 erhöht. Der Anteil der Professorinnen an der Professorenschaft ist auf über 21 % (2005: 14 %) gestiegen. Der Hochschulpakt hat seine quantitativen Ziele bislang deutlich übererfüllt. 2014 hat die Kultusministerkonferenz eine neue Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen für die kommenden Jahre vorgelegt, nach der mit einer anhaltend hohen Zahl von Erstsemestern zu rechnen ist. Auf dieser Grundlage haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Länder am 11. Dezember 2014 den Hochschulpakt III beschlossen, der die Anzahl der bis 2015 finanzierten zusätzlichen Studienanfänger ein weiteres Mal erhöht und den Hochschulpakt bis zum Jahr 2020 mit Ausfinanzierung bis 2023 mit einem Finanzvolumen von bis zu 19,3 Mrd. Euro zusätzlich fortschreibt. In den Jahren 2015 bis 2020 sollen im Rahmen des Hochschulpakt III weitere bis zu 760.033 zusätzliche Studienanfänger aufgenommen werden. Der Hochschulpakt wird dann auch gezielt Maßnahmen finanzieren, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Ein ausdrückliches Ziel wird es auch sein, mehr beruflich Qualifizierten den Weg in die Hochschulen zu eröffnen“ (Ebenda: 21f.). 4. Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2016 – 20204 „Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben im Juni 2005 mit dem Ziel, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen beschlossen. 2009 haben sie den Pakt für Forschung und Innovation bis 2015 fortgeschrieben. Der Pakt wird nunmehr für die Jahre 2016 bis 2020 fortgesetzt. In einem jährlichen Monitoring der zur Erreichung der Ziele des Paktes für Forschung und Innovation ergriffenen Maßnahmen haben Bund und Länder sowie die Wissenschaftsorganisationen festgestellt, dass der Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative einen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft angestoßen haben, der sich nur längerfristig vollziehen kann. Mit seiner Kombination aus gemeinsamen forschungspolitischen Zielen, finanzieller Planungssicherheit und verbesserten Rahmenbedingungen stärkt der Pakt für Forschung und Innovation die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland. Zusammen mit der High Tech-Strategie des Bundes und den Innovationsstrategien der Länder legt er die Basis für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Zu seiner Unterstützung ist eine Fortsetzung und Weiterentwicklung der begonnenen strategischen Maßnahmen notwendig; dabei wird die Auswertung der in der bisherigen Laufzeit erstellten Monitoring-Berichte in der Akzentuierung der forschungspolitischen Ziele des neuen Paktes berücksichtigt. I. Bund und Länder wollen im Einvernehmen mit den Wissenschaftsorganisationen in diesem Zusammenhang die nachstehend aufgeführten forschungspolitischen Ziele erreichen. Die Konkretisierung dieser für alle Organisationen gemeinsam geltenden Ziele durch organisationsspezifische 4 Der nachfolgende Text stammt aus: GWK (2014). Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2016 – 2020. http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/PFI-III-2016-2020.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 18 Ziele wird auch künftig entsprechend der Funktion und Aufgabenstellung der Wissenschaftsorganisationen und dem erreichten Sachstand differenzieren. 1. Dynamische Entwicklung des Wissenschaftssystems Neue Forschungsgebiete und Innovationsfelder sollen frühzeitig identifiziert und strukturell erschlossen werden; hierzu ist das Aufgreifen neuer, auch risikoreicher Forschungsthemen erforderlich . Die Wissenschaftsorganisationen sollen ihre Portofolio- oder Themenfindungsprozesse ausbauen und das schnelle Aufgreifen neuer Themen unterstützen und ihre jeweiligen internen Prozesse zur Erschließung neuer Forschungsfelder weiterentwickeln, verstärken und systematisieren . Dazu sind auch Governance-Instrumente und Transparenz fortzuentwickeln. Insgesamt gilt es, eine angemessene Balance zu halten zwischen Planungssicherheit für die laufenden Aktivitäten und der strategischen Handlungsfähigkeit für das Ergreifen neuer Initiativen“ (Ebenda: 1). „In diesem Zusammenhang kommt der Vernetzung der Forschungseinrichtungen mit den Hochschulen und der organisationsübergreifenden Vernetzung besondere Bedeutung zu; damit wird zugleich das Ziel einer regionalen Entwicklung von Wissenschaftsstandorten von überregionaler Bedeutung verfolgt. Bund und Länder erwarten deshalb von den Forschungsorganisationen, dass sie die internen strategischen Prozesse organisationsübergreifend vernetzen und den forschungsstrategischen Dialog der Akteure des Wissenschaftssystems auch über Organisationsgrenzen hinweg und unter