© 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 026/19 Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung durch die Bundesländer Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 2 Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung durch die Bundesländer Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 026/19 Abschluss der Arbeit: 13.03.2019 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung 4 2. Geplante Umsetzung durch die Bundesländer 5 3. Verteilung der Bundesmittel 7 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 4 1. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung 1 (auch „Gute-KiTa-Gesetz“ genannt) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Dies entspricht 1,375 Milliarden pro Jahr. Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet, weshalb verschiedene Wege existieren, die zu einer besseren Kinderbetreuung führen. Nach Angabe des BMFSFJ entscheiden die Bundesländer selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen. Die Maßnahmen können z. B. einen verbesserten Betreuungsschlüssel, die Errichtung kindgerechter Räumen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Bildung umfassen. Insgesamt wurden zehn Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung identifiziert. Die 16 Bundesländer schließen zur Umsetzung dieser Maßnahmen mit dem Bund individuelle Verträge ab. Die zehn Handlungsfelder wurden vom Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft gemeinsam erarbeitet und beinhalten folgende Maßnahmen: Bedarfsgerechtes Angebot, guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, starke Kitaleitung, kindgerechte Räume, gesundes Aufwachsen, sprachliche Bildung, starke Kindertagespflege, Netzwerke für Qualität und vielfältige pädagogische Arbeit. Um mehr Gerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung zu erreichen, muss sich jede Familie auch gute Kinderbetreuung leisten können.2 „Darum werden Familien mit kleinem Einkommen von der Beitragspflicht befreit. Das bedeutet, dass Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. 1,2 Millionen Kinder haben so einen Anspruch auf beitragsfreie Kitazeit . Außerdem werden die Elternbeiträge für alle Familien sozial gestaffelt. Weitere Maßnahmen sorgen dafür, dass die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Gute Betreuung Der Erzieherberuf muss attraktiver werden. Das Gute-KiTa-Gesetz sorgt für bessere Arbeitsbedingungen . Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter können so ihr Wissen und Können besser einsetzen. Gute Chancen Alle Kinder sollen gleiche Chancen haben, um zu entdecken, was in ihnen steckt, und um ihre Talente zu entfalten. Die frühe Förderung von Kindern in der Kinderbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit - und sie soll zu gleichwertigen Lebensverhältnissen 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (2019). https://www.bmfsfj.de/blob/133310/80763d0f167ce2687eb79118b8b1e721/gute-kita-bgbl-data.pdf 2 Vergleiche: BMFSFJ (2019). Das Gute-KiTa-Gesetz. https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 5 beitragen: in Ost und West, auf dem Land und in Städten, in wohlhabenden und ärmeren Regionen . Damit es jedes Kind packt!“3 2. Geplante Umsetzung durch die Bundesländer Das neue Gute-Kita-Gesetz soll nach den Vorstellungen einiger Bundesländer eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung für Kinder und eine finanzielle Entlastung für Eltern bringen . Für einige Bundesländer ist es der Anlass, Elternbeiträge zu senken oder ein kostenloses Angebot zu machen. Andere wollen die Milliarden lieber anders verwenden. Die Autorin Stephanie Lettgen veröffentlichte am 2. Januar 2019 eine Umfrage, wie die Mittel in den 16 Bundesländern verwendet werden sollen.4 „SCHLESWIG-HOLSTEIN will zunächst die Qualität stärken und die Beiträge bis 2020 landesweit auf einen Höchstbetrag deckeln. Die Beitragsfreiheit soll aber langfristiges Ziel bleiben. Die SPD/CDU-Koalition in MECKLENBURG-VORPOMMERN will die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippe, Kita, Hort und bei Tageseltern zum Jahresanfang 2020 völlig abschaffen. Dies schlägt laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit