© 2018 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 025/18 Ausbildung Gehörloser in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 2 Ausbildung Gehörloser in Deutschland Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 025/18 Abschluss der Arbeit: 23. März 2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Gebärdensprachdolmetscher/innen und verwandte Berufe 4 2.1. Aufgaben und Tätigkeiten 4 2.2. Dolmetschen 5 2.3. Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden (Transliterieren) 6 2.4. Dolmetschen in Tastalphabete / Dolmetschen für Taubblinde 6 2.5. Relaisdolmetschen 6 2.6. Dolmetschen bei internationalen Zusammenkünften 7 2.7. Die wichtigsten Einsatzgebiete beim Gebärdensprachdolmetschen: 7 2.8. Übersetzen 7 2.9. Andere Berufsmöglichkeiten und Tätigkeitsfelder 8 2.10. Beschäftigungsverhältnisse 9 2.11. Berufsvoraussetzungen, Ausbildung, Abschlüsse, Weiterbildung 9 3. Förderung und Bildung hörgeschädigter Kinder, Jugendlicher und Studierender in NRW 11 3.1. Frühförderung hörgeschädigter Kinder in NRW 12 3.1.1. Spezielle Frühförderung hörgeschädigter Kinder in NRW 12 3.1.2. Angebote im Rahmen der Allgemeinen Frühförderung 13 3.2. Schulische Bildung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in NRW 14 3.3. Berufsorientierung 15 3.4. Daten des statistischen Landesamtes 16 3.5. Studium 16 3.5.1. Gesetzliche Grundlagen 16 3.5.2. Kommunikative Hilfen und Nachteilsausgleich für Prüfungen im Studium 17 3.5.3. Beratung und Information im Studium 19 3.6. Stärken und Schwächen der Ausbildung 19 3.6.1. Stärken 19 3.6.2. Schwächen 20 4. Die Berufsbildungswerke 21 5. Weitere Bildungsanbieter 23 6. Anlage: Studenten und Studiengänge in Deutschland 27 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 4 1. Einleitung Bereits in den 60er Jahren erkannte die Wissenschaft, dass die Gebärdensprache als eigenständige Sprache zu betrachten ist, da sich ihre Grammatik deutlich von der Lautsprache unterscheidet. Mit der Etablierung des Gebärdensprachdolmetschens Mitte der 80er Jahre setzte gleichzeitig in der Gehörlosengemeinschaft eine Emanzipationsbewegung ein, die bis heute andauert. Im Selbstverständnis der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher entwickelte sich eine professionelle Berufsauffassung, in der Dolmetschen als eine zwischen zwei Sprachen und zwei Kulturen vermittelnde Dienstleistung verstanden wird. Nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. leben in der Bundesrepublik Deutschland ca. 80.000 gehörlose Personen. Genaue statistische Erhebungen sind nicht vorhanden.1 Diesen gehörlosen Menschen wird erst durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Veränderungen der schulischen und beruflichen Bildungssituation, des Arbeitsmarktes und der gesetzlichen Rahmenbedingungen führen inzwischen zu einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten sowie zu einer verstärkten Nachfrage an qualifizierten Dolmetschern für hörgeschädigte Menschen. Durch die Etablierung verschiedener Ausbildungs- und neuer Hochschulstudiengänge sowie unterschiedlicher Prüfungsgremien wird diese Entwicklung seit Mitte der 90er-Jahre unterstützt. Aufgrund der komplexen Materie und des gegebenen Zeitrahmens kann die nachfolgende Dokumentation den Themenbereich Gehörlosenbildung nur in Ansätzen darstellen. Die Dokumentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2. Gebärdensprachdolmetscher/innen und verwandte Berufe2 2.1. Aufgaben und Tätigkeiten „Gehörlose Menschen bewegen sich in allen Lebensbereichen als Minderheit in einer Gesellschaft , die mehrheitlich aus Hörenden besteht (und stoßen überall; d.V.) auf Sprachbarrieren, da sie die gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können und die hörende Mehrheit in der Regel nicht über Gebärdensprachkenntnisse verfügt. Die Schriftsprache ist für einen spontanen Austausch kein adäquater Ersatz, da ihre Verwendung erstens zu umständlich und Zeit raubend ist und sie zweitens von vielen Gehörlosen nur ungenügend beherrscht wird. Wollen Mitarbeiter dieser auf hörende Menschen ausgerichteten Institutionen (Behörden, Bildungseinrichtungen , Banken, Versicherungsunternehmen, Theater etc.) mit gehörlosen Menschen in Kontakt treten, so stoßen sie ebenfalls auf die beschriebenen Sprachbarrieren. Um eine 1 Andere (Teil)Untersuchungen berichten von wesentlich mehr Betroffenen (1,2 Millionen), wenn man die Gruppe der Schwerhörigen dazu zählt. Vergl. dazu: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (2018). Das Zahlen-Dilemma. https://www.dbsv.org/zahlen-fakten-669.html 2 Der nachfolgende Text stammt leicht verkürzt von: DGSD (2018). Berufsbild für Gebärdensprachdolmetscher /-innen und verwandte Berufe. http://www.dgsd.de/info/berufsstand/berufsbild.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 5 reibungslose Kommunikation in diesen und weiteren Bereichen zu ermöglichen, können Gebärdensprachdolmetscherinnen 3 tätig werden, die aus der gesprochenen in die gebärdete Sprache und umgekehrt dolmetschen und somit eine gegenseitige Verständigung beider Sprachgruppen ermöglichen. Unter dem Oberbegriff Translation wird das Dolmetschen und das Übersetzen zusammengefasst. Im Folgenden sollen diese beiden Tätigkeiten in Bezug auf die Situation der Übertragung von Mitteilungen zwischen Hörenden und Gehörlosen näher erläutert werden.“ 2.2. Dolmetschen „Gebärdensprachdolmetscherinnen übertragen Äußerungen aus der gesprochenen Sprache in die gebärdete und umgekehrt. In der überwiegenden Zahl ihrer Einsätze sind sie direkt in der Kommunikationssituation zugegen. (…) Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt ist, muss die jeweilige Aussage im ersten Zugriff erfasst und umgesetzt werden. Eine nachträgliche Korrektur ist in der Regel nicht möglich. Die Dolmetscherin muss deshalb über ein umfassendes sprachliches, fachliches und kulturelles Wissen verfügen, das sie in der jeweiligen Situation in Sekundenbruchteilen abzurufen hat, ohne dass ihr hierbei Hilfsmittel zur Verfügung stünden. Vor jedem Einsatz ist daher eine gründliche inhaltliche und terminologische (fachsprachliche) Vorbereitung unumgänglich. Beim Dolmetschen handelt es sich um einen hochkomplexen Prozess, welcher hohe fachliche und dolmetschtechnische Kompetenzen voraussetzt. Gleichzeitig sind Gebärdensprachdolmetscherinnen verpflichtet, ihre Arbeit gemäß ihrer Berufs- und Ehrenordnung gewissenhaft und bei höchstmöglicher Qualität auszuführen. (…) Der Dolmetschprozess lässt sich grob durch drei zeitgleich ablaufende Schritte beschreiben: - Aufnahme der ausgangssprachlichen Mitteilung - Verarbeitung - Wiedergabe der Mitteilung in der Zielsprache. Die vom jeweiligen Sprecher getätigte Äußerung muss dabei in der zielsprachlichen Produktion so wiedergegeben werden, dass sie der Mitteilungsabsicht des Sprechers entspricht. Grundsätzlich wird zwischen zwei Dolmetschtechniken unterschieden: Simultandolmetschen: Die ausgangssprachliche Mitteilung wird von der Dolmetscherin sofort in die Zielsprache übertragen. (…) 3 Die überwiegende Zahl der als Gebärdensprachdolmetscherin/Gebärdensprachdolmetscher tätigen Personen ist weiblich. Im folgenden Kapitel wird daher durchgängig die weibliche Form verwendet. Männliche Gebärdensprachdolmetscher sind hierbei immer mitgemeint. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 6 Konsekutivdolmetschen: Die ausgangssprachliche Mitteilung wird von der Dolmetscherin erst nach Beendigung einzelner Sätze, Sinnabschnitte oder der gesamten Mitteilung in die Zielsprache übertragen.“ 2.3. Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden (Transliterieren) „Im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens gibt es folgende Sonderformen, die sowohl simultan als auch konsekutiv gedolmetscht werden können: Während gehörlose Menschen sich in der Regel der Gebärdensprache (DGS) bedienen, die grammatikalisch von der gesprochenen Sprache abweicht, verwenden schwerhörige und ertaubte Menschen häufig eine Form der Visualisierung der gesprochenen Sprache: Mit Hilfe der lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) werden Sätze optisch wahrnehmbar gemacht, wobei der Satzbau der gesprochenen Sprache beibehalten, also die gleiche Grammatik verwendet wird. Beim Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden entfällt die Stufe der Umwandlung in eine andere Sprache. Stattdessen wird mit möglichst geringem Zeitabstand der gesprochene Text lautlos mitgesprochen, wobei die Wörter mit Gebärdenzeichen unterlegt werden.“ 2.4. Dolmetschen in Tastalphabete / Dolmetschen für Taubblinde „Für taubblinde Menschen wurden verschiedene taktile Kommunikationssysteme entwickelt, von denen sich in Deutschland das Lormen und das Buchstabieren von Alphabetzeichen in die Hand durchgesetzt haben. Beim Lormen ist jedem Buchstaben des Alphabets ein bestimmter Ort auf der Hand des Rezipienten zugeordnet, der berührt, gedrückt oder gestrichen wird. Beim Buchstabieren von Alphabetzeichen werden die unter Gehörlosen gebräuchlichen Handformen für die einzelnen Buchstaben des Alphabets in die Hand des Taubblinden gebärdet, so dass dieser sie abfühlen kann. Da das Ausbuchstabieren der Ausgangsmitteilung viel Zeit kostet, wird beim Dolmetschen für Taubblinde oft eine verkürzte oder zusammenfassende Form verwendet. Eine andere mögliche Form des Dolmetschens für Taubblinde ist das Gebärden unter den abfühlenden Händen des Taubblinden (taktiles Gebärden). Diese Form des Dolmetschens ist in Deutschland bisher nur wenig verbreitet. Beim Dolmetschen für Taubblinde werden neben den sprachlichen auch visuelle Informationen übermittelt.“ 2.5. Relaisdolmetschen „Beim Relaisdolmetschen ist der Ausgangstext für eine Verdolmetschung nicht die Originalrede, sondern eine gedolmetschte Version dieser Rede. Das heißt, es wird zwischen Sender und Empfänger eine weitere Dolmetscherin eingesetzt, die in der Regel selbst gehörlos ist. Relaisdolmetscherinnen kommen auf internationalen Kongressen zum Einsatz oder wenn Gespräche mit ausländischen Gehörlosen oder Gehörlosen mit eingeschränkter Sprachkompetenz gedolmetscht werden.“ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 7 2.6. Dolmetschen bei internationalen Zusammenkünften „Bei internationalen Zusammenkünften ist es häufig erforderlich, dass direkt aus einer weiteren Fremdsprache in die Deutsche Gebärdensprache bzw. aus der Deutschen Gebärdensprache in diese Fremdsprache gedolmetscht wird. Es kann ebenfalls nötig sein, dass ein in internationalen Gebärden gehaltener Vortrag in die deutsche Lautsprache übertragen wird oder umgekehrt.