© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 – 024/16 Zur Verwendung des Kältemittels R1234yf Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigten Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 2 Zur Verwendung des Kältemittels R1234yf Aktenzeichen: WD 8 - 3000 – 024/16 Abschluss der Arbeit: 5. April 2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kältemittel und ihr Einsatz 4 2.1. 2,3,3,3-Tetrafluorpropen, HFO-1234yf oder R1234yf 4 2.2. 1,1,1,2-Tetrafluorethan, R134a 5 2.3. R407C 5 2.4. R410A 5 2.5. Difluormethan, R32 6 2.6. CO2, R744 6 3. Parlamentarische Vorgänge zu Kältemittel R1234yf im Jahr 2015 7 3.1. Kleine Anfrage: Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von PKWs 7 3.2. Antrag: Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen 8 4. Studienergebnisse zu R1234yf 9 4.1. ADAC Position zum neuen Kältemittel R1234yf für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen 10 4.2. Verband der Automobilindustrie (vda): Klimaanlagen und Kältemittel, Die Fahrzeughersteller haben die Entwicklung von CO₂-Klimaanlagen wieder aufgenommen 10 4.3. UBA: Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen - Entwicklung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff- Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050 11 4.4. EU Kommission: MAC Directive: no evidence to support the safety concerns 11 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 4 1. Einleitung Die Verwendung des Kältemittel R1234yf ist heftig umstritten. Es gilt zwar als klimaverträglicher als das bislang vielfach verwendete R134a, ist aber insbesondere aufgrund der erhöhten Brandgefahr nicht ohne Risiko einsetzbar. Der Autohersteller Daimler hatte R1234yf aus diesem Grund in seine Autos nicht einfüllen lassen wollen. Im vergangenen Jahr verklagte die EU- Kommission Deutschland wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Dezember 2015 erklärte dieser, die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für neue Modelle verbotene Treibhausgas R134a nutzte.1 Im März 2016 wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zum Verbot von R1234yf abgelehnt. In der vorliegenden Dokumentation werden einzelne Kältemittel vorgestellt und die parlamentarischen Vorgänge zum Thema R1234yf im Jahre 2015 im Deutschen Bundestag aufgelistet. Abschließend wird auf Studien zur Bewertung von R1234yf eingegangen. 2. Kältemittel und ihr Einsatz Kältemittel im Allgemeinen sind Stoffe, „die in Kältemaschinen den Wärmetransport übernehmen, indem sie unterhalb der Umgebungstemperatur Wärme durch Verdampfen bei niederem Druck aufnehmen und oberhalb der Umgebungstemperatur durch Verflüssigen bei höherem Druck abgeben. […] Ein ideales Kältemittel müsste folgende Eigenschaften besitzen: nicht brennbar, nicht giftig, nicht korrosiv, preiswert, thermisch und chemisch stabil, gute Mischbarkeit mit Öl, umweltfreundlich, hohe Kälteleistung bei geringem Energieaufwand, günstiges Druckverhältnis, günstige Verdichtungsendtemperatur usw. Ein ideales Kältemittel gibt es nicht, aber aus den o. a. Anforderungen resultierend eine Vielzahl von Kältemitteln, die mit unterschiedlichen thermodynamischen Eigenschaften in verschiedenen Anwendungen und Einsatzbereichen jeweils ihre Berechtigung haben“.2 Einige Beispiele für Kältemittel werden nachfolgend aufgelistet. 2.1. 2,3,3,3-Tetrafluorpropen, HFO-1234yf oder R1234yf Bei 2,3,3,3-Tetrafluorpropen, HFO-1234yf oder R1234yf handelt es sich um eine chemische Verbindung aus der Stoffgruppen der Alkene und organischen Fluorverbindungen. Sie kommt in Klimaanlagen zum Einsatz; ihre Anwendung ist aufgrund der Entflammbarkeit und dem Gefahrenpotenzial des Verbrennungsproduktes Fluorwasserstoff umstritten. „Entwickelt wurde R1234yf zur Umsetzung der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen. Hier soll es R134a ersetzen, ist jedoch – trotz geringer Brennbarkeit (ASHRAE-Brennbarkeitsklasse 2L) – umstritten. Die thermodynamischen Eigenschaften von R1234yf wie Siedepunkt, kritische Temperatur sowie 1 Handelsblatt vom 10. Dezember 2015: EU verklagt Deutschland wegen Untätigkeit. Im Internet abrufbar unter: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/kaeltemittel-r1234yf-eu-verklagt-deutschland-wegenuntaetigkeit /12707176.