© 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 015/19 Nachteilsausgleiche für behinderte oder chronisch erkrankte Studierende in ausgewählten europäischen Staaten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 2 Nachteilsausgleiche für behinderte oder chronisch erkrankte Studierende in ausgewählten europäischen Staaten Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 015/19 Abschluss der Arbeit: 25.03.2019 (erweiterte Fassung 11.04.2019) Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Belgien 4 3. Deutschland 5 3.1. Rechtliche Verankerung 5 3.2. Ermittlung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich 6 3.3. Maßnahmen des Nachteilsausgleich in Deutschland 7 4. Finnland 9 5. Frankreich 10 6. Großbritannien 11 6.1. Bestimmungen für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen 11 6.1.1. Angemessene Anpassungen 12 6.1.2. Zuschüsse für behinderte Studierende 12 6.2. Anspruch auf Invaliditätshilfe 13 6.3. Vergleichbarkeit der Maßnahmen 13 6.4. Zusätzliche Maßnahmen von Hochschuleinrichtungen 14 7. Italien 15 8. Norwegen 18 8.1. Gesetzliche Rechte 18 8.2. Bestimmung der Beeinträchtigung 19 8.3. Sonderregelungen und Maßnahmen 20 8.4. Andere Beispiele und Links zu Universitäten 21 9. Schweden 22 9.1. Gesetzlicher Anspruch 22 9.2. Regelungen und Richtlinien zur Studentenfinanzierung 23 9.3. Feststellung des Anspruchs auf Entschädigung 24 9.4. Maßnahmen zur Benachteiligung in Schweden 24 10. Spanien 27 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 4 1. Einleitung Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge in Deutschland machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf. Vielfach müssen Anwesenheitspflichten erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden. Gerade Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich. Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind Teil der „angemessenen Vorkehrungen “, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“, sondern kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Zur Ermittlung des rechtlichen, organisatorischen und technischen Umgangs mit behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden aus anderen europäischen Staaten wurde eine Umfrage an insgesamt zwölf EU-Staaten gerichtet, die danach fragte, ob Die Fragen lauteten: 1. es verbindliche Regelungen zum Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende gebe, 2. wie der Anspruch auf Nachteilsausgleiche ermittelt werde, 3. die Maßnahmen in Deutschland den Maßnahmen im jeweiligen Staat entsprechen und 4. ob zusätzliche Maßnahmen von den Hochschulen angewandt werden. 2. Belgien Zu 1.: Es gibt Bundes-, Regional- und Schulregeln, die sich auf den Status behinderter und chronisch kranker Studierender in Belgien beziehen. Zu 2.: Studenten unter 21 Jahren Das System für Kindergeld bietet eine zusätzliche Unterstützung für Studierende unter 21 Jahren, die behindert oder chronisch krank sind. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Regionen, Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 5 die seit dem 1. Januar 2019 eigene Systeme haben, die sich jedoch weitgehend ähneln. In der Region Brüssel ist das alte Kindergeldsystem der Bundesbehörde noch bis zum 1. Januar 2020 in Kraft (Kindergeld, das von den Bundesbehörden gewährt wird, ähnlich dem von den Regionen angewandten System). Kindergeld kann bis zum Alter von 21 Jahren gewährt werden. Je nach Schwere des Handicaps kann eine Sonderzulage gewährt werden. Drei Elemente werden berücksichtigt: - funktionelle Behinderung (nach Prozent der körperlichen oder geistigen Behinderung); - Aktivitäts- und Partizipationsgrad (Ausbildungsmöglichkeiten und soziale Integration); - Folgen der Bedingung für den Familienkreis. Studenten über 21 Es gibt keine besonderen Maßnahmen für behinderte oder chronisch kranke erwachsene Studierende . Sie können jedoch bei den Bundesbehörden eine Beihilfe beantragen, die behinderten Erwachsenen gewährt wird. Diese Zulage zielt darauf ab, den Verlust der Autonomie und den Lohnverlust auszugleichen. Zu 3.: Das deutsche und das belgische System zum Kindergeld ist nicht vergleichbar. Zu 4.: Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen werden von den regionalen Behörden gebührend bezuschusst, um Zugangseinrichtungen zu installieren, andere notwendige Anpassungen vorzunehmen oder psychologische Beratung für behinderte oder chronisch kranke Studierende anzubieten. 3. Deutschland 3.1. Rechtliche Verankerung Der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist vielfach rechtlich verankert. Grundgesetz (GG), Artikel 3 und Artikel 20 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 6 Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen – auch im Studium – ergibt sich aus den Artikeln 3 und 20 des Grundgesetzes. Hier sind der Gleichheitsgrundsatz, das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen und das Sozialstaatsprinzip festgeschrieben.1 Hochschulrahmengesetz (HRG) Das Hochschulrahmengesetz regelt für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, dass zu den originären Aufgaben der Hochschulen die Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender gehört. Der Anspruch auf modifizierte Studien- und Prüfungsbedingungen ist ebenfalls ausdrücklich verankert.2 Landeshochschulgesetze Die Vorgaben des HRG sind – häufig formulierungsgleich – in jeweiliges Landesrecht umgesetzt worden.3 Prüfungsordnungen Das Hochschulrahmengesetz und die Hochschulgesetze der Länder legen fest, dass Prüfungsordnungen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten vorsehen. Darüber hinaus können andere Ordnungen oder Satzungen der Hochschule relevante Regelungen zum Nachteilsausgleich enthalten. Aber auch wenn explizite Regelungen fehlen sollten oder Ansprüche durch veraltete Formulierungen unzulässig einschränkt werden, ist der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chronische Krankheiten durch vorgenannte gesetzliche Regelungen rechtlich abgesichert. 3.2. Ermittlung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich Die Inanspruchnahme eines Nachteilausgleiches muss beantragt und die gesundheitliche Einschränkung nachgewiesen werden. Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten von Nachteilsausgleichen können bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Die jeweiligen Bedingungen am Studienort und die jeweiligen Anforderungen des Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen spielen dabei eine große Rolle. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Der 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html German Basic Law (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_gg/index.html 2 Hochschulrahmengesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/ 3 Hochschulgesetze der Bundesländer. https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene /uebersicht-hochschulge-setze.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 7 Einzelfall ist entscheidend. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen. Vielfach geht es um die Verabredung eines Maßnahmenpakets. Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen können genauso wie Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen haben. Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also z. B. Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien. Bei vielen Studierenden wirken sich zwei oder mehr Beeinträchtigungen gleichzeitig studienerschwerend aus. Bei knapp zwei Drittel der Studierenden ist für Dritte die Beeinträchtigung auch nach längerer Zeit nicht wahrnehmbar. 