© 2017 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 012/17 Schulsozialarbeit Ausgaben und Stellenaufbau der Bundesländer für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie aktuelle Entwicklung – Zweiter Teil: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. 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Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 2 Schulsozialarbeit Ausgaben und Stellenaufbau der Bundesländer für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungsund Teilhabepaketes sowie aktuelle Entwicklung – Zweiter Teil: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 012/17 Abschluss der Arbeit: 10.3.2017 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführendes 4 2. Ausgaben und Stellenaufbau bei der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie jeweilige aktuelle Situation der Förderung von Schulsozialarbeit 4 Baden-Württemberg 4 Saarland 7 Schleswig-Holstein 8 Hessen 12 Niedersachsen 16 Thüringen 20 Sachsen-Anhalt 25 Mecklenburg-Vorpommern 28 Rheinland-Pfalz 32 Nordrhein-Westfalen 38 3. Fazit: Übersicht aller Zusammenfassungen zu den 16 Bundesländern 43 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 4 1. Einführendes Bei der vorliegenden Arbeit handelt sich um den zweiten Teil einer Ausarbeitung zur Darstellung der Schulsozialarbeitspolitik in den Bundesländern. Die erste Ausarbeitung WD 8-080-16 enthält eine umfangreiche Einleitung: 1. zur Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes des Bundes (BuT), 2. zum allgemeinen Kenntnisstand des Einsatzes der BuT-Kontext-Mittel für die Schulsozialarbeit in den Bundesländern, 3. zur Typisierung der Länder nach Ausgestaltung der Schulsozialarbeit im Kontext des BuT sowie 4. zur Beschreibung des Vorgehens in der vorliegenden Arbeit. Daneben werden für die sechs Bundesländer Bayern, Berlin , Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen kapitelweise die jeweilige Schulsozialarbeitsförderung , die Verwendung der durch den Bund in den Jahren 2011-2013 indirekt zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit sowie aktuelle Ausbaustände, Umsetzungen und/oder Vorhaben von Landesprogrammen dargestellt. Nachfolgend schließt sich in der hier vorliegenden Arbeit nun die Darstellung der Schulsozialarbeitspolitik der übrigen zehn Bundesländer an. Die Kapitel beginnen jeweils mit einer Zusammenfassung , die nach der Erstellung der Texte verfasst wurde und vorangestellt eine bessere Nachvollziehbarkeit der folgenden Beschreibung ermöglichen soll. Als Fazit werden alle jeweiligen Kapitel-Zusammenfassungen – auch die der in der Ausarbeitung WD 8-080-16 dargestellten sechs Bundesländer – zusammenhängend aufgeführt. Eingeflossen in die Erstellung der Länderdarstellungen sind vielfach auch (qualitativ höchst unterschiedlich beantwortete) Länderanfragen an die jeweils zuständigen Länderministerien bzw. Ländervertretungen beim Bund sowie der Länderarbeitsgemeinschaften Schulsozialarbeit der Länder, vorhandene Sekundarliteratur, Länderdatenbanken- und umfängliche Internetrecherche. Versucht wurde von der Verfasserin dieser Arbeit – im Rahmen der Möglichkeiten – allen Ländern trotz zum Teil schwieriger Recherchebedingungen und/oder begrenzter Rechercheergebnisse in einer jeweils ähnlich strukturierten Darstellung gerecht zu werden. Die zum Teil sehr unterschiedlichen Verständnisse von Schulsozialarbeit oder ihrer rechtlichen Grundlagen in den Bundesländern werden weitgehend außen vor gelassen. Alle aufgeführten Internetlinks als Quellennachweise, die zur besseren Nachvollziehbarkeit direkt in den Text eingebaut wurden, haben einen Nachweisstand von Anfang März 2017. 2. Ausgaben und Stellenaufbau bei der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein, Thüringen sowie jeweilige aktuelle Situation der Förderung von Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Schulsozialarbeit wird in Baden-Württemberg seit den siebziger Jahre gefördert. Vorrangig von kommunaler Seite ausgebaut, wurden bereits 2006 ca. 500 Vollzeitäquivalente für die soziale Arbeit an Schulen erfasst. Ab 2012 erlebte die Schulsozialarbeit (bei dann ca. 800 Stellen) einen weiteren erheblichen Aufwuchs mit Hilfe des neuen Landesprogramms “Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“. Seither beteiligt sich das Land mit einer Drittelfinanzierung an den Kosten der Schulsozialarbeit mit jährlichen Landesmitteln in Höhe von 15 Millionen bzw. seit 2014 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 5 sogar 25 Millionen Euro (1/3-Festbetragsbezuschussung des Landes in Höhe von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle). Bis 2014 wurde so mit Landesgesamtmitteln in Höhe von 55 Millionen Euro ein Aufwuchs auf 1.200 Vollzeitstellen erreicht; 2016 sind es mit bis zu weiteren 50 Millionen Euro jetzt gut 1.400 Vollzeitstellen. Die indirekten BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit wurden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Angaben, wie genau die Mittel eingesetzt wurden, sind dem Land nicht bekannt; doch hätten viele Kommunen Konzepte zur Schulsozialarbeit entwickelt und dabei die Bundesmittel für ihre Finanzierung innerhalb des Landesprogramms miteinbezogen und die wegfallenden Mittel dann ab 2014 teilweise kommunal kompensiert – was auch der anhaltende Ausbau der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg belegt, da die Landesfinanzierung eine Zweidrittelbeteiligung der Kommunen erfordert. Schulsozialarbeit wird in Baden-Württemberg schon lange gefördert: In den siebziger Jahren zunächst auch von Landesseite an ausgewählten Gesamtprojektschule, in den achtziger Jahren von Landesjugendämtern als Modellprojekt, in den neunziger Jahren dann als Anschubfinanzierungsprogramm und von 2000-2004 wieder mit Landesunterstützung (ca. ein bis gut zwei Millionen p.a.) für Hauptschulen und im Berufsvorbereitungsjahr. Durch dieses erste Landesprogramm wuchs die Anzahl der mit Schulsozialarbeit geförderten Schulen von knapp 90 auf gut 170 Schulen an. Mit Ablauf des Programms deckten die Kommunen den Bedarf an Schulsozialarbeit wieder aus eigenen Mitteln und steigerten die Anzahl der Vollzeitstellen in dem Zeitraum 2006 bis 2011 von knapp 500 auf gut 800. Im Jahr 2011 legte eine neue Landesregierung dann eine erneute Landesförderung auf. Im „Pakt für Familien mit Kindern zwischen Landeregierung und den Kommunalen Landesverbänden“ wurde vereinbart, dass das Land ab 2012 ein Drittel der Kosten (16.700 Euro als Festbetragszuschuss pro Jahr und Stelle) für die Schulsozialarbeit (bei 1/3-Kostenübernahme durch Land- /Stadtkreise und zumeist 1/3 durch die Gemeinden) mit einem Betrag von bis zu 15 Millionen Euro jährlich übernehmen sollte. Eine Einschränkung – wie bei vorangegangenen Förderprogramm zu Beginn der zweitausender Jahre – auf bestimmte Schularten mit besonderen pädagogischen Herausforderungen ist seither nicht mehr vorgesehen; die Förderung bleibt aber auf öffentliche Schulen beschränkt. Im ersten Förderjahr des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ kamen ca. 1.600 Fachkräfte an ca. 1.800 Schulen (davon 134 berufliche Schulen) bei insgesamt gut 4.000 existierenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg zum Einsatz. Auf Grund der hohen Nachfrage nach den Landesmitteln wurde der Landeshaushalt 2013/2014 für 2014 sogar auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Damit betrug das bereit gestellte Fördervolumen des Landes 2012-2014 ca. 55 Millionen Euro. (Vgl. KVJS 2014: 4-14). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 6 KVJS 2014: 8 KVJS Berichterstattung (2014). Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Bericht über die Umsetzung der Landesförderung Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013 vom Oktober 2014: http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/jugendhilfeplanung /jugendsozialarbeit_an_%C3%B6fft._Schulen/foerderung_schulsozialarbeit.pdf Zeitgleich zum Förderprogramm des Landes haben die Gemeinden die Gelder aus der KdU-Kostenübernahme des Bundes zur Förderung der Schulsozialarbeit erhalten. 26 Millionen Euro flossen den Kommunen in Baden-Württemberg daraus jährlich für drei Jahre zu. Eine Zweckbindung der Mittel erfolgte auf Landesebene nicht. Dem baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, in welchem Umfang die Kommunen aus den Bundesmitteln zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen haben. Aus entsprechenden Rückmeldungen sei aber bekannt, dass viele Kommunen Konzepte zur Schulsozialarbeit entwickelt hätten, die auch Bundesmittel mit einbezogen haben. Nach Kenntnis des Ministeriums haben die Kommunen auch nach Auslaufen der Bundesförderung im Jahr 2014 die weggefallenen Bundesmittel teilweise durch kommunale Mittel kompensiert (Vgl. Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Januar 2017). Die Zunahme der Stellenzahl für die Schulsozialarbeit im Rahmen des fortgesetzten Landesprogramms ist ungebrochen. Die Landesregierung führt die Aufstockung ihrer Fördermittel auf bis zu 25 Millionen Euro jährlich fort. Für 2015 ergab sich ein Stellenumfang von umgerechnet knapp 1.280 Vollzeitstellen, für 2016 werden ca. 1.420 Vollkraftstellen1 ausgewiesen (vgl. KVJS 2016: 4). Damit liegt der Ausbauwert bei deutlich über zehn Prozent. Im Schuljahr 2014/2015 lag der Anteil der reinen Grundschulen bei knapp 20 Prozent aller geförderten Stellen; im Grundschulbereich wie auch bei den Gemeinschaftsschulen liegen auch die größten Zuwachsraten des Ausbaus der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg. 1 Zunächst noch im Beantragungsstatus. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 7 KVJS Berichterstattung (2016). Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Bericht über die Umsetzung der Landesförderung Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 vom Oktober 2016: http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/jugendarbeit _jugendsozialarbeit/schulsozialarbeit/Strukturbericht_SSA.pdf Das Ministerium für Soziales und Integration geht auf Grund des anhaltenden Interesses der Schulträger von auch einem weiteren Anstieg der geförderten Fachkräfte in der Zukunft aus. Im Jahr 2018 ist mit dem zweiten umfangreichen Bericht zur Umsetzung der Landesförderung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2016/2017 zu rechnen. Saarland Als saarlandspezifischer Ansatz der Schulsozialarbeit gilt das seit 2003 existierende „Landesprogramm Schoolworker“. Das Land fördert dabei zur Hälfte mit ca. 1,6 Millionen Euro den Einsatz von SchoolworkerInnen. Von 2012 bis heute hat sich die Anzahl der geförderten Vollzeitäquivalente mit 60 Stellen an 200 Schulen grundsätzlich nicht geändert; allerdings werden explizit für die sozialpädagogische Begleitung von Kindern mit Fluchterfahrungen befristet für die Jahre 2016 und 2017 sechs zusätzliche Vollzeitstellen finanziert. Die Weiterleitung der indirekten BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit erfolgte im Saarland nicht zweckgebunden; bekannt ist aber, dass 2013 mindestens zehn zusätzliche Sozialarbeiterstellen in den Gemeindeverbänden mit den Geldern finanziert wurden, wobei man die Stellen nach Auslaufen der Förderung nicht beibehalten wollte. Darüber hinaus werden mit jährlich bis zu maximal 400.000 Euro Landesmitteln (bis zu 10.000 Euro Förderungsanteil pro Stelle) und einer gleichzeitigen ESF-Förderung insgesamt bis zu 40 Stellen für soziale Arbeit in den staatlichen Berufsbildungszentren des Saarlandes finanziert. Das Saarland hat im Jahr 2003 das „Landesprogramm Schoolworker“ als Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule initiiert. Es soll sich dabei bewusst um einen spezifisch saarländischen Ansatz der Schulsozialarbeit handeln, bei dem es vor allem um das Zugänglichmachen des umfassenden Angebotes der Jugendhilfe vor Ort, an der Schule gehen soll. Entsprechend wird einer Vermittlung an andere Hilfsinstanzen gegenüber einer Einzelfallbetreuung stets Vorrang eingeräumt . Begonnen wurde das Programm mit 20 Personalstellen an erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, schließlich wurde es auf „Förderschulen Lernen“ und Grundschulen ausgeweitet. 2010 gab es insgesamt 60 Personalstellen. Jährlich werden dafür ca. 1,6 Millionen Euro vom Land zur Verfügung gestellt. Die SchoolworkerInnen werden hälftig vom Land und hälftig von den örtlichen Jugendhilfeträgern, den Kreisjugendämtern, finanziert. Im Jahr 2013 waren über die 60 Vollzeitstellen 85 SchoolworkerInnen an rund 200 Schulen tätig. Im Saarland erfolgte keine zweckgebundene Weiterleitung der indirekten BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit. Doch erklärten die kommunalen Träger gegenüber dem saarländischen Wirtschaftsministerium , die Mittel für die Schulsozialarbeit eingesetzt zu haben. In welchem Umfang ist dem Ministerium jedoch nicht bekannt. Bei einer einmaligen Abfrage aus dem Jahr 2013 bei den saarländischen Gemeindeverbänden wurde gegenüber der Landesregierung erklärt, dass insgesamt 10,5 Stellen für Schulsozialarbeit durch die zusätzlichen Bundesmittel geschaffen werden konnten. Damals wollten die Gemeindeverbände die Förderung jedoch ohne weitere Bundesmittel aus finanziellen Erwägungen nicht fortsetzen. (Vgl. Saarländisches Ministeriums für Wirtschaft , Arbeit, Energie und Verkehr, Februar 2017). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 8 Nach Angaben des saarländischen Wirtschaftsministeriums werden mit Stand November 2016 über das Landesprogramm nach wie vor 60 Vollzeitstellen (mit nunmehr 97 SchoolworkerInnen, die an nach wie vor ca. 200 Schulen tätig sind) finanziert. Sie sind an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen , Gymnasien und Förderschulen tätig. Als Reaktion auf den Mehrbedarf an sozialpädagogischer Begleitung auf Grund des Zuwachses an Kindern mit Fluchterfahrungen in den Schulen werden befristet auf die Jahre 2016 und 2017 derzeit noch sechs zusätzliche Schoolworker -Vollzeitstellen über das Landesprogramm finanziert. 17 SchoolworkerInnen sind auf diesen sechs Vollzeitstellen an 26 neuen Schulen tätig. Damit sind aktuell 114 SchoolworkerInnen an 226 saarländischen Schulen über das Landesprogram erfasst. (Vgl. ebd.). Darüber hinaus werden im Saarland „Zuwendungen für sozialpädagogische Fachkräfte“ vom Land an staatliche Berufsbildungszentren gewährt. Maximal werden 40 Vollzeitstellen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Bildungsministerium und im Rahmen der ESF-Förderung (2014- 2020) „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert. Das Land finanziert dabei 20 Prozent der Stelle (bis maximal 10.000 Euro), die ESF-Förderung beträgt maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts (bis zu 25.000 Euro). Die Fördergrundsätze dazu wurden im Januar 2015 veröffentlicht . Im Landeshaushalt sind dazu unter dem Titel 68608253 „Dualisiertes Berufsgrundschuljahr “ von 2015-2017 jeweils 400.000 Euro eingestellt. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (2015). Fördergrundsätze „Soziale Arbeit in den staatlichen Berufsbildungszentren im Saarland“ vom 1.1.2015: http://schoen-dass-du-da-bist.de/dokumente/thema_strukturfondsfoerderung/Foerdergrunds BBZ2015.pdf Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2016 und 2017: http://www.saarland .de/haushaltsplaene.htm Ob und in welchem Umfang die Kommunen darüber hinaus weitere Schulsozialarbeit realisieren , ist nicht eruierbar. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein wurde die Schulsozialarbeit sukzessive vor über 30 Jahren von anfangs einigen Stellen bis 2008 auf ca. 150 Vollzeitstellen insbesondere über die kommunalen Strukturen ausgebaut und finanziert. 2011 wurde ein nach wie vor laufendes Landesprogramm zur Förderung der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit einem jährlichen Fördervolumen von 4,6 Millionen Euro aufgelegt. Zusätzlich wurden die indirekten Bundesmittel von jährlich ca. 13 Millionen Euro zur Förderung der Schulsozialarbeit von 2011-2013 vom Land zweckgebunden und direkt den Schulträgern zur Verfügung gestellt. 2012 betrug der Ausbaustand 400 Vollzeitstellen der Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein. 2014 wurden BuT-Restmittel für den Fortbestand der Stellen eingesetzt, bis das Land ab dem 1.1.2015 die weggefallenen `Bundesmittel` in vollem Umfang mit einer nunmehr jährlichen zweckgebundenen Förderung von 13,2 Millionen Euro übernommen hat. Diese Ausgleichsmittel erhalten die Kreise und kreisfreien Städte seither nach der prozentualen Höhe ihrer jeweiligen vorangehenden Zuweisungen der ‚Bundesgelder ‘ – daneben werden die jährlichen 4,6 Millionen auf Basis der GrundschülerInnenanzahl weitergezahlt; somit stehen von Landeseite seit 2015 jährlich 17,8 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Seit 2015 sind nunmehr landesweit an 80 Prozent der Schulen SchulsozialarbeiterInnen über insgesamt 409 Vollzeitstellen tätig. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 9 In Schleswig-Holstein wird bereits über Jahrzehnte über unterschiedlichste Modelle Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule betrieben. So nahm beispielsweise Kiel Anfang 1980 mit der landesweiten Einführung von Gesamtschulen erstmalig sozialpädagogische Fachkräfte als SchulsozialarbeiterInnen unter Vertrag, das Sozialministerium unterstützte durch Fachtagungen oder Fortbildungen über die Jahre, oder ab 2001 wurden z.B. Lehrkräfte pro Schulamt für schulische Erziehungshilfe abgestellt. Der Landesrechnungshof erfasste 2008 landesweit insgesamt knapp 150 besetzte Stellen für Schulsozialarbeit. Dabei beschränkte sich die Finanzierung (von vereinzelten und zeitlich begrenzten Kooperationen mit dem Land abgesehen - wie z.B. 2004- 2007 in Kiel) vor allem auf das kommunale Jugendhilfe- und Schulträgerengagement. 2011 schuf man mit einer Änderung des Schulgesetzes die Voraussetzungen für eine Landesbeteiligung an der Schulsozialarbeit. In § 6 Abs. 6 nahm man folgende Bestimmung auf: „Zur Unterstützung des Erziehungsauftrages der Schule kann das Land bei besonderem Bedarf nach Maßgabe der vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel Angebote der Schulträger fördern, die der Betreuung , Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dienen (Schulsozialarbeit).“ Das Land stellte dafür 2011 0,8 Mio. Euro zur Verfügung, 2012 1,7 Millionen Euro und ab 2013 nunmehr jeweils 4,6 Millionen Euro p.a. Dabei soll(t)en diese Landesmittel die Eigenmittel und eigenen kommunalen Angebote der Schul- und Jugendhilfeträger ergänzen. Die „Leitlinien zur Förderung von Schulsozialarbeit“ legen seither jeweils die Verteilung der Mittel auf die Kreise und kreisfreien Städte fest; sie werden auf der Grundlage der SchülerInnenzahlen in der Primarstufe in den jeweiligen Schulamtsbezirken festgesetzt. Diese Gelder sind innerhalb dieser Landesförderung somit vorrangig für Angebote der Schulsozialarbeit an Grundschulen vorgesehen. (S. auch Schleswig-Holsteinischer Landtag 2014: 6). Schleswig-Holsteinischer Landtag (2014). Bericht der Landesregierung zur Schulsozialarbeit . LT-Drs. 18/2061 vom 25.6.2014: http://www.landtag.ltsh.de/infothek /wahl18/drucks/2000/drucksache-18-2061.pdf Die Weiterleitung der Bundesmittel für die Schulsozialarbeit (und das Hortmittagessen) an die Kreise und kreisfreien Städte über die Erstattung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung erfolgte in Schleswig-Holstein zweckgebunden direkt an die Schulträger . Von 2011-2013 standen jeweils ca. 13,3 bzw. 