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 2 Seite 94 ff in: Dieter Schmidt, IKET GmbH: Lexikon Kältetechnik, ISBN: 3788077891, 1. Juni 2008. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 5 Flüssigkeits- und Dampfdichte sind mit denen von R134a vergleichbar. Angedacht ist auch der Einsatz als Gemisch-Komponente zur Herstellung zukünftiger sogenannter Low-GWP- Kältemittel.“3 2.2. 1,1,1,2-Tetrafluorethan, R134a Bei 1,1,1,2-Tetrafluorethan oder R134a handelt es sich um ein Fluorkohlenwasserstoff (ein Hydrofluoralkan), das als Treib- und Kältemittel und als Alternative zu Fluor-Chlor- Kohlenwasserstoffen angewandt wird. „Die spezifische Kälteleistung von R134a ist höher als die von R404A/R507, jedoch geringer als die von R407C und R410A. Bei Verdampfungstemperaturen unterhalb von -10°C ist das Kältemittel nur noch eingeschränkt verwendbar. Hauptsächlich eingesetzt wird R134a in Transport- und sonstigen gewerblichen Kälteanlagen sowie in Kühlund Gefriergeräten für den Haushalt.“4 2.3. R407C Bei R407C handelt es sich um ein Gemisch aus drei Komponenten: R125 (25%), R32 (23%), R134a (52%).5 Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind Klimaanlagen, Supermarktkühlung, Wärmepumpen, industrielle und gewerbliche Kälte, Wasserkühlsätze und Großklima.6 Es wurde als Ersatzkältemittel für R22 entwickelt.7 2.4. R410A Bei R410A handelt es sich um ein Gemisch zu gleichen Teilen aus R32 und R125.8 Besonders vorteilhaft sind die exzellenten Eigenschaften beim Wärmeübergang in Verdampfer und Verflüssiger. „Bei einer optimal darauf abgestimmten Auslegung lässt sich eine sehr hohe Anlageneffizienz erzielen. Nachteilig ist das hohe Druckniveau (bei 0°C ca. 7 bar, bei +43°C 3 Im Internet abrufbar unter: http://www.kkaonline .info/artikel/kka_Leitfaden_fuer_die_Kaeltemittelauswahl_1270154.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 4 Im Internet abrufbar unter: http://www.kkaonline .info/artikel/kka_Leitfaden_fuer_die_Kaeltemittelauswahl_1270154.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 5 Im Internet abrufbar unter: http://www.friedrichs-kaeltemittel.de/sortiment/kaeltemittel/hfkwkaeltemittel /r407c/ [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 6 Im Internet abrufbar unter: http://www.tig.de/fileadmin/Kh_productfinder/Produktdatenblaetter/Produktdatenblatt_Kaeltemittel_R_407C.p df [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 7 Im Internet abrufbar unter: http://www.kkaonline .info/artikel/kka_Leitfaden_fuer_die_Kaeltemittelauswahl_1270154.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 8 Im Internet abrufbar unter: http://www.tig.de/fileadmin/Kh_productfinder/Produktdatenblaetter/Produktdatenblatt_Kaeltemittel_R_410A.p df [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 6 bereits 25 bar Überdruck). Das erschwert das Anschließen von Monteurhilfen und die Durchführung von Reparaturen. Bei größeren Rohrquerschnitten ist zudem die Druckfestigkeit hartgelöteter Fittings nicht mehr gegeben. R410A wird bevorzugt in Wärmepumpen- und Klimaanlagen im unteren Leistungsbereich verwendet.“9 2.5. Difluormethan, R32 Bei Difluormethan, R32, handelt es sich um eine gasförmige, organisch-chemische Verbindung aus der Gruppe der fluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW). Es wird in Gemischen wie R407 und R410 eingesetzt. „Da Dampfdrücke und Verdichtungsendtemperaturen sehr hoch sind, ist es in der Vergangenheit in Reinform nicht zum Einsatz gekommen. Aufgrund der zunehmenden Regulierung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial wird R32 (GWP-Wert 675) vor allem in der Klima- und Wärmepumpentechnik im kleineren Leistungsbereich an Bedeutung gewinnen. R32 ist im Gemisch mit Luft (12,7 bis 33,4 Vol.