3.3. Maßnahmen des Nachteilsausgleich in Deutschland Schwierigkeiten bei der Durchführung des Studiums ergeben sich häufig, weil Studien- und Prüfungsordnungen zu wenig Spielraum für eine individuelle Studiengestaltung lassen. Nachteilsausgleiche können sein: In Bezug auf das Studium: - Individueller Studienplan im Rahmen des Vollzeitstudiums („faktisches Teilzeitstudium“)/ Verlängerung von Prüfungsfristen - „Reguläres“ Teilzeitstudium/ Wechsel von Voll- und Teilzeitstudienphasen - Zulassung zu Veranstaltungen unter Vorbehalt, wenn Studierende aus Gründen, die mit ihrer Beeinträchtigung zusammenhängen, nicht alle Voraussetzungen für die Belegung eines neuen Studienabschnitts fristgerecht erfüllen. - Bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen - Modifikationen von Anwesenheitspflichten Studierende, die beeinträchtigungsbedingt häufiger als in der Studienordnung erlaubt nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, brauchen individuell gestaltete Ausnahmeregelungen . - Modifikationen im Zusammenhang mit Praktika und Laboren Modifikationen im Zusammenhang mit Exkursionen und/oder Auslandsaufenthalten - Verlegungen von Lehrveranstaltungen in zugängliche Räume, - Anschaffung notwendiger Einrichtungen und Ausstattungen In Bezug auf Prüfungen und Leistungsnachweise: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 8 - Schreibzeitverlängerung bei Klausuren und Verlängerung von Vorbereitungszeiten bei mündlichen Prüfungen - Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten - Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten - Änderung der Prüfungsform - Modifikation praktischer Prüfungen - Aufteilen von Studienleistungen in Einzelabschnitte - Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln und personeller Assistenz - Bereitstellung von adaptierten Prüfungsunterlagen Insbesondere blinde Studierende und Studierende mit Legasthenie brauchen barrierefreie digitale Dokumente bzw. Audiodateien, Studierende mit starker Sehbeeinträchtigung Unterlagen in Großdruck. Nichtberücksichtigung von Rechtschreib-und Interpunktionsfehlern in Klausuren - Die Nichtberücksichtigung von Rechtschreib- und Interpunktionsfehlern in Klausuren ist wichtig für gehörlose Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, für Studierende mit Legasthenie oder für Studierende mit sehr starker Sehbeeinträchtigung. Bei Haus- und Abschlussarbeiten müssen Studierende i. d. R. selbst für eine fehlerfreie Darstellung sorgen. - Einfluss der Studierenden auf Termin (in Bezug auf Tageszeiten oder Wochentage), Ort, Sitzplatz oder Aufsicht (Geschlecht) Es sollten Terminwünsche von Studierenden respektiert werden, die zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Wochentagen nicht oder nur sehr eingeschränkt Prüfungsleistungen erbringen können, wie z. B. bei Studierenden, die starke Medikamente mit Nebenwirkungen einnehmen müssen, oder Dialysepatienten. - Entzerren von Prüfungsballungen / Verschieben von Prüfungsterminen - Nichtberücksichtigung von krankheitsbedingten/ behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen - Fristverlängerungen bei der Anmeldung zu Prüfungen / Modulfristverlängerung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 9 4. Finnland In Finnland gibt es mehrere Gesetze, die eine Entschädigung für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronisch gesundheitlichen Beeinträchtigung vorsehen. Erstens schreibt die finnische Verfassung vor, dass niemand aus Gründen der Gesundheit oder Behinderung ohne einen akzeptablen Grund anders behandelt werden kann. Dies gilt für alle Arten von Behinderungen, beispielsweise auch für Personen mit Lernschwierigkeiten. Gemäß dem Nichtdiskriminierungsgesetz (1325/2014) hat ein Bildungsanbieter die Pflicht, die Gleichstellung zu fördern. Das Gesetz schreibt Folgendes vor: 1) Der Bildungsanbieter und die von ihm unterhaltene Bildungseinrichtung bewerten zunächst die Chancen zur Umsetzung der Gleichstellung in ihren Aktivitäten und treffen dann die erforderlichen Maßnahmen, um die Verwirklichung der Gleichstellung zu fördern. Diese Maßnahmen müssen wirksam, zweckmäßig und verhältnismäßig sein und das Betriebsumfeld, die Ressourcen und sonstigen Umstände der Bildungseinrichtung berücksichtigen. 2) Der Bildungsträger muss sicherstellen, dass die Bildungseinrichtung einen Plan für die notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung hat. 3) Der Bildungsanbieter und die von ihm unterhaltene Bildungseinrichtung müssen den Schülern und ihren Erziehungsberechtigten sowie den Studierenden oder deren Vertretern Gelegenheit geben, zu den Fördermaßnahmen angehört zu werden. Gemäß dem Gesetz über Dienste und Unterstützung für Behinderte (380/1987) haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Hilfsmittel, persönliche Assistenten und Transportdienste, die während des Studiums genutzt werden können. Menschen mit schweren Hör-, Hör- und Seh-, sowie Sprachbehinderungen haben laut Gesetz für Dolmetschdienste für Behinderte (133/2010) Anspruch auf kostenlose Dolmetschleistungen. Das finnische Recht enthält keine detailliertere Liste der Entschädigungen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das Universitätsgesetz 558/2009 schreibt vor, dass Faktoren, die die Gesundheit und die Funktionsfähigkeit eines Bewerbers betreffen, eine Zulassung zum Studium nicht ausschließen dürfen. Das finnische Bildungssystem umfasst eine berufsbezogene Schulung und Ausbildung für Schüler , die während ihres Studiums besondere Unterstützung benötigen. Gründe für die berufliche Sondererziehung können sich aus Behinderungen, Lernschwierigkeiten, psychischen oder körperlichen Gesundheitsproblemen oder sozialen Schwierigkeiten ergeben. In der beruflichen Sonderpädagogik wird das Studium in kleinen Gruppen organisiert. Die Studierenden erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei ihrem Studium und Alltag. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 10 5. Frankreich Status der Studierenden mit Behinderung Artikel L114 des Code de l'action sociale et des familles gibt die folgende Definition einer Behinderung : Eine Behinderung nach diesem Gesetz stellt jede Tätigkeitsbeschränkung oder Einschränkung an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar, die eine Person in ihrer Umgebung erleidet aufgrund einer substantiellen, dauerhaften oder endgültigen Veränderung einer oder mehrerer körperlicher , sensorischer, mentaler, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die zur Invalidität führt. Artikel 1er der Verfassung (Constitution) gibt an: Frankreich (…) gewährleistet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Diese Pflicht der Nichtdiskriminierung ist in den Normen mehrerer Gesetze sichtbar bestätigt. Das Strafgesetzbuch (Le code pénal) 1 definiert die Diskriminierung (namentlich aufgrund einer Behinderung) Jede Unterscheidung, die zwischen natürlichen Personen anhand von ihrer Herkunft, ihres Geschlechts , ihrer familiären Situation, ihrer Schwangerschaft, ihrer äußeren Erscheinung, der besonderen Verletzlichkeit resultierend aus ihrer wirtschaftlichen Situation, welche sichtbar oder dem Täter bekannt ist, ihres Familiennamens, ihres Wohnsitzes, ihres Gesundheitszustandes, ihres Verlustes der Unabhängigkeit, ihrer Behinderung, ihrer genetischen Merkmale, ihrer Sitten, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsorientierung, ihres Alters, ihrer politischen Auffassung , ihrer gewerkschaftlichen Aktivität, ihrer Fähigkeit, sich in einer anderen als der französischen Sprache auszudrücken, ihrer tatsächlichen oder mutmaßlichen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation, einer vermeintlichen Rasse oder einer bestimmten Religion vorgenommen wird, stellt eine Diskriminierung dar. (Artikel 225-1) 2 sanktioniert die Diskriminierung (namentlich aufgrund einer Behinderung) Die Diskriminierung (…) wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 45.000 EUR bestraft. (Article 225-2) Das Ausbildungsgesetz (Le code de l’éducation) sieht die Möglichkeit von Erleichterungen für Studierende mit Behinderung vor. Die Hochschulen schreiben die Studierende mit Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung , die zur Invalidität führt, im Rahmen von Bestimmungen ein, die ihnen den gleichen Zugang wie den anderen Studierenden gewährt, und gewährleisten ihre Ausbildung unter Zurverfügungstellung der Erleichterungen, welche in ihrer Situation bei der Organisation, im Verlauf und bei der Begleitung ihres Studiums notwendig sind. (Article L123-4-2) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 11 Studierende mit Behinderung profitieren von: 1 gesetzlichen Hilfen, die allen Menschen mit Behinderung zuteilwerden. Diese verschiedenen Maßnahmen sind in dem Code de l'action sociale et des familles (CASF) aufgeführt. https://www.action-sociale.org/Ressources/Reglementation/casf_organisation/LE- GISCTA000018078633/Legislatif.html 2 Hilfen, die direkt den Studierenden mit Behinderung gelten. Diese Hilfen sind auf einer gesonderten Internetseite der französischen Regierung aufgeführt: http://www.etudiant.gouv.fr/cid96791/etudiants-handicapes.html Ebenfalls finden sie sich auf der Internetseite des Ministeriums für Hochschulen (ministère de l’enseignement supérieur): http://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/pid24670/etudiants-en-situation-de-handicap .html Im Rahmen der Erleichterungen lässt sich für Prüfungen die Praxis der tiers temps anführen. Das bedeutet konkret, dass Studierende mit einer durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Behinderung von einer verlängerten Bearbeitungszeit profitieren (4h anstelle von 3h) ebenso wie von der Unterstützung einer Hilfsperson bei gravierenderen Behinderungen. Darüber hinaus weisen wir auf den „Ratgeber zur Begleitung von Studierenden mit Behinderung an der Universität“ (Guide de l’accompagnement de l’étudiant handicapé à l’université) http://www.cpu.fr/wp-content/uploads/2013/11/Guide-handicap-web2.pdf hin. Die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen sind ziemlich ähnlich zu denen in Frankreich, auch wenn sie nicht durch eine föderale Gesetzgebung ergänzt werden. 