WD 8 - 3000 - 019/19 (01.02.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die nachfolgende Kurzinformation stellt eine Ergänzung zur Dokumentation „Informationsangebote über Auslandsstudien für Behinderte und chronisch Erkrankte“ (WD 8 - 3000 -110/18) dar. Das zeitweilige Studium für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wird in der Regel durch Vermittlung der deutschen Universität/ Hochschule, in der der Studierende eingeschrieben ist, mit ihrer jeweiligen Partneruniversität/ Partnerhochschule im Ausland ermöglicht. Laut Expertenmeinung des DAAD gibt es jedoch keinen Staat, der im Sinne einer „best practice“ die ideale Umsetzung eines Auslandsstudiums für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen aller Art anbietet, da die Realisierung eines Auslandsstudiums von vielen Faktoren abhängig ist. Dazu zählen für den potentiellen Studierenden: - Die gewünschte Fachrichtung, - die Art und der Grad der Behinderung, - die baulichen und technischen Vorrausetzungen an der jeweiligen Hochschule, - die personelle und organisatorische Infrastruktur sowie die Möglichkeiten der Finanzierung. Auch wenn das Problem der Finanzierung eines Auslandsstudiums durch die Unterstützung des Erasmus+-Programms tendenziell in den letzten Jahren für die Studierenden an Bedeutung verloren hat, sind die übrigen Gesichtspunkte für die Entscheidung, ob man ein Auslandsstudium aufnehmen kann, von großer Bedeutung. Die bisherigen Versuche der beteiligten Institutionen, alle relevanten Informationen über Auslandsstudiengänge für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zentral zu erfassen und via Internet zu veröffentlichen, sind bislang gescheitert oder nur unzulänglich umgesetzt worden. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auslandsstudium für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Kurzinformation chronischen Erkrankungen Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Gleichwohl lassen sich anhand der Teilnehmerzahlen an den Auslandsstudiengängen gewisse Präferenzen für die verschieden Staaten feststellen. Demnach scheinen die besten Voraussetzungen für ein zeitweiliges Auslandsstudium für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in den skandinavischen Staaten, Großbritannien und in Belgien gegeben zu sein. Aber auch in anderen Ländern, wie z.B. in Spanien, besteht die Möglichkeit, ein Auslandsstudium - sogar mit einer 24-stündigen Assistenz - zu absolvieren. Davon machen aber weit weniger Studierende (10-12 pro Jahr) Gebrauch. Zwar gibt es in fast allen Staaten Gesetze und Vorschriften, die Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein Studium an den Hochschulen ermöglichen sollen, aber letztendlich liegt es doch im Ermessen der jeweiligen Hochschule, ob sie die technisch/ bauliche Infrastruktur , die personelle/ funktionale Ausstattung und die finanzielle Fähigkeit hat, für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein entsprechendes Studienangebot zu etablieren. ***