“ 2.7. Die wichtigsten Einsatzgebiete beim Gebärdensprachdolmetschen: - „Dolmetschen im Bildungsbereich z. B. Berufsausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung - Dolmetschen im Arbeitsleben z. B. Personalgespräche, Einarbeitungen, Besprechungen, Fortbildungen, Betriebsversammlungen - Dolmetschen im Gesundheitswesen z. B. Arztbesuche, Krankenhaus, Therapie - Dolmetschen in der öffentlichen oder privaten Verwaltung z. B. Behörden, Institutionen - Dolmetschen in Einrichtungen der Wirtschaft z. B. Handel, Banken, Versicherungen - Dolmetschen im Sozialbereich - Dolmetschen im Erziehungswesen z. B. Elternabende, Sprechtage, Schulkonferenzen - Dolmetschen im Rahmen der Judikative und Exekutive z. B. Gericht, Polizei, Rechtsanwaltskonsultationen usw. - Dolmetschen im religiösen Bereich z. B. Gottesdienste, Trauungen, Taufen, Beerdigungen - Dolmetschen in den Medien - Dolmetschen bei politischen oder kulturellen Veranstaltungen z. B. Versammlungen, Anhörungen, Museumsführungen, Stadtführungen, Theater, Kino - Dolmetschen im Freizeitbereich z. B. Sportvereine, private Feiern - Konferenzdolmetschen z. B. bei nationalen und internationalen Kongressen, Tagungen, Konferenzen.“ 2.8. Übersetzen „Übersetzerinnen übertragen schriftliche Texte in eine andere Sprache, wobei zunächst der Ausgangstext sowie die Zielgruppe analysiert und anschließend ein der Mitteilungsabsicht des Autors entsprechender Zieltext erstellt wird, der im Idealfall in Form und Inhalt mit dem Ausgangstext übereinstimmt. (…) Da es bisher keine Gebrauchsschrift für Gebärdensprache gibt, existieren keine schriftlichen Gebärdensprachtexte . Nichtsdestotrotz können Übersetzungen erforderlich werden und zwar immer Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 8 dann, wenn gebärdete Texte auf Video festgehalten sind und in Schriftsprache übertragen werden sollen, oder aber wenn schriftliche oder gesprochene Texte gehörlosen Menschen in Form eines Gebärdensprachvideos zugänglich gemacht werden sollen. Als Tätigkeitsbereiche könnten sich demzufolge theoretisch Texte aller Art ergeben (…); praktisch besteht hier jedoch derzeit nur eine minimale Nachfrage. Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn Schriftstücke Bestandteil einer Verhandlung sind und diese übersetzt werden müssen. So kann z. B. in einer Gerichtsverhandlung die Anklageschrift gegen einen Gehörlosen schriftlich vorliegen und muss dann von der Dolmetscherin vom Blatt übersetzt werden. Oder aber ein Gehörloser fordert im Rahmen einer Bildungsmaßnahme von einer Dolmetscherin die Übersetzung eines schriftlichen Prüfungstextes in Gebärdensprache.“ 2.9. Andere Berufsmöglichkeiten und Tätigkeitsfelder „Neben der Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscherin können auch andere Tätigkeiten oder verwandte Berufe ausgeübt werden. Hierzu gehören: Tätigkeiten im lexikographischen Bereich Durch die Lexikographie werden die nötigen Hilfsmittel für sprachliche Tätigkeiten sowie deren Vermittlung erstellt. Dabei muss der allgemeinsprachliche und fachsprachliche Wortschatz unter lexikographischen und terminologischen Gesichtspunkten erhoben und bearbeitet werden. (…) Im Bereich der Gebärdensprache befassen sich Lexikographen mit der Er- und Bearbeitung von Gebärdensprachlexika, der Entwicklung zweisprachiger Materialien und der Erstellung von Unterrichtsmaterialien für den Gebärdensprachunterricht. (…) Lexikographen arbeiten in Redaktionen von einschlägigen Fachverlagen, freiberuflich oder an Forschungsstätten. Forschung An Forschungsstätten arbeiten Gebärdensprachdolmetscherinnen sowohl im Bereich der Linguistik (Erforschung der Gebärdensprache, Entwicklung von Terminologiedatenbanken und Übersetzungsprogrammen etc.), als auch im Bereich der Translationswissenschaften. Lehre an Ausbildungsstätten Gebärdensprachdolmetscherinnen mit pädagogischer Befähigung arbeiten sowohl an Hochschulen als auch an anderen Ausbildungseinrichtungen als Lehrende im Dolmetschbereich. Koordination in Einsatz- und Vermittlungszentralen Gebärdensprachdolmetscherinnen werden auf Grund ihrer Sprach- und Sachkenntnis als Koordinatorinnen für Dolmetscheinsätze und die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscherinnen eingesetzt. In diesen Tätigkeitsbereich fällt u. a. die organisatorische Vorbereitung von Einsätzen, Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 9 die Akquise und Weitergabe von Vorbereitungsmaterialien sowie die Betreuung, Beratung und Information der Kunden und Dolmetscherinnen einer Einsatzzentrale. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Organisationen und Verbänden In Organisationen und Verbänden, in denen Gehörlose zusammengeschlossen oder vertreten sind, oder die sich im weitesten Sinn mit Gebärdensprache und der Gebärdensprachgemeinschaft beschäftigen, können Gebärdensprachdolmetscherinnen auf Grund ihrer Sprach- und Sachkenntnis besonders im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll tätig werden.“ 2.10. Beschäftigungsverhältnisse „Gebärdensprachdolmetschen wird entweder haupt- oder nebenberuflich ausgeübt. Hauptberufliche Dolmetscherinnen können als Selbstständige oder als Arbeitnehmerinnen tätig werden, wobei in Deutschland die selbstständige Tätigkeit überwiegt. Arbeitnehmerinnen im Angestelltenverhältnis gibt es bisher bei öffentlichen und privaten Institutionen und Einrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden , Rehabilitationseinrichtungen sowie in der freien Wirtschaft. Selbstständig arbeitende Dolmetscherinnen schließen sich vereinzelt in privaten Dienstleistungsfirmen und Dolmetscherbüros (Bürogemeinschaften) zusammen.“ 2.11. Berufsvoraussetzungen, Ausbildung, Abschlüsse, Weiterbildung „Für die Tätigkeit des Gebärdensprachdolmetschens gibt es keinen einheitlichen Zugang. Die Qualifikation für die Ausübung dieser Tätigkeit kann unterschiedlich nachgewiesen werden, wobei qualitativ graduelle Unterschiede festzustellen sind. Es besteht keine gesetzliche Regelung der Berufsausübung für Gebärdensprachdolmetscherinnen, auch ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt. Gegen eine unberechtigte Führung des akademischen Grades Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Titels staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin gibt es jedoch einen strafrechtlichen Schutz. Berufsvoraussetzungen Gebärdensprachdolmetscherinnen benötigen übersetzerische Kompetenzen sowie sprachliche und fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sprachbegabung bzw. die Beherrschung des Deutschen und der Deutschen Gebärdensprache ist zwar Voraussetzung für ein effektives und effizientes Dolmetschen, sprachliches Wissen allein ist jedoch nicht ausreichend, um dolmetschen zu können. Über die traditionellen einzelsprachlichen Fähigkeiten (Hörverständnis und Sprechfertigkeit / Sehverständnis und Gebärdenkompetenz bzw. Leseverständnis und Schreibfähigkeit) hinaus sind weitere Fähigkeiten unabdingbar, die unter dem Begriff übersetzerische Kompetenz zusammengefasst werden. Hierzu gehören: - Translatorisches Wissen (auch prozessuales Wissen) - Fachwissen bzw. Sachverhaltswissen - Kulturelles Wissen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 10 Der Begriff translatorisches Wissen umfasst das Erkennen von Text- bzw. Redestrukturen und funktionen und den Transfer derselben in die Zielsprache sowie die Beherrschung von Strategien (Umgang mit Störeinflüssen etc.) bzw. Methoden und Techniken (simultan und konsekutiv dolmetschen etc.). Darüber hinaus wird eine spezifische Begabung für das Simultandolmetschen benötigt, die durch spezielle Ausbildung und intensives Training zu einer praxistauglichen Kompetenz entwickelt werden kann. (…) Weil Dolmetscherinnen überwiegend an wechselnden Orten zum Einsatz kommen , unregelmäßige Arbeitszeiten haben und sich fortwährend auf unterschiedliche Situationen und Gesprächsteilnehmer einstellen müssen, sollten sie über ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität verfügen. Sie sind einer hohen psychischen und physischen Belastung ausgesetzt, weshalb eine gute Gesundheit und Kondition sowie ein hohes Leistungsvermögen unabdingbar sind. Da Gebärdensprachdolmetscherinnen in der Regel in Teams arbeiten, (…) - sollten sie über Teamfähigkeit sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit verfügen. - über gute organisatorischer und koordinatorischer Fähigkeiten verfügen, und - mit erworbenen Wissen über Personen und Sachverhalte überaus diskret umgehen. Um die verantwortungsvolle Tätigkeit auf einem hohen Niveau ausüben zu können, werden außerdem ein hohes Maß an intellektueller Neugier, Kreativität, abstrakt-logischem Denken und Bereitschaft zu lebenslangem eigeninitiativem Lernen benötigt. Das Dolmetschen in einzelnen Bereichen stellt darüber hinaus spezielle Anforderungen an die jeweilige Dolmetscherin: - Beim Konferenzdolmetschen werden hohe sprachliche und fachliche Anforderungen gestellt. Es wird die Fähigkeit vorausgesetzt, sich innerhalb kürzester Zeit auf der Grundlage von Kongressunterlagen und Fachliteratur in neue Gebiete einzuarbeiten. Da unmöglich im gesamten Wissensspektrum eine gute Dolmetschqualität geboten werden kann, erfolgt häufig eine Spezialisierung auf bestimmte Themengebiete. (…) - Beim Gerichtsdolmetschen ist eine breite Allgemeinbildung ebenso wichtig wie forensische Grundkenntnisse sowie die Kenntnis der juristischen Terminologie in beiden Arbeitssprachen . Daneben sind häufig Fachkenntnisse in anderen Gebieten erforderlich (Technik, Medizin o. ä.). Ausbildungsgänge und Abschlüsse In Deutschland gibt es verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten für Gebärdensprachdolmetscherinnen : - Universität mit dem Abschluss Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin bzw. Diplom-Gebärdensprachdolmetscher - Fachhochschule mit dem Abschluss Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin (FH) bzw. Diplom -Gebärdensprachdolmetscher (FH) - berufsbegleitende Ausbildungsgänge mit Zertifizierung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 11 Darüber hinaus bieten einige private Sprachenschulen und -institute sowie sonstige Einrichtungen Ausbildungen für Gebärdensprachdolmetscherinnen an, die in Niveau und Qualität äußerst unterschiedlich ausfallen und von den einschlägigen Verbänden sowie Kostenträgern nicht in jedem Fall anerkannt werden. (…) Unabhängig von einer Ausbildung gibt es die Möglichkeit, einen Qualifikationsnachweis bei einem staatlichen Prüfungsamt zu erwerben. Erfolgreiche Absolventinnen der Prüfung sind berechtigt , den Titel staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin / staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher zu führen. Weiterbildung Eine ständige Fort- und Weiterbildung auch nach Abschluss einer Ausbildung ist für Gebärdensprachdolmetscherinnen unabdingbar. Um den komplexen Anforderungen sowie den wechselnden Themen bei unterschiedlichen Einsätzen gewachsen zu sein, muss sich die Dolmetscherin in sachlicher und sprachlicher Hinsicht ständig auf dem Laufenden halten. Auch der Umgang mit neuen technischen Medien muss fortlaufend geübt und erweitert werden.