6. Großbritannien 6.1. Bestimmungen für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen Im Gleichstellungsgesetz Equalities Act 2010 s20 wird bestimmt, dass alle Weiterbildungs- und Hochschuleinrichtungen dafür sorgen müssen, dass behinderte Studierende nicht weniger günstig behandelt werden als andere Studierende und die Bildungsanbieter verpflichtet sind, angemessene Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass behinderte Menschen im Vergleich zu Menschen, die beim Zugang zur Bildung nicht behindert sind, nicht in erheblichem Maße benachteiligt werden. In Abschnitt 149 des Gleichstellungsgesetzes 2010 ist die Gleichstellungspflicht für den öffentlichen Sektor enthalten, die öffentliche Stellen, einschließlich Hochschulen, verpflichtet, die allgemeinen Pflichten zur Beseitigung von Diskriminierung, zur Förderung der Chancengleichheit zu Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 12 erfüllen und zur Förderung guter Beziehungen zwischen behinderten und nichtbehinderten Personen beizutragen. 6.1.1. Angemessene Anpassungen Nach dem Equality Act 2010 müssen die Stellen angemessene Anpassungen für Behinderte vornehmen . Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Behinderte im Vergleich zu Nichtbehinderten nicht mit erheblichen Nachteilen konfrontiert werden. In § 20 des Gesetzes wird definiert, was unter der Pflicht zu angemessenen Anpassungen zu verstehen ist. Die erste Anforderung umfasst die Pflicht zur Änderung der Art und Weise, wie Dinge erledigt werden (z. B. das Ändern einer Praxis), die zweite betrifft Änderungen an der gebauten Umgebung (z. B. die Bereitstellung des Zugangs zu einem Gebäude), und die dritte umfasst Hilfsmittel und Dienstleistungen (z. B. die Bereitstellung spezieller Computersoftware oder die Bereitstellung eines anderen Dienstes). Zu den angemessenen Anpassungen im Hochschulbereich gehören: - Anpassungen der Beurteilungsverfahren und Bereitstellung alternativer Beurteilungsmethoden . - Verbesserung des physischen Zugangs zu den Campusgebäuden. - Bereitstellung von Hilfsmitteln und Diensten zur Ermöglichung oder Erleichterung des Studiums von behinderten Studenten. Die Equality Challenge Unit hat 2010 ein Dokument Managing reasonable adjustments in higher education veröffentlicht, das entsprechende Anpassungen in der Hochschulbildung beschreibt und den Hochschuleinrichtungen, im Hinblick auf die Pflicht, angemessene Anpassungen vorzunehmen , entsprechende Strategien und Leitlinien bietet. Informationen zu sinnvollen Anpassungen finden Sie auch auf folgenden Websites: - Gleichheits- und Menschenrechtskommission What are reasonable adjustments? - Behindertenrechte in Großbritannien Adjustments for disabled students 6.1.2. Zuschüsse für behinderte Studierende Hochschulstudenten mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Behinderungen können einen Antrag auf Unterstützung für Behinderte (DSA) stellen - die DSA-Bestimmungen sind in den Ausbildungsbestimmungen (Student Support) 2011 enthalten. Bei der DSA handelt es sich um einen Zuschuss, der von der Regierung an berechtigte behinderte Studenten gezahlt wird, um die zusätzlichen Studienkosten zu decken, die aufgrund ihrer Behinderung entstehen. Die Vollzeit-DSAs umfassen vier Elemente: - Allgemeine Beihilfe - zur Deckung der Kurskosten, die sie möglicherweise als direkte Folge ihrer Behinderung haben. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 13 - Spezielle Geräte-Beihilfe - wird verwendet, um Geräte zu kaufen, die aufgrund ihrer Behinderung benötigt werden. - Zuschuss für nichtärztliche Helfer - Unterstützung bei der Bezahlung von Hilfskräften wie Dolmetschern der britischen Gebärdensprache oder Trainern für Mobilität. - Reisekostenzuschuss - wird für zusätzliche studienbedingte Reisekosten verwendet, die direkt aus ihrer Behinderung resultieren. Informationen zur maximalen Höhe der DSA-Zahlungen sind in einem SFE-Dokument, DSA Guidance (New Students) 2018/19 1.0, detailliert beschrieben. Unterstützungsberechtigt sind auch Postgraduierte mit Behinderungen. Diese Studierenden haben möglicherweise Zugang zu einer Postgraduierten-Studentenbeihilfe, Postgraduate Disabled Students’ Allowance die eine einmalige Zahlung ist. Die Regierung hat kürzlich angekündigt, diese Zahlung 2019/20 stark zu erhöhen: Für postgraduierte Studierende mit Behinderungen wird im Jahr 2019/20 der Höchstbetrag von derzeit 10.993 GBP auf 20.000 GBP erhöht. Dies wird vor allem den meisten behinderten Postgraduierten mit besonders hohem Unterstützungsbedarf helfen. [HC Deb 22 November 2018 6.2. Anspruch auf Invaliditätshilfe Im Vereinigten Königreich gibt es keine einheitliche Definition von Behinderung. Das Equality Act 2010 definiert Personen, die unter die Behindertenabschnitte des Gesetzes fallen , als Personen mit „körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung, die einen erheblichen und langfristigen Einfluss auf ihre Fähigkeit zur Ausübung normaler Alltagsaktivitäten haben“. Studenten, die diese Kriterien erfüllen, sind möglicherweise förderfähig. Studenten mit Behinderungen, die Unterstützung für Studentenfinanzierungsstellen oder Hochschuleinrichtungen beantragen, müssen Nachweise für ihre Beeinträchtigung, ihren Gesundheitszustand oder ihre Behinderung vorlegen. Die vom Studenten vorgelegten Nachweise können eine diagnostische Beurteilung für eine bestimmte Lernschwierigkeit sein oder ein Schreiben eines Arztes oder Beraters, in dem die Art des Zustands angegeben wird. Studenten, die zuvor in England einen EHC-Plan (Education, Health and Care) hatten, können dies zur Unterstützung der Diagnose und zur Angabe der Bereiche verwenden , in denen Unterstützung erforderlich ist. 6.3. Vergleichbarkeit der Maßnahmen Die als „Ausgleich für Benachteiligung“ bezeichneten Maßnahmen ähneln der britischen Forderung , „angemessene Anpassungen“ für Studierende mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Behinderungen vorzunehmen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 14 6.4. Zusätzliche Maßnahmen von Hochschuleinrichtungen Die meisten Hochschulanbieter haben Behindertenrichtlinien, in denen die Unterstützung und das Angebot für behinderte Studenten beschrieben werden. In einem Bericht des Higher Education Funding Council für England vom November 2017, Models of support for students with disabilities , heißt es, dass 90 % der Hochschulbetreiber (HEP) Behindertenrichtlinien hatten, die folgende Bereiche abdeckten: - Bewertung (91 %) - Lehren und Lernen (82 %) - Studentenunterstützung (80 %) - Unterkunft (66 %) - Studentenerfahrung (44 %) - Inklusive Lehrplangestaltung / Universaldesign (43 %). Hochschuleinrichtungen verfügen in der Regel über ein Behindertenhilfeteam und Behindertenberater , die Studierende und Mitarbeiter beraten, interne nichtmedizinische Unterstützung übernehmen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen. Das Behinderten-Serviceteam arbeitet direkt mit den Studierenden zusammen. Seine Aufgaben umfassen die - Durchführung einer Bedarfsanalyse und Ausarbeitung von Aktionsplänen (Angabe der angemessenen erforderlichen Anpassungen); - Durchführung von Tests für