insgesamt etwa 130 Millionen Euro jährlich zu Buche. Das Land will ihren Angaben zufolge zur Finanzierung auch die Mittel aus dem Gute-Kita-Paket des Bundes nutzen, dessen Fortführung über 2022 hinaus noch nicht gesichert ist. SACHSEN-ANHALT rechnet in diesem Jahr mit rund 13 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz – strebt aber nicht an, die Mittel für eine komplette Gebührenfreiheit zu verwenden. Es sei vor allem wichtig, etwas für die Qualität zu tun, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Das Geld soll helfen, mehr Personal in die Kitas zu bekommen und den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Das müsse aber noch in der schwarz-rot-grünen Koalition besprochen werden. Auch in HAMBURG – dort gibt es bereits seit 2014 eine fünfstündige Grundbetreuung inklusive Mittagessen für alle Kita-Kinder beitragsfrei – soll das zusätzliche Geld für die Verbesserung der Qualität genutzt werden. In RHEINLAND-PFALZ ist der Kita-Besuch für alle Kinder ab zwei Jahre seit 2010 kostenfrei. Auch dort sollen die Mittel für Investitionen in die Qualität bereitgestellt werden. In THÜRINGEN ist seit Anfang 2018 das letzte Kita-Jahr vor der Schule kostenfrei. Das Geld vom Bund will Bildungsminister Helmut Holter (Linke) für ein weiteres beitragsfreies Jahr einsetzen. Außerdem soll mit den Mitteln die Betreuungsqualität verbessert werden. Auch mehrere Vertreter der rot-rot-grünen Landesregierung hatten sich für ein weiteres kostenloses Kita-Jahr im Freistaat ausgesprochen. Entschieden ist aber noch nichts. 3 Ebenda. 4 News4Teacher (2019). “Gute-Kita-Gesetz”: Wofür die Bundesländer die zusätzlichen Milliarden tatsächlich ausgeben wollen. 2. Januar 2019. Lettgen, Stephanie. https://www.news4teachers.de/2019/01/gute-kita-gesetz-wofuer -die-bundeslaender-die-zusaetzlichen-milliarden-tatsaechlich-ausgeben-wollen/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 6 Das rot-rot-grün regierte BERLIN hatte als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett abgeschafft . Über die Verwendung des Geldes aus dem Gute-Kita-Gesetz wurde noch nicht entschieden . Angedacht ist unter anderem eine Unterstützung der Kita-Leitungen und mehr Qualifizierung für Quereinsteiger. In BADEN-WÜRTTEMBERG soll bei künftigen Investitionen die Qualität der Kinderbetreuung Vorrang vor Gebührenfreiheit haben. Eine generelle kostenlose Betreuung hält Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für sozial nicht gerecht, weil auch Besserverdienende dann nichts mehr bezahlen müssten. In BRANDENBURG darf seit Anfang August für Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung kein Elternbeitrag mehr erhoben werden. Mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes soll die Beitragsfreiheit erweitert werden. Die gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge sei damit aber nicht realistisch und auch nicht angedacht, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. NIEDERSACHSEN hatte zum 1. August 2018 Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch abgeschafft . Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Die Bundesmittel sollen unter anderem in einem Härtefallfonds für Kommunen angelegt werden, die durch den Wegfall der Elterngebühren finanzielle Probleme haben. Das von CDU und SPD regierte SAARLAND kennt bislang keine Gebührenfreiheit für die Kitas. Künftig sollen die Beiträge aber bis 2022 halbiert werden – auch das wird mit den neuen Bundesmitteln finanziert. Im Land BREMEN gilt von August 2019 an die Kita-Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Mit den erwarteten Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz sollen die Einnahmeausfälle teilweise kompensiert, aber auch die Qualität in den Kitas verbessert werden. SACHSEN plant keine völlige Abschaffung der Kita-Gebühr. «Die Qualität steht an erster Stelle», sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums der dpa. In BAYERN wird sich für Eltern schon ab April 2019 etwas ändern: Ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind für die gesamte Kindergartenzeit komme in den meisten Gegenden des Freistaates einer Beitragsfreiheit gleich, teilte das zuständige