“ 3. Förderung und Bildung hörgeschädigter Kinder, Jugendlicher und Studierender in NRW Im Jahr 2013 legte das Department Heilpädagogik und Rehabilitation der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln eine umfassende Studie über die „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen“ vor. Diese Studie, die dann auch zur Unterrichtung des Landtages von NRW beitrug, soll in den nachfolgenden Kapiteln beispielhaft für die Bereiche Frühförderung, Schulbildung und Studium herangezogen werden. „Das bestehende Förderschulsystem für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche in NRW umfasst neben der Frühförderung, der schulischen Bildung und der beruflichen Ausbildung für hörgeschädigte Menschen auch die Möglichkeit durch Erwerb der Hochschulreife, ein Studium aufzunehmen . Es unterscheidet sich von anderen Förderschulen …, da an den meisten Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation auch ein Frühförderzentrum und ein Kindergarten für hörgeschädigte Kinder angegliedert sind. In NRW bestehen 16 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Zwölf dieser Schulen verfügen über Frühförderzentren. Neben den Förderschulen, die entweder als Grundschule bzw. Sekundarschule oder in den meisten Fällen als Grund- und Sekundarschule eingerichtet sind, besteht in Dortmund eine Realschule für Hörgeschädigte als weiterführende Schule. Nach dem Schulabschluss können hörgeschädigte Jugendliche in Essen am Rheinisch -Westfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte entweder den schulischen Teil der beruflichen Ausbildung absolvieren oder bei entsprechenden Voraussetzungen die Kollegstufe besuchen , um eine Fachhochschulreife oder eine allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Grundsätzlich besteht parallel zu dem Förderschulangebot die Möglichkeit, entweder Teile der schulischen oder die gesamte schulische Ausbildung im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts zu absolvieren. In diesen Fällen werden die Kinder und Jugendlichen sowie die allgemeinen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 12 Schulen vom Fachpersonal der Förderschulen unterstützt und begleitet. Der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinen Schulen kann eingerichtet werden, sofern die allgemeine Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen stehen somit zurzeit für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zwei Bildungswege offen, die je nach Voraussetzungen (auf Seiten der Schülerinnen und Schüler, aber auch auf Seiten der aufnehmenden Schule) genutzt werden können . Beide Systeme sind offen und durchlässig gestaltet, so dass ein Wechsel von dem einen System in das andere möglich ist. Nach dem Schulabschluss können hörgeschädigte Absolventen eine berufliche Ausbildung anstreben oder ein Studium aufnehmen. Das Studium kann an jeder Fachhochschule oder Universität durchgeführt werden“.4 3.1. Frühförderung hörgeschädigter Kinder in NRW 3.1.1. Spezielle Frühförderung hörgeschädigter Kinder in NRW Das System der Frühförderung in Deutschland ist sehr heterogen und wird in den einzelnen Bundesländern aufgrund der regionalen und strukturellen Unterschiede verschieden geregelt. Grundsätzlich wird die Frühförderung in der Bundesrepublik Deutschland durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), die Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderverordnung-FrühV), das Schulgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen sowie die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt. Sie richtet sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder.5 „Die jeweilige Förderschule trägt die Verantwortung für die Organisation und die inhaltliche Ausgestaltung der sich an die Diagnose anschließenden Frühförderung (§ 20 AO-SF). Sie beginnt frühestens im Alter von drei Monaten, erfolgt auf Antrag der Eltern an die Schulaufsichtsbehörde und endet mit dem Eintritt in die Schule. Dazu müssen die Eltern der Schul-aufsichtsbehörde ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde vorlegen. Im Alter von 0-3 Jahren wird die Frühförderung organisatorisch als Hausfrüherziehung durchgeführt . Ab dem vierten Lebensjahr werden die Kinder in einem an die Förderschule angegliederten Förderschulkindergarten, in einem Sonderkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung gefördert (§ 20 AO-SF). In NRW gibt es 13 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, die Maßnahmen der pädagogischen Frühförderung anbieten: Aachen, Bielefeld, Bochum, Büren, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gelsenkirchen, Köln, Krefeld, Münster, Olpe und Wesel. An fast 4 Universität zu Köln - Humanwissenschaftliche Fakultät - Department Heilpädagogik und Rehabilitation. Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen . Thomas Kaul, Mathilde Niehaus, Köln, August 2013, S. 65f. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv /Dokument/MMV16-1085.pdf 5 Vergl.: Ebenda 66f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 13 allen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind zudem pädagogisch -audiologische Beratungsstellen eingerichtet. Diese sollen den Eltern u.a. in Fragen der pädagogisch-audiologischen Diagnostik, der auditiven Förderung, bei der Beschaffung und Anwendung von Hörhilfen oder bei Entscheidungen zur Förderung selbst unterstützen und beraten. Das Angebot ist für die Eltern kostenlos. Die Frühförderzentren decken über abgegrenzte Einzugsbereiche das gesamte Gebiet von NRW ab. Die Mitarbeitenden der Frühförderzentren sind durch Arbeitskreise (Frühförderung, Diagnostik) innerhalb und außerhalb von NRW vernetzt.“ (67) „Die Frühförderung hat in der Regel eine lautsprachliche Orientierung. Ein systematisches gebärdensprachliches Angebot gibt es in den Förderschulen in NRW derzeit nicht. Schulen eröffnen in Einzelfällen aber diese Möglichkeit, sofern gebärdensprachkompetente Frühfördererinnen und Frühförderer in der jeweiligen Einrichtung verfügbar sind. (…) Für taubblinde Kinder gibt es in NRW kein eigenständiges Frühförderangebot. (…) Die Frühförderung taubblinder Kinder wird in der Regel durch die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Paderborn und Düren mit beratender Unterstützung aus Hannover durchgeführt. In Einzelfällen werden Kinder auch von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation begleitet. Das Frühförderangebot ist dann in einem hohen Maße an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kinder und deren Familie angepasst. Durch die Kooperation mit der Einrichtung in Hannover ist eine wichtige fachliche Vernetzung gegeben.“6 3.1.2. Angebote im Rahmen der Allgemeinen Frühförderung „Außer den interdisziplinären Frühförderstellen und den sozialpädiatrischen Zentren bieten auch verschiedene private Frühfördereinrichtungen bzw. ambulant arbeitende, selbstständige Frühförderinnen und Frühförderer Frühfördermaßnahmen für Kinder mit einer Hörschädigung an. (…) Darüber hinaus haben auch Eltern die Möglichkeit, Unterstützung im Rahmen der Frühförderung zu erhalten. Für hörende Eltern gehörloser Kinder ist dies eine Möglichkeit, selbst im Erwerb der Gebärdensprache unterstützt zu werden. Allerdings gibt es in NRW kein umfassendes Angebot für Eltern, die Gebärdensprache zu erwerben. In einzelnen Regionen, z.B. Köln oder Essen, besteht die Möglichkeit, in Gebärdensprachschulen oder an den Volkshochschulen die eigene Kompetenz aufzubauen und zu verbessern. (..) Diese Förderangebote stehen allerdings nicht flächendeckend zur Verfügung und sind somit nur in bestimmten Regionen verfügbar. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Problemen im Bereich der Finanzierung dieser Angebote, da die Kostenträger die Maßnahmen an sich oder deren Dauer in Frage stellen.“7 6 Ebenda: 68. 7 Ebenda: 69. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 14 3.2. Schulische Bildung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in NRW „Die schulische Förderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher findet in der Regel an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation oder im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen statt. Den Förderschulen sind landesweit entsprechende Einzugsbereiche zugeordnet, so dass ein flächendeckendes Netz für die schulische Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht besteht.“8 „Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel zielgleich unterrichtet (§ 1 AO-SF). Das bedeutet, dass sie entsprechend der Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinen Schulen (Grund-, Haupt-, Realschule, Gymnasium, Berufskolleg) unterrichtet werden (§ 20 SchulG) und auch alle schulischen Abschlüsse erwerben können. (…) Gemeinsamer Unterricht In früheren Jahren sind im Gemeinsamen Unterricht ausnahmslos schwerhörige Kinder, die lautsprachlich kommunizieren, gefördert worden. Seit einigen Jahren entschließen sich immer mehr - oftmals gehörlose - Eltern, ihre gehörlosen, gebärdensprachlich kommunizierenden Kinder an allgemeinen Schulen fördern zu lassen. Diese Form des Gemeinsamen Unterrichts wird erst durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern ermöglicht, die während der gesamten Unterrichtszeit die Kommunikation zwischen den gehörlosen Kindern und Jugendlichen, den Unterrichtenden und den hörenden Mitschülerinnen und Mitschülern absichern . Gebärdensprache in der schulischen Bildung Die sprachliche Förderung hochgradig schwerhöriger und gehörloser Kinder und Jugendlicher in Deutschland ist traditionell lautsprachlich bestimmt gewesen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich jedoch eine schrittweise Öffnung und Erweiterung der pädagogischen Konzepte in Richtung einer gebärdensprachlichen Förderung vollzogen. Im wissenschaftlichen Kontext wird von einer bilingualen Förderung gesprochen, d.h. einer laut- bzw. schrift- und gebärdensprachlichen Bildung und Erziehung“.9 „Die UN-BRK verweist in ihren Ausführungen ausdrücklich auf das Recht einer gebärden-sprachlichen Bildung für gehörlose Schülerinnen und Schüler und damit auf die Verpflichtung, diese auch strukturell zu ermöglichen (vgl. § 24 UN-BRK). Eine zentrale Voraussetzung für diese Umsetzung ist qualifiziertes Personal. Seit 2003 ist Gebärdensprache verpflichtender Ausbildungsinhalt in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation an der Universität zu Köln. Dieses Ausbildungsangebot ist bei der Umstellung auf die BA-MA-Studiengänge noch einmal erhöht worden. Zurzeit findet eine Anpassung der Lehrpläne an den Europäischen Referenzrahmen für Sprachen 8 Ebenda: 70. 