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Grund der geringen Zahl an Hortplätzen in Schleswig-Holstein standen die Gelder auch tatsächlich im Wesentlichen für die Schulsozialarbeit (laut Landesauführungsgesetz: an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Förderzentren) bereit. Das Arbeitsministerium formulierte in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und den kommunalen Landesverbänden jedoch keine gänzlich detaillierten Vorgaben zur Mittelverwendung, sondern ließ den Kommunen einen größtmöglichen Entscheidungsspielraum gemäß den regionalen Bedarfslagen. Die Mittel für Schulsozialarbeit sollten eingesetzt werden können, um bestehende Strukturen der Schulsozialarbeit weiter zu finanzieren oder aber auszubauen. (Vgl. Schleswig-Holsteinische Landesvertretung beim Bund, Januar 2017). Der Ausbaustand der Schulsozialarbeit betrug 2012 nach Auskunft der Kommunalen Landesverbände vom November 2013 (bei einem Mittelvolumen durch Bund und Land im Umfang von ca. 17,9 Millionen Euro) dann ca. 400 Vollzeitäquivalente. (Vgl. Schleswig-Holsteinischer Landtag 2014: 6). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 10 Das Bemühen der Landesregierung um eine Anschlussfinanzierung des Bundes nach Auslaufen der indirekten Bundesförderung blieb ohne Erfolg. Bereits im Koalitionsvertrag von 2012 hatte man sich verständigt, mit dem Bund nach Möglichkeiten einer Finanzierung der Schulsozialarbeit zu suchen, aber gleichzeitig eine Festlegung vorgenommen, dass man die „mit dem Bildungs - und Teilhabepaket eingeführten Strukturen in der Schulsozialarbeit nach 2013 [in jedem Fall] verstetigen“ wolle (Koalitionsvertrag 2012: 17). Bündnis für den Norden. Neue Horizonte für Schleswig-Holstein. Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Landesverband Schleswig -Holstein, Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und dem Südschleswigschen Wählerverband Landesverband: https://www.schleswig-holstein .de/DE/Landesregierung/_documents/koalitionsvertrag2012_2017.pdf?__blob=publication File&v=1 Weitere Informationen zur Weiterleitung der indirekten BuT-Mittel in Schleswig-Holstein: Michalski, Krystyna (2013). Schulsozialarbeit/schulbezogene Jugendhilfe in Schleswig- Holstein. Zur Umsetzung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. In: Der Paritätische (Hrsg.). Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes. Erfahrungen und Empfehlungen für die kommunale Praxis (19-21). Berlin: http://www.der-paritaetische .de/uploads/tx_pdforder/A4_schulsozialarbeit-BuT_web.pdf Zunächst konnten die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein für das Jahr 2014 die weggefallenen Bundesmittel für die Schulsozialarbeit mit der Übertragung der nicht verausgabten zweckgebundenen BuT-Restmittel aus den Jahren 2011 und 2012, die geschätzt bei 15,8 Millionen Euro gelegen haben, ersetzen. Für die Verwendung der BuT-Restmittel wurde das Landesausführungsgesetz zur Lockerung der Zweckbindung geändert. (Vgl. Schleswig-Holsteinische Landesvertretung beim Bund, Januar 2017). Im November 2014 wurde dann vom Landtag beschlossen, dass man, um die Verstetigung der Schulsozialarbeit zu sichern, die wegfallenden Bundesmittel zum 1.1.2015 in vollem Umfang ersetzen und den Kreisen bzw. kreisfreien Städten zur Weiterleitung an die Schulträger (über § 28 Abs. 1 das Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs – FAG – vom 10.12.2014) nun jährlich insgesamt 13,2 Millionen Euro als Ausgleichsmittel (zunächst von 2015- 20172) zur Verfügung stellen wird. Kreise und kreisfreie Städte erhalten dieses Geld seither zweckgebunden für Schulsozialarbeit und müssen einen Bericht über den Mitteleinsetz erstellen. Im Einzelnen bemisst sich die Höhe der jeweiligen Zuweisung nach dem Prozentanteil, mit dem der einzelne Kreis oder die kreisfreie Stadt im jeweils vorvergangenen Jahr am Gesamtvolumen der Ausgleichsleistungen des Bundes beteiligt war (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinischer Landtag 2014: 7). Verteilt werden die FAG-Landesmittel für die Schulsozialarbeit entsprechend für die Jahre 2015-2017 wie folgt: 2 Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 11 FAG-Mittel im Jahr 2016: Excel-Tabelle Übersicht der FAG-Mittel für das Jahr 2016; Verteilung der Landesmittel für Schulsozialarbeit gem. § 28 Abs. 2 FAG auf die Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2016 (Tabelle): https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/Downloads /Schulsozialarbeit_FAG_13.html;jsessionid =2B308BD1A4BE03507A0960431C7E2EE1 Über den im FAG bereitgestellten Betrag hinaus gewährt das Land nach wie vor parallel dazu die Förderung der Schulsozialarbeit als Landesprogramm mit der jährlichen Förderung (ebenfalls festgesetzt zunächst bis zum Jahr 2017) von 4,6 Millionen Euro für die Grundschulen. Danach erhalten die Bezirke nach der Anzahl ihrer GrundschülerInnen folgende Gelder: Leitlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit 2016: 3 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 12 Leitlinien zur Förderung von Schulsozialarbeit, Kiel Januar 2016: https://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/I/inklusion_schulische/Downloads/Schulsozialarbeit_Leitlinien .html;jsessionid=2B308BD1A4BE03507A0960431C7E2EE1 In welcher Höhe die Kommunen zusätzlich Mittel für die Schulsozialarbeit erbringen, kann das Land nicht verlässlich mitteilen. Doch wird das Engagement des Landes für Maßnahmen der Schulsozialarbeit mit jetzt jährlich insgesamt 17,8 Millionen Euro als erheblich eingeschätzt. Nach einer Erhebung des schleswig-holsteinischen Landesrechnungshofs verfügten 2015 80 Prozent aller Schulen über SchulsozialarbeiterInnen bei insgesamt 409 Vollzeitstellen. (Vgl. Schleswig -Holsteinische Landesvertretung beim Bund, Januar 2017). Hessen In Hessen stand die finanzielle Realisierung der Sozialarbeit in Schulen weitgehend in alleiniger Verantwortung der Kommunen, die diese unterschiedlich stark (bis hin zum flächendeckenden Angebot für einzelne Schulformen in einzelnen Landkreisen) vorangetrieben haben. Seit den achtziger Jahren unterstützte das Land die Schulsozialarbeit mit Einzelförderungen - in den letzten Jahren mit einem Mitteleinsatz von 400.000 Euro als Sonderzuweisungen an zehn Schulen . Darüber hinaus gab es vereinzelt eine Drittelfinanzierung des Landes. Die indirekten BuT- Mittel für die Schulsozialarbeit wurden in Hessen nicht zweckgebunden weitergeleitet. Nach Angaben des Hessischen Landkreistages sind sie aber zu großen Teilen bei finanziell angespannten Haushaltslagen zur Sicherung der Sozialarbeit und teilweise auch für deren Ausbau eingesetzt worden. Die genannte 400.000-Euro-Landes-Unterstützungsform (ebenso wie die bisherige vereinzelte Drittelförderung mit Übergang) wurde zum August 2015 beendet und die Summe in die 104/105-prozentige Lehrerversorgung für die Schulen überführt. Mit der neu geschaffenen „Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF)“ haben alle hessischen allgemeinbildenden Schulen seit 2014/2015 die Möglichkeit, auf der Hälfte der ihren zugewiesenen freien Lehrerstellen, die über die 100-prozentige Lehrerversorgung hinausgehen , sozialpädagogische Fachkräfte selbstständig einzustellen; auch die Zuweisung aus einem Sozialindex (bzw. teilweise auch aus dem kleinen oder großen Schulbudget) kann dafür verwendet werden. In dieser Form des Übertrags der Gelder in die Budgethoheit der Schulen können diese künftig selbst entscheiden, ob und wie sie die genannten Möglichkeiten der zusätzlichen Stundenzuweisung für den Einsatz von Schulsozialarbeit oder anderes nutzen. Von der Opposition und der GEW Hessen wird diese Mittelausstattung und die Regelung insgesamt als unzureichend nicht nur für den Ausbau, sondern auch für den Bestand der Schulsozialarbeit in Hessen kritisiert. Zur Anzahl der Stellen der Schulsozialarbeit in Hessen können keine Angaben gemacht werden. In Hessen wird die Schulsozialarbeit seit den siebziger Jahren gefördert, zu Beginn zunächst vor allem in Modellprojekten. Diese wurden verstetigt und (unterschiedlich stark) vor allem in den zweitausender Jahren insbesondere von den Kommunen (z.B. in Gießen bis hin zur flächendeckenden Versorgung zunächst der Gesamt- und Förderschulen), aber auch in einem weitergeführten Projekt der Landesregierung für Förderung einzelner Projektschulen ausgebaut. Dabei lag die Verantwortung der Finanzierung vorrangig in den Etats der Kommunen. Das Land Hessen stellte über viele Jahre jährlich jeweils 350.000-400.00 Euro zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an den genannten Projektschulen als Sonderzuweisung (für zehn Schulen in sechs Schulträgerbereichen ) zur Verfügung. Außerdem gab es eine Drittmittelförderung zwischen Land, Landkreis und Kommune in ausgewiesen Landkreisen über Vereinbarungen mit einzelnen Schulträgern. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 13 Der Hessische Rechnungshof hatte im Jahr 2006 diese Vereinbarungen mit einzelnen Schulträgern aufgrund ihrer unklaren Finanzierungsstruktur beanstandet. Seither wurde die Debatte um eine Reform der Finanzierung der Schulsozialarbeit intensiviert. Dabei kamen die unterschiedlichen Vorstellungen zur Notwendigkeit oder auch ‚richtigen‘ Finanzierungsform von Schulsozialarbeit der parteilich wechselnden Landesregierungen zum Tragen. Während 2008 von Regierungsseite noch der Ausbau bzw. ein flächendeckendes Angebot einer der Drittel-Finanzierung (Land-Kreis-Kommune) angekündigt war, sah sich die Landesregierung 2009 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung zu einem Mittelaufwuchs über die bestehende 400.000 Euro-Förderung nicht in der Lage und verwies zudem auf die alleinige Zuständigkeit der Jugendhilfe für die Schulsozialarbeit3. Die Mittel aus der befristeten Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 2,8 Prozentpunkte wurden in den Jahren 2011-2013 mit jeweils ca. 26 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen weitergeleitet. In Hessen wurde ihnen frei gestellt, wie sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit damit die kommunale Schulsozialarbeit als freiwillige Leistung ausgestalten und in welchem Umfang und nach welchen Kriterien sie SchulsozialarbeiterInnen einstellen wollten. Insgesamt entfielen aus den Mitteln 2011 knapp 0,5 und ab 2012 ca. 1,8 Millionen auf Ausgaben für das Hortmittagessen. Über die Verwendung der finanziellen Mittel für andere Zwecke liegen dem Land keine Angaben vor. Allerdings teilte nach Angaben der Landesregierung der Hessische Landkreistag mit, dass die zeitlich befristete Förderung des Bundes in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage von den Kommunen auch für die finanzielle Sicherung der zahlreich bestehenden Schulsozialarbeitsangebote (in einigen Landkreisen teilweise flächendeckend insbesondere an den Haupt- und Realschulen , Gesamtschulen, Berufsschulen sowie Förderschulen), aber auch den Ausbau verwendet worden seien. In einigen Kreisen sei dabei die Schulsozialarbeit auch auf die Grundschulen ausgeweitet worden bzw. habe man die vorhandenen bewährten Systeme projektbezogen, z.B. zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit, ausgebaut – wie in Gießen, wo aus den zur Verfügung stehenden Mitteln eine Koordinierungsstelle für die kommunale Schulsozialarbeit geschaffen worden sei. (Vgl. Hessischer Landtag 2013: 4; vgl. Hessischer Landtag 2014: 4). Hessischer Landtag (2013). Kleine Anfrage der Fraktion der betreffend Schulsozialarbeit und Mittagessenversorgung aus Mitteln des Bundes und Antwort der Kultusministerin. LT-Drs. 18/7145 vom 28.5.2013: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07145.pdf Hessischer Landtag (2014). Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 26.08.2014 betreffend Schulsozialarbeiterstellen in Hessen. LT-Drs. 19/788 vom 31.10.2014: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/00788.pdf 2014 wurden von einer neuen Landesregierung die bisherigen rechtlichen Beanstandungen zur Landesförderung der Schulsozialarbeit in Hessen angegangen. Dabei sollte die Schulsozialarbeit gleichfalls auf eine neue Finanzierungsgrundlage gestellt werden. Mit der zum August 2014 in Kraft getretenen "Richtlinie für Unterrichtsunterstützende Sozialpädagogische Förderung (USF)" sollen seither künftig alle hessischen allgemeinbildenden Schulen eine Möglichkeit erhalten, 3 Darüber hinaus würden sozialpädagogische Projekte vom Land, aber auch über andere Vorhaben wie zur Gewaltprävention , zur Berufsvorbereitung von Jugendlichen im Bildungsgang Hauptschule und zur Stärkung der Erziehungsarbeit in Kooperation mit dem Landeselternbeirat mit insgesamt 60 Stellen und einem Volumen von rund drei Millionen Euro unterstützt. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 14 Schulsozialarbeit selbständig in ihrem Verantwortungsbereich zu organisieren. Zusätzliche Mittel des Landes für die Schulsozialarbeit sind damit seither nicht verbunden. Die vorhandene jährliche 400.000-Euro-Landes-Projektschulförderung wurde in die 104-/105-prozentige Lehrerversorgung überführt. Die Schulen erhalten mit der USF-Richtlinie nun die Möglichkeit, 1. aus der Hälfte der über die Grundunterrichtsversorgung hinaus zugewiesenen 104/105- Prozent-Stellenzuweisung (= freie Lehrerstellenzuweisung), und /oder 2. voll aus den Stunden aus der sozialindizierten Lehrerzuweisung (bei der seit 2013 Stellen an die Schulen mit besonders schwierigen sozialen Bedingungen verteilt werden) und/ oder 3. aus einen Teil des großen Schuldbudgets (in der Kapitalisierung aus Mitteln aus nicht besetzten Personalstellen) bzw. des kleinen Schulbudgets (bei Einsparungen aus Teilbudgets oder Rücklagen ) selbständig Gelder für die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte zu nutzen. Die Schulen entscheiden damit selbst, ob sie mit den zusätzlichen (Stunden-) Zuweisungen Schulsozialarbeit (oder aber auch Förderunterricht, eine Differenzierung oder den Aufbau von schulischen Schwerpunkten ) finanzieren wollen. Sollte eine Schule allein nicht über ausreichende Lehrerstellenanteile für die Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft verfügen, können auch mehrere Schulen eine Einstellung gemeinsam finanzieren. Darüber hinaus sollen Angebote im sozialen Lernen auch über zugewiesene Mittel aus dem Ganztagsprogramm finanziert werden können Die entsprechenden Arbeitsverträge mit den SchulsozialarbeiterInnen können je nach dem Grad der Selbständigkeit der Schule durch das Landesschulamt/Staatliche Schulämter oder durch die Schule selbst geschlossen werden. Dabei betont die Landesregierung, dass die USF als eigenständiges Angebot an Schulen nicht die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe ersetzen, sondern nur ergänzen soll. (Vgl. Hessischer Landtag 2015; vgl. Hessischer Landtag 2014; vgl. Hessischer Landtag 2014b; vgl. Hessischer Landtag 2014c). Hessischer Landtag (2014b). Kleine Anfrage der SPD-Fraktion und Antwort der Landesregierung betreffend Lehrerzuweisung nach Sozialindex. LT-Drs.: 19/872 vom 4.11.2014: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/00872.pdf Hessischer Landtag (2014c). Kleine Anfrage der SPD-Fraktion und Antwort der Landesregierung betreffend Fortbestand der Schulsozialarbeit in Hessen LT-Drs. 19/602 vom 22.8.2014: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/00602.pdf Hessisches Kultusministerium (2015)„Sozialpädagogische Förderung für alle Schulen möglich“. Pressemitteilung vom 5.2.2015: https://kultusministerium.hessen .de/presse/pressemitteilung/sozialpaedagogische-foerderung-fuer-alle-schulenmoeglich Die angesprochene Drittelförderung zwischen Land, Landkreis und Kommune existierte auch 2015 noch über Rahmenvereinbarungen in vier Schulträgerbereichen an rund 50 Schulen. Die bestehenden Verträge wurden zum 31. Juli 2015 gekündigt und die Rahmenvereinbarungen werden seither sukzessive durch angepasste neue Vertragsverhältnisse, die die getrennten Aufgaben von SGB VIII und HSchG beachten, oder durch die Angebote von USF abgelöst und so auf eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. (Vgl. Hessischer Landtag 2015; vgl. Hessischer Landtag 2015b: 1f; vgl. Hessisches Kultusministerium 2015b). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 15 Hessischer Landtag (2015b). Kleine Anfrage der SPD-Fraktion und Antwort der Landesregierung betreffend Schulsozialarbeit in den Landkreisen. LT-Drs. 19/1209 vom 10.2.2015: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/01209.pdf Hessisches Kultusministerium (2015b). Einigung zwischen Land und Kommunen über Schulsozialarbeit. Pressemitteilung vom 13.3.2015: https://kultusministerium.hessen .de/presse/pressemitteilung/einigung-zwischen-land-und-kommunen-ueber-schulsozialarbeit Von Seiten der GEW Hessen wie auch z.T. wissenschaftlich pädagogischer Seite wurde die Befürchtung geäußert, dass diese Neuregelung der Übertragung der „ohnehin schon nur bescheidenen “ Landesmittel in die Budgethoheit der Schulen nicht (wie versprochen) zu einem Ausbau der Schulsozialarbeit, sondern zu einem Abbau führen werde. So würden die Mittel für die Schulsozialarbeit kaum genutzt werden können, wenn diese Mittel „ohnehin für das Schließen anderer Lücken gebraucht“ würden. Die GEW Hessen nannte die USF zwar eine neue Option für Schulsozialarbeit für erstmals alle Schulen, doch könnten nur wenige davon Gebrauch machen, wenn sie nur aus dem rechnerischen Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung oder aus dem Sozialindex finanziert werden müsste. Auch die größte Oppositionspartei bezweifelt, dass es mit dieser Regelung jeder Schule möglich sein wird, Angebote von Schulsozialarbeit zu schaffen, da an vielen Schulen der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung bereits anderweitig verplant sei sowie nicht alle Schulen Stellen gemäß des Sozialindexes erhalten. So würde sich die Frage stellen , wie kommunale Mittel und Stellen gemäß USF-Erlass sinnvoll miteinander verknüpfbar seien. Eine verlässliche reguläre Zuweisung sei daher anzustreben. Nach Angaben der Organisatoren einer Online-Petition wurden im Juni 2015 12.000 Unterstützer für die Petition “Gegen die Kürzungen bei der Schulsozialarbeit in Hessen“ gezählt, mit der eine Rücknahme des ministeriellen Beschlusses gefordert wurde sowie eine grundsätzliche Aufstockung der Mittel für die Förderung der Schulsozialarbeit. Ein kontinuierlicher Ausbau solle angestrebt werden, bis für je 155 Schüler ein/e SozialarbeiterIn eingestellt sei. Bei gegenwärtig 600.000 SchülerInnen in Hessen wären dies fast 3.900 Stellen, die zur Verfügung stehen müssten. (Vgl. Online-Petition 2015; vgl. Hessischer Landtag 2015). Online-Petition „Weiterförderung von Schulsozialarbeit in Hessen“ von Prof. em. Dr. Wilma Aden-Grossman, Universität Kassel; Prof. em. Dr. Gerd Iben, Universität Frankfurt, der Gew Hessen und im Namen aller UnterzeichnerInnen, Kronberg, Januar 2015: https://www.openpetition.de/petition/online/weiterfoerderung-von-schulsozialarbeit-inhessen Hessischer Landtag (2015): Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 5.3.2015 betreffend Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Förderung in Hessen und Antwort des Kultusministers . LT-Drs. 19/1695 vom 27.7.2015: http://starweb.hessen .de/cache/DRS/19/5/01695.pdf Die Landesregierung selbst sieht mit der Neuausrichtung den weiteren Bestand der Schulsozialarbeit nicht in Gefahr. So würde die Verantwortung von Land und Kommunen für die Entwicklung von sozialem Lernen und Schulsozialarbeit weiter wahrgenommen. (Vgl. Hessischer Landtag 2015). Für eine Länderinitiative für eine Fortsetzung der Bundesförderung (und wahrscheinlich auch eine Neuauflage) sieht die derzeitige Landesregierung keinen Grund. Die Förderung war zeitlich Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 16 befristet und „im Kontext einer Stärkung der Finanzkraft der Kommunen entfiel mit der vollständigen Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 der Anlass für diese Erhöhung der Bundesbeteiligung.