-% in Luft) explosiv und deshalb als `hochentzündlich´ zu kennzeichnen. Beim Einsatz von R32 sind einschlägige Sicherheitsvorschriften zu beachten.“10 2.6. CO2, R744 Obwohl das Kältemittel CO2 schon Ende der neunziger Jahre für Pkw als möglich erachtet wurde, ist der Ansatz, CO2 als Kältemittel in Autoklimaanlagen zu verwenden, bislang nicht serienmäßig umgesetzt. Während man in Klimaanlagen, die für R134a konzipiert wurden, auch mit R1234yf betreiben kann, erfordern CO2-betriebene Anlagen die Entwicklung einer vollkommen neuen Klimaanlagentechnologie.11 Daimler kündigt an, diese Technologie in seinen Autos zu verwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) testet seit 2009 Dienstfahrzeuge, die mit einer CO2-Klimaanlage ausgerüstet sind. Hierzu konstatiert das UBA: „CO2 als Kältemittel für Pkw-Klimaanlagen ist eine klimafreundliche Alternative zum bislang eingesetzten Kältemittel R134a, das ab 2017 in Europa in neuen Pkw ersetzt werden muss. CO2 schädigt das Klima 1.430- mal weniger als R134a. CO2 hat eine hohe Kälteleistung, ist nicht brennbar, bildet keine Zerfallsprodukte und ist weltweit kostengünstig verfügbar. Der Kältetechniker benennt das natürliche Kältemittel Kohlendioxid (CO2) mit der Abkürzung R744, R steht für Refrigerant (deutsch: Kältemittel). Mit CO2 kann man auch Wärmepumpen betreiben, also effizient heizen und mit integrierten Kühl-/Heizkonzepten im Winter zusätzlich Energie sparen. […] Messungen 9 Im Internet abrufbar unter: http://www.kkaonline .info/artikel/kka_Leitfaden_fuer_die_Kaeltemittelauswahl_1270154.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 10 Im Internet abrufbar unter: http://www.kkaonline .info/artikel/kka_Leitfaden_fuer_die_Kaeltemittelauswahl_1270154.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 11 Im Internet abrufbar unter: http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-12/auto-klimaanlage-co2-klimaschutz-sicherheit [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 7 an der Prototypanlage im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesumweltministeriums belegen die Leistungsfähigkeit des Kältemittels CO2 für die Klimatisierung.“12 3. Parlamentarische Vorgänge zu Kältemittel R1234yf im Jahr 2015 3.1. Kleine Anfrage: Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von PKWs Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat am 14. Juli 2015 eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von PKWs“ an die Bundesregierung gerichtet (BT-Drucksache 18/5569). Hierin wird vor dem Hintergrund des Fehlens einer abschließenden Risikobewertung von R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung nach dem Ausmaß der Verwendung von R1234yf, nach Studienergebnissen zur Risikobewertung sowie Auswirkungen auf die Umwelt gefragt. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort vom 4. August 2015 (BT-Drucksache 18/5713) eine umfassende Tabelle für die derzeitige Anwendung von R1234yf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zur Verfügung. Sie verweist auf folgende Studien: 12 Im Internet abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluoriertetreibhausgase -fckw/anwendungsbereiche-emissionsminderung/autoklimaanlagen-klimaschonendemkaeltemittel -co2 [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 8 Zu den Umweltauswirkungen wird bemerkt: „Die Eintragsmengen von TFA sind nur teilweise quellengenau und sowohl zeitlich als auch örtlich kaum zuzuordnen. Als anthropogene Quellen für TFA werden die Thermolyse von Fluorpolymeren, Einträge aus Industrieanlagen, Abbauprodukte von Anästhetika und von in die Atmosphäre freigesetzten halogenierten Gasen, zum Beispiel durch Leckagen von Kälte- und Klimaanlagen, angesehen. Diese Stoffe werden oft über weite Strecken transportiert, zu TFA abgebaut und mit Niederschlägen in die Gewässer eingetragen. Eine Gesamtmengenbilanz für Deutschland ist nicht möglich. Vom Scientific Assessment Panel des Montrealer Protokolls (SAP) werden die Auswirkungen der TFA-Bildung aus R1234yf in den nächsten Dekaden als vernachlässigbar eingeschätzt. Langfristige Auswirkungen bedürfen nach Einschätzung dieses Gremiums weiterer Untersuchungen. Die Bundesregierung sieht ebenfalls die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen insbesondere auf internationaler Ebene und unterstützt daher weitere Aktivitäten des SAP.