spezifische Lernschwierigkeiten (SpLD), sensorische und soziale Bedürfnisse; - Entwicklung von maßgeschneiderten Paketen für besonders komplexe Fälle (die auch Unterstützung mit akademischen Fähigkeiten, finanzieller Unterstützung und Dienstleistungen für Behinderte umfassen können); - Unterstützung von DSA-Anträgen und Anträgen auf sonstige einschlägige Finanzierung; und - Verwaltung der daraus resultierenden spezifischen Unterstützungsangebote (z. B. Mentoren / Tutoren / Berater). Die Unterstützung, die von den Institutionen angeboten wird, umfasst z. B. die fachgerechte Aufzeichnung und Weitergabe von Vorlesungen als auch den Einsatz von Fachkräften für psychisch Kranke oder bei spezifischen Lernschwierigkeiten (z. B. Legasthenie-Tutoren, die mit Schülern eins zu eins an Schreibfertigkeiten arbeiten), Unterstützung bei der Beurteilung und der Durchführung der Prüfung (z. B. beaufsichtigte Ruhepausen, separater Raum, zusätzliche Arbeitszeit, Sitzprüfungen zu Hause), die Erstellung von Vorlesungsunterlagen und Handouts in alternativen Formaten, die Verwendung von Computern und Hilfssoftware sowie die Beratung bei der Anpassung von Unterrichtsansätzen. Darüber hinaus zielen die Einrichtungen darauf ab, Studierende, Studieninteressierte und Mitarbeiter über die angebotenen Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen klar zu informieren. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 15 Universitätswebsites enthalten Informationen zur Unterstützung, die auf der Website der University of Sheffield unter Disability and Dyslexia Support Service bereitgestellt werden. 7. Italien Zu 1. und 2. In Italien ist das Recht auf Bildung ein Verfassungsprinzip. Nach Artikel 34 der Verfassung steht die Schule allen offen. In diesem Sinne wollte der Verfassungsgeber das Recht auf Studium mit dem auf Artikel 3 der Verfassung basierenden Grundsatz der formalen und wesentlichen Gleichheit verbinden. Artikel 38 der Verfassung legt fest, dass Behinderte ein Recht auf Bildung haben, der ihnen einen beruflichen Einstieg ermöglicht. Ursprünglich wurde dieses Recht durch differenzierte Klassen und Sonderschulen für Schüler mit Behinderungen erreicht. Seit 1971 besteht die Möglichkeit der schulischen Integration von Schülern mit Behinderungen in den regulären Unterricht und seit 1977 wurde das Amt des "Lernbegleiters" in die Schulordnung verpflichtend eingeführt. Der Gesetzgeber entschied, dass das subjektive Recht auf die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials von Menschen mit Behinderungen nicht durch Hemmnisse oder Hindernisse eingeschränkt werden darf, die auf Initiative des Staates beseitigt werden können. Das Gesetz n. 104/19924 vervollständigte die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch in Bezug auf die Schulintegration. Es wird von der Gesetzesverordnung n. 66/2017 zur schulischen Inklusion begleitet. Im Jahr 2010 wurde durch das Gesetz n. 170/20105 auch spezifische Lernstörungen als DSA-Störungen (Dyslexie, Dysorthographie, Dysgraphie und Dyskalkulie) und als Phänomene anerkannt, die das schulische Lernen negativ beeinflussen können (Lese-, Schreib- und Rechenschwierigkeiten). Der Staat garantiert die Kontinuität der Bildung innerhalb der verschiedenen Ebenen der Schule, indem er obligatorische Konsultationsformen zwischen Lehrern der unteren und oberen Klassenstufe vorsieht und die schulische Erfahrung des Schülers mit einer Behinderung in allen Bereichen und Schulstufen optimal entwickelt. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Behinderungen oder dauerhaften Gesundheitsproblemen müssen von den örtlichen Gesundheitsbehörden zertifiziert werden. Nach Feststellung des Zustandes der Behinderung werden maßgeschneiderte Zielvorgaben erarbeitet, die in den individualisierten Bildungsplan (Piano educativo personalizzato -PEI) aufgenommen werden. Jede Schule verfügt über eine GLHI (Gruppo di Lavoro per l'Handicap di Istituto). Dies ist eine Arbeitsgruppe , die für das Handicap der Schule zuständig ist. Es handelt sich um eine interinstitutionelle Gruppe, die daher allen Beteiligten offen steht, die über einschlägiges Fachwissen verfügen : Schulen, Eltern, örtliche Gesundheitsbehörden, örtliche Behörden und möglicherweise auch Vertreter der örtlichen Gemeinschaft. 4 https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:legge:1992-02-05;104!vig= 5 https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:legge:2010-10-08;170!vig=2019-03-11 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 16 Das Ministerium für Bildung, Universität und Forschung gibt auf einer speziellen Seite seiner Website https://www.miur.gov.it/web/guest/alunni-con-disabilita Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Behinderungen in der Schule. Arten von Maßnahmen In der Schule wird der PEI - Individualized Education Plan erstellt, der jährlich die Bildungsund Unterrichtsinterventionen für die Schüler beschreibt und Ziele, Methoden und Bewertungskriterien definiert. Der PEI wird zu Beginn eines jeden Schuljahres erstellt und muss anschließend überprüft werden. Er wird gemeinsam von der Schule und den Diensten (Psycho-Social Health Team) in Zusammenarbeit mit der Familie erstellt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts- und Unterrichtsprogramms der Klasse und enthält: - Bildungsziele und Lernziele; - spezifische Arbeitsaktivitäten; - Methoden, Materialien, Hilfsmittel und Technologien zur Organisation des Vorschlags, einschließlich der Ressourcenorganisation (Zeitpläne und Organisation der Tätigkeiten); - Bewertungskriterien und -methoden; - die Formen der Integration zwischen Schule und dem außerschulischen Bereich. Darüber hinaus können Schulen und Universitäten über technische Ausrüstung und Lehrmittel sowie über jegliche technische Unterstützung verfügen. Das Studium kann daher differenziert und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. In den Abschlussprüfungen kann der Kandidat mit Behinderungen völlig unterschiedliche Prüfungen ablegen, je nachdem, was in seinem PEI festgelegt ist. In den Gymnasien wird, wenn die Ziele des individualisierten Bildungsplans deutlich von den Zielen des Klassenunterrichtssystems abweichen, das Prüfungsprogramm differenziert und der Student kann die Qualifikation daher nicht erwerben. Bei der Bewertung von Schülern mit Behinderungen geben die Lehrer an, für welche Disziplinen bestimmte Unterrichtskriterien festgelegt wurden, welche integrativen Aktivitäten und Unterstützungsaktivitäten durchgeführt wurden, und welche programmatischen Inhalte einiger Disziplinen teilweise ersetzt wurden. In der obligatorischen Schulprüfung werden entsprechend dem Unterricht gelehrte Prüfungen durchgeführt, die geeignet sind, den Fortschritt des Schülers im Verhältnis zu seinem Potenzial und seinem anfänglichen Lernniveau zu bewerten . Im Gymnasium sind für gleichwertige Prüfungen längere Zeiten für die schriftlichen Prüfungen sowie die Anwesenheit von Assistenten für Autonomie und Kommunikation zulässig. Für Schüler mit anderen Bedürfnissen als einer bescheinigten Behinderung, zum Beispiel mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bisogni educativi speciali - BES), wie bestimmten Entwicklungsstörungen , sozioökonomischen, sprachlichen oder kulturellen Benachteiligungen, entwickelt die DSA den Personalisierten Lernplan (PDP), durch den Ausgleichs-oder Dispensationsmaßnahmen vorgesehen werden können. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 17 Es gibt spezielle Richtlinien zu DSA.6 Zu den Ausgleichsmaßnahmen, die die in der Defizitfähigkeit erforderliche Leistung ersetzen oder erleichtern, gehören: - Stimmsynthese, die einen Lesetest in einen Hörtest umwandelt; - Stimmrecorder, der es dem Schüler oder Studenten erlaubt, die Notizen nicht zu schreiben; - Videoschreibprogramme mit Rechtschreibprüfung, die die Erstellung ausreichend korrekter Texte ohne Korrekturlesen und gleichzeitige Korrektur von Fehlern ermöglichen; - Rechner, die Berechnungsvorgänge erleichtern; - Für den Fremdsprachenunterricht können kompensatorische Instrumente die verbale Kommunikation unterstützen und schrittweise Lernrhythmen gewährleisten. Es ist auch die Möglichkeit der Befreiung erlaubt. Die Dispensationsmaßnahmen erlauben es dem Schüler, einige Tests oder Prüfungen nicht durchzuführen, die aufgrund seiner Behinderung besonders schwierig sind und das Lernen nicht verbessern, zum Beispiel: - Lassen Sie einen Schüler mit Legasthenie keine lange Passage lesen. - geplante Prüfungen; - die Verwendung von Wörterbüchern, um einen Test mit einem Inhalt durchführen zu können , der zwar fachlich von Bedeutung ist, jedoch reduziert ist; - längere Zeit für Kontrollen; - Befreiung von der Teilnahme. Die Ausgleichs- und Dispensationsmaßnahmen werden auch von den Universitäten getroffen. Zu den weiteren Erleichterungen gehört für Schüler, die wegen gesundheitlicher Gründe vorübergehend am Schulbesuch gehindert sind, die Möglichkeit, die Schule im Krankenhaus zu besuchen, oder für Schüler, bei denen die Unmöglichkeit eines Schulbesuchs aufgrund schwerwiegender ärztlich attestierter Erkrankungen für einen Zeitraum von mindestens dreißig Unterrichtstagen, auch mit Unterbrechungen, festgestellt wird, Hausunterricht zu erhalten. Zu 3. Ja, die Maßnahmen sind fast gleich. Zu 4. Für die Hochschulbildung gelten dieselben Ausgleichs- oder Dispensationsmaßnahmen, auch wenn kein PEI vorhanden ist, wie in der Schule. Für Studierende mit Behinderung, die an der Universität eingeschrieben sind, werden spezifische technische Hilfsmittel und Lehrmittel sowie die Unterstützung spezieller Nachhilfedienste, die von den Universitäten eingerichtet wurden, garantiert. Für das Bestehen von Universitätsprüfungen kann eine individualisierte Behandlung für Studenten mit Behinderung angeboten werden, die auf einer Vereinbarung mit dem Lehrer des Fachs und mit Hilfe des Nachhilfedienstes basiert. Die Verwendung spezieller technischer 6 http://www.miur.gov.it/documents/20182/198444/Linee+guida+per+il+diritto+allo+studio +degli+alunni+e+degli+studenti+con+disturbi+specifici+di+apprendimento/663faecd-cd6a-4fe0-84f8- 6e716b45b37e?version=1.0 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 18 Mittel in Bezug auf die Art der Behinderung und die Möglichkeit, auf Vorschlag des spezialisierten Nachhilfedienstes gleichwertige Tests durchzuführen, ist ebenfalls zulässig. Universitäten können einen vom Rektor bestimmten Dozenten mit der Koordinierung, Überwachung und Unterstützung aller Initiativen zur Integration innerhalb der Universität beauftragen. Das Gesetz sieht auch die Zuweisung von beruflichen Dolmetscher an Universitäten vor, um die Teilnahme und das Lernen gehörloser Studenten zu erleichtern. 8. Norwegen 8.1. Gesetzliche Rechte Studierende mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen haben gesetzlich vorgeschriebene Rechte: Gesetz zur Gleichstellung und zum Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz ) https://lovdata.no/dokument/NLE/lov/2017-06-16-51#KAPITTEL_3 Abschnitt 21. Recht auf individuelle Unterbringung von Schülern und Studenten Schüler und Schüler mit Behinderungen, die eine Schule oder Bildungseinrichtung besuchen, haben das Recht auf eine geeignete individuelle Unterkunft in Bezug auf den Ort des Lernens, des Unterrichts, der Lehrmittel und der Prüfungen, um gleiche Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Das Recht gilt für Unterkünfte, die keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Bei der Beurteilung ist besonders zu berücksichtigen a) die Auswirkung von Unterkunft in Bezug auf den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen b) die mit der Unterkunft verbundenen Kosten c) die Ressourcen des Unternehmens. Gesetz über Universitäten und Hochschulcollagen https://app.uio.no/ub/ujur/oversatte-lover /data/lov-20050401-015-de.pdf Abschnitt 4-3. Lernumgebung (2) Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass das Lernumfeld in der Einrichtung, einschließlich des physischen und psychischen Arbeitsumfelds, auf der Grundlage einer Gesamtbewertung der Erwägungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Studenten vollständig zufriedenstellend ist. Die Gestaltung der physischen Umgebung muss so weit wie möglich und angemessen sein (…) (5) Die Einrichtung passt die Studienbestimmungen für Studierende mit besonderen Bedürfnissen soweit möglich und zumutbar an. Diese Anpassung darf nicht zu einer Reduzierung der Akademie -Anforderungen der einzelnen Kurse führen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 19 Abschnitt 4-2 Studienvertrag. Zwischen der Einrichtung und den Studierenden, die zu Kursen mit mindestens 60 Kreditpunkten zugelassen sind, wird ein Studienvertrag vorbereitet. Der Studienvertrag enthält Bestimmungen über die Verantwortung und Pflichten der Institution gegenüber dem Studenten und die Verpflichtungen der Studenten gegenüber den Institutionen und Kommilitonen (…) Ein Student kann mit speziellen Arrangements einen individuellen Vertrag anfordern. Höhere Institutionen sind verpflichtet, Ansprechpartner für Studierende mit besonderen Bedürfnissen und einen Aktionsplan für Studierende mit Behinderungen sowie besondere Arrangements zu haben. Die Rechte von Studierenden mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen sind auch in den Regeln und Vorschriften der einzelnen Universitäten geregelt. Allgemeine Informationen über die Rechte von Studenten für besondere Arrangements bezüglich Behinderungen und besonderer Bedürfnisse werden zusammengestellt und zur Verfügung gestellt unter: Tilrettelegging på høyskoler og universitet (nur in norwegischer Sprache). Es gibt eine Übersicht über die speziellen Arrangements oder Maßnahmen, die jede Einrichtung unter Utdanning.no anbieten kann: Utdanning.no: Tilrettelegging på hvert enkelt studiested (nur in norwegischer Sprache). 8.2. Bestimmung der Beeinträchtigung Studierende mit einer Behinderung, Legasthenie oder Krankheit, die sie im Studium benachteiligen , können von der Einrichtung mit besonderen Bedürfnissen für ihre tägliche Studiensituation betreut werden. Wenn die Behinderung oder der Gesundheitszustand eines Schülers zu erheblichen Nachteilen / erheblichen Beeinträchtigungen in der Prüfungssituation führt, können besondere Prüfungsvereinbarungen getroffen werden. In der Regel müssen die Studierenden besondere Vorkehrungen beantragen und müssen über eine Bescheinigung eines Arztes oder eines Sachverständigen verfügen, die den Bedarf des Studierenden dokumentiert. Dies ist die Regel für alle höheren Institutionen, wenn es um die Prüfungssituation geht, während es bei den Arrangements in der alltäglichen Studiensituation zu variieren scheint. Höhere Institutionen bieten möglicherweise Beratung und Bedarfsermittlung, Erleichterung während der Prüfung und in der Studiensituation, Informationen und Anleitungen zu anderen relevanten Diensten (Beihilfen, Wohnraum usw.). Welche Vorkehrungen ein Student erhalten kann, hängt von seinen Bedürfnissen ab und muss individuell betrachtet werden. Dies kann zum Beispiel die Erleichterung besonderer Bedürfnisse in der täglichen Studiensituation, spezielle Unterrichtsmodalitäten, verlängerte Fristen für Semesteraufgaben / -übungen, längere Studienzeiten oder spezielle Prüfungsmodalitäten bedeuten. Studierende mit langfristigen Bedürfnissen oder Behinderungen erhalten Unterstützung durch die norwegische Arbeits- und Sozialverwaltung (NAV). Die „NAV Unterstützende Technologie Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 20 und Anpassungen“ (NAV Hjelpemiddelsentral) unterstützen diese ebenfalls oder bieten einige Dienste an, die zumeist den langfristigen Bedarf an Hilfsmitteln und assistierende Technologien (mehr als 2 Jahre) abdecken. Es liegt in der Verantwortung des Studenten, die Universität über individuelle spezielle Bedürfnisse zu informieren. Alle Studierenden, die zu einem Studiengang zugelassen sind, können einen Antrag auf Freistellung oder eingeschränkten Fortschritt stellen. Es können Bedingungen vorliegen, wann ein Antrag gestellt werden kann und für wie lange der Antrag genehmigt werden kann. 8.3. Sonderregelungen und Maßnahmen Im Allgemeinen sind einige Studiengänge an norwegischen Universitäten recht flexibel und ohne viele verbindliche Anforderungen. University of Agder: Das Büro für Studierende mit Behinderungen bietet Beratung für Studierende an, deren alltägliche Aktivitäten von Beeinträchtigungen oder Krankheiten betroffen sind. Unter folgendem Link: https://www.uia.no/en/student/the-resource-center/the-office-for-students -with-disabilities findet man Informationen zu den Maßnahmen, die diese Universität für verschiedene Behinderungen oder chronische Erkrankungen, wie ADHS, Asperger-Syndrom, Mobilitätsstörungen, Legasthenie , psychosoziale Gesundheit, sehbehindert oder blind, hörbehindert oder taub durch spezielle Prüfungssmodalitäten anbieten kann. Wir haben einige Maßnahmen aus den Aktionsplänen der höheren Universitäten übernommen. Die Liste ist nicht vollständig und einige Maßnahmen können sich überschneiden: Beispiele für Sonderregelungen für Prüfungen Zweck dieser Sonderregelungen ist es, die Nachteile auszugleichen, die Studenten bei Prüfungen aufgrund eines bestimmten Bedarfs oder einer bestimmten Krankheit erleiden können. - Verlängerte Zeit, wenn man aufgrund einer Behinderung langsamer arbeitet. - Extrazeit für Mütter, die stillen und/ oder ruhen. - Zeit und Gelegenheit, sich während der Untersuchung auszuruhen oder zu bewegen. - Bank zum Ausruhen, Leselampe, verstellbarer Stuhl oder Tisch. - Eine Gelegenheit, während der Schulprüfungen in einem kleineren Raum oder in einem Einzelzimmer zu sitzen - Hilfsmittel wie Software und Diktiergeräte. - Spezielle Tools wie Rechtschreibprüfung, Bildverbesserung oder Textlesen, Verwendung von Computer- und Lese- und Schreibsoftware - Verwendung von Filzstift oder Bleistift - Anonyme Bescheinigung des Prüfers in Bezug auf Lese- und Schreibschwierigkeiten (Legasthenie ) - Das Fragepapier / Antwortpapier wurde laut vorgelesen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 21 - Zusätzliche Zeit während der Gruppenzuweisung - Eine alternative Prüfungsform: Wenn ein Student aufgrund einer chronischen Erkrankung Schwierigkeiten hat, eine Prüfung in seiner ursprünglichen Form zu absolvieren, kann er oder sie eine alternative Prüfungsform beantragen. Erleichterung von besonderen Bedürfnissen in der täglichen Studiensituation - Loan of technical aids and assistive technology Verleih von technischen Hilfsmitteln und unterstützender Technologie - Hilfe bei der Beantragung eines mentor Mentors, wenn der Student durch die norwegische Arbeits- und Sozialverwaltung (NAV) eine Schulung als Maßnahme erhält. - Reservierung des Lernraums im Lesesaal, zugängliche Lernräume accessible study spaces - Helfen Sie bei der Planung Ihres Studiums und finden Sie Möglichkeiten für spezielle Studienangebote - Bereitstellung von Informationen für Dozierende und Vorgesetzte über Ihre speziellen Bedürfnisse - Rest facilities Ruheeinrichtungen und Zugang zu ruhigen Zimmern - Informationen zu Hörbüchern (menschliche Stimme / Sprachsynthese) und elektronischen Büchern der Norwegischen Bibliothek für Hörbücher und Braille (NLB). Syllabus in audio format Lehrplan im Audioformat Lingdys and Lingpilot Lingdys und Lingpilot Assessment of dyslexia and dyscalculia Beurteilung von Legasthenie und Dyskalkulie Housing, parking and transport Unterbringung, Parken und Transport 8.4. Andere Beispiele und Links zu Universitäten Uni Agder: https://www.uia.no/en/student/the-resource-center/the-office-for-students-withdisabilities NTNU: https://innsida.ntnu.no/tilrettelegging (choose English version) https://innsida.ntnu.no/wiki/-/wiki/English/Examples+of+adaptations UIO: https://www.uio.no/english/studies/special-needs-leave-part-time/study-situation .html https://www.uio.no/english/studies/examinations/special-arrangements/index .html https://www.uio.no/english/studies/special-needs-leave-part-time/ OSLOMET: https://student.oslomet.no/en/special-arrangements-examination Guidelines for processing applications relating to special arrangements in connection with written examinations at OsloMet UIB: https://www.uib.no/en/student/49176/students-special-needs https://www.uib.no/en/student/49384/special-arrangements-examinations# Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 22 9. Schweden 9.1. Gesetzlicher Anspruch Studierende mit Behinderungen oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Anspruch auf Entschädigung für Benachteiligungen, hauptsächlich durch das Diskriminierungsgesetz und durch einige Bestimmungen und Richtlinien zur Studentenfinanzierung. Zum Teil ist auch das Hochschulgesetz in diesem Zusammenhang relevant. Diese Gesetze und Bestimmungen werden im Folgenden ausführlicher beschrieben. Das Hochschulgesetz Das Hochschulgesetz (1992: 1434), das das schwedische Parlament erlassen hat, regelt die Hochschulbildung in Schweden.7 Das Gesetz bietet einen Rahmen für die Organisation und die Leitung , wie z. B. die Festlegung, dass jede Hochschuleinrichtung (HEI) einen Verwaltungsrat und einen Vizekanzler haben muss. Sie legt auch fest, was die Hochschulbildung kennzeichnen soll, und dass Hochschuleinrichtungen unter anderem die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Werbung für eine Hochschulbildung aktiv fördern und ausweiten sollten. Die letztgenannte Verpflichtung umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Studierenden aus derzeit unterrepräsentierten Gruppen, beispielsweise Studierende mit Behinderung.8 Das Diskriminierungsgesetz9 Das Diskriminierungsgesetz (2008: 567) zielt darauf ab, Diskriminierung zu verhindern und gleiche Rechte und Chancen zu fördern, unabhängig von Geschlecht, Identität oder Ausdruck der Transgender, ethnischer Herkunft, Religion oder anderer Überzeugung, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter. Der Begriff „Behinderung“ bezieht sich auf langfristige physische, psychische oder intellektuelle Einschränkungen der Funktionsfähigkeit einer Person. Die Behinderung kann aufgrund einer Verletzung oder Krankheit bei der Geburt eingetreten sein, sich seitdem ereignet haben oder zu erwarten sein. Im Hinblick auf die Hochschulbildung umfasst eine Behinderung eine Seh-, Hör- oder Mobilitätsstörung oder eine Lernbehinderung wie eine Legasthenie .10 Das Diskriminierungsgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Diskriminierung, einschließlich direkter und indirekter Diskriminierung und unzureichender Zugänglichkeit. Letzteres impliziert, dass eine Person mit einer Behinderung benachteiligt wird, indem sie keine Maßnahmen ergreift, um die Person in eine Situation zu bringen, die mit der einer Person ohne 7 An English summary of the Higher Education Act is available here. 8 This is pointed out in a report by the Swedish Council for Higher Education (UHR). See UHR (2016), Can Excellence be achieved in Homogeneous Student Groups? A Report on the Governmental Assignment to Survey and Analyse the Work of Swedish Higher Education Institutions on Widening Access and Widening Participation, p 11. 9 An English summary of the Discrimination Act is available here 10 UHR (2019), Access to assistance, information collected 2019-02-22. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 23 Behinderung vergleichbar ist. Solche Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der finanziellen und praktischen Bedingungen, der Dauer und der Art der Beziehung oder des Kontakts zwischen dem Betreiber und dem Einzelnen und anderen relevanten Umständen "angemessen" sein. Das Gesetz gilt für verschiedene Bereiche, unter anderem für den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem . In Bezug auf Bildung heißt es im Gesetz, dass ein Anbieter von Bildungseinrichtungen Kinder, Schüler oder Studenten, die an ihren Aktivitäten teilnehmen oder sich für sie bewerben, nicht diskriminieren darf. Darüber hinaus müssen Bildungsanbieter aktive Maßnahmen ergreifen, die Folgendes umfassen sollten: - Aufnahme- und Einstellungsverfahren, - Unterrichtsmethoden und Bildungsorganisation, - Prüfungen und Bewertungen der Schülerleistungen, - Lernumgebung und - Möglichkeiten, Studien mit der Elternschaft in Einklang zu bringen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Bildungsanbieter ihre Arbeit jährlich über aktive Maßnahmen dokumentieren sollen. Diese Dokumentation enthält einen Bericht über alle Aspekte der Arbeit und einen Bericht über die getroffenen und geplanten Maßnahmen. 