“ Aus der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ergebe sich zudem, dass das Land für das Schulwesen zuständig sei und dies einer zweckgebundenen Finanzierung von Schulsozialarbeit durch den Bund ohnehin entgegenstehe. (Hessischer Landtag 2014: 2). Grundsätzlich stehen dem Land keine Informationen dazu zur Verfügung, wie viele Stellen der Schulsozialarbeit es in Hessen gibt. Das ergebe sich zum einem aus der grundsätzlichen finanziellen Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit in Hessen durch die Kommunen/Landkreise und der institutionellen Zuständigkeit von Schulsozialarbeit als einer Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die in der Gesamtverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liege. Auch für die vormalige und mittlerweile ausgelaufene, auf zehn Schulen beschränkte Festbetrags -Projektförderung des Landes (bis zum 31.7.2015) können keine Aussagen gemacht werden , da diese in Zusammenarbeit mit fünf kommunalen Trägern realisiert wurde, so dass auch hier eine Angabe zum Stellenbestand nicht möglich sei. (Vgl. Hessischer Landtag 2014: 2; Hessischer Landtag 2015). Schließlich unterlägen auch im Rahmen der USF-Richtlinie weder die Schulen noch die eventuell hier tätigen Träger der Fachkräfte einer Meldepflicht an die Staatlichen Schulämter oder das Kultusministerium, so dass auch diesbezüglich mit Stand 2015 hessenweit keine validen Daten vorlägen. Angekündigt ist jedoch eine Abfrage für das Schuljahr 2015/2016, wobei 2016 Daten vorliegen sollten (Vgl. Hessischer Landtag 2015b). Eine Nachfrage der Wissenschaftlichen Dienste bei der Hessischen Landesvertretung beim Bund zum Ausbaustand , ebenso zum aktuellen Stand der Entwicklungen ab August 2015 blieb unbeantwortet. Hessischer Landtag (2015b): Kleine Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort des Kultusministers betreffend unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung an Schulen in Hessen. LT-Drs. 19/1607 vom 22.4.2015: http://starweb.hessen .de/cache/DRS/19/7/01607.pdf Niedersachsen In den letzten Jahrzehnten erfolgte die Förderung von Schulsozialarbeit in Niedersachsen durch die Kommunen, aber gleichzeitig immer wieder auch durch unterstützende und breite Landesprogramme – dabei war das Hauptschulprofilierungsprogramm, das 2001 startete, das weitreichendste . Daraus resultiert bis heute, dass vom Land im Landesdienst jährlich 1. rund 200 pädagogische Vollzeitstellen (für 11,4 Millionen Euro) an Ganztagsschulen und 2. rund 100 Vollzeitstellen (plus seit 2017 derzeit noch 50 weitere Stellen im Rahmen der Flüchtlingsintegration) für SchulsozialarbeiterInnen an Berufsbildenden Schulen finanziert werden. Seit 2015 kamen (mittlerweile entfristet) 100 volle Stellen für Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen (mit einer Finanzierung von 5,3 Millionen Euro) hinzu. – Bis Ende 2016 wurde zusätzlich das Hauptschulprofilierungsprogramms mit einer landesseitigen anteiligen Halbstellen-Förderung mit jährlich 13,4 Millionen Euro finanziert, wobei rund 240 SchulsozialarbeiterInnenstellen an Haupt-, Oberschulen und kooperativen Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt der Berufsorientierung geschaffen wurden. – Letzteres Programm ist seit 2017 nun durch ein neues Landes-Schulsozialarbeits-Konzept – mit dem auch die Schulsozialarbeit als Landesaufgabe anerkannt wurde – zur „Förderung der Schulsozialarbeit an allen Haupt-, Oberschulen, kooperativen und integrativen sowie Ganztagsrealschulen“ bei einem alleinigen Landesfördervolumen Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 17 von jährlich 22 Millionen Euro für 390 Vollkraftstellen nunmehr ausschließlich im Landesdienst ersetzt worden. 2017 werden damit vom Niedersächsischen Kultusministerium in Landesverantwortung insgesamt rund 850 Vollzeitstellen für schulische Sozialarbeit mit 46,5 Millionen Euro gefördert werden. Von 2019-2021 sollen zudem weitere 200 Stellen im Landesdienst (vor allem an Grundschulen und dann auch Gymnasien) geschaffen werden, so dass ab 2021 damit bei einem Fördervolumen von über 55 Millionen Euro jährlich ca. 1.000 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit in Landesverantwortung zur Verfügung stünden. Zudem ist derzeit eine Öffnung des Schulbudgets für die Finanzierung von pädagogischen Kräften auf freiwilliger Basis in der Umsetzung, mit der bis zu 110 weitere Vollzeitstellen von den Schulen selbst geschaffen werden könnten. Auszugehen ist davon, dass die Kommunen darüber hinaus (weiterhin ) auch in eigener Verantwortung Schulsozialarbeit realisieren. Inwiefern die Kontext-BuT- Mittel aus den Jahren 2011-2013 für den Ausbau der Schulsozialarbeit in Niedersachsen eingesetzt wurden, ist nicht bekannt, da die ausschließlich zuständigen Träger vor Ort selbst über die Mittelverwendung entschieden. Allerdings wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Erklärung verabschiedet, wonach die Kontext-BuT-Mittel auch, aber eben nicht nur für Maßnahmen der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollten. Neben der kommunalen Förderung der Schulsozialarbeit als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe hat auch das Land Niedersachsen (als „nicht unmittelbare Landesaufgabe“) bereits über viele Jahre Schulsozialarbeit über unterschiedlichste Programme gefördert oder SozialpädagogInnen auch selbst beschäftigt. Die Grundlagen dafür wurden Anfang der neunziger Jahre geschaffen . Zu nennen sind etwa die Vernetzungs-Programme PRINT oder Niko. Am bekanntesten ist dabei jedoch das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm zur Stärkung der Hauptschulen, was 2001 startete und anfangs jährlich und später 2-3-jährig verlängert wurde. Über die „Förderrichtlinie zur Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung (Hauptschulprofilierungsprogramm)“ wurden so bis zu 500 Stellen gefördert. Dafür standen jährlich rund 12-13,4 Millionen Euro zur landesseitigen Zuwendungs-Förderung (von 26.000 bzw. 39.000 Euro pro Stelle/Schule) für Ausgaben für SozialpädagogInnen und ErzieherInnen an insgesamt rund 450 Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen bereit. So trug das Kultusministerium eine halbe Stelle, während die ggf. weiteren Kosten von den Schulträgern getragen werden mussten; angestellt wurden die SozialarbeiterInnen (immer befristet) bei den Kommunen oder freien Trägern. Zuletzt wurde das Hauptschulprofilierungsprogramm 2014 übergangsweise um zwei weitere Jahre verlängert, um bis dahin ein neues und integriertes Konzept zur schulischen Sozialarbeit für Niedersachsen zu erarbeiten, in das das Hauptschulprofilierungsprogramm dann auch aufgehen sollte. (Vgl. Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Niedersachsen, Januar 2017; vgl. diverse Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums). Darüber hinaus förderte das Land kontinuierlich und (zumeist) direkt im Landesdienst angestellt über die letzten Jahre SozialpädagogInnen im Ganztagsschulbereich mit jeweils ca. 200 Vollzeitstellen pro Jahr und SchulsozialarbeiterInnen an Berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr mit je rund 100 Vollzeitstellen per anno. Variabel kamen in den Jahren zuvor zum Beispiel die Förderung von ca. 25 Stellen an Brennpunktschulen oder 70 Stellen an Förderschulen hinzu. Zahlen für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit liegen dem Land nicht vor, da diese in eigener Verantwortung durchgeführt wird. Aber für 2009 wurde geschätzt, dass es im Land Niedersachsen rund 2.500 SozialarbeiterInnen an Schulen gab (vgl. Reformzeit 2009). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 18 Reformzeit, Zeitung für Mitarbeiter der Landesverwaltung (2009). Internetseite. Schulsozialarbeiter beraten, begleiten und unterstützen: http://www.reformzeit.niedersachsen .de/schwerpunktthemen/11589.html Im Rahmen der befristeten Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU von 2011-2013 erhielt Niedersachsen jährlich ca. 34 Millionen für die Schulsozialarbeit und das Hortmittagessen, die direkt an die Kommunen weitergeleitet wurden. Weder beim zuständigen niedersächsischen Sozialministerium noch beim Kultusministerium liegen Informationen dazu vor, ob und in welcher Höhe diese Mittel von den niedersächsischen Kommunen konkret für schulische Sozialarbeit eingesetzt wurden. Von den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ist 2011 aber eine Erklärung abgegeben worden, dass die Mittel von den Kommunen mit dem Ziel eingesetzt werden sollten, allen nach dem BuT leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen; dabei wurden exemplarisch auch Maßnahmen der Schulsozialarbeit genannt. Die ausschließlich zuständigen Träger vor Ort entschieden somit bei großem Gestaltungsspielraum zur eigenen Schwerpunktsetzung über die Mittelverwendung. Berichtspflichten gegenüber dem Land gab es keine. (Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Februar 2017; vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2014; vgl. Drs. 16/4563 vom 6.3.2012 des Niedersächsischen Landtages). Niedersächsischer Landtag (2012). Kleine Anfrage zweier CDU-Abgeordneter und Antwort der Landesregierung zur Umsetzung des Bildung- und Teilhabepaketes in Niedersachsen . LT-Drs. 16/4563 vom 6.3.2012: http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen _wp16_4501_5000/?page=9 Niedersächsisches Kultusministerium (2014). Einsatz von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulsozialarbeit. Pressmitteilung zur Sitzung des Niedersächsischen Landtages m 27.6.2014: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen /einsatz-von-mitteln-aus-dem-bildungs--und-teil-habepaket--125864.html Dass aber aus den Kontext-BuT-Mitteln auch Stellen für die Sozialarbeit in den Kommunen finanziert wurden, steht außer Frage. Laut Auskunft der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Niedersachsen wurde die eventuelle Nachfolge entsprechender Stellen, wenn sie denn tatsächlich zusätzlich geschaffen wurden, nicht systematisch organisiert oder statistisch erfasst. Die Kommunen, die die Sozialarbeit weiter finanzieren konnten, hätten dies aber auch getan. (Vgl. Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Niedersachsen, Januar 2017). Mit dem Eintritt einer neuen Landesregierung wurde ab 2013 dann das Vorhaben verfolgt, die bestehende Unterstützung des Landes bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit zum einen in ein neues und integrierendes Gesamtkonzept zusammenzuführen und zum anderen die Schulsozialarbeit von Landesseite auch deutlich zu stärken – durch ihren Ausbau, aber auch die Schaffung von unbefristeten Stellen direkt beim Land. 2016 wurde daraufhin das „Konzept für den Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung an den allgemein bildenden Schulen“ verabschiedet . Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Vereinbarung dazu getroffen, dass künftig die Schulsozialarbeit tatsächlich in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht – das gilt als „Zeitenwende“. Dabei bleibt die grundsätzliche Zuständigkeit der Kommunen für Jugendsozialarbeit davon unberührt und es wird davon ausgegangen, dass es schulische Sozialarbeit auch künftig in kommunaler Trägerschaft geben wird. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 19 Zur Umsetzung des Konzeptes wurden Anfang 2015 (zunächst auf zwei Jahre befristet, ab 2017 auch entfristet) mit rund 5,3 Millionen Euro des Landes 100 neue Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiter Innen an 160 (vorwiegend Ganztags-) Grundschulen ausgeschrieben, die besonders viele SchülerInnen mit Fluchtgeschichte aufgenommen haben. Mitte des Jahres 2016 wurden rund 390 Vollzeitäquivalente für Stellen an allen 500 Haupt-, Oberschulen, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie den Ganztags-Realschulen mit einem Mitteleinsatz von ca. 22 Millionen Euro pro Jahr ausgeschrieben. Die meisten dieser Stellen sind zum 1.1.2017 besetzt worden und sollen insbesondere das ausgelaufene Hauptschulprofilierungsprogramm (bei dem aber noch die Kommunen finanziell beteiligt wurden4) ersetzen – damit sind die genannten Schulformen flächendeckend mit SchulsozialarbeiterInnen im Landesdienst ausgestattet. Ab 2017 werden zudem bis zu 47 zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte zur Integration jugendlicher Flüchtlinge an den berufsbildenden Schulen mit einer auf zwei Jahre befristeten Förderung von 2,5 Millionen Euro per anno angestellt. Außerdem werden ab dem Jahr 2017 auch sechs Vollzeitäquivalente (mit 0,3 Millionen Euro Mitteleinsatz) für Dezernenten in den Regionalabteilungen zur Lenkung und Steuerung der sozialpädagogischen Fachkräfte bereitgestellt. Mit den schon vorhandenen pädagogischen Stellen an Ganztagsschulen (200) und SchulsozialarbeiterInnenstellen an Berufsbildenden Schulen (100) im Landesdienst werden vom Land Niedersachsen 2017 damit rund 46,5 Millionen Euro für rund 850 Vollzeitstellen aufgewandt. Nachdem damit vor allem die Schulformen, die bei der Inklusion, aber auch bei der Aufnahme geflüchteter Kinder die Hauptlast tragen, bei der Ausstattung mit Schulsozialarbeit berücksichtigt wurden, sollen von der zusätzlichen Förderung, die das Land für die kommenden Jahre plant, neben weiteren Grundschulen auch die Gymnasien profitieren. Ihnen soll zwischenzeitlich die Möglichkeit helfen, über die Öffnung des Schulbudgets, die gerade in der Planung ist, auf freiwilliger Basis im Ganztagsbetrieb sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen. Dabei sei damit zu rechnen, dass sich dadurch ein Potenzial von mindestens 110 weiteren Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit ergeben könnte. Von 2019-2021 ist dann vorgesehen, insgesamt 200 weitere zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen - jeweils rund 70 pro Jahr. Dafür würden 2012 dann insgesamt weitere gut 11 Millionen Euro aufgewandt. Mit diesem voranschreitenden sukzessiven Ausbau sollen ab 2021 insgesamt dauerhaft mehr als 1.000 Vollzeiteinheiten - mit einer Entsprechung von rund 55 Millionen Jahresförderung - im Landeshaushalt für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung bereitstehen. Darüber hinaus werden voraussichtlich auch weiterhin Kommunen für schulische Sozialarbeit in den Schulen tätig sein. (Vgl. zu den vorangehenden Absätzen Niedersächsisches Kultusministerium 2016 und 2016b; vgl. Vereinbarung 2016; vgl. Niedersächsisches Kultusministerium , Februar 2017). Niedersächsisches Kultusministerium (2016). Ausbau schulischer Sozialarbeit in Landesverantwortung . Internetseite o.D.: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles /ausbau_schulischer_sozialarbeit_landesverantwortung/ausbau-schulischer-sozialarbeit -in-landesverantwortung-150688.html Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich vom 4 Diese werden an dieser Stelle nun durch das Land entlastet. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 20 12.12.2016: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausbau_schulischer_sozialarbeit _landesverantwortung/ausbau-schulischer-sozialarbeit-in-landesverantwortung- 150688.html Niedersächsisches Kultusministerium (2016b): Rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Internetseite o.D.: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles /presseinformationen/rund-500-stellen-fuer-schulische-sozialarbeit-ausgeschrieben- 145215.html Derzeit wird im Landtag von der Opposition die Frage thematisiert, ob die Landesschulbehörde Niedersachen die Aufstockung (über die Kommunen oder durch Ganztagsmittel) von vielfach anzutreffenden Teilzeitverträgen der beim Land beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen blockiere. Niedersächsisches Kultusministerium (2017). Schriftliche Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der FDP-Fraktion Nummer 44. Keine Vollzeitbeschäftigung für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Artikel-Information vom 3.2.2017: http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/lt-februar-plenum -top-26-schriftliche-antwort-auf-die-muendliche-anfrage-nummer-44-150750.html Thüringen Die Schulsozialarbeit hat seit über zwei Jahrzehnten Bestand in Thüringen. Sie wurde durch die Kommunen, wie auch zeitlich befristete spezifische (ESF-)Landesprogramme sowie auch die unbefristete Richtlinie „Örtliche Jugendförderung (ÖJF) vom Land (mit)finanziert. Zwischen 2004 und 2010 verdoppelte sich so die Anzahl der SchulsozialarbeiterInnenstellen in Thüringen auf ca. 100 (ca. 70 VZE). Über die Verwendung der indirekten ‚Bundesmittel‘ in Höhe von jährlich ca. 10 Millionen Euro von 2011-2013 entschieden die thüringischen Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig; die Mittel wurden vom Land nicht zweckgebunden weitergeleitet, so dass dem Land auch keine Erkenntnisse ihrer Verwendung vorliegen. 2013/2014 wurde nach einer intensiven vorangehenden Debatte in den Jahren zuvor ein eigenes Landesprogramm zur zweckgebundenen und unbefristeten Förderung der „Maßnahmen der Schulsozialarbeit“ eingeführt , für das seither jährlich gut 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dabei werden derzeit ca. 200 Vollzeitstellen an 270 (von insgesamt gut 1.000 existierenden) thüringischen Schulen auf Festbetragsbasis in der Regel voll vom Land finanziert; hinzu kommen aktuell ca. 15 vom Land mitgeförderte Vollzeitstellen über das Programm ÖFJ. Daneben fördern die Kommunen die Schulsozialarbeit (unter anderem auch mit 850.000 Euro im Landesprogramm „Maßnahmen der Schulsozialarbeit“ und bis zu mindestens 200.000 Euro im Landesprogramm ÖJF). In der letzten verfügbaren Auflistung der Gesamtanzahl von über das Landesprogramm und außerhalb des „Landesprogramms Schulsozialarbeit“ tätigen SchulsozialarbeiterInnen in Thüringen werden mindestens 267 angegeben. Seit den neunziger Jahren wird Schulsozialarbeit in Thüringen von Land und Kommunen betrieben . Kommunal ist das Engagement kontinuierlich, aber auch das Land hat sich über fachliche Empfehlungen, das Ende der neunziger Jahre gestartete und befristete Landesprogramm „Jugendarbeit an Thüringer Schulen“, das auch die Jugendsozialarbeit an Schulen umfasste, und das von 2004-2006 mit ESF-Mitteln geförderte befristete Landesprogramm „Sozialarbeit an Berufsbildenden Schulen“ eingebracht. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 21 Besonders hervorzuheben ist dabei die nach wie vor geltende Richtlinie "Örtliche Jugendförderung (ÖJF)" vom Dezember 2005 (zuletzt geändert im Dezember 2010), die die Richtlinien Jugendpauschale , Schulsozialarbeit an Berufsschulen, außerschulische Jugendarbeit und andere Förderungen der örtlichen Jugendarbeit zusammenfasst. Aus den Mitteln der Richtlinie standen ab dem Jahr 2010 (mit dann einer Aufstockung um 300.000 Euro) 11 Millionen Euro jährlich für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung, um Maßnahmen der Jugendhilfe umsetzen. In mehreren Thüringer Kommunen werden seither auch über die Richtlinie Schulsozialarbeiterstellen finanziert. Das Land selbst verfügte über keine daraus resultierenden Daten zur Anzahl der über die Jahre hinweg bestehenden SchulsozialarbeiterInnenstellen in Thüringen. Laut einer Zusammenstellung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat sich die Anzahl von 2004 bis 2010 der (bedingt unvollständig) erfassten Personalstellen für die Schulsozialarbeit von 54 auf 97 (bei 47 bzw. dann 73 Vollzeitäquivalenten) in Thüringen verdoppelt – die Förderung der Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2004-2006 erfolgte direkt an die durchführenden Träger, weshalb die Aussagen bedingt verlässlich sind. (Vgl. Drs. 5/1261 vom 30.7.2010: 2). Thüringer Landtag (2010). Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Schulsozialarbeit in Thüringen. LT-Drs. 5/1261 vom 30.7.2010: https://haskala.de/wp-content/uploads /2010/08/DRS51261-SchuSo.pdf Aus dem finanziellen Beteiligungssatz des Bundes an den kommunalen Kosten für KdU erhielt Thüringen von 2011-2013 jährlich rund 10 Millionen Euro als Kontext-BuT-Mittel. Da keine gesetzlich verankerte Zweckbindung dieser zusätzlichen Bundesmittel bestand und eine abweichende Zweckbindung zugunsten der Schulsozialarbeit (und des außerschulischen Hortmittagessens ) gesetzlich nicht geregelt wurde, wurden die Mittel des Bundes vom Land Thüringen ihren kommunalen Trägern vollständig eben für die KdU-Leistungen zur Verfügung gestellt. Zwar hätten durch die Entlastung bei den kommunalen Trägern finanzielle Freiräume für die Schulsozialarbeit entstanden sein können, aber eine gesetzlich verankerte Erhebungs- und Meldepflicht in Bezug auf kommunale Ausgaben für die Schulsozialarbeit gegenüber dem Land (oder dem Bund) gab es nicht, so dass dem Land keine Informationen für die Verwendung dieser Mittel für die Schulsozialarbeit vorliegen. (Vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, März 2017). Dennoch begann 2011 bereits eine politisches Diskussion über die Möglichkeiten, den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen neben der ÖJF eine zweckgebundene Unterstützung für die Schulsozialarbeit zukommen zu lassen. Während die Opposition einen auch zweckgebundenen Einsatz der indirekten ‚Bundesmittel‘ befürwortet hätte, verständigte sich die Landesregierung darauf, über ein noch zu entwickelndes Landesprogramm den Kommunen eine „langfristig, verlässliche und zweckgebundenen Finanzierung“ der Schulsozialarbeit ermöglichen zu wollen, um den Ausbau kommunaler Strukturen in der Schulsozialarbeit weiter voranzutreiben. Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag von 2009, in dem auch schon die Stärkung der Schulsozialarbeit festgehalten war, wurde 2012 ein eigenes Landesprogramm verabschiedet, das zum Schuljahr 2013/2014 – mit Auslaufen des BuT-Paktes des Bundes – startete. Die bestehenden ca. 100 Stellen der Schulsozialarbeit sollten so (bei dann weitgehend alleiniger Finanzierung des Landes) verdoppelt werden können. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 22 Das Land hat dafür 2013 zunächst 3 Millionen Euro und ab 2014 dann 10 Millionen Euro bzw. leicht anwachsend 2016 10,3 und für 2017 10,6 Millionen Euro bereit gestellt. Die Förderung erfolgt dabei als Festbetragsfinanzierung und wird in der Regel als Vollfinanzierung gewährt; einige Landkreise und kreisfreien Städte erbringen im Programm Eigenleistungen von jährlich insgesamt 850.000 Euro. Die Höhe der jeweiligen Landeszuwendung an die Landkreise/kreisfreien Städte errechnet sich dabei „aus der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes o a) auf Grundlage der Schülerzahlen der Klassen in den allgemeinbildenden Schulen und o b) denen der ein– und zweijährigen Berufsfachschulen, die einen nichtberufsqualifizierenden (nbq) Bildungsgang gewählt haben, o c) den SchülerInnen des BVJ und des BVJ-S in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie o d) des Anteils von Kindern bis unter 15 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“. (Richtlinie schulbezogene Jugendsozialarbeit 2016). Jahr Haushaltsansatz bewilligte Mittel geförderte Vollzeitstellen 2013 3.000.000 2.394.580 195,1 2014 10.000.000 9.414.928 209,2 2015 10.106.000 9.831.257 197,3 2016 10.330.000 10.288.255 197,8 2017 10.607.000 ca. 200 Tabelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, März 2017 Die Schulsozialarbeit wird so im Landesprogramm von den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst ausgeführt bzw. sie bewilligen freien Trägern die Mittel zur Durchführung. In der Regel soll eine Fachkraft an einer Schule tätig werden, wobei eine Teilzeitbeschäftigung von zwei Fachkräften an einer Schule dabei nicht ausgeschlossen wird. Der Einsatz einer Fachkraft an mehreren Schulen soll aber nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. (Vgl. ebd.) Die Verwendung der Mittel unterstellt das Land einer Nachweispflicht. Aus dem Programm werden aktuell 2016/2017 260-2685 Fachkräfte (auf 197-202 Vollzeitstellen) finanziert. Ungefähr jede vierte Stelle ist bei den Jugendämtern verortet, der Rest bei freien Trägern . Landesweit erreicht die Schulsozialarbeit derzeit 270 (von landesweit 1.004) Thüringer Schulen. (Vgl. ORBIT 2017; vgl. Tabellarische Übersicht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom 5 Die angegebenen Zahlen des Thüringischen Bildungsministeriums, von Orbit und in der Länderabfrage variieren . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 23 Juni 2016 als Ergebnis einer eigenen Umfrage zur Schulsozialarbeit in den Ländern; Februar 2017). Nach einer Abfrage des mit der fachlichen Begleitung des Landesprogramms vom Land Thüringen beauftragten Instituts ORBIT bei den Schulen und den SchulsozialarbeiterInnen kann für das Jahr 2014 festgestellt werden, dass die SchulsozialarbeiterInnen dabei zu mehr als der Hälfte an insgesamt über 150 Regelschulen beschäftigt sind; am zweitmeisten an ca. 30 Grundschulen und knapp 30 Berufsbildenden Schulen; Grundschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren und Gesamtschulen sind weniger stark vertreten. Dabei existierte die Mehrzahl der Projekte an den beteiligten Grundschulen, Berufsbildungszentren und Gesamtschulen bereits vor dem Landesprogramm; bei Gemeinschaftsschulen und Förderzentren entstand ca. die Hälfte der Stellen und bei Regelschulen sogar zu über drei Vierteln erst mit dem Landesprogramm. (Vgl. Orbit 2014). Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in der Fassung vom 16. Juni 2016: https://www.thueringen.de/mam/th2/tmbwk/jugend/schulsozialarbeit/richtlinie _schulbezogene_jugendsozialarbeit_2016.pdf Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (2017). Landesprogramm Schulbezogene Jugendsozialarbeit. Internetseite: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/jugend /schulsozialarbeit/ Institut ORBIT e.V. (Organisationsberatungsinstitut Thüringen e.V.) (2017): http://www.schuso-thueringen.de/ Fachliche Begleitung im Landesprogramm schulbezogene Jugendsozialarbeit - Organisationsberatungsinstitut Thüringen e. V. (Hrsg.) (2014). Bestandsanalyse im Landesprogramm „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ Ergebnisse aus den Befragungen der Schulsozialarbeiter /innen und Schulleiter/innen. Stand November 2014: http://www.thueringen .de/mam/th2/tmbwk/jugend/schulsozialarbeit/bestandsanalyse_landesprogramm _schulbezogene_jugendsozialarbeit_2014.pdf Neben dem Landesprogramm werden über die ÖJF, über die nach wie vor auch Vorhaben der Schulsozialarbeit mit bis zu 60 Prozent Landesanteil6 gefördert werden können, aktuell jährlich 15 Vollzeitstelle7n finanziert; 490.000 Euro werden aus dem ÖJF-Programm für Schulsozialarbeit verwendet. (Vgl. Tabellarische Übersicht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom Juni 2016 als Ergebnis einer eigenen Umfrage zur Schulsozialarbeit in den Ländern; Februar 2017). Laut einer am aktuellsten zur Verfügung stehenden Abfrage der Landesregierung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenstellung der tätigen Schulsozialarbeiter Innen an thüringischen Schulen (und in der Zuständigkeit für wie viele SchülerInnen) werden 6 Der kommunale Eigenanteil beträgt „mindestens 200.000 Euro, liegt aber höher, da die pauschale Landesförderung bei vielen Zuwendungsträgern geringer als die rechnerisch möglichen 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausfällt.“ (Vgl. an WD zugesandte tabellarische Übersicht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom Juni 2016 zur Schulsozialarbeit). 7 Bezeichnet als „VZB“ in der Zeile der tabellarischen Übersicht des Landes Sachsen-Anhalt. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 24 225 sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen des Landesprogramms angeführt und 42 außerhalb . (Vgl. Drs. 5/7445 vom 11.3.2014 des Thüringer Landtages: Anlage 2 und 3). Drs. 5/7445 vom 11.3.2014 des Thüringer Landtages: 5; Zuständigkeit für Schulen der SchulsozialarbeiterInnen, finanziert über das Landesprogramm Schulsozialarbeit Drs. 5/7445 vom 11.3.2014 des Thüringer Landtages: 6; Ausweis der Schulen zur Tätigkeit der SchulsozialarbeiterInnen außerhalb des Landesprogramms Schulsozialarbeit Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 25 Thüringer Landtag (2014). Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Schulsozialarbeit in Thüringen . Drs. 5/7445 vom 11.3.2014: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument /52039/schulsozialarbeit-in-th%C3%BCringen-teil-2.pdf Sachsen-Anhalt Zwar gab es von 1998 bis 2002 ein wissenschaftlich evaluiertes und viel beachtetes Landesprogramm , in dem landesweit über 70 SchulsozialarbeiterInnen in 60 Projekten an unterschiedlichen Schulformen finanziert wurden; doch erfolgte neben kommunaler (nicht bezifferbarer) Schulsozialarbeit eine landesseitige Förderung in Sachsen-Anhalt danach erst ab 2008 wieder und dann im Rahmen eines bis zunächst 2013 laufendenden ESF-(Landes-)Programms. Mit diesem wurden jährlich (auch parallel 2011-2013) gut 260 SchulsozialarbeiterInnenstellen gefördert . Über die BuT-Kontext-Mittel finanzierten die Kommunen, für die ab 2012 eine Nachweispflicht zur Verwendung der Mittel eingeführt wurde, jährlich über 170 bzw. 2013 ca. 190 Stellen für die Schulsozialarbeit. 2015 wurde das ESF-/Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ fortgesetzt . Derzeit werden darüber mehr als 350 Schulen aller Schulformen mit über 400 vollfinanzierten SchulsozialarbeiterInnen ausgestattet. Dafür stehen von 2015 bis 2018 insgesamt ca. 55,5 Millionen Euro ESF-Mittel und 7,5 Millionen Euro Landesmittel exklusive 25 abgeordneter Lehrkräfte durch das Land bereit. Zusätzlich wollen die Kommunen von 2015 bis 2018 für den Bestand und Ausbau der Schulsozialarbeit eigene Mittel in Höhe von 6,7 Millionen Euro für 53 Vollzeitstellen bereitstellen. Schulsozialarbeit wird seit Mitte der neunziger Jahre in Sachsen-Anhalt kommunal und zunächst nur zeitlich begrenzt und später insbesondere mit Hilfe von ESF-Mitteln auch vom Land gefördert . 1998 bis 2002 wurde in Sachsen-Anhalt nach einem dreijährigen Modellprojekt in einem Landkreis das Landesprogramm „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe – Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt“ durchgeführt. Dabei wurden landesweit an verschiedenen Schultypen (Sekundarschulen , Gymnasien, Sonderschulen, Gesamtschulen und Berufsschulen) mehr als 60 Projekte mit ca. 70 SchulsozialarbeiterInnen an ca. 70 Schulen vom Land finanziert; sie wurden jeweils in der Trägerschaft der Jugendhilfe und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen entwickelt. Das Land förderte die Projekte über eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Sachmittel, Personal und Honorare und stellte eine wissenschaftliche Begleitung sicher. Das Programm wurde mehrfach evaluiert und als vorbildhaft für das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule beschrieben. 