© 2017 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 020/17 Einzelaspekte der Verpflegung in Kindertagesstätten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 2 Einzelaspekte der Verpflegung in Kindertagesstätten Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 020/17 Abschluss der Arbeit: 10. Mai 2017 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder 4 2. In Form/FIT KID 5 3. Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) 6 4. Vernetzungsstellen Kitaverpflegung der Länder 6 5. Rechtliche Vorgaben ausgewählter Bundesländer 8 5.1. Baden-Württemberg 8 5.2. Berlin 8 5.3. Nordrhein-Westfalen 9 5.4. Rheinland-Pfalz 9 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 4 1. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder 2009 hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ihren Standard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder veröffentlicht. Die aktuelle 5. überarbeitete Auflage liegt seit 2015 vor.1 Die definierten Standards sind wissenschaftlich anerkannt und legen Mindestanforderungen für gesundes und ausgewogenes Essen fest. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die entsprechenden Leitlinien für Schulen in den Bundesländern Saarland und Berlin bereits umgesetzt .2 Die DGE-Qualitätsmaßstäbe für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder bieten neben der konkreten Gestaltung der Verpflegung auch Standards für die Rahmenbedingungen wie die Essatmosphäre, Ernährungsbildung und Hygienevorgaben an. Zudem wird auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit eingegangen. Einrichtungen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses für Einhaltung dieser Standards zu qualifizieren (FIT KID-Zertifizierung und FIT KID-Premium-Zertifizierung). Hinsichtlich der Qualität von Speiseangeboten in Kindertagesstätten ist das dritte Kapitel der Publikation „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“. Hier werden detaillierte Angaben zur Wahl der Lebensmittel in der DGE-Qualitätsstandardveröffentlichung gemacht (Frühstück Seite 11 ff, Mittagsverpflegung Seite 13ff). Ebenso wird auf den Speiseherstellungsprozess , die Warmhaltung, auf die Verwendung von Convenience-Food, besondere Speiseangebotvorgaben (Süßwaren, Unverträglichkeiten etc.) und Sensorik sowie Nährstoffgehalt eingegangen. Besondere Beachtung findet die Darstellung von Speiseangebote für Kinder unter drei Jahren. Auf rechtliche Aspekte hingegen wird in Kapitel 4 eingegangen. Diese betreffen insbesondere die Lebensmittelhygiene. Hierfür sind Verordnungen des europäischen Lebensmittelrechts von besonderer Bedeutung: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die sogenannte EU-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht. „Das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Europäischen Gemeinschaft wurde 2004 neu geordnet und ist seit 2006 anzuwenden. Dies führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des nationalen Rechts, das der Durchführung der EG-Vorschriften dient und Sachverhalte regelt, die nicht unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen. Inhalte des neuen EG-Lebensmittelhygienerechts finden sich im nationalen Recht seitdem unter anderem in der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts […] und dem Lebensmittel -, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) […]. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten.“3 1 Sie ist im Internet abrufbar unter: http://www.fitkid-aktion.de/service/medien.html?eID=dam_frontend _push&docID=1901 [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 2 Quelle: https://www.in-form.de/profiportal/aktuelles/publikationen/in-form-flyer-und-broschueren/kita-undschulverpflegung .html [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 3 Quelle: ebenda, Seite 31 ff. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 5 2. In Form/FIT KID „In Form“ ist ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Initiiert wurde die Initiative vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans übertragen und 2008 dafür innerhalb der BLE die IN FORM-Geschäftsstelle eingerichtet.4 Das Projekt FIT KID ist Bestandteil des Aktionsplans und bezieht sich auf Kindertagesstätten: „Das Projekt FIT KID ist Teil des Nationalen Aktionsplans `IN FORM´ und wird im Auftrag des BMELV durch eine Kooperation der Verbraucherzentralen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die Verpflegung in Kitas zu verbessern und die Ernährungsbildung im Kita-Alltag zu integrieren. Der `Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder´ bildet die Basis für die Optimierung und Qualitätssicherung der Verpflegung in Kitas. Kitas, die ihre Qualität kommunizieren möchten, können sich auf Basis dieses Qualitätsstandards durch die DGE zertifizieren lassen. Die Begleitung der Kitas während des Zertifizierungsprozesses erfolgt durch die örtlichen Verbraucherzentralen. Des Weiteren qualifizieren die Verbraucherzentralen pädagogische und hauswirtschaftliche Mitarbeitenden für eine gesundheitsfördernde Verpflegung von unter Dreijährigen in Kitas. Gegenstand der Evaluation waren die Maßnahmen der Verbraucherzentralen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH sowie das Konzept zur Qualifizierung von pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeitenden zur Verpflegung von unter Dreijährigen in Kitas.