9.2. Regelungen und Richtlinien zur Studentenfinanzierung Studenten können eine Studienbeihilfe beim Swedish Board of Student Finance (CSN) beantragen , einer Regierungsbehörde, die für die Verwaltung der Studentenfinanzierung zuständig ist. Die Studentenbeihilfe besteht aus zwei Teilen: einem Zuschuss und einem Studentendarlehen. Wie viel Studentenfinanzierung ein Student erhält, hängt davon ab, ob der Student Vollzeit oder Teilzeit studiert, wie viele Wochen der Student studiert und ob der Student ein Einkommen hat, das höher ist als der Ausgleich im gleichen Zeitraum. Ein Student kann bis zu 240 Wochen lang (12 Semester) eine Studentenhilfe erhalten. Nach Beendigung des Studiums muss der Student das Studentendarlehen zurückzahlen.11 Wenn ein Schüler eine Behinderung hat, die ein langsameres Lerntempo zur Folge hat, kann er oder sie gemäß den Vorschriften und Richtlinien von CSN trotzdem die volle Unterstützung erhalten .12 Wenn der Student beispielsweise zu einem Studienanteil von 75 Prozent studiert, kann er oder sie eine Studentenfinanzierung für ein Vollzeitstudium erhalten.13 Außerdem können Studenten, die aufgrund einer Behinderung langsamer studiert haben, einen Teil ihres Studentendarlehens abschreiben lassen.14 11 CSN (2019), What is student finance?, information collected 2019-02-22. 12 Centrala studiestödsnämndens föreskrifter och allmänna råd (CSNFS 2001:6) om studiehjälp. 13 CSN (2019), Studier i en långsammare takt, information collected 2019-02-21. 14 CSN (2019), Avskrivning av studielån, information collected 2019-02-21. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 24 9.3. Feststellung des Anspruchs auf Entschädigung Alle Hochschulen bieten einen speziellen Koordinator oder Ansprechpartner für Studierende mit einer Behinderung, die sich auf das Studium auswirken können. Die Kontaktperson koordiniert die Bedürfnisse des Schülers und die Art und Weise, wie die Lehrer arbeiten, und bietet die pädagogische Unterstützung an, die zur Verfügung steht. Die Studierenden besprechen mit ihrem Koordinator ihre Studentenpläne und ihren potenziellen Bedarf für die Unterstützung oder Anpassung an ihre Studiensituation. Voraussetzung für die Erlangung einer zusätzlichen pädagogischen Unterstützung ist, dass der Schüler eine nicht vorübergehende Behinderung, die die Studiensituation beeinflussen kann, durch das Zertifikat einer qualifizierten Person vorweisen kann.15 Um mit voller Studentenhilfe langsamer studieren zu können, muss der Student einen Antrag an das CSN senden. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Genehmigung zu erhalten . 16 - Die Behinderung muss der Grund für die längere Zeit sein, die der Student für sein Studium aufwenden muss. - Der Student muss nachweisen, dass er oder sie versucht hat, ein Vollzeitstudium zu absolvieren , wobei er die gesamte von der Hochschule angebotene Unterstützung in Anspruch nimmt, aber immer noch nicht in der Lage ist, im normalen Studientempo zu lernen. - Um die Genehmigung zu erhalten, ist auch eine Bescheinigung über die Behinderung erforderlich . Wer einen Teil des Studentendarlehens wegen langsamerer Studien abschreiben lassen möchte, muss nach Abschluss des Studiums einen Antrag an CSN senden. Der Antrag muss ein ärztliches Attest enthalten, aus dem hervorgeht, dass der verlängerte Studienzeitraum auf die Behinderung zurückzuführen ist.17 9.4. Maßnahmen zur Benachteiligung in Schweden Die pädagogische Unterstützung benachteiligter Studierender umfasst verschiedene Maßnahmen, um Hindernisse in der Studiensituation auszugleichen oder zu überwinden. Es könnte auch Maßnahmen umfassen, um die unzureichende Zugänglichkeit der Studienbedingungen zu kompensieren . Mit Ausnahme der Unterstützung in Form von Dolmetschern (d. h. Gebärdensprachdolmetschen und Echtzeit-Untertitelung) und des angepassten Mediums (Hör- / Hörbücher usw.) wird die pädagogische Unterstützung hauptsächlich als Hilfe zur Selbsthilfe angesehen. Ziel ist 15 Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information collected 2019-02-22. 16 CSN (2019), Studier i en långsammare takt, information collected 2019-02-21. 17 CSN (2019), Avskrivning av studielån, information collected 2019-02-21. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 25 es, den Studierenden die Werkzeuge und Möglichkeiten zu geben, die sie benötigen, um im Studium so unabhängig und erfolgreich wie möglich zu sein.18 Um den Prozess zu erleichtern, besondere pädagogische Unterstützung für Hochschuleinrichtungen zu erhalten, wurde im Jahr 2016 die IT-Plattform „The National administration and information system for coordinators“ (Nais) eingerichtet. Die Plattform ermöglicht es den Studierenden, sich anonym zu bewerben, und die Koordinatoren an den Universitäten arbeiten getrennt.19 2018 bewarben sich fast 17.000 Studierende um spezielle pädagogische Unterstützung, 75% von ihnen hatten Probleme bezogen auf ihre Studiensituation, die mit einer Legasthenie zusammenhängen .20 Der Prozess und die verschiedenen Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Der Koordinator einer bestimmten Universität prüft die Anträge auf besondere pädagogische Unterstützung und berücksichtigt die Bedürfnisse der Studierenden, um die Kursvorgaben zu erfüllen . Der Koordinator gibt eine Empfehlung an den Kursleiter, der die endgültige Entscheidung trifft. Der Kursleiter muss berücksichtigen, wenn der Schüler die gleichen Kursziele wie der Rest der Kursteilnehmer erreichen kann. Nach Angaben der Hochschulen an die Nais gibt es folgende Maßnahmen.21 Der Studienprozess: - Anpassung des Kursmaterials - Unterstützung beim Notieren - Transkription - Vorlesungen aufnehmen (im Audio- und Videoformat für den persönlichen Gebrauch) - Bereitstellung von Vorlesungsmaterial im Voraus - Pädagogisches Dolmetschen - Ausdrucke / Kopieren Prüfung (nach Absprache und Entscheidung des Prüfungslehrers): - Unterteilen einer Prüfung in zwei oder mehr Abschnitte - Mündlich statt schriftlicher Prüfung - Mündliche Prüfung als Ergänzung zu einer schriftlichen Prüfung - Anstelle einer mündlichen eine schriftliche Prüfung - Verlängerung der schriftlichen Prüfungszeit - Testaufnahme in einem separaten Raum oder in einer kleineren Gruppe - Prüfungsfragen werden vorgelesen oder digital durch die Verwendung des Sprachsynthesizers präsentiert - Verwendung eines Computers mit Rechtschreibprüfung oder Sprachsynthesizer 18 Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information collected 2019-02-22. 19 UHR (2019), National administration and information system for coordinators (Nais), information collected 2019-02-22. 20 Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information by e-mail, 2019-02-12. 21 Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information by e-mail, 2019-02-12. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 26 - Transkription - Angepasste Hauszuordnung in Form von längerer Zeit Persönliche pädagogische Unterstützung: - Zusätzliche individuelle Betreuung während des Praktikums - Zusätzliche individuelle Unterstützung bei beaufsichtigten Exkursionen - Zusätzlicher Unterricht beim Verfassen eines Berichts oder Aufsatzes - Zusätzliche Zeit mit dem Lehrer - Unterstützung durch Kommilitonen, z. B. Hilfe beim Bewegen von Geräten oder Orientierungshilfe Ausrüstung: - Verleih von IT- und technischer Ausrüstung - Tragbare Kopfhörer, verstellbarer Schreibtisch, verstellbarer Stuhl usw. - Zugriff auf Ressourcenzimmer oder Labore Lerntechniken unterstützen: - Pädagogische Unterstützung mit IKT - Studienkompetenzunterricht (akademisches Schreiben und Textunterstützung) Quellen: CSN (2019), What is student finance?, information collected 2019-02-22. CSN (2019), Studier i en långsammare takt, information collected 2019-02-21. CSN (2019), Avskrivning av studielån, information collected 2019-02-21. Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information by e-mail, 2019- 02-12. Stockholm University (2019), National Student Disability Support, information collected 2019- 02-22. UHR (2016), Can Excellence be Achieved in Homogeneous Student Groups? A Report on the Governmental Assignment to Survey and Analyse the Work of Swedish Higher Education Institutions on Widening Access and Widening Participation, p. 11. UHR (2019), Access to assistance, information collected 2019-02-22. UHR (2019), National administration and information system for coordinators (Nais), information collected 2019-02-22. https://www.uhr.se/en/start/system-support-services/system-support-services -for-higher-education-institutions/national-administration-and-information-system-for-coordinators -nais/ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 27 10. Spanien Gemäß der spanischen Verfassung von 197822 gibt es eine Aufteilung der Zuständigkeiten in Bildungsangelegenheiten zwischen den verschiedenen Körperschaften und Verwaltungen des Staates Spanien. Die Zentralverwaltung behält sich die ausschließliche Zuständigkeit vor, um die Struktur der verschiedenen Bildungsstufen und die Bedingungen für die Erlangung, Erteilung und Zulassung von akademischen und beruflichen Qualifikationen zu regeln. Die verschiedenen regionalen Bildungsverwaltungen sind für die Anwendung und Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an die Merkmale ihrer Bevölkerung verantwortlich. Das Organgesetz 2/2006 vom 3. Mai über Bildung23 enthält eine Reihe von Maßnahmen hinsichtlich möglicher Benachteiligungen für Studenten. In der Folge ändert das Organgesetz 8/2013 vom 9. Dezember zur Verbesserung der Bildungsqualität (LOMCE) das Organgesetz 2/2006 durch die Einführung mehrerer Bestimmungen, die im Rahmen der Europäischen Strategie zur Behinderung 2010-2020 erlassen wurden. So heißt es beispielsweise, dass für Schüler im Primar- und Sekundarbereich mit Behinderungen Entlastungsmaßnahmen und methodische Alternativen für den Unterricht und die Bewertung der Fremdsprache festgelegt werden, insbesondere für diejenigen, die Schwierigkeiten mit ihrer mündlichen Ausdrucksweise haben. In keinem Fall werden diese Anpassungen berücksichtigt, um die erzielten Noten herabzusetzen. Darüber hinaus wird die Pflicht der Verwaltungen festgelegt, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dazu zu ermutigen, ihren Schulbesuch im Rahmen der obligatorischen Schulbildung angemessen fortzusetzen und die Bedingungen für die Durchführung der Tests anzupassen. Es gibt auch Plätze in berufsbildenden Kursen für Studierende mit Behinderungen. Die Verwaltungen fördern auch Programme zur physischen und technologischen Anpassung der Zentren, einschließlich des Schulverkehrs, und stellen ihnen materielle Ressourcen und Zugang zu einem Lehrplan zur Verfügung, der den Bedürfnissen der Schüler, die die Schule besuchen, angemessen ist, insbesondere bei Personen mit Behinderungen, damit sie nicht zu einem Diskriminierungsfaktor werden und allen Schülern eine umfassende und allgemein zugängliche Aufmerksamkeit garantieren. Auf der Grundlage eines königlichen Erlasses beschließt die Regierung jährlich die Schwellen für Einkommen und Familienvermögen für Stipendien und setzt die Höhe der Stipendien für das entsprechende Studienjahr fest. 22 Spanish Constitution (Constitución Española): http://www.congreso.es/constitucion/ficheros/c78/cons_ingl.pdf 23 Organic Law 2/2006, on Education (Ley Orgánica 2/2006, de 3 de mayo, de Educación) Organgesetze (leyes orgánicas) sind nach Art. 81 der spanischen Verfassung von 1978 Gesetze, die bestimmte in dieser Verfassungsvorschrift aufgezählte Materien regeln und für die deswegen im Gesetzgebungsverfahren Besonderheiten gegenüber den „gewöhnlichen Gesetzen“ (leyes ordinarias) gelten. Es handelt sich dabei um ein für die spanische Verfassungsgeschichte bis 1978 neues Konzept, das sich am Vorbild des loi organique der französischen Verfassung von 1958 orientiert. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 28 Kapitel III dieser Erlasse beschreibt die Stipendien und Subventionen für Studenten, die einen besonderen Bedarf an pädagogischer Unterstützung haben. Diese Beihilfen und Subventionen werden von Schülern und Studenten in Anspruch genommen, die an den zweiten Stufen der Kindheits- und Grundschulbildung, der obligatorischen Sekundarbildung, des Bachelors und der beruflichen Grundbildung teilnehmen. Die Subventionen beinhalten die Kosten für die Schulkantine und den Schultransport.24 Das Organgesetz 6/2001 der Universitäten25 vom 21. Dezember regelt in der zusätzlichen Bestimmung Nr. 24 die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen an Universitäten im postgradualen Studium. Die Bestimmung sieht vor, dass die Universitäten Studierenden und anderen Mitgliedern der Hochschulgemeinschaft mit Behinderungen gleiche Chancen gewährleisten, jegliche Diskriminierung verbieten und positive Maßnahmen ergreifen, um ihre uneingeschränkte und wirksame Teilnahme am Universitätsumfeld sicherzustellen. Studenten und andere behinderte Mitglieder der Hochschulgemeinschaft dürfen weder direkt noch indirekt beim Zugang, zur Zulassung, zum Fortbestand und zur Ausübung anerkannter akademischer und sonstiger Qualifikationen aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden. Universitäten fördern Maßnahmen, um alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, die besondere oder besondere Bedürfnisse im Zusammenhang mit Behinderung haben, dazu anzuhalten, über die Mittel, Unterstützung und Ressourcen zu verfügen, um eine echte und wirksame Chancengleichheit in Bezug auf die anderen Komponenten der Hochschulgemeinschaft sicherzustellen . Darüber hinaus müssen Universitätsgebäude und -einrichtungen - einschließlich virtueller Räume - sowie Dienste, Verfahren und die Bereitstellung von Informationen allen Personen zugänglich sein, so dass kein Mitglied der Universitätsgemeinschaft aufgrund einer Behinderung daran gehindert wird, sein Recht auszuüben, Räume zu betreten, sich zu bewegen, zu bleiben und zu kommunizieren sowie Informationen oder andere Rechte von analoger Bedeutung unter realen und wirksamen Bedingungen der Gleichheit zu erhalten. Alle von den Hochschulen vorgeschlagenen Lehrpläne müssen berücksichtigen, dass die Ausbildung in jeder beruflichen Tätigkeit auf der Achtung und Förderung der Menschenrechte und der Grundsätze der allgemeinen Zugänglichkeit für alle basieren muss. 24 Currently, it is pending the draft royal decree containing aid and subsidies for the 2018-2019 academic year (Proyecto de Real Decreto por el que se establecen los Umbrales de Renta y Patrimonio Familiar y las cuantías de las becas y Ayudas al estudio para el curso 2018-2019). http://www.educacionyfp.gob.es/servicios-al-ciudadano -mecd/dms/mecd/servicios-al-ciudadano-mecd/informacion-publica/audiencia-informacion-publica/cerrados /2018/umbrales-renta-becas-2018-2019/umbrales-renta-becas-2018-2019.pdf 25 Organic Law 6/2001, of December 21, of Universities (LO de Universidades): https://www.boe.es/buscar/pdf/2001/BOE-A-2001-24515-consolidado.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 015/19 Seite 29 Studierende mit Behinderungen haben Anspruch auf volle Befreiung von den öffentlichen Gebühren und den Gebühren für ein Studium, das zu einem Hochschulabschluss führt. Darüber hinaus legt das Königliche Gesetzesdekret Nr. 1/2013 vom 29. November, mit dem der Text des allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren sozialer Eingliederung26 umgesetzt wird, fest, dass für Personen, die an einer Universität studieren und deren Behinderung es ernsthaft erschwert, sich an die allgemeinen Studienbedingungen anzupassen , allgemeine Bestimmungen gelten, die die Hochschulen dazu verpflichten, deren Schwierigkeiten ausgleichen, ohne das erforderliche Niveau zu verringern. Die Tests werden gegebenenfalls an die von der interessierten Person angezeigten Merkmale der Behinderung angepasst . Maßnahmen der Hochschulgemeinschaft zur Beseitigung der Nachteile körperlicher Behinderung , wie Sehstörungen, Schwerhörigkeit, Taubblindheit, Asperguer-Syndrom (SA), psychische Behinderung, spezifische Lernschwierigkeiten im Lesen und / oder Schreiben im Klassenzimmer (Dyslexie und Dysgraphie) und Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Hyperaktivität (ADDH) wurden im Leitfaden für Hochschulanpassungen definiert.27 *** 26 Royal Legislative Decree 1/2013, of November 29, approving the Consolidated Text of the General Law on the Rights of Persons with Disabilities and their Social Inclusion (Real Decreto Legislativo 1/2013, de 29 de noviembre , por el que se aprueba el Texto Refundido de la Ley General de derechos de las personas con discapacidad y de su inclusión social): https://www.boe.es/buscar/pdf/2013/BOE-A-2013-12632-consolidado.pdf 27 Guide to university adaptations (Guía de adaptaciones en la universidad) https://www.crue.org/Documentos %20compartidos/Sectoriales/Asuntos%20Estudiantiles/Guia%20de%20adaptaciones_DIGITAL.pdf