“13 3.2. Antrag: Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen Am 6. Mai 2015 hat die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen“ eingebracht (BT-Drucksache 18/4840). Mit der Einführung des Kältemittels R1234yf für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen sei ein unnötiges Risiko für die Gesundheit von Fahrzeuginsassen, Rettungskräften und anderweitig bei Unfällen oder PKW-Bränden beteiligten Personen geschaffen worden und gravierende Risiken seien erst nach Inverkehrbringung des Kältemittels öffentlich bekannt gemacht worden. Im Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert: 13 BT-Drucksache 18/5713 vom 4. August 2015, Seite 4. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 9 „(1) sicherzustellen, dass folgende Stoffe von der Nutzung als Kältemittel in Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen werden: a) Stoffe, die als hochentzündlich klassifiziert werden; b) Stoffe, die als hochtoxisch klassifiziert werden; c) Stoffe, deren Verbrennungsprodukte als hochtoxisch klassifiziert werden; d) Stoffe, die durch gängige Maßnahmen zur Havariebekämpfung, wie zum Beispiel Kontakt mit Brandbekämpfungsmitteln, als hochtoxisch zu klassifizierende Reaktionsprodukte bilden; e) Stoffe, über die keine abschließende Risikobewertung nach REACH-Stoffbewertung vorliegen; f) Stoffe, die in Brand- und/oder Havariefällen und/oder durch gängige Maßnahmen, die zur Brand- und/oder Havariebekämpfung durchgeführt werden, Reaktionsprodukte bilden, über die keine abschließende Risikobewertung nach REACH-Stoffbewertung vorliegen; (2) den Bundestag unverzüglich umfänglich über den Stand und die Inhalte des Komitologieverfahrens zur Risikobewertung von R1234yf nach REACH-Stoffbewertung zu informieren bzw. die EU-Kommission zur Herausgabe der entsprechenden Unterlagen aufzufordern; (3) sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzungsfristen der Richtlinie 2006/40/EG ausgeweitet werden, so dass Automobilherstellern die Möglichkeit gegeben wird, rechtskonform das unbrennbare und unschädliche CO2 als Kältemittel einzuführen; (4) den Einsatz von R1234yf als Kältemittel für Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge zu verbieten.“14 Federführend war der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.15 Eine Aussprache fand in der Plenarsitzung am 17. März 2016 statt (Plenarprotokoll 18/161). Die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Ablehnung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.16 4. Studienergebnisse zu R1234yf Neben den bereits unter 3.1 erwähnten Studien wurden folgende Stellungnahmen im Rahmen der vorliegenden Dokumentation recherchiert: 14 BT-Drucksache 18/4840 vom 6. Mai 2015. 15 BT-Drucksache 18/6634 vom 10. November 2015. 16 Plenarprotokoll 18/161 vom 17. März 2016, Seite 15937 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 10 4.1. ADAC Position zum neuen Kältemittel R1234yf für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen In einer Stellungnahme vom 18. September 2015 kommt der ADAC zu folgendem Schluss:17 Eine erhöhte Brandgefahr könne nicht akzeptiert werden, so dass die Brandsicherheit von Fahrzeugen genau beobachtet werden müsse. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass „Fahrzeughersteller, die das Kältemittel R1234yf eingefüllt haben oder weiter einfüllen“ aufgefordert werden, „öffentlich mit einem authentischen Sicherheitsnachweis (etwa FMEA; Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) die Brandsicherheit für jedes Fahrzeugmodell unter Beweis zu stellen“. Auch dürfte in Hinblick auf Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Klimaanlagen mit neuen Kältemitteln keine Übervorteilung der Verbraucher durch unangemessene Kosten entstehen. Der ADAC spricht sich für die Verwendung von R744 (CO2) aus. 4.2. Verband der Automobilindustrie (vda): Klimaanlagen und Kältemittel, Die Fahrzeughersteller haben die Entwicklung von CO₂-Klimaanlagen wieder aufgenommen In einer Darstellung des Verbands der Automobilindustrie wird ausgeführt, aus welchen Gründen das Kältemittel R134a durch R1234yf ersetzt worden war und für dieses sich wiederum derzeit die Alternative CO2 anbiete.18 In der nachfolgenden Grafik werden die Klimawirksamkeit und Ozonschichtschädigung von Kältemitteln aufgeführt. Die Tabelle entstammt dem aufgeführten Artikel des vda. 17 Im Internet abrufbar unter: https://www.adac.de/_mmm/pdf/27736_184864.pdf [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 18 Im Internet abrufbar unter: https://www.vda.de/de/themen/umwelt-und-klima/entwicklungen-beiklimaanlagen -und-kaeltemittel.html [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 – 024/16 Seite 11 4.3. UBA: Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen - Entwicklung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff- Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050 Bereits im Dezember 2014 hat das UBA eine Studie vorgelegt mit dem Titel „Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen - Entwicklung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff- Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050“. Allerdings liegt der Schwerpunkt dieser Studie nicht auf der Anwendung von Kältemitteln in Klimaanlagen von Fahrzeugen. „In der […] Studie wird eine Strategie vorgeschlagen, mit der in Deutschland ein breiterer Einsatz von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel erreicht werden könnte. Vier Hauptanwendungen wurden hierfür aus den vielfältigen Anwendungen in der Klima- und Kältetechnik ausgewählt. Sogenannte „Schwellentechnologien“ wurden bevorzugt ausgewählt, d.h. Technologien, die grundsätzlich mit keinem zusätzlichen bzw. nur relativ geringem zusätzlichem Forschungs- und Entwicklungsbedarf marktfähig sind, sich bisher jedoch noch nicht etablieren konnten. Die vier ausgewählten Hauptanwendungen sind Raumklimageräte, Haushaltswärmepumpen (zum Heizen), Kühl-Lkw und Flüssigkeitskühlsätze (bis 1 MW). […] Für die vier Hauptanwendungen zeigt diese Studie Emissionsszenarien bis zum Jahr 2050 und den daraus berechneten, möglichen Beitrag von Kohlenwasserstoffen (KW) als Kältemittel zum deutschen Klimaschutzziel.19 4.4. EU Kommission: MAC Directive: no evidence to support the safety concerns Gemäß einer Studie, die die EU Kommission bereits 2014 veröffentlicht hatte, gibt es keinen Hinweis auf „ernsthafte Gefahren“ durch den Gebrauch von R1234yf. „Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (Joint Research Centre, JRC) hatte die Untersuchungen für die Kommission durchgeführt. Die Überprüfung der vom Kraftfahrtbundesamt durchgeführten Tests wurde als vertrauensbildende Maßnahme im Streit um die Sicherheit des Kältemittels R1234yf von der Kommission und den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Die Forschungsstelle hat alle Testverfahren unter Einbindung aller beteiligten Interessensvertreter erneut überprüft.“20 - Ende der Bearbeitung - 19 J. Heubes, I. Papst, H. König, J. Usinger, B. Gschrey, T. Kimmel, W. Schwarz: Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen - Entwicklung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff- Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050; Climate Change, 30/2014, Umweltbundesamt, vom 1. Dezember 2014. Im Internet abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kohlenwasserstoffe-sicher-als-kaeltemittel [zuletzt abgerufen am 24. März 2016]. 20 Im Internet abrufbar unter: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-168_en.htm [zuletzt abgerufen am 24. März 2016].