© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 019/16 Die Finanzierung der Begabtenförderungswerke in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 2 Die Finanzierung der Begabtenförderungswerke in Deutschland Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 019/16 Abschluss der Arbeit: 02.03.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Begabtenförderungswerke 4 2. Förderung begabter Studierender 4 3. Förderung begabter Nachwuchswissenschaftler und – wissenschaftlerinnen 6 4. Übersicht über die Zuwendungen des BMBF an die Begabtenförderungswerke und die Anzahl der Geförderten nach Jahren 7 5. Finanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung 8 6. Verteilung 9 7. Die Stiftungen 9 7.1. Avicenna-Studienwerk 9 7.2. Cusanuswerk 9 7.3. Evangelisches Studienwerk Villigst 9 7.4. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk 9 7.5. Friedrich-Ebert-Stiftung 10 7.6. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 10 7.7. Hanns-Seidel-Stiftung 10 7.8. Hans Böckler Stiftung 10 7.9. Heinrich Böll Stiftung 10 7.10. Konrad Adenauer Stiftung 11 7.11. Rosa Luxemburg Stiftung 11 7.12. Stiftung der deutschen Wirtschaft für Qualifizierung und Kooperation 11 7.13. Studienstiftung des deutschen Volkes 12 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 4 1. Die Begabtenförderungswerke „Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen finanziell und ideell in ihrer akademischen Ausbildung. In Deutschland gibt es 13 Förderungswerke, die Stipendien an Studierende und Promovierende vergeben. Studierende erhalten ein Grundstipendium von bis zu 670 Euro im Monat, das in Anlehnung zum BAföG abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern berechnet wird. Zusätzlich erhalten sie eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro im Monat. Promovierende erhalten bis zu 1.150 Euro pro Monat. Die Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung sind durch die Förderrichtlinien des BMBF vorgegeben. Überdurchschnittliche Leistungen sind bei der Bewerbung genauso wichtig wie gesellschaftliches oder soziales Engagement. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Begabtenförderungswerke tragen mit ihrer ideellen und finanziellen Förderung dazu bei, hoch qualifizierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten heranzubilden. Die Bundesregierung hat die Förderung leistungsstarker junger Menschen durch die Begabtenförderungswerke in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. In den letzten Jahren wurden die Haushaltsmittel für die Begabtenförderung in bislang beispielloser Weise von 80,5 Millionen (2005) auf 198,8 Millionen Euro (2013) gesteigert. So gelang es, im Jahr 2008 erstmalig ein Prozent der Gesamtstudierendenzahl als Stipendiaten zu fördern und damit mehr Studierende als jemals zuvor bei ihrer akademischen Ausbildung zu unterstützen. Die Zahl der von den Begabtenförderungswerken geförderten Studierenden ist so von rund 13.400 (2005) auf rund 25.900 (2013) gestiegen. Die Begabtenförderungswerke spiegeln die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab“.1 2. Förderung begabter Studierender Vom BMBF an die begabten Studierenden über die Begabtenförderungswerke erstattete Leistungen : „2.1 Der Stipendiat oder die Stipendiatin kann, soweit wirtschaftliche Bedürftigkeit besteht, ein Grundstipendium von höchstens 597 € im Monat (Förderungsmessbetrag) erhalten. Soweit die Voraussetzungen von § 13 a BAföG vorliegen kann das Grundstipendium für eine Krankenversicherung um bis zu 62 € und für eine Pflegeversicherung um weitere 11 € erhöht werden. Bei einer Änderung des Bedarfssatzes nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 2 BAföG wird der Förderungsmessbetrag überprüft und mit Zustimmung des Zuwendungsgebers neu festgesetzt. 1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014a). Die Begabtenförderungswerke. https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoerderungswerke-884.