9 Ebenda: 71. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 15 statt, um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu ermöglichen. Darüber hinaus werden zum Abschluss des BA-Studiums bzw. als Voraussetzung für die Zulassung zum MA-Studium die gebärdensprachlichen Kenntnisse durch eine Prüfung ermittelt. Die Universität zu Köln hat das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache als Erweiterungsfach im Rahmen des Lehramtsstudiums (MA) akkreditiert. Dieses wird ab 2014 angeboten. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in NRW berücksichtigen inzwischen auch die Deutsche Gebärdensprache als Kommunikationsmittel im Unterricht gehörloser Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache wird darüber hinaus auch an einigen Schulen angeboten. NRW verfügt allerdings noch nicht über einen Lehrplan für dieses Unterrichtsfach.“10 3.3. Berufsorientierung „An allen 14 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 8-10 werden umfassende Maßnahmen zur beruflichen Orientierung angeboten. Diese reichen von berufsorientierenden Praktika, Einbindung der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, Bewerbungstrainings, Organisation von Girls Days bis zum Unterricht in Arbeitslehre. Die Förderschulen sind regional mit den Integrationsfachdiensten, Betrieben und Unternehmen vernetzt, um den Schülerinnen und Schülern Praktika und Ausbildungsplätze zu vermitteln. Die berufliche Orientierung geschieht in enger Abstimmung zwischen Schule, Eltern, Jugendlichen und den Arbeitsagenturen. Landesweit haben sich die Förderschulen bzw. die Fachkräfte, die im Bereich der Berufsorientierung arbeiten, in einem landesweiten Arbeitskreis organisiert, um Strategien, Konzepte und Erfahrungen auszutauschen. Neben den schulinternen Maßnahmen gibt es auch Leistungen von anderen Anbietern zur Berufsorientierung . (…) Das Projekt Schule trifft Arbeitswelt: zur Integration schwer behinderter Jugendlicher (STAR/Initiative Inklusion) ist das einzige Projekt, das spezifische Berufsorientierungsmaßnahmen für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler anbietet. Es wird drei Jahre vor der Schulentlassung in systematisch aufeinander aufbauenden Modulen von den Landschaftsverbänden durchgeführt. Hierzu werden die Jugendlichen von Fachkräften der Integrationsfachdienste begleitet.“11 Schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche „In NRW besteht für schwerstmehrfachbehinderte hörgeschädigte Kinder und Jugendliche … ein Angebot in den jeweiligen Förderschulen. Darüber hinaus hat sich die Max-Ernst-Schule in Euskirchen auf die Förderung von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern mit einer Schwerstmehrfachbehinderung spezialisiert. Taubblinde Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in der Schule des Taubblindenwerkes Hannover gefördert zu werden. Die Landschaftsverbände tragen hierfür die Kosten. Seit 10 Ebenda: 72. 11 Ebenda: 73. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 16 Mitte der 90er Jahre kommt es aber auch vermehrt dazu, dass taubblinde Kinder in Förderschulen in NRW beschult werden. (…) Da viele taubblinde Schülerinnen und Schüler noch über weitere komplexe Behinderungen verfügen , ist zu vermuten, dass einzelne taubblinde Kinder auch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung oder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert werden. Daten hierzu liegen nicht vor.“12 3.4. Daten des statistischen Landesamtes „Im Schuljahr 2011/2012 wurden laut IT.NRW in NRW insgesamt 127.678 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf beschult. Davon haben 5.349 Schülerinnen und Schüler den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (H&K). 2.601 Schülerinnen und Schüler werden im Sinne des AO-SF als gehörlos, 2.748 als schwer-hörig gekennzeichnet . Von diesen 5.369 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuchen insgesamt 4.704 eine Förderschule oder eine Schule für Kranke. 3.664 Schülerinnen und Schüler (1.585 Schülerinnen, 2.079 Schüler) besuchen laut IT.NRW Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation im Bereich der Frühförderung, der Grund-, Haupt- und Realschule. 1.670 Schülerinnen und Schüler haben eine Zuwanderungsgeschichte oder sind ausgesiedelte bzw. ausländische Kinder und Jugendliche. Es befinden sich zudem 80 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache. Weitere 960 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation befinden sich an einer Förderschule im Bildungsbereich Berufskolleg, am Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg Essen (RWB). Das RWB Essen hat allerdings ein bundesweites Einzugsgebiet, so dass die Daten von IT.NRW nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt wer-den können (..). Die Schulleitung des RWB Essen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass im Schuljahr 2012/13 623 Schülerinnen und Schüler aus NRW kommen. Auch hier unterscheiden sich die Erhebungszeiträume. Dennoch lässt sich etwa abschätzen, dass ca. zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler aus NRW stammen. 644 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuchen die allgemeine Schule. Eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besucht eine freie Waldorfschule in NRW.“13 3.5. Studium 3.5.1. Gesetzliche Grundlagen „Grundsätzlich ist die Hochschule aufgrund des Hochschulrahmengesetzes (HRG) dazu verpflichtet , die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um Studentinnen und Studenten mit 12 Ebenda: 74. 13 Ebenda: 75. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 17 einer Behinderung das gleichberechtigte Studieren zu ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im sind Hochschulrahmengesetz (HRG) festgehalten (§ 2 Abs. 4). (…) Die behinderungsbedingt notwendigen individuellen Hilfen zum Studium können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule als behinderungsbedingter Studienmehrbedarf finanziert bzw. teilfinanziert werden. Diese sind im Rahmen der Eingliederungshilfe behinderter Menschen (§§ 53-60 SGB XII) und der entsprechenden Verordnung nach § 60 des SGB XII, der sogenannten Eingliederungshilfeverordnung (EingIH- V0), geregelt. Anspruchsberechtigte Personen im Sinne des § 53 SGB XII sind Menschen, die gemäß SGB IX schwerbehindert sind. Die Eingliederungshilfe ist ergänzend zum HRG zu verstehen und soll den Zugang zur Hochschulausbildung ermöglichen. Leistungsträger ist der zuständige Träger der Sozialhilfe (wohnortabhängig). Allerdings ist die Gewährung der Eingliederungshilfe u.a. vom Einkommen der Eltern abhängig (§ 85 SGB XII). Leistungen der Eingliederungshilfe sind im Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nachrangig (§ 2 SGB XII). Die Eingliederungshilfe wird in der Regel nur bei einer Erstausbildung bzw. bei einem Erststudium bewilligt. (…) Diese Praxis hat zur Folge, dass z.B. einer gehörlosen Person nur in der Erstausbildung bzw. im Erststudium ein Gebärdensprachdolmetscherin oder -dolmetscher gewährt wird. Allerdings scheint sich die zuvor umrissene Rechtsauffassung allmählich zu verändern .“14 3.5.2. Kommunikative Hilfen und Nachteilsausgleich für Prüfungen im Studium „Die Gewährung von Nachteilsausgleich im Studium bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche . Zum einen soll ein barrierefreier Zugang zu Lehrveranstaltungen, Studienberatung und allen Einrichtungen einer Hochschule gewährt werden. Dies geschieht in der Regel durch sog. Kommunikative Hilfen. Zum anderen handelt es sich bei der Gewährung von Nachteilsausgleich im engeren Sinne im Rahmen von Prüfungen um einen formalen Akt, der juristisch durch die Prüfungsämter genehmigt werden muss. Kommunikative Hilfen Der barrierefreie Zugang zur Hochschule, zu den Lehrveranstaltungen und den Einrichtungen (Beratung, Bibliotheken usw.) kann in der Regel durch Kommunikative Hilfen ermöglicht oder erleichtert werden. Hierzu gehören die - Nutzung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern (Gebärdensprache und Schriftsprache), - Nutzung von Mitschreibkräften oder Tutoren, - Nutzung elektronischer Hilfen (z.B. FM-Anlagen) und die - räumlichen Rahmenbedingungen (z.B. Raumakustik, Ringschleifen, Licht, Leitsysteme für hör-sehbehinderte Lernenden) 14 Ebenda: 87. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 18 Die Nutzung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern stellt für hochgradig hörgeschädigte Studierende eine wichtige Möglichkeit dar, an Veranstaltungen der Hochschule barrierefrei teilzunehmen .“15 „Nicht alle Studentinnen und Studenten scheinen die für die Teilhabe an der Hochschulausbildung notwendigen kommunikativen Hilfen nutzen zu können. Insbesondere der entsprechende Organisationsaufwand wird von den Betroffenen als sehr aufwendig und belastend beschrieben. Die Stundenplanung muss mit der Verfügbarkeit der Dolmetscher abgeglichen werden, die Planung muss daher möglichst früh erfolgen und ggfs. mit anderen hörgeschädigten Studierenden abgestimmt werden.