“5 Es gibt die Möglichkeit, eine Kita von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hinsichtlich des Verpflegungsangebots auszeichnen zu lassen („FIT KID“- Zertifizierung und die „FIT KID-PREMIUM“-Zertifizierung). Diese basiert auf den DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Zusätzlich zur Ernährungsdefinition werden auch Vorgaben zur Esssituation und dem Ambiente gemacht sowie die Einbettung in die Ernährungsbildung. Im Rahmen einer von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Auftrag gegebenen und von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) durchgeführten Studie "Verpflegung in Kindertageseinrichtungen" wurde die gegenwärtige Verpflegungssituation (Stand Januar 2016) in deutschen Kindergärten analysiert.6 In dieser Studie wurden 7000 Kitas zufällig ausgewählt. 1408 Kitas nahmen an der schriftlichen Befragung teil. Zudem wurden Speisepläne analysiert ebenso wie Catering-Unternehmen und die Speisen selbst. In der Studie wird festegestellt: „Für jede fünfte Kita zählt die Qualitätssicherung zu den drei größten Herausforderungen . […] Nur knapp die Hälfte der befragten Kitas (47,2%) kennt externe Standards für die 4 Allgemeine Informationen finden sich im Internet unter: http://www.fitkid-aktion.de/startseite.html [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 5 Quelle: http://schmidt-evaluation.de/evaluation-des-projekts-fit-kid-die-gesund-essen-aktion-fuer-kitas/ [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 6 Weiterführende Informationen unter: https://www.in-form.de/fileadmin/redaktion/Publikationen/pdfs/4_IN- FORM_Monitor_Verpflegung_Kita.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 6 Verpflegung im Kitabereich. 45,8 Prozent der Einrichtungen sind keine externen Standards bekannt . Nur 29,6 Prozent der Kitas berücksichtigen den DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen als Basis für ihr Mittagessen. Dort, wo der Qualitätsstandard angewendet wird, wirkt er positiv und setzt einen nachhaltigen Prozess in Gang: Die Zufriedenheit mit dem Verpflegungsangebot steigt, die Qualität des Mittagessens verbessert sich.“7 3. Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) Im September 2016 wurde das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ), angesiedelt an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), eröffnet. „Es ist der nationale Ansprechpartner zu Fachfragen rund um die Kita- und Schulverpflegung, fördert den Informationsaustausch zwischen Vernetzungsstellen und anderen Partnerinnen und Partnern und unterstützt sie in ihren Aufgaben. […] Das NQZ soll gemeinsam mit den Vernetzungsstellen in den Ländern, den Caterern und Schulträgern die Qualitätsstandards so weiterentwickeln , dass sie in der Breite umgesetzt werden können. Es soll bereits bestehende Maßnahmen und Initiativen rund um gutes Schul- und Kitaessen koordinieren, Qualitätsstandards und Konzepte zu Qualitätsnachweisen bei Caterern weiterentwickeln sowie relevante Zielgruppen für hochwertige Ernährung und den Stellenwert der Ernährungsbildung sensibilisieren.“8 4. Vernetzungsstellen Kitaverpflegung der Länder Als eine Initialmaßnahme des Nationalen Aktionsplans IN FORM wurden mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der Länder in allen Bundesländern Vernetzungsstellen für die Schulverpflegung eingerichtet. Schulen werden bei der Gestaltung eines gesunden Verpflegungsangebotes von diesen Vernetzungsstellen unterstützt. Die Vernetzungsstellen werden gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Für die Kitaverpflegung gibt es für zahlreiche Bundesländer mittlerweile auch Vernetzungsstellen (Baden-Württemberg, Bayern , Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen , Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die Stellen selbst sind teilweise an Verbraucherzentralen, an Landesbehörden oder gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften angesiedelt oder ein eigenständiger gemeinnütziger Verein. 7 Quelle: Zusammenfassende Darstellung von BMEL: Verpflegung in Kindertageseinrichtungen, Ergebnisse einer bundesweiten Studie. Januar 2016. Im Internet abrufbar unter: https://www.in-form.de/fileadmin/redaktion /Publikationen/pdfs/4_INFORM_Monitor_Verpflegung_Kita.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 8 Quelle: http://www.ble.de/DE/BZfE/NQZ/nqz_node.html; siehe auch Pressemitteilung vom 30. September 2016: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/118-NQZ.html;jsessionid =5BDA4664CBA89E0F3A0BB4F299BA7FC5.1_cid288 [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 7 Eine Liste der Vernetzungsstellen zur Kitaverpflegung findet sich untenstehend9: 9 Quelle: In Form: DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Juli 2015; im Internet abrufbar unter: http://www.fitkid-aktion.de/service/medien .html?eID=dam_frontend_push&docID=1901 [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 8 5. Rechtliche Vorgaben ausgewählter Bundesländer Eine Zusammenstellung der Kindertagesstätten Gesetze der einzelnen Bundesländer findet sich im Internet.10 Vereinbarungen zu Qualitätsvorgaben für die Kita-Verpflegung gibt es in verschiedenen Ländern. Einige Beispiele werden nachfolgend aufgelistet11. 