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 5 2.2 Unabhängig von Leistungen nach Nr. 2.1 kann die Stipendiatin oder der Stipendiat eine einheitliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300 € im Monat erhalten. Hiermit sollen Ausgaben der Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziert werden, die nicht der Lebenshaltung dienen, sondern der Realisierung von studienbezogenen Vorhaben und Zwecken , wie z.B. Lern- und Hilfsmittel (u.a. Bücher, Hard- und Software), Sprachkurse, einschlägige Fachtagungen sowie Kongressbesuche und Exkursionen. 2.3 Zusätzlich zu dem Grundstipendium kann ein Familienzuschlag in Höhe von 155 € im Monat gezahlt werden, wenn 2.3.1 das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen oder ein Stipendium des Ehegatten oder Lebenspartners 12.000 € im Jahr nicht übersteigt oder 2.3.2 mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht; als Kinder gelten die in § 32 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Personen. Erhält der Ehegatte des Stipendiaten oder der Stipendiatin ein Stipendium nach diesen Bestimmungen oder Leistungen nach anderen Vorschriften, deren Zielsetzung der gesetzlichen Ausbildungsförderung oder diesen Bestimmungen entspricht, wird der Familienzuschlag nur einmal gewährt. 2.4 Unabhängig von Leistungen nach Nr. 2.1 erhalten Stipendiatinnen oder Stipendiaten, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, eine monatliche Kinderbetreuungspauschale. Sie beträgt 113 € für das erste und erhöht sich um jeweils 85 € für jedes weitere dieser Kinder. Dies gilt nur, wenn nicht der andere Elternteil einen Kinderbetreuungszuschlag bezieht. 2.5 Anstelle einer Verlängerung des Förderzeitraums wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung können auf Antrag des Stipendiaten oder der Stipendiatin Geldzahlungen bis zur Höhe der zu erwartenden Stipendienleistung (einschließlich Zuschlägen) gewährt werden, um besonderen Betreuungsbedarf abzudecken. Die Option kann auch für einen Teil des schwangerschafts- oder betreuungsbedingten Verlängerungszeitraums oder für die erhöhte Auslandsförderung im ersten Auslandjahr ausgeübt werden. Die familienbezogene Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. 2.6 Grundstipendium, Familienzuschlag und Studienkostenpauschale werden auch während der vorlesungsfreien Zeit gewährt. 2.7 Die Zeit zwischen Ende des Bachelorstudiums und Beginn des Masterstudiums ist für die Dauer von bis zu vier Monaten und nur dann förderfähig, wenn sie nachweislich für ideelle Fördermaßnahmen oder andere besondere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Begabtenförderungswerk genutzt wird. 2.8 Die Gewährung eines Grundstipendiums nach diesen Bestimmungen und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Eine Studienförderung aus Mitteln privater Träger ist als Einkommen auf das Grundstipendium anzurech- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 6 nen, regelmäßig gewährte Sachmittel auf die Studienkostenpauschale. Eine materielle Förderung nach diesen Richtlinien kann nicht erhalten, wer eine Förderung nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) erhält.“2 3. Förderung begabter Nachwuchswissenschaftler und –wissenschaftlerinnen Vom BMBF an die begabten Nachwuchswissenschaftler über die Begabtenförderungswerke erstattete Leistungen: „3.1 Das Stipendium für die Promotion und das Aufbaustipendium beträgt 1.150 € im Monat. Das Stipendium für die Habilitation beträgt 1.900 € im Monat. 3.2 Einkünfte der Stipendiatin oder des Stipendiaten aus zulässigen Nebentätigkeiten nach Nr. 1.8 werden auf das Stipendium nicht angerechnet; andere Einkünfte werden angerechnet , soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen 3.070 € übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.025 € für jedes zu unterhaltende Kind. Maßgeblich für die Berechnung des monatlichen Stipendiums ist der 13. Teil der entsprechenden Einkünfte im laufenden Kalenderjahr. 