“16 „Zudem berichten Betroffene davon, dass die kommunikativen Hilfen und der Nachteilsausgleich zwar eigentlich zur Verfügung stehen, diese jedoch aufgrund der mangelnden Aufklärung und Information von Dozentinnen und Dozenten bzw. von Kommilitoninnen und Kommilitonen nicht bedarfsgerecht eingesetzt werden können: (…) Für schwerhörige Studierende sind die akustischen Rahmenbedingungen und die technische Ausstattung (Ringschleifen) der Räumlichkeiten der Hochschule besonders wichtig. In der Studie des Deutschen Studentenwerkes Beeinträchtigt studieren gaben hörgeschädigte Studierende aus NRW an, dass der Bedarf an technischer Ausstattung in den Räumlichkeiten der Hochschulen nur teilweise (19,7 Prozent) bzw. nicht ausreichend (49,1 Prozent) gedeckt ist. Nachteilsausgleich im Rahmen von Prüfungen Zusätzlich zu den kommunikativen Hilfen haben Studierende mit Behinderung Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: (…) Im Rahmen von Prüfungen (z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Examen) müssen Leistungen erbracht werden, die Benotungen nach sich ziehen. Die Gewährung von prüfungsrelevanten Nachteilsausgleichen ist somit ein formaler Akt, der von dem zuständigen Prüfungsamt genehmigt werden muss. Der Nachteilsausgleich wird auf Antrag gewährt. Dieser muss so gestaltet sein, dass auf der einen Seite die Chancengleichheit gewahrt bleibt, aber auf der anderen Seite auch kein Vorteil durch den gewährten Nachteilsausgleich entsteht . Was allerdings im Konkreten als Nachteilsausgleich gewertet wird, ist gesetzlich nicht festgehalten und kann daher je nach genehmigender Institution variieren.“17 „Folgende Nachteilsausgleiche werden in der Regel gewährt: - Verlängerungen von Prüfungszeiten (mündlich und schriftlich) - Zeitliche Verlängerung für die Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten - Einsatz von Schrift- und Gebärdensprachdolmetscherinnen und —dolmetschern bei Prüfungen - Verwendung von Lexika bei schriftlichen Prüfungen 15 Ebenda: 88. 16 Ebenda: 89. 17 Ebenda: 90. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 19 - Verwendung von Mikroportanlagen (…) 3.5.3. Beratung und Information im Studium Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung sind ganz besonders darauf angewiesen, dass die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Hochschulen ihre besonderen Belange berücksichtigen und barrierefrei nutzbar sind. Informations- und Beratungsangebote betreffen - vor dem Studium Fragen zur Studien- und Berufswahl, - während des Studiums Fragen zum Studium und dessen Verlauf oder - behinderungsspezifische Fragestellungen zur Nutzung der Angebote für Studierende mit Behinderung “.18 Darüber hinaus ist die Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht grundsätzlich geklärt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die kommunikativen Hilfen noch nicht beantragt sind, z.B. vor Beginn des Studiums oder in den ersten Semesterwochen nach Aufnahme des Studiums.“19 3.6. Stärken und Schwächen der Ausbildung Zusammenfassend stellen die Autoren der Studie folgende Stärken und Schwächen dar, welche die Ausbildung gehörloser bzw. schwerhöriger Kinder, Schüler und Studenten in NRW kennzeichnen . 3.6.1. Stärken - „Es bestehen durch das SchulG und das Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung (AO-SF) gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Anspruch und die Finanzierung auf Frühförderung hörgeschädigter Kinder in NRW und die Beratung ihrer Eltern regeln. - In NRW ist ein flächendeckendes Netz an Frühförderstellen eingerichtet, das ein systematisches Frühförderangebot für hörgeschädigte Kinder ermöglicht. - Die Frühförderzentren sind in den jeweiligen Regionen mit allen relevanten Fach-einrichtungen vernetzt. - In NRW ist ein flächendeckendes Netz an Förderschulen mit dem Förderschwer-punkt Hören und Kommunikation eingerichtet, was ein umfassendes und systematisches Förderangebot für hörgeschädigte Kinder in NRW ermöglicht und sicherstellt - unabhängig, ob dieses an der Förderschule oder im Gemeinsamen Unterricht stattfindet.“ (92) 18 Ebenda: 91. 19 Ebenda: 92. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 20 - „40 Prozent der von den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation geförderten hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen werden an allgemeinen Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts gefördert. - Es gibt spezifische Angebote für schwerstmehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche. - Es werden spezifische Maßnahmen zur beruflichen Orientierung hörgeschädigter Jugendlicher angeboten. - Gehörlose Eltern können ihre Rolle als Erziehungsberechtige aufgrund von kommunikativen Barrieren nicht angemessen wahrnehmen, so dass sie die Förderung und Bildung ihrer gehörlosen und hörenden Kinder nur in Ansätzen begleiten können. - Es bestehen durch das HRG, das SGB IX, das SGB XII und die EinglH-VO gesetzliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Hochschulausbildung hörgeschädigter Menschen. - Es bestehen aufgrund des SGB XII die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt individueller , behinderungsbedingter Hilfen (kommunikative Hilfen, Nach-teilsaugleich) im Studium . Die Finanzierung dieser Hilfen ist ebenfalls im SGB XII festgelegt. 3.6.2. Schwächen - Die statistischen Daten erlauben keine genaue Abgrenzung der Zielgruppen, da die Zuordnung gehörlos bzw. schwerhörig im AO-SF nicht trennscharf ist. - Es gibt keine flächendeckende strukturell eingebundene bilinguale (gebärden-sprachliche) Frühförderung und schulische Bildung in NRW. - Für hörende Eltern gehörloser Kinder gibt es nur wenige Möglichkeiten, Gebärdensprache zu erwerben. - Das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache wird nur vereinzelt angeboten. Es existiert kein offizieller Lehrplan. - Der Qualifikationsgrad der Fachkräfte in der Gebärdensprache variiert auf einer großen Bandbreite . - Es gibt kein eigenständiges Frühförder- und Schulangebot für taubblinde Kinder in NRW.“20 - „Es liegen keine statistischen Daten taubblinder Schülerinnen und Schüler in NRW vor. - Die Informations- und Beratungsmöglichkeiten für hörgeschädigte Studierende zum Anspruch auf Nachteilsausgleich und kommunikative Hilfen sind nicht ausreichend. 20 Ebenda: 93. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 21 - Die Finanzierung von Leistungen ist für einen zweiten Ausbildungsberuf/Studium nicht gesichert . - Die vorliegenden Daten erlauben keine differenzierte Darstellung der Anzahl taubblinder Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierender.“21 4. Die Berufsbildungswerke „Die Berufsbildungswerke qualifizieren junge Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf für ihre berufliche Zukunft. Sie unterstützen junge Menschen mit Behinderung durch gezielte und individuell abgestimmte Angebote zur Diagnostik, Berufsfindung, Berufsvorbereitung und zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Damit leisten Berufsbildungs-werke einen großen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft.“22 Zu den zu unterstützenden Personen zählen auch die jungen Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen . Die auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke installierte Datenbank weist insgesamt 14 Einrichtungen nach, die sich auf Auszubildende mit Hörund Sprachbehinderungen spezialisiert haben. Die ausbildenden Einrichtungen berücksichtigen dabei den Grad der Behinderung. Bei Problemen mit dem Hören unterscheidet man Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit. Menschen, die gar nicht hören können sind gehörlos. Wer sehr schlecht hört, ist schwerhörig. In der Datenbank sind folgende Berufsbildungswerke aufgeführt: Berlin: Annedore-Leber-Berufsbildungswerk, Berlin Berufsbildungswerk Dresden BerufsBildungsWerk Greifswald Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Hamburg: Berufsbildungswerk Hamburg GmbH Husum: Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum München: Berufsbildungswerk München Förderschwerpunkt Hören und Sprache Nürnberg: Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken, Hören · Sprache · Lernen Neckargemünd: Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH Neuwied: Berufsbildungswerk der Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied Olsberg: JG-Gruppe Josefsheim gGmbH Berufsbildungswerk Josefsheim Bigge Potsdam: Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, Potsdam Reken: Berufsbildungswerk Benediktushof Maria Veen gGmbH, Reken Winnenden: Berufsbildungswerk Paulinenpflege Winnenden23 21 Ebenda: 94. 22 Die Berufsbildungswerke (2018). Qualifiziert in die Zukunft. BBW für eine inklusive Gesellschaft! http://www.bagbbw.de/ 23 Die Buerufsbildungswerke (2018). Hör- und Sprachbehinderungen. http://www.bagbbw.de/der-start-in-die-ausbildung /wo-ist-das-richtige-berufsbildungswerk-bbw-fuer-mich/berufsbildungswerke-von-a-z/detailansicht-behinderungsart /?db_id=19 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 22 Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk in Berlin Als ein Beispiel für die Tätigkeit eines Berufsbildungswerks sei hier das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk in Berlin dargestellt. „Das ALBBW bildet junge Menschen mit Körper-, Sinnes-, Lern-, psychischen oder Mehrfachbehinderungen umfassend und individuell für die betriebliche und gesellschaftliche Realität in mehr als 30 verschiedenen Berufen aus. Zudem bietet das ALBBW verschiedene Maßnahmen zur Berufsorientierung und Vorbereitung an - u.a. die Arbeitserprobung, Berufsfindung und die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen durch pädagogisch geschulte Ausbilderinnen und Ausbilder und richtet sich nach dem individuellen Leistungsvermögen der jungen Menschen. Besonders qualifizierte Rehabilitationsfachkräfte der medizinischen , psychologischen sowie sozial- und sonderpädagogischen Fachdienste stehen für eine individuelle und planvolle Förderung und Hilfe zur Verfügung. Bestandteil der qualifizierten Ausbildung und Berufsvorbereitung ist die Unterstützung der jungen Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Auszubildende sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen besuchen i.d.R. die Annedore-Leber-Oberschule …, eine staatliche Berufsschule mit sonderpädagogischer Ausrichtung. Sie werden dort in kleinen Klassen unterrichtet. ALBBW und Schule arbeiten sehr eng zusammen, um den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung zu gewährleisten und das Bestehen der Abschlussprüfung zu sichern. Während der Ausbildung werden mehrwöchige betriebliche Praktika durchgeführt. Zudem wird die Verzahnte Ausbildung mit Betrieben angeboten. Die Integrationsberatung des ALBBW unterstützt die jungen Menschen bei der Arbeitsplatzsuche und bietet Arbeitgebern direkt vor Ort umfassende Beratung und Unterstützung an. Das gesamte Angebot erfüllt einen hohen Qualitätsstandard . Modern ausgestattete Ausbildungs- und Unterrichtsräume, Internat, Berufsschule und Freizeiteinrichtungen befinden sich auf dem BBW-Gelände. Ein Ausbildungshotel und Außenwohngruppen runden das Angebot ab; alles ist auf die behinderungsspezifischen