Ministerium mit. Ab 2020 sollen auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder entlastet werden. Bei dem Beschluss des Kabinetts habe das «Gute-Kita-Gesetz» aber keine Rolle gespielt. Das Geld hieraus werde für die Qualität der Betreuung eingesetzt. In NORDRHEIN-WESTFALEN ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei . Eine allgemeine Kita-Beitragsfreiheit ist derzeit nicht in Sicht, weil sie laut Familienministerium in Düsseldorf nicht finanzierbar ist. Priorität für die schwarz-gelbe Regierung hat die Verbesserung der Qualität der Kitas. In HESSEN ist bereits seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag kostenfrei. Mit den 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro seien «keine großen Sprünge möglich», sagt Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Er kritisiert, der Bund stülpe den Ländern ein Gesetz über, dessen Finanzierung nicht gesichert sei. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 7 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat allerdings mehrfach die Absicht des Bundes betont, «dauerhaft und nachhaltig» in die Qualität von Kitas zu investieren – auch über 2022 hinaus.“5 3. Verteilung der Bundesmittel Am 5. Februar 2019 veröffentlichte die Autorin Heike Anger im Handelsblatt erneut eine Umfrage darüber, was die Bundesländer mit den Kita-Milliarden planen. In ihrem Artikel werden die zuvor genannten geplanten Maßnahmen sachlich und fachlich ergänzt sowie durch eine finanzielle Darstellung der Verteilung der Bundesmittel auf die Bundesländer ergänzt. „Ab Februar soll mit jedem einzelnen Bundesland ein Vertrag darüber geschlossen werden, wie die Qualität in der frühkindlichen Bildung konkret zu steigern ist – und wie das Ganze dann vom Bund überprüft wird. (…) Das klingt nach einer Menge Bürokratie. Eine Umfrage des Handelsblatts unter allen Bundesländern zeigt indes, dass dort sehr genaue Vorstellungen herrschen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Länder können auch schon sagen, mit welchen Summen sie rechnen (siehe Grafik). (..) In Hamburg soll .. der Betreuungsschlüssel verbessert werden. Schleswig-Holstein plant, die Hälfte der Bundesmittel dafür zu verwenden. Auch Niedersachsen, das Saarland und Sachsen- Anhalt wollen den Personalschlüssel optimieren. Tatsächlich existieren sehr große regionale Unterschiede. So kommen laut einer Studie der Bertelsmann -Stiftung in Baden-Württemberg 7,1 Kindergarten-Kinder auf einen Erzieher, in Mecklenburg -Vorpommern sind es 13,4 Kinder. (…) Ebenfalls umstritten war das Vorhaben, mit den Bundesgeldern die Elterngebühren zu reduzieren . Fanden sich zunächst genaue Vorgaben im Gesetzentwurf, wie die Länder die Gebühren sozial zu staffeln hätten, wurde dieser Passus am Ende aus dem Gesetz gestrichen und eine pauschale Beitragsfreiheit aufgenommen. Bildungsexperten kritisieren das: Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert. Diese Gelder fehlten allerdings für dringende Investitionen in Qualität. Die Länder setzen auf Beitragsfreiheit (..) Mecklenburg-Vorpommern .. plant, die Mittel vollständig für die Beitragsfreiheit in der Kindertagesförderung einzusetzen. Das nordrhein-westfälische Familienministerium gab an, die Hälfte der Mittel in ´ein weiteres beitragsfreies Jahr` investieren zu wollen. Auch Schleswig-Holstein verplant die Hälfte der Mittel, ´indem die Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz landesweit auf ein Höchstniveau begrenzt werden`. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium betonte, die ´volle Beitragsfreiheit ab zwei Jahren` erreichen und Gelder dar- 5 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 8 über hinaus in Freistellungsstunden für Kita-Leitungen und mehr Praxis-Anleitung in der Ausbildung stecken zu wollen. Niedersachsen will seine ´Anstrengungen für eine gebührenfreie, aber auch hochwertige frühkindliche Bildung deutlich intensivieren`. Das rot-rot-grüne Thüringen will einen Teil der Mittel in ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr investieren . Seit Januar 2018 sei bereits das letzte Kita-Jahr beitragsfrei, dadurch sparten Eltern im Durchschnitt 1  440 Euro. Außerdem solle es eine weitere Verbesserung der Personalsituation in den Kitas geben. An armen Familien geht jede Kindergelderhöhung vorbei. Die Regierung muss deshalb ihre finanziellen Unterstützungen stärker auf Bedürftige konzentrieren. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linkspartei) (..) sagte dem Handelsblatt: ´Ich setze darauf, Beitragsfreiheit und Qualitätsentwicklung zusammenzudenken. Das sind zwei Seiten einer Medaille, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten.` Die Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) betonte: ´Die Einführung der Beitragsfreiheit trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, es besteht ein höherer Anreiz zur Berufstätigkeit beider Elternteile, weil durch den Nettoeffekt aus der Berufstätigkeit das Haushaltseinkommen steigt.` Davon profitierten insbesondere Frauen. Das Saarland, wo die Kita-Beiträge verhältnismäßig hoch sind, beabsichtigt nach eigenen Angaben , 47,5 Millionen Euro in die Halbierung der Elternbeiträge investieren zu wollen. Die restlichen 16,9 Millionen Euro sollen in qualitätsverbessernde Maßnahmen fließen wie die Stärkung von Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen. (…) Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) sagte dem Handelsblatt: ´Mir ist wichtig, dass wir das pädagogische Personal in den Kitas entlasten.` Dazu gehöre vor allem eine Entlastung der Kita-Leitungen. Diese müssten genug Zeit haben, ihre Einrichtungen weiterzuentwickeln . Berlin hat als einziges Bundesland bereits die gebührenfreie Kita für alle Kinder eingeführt. Sämtliche Bundesmittel fließen also in Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Geplant sind demnach etwa ein kostenfreies Frühstück für die Kinder, eine monatliche Gehaltszulage für Erzieher in Brennpunkt-Kitas und mehr Unterstützung bei der Qualifizierung von Quereinsteigenden . Brandenburg visiert vor allem verlängerte Betreuungszeiten an. Sachsen will mehr Vor- und Nachbereitungszeiten von Erziehern finanzieren. Sachsen-Anhalt verweist auf den hohen Altersdurchschnitt bei den Erziehern. Mittel sollen darum eingesetzt werden, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Arbeitsfeld aufzuwerten.“6 6 Handelsblatt (2019). Anger, Heike. Was die Länder mit den Kita-Milliarden planen. 05.02.2019. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gute-kita-gesetz-was-die-laender-mit-den-kita-milliardenplanen /23946004.html?ticket=ST-2229834-uZZVsrM2kwwJUX7DQHTV-ap3 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 026/19 Seite 9 Die Zuteilung der Mittel erfolgt durch eine höhere Beteiligung der Bundesländer an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Diese Einnahmen sind für die Bundesländer leicht zu kalkulieren, da die halbjährlich statistisch erfasste Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes die Grundlage zur Berechnung der Höhe der Mittel bildet. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, mit welchen zusätzlichen Haushaltszuwendungen die einzelnen Bundesländer zwischen 2019 und 2022 rechnen. Ebenda: Eigene Zusammenstellung und Berechnung *** Bundesland 2019 2020 2021 2022 Gesamt Nordrhein-Westfalen 106,7 A. aufstg. A. aufstg. 431,0 1183,7 Bayern 76,8 A. aufstg. A. aufstg. 310,4 852,2 Baden-Württemberg 65,7 A. aufstg. A. aufstg. 265,7 729,5 Niedersachsen k. A. k. A. k. A. k. A. 520,0 Hessen k. A. k. A. k. A. k. A. 410,0 Berlin 27,0 A. aufstg. A. aufstg. 110,0 302,0 Rheinland-Pfalz 24,0 A. aufstg. A. aufstg. 96,0 264,0 Sachsen 23,6 A. aufstg. A. aufstg. 95,0 261,2 Schleswig-Holstein 17,0 A. aufstg. A. aufstg. 68,0 187,0 Brandenburg 14,8 A. aufstg. A. aufstg. 59,8 164,2 Sachsen-Anhalt 13,6 A. aufstg. A. aufstg. 53,6 147,5 Thüringen 37,7 k. A. A. aufstg. 49,4 136,5 Hamburg 11,0 A. aufstg. A. aufstg. 44,0 121,0 Mecklenburg-Vorpommern 9,3 A. aufstg. A. aufstg. 37,7 103,5 Saarland 5,9 A. aufstg. A. aufstg. 23,4 64,4 Bremen 5,2 A. aufstg. A. aufstg. 21,1 57,9 Gesamt* 438,3 1665,1 5504,6 * Rundungs- und Schätzungsfehler k. A.: keine Angabe; A. aufstg.: Angaben (zum Vorjahr) aufsteigend Jahr Geschätzte Beträge aus dem "Gute-Kita-Gesetz", mit denen die Bundesländer zwischen 2019 und 2022 rechnen (in Millionen Euro)