3.3 Zu dem Stipendium kann ein Familienzuschlag von 155 € monatlich gewährt werden, wenn 3.3.1 das Netto-Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners 15.340 € im Jahr nicht übersteigt oder 3.3.2 mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht; als Kinder gelten die in § 1 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes bezeichneten Personen. Erhält der Ehegatte oder Lebenspartner des Stipendiaten oder der Stipendiatin ein Stipendium nach diesen Bestimmungen oder Leistungen nach anderen Vorschriften, deren Zielsetzung der gesetzlichen Ausbildungsförderung oder diesen Bestimmungen entspricht, kann der Familienzuschlag nur einmal gewährt werden. 3.4 Für Kinder und Pflegekinder i.S. des § 32 Abs. 1 EStG der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt, wenn nicht der andere Elternteil eine Kinderzulage bezieht. Die Pauschale beträgt 155 € für das erste und erhöht sich um jeweils 50 € für jedes weitere dieser Kinder. Kinder von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern der Stipendiatinnen und Stipendiaten können berücksichtigt werden, wenn sie im Haushalt des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin leben. 3.5 Anstelle einer Verlängerung des Förderzeitraums wegen Kinderbetreuung (s. Nr. 3.1) können auf Antrag des Geförderten Geldzahlungen bis zur Höhe der zu erwartenden Stipen- 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014b). Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Fassung vom Oktober 2014, S.3f. https://www.bmbf.de/files/Richtlinien_Anhebung_Promotionsfoerderung.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 7 dienleistung (einschließlich Zuschlägen) gewährt werden, um besonderen Betreuungsbedarf abzudecken. Die Option kann auch für einen Teil des betreuungsbedingten Verlängerungszeitraums ausgeübt werden. Die familienbezogene Verwendung der Mittel ist nachzuweisen . 3.6 Im Rahmen der Promotionsförderung und der Förderung eines Aufbaustudiums wird in der Regel zur Abgeltung von Aufwendungen, die durch die wissenschaftliche Arbeit und den Förderungszweck bedingt sind, eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 € im Monat gezahlt. Fallen zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Förderung einmalige Aufwendungen an, die für das Fördervorhaben unabdingbar sind, so können diese in Form von Einmalzahlungen geleistet werden. Sie können für die Zukunft auf die Forschungskostenpauschale angerechnet werden. 3.7 Im Rahmen der Habilitationsförderung wird in der Regel zur Abgeltung von Aufwendungen , die durch die wissenschaftliche Arbeit und den Förderungszweck bedingt sind, eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 300 € im Monat gezahlt.“3 4. Übersicht über die Zuwendungen des BMBF an die Begabtenförderungswerke und die Anzahl der Geförderten nach Jahren4 Jahr Zuwendung in € Geförderte Studierende Geförderte Promovierende 1998 51.640.000 10.939 2.283 1999 56.242.000 11.244 2.346 2000 59.463.000 11.030 2.187 2001 71.581.000 11.597 2.434 2002 81.300.000 12.276 2.828 2003 80.500.000 12.720 2.829 2004 80.500.000 13.244 3.036 2005 80.500.000 13.415 2.989 2006 87.700.000 13.858 2.937 2007 99.400.000 17.354 3.440 2008 113.200.000 20.898 3.698 2009 132.300.000 22.913 3.716 2010 166.313.000 24.265 4.038 2011 168.190.000 24.579 4.154 2012 175.958.000 25.394 4.242 2013 198.800.000 25.908 4.421 2014 232.633.000 26.871* 4.106* * vorläufige Zahlen 3 Ebenda: 7f. 4 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2015). Übersicht über die Zuwendungen des BMBF an die Begabtenförderungswerke und die Anzahl der Geförderten nach Jahren. Referat 122 Stand: Mai 2015. https://www.bmbf.de/files/Tabelle_Begabtenfoerderungswerke_Mai_2015.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 8 5. Finanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2016 1000 € Soll 2015 Reste 1000 € Ist 2014 1000 € 681 10 -142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 239 402 232 633 232 633 „Haushaltsvermerk: Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Studienförderung/Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund 190 560 2. Promotionsförderung 47 842 3. Wissenschaftliche Begleitung 1 000 Zusammen 239 402 Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMBF als Stipendium für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben: 1. Cusanuswerk 2. Evangelisches Studienwerk Villigst 3. Friedrich-Ebert-Stiftung 4. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 5. Hanns-Seidel-Stiftung 6. Hans-Böckler-Stiftung 7. Konrad-Adenauer-Stiftung 8. Heinrich-Böll-Stiftung 9. Studienstiftung des deutschen Volkes 10. Stiftung der Deutschen Wirtschaft für Qualifizierung und Kooperation 11. Rosa-Luxemburg-Stiftung 12. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk 13. Avicenna-Studienwerk Die Begabtenförderungswerke können im Rahmen der Zuwendung Pauschalen für Verwaltungsund Auswahlkosten sowie für Betreuungskosten erhalten.“5 Damit finanziert das BMBF den größten Teil der Begabungsförderungswerke. Eine weitere Finanzierung – etwa durch Sachmittel und ideeller Studienförderung durch Seminare - erfolgt durch 5 Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2016. Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung. 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung. S. 2917f. http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/18/055/1805500.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 9 weitere Ministerien, das Auswärtige Amt, kirchliche und gesellschaftliche Organisationen, Privatleute und Unternehmen sowie andere Stiftungen. 6. Verteilung „Die jährlichen Zuwendungen an die Politischen Stiftungen aus den Bundesressorts legt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags fest. Sowohl die Globalzuschüsse als auch die Projektförderung werden daraufhin mit dem Gesetz zur Feststellung des Bundeshaushalts verabschiedet . Die Verteilung der Gesamtmittel auf die Stiftungen richtet sich nach einem Schlüssel, der die dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt. Derzeit erhalten die Friedrich-Ebert-Stiftung 30,29%, die Konrad-Adenauer-Stiftung 29,57%, die Friedrich-Naumann-Stiftung 10,21% und die Heinrich -Böll-Stiftung jeweils 10,51%, die Hanns-Seidel-Stiftung 9,71%. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung erhält 9,71% des Bundeshaushaltsansatzes aus Globalzuschüssen. Dieser Schlüssel, der im Konsens unter den Politischen Stiftungen dem Haushaltsausschuss vorgeschlagen wird, gilt sowohl für die Globalzuschüsse als auch mit wenigen Ausnahmen für die projektbezogenen Zuwendungen .“6 7. Die Stiftungen 7.1. Avicenna-Studienwerk Für das Avicenna-Studienwerk konnte kein Jahres- bzw. Abschlussbericht recherchiert werden. 7.2. Cusanuswerk Das Cusanuswerk erhält Zuschüsse vom Verband deutscher Diözesen (920.000 €) und vom BMBF (10.693.650,36 €). Siehe dazu Anlage 1.7 7.3. Evangelisches Studienwerk Villigst Für das Evangelische Studienwerk Villigst konnte kein Jahres- bzw. Abschlussbericht recherchiert werden. 7.4. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Für das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk konnte kein Jahres- bzw. Abschlussbericht recherchiert werden. 6 Konrad Adenauer Stiftung (2011). Finanzierung. http://www.kas.de/wf/de/71.3712/ 7 Cusanuswerk (2015). Jahresbericht 2014, S. 204f. https://www.cusanuswerk.de/fileadmin/files/PDFs/Jahresberichte /cus_jahresbericht_2014_web.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 10 7.5. Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich Ebert Stiftung unterscheidet zwischen Zuwendungen der Bundesministerien (150.021.117 €) und Zuwendungen der Länder und anderer Gebietskörperschaften (2.575.000 €). In der „Zusätzlichen Erläuterungen zur Einnahmen und Ausgabenrechnung werden Einzelheiten zu Projektfinanzierung mit verschiedenen Ministerien sowie mit dem Auswärtigen Amt erläutert. Siehe dazu Anlage 2. 8 7.6. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Die Friedrich-Naumann-Stiftung unterscheidet lediglich zwischen Zuwendungen der Bundesministerien (50.085.075 €) und Zuwendungen der Länder und anderer Gebietskörperschaften (966.801 €). Siehe dazu Anlage 3.9 7.7. Hanns-Seidel-Stiftung Die Hanns-Seidel-Stiftung unterscheidet lediglich zwischen Zuwendungen des Bundes (47.260.216, 56 €) und des Freistaats Bayern (1.281.709.48 €). Siehe dazu Anlage 4.10 7.8. Hans Böckler Stiftung Die Hans Böckler Stiftung erhält Förderbeiträge in Höhe von 42,1 Mio. € und Zuwendungen vom BMBF in Höhe von 24,3 Mio. €. Siehe dazu Anlage 5.11 7.9. Heinrich Böll Stiftung Die Heinrich Böll Stiftung finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Zuwendungen. Im Berichtsjahr 2014 betrugen die Einnahmen 54,9 Mio. €. Siehe dazu Anlage 6.12 8 Friedrich Ebert Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 70-75. http://library.fes.de/pdf-files/fes/03208/jb-2014.pdf 9 Friedrich-Naumann-Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 96f. https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads /2015/09/04/jahresberichtfnf2014.pdf 10 Hanns-Seidel-Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 72-74. http://www.hss.de/uploads/tx_ddceventsbrowser /Jahresbericht_2014_Web.pdf 11 Hans Böckler Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 58f. http://www.boeckler.de/HBS_Jahresbericht _2014_pdf_Version.pdf 12 Heinrich Böll Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 83-85. https://www.boell.de/sites/default/files/heinrich _boell_stiftung_jahresbericht_2014.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 11 7.10. Konrad Adenauer Stiftung Die Konrad Adenauer Stiftung unterscheidet lediglich zwischen Zuwendungen des Bundes (128.179.582,34 €) und Zuwendungen des Landes (2.413.943,97 €). Siehe dazu Anlage 7.13 7.11. Rosa Luxemburg Stiftung Die Rosa Luxemburg Stiftung finanziert sich aus verschiedenen Quellen: Bundesministerium des Inneren 18,94% BMBF 23,79% Deutscher Bundestag (Internationale Parlaments-Stipendien 0,04% Auswärtiges Amt (Stipendien) 1,71% Auswärtiges Amt (Projekte) 3,36% Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 52,16% Siehe dazu Anlage 8.14 7.12. Stiftung der deutschen Wirtschaft für Qualifizierung und Kooperation Die Stiftung der deutschen Wirtschaft nennt keine konkreten Zahlen der Finanzierung, gibt aber an, auch vom BMBF finanziert zu werden. „Unser Engagement für Bildung und Begabung wird zu einem Teil aus den Erträgen eines Kapitalstocks finanziert. Zu den großen Kapitalgebern zählen bislang die Arbeitgeberverbände der Metallindustrie, der Textil- und Versicherungsbranche sowie der ehemalige Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Klaus Murmann mit seiner Familie. Finanzielle Mittel stellt zudem der im Jahr 1996 gegründete ´Verein zur Förderung der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e.V.` zur Verfügung. Sie kommen ausschließlich dem Studienförderwerk Klaus Murmann zugute. Zu den Mitgliedern zählen rund 100 Unternehmen aller Branchen, die jährliche Beiträge an den Verein entrichten. Zusätzliche Einnahmen von privater Seite fließen in Form von Einzelspenden oder - bei Kooperationsprojekten - in Form von Projektmitteln, z.B. von Unternehmen, Stiftungen, Verbänden und dem sdw alumni e. V. 13 Konrad Adenauer Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 92-95. http://www.kas.de/wf/doc/kas_41441-544-1- 30.pdf?150526122725 14 Rosa Luxemburg Stiftung (2015). Jahresbericht 2014, S. 78-83. http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads /pdfs/stiftung/Jahresbericht_2014.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 019/16 Seite 12 Darüber hinaus arbeiten wir mit Mitteln der öffentlichen Hand, die wir in erster Linie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten.“ 15 7.13. Studienstiftung des deutschen Volkes Die Studienstiftung des deutschen Volkes erhält Zuwendungen vom BMBF in Höhe von 86.517.563, 25 €, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (ERP-Sondervermögen) in Höhe von 1.025.020,69 €, den 16 Bundesländern in Höhe von 2.859.441,17 € sowie von Städten und Gemeinden in Höhe von 3.609,85 €. Hinzu kommen noch die Zuwendungen sonstiger Geldgeber für Projektförderungen in Höhe von3.040.627,08 € sowie sonstige Zuwendungen in Höhe von 579.299,13 €. Siehe dazu Anlage 9.16 Ende der Bearbeitung 15 Stiftung der deutschen Wirtschaft (2015). Finanzierung. https://www.sdw.org/stiftung/finanzierung 16 Studienstiftung des deutschen Volkes (2015). Jahresbericht 2014, S, 224-226. http://www.studienstiftung .de/pool/sdv/public/documents/SERVICE/Publikationen/Studienstiftung_Jahresbericht2014_Web.pdf