5.1. Baden-Württemberg In Baden-Württemberg existieren keine rechtsverbindlichen Qualitätsstandards für die Kita-Verpflegung . Die Vernetzungsstelle zur Kitaverpflegung12 berät, basierend auf Empfehlungen der 'Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen für Kinder' der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) sowie Vorschlägen/Empfehlungen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und weiteren Nachhaltigkeitsaspekten , Einrichtungen in Hinblick auf Qualitätsstandards für Kita-Verpflegung. 5.2. Berlin Im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin wurde von NAHhaft e.V. beispielsweise in Berlin ein Dossier erstellt, in dem sich die Autoren kritisch mit der öffentlichen Schul- und Kitaverpflegung auseinandersetzen. Die Autoren stellen dar, dass die Kita- Struktur den über 2.400 und von mehr als 1.100 Kitaträgern geleiteten Kitas sehr divers sei. Es existierten keine statistischen Erhebungen über die Mittagsverpflegung an Berliner Kitas. Das Mittagessen gehöre aber zu den Leistungsverpflichtungen des Trägers (Ausnahme Halbtagsbetreuung ). Der Anteil selbstkochender Kitas sei generell hoch. Alle Kitas seien zur Bereitstellung von frischem Obst und Gemüse während des gesamten Tagesablaufes verpflichtet. Darüber hinaus gehende Empfehlungen seien aber nicht gesetzlich verpflichtend, würden aber dennoch intensiv genutzt. Es existierten keine verbindlichen Regelungen für Frühstück und Zwischenverpflegung . Zudem seien die Mittagessens-Kosten sehr unterschiedlich, was unter anderem auf verschiedene Qualitätsansprüche zurückzuführen sei. Im Schnitt ständen 2,51€ pro Kind/Tag zur Verfügung. Eine Zuzahlung der Eltern für Zwischenverpflegung und Frühstück sei behördlich erlaubt.13 10 Quelle: http://bage.de/menue/links/links-zu-den-kita-gesetzen-der-einzelnen-bundeslaender/ [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017] 11 Die Bundesländer sind alphabetisch geordnet. 12 DGE-BW e.V. Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg, www.dge-bw.de [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017]. 13 Tillmann, P.; Stefanovic, J.; Schrode, A.; Eckhardt, T., 2016. Öffentliche Beschaffung und Bildung für „gutes“ Essen in Berlin-Brandenburg, NAHhaft e.V. Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 020/17 Seite 9 Verbindliche Qualitätsvorgaben für die Kita-Verpflegung gibt es in Berlin. Diese sind in der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QV TAG) niedergelegt.14 „Diese Qualitätsvereinbarung ist eine verbindliche Selbstverpflichtung der Tageseinrichtungen mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft . Es ist vereinbart, dass die Kinder eine qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung bekommen . ´Diese soll physiologisch ausgewogen, schmackhaft und abwechslungsreich sein und den Ernährungsbedürfnissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechen. Spezifische kulturelle Speisegebote und medizinisch erforderliche Einschränkungen für einzelne Kinder werden berücksichtigt . Frisches Obst und Gemüse werden den Kindern täglich angeboten. Eine ausreichende Versorgung mit kalorienarmen Getränken ist während des gesamten Tagesablaufs zu gewährleisten .`“15 5.3. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es keine rechtlich bindenden Vorgaben zur Gestaltung der Mahlzeiten in den Einrichtungen. Sowohl im Kinderbildungsgesetz NRW als auch in den Bildungsgrundsätzen in der Kindertagesbetreuung NRW finden sich rechtlich bindende Grundlagen. Ernährung im Rahmen der Gesundheitsförderung als Bildungsbereich ist in den Bildungsgrundsätzen 16 beschrieben. 5.4. Rheinland-Pfalz Rechtlich verbindliche Vorgaben für die Verpflegung in Kindertagesstätten existieren in Rheinland -Pfalz derzeit nicht.17 Im Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz für 2016-2021 wird auf die Qualität der Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen wie folgt eingegangen: "Mit Beratungsund Förderangeboten wird das Land die Träger der Kitas und Schulen bei der Verbesserung der Essensqualität, der Erhöhung des Einsatzes regionaler Produkte und bei der Orientierung an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) unterstützen. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung wird ihre Arbeit fortsetzen. Wir setzen uns für die Fortführung der Bundesförderung für die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung ein und werden dafür Sorge tragen, dass die Finanzierung möglichst sichergestellt wird."18 *** 14 Quelle: http://www.vernetzungsstelle-berlin.de/74.html [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017]. 15 Ebenda. 16 Internetverweis hierzu: https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/bildungsgrundsaetze_januar _2016.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017]. 17 Information der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz. 18 Seite 39 f in: Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz 2016-202 (SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), im Internet abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Koalitionsvertrag_RLP.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Mai 2017].