individuellen Belange der jungen Menschen und auf die späteren Anforderungen des Arbeitslebens abgestimmt. Die Ausbildung kann in folgenden Berufen erfolgen: Änderungsschneider /-in Bauten- und Objektbeschichter /-in Elektroniker/ -in für Geräte und Systeme Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Fachkraft im Gastgewerbe Fachlagerist /-in Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation Fachpraktiker /-in für Holzverarbeitung Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik Fachpraktiker /-in Küche Fachpraktiker/in Hauswirtschaft Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 23 Hauswirtschafter /-in Helfer /-in im Gastgewerbe Hotelfachmann /-frau Industriemechaniker /-in Informatikkaufmann /-frau IT-Systemelektroniker /-in Kaufmann/-frau für Büromanagement Kaufmann /-frau für Dialogmarketing Kaufmann /-frau im Einzelhandel Kaufmann /-frau im Gesundheitswesen Koch / Köchin Maler und Lackierer /-in Mechatroniker /-in Metallfeinbearbeiter /-in Restaurantfachmann /-frau Servicefachkraft für Dialogmarketing Servicekraft für Schutz und Sicherheit Sport- und Fitnesskaufmann /-frau Technische (r) Produktdesigner /-in Technische(r) Produktdesigner/in Tischler /-in Veranstaltungskaufmann/-frau Verkäufer /-in Verwaltungsfachangestellter /-e Zerspanungsmechaniker /-in“24 5. Weitere Bildungsanbieter Neben den öffentlich-rechtlichen Bildungsanbietern (einschließlich Volkshochschulen) existieren auch private und gemeinnützige Bildungsanbieter im Bereich der Gehörlosenbildung, die häufig aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert werden. Ein Beispiel dafür stellt das „Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung“ dar. „Das GIB (Gesellschaft: Inklusion: Bildung) will dem Inklusionsgedanken gerecht werden und dazu beitragen, dass Menschen mit Hörbehinderung in der Gesellschaft ihren Platz finden, mit den gleichen Bildungschancen wie Hörende. Die Finanzierung des GIB erfolgt aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und der bayerischen Bezirke.“25 24 Berlin: Annedore-Leber-Berufsbildungswerk, Berlin (2018). http://www.bagbbw.de/der-start-in-die-ausbildung /wo-ist-das-richtige-berufsbildungswerk-bbw-fuer-mich/berufsbildungswerke-von-a-z/detailansicht-anbieter /?db_id=12 25 Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (2018). Das GIB. http://www.giby.de/das-gib Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 24 Das angebotene Bildungsprogramm ist sehr vielfältig und kostenpflichtig. Das beispielhaft dargestellte Kursangebot betrifft nicht nur die Aus- und Weiterbildung von Gehörlosensprachdolmetschern , sondern dient auch der beruflichen Spezialisierung und Optimierung ihres Berufsfeldes. „Unsere Schwerpunkte Ausbildung von Gebärdensprachdozenten Erste und bisher bundesweit einzige berufsbegleitende Regelausbildung für Gebärdensprachdozenten . Die meist gehörlosen Gebärdensprachdozenten vermitteln die Gebärdensprache an Interessierte . Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern Bis Juli 2015 hat das GIB eine Ausbildung für Gebärdensprachdolmetscher angeboten. Die Ausbildung erfolgte berufsbegleitend in drei Jahren und bereitete auf die Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher vor. Aktuell wird diese berufsbegleitende Ausbildung in Bayern nicht mehr angeboten. Es besteht aber seit 2015 die Möglichkeit, an der Hochschule Landshut "Gebärdensprachdolmetschen " zu studieren. Qualifizierung vonTaubblindenassistenten Das GIB hat für seinen Qualifizierung zum Taubblindenassistenten im November 2011 die Anerkennung des GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss Hörsehbehindert/Taubblind) erhalten. Damit ist das Qualifizierungsangebot des GIB in Nürnberg das zweite in Deutschland, das ein vom GFTB anerkanntes Konzept besitzt. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert 10 Monate . Weiterbildung zum Schriftdolmetscher Seit April 2015 bietet das GIB in enger Kooperation mit dem Sprachen- und Dolmetscherinstitut München (SDI) und VerbaVoice GmbH München die Weiterbildung zum Schriftdolmetscher an. Schriftdolmetscher unterstützen Menschen mit Hörbehinderung bei der Kommunikation in Ausbildung und Beruf, bei Veranstaltungen, Behördengängen, im Gesundheitsbereich, vor Gericht und in vielen weiteren Lebenssituationen. Sie übertragen lautsprachliche Inhalte wortwörtlich oder inhaltlich zusammengefasst und in Echtzeit in Schriftsprache, so dass ihre Kunden live mitverfolgen können, was gesprochen wird. Weiterbildung zum Audioberater Um insbesondere den Bedürfnissen von schwerhörigen Menschen gerecht zu werden, hat das GIB in Kooperation mit dem Bayerischen CI-Verband die Weiterbildung zur Audioberatung entwickelt . Die Qualifizierung richtet sich vor allem an ehrenamtlich oder beruflich tätige Mitarbeiter Innen, die in Einrichtungen für hörbehinderte Menschen, in der Selbsthilfe oder in Altenpflegeheimen tätig sind. Weiterbildung zum Dolmetscher für taubblinde Menschen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 25 Taubblinde Menschen sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen . Dazu gehören Kommunikationssituationen, in denen es um ein exaktes Verständnis geht und somit DolmetscherInnen für taubblinde Menschen unverzichtbar sind. Das GIB hat in Zusammenarbeit mit einem Fachbeirat die "Weiterbildung zum Dolmetscher für taubblinde Menschen " entwickelt, die zertifizierten GebärdensprachdolmetscherInnen die Möglichkeit gibt, sich fundierte Kenntnisse im Bereich Dolmetschen für taubblinde Menschen anzueignen bzw. diese zu erweitern. Fortbildungen für Gebärdensprachdozenten Auch nach der Ausbildung ist es für die Gebärdensprachdozenten sehr wichtig, sich ständig fortzubilden . Wir bieten hierfür Fortbildungen zu verschiedenen Themen an. Fortbildungen für Gebärdensprachdolmetscher Um GebärdensprachdolmetscherInnen die Möglichkeit zu bieten, sich regelmäßig weiterzubilden , bietet das GIB ein umfassendes Fortbildungsprogramm an. In den Fortbildungen werden verschiedene Aspekte der beruflichen Praxis aufgegriffen. Fortbildungen für Taubblindenassistenten Auch für Taubblindenassistenten ist es wichtig, sich nach der Ausbildung weiterzubilden. Deswegen bieten wir auch für diesen Personenkreis Fortbildungen zu verschiedenen Themen an. Kommunikationskurs Seminar für Hörgeschädigte zum Erwerb guter Kommunikationsfähigkeit (Deutsch und Gebärdensprache ). Vermittlung grundlegender Kenntnisse in Soziologie und Gehörlosenkultur. Verbessert die Voraussetzungen für den Einstieg in die Ausbildung zum Gebärdensprachdozenten. Gebärdensprachlehre Seit September 2010 bietet das GIB den Gebärdensprachkurs „Grund- und Mittelstufe“ an. Darauf aufbauend kann der einjährige Kurs „Gebärdensprache Oberstufe“ besucht werden. Die erworbenen Kenntnisse werden durch die Gebärdensprachtests Mittel-stufe und Oberstufe geprüft. Diese Zertifikate werden in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Nürnberg und der Volkshochschule München vergeben. Beratung der Vermittlungsstellen für Gebärdensprachdolmetscher Die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern erfolgt in Bayern dezentral durch die Träger der offenen Behindertenarbeit. Diese Vermittlungsstellen werden durch uns beraten. Vereinfachung der Finanzierung von Dolmetschereinsätzen Inzwischen gibt es Gesetze und Verordnungen, die die Kostenübernahme von Dolmetschereinsätzen regeln. Allerdings werden diese nicht immer umgesetzt bzw. sind den Betroffenen nicht bekannt . Hier bemüht sich das GIB, Abhilfe durch Information zu schaffen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 26 Verwaltung von Stiftungsmitteln Dem GIB werden von der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung Mittel zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern zur Verfügung gestellt.“26 26 Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (2018). Unsere Schwerpunkte . http://www.giby.de/das-gib/unsere-schwerpunkte Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 27 6. Anlage: Studenten und Studiengänge in Deutschland27 Es können keine statistisch validen Angaben über die Anzahl der Studierenden gemacht werden. Eine entsprechende Anfrage wurde vom Statistischen Bundesamt am 15. März wie folgt beantwortet : Die gewünschten Daten liegen im Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTA- TIS) nicht vor. Wir erhielten von unseren Fachkollegen dazu folgende Stellungnahme: „Das Studienfach Gebärdensprache ist kein bundeseinheitliches Studienfach, überwiegend wird es dem bundeseinheitlichen Studienfach Allgemeine Sprachwissenschaft/Indogermanisch zugeordnet . Angaben zu Studierenden, Studienanfängerinnen und –anfängern sowie Absolventinnen und Absolventen können nicht gemacht werden, da das Studienfach Gebärdensprache von den Bundesländern unterschiedlichen Studienfächern zugeordnet wird."28 Deutsche Gebärdensprache Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Abschluss: Bachelor Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 6 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Berlin Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Pflichtkombination mit Fächern: Ja Nur Nebenfach: Ja Anmerkung zum Studiengang: Zweifachbachelor (Kombinationsbachelor), nur Zweitfach in Verbindung zum Kernfach Deaf Studies ; das Studium ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können aber Umstände eintreten, die Sie daran hindern, das volle Studienprogramm zu absolvieren: z.B. eine berufliche Tätigkeit zur Finanzierung des Studiums, Kinderbetreuung und -erziehung oder die Pflege von Familienangehörigen . Wenn Sie regelmäßig nicht mehr als die Hälfte des nach Studien-und Prüfungsordnung für ein Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs belegen können, haben Sie die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. 27 Hochschulkompass (2018). Suchfeld Gebärden. https://www.hochschulkompass.de/home.html 28 E-Mail des I-Punkts des Statistischen Bundesamtes vom 15.03.2018. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 28 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Europäischer Master in Gebärdensprachdolmetschen (European Master in Sign Language Interpreting ) Hochschule: Hochschule: Magdeburg-Stendal Abschluss: Master of Arts Abschlussgrad: Master of Arts, M.A. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: zulassungsfrei, ohne NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Regelstudienzeit: 5 Semester Studienform: Berufsbegleitend; Internationaler Studiengang Studienort, Standort: Magdeburg Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Weitere Informationen Zielgruppe: siehe Zulassungsvoraussetzungen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Anmerkung zum Studiengang: Berufsbegleitendes Teilzeitstudium Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: weiterbildend Weitere Sprachen: Englisch akkreditierter Studiengang Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: zulassungsfrei, ohne NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Abschluss erstes Hochschulstudium: erster akademischer Studienabschluss Erforderliche Praxiserfahrung: Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gebärdensprachdolmetschen Nachweis eines international anerkannten ersten akademischen Abschlusses (anerkannt wird auch der Abschluss des schottischen zweijährigen Diplomstudiengangs in Gebärdensprachdolmetschen ), mindestens dreijährige berufspraktische Erfahrung als Gebärdensprachdolmetscher, sehr gute Englischkenntnisse und erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Abschluss: Master Abschlussgrad: Master of Arts, M.A. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: zulassungsfrei, ohne NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Berlin Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 29 Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester Studienfeld(er): Rehabilitationswissenschaften Weitere Informationen Zielgruppe: Absolvent(inn)en eines Bachelorstudiums Deaf Studies oder vergleichbarer Abschluss. Hauptunterrichtssprache: Deutsch Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: zulassungsfrei, ohne NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Abschluss erstes Hochschulstudium Bachelor/Bakkalaureus Berufsqualifizierender Abschluss in Deaf Studies oder einem verwandten Fach, in dem Kompetenzen in Gebärdensprache vermittelt werden; Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2; Gebärdensprachkompetenz : Mindestniveau C1; nähere Erläuterungen siehe Anlage zur ZZS Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Hochschule: Fresenius Abschluss: Master of Arts Abschlussgrad: Master of Arts, M.A. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Regelstudienzeit: 5 Semester Studienform: Berufsbegleitend Studienort, Standort: Frankfurt, Idstein Studienbeginn: nur Sommersemester Studienfeld(er): Dolmetschen, Rehabilitationswissenschaften, Übersetzen Studien-Schwerpunkte: DGS – Deutsch kontrastiv, Geschichte und Kultur, Masterthesis, Praktikum Weitere Informationen Zielgruppe: Interessierte an Gebärdensprache und der Möglichkeit in diesem Bereich weiter aufzubauen. Hauptunterrichtssprache: Deutsch akkreditierter Studiengang Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: weiterbildend Digitale Lehr- und Lerneinheiten: E-Learning Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Abschluss erstes Hochschulstudium: Bachelor/Bakkalaureus Die Bewerbung um einen Studienplatz setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium mindestens auf Bachelor-Niveau im Umfang von 180 ECTS voraus, darüber hinaus Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) auf mindestens B2-Niveau (Europarat: gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Die Eignung für das Studium wird durch eine individuelle Aufnahmeprüfung festgestellt. Diese besteht aus drei Teilen: - freie Kommunikation mit Gehörlosen - Übertragung von Deutscher Lautsprache in DGS - Übertragung von DGS in Deutsche Lautsprache Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 30 Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Universität Hamburg Abschluss: Bachelor Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 6 Semester Studienform: Vollzeitstudium; Teilzeitstudium Studienort, Standort: Hamburg Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Anmerkung zum Studiengang: Nicht als Nebenfach wählbar. Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Universität Hamburg Abschluss: Master of Arts Abschlussgrad: Master of Arts, M.A. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium; Teilzeitstudium Studienort, Standort: Hamburg Studienbeginn: nur Sommersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Weitere Informationen Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Hauptunterrichtssprache: Deutsch Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus:: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Hochschule Landshut - Hochschule für angewandte Wissenschaften Abschluss: Bachelor Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 31 Regelstudienzeit: 7 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Landshut Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen, Soziologie, Sozialwissenschaft Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch akkreditierter Studiengang Digitale Lehr- und Lerneinheiten: Blended Learning Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Zudem werden vor Studienbeginn: Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) nach Abs. 2 erwartet. Grundlage ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) in seinen Abstufungen A-C. Erwartet wird der Nachweis von Kenntnissen der DGS auf dem Niveau A2 (entsprechend einem Nachweis von mindestens 90 Unterrichtsstunden DGS). Alternativ dazu kann ein "Zertifikat Mittelstufe", ausgestellt durch das Prüfungsgremium des GIB (Gesellschaft, Inklusion, Bildung), erbracht werden. Dies entspricht in der Regel dem erfolgreichen Absolvieren der DGS- Kurse 1-4 an einer Volkshochschule (A2 GER). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Kenntnisse durch den Beleg eines entsprechenden Kurses anzueignen, der vor Beginn des Studiums zu belegen ist. Für die Aufnahme eines Studiums wird darüber hinaus die Absolvierung eines Selbsttests erwartet, an dem mindestens eine gehörlose Person beteiligt ist. Gegenstand des Tests ist die Bestätigung der Beherrschung von Grundstrukturen der Gebärdensprachgrammatik und ein Nachweis, ein einfaches Alltagsgespräch in DGS führen zu können. Weiterer Bestandteil ist ein Gespräch über das Berufsfeld Gebärdensprachdolmetschen und zu studienrelevanten Eigenschaften . Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Hochschule Magdeburg-Stendal Abschluss: Bachelor of Arts Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 8 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Magdeburg Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Studien-Schwerpunkte: Bezugswissenschaften, Gebärdensprachdolmetschen, Lebenssituation und Kultur Gehörloser, Sprachpraxis und Sprachbeschreibung Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch akkreditierter Studiengang Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 32 Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache im Umfang von 60 Unterrichtsstunden Gebärdensprachdolmetschen Hochschule: Westsächsische Hochschule: Zwickau Abschluss: Diplom (FH) Abschlussgrad: Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (FH) Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 8 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Zwickau Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen, Übersetzen Studien-Schwerpunkte: Deutsche Gebärdensprache, Dolmetschtechniken in Theorie und Praxis , Gebärdensprach-Linguistik Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Anmerkung zum Studiengang: Hörgeschädigte Menschen treffen im Alltag immer wieder auf Situationen, in denen sie in der Kommunikation mit Hörenden an Grenzen stoßen. Gebärdensprachdolmetscher haben die Aufgabe , genau diese Barrieren zu überbrücken. Um ihr Ziel zu erreichen, vermitteln sie zwischen zwei Sprachen und Kulturen. Sie sind dabei meist direkt in der Situation zugegen. Daher müssen sie über ein umfangreiches kulturelles und fachliches Wissen verfügen, um den hochkomplexen Prozess des Dolmetschens meistern zu können . Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Nachweis der Eignungsfeststellung; Gebärdensprach-Grundkurs (mindestens 40 Unterrichtseinheiten ),(Nachweis am Tag der Eignungsfestestellung) oder Nachweis über eine äquivalente Kompetenz Gebärdensprachen Hochschule: Universität Hamburg Abschluss: Bachelor Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 7 Semester Studienform: Vollzeitstudium; Teilzeitstudium Studienort, Standort: Hamburg Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 33 Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Gebärdensprachen Hochschule: Universität Hamburg Abschluss: Master of Arts Abschlussgrad: Master of Arts, M.A. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium; Teilzeitstudium Studienort, Standort: Hamburg Studienbeginn: nur Sommersemester Studienfeld(er): Dolmetschen Weitere Informationen Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Hauptunterrichtssprache: Deutsch Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/ Hören und Kommunikation Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Abschluss: Bachelor Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 6 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Berlin Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Pflege (Lehramt) Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt) Studien-Schwerpunkte: Allgemeine Rehabilitationspädagogik, Audiopädagogik, Forschungsmethoden , Gebärdensprachpädagogik, Rehabilitationspsychologie, Rehabilitationssoziologie Weitere Informationen Lehramtsbefähigung über Master möglich für Sonderpädagogische Lehrämter Anmerkung zum Studiengang: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 34 Zweifachbachelor (Kombinationsbachelor); nur als Kernfach, dazu ist ein Bachelorzweitfach zu wählen. Bei Wahl eines lehramtsrelevanten Kombinationsfaches und Erwerb von 40 SP in den Berufswissenschaften kann der Bachelorkombinationsstudiengang auf einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang vorbereiten. Das Studium ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können aber Umstände eintreten, die Sie daran hindern, das volle Studienprogramm zu absolvieren: z.B. eine berufliche Tätigkeit zur Finanzierung des Studiums, Kinderbetreuung und -erziehung oder die Pflege von Familienangehörigen . Wenn Sie regelmäßig nicht mehr als die Hälfte des nach Studien- und Prüfungsordnung für ein Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs belegen können, haben Sie die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Der Studiengang setzt Grundfähigkeiten in Deutscher Gebärdensprache (DGS) voraus, die durch einen Eingangstest nachzuweisen sind. Für Studierende ohne diese wird jeweils im Wintersemester ein einsemestriges Propädeutikum im Umfang von 10 SWS angeboten. Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Gebärdensprachpädagogik/ Hören und Kommunikation Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Abschluss: Master of Education Abschlussgrad: Master of Education, M.Ed. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Berlin Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt) Weitere Informationen Lehramt für Grundschulen Lehramt der Sekundarstufe I an allen Schulformen Lehramt für die allgemeinbildenden Fächer der Sekundarstufe II und das Gymnasium (auch Gesamtschulen ) Sonderpädagogische Lehrämter Hauptunterrichtssprache: Deutsch Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Anmerkung zum Studiengang: Auf Antrag ist auch ein Teilzeitstudium möglich. Das Lehramt an Grundschulen ist im Wintersemester mit NC. Die Lehrämter an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sind im Wintersemester ohne NC. Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Abschluss erstes Hochschulstudium Bachelor/Bakkalaureus Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 35 Master Grundschullehramt (GS) Gem. der Studien-, Prüfungs- und Zulassungssatzung (ZSP-HU) gelten folgende Mindestvoraussetzungen: - Hochschulabschluss - mindestens 45 LP in einem vertieften Fach oder im Fach Sonderpädagogik inkl. zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen - mindestens je 35 LP in zwei weiteren Fächern oder - übergangsweise - für Studierende gem. § 9a des Lehrerbildungsgesetzes des Landes Berlin oder in einem vergleichbaren Studiengang mind. jeweils 20 LP in zwei Lernbereichen - mindestens 5 LP in der Allgemeinen Grundschulpädagogik oder übergangsweise - für Studierende gem. § 9a Lehrerbildungsgesetz des Landes Berlin mind. 3 LP in der Allgemeinen Grundschulpädagogik - mindestens 10 LP in den Bildungswissenschaften, davon mindestens 5 LP für das Modul Schulpraktikum Die genannten Zulassungsvoraussetzungen sind Mindestvoraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, kann leider keine Zulassung erfolgen. Eine Zulassung zum Lehramtsmasterstudium unter Auflagen (z.B. das Nachholen bestimmter Kurse) ist an der HU leider nicht möglich. Ein Masterstudium kann im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden. Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, dürfen bis zum Abschluss nicht mehr als 30 LP fehlen. Ausführliche Informationen sind unter ZSP-HU https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung /faecheruebergreifende-satzung-zur-regelung-von-zulassung-studium-und-pruefung-zsp-hulesefassung (ab S. 96) erhältlich. Master Integrierte Sekundarschule (ISS) / Gymnasium (Gym.) / Berufsschule (BS) Gem. der Zugangs- und Zulassungssatzung der HU gelten folgende Mindestvoraussetzungen für ein Lehramtsmasterstudium: - Hochschulabschluss - mindestens 60 Leistungspunkte (LP) pro (Unterrichts-)Fach (reine Fachwissenschaft, ohne Fachdidaktik etc.; die Fächer aus dem Bachelorstudium werden im Masterstudium fortgeführt) - mindestens 20 LP in den Berufswissenschaften /Bildungswissenschaften, davon mindestens 5 LP pro Fachdidaktik sowie mindestens 5 LP Modul Schulpraktikum Die genannten Zulassungsvoraussetzungen sind Mindestvoraussetzungen . Sind diese nicht erfüllt, kann leider keine Zulassung erfolgen. Eine Zulassung zum Lehramtsmasterstudium unter Auflagen (z.B. das Nachholen bestimmter Kurse) ist an der HU leider nicht möglich. Ein Masterstudium kann im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden. Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, dürfen bis zum Abschluss nicht mehr als 30 LP fehlen. Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind unter https://www.hu-berlin.de/de/studium /beratung/faecheruebergreifende-satzung-zur-regelung-von-zulassung-studium-und-pruefung -zsp-hu-lesefassung erhältlich (ab S. 92). Deaf Studies (Sprache/ Kultur d. Gehörlosengemein.) Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Abschluss: Bachelor Abschlussgrad: Bachelor of Arts, B.A. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 6 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: Berlin Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Kulturwissenschaft Studien-Schwerpunkte: Deutsche Gebärdensprache, Linguistik, medizinische und pädagogische Grundlagen der Hörgeschädigtenkunde, soziale und kulturelle Rahmenbedingungen des Gemeinschaftslebens Gehörloser Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 36 Weitere Informationen Hauptunterrichtssprache: Deutsch Anmerkung zum Studiengang: Nur als Kernfach in Kombination mit dem Zweitfach Deutsche Gebärdensprache studierbar. Das Studium ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können aber Umstände eintreten, die Sie daran hindern, das volle Studienprogramm zu absolvieren: z.B. eine berufliche Tätigkeit zur Finanzierung des Studiums, Kinderbetreuung und -erziehung oder die Pflege von Familienangehörigen . Wenn Sie regelmäßig nicht mehr als die Hälfte des nach Studien- und Prüfungsordnung für ein Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs belegen können, haben Sie die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache. Pflichtkombination mit Fächern: Ja Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) - Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS); Fähigkeit, ein einfaches Alltagsgespräch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zu führen. Nachweise: Bescheinigung über den Besuch von 120 Unterrichtsstunden in Deutscher Gebärdensprache; ersatzweise: 20minütiges mündliches Gespräch in DGS, in dem entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Abschluss: Bachelor of Science Abschlussgrad: Bachelor of Science, B.Sc. Studientyp: grundständig Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren ) Regelstudienzeit: 6 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: München Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Pädagogik, Erziehungswissenschaft Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt) Studien-Schwerpunkte: Audiologie, Erwachsenenalter, Frühförderung, Gebärdensprache, Gehörlosenpädagogik , Inklusion, Lehramt, Phonetik, Schwerhörigenpädagogik , Sonderpädagogik Weitere Informationen Lehramtsbefähigung über Master möglich für Sonderpädagogische Lehrämter Pflichtkombination mit Fächern: Ja Hauptunterrichtssprache: Deutsch Anmerkung zum Studiengang: Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit 120 ECTS im Hauptfach und 60 ECTS im Nebenfach. Lehramtsbefähigung über Master nur im Fall der Hinzuwahl des Nebenfachs Grundschulpädagogik und -didaktik. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 37 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: örtlich zulassungsbeschränkt, mit NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren) Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Gehörlosenpädagogik Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Abschluss: Master of Science Abschlussgrad: Master of Science, M.Sc. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: München Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik Studien-Schwerpunkte: Audiologie, Erwachsenenalter, Frühförderung, Gebärdensprache, Gehörlosenpädagogik , Inklusion, Phonetik, Sonderpädagogik Weitere Informationen Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Anmerkung zum Studiengang: Ein-Fach-Masterstudiengang mit 120 ECTS. Hauptunterrichtssprache: Deutsch Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Abschluss erstes HochschulstudiumBachelor/Bakkalaureus (auch andere Abschlüsse, sofern sie als gleichwertig anerkannt sind) Eignungsfeststellungsverfahren Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Abschluss: Master of Science Abschlussgrad: Master of Science, M.Sc. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: München Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt) Studien-Schwerpunkte: Audiologie, Erwachsenenalter, Frühförderung, Gebärdensprache, Gehörlosenpädagogik , Inklusion, Lehramt, Phonetik, Sonderpädagogik Weitere Informationen Lehramt für Sonderpädagogische Lehrämter Hauptunterrichtssprache: Deutsch Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Anmerkung zum Studiengang: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 38 Ein-Fach-Masterstudiengang mit 120 ECTS für Studierende der Gehörlosenpädagogik mit Lehramtsbezug . Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Abschluss erstes Hochschulstudium: Bachelor/Bakkalaureus (auch andere Abschlüsse, sofern sie als gleichwertig anerkannt sind) Eignungsfeststellungsverfahren Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Abschluss: Master of Science Abschlussgrad: Master of Science, M.Sc. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: München Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik Studien-Schwerpunkte: Audiologie, Erwachsenenalter, Frühförderung, Gebärdensprache, Inklusion , Phonetik, Schwerhörigenpädagogik, Sonderpädagogik Weitere Informationen Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Anmerkung zum Studiengang: Ein-Fach-Masterstudiengang mit 120 ECTS. Hauptunterrichtssprache: Deutsch Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Abschluss erstes Hochschulstudium Bachelor/Bakkalaureus (auch andere Abschlüsse, sofern sie als gleichwertig anerkannt sind) Eignungsfeststellungsverfahren Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) - Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Abschluss: Master of Science Abschlussgrad: Master of Science, M.Sc. Studientyp: weiterführend Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Regelstudienzeit: 4 Semester Studienform: Vollzeitstudium Studienort, Standort: München Studienbeginn: nur Wintersemester Studienfeld(er): Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 025/18 Seite 39 Studien-Schwerpunkte: Audiologie, Erwachsenenalter, Frühförderung, Gebärdensprache, Inklusion , Lehramt, Phonetik, Schwerhörigenpädagogik, Sonderpädagogik Weitere Informationen Lehramt für Sonderpädagogische Lehrämter Hauptunterrichtssprache: Deutsch Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv Anmerkung zum Studiengang: Ein-Fach-Masterstudiengang mit 120 ECTS für Studierende, die Schwerhörigenpädagogik lehramtsbezogen studieren. Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung Abschluss erstes Hochschulstudium: Bachelor/Bakkalaureus (auch andere Abschlüsse, sofern sie als gleichwertig anerkannt sind) Eignungsfestststellungsverfahren