Einbeziehung der Wirtschaft intensivieren und ihre forschungsstrategischen Entscheidungen transparent machen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll vor dem Hintergrund der Dynamik der internationalen Forschung ihre Förderformen regelmäßig überprüfen und weiterentwickeln, so dass sie das Etablieren innovativer Forschungsfelder mit Hilfe ihres Programmangebots unterstützen und in besonderer Weise Interdisziplinarität und Projekte mit hohem Risiko fördern kann. Ein zentrales Element zur Sicherung der Qualität wissenschaftlicher Leistungen und der Effizienz des Wissenschaftssystems ist der Wettbewerb um Ressourcen. Die Forschungsorganisationen sollen ihre Instrumente des organisationsinternen Wettbewerbs kontinuierlich weiterentwickeln und effizient ausgestalten; Bund und Länder erwarten von ihnen, dass sie zugunsten übergeordneter strategischer Anliegen auch finanziell Prioritäten setzen. Auch am organisationsübergreifende Wettbewerb sollen sie sich mit dem Ziel der Leistungssteigerung des Wissenschaftssystems verstärkt beteiligen. Zur Entwicklung, zum Bau und Ausbau und zum Betrieb zum Teil international einzigartiger Forschungsinfrastrukturen ist das Engagement der Forschungsorganisationen weiter auszubauen. Dies ist erforderlich, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Einbindung in die internationale Forschung zu stärken und für die Wissenschaft in Deutschland leistungsfähige Forschungsinfrastrukturen – nicht nur technischer Art – insbesondere auch zur Nutzung durch die Hochschulen bereitzustellen. Dazu gehört auch die Gewährleistung eines professionellen Managements für Planung, Bau und Betrieb von großen Projekten und Infrastrukturen. Digitale Informationen sollen verstärkt disziplinen- und organisationenübergreifend zugänglich und nutzbar gemacht werden, Chancen der Digitalisierung koordiniert genutzt werden und Open Access-Angebote aktiv ausgebaut und genutzt werden“ (Ebenda: 2). 2. Vernetzung im Wissenschaftssystem „Die Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems ist Teil seiner Stärke; Arbeitsteilung im Wissenschaftssystem erfordert jedoch auch Kooperation der spezialisierten Akteure. Bund und Län- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 19 der würdigen die Vielzahl und Vielfalt bestehender und sich entwickelnder Kooperationen innerhalb der Forschungsorganisationen. Neben der organisationsinternen Vernetzung, deren Stärkung kontinuierlich zu verfolgendes Ziel bleibt, wird ein verstärkter Fokus insbesondere auf die Vernetzung von Forschungsorganisationen und Hochschulen sowie zwischen den Forschungsorganisationen und sonstigen Forschungseinrichtungen gelegt, nicht zuletzt im Hinblick auf die Erschließung neuer Forschungsbereiche von überregionaler Bedeutung. Das Portfolio der Kooperationen soll neben den personen- und regionenbezogenen Kooperationen die Leistungsdimensionen von Wissenschaft (insbesondere Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Infrastrukturen, Wissens- und Technologietransfer) ebenso berücksichtigen wie projektförmige, mittel- und langfristige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit einschließlich innovativer Kooperationsformen umfassen. Die Forschungsorganisationen sollen neue Kooperationen auch dafür nutzen , sich verstärkt am nationalen und internationalen organisationsübergreifenden Wettbewerb zu beteiligen. 3. Vertiefung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit Die Wissenschaftsorganisationen sollen bei der Umsetzung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Internationalisierungsstrategien einen Schwerpunkt auf den Ausbau von Kooperation über die Grenzen von Organisationen hinweg legen; besonderes Gewicht kommt der aktiven Gestaltung des Europäischen Forschungsraums und der Beteiligung an Horizont 2020 zu. Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategien soll das Ziel haben, dass sich die Forschungsorganisationen in geeigneten Forschungsfeldern international platzieren, an der internationalen Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern adäquat teilhaben und ihre internationale Attraktivität für den Ausbau von Forschungskapazitäten nutzen. Dazu sollen sie internationale Kooperationen zu bedeutenden Forschungsthemen eingehen, sich Zugang zu attraktiven, internationalen Forschungsstandorten verschaffen und sich aktiv an den Wissensströmen der Welt beteiligen, um damit einen Mehrwert für den Wissenschaftsstandort Deutschland herbeizuführen . Sie sollen Kooperationen mit exzellenten internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und mit strategisch relevanten Ländern weiterhin ausbauen und den europäischen Forschungsraum aktiv mitgestalten. Unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der Forschung in der Welt müssen die Wissenschaftsorganisationen Prioritäten setzen und dabei einbeziehen, ob und inwieweit die Ziele erreicht wurden oder in angemessener Zeit erreicht werden können“ (Ebenda: 2f.). 4. Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft „Grundlagenforschung wie angewandte Forschung gehören zu den notwendigen Voraussetzungen für die langfristige Zukunftssicherung, für Beantwortung drängender gesellschaftlicher Herausforderungen und für künftigen materiellen und immateriellen Wohlstand. Das Ziel einer weiteren Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft soll zur Steigerung wirtschaftlicher Wertschöpfung sowie zur Intensivierung und Beschleunigung von Innovationsprozessen und gesellschaftlicher Nutzung von Forschungsergebnissen beitragen. Die Wissenschaftsorganisationen werden auf der Grundlage spezifischer Gesamtstrategien zum Wissensund Technologietransfer ihre entsprechenden Aktivitäten weiterhin und kontinuierlich ausbauen . Ziel einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist es insbesondere, zum beiderseitigen Nutzen die Lücke zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung auf der einen und Markteinführung auf der anderen Seite zu schließen und die Ergebnisse der Grundlagenforschung rascher als bisher in innovative Produkte, Wertschöpfungsketten Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 20 und hochwertige, zukunftssichere Arbeitsplätze umzusetzen. Dabei müssen die Prüfung der industriellen Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen und erste Schritte einer Produktentwicklung größeres Gewicht erhalten. Besonderes Gewicht wird auf langfristig angelegte und strategische Forschungskooperationen mit Unternehmen und Hochschulen, die Nachhaltigkeit von Transferstrategien und regionalen Kooperationsstrukturen, auf Know-how-Transfer insbesondere über Ausgründungen und Lizenzvereinbarungen sowie auf die Qualifizierung von Fachkräften gelegt; regionale Profilierung wird dadurch befördert. Notwendig ist auch, dass die Wissenschaft für den gesellschaftlichen Diskurs Impulse setzt und fachlich fundierten Rat gibt. Eine intensive Wissenschaftskommunikation ist unabdingbar, auch als Instrument des Wissenstransfers in die Gesellschaft. Die Wissenschaftsorganisationen sollen weitere Elemente entwickeln, die eine frühzeitige Heranführung junger Menschen an Wissenschaft und Forschung sowie eine frühe Entdeckung und kontinuierliche Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewirken. 5. Gewinnung der besten Köpfe für die deutsche Wissenschaft Bund und Länder wollen die Wissenschaftsorganisationen nach Möglichkeit weiterhin dabei unterstützen , angesichts der nationalen wie internationalen Konkurrenz das zur Erfüllung ihrer jeweiligen Mission auf höchster Leistungsstufe erforderliche Personal zu gewinnen und zu halten. Hierzu haben sie im Rahmen der Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes flexible Bewirtschaftungsbedingungen geschaffen. Die Wissenschaftsorganisationen sollen zusätzliche Anstrengungen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen unternehmen, um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen oder zu halten. Sie sollen attraktive, international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten und organisationsspezifische Personalentwicklungskonzepte einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen eines übergreifenden Arbeitsmarktes etablieren; das umfasst unter anderem die Aspekte früher wissenschaftlicher Selbständigkeit, tenure track, verantwortlichen Umgangs mit Befristungen, diversity management, Ausbildung nichtwissenschaftlichen Personals. Zur Gewinnung der Besten und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sollen die Wissenschaftsorganisationen die Kooperation untereinander und mit Hochschulen weiter ausbauen. Sie sollen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verschärfenden internationalen Konkurrenzsituation Priorität einräumen. Dabei sollen sie spezifische Angebote an den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Ausland richten, um in Hinblick auf das angestrebte Wachstum an Forschungsaktivitäten in hinreichendem Umfange talentierten und gut qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen“ (Ebenda: 3f). 6. Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse „Die Wissenschaftsorganisationen sollen ihre Aktivitäten, chancengerechte und familienfreundliche Strukturen und Prozesse zu gewährleisten, deutlich weiter verstärken. Vorrangiges Ziel bleibt weiterhin, signifikante Änderungen in der quantitativen Repräsentanz von Frauen insbesondere in verantwortungsvollen Positionen des Wissenschaftssystems zu realisieren; Bund und Länder legen besonderes Gewicht darauf, dass die für 2017 festgelegten Zielquoten für Frauen auf allen Karrierestufen und insbesondere in wissenschaftlichen Führungspositionen erreicht und für einen anschließenden Zeitraum neue, ambitionierte Zielquoten definiert werden. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 21 Hierzu ist es erforderlich, dass die Wissenschaftsorganisationen zweckmäßige Gesamtkonzepte etablieren, die u.a. eine chancengerechte Gestaltung von Prozessen zur Besetzung von Leitungsfunktionen , deren Dokumentation, ein chancengerechtes Karrieremanagement und familienfreundliche Organisationsmodelle umfassen. In wissenschaftlichen Führungsgremien soll ein Frauenanteil von mindestens 30 % erreicht werden. II. Bund und Länder wollen den im weltweiten Wettbewerb stehenden Wissenschaftsorganisationen konkurrenzfähige Rahmenbedingungen gewährleisten. Dazu gehören hinreichende Autonomie und Flexibilität im Haushalts- und Personalwesen sowie im Bau-, Vergabe- und Beteiligungsrecht . Hierzu haben Bund und Länder unter anderem im Rahmen der Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes flexible Bewirtschaftungsbedingungen geschaffen; sie überprüfen kontinuierlich , ob und welche Änderungen erforderlich sind. Bund und Länder bemühen sich darum, den Wissenschaftsorganisationen die erforderliche finanzielle Planungssicherheit zu gewähren. Sie streben – vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsverhandlungen mit den Einrichtungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften – an, den einzelnen Wissenschaftsorganisationen jährlich einen Aufwuchs der Zuwendung um 3 % zu gewähren. Die Länder gehen davon aus, dass der Bund in Zukunft den Aufwuchs allein finanziert; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Der Bund erwartet, dass die Länder den Hochschulen adäquate Steigerungen der Mittelausstattung zur Verfügung stellen. Bei Entscheidungen über die Verwendung des Aufwuchses ist der Balance zwischen strategischer Handlungsfähigkeit der Einrichtungen und mittelfristiger Planungssicherheit Rechnung zu tragen. Die Wissenschaftsorganisationen werden auf der Grundlage dieser finanziellen Planungssicherheit ihre erfolgreichen Forschungs- bzw. Forschungsförderungsaktivitäten zwecks Erreichung der gemeinsamen forschungspolitischen Ziele fortsetzen und dazu die in gesonderten Erklärungen darzulegenden Maßnahmen ergreifen, einschließlich budgetrelevanter interner Anreize in geeigneten Fällen. Sie werden ein wissenschaftsadäquates Controlling durchführen und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz jährlich nach von Bund und Ländern definierten Parametern den Fortschritt transparent machen“ (Ebenda: 5). Die Stellungnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Fraunhofer Gesellschaft, der Helmholtz‐Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft sowie der Leibniz-Gemeinschaft zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation (Pakt III) sind unter der gleichen Internetadresse abgelegt und werden als Anlagen beigefügt. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 036/16 Seite 22 5. Literatur- und Quellenverzeichnis BMBF (2015). Hochschulpakt 2020. https://www.bmbf.de/de/hochschulpakt-2020-506.html Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK (2014). Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2016 – 2020. http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/PFI-III-2016-2020.pdf Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK (2015a). Hochschulpakt 2020. http://www.gwkbonn .de/themen/wissenschaftspakte/hochschulpakt-2020/ Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK (2015b). Hochschulpakt 2020. Bericht zur Umsetzung im Jahr 2013. http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-43-Hochschulpakt-Umsetzung -2013.pdf Anlagen Beitrag der Helmholtz‐Gemeinschaft: Fortführung des Pakts für Forschung und Innovation 2016 – 2020 Erklärung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation (Pakt III) Pakt für Forschung und Innovation Fortschreibung 2016 – 2020 Erklärung der Fraunhofer Gesellschaft: Pakt für Forschung und Innovation ab 2016 (PAKT III) Erklärung der Max-Planck-Gesellschaft: Pakt für Forschung und Innovation 2016-2020 Grundlage für eine Weiterentwicklung der Leibniz-Gemeinschaft als erfolgreiche Forschungsorganisation Gemeinsame Quelle: http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/PFI-III-2016-2020.pdf