2003 wurde das Programm eingestellt. (Vgl. u.a. Olk/Bathke/Speck 2000). Olk, Thomas, Bathke, Gustav-Wilhelm; Speck, Karsten (2000), zweiter Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Begleitforschung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt. Halle- Wittenberg: http://www.schulsozialarbeit.ch/cms/content/uploaddocuments/zwb_sachsen _anhalt_2.pdf Seit dem Schuljahr 2008/2009 gewährt das Land Sachsen-Anhalt erneut eine Förderung. Dabei handelt es sich um Zuwendungen für „Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Schulerfolgs“ im Rahmen eines ESF-/Landesprogramms „Schulerfolg sichern“. Das Programm ruht dabei auf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 26 drei Säulen: 14 regionalen Netzwerkstellen gegen Schulversagen in jedem Landkreis/kreisfreien Stadt, der fachlichen Unterstützung und Beratung inklusive Fortbildungen auf Landeseite und bedarfsorientierten sozialpädagogischen Projekten der Schulsozialarbeit an 200 Schulen. Alle drei Komponenten werden aus ESF- und kofinanzierten Landesmitteln bestritten. 2011 wurden 262 und 2012 sowie 2013 jeweils 265 Stellen an 211 (hauptsächlich Sekundar-)Schulen über das ESF-/Landesprogramm gefördert. Die von 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellten Mittel aus der KdU-Kostenübernahme für den Ausbau oder Bestand der Schulsozialarbeit durch den Bund wurden an die Landkreise und Städte weitergeleitet. 2011 erhielten sie 590.000 Euro – und nutzten die Mittel sehr unterschiedlich für den Ausbau der Schulsozialarbeit. 2012 regelte die Landesregierung, dass für die kommunalen Träger künftig eine Verpflichtung bestehen sollte, den Einsatz der Mittel für Schulsozialarbeit nachzuweisen. Entsprechend kann das Land angeben, dass aus den Kontext-BuT-Mitteln 2012 aus verausgabten Mitteln in Höhe von ca. 5,5 Millionen 173 bzw. 179 und 2013 185 bzw. 191 Stellen für die Schulsozialarbeit im Land finanziert wurden. (Vgl. Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Februar 2017)8. Drs. 6/1988 vom 16.4.2013 des Landes Sachsen-Anhalt: 2-3 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket. LT-Drs. 6/1988 vom 16.4.2013: http://kjr- 8 Die Angaben der Antwort aus dem Bildungsministerium 2017 (erst genannte Zahl) und die Angaben aus der Drucksache Drs. 6/1988 (zweitgenannte Zahl) unterscheiden sich geringfügig. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 27 lsa.de/ger/jugendpolitik/kleine_anfragen/Schule_und_Kita/2013_04_16_bildungs _und_teilhabepaket.pdf Nach Ende des ESF-Förderzeitraums 2013 wurde ab dem 1.8.2015 das ESF-/Landesprogramm fortgesetzt – der neue Förderzeitraum erstreckt sich bis zum Jahr 2023. Koordiniert wird das Programm nun von der Regionalstelle der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung . In der Richtlinie für das ESF-/Landes-Programm ist festgelegt, dass pro Landkreis/kreisfreier Stadt die Kosten für eine Vollzeit-Netzwerkstelle sowie Sachausgaben bis jährlich 36.000 Euro finanziert werden. Für die Schulsozialarbeit stehen je eine Vollzeitstelle an Schulen mit bis zu 300 SchülerInnen und maximal zwei Vollzeitstellen für Schulen mit mehr als 300 SchülerInnen zur Verfügung. 7,5 Vollzeitstellen werden für Beratung und Unterstützung gefördert. (Vgl. RdErl. des MK vom 15.12.2014) So werden derzeit über das Programm über 3529 bzw. 380 Schulsozialarbeitsprojekte an mehr als 350 Schulen aller Schulformen mit über 400 SchulsozialarbeiterInnen umgesetzt. (Vgl. Internetseite „Schulerfolg sichern“ 2016/2017) Für die drei Schuljahre von 2015 bis 2018 stehen dafür insgesamt ca. 55,5 Millionen Euro ESF- Mittel und 7,5 Millionen Euro Barmittel und indirekt 7,3 Millionen Euro Landesmittel (in Form von Personalkosten für 25 abgeordnete Lehrkräfte) zur Verfügung. (Vgl. Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt,Februar 2017) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern ”. RdErl. des MK vom 15.12.2014 (MBl. LSA 2015 S. 179) (einschließlich der Änderung vom 6.4.2016 (MBl. LSA. S. 300)): https://www.schulerfolg-sichern.de/fileadmin/user _upload/schulerfolg-sichern/PublicContent/Themen_und_Downloads/ri-schulerfolg_sichern .pdf Schulerfolg sichern (2016/2017). Internetseite. Das Programm Schulerfolg sichern: https://www.schulerfolg-sichern.de/programm.html Daneben unternehmen die Kommunen weitere eigene Anstrengungen zum Ausbau der Schulsozialarbeit : von 2015 bis 2018 werden mit kommunalen Mitteln in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro 53 Vollzeitäquivalente für die Schulsozialarbeit an unterschiedlichsten Schulformen gefördert . (Vgl. Tabellarische Übersicht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom Juni 2016 als Ergebnis einer eigenen Umfrage zur Schulsozialarbeit in den Ländern; Februar 2017) Aktuell werden derzeit im Landtag Fragen zur präziseren Klärung nach den Vergütungsbedingungen der SchulsozialarbeiterInnen im ESF-/Landesprogramm aufgeworfen, da die Richtlinie des Landes eine geringere Vergütung als vergleichbar der Entgeltgruppe 10 als nicht förderfähig vorsieht. (Vgl. Drs. 7/582 vom 3.2.2017 des Landes Sachsen-Anhalt) Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Entgeltbedingungen der Schulsozialarbeiter/innen im ESF-Projekt „Schulerfolg sichern“ des Landes Sachsen-Anhalt. LT-Drs. 7/582 vom 3.2.2017: http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/dkl_anfr/k0582dkl.pdf 9 Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalts nennt in seiner Antwort an den WD derzeit 352 Schulsozialarbeitsprojekte an 360 (!) Schulen mit 413 SchulsozialarbeiterInnen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 28 Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich das Land seit fast zwanzig Jahren an der Förderung der Schulsozialarbeit – beginnend mit der „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“, mit der kontinuierlich über 200 SchulsozialarbeiterInnenstellen mitfinanziert wurden. Ab 2008 wurde das Landesprogramm in ein bis heute fortgesetztes ESF-Mittel-Programm zur Förderung der Schulsozialarbeit überführt, mit dem bei einer 50-prozentigen Landesförderung mit jährlich ca. 3,5 Millionen Euro 270 Stellen der Schulsozialarbeit getragen wurden. Die insgesamt 5 Millionen Euro für den Zeitraum 2011-2013 an indirekten Bundesmittel zur Förderung der Schulsozialarbeit wurden (z.T. als Zuweisung) zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung von Schulsozialarbeit weitergeleitet. 2013 wurden daraus schließlich gut 100 Stellen finanziert; zusätzlich gab es 235 SchulsozialarbeiterInnen gefördert über ESF-Mittel. Nach Auslaufen der BuT-Kontext-Mittel hat Mecklenburg-Vorpommern ab 2014 die kompletten Restmittel aus dem BuT den Kommunen für eine zweckgebundene Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. 2016 wurden aus diesen Mitteln knapp 130 Fachkräfte in der Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung getragen. Derzeit gibt es im Land eine Debatte dazu, ob und wie diese über die BuT-Restmittel finanzierten SchulsozialarbeiterInnenstellen aufgefangen werden könnten – denn diese drohen mit jetzt beginnendem Auslaufen der Restmittel vor allem 2017/2018 bei fehlender Anschlussfinanzierung durch die Kommunen wegzufallen . Ebenfalls wird politisch kontrovers diskutiert, ob die von der neuen Landesregierung gemachte Zusage, das ESF-geförderte Programm bis 2021 fortzuführen und die Förderung danach notfalls bei einem Wegfall von weiteren EU-Mitteln auch ohne diese Mittel aufrechtzuerhalten , nicht zu kurz greife und ein dauerhaft finanziertes und mindestens alle (auch die bisher von den Kommunen über die BuT-Restmittel finanzierten) bisherigen (oder auch noch aufzustockenden ) SchulsozialarbeiterInnenstellen sicherndes Landesprogramm nötig sei. Derzeit gibt es ca. 330 bzw. 350 SchulsozialarbeiterInnenstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1999 ist das Land an der Förderung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern mit der „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“ beteiligt. Zunächst als Vollfinazierung gestartet , trug die örtliche Ebene ab dem Jahr 2000 50 Prozent der Förderung mit. 2003 standen von Landesseite beispielsweise gut 9 Millionen Euro jährlich zur Verfügung; davon wurden 540 Jugendsozialarbeiter und gut 220 Schulsozialarbeiter gefördert. Das Programm wird seit 2008 aus ESF-Mitteln mitfinanziert, nach wie vor als Zuwendung von 50 Prozent und der mindestens gleichen Aufwendung durch örtliche Mittel. Im Jahr 2010 wurden dafür landeseitig knapp 3,5 Millionen Euro10 verausgabt; hinzuzurechnen sind dabei über 30 Lehrkräfte aus einem Unterprogramm „LehrerInnen in der Schulsozialarbeit“. 2010 gab es somit gut 270 über ESF-Mittel kofinanzierte SchulsozialarbeiterInnen im Land; wie viele von Seiten der Kommunen zusätzlich eigenständig finanziert hinzukamen, ist nicht bekannt.11 In Mecklenburg-Vorpommern erhielten die örtlichen Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2011- 2013 5 Millionen Euro durch das Land für den Ausbau der Schulsozialarbeit aus der finanztechnischen Entlastungsregelung mit dem Bund: 2011 zunächst eine Million Euro, 2012 und 2013 jeweils 2 Millionen Euro. Aus den zusätzlichen Mitteln (zur Hälfte als Zuwendung und zur Hälfte 10 Zum Teil wird auch von 4,5 Millionen Euro gesprochen. 11 Siehe in diesem Gesamtkontext auch Fußnote 14. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 29 als Zuweisung) sollte zweckgebunden die Förderung der Personalkosten von Schulsozialarbeiter Innen erfolgen. Gefördert wurden aus diesen Mitteln 2011 58 Fachkräfte der Schulsozialarbeit, 2012 81 und 2013 schließlich 101. (Vgl. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, Februar 2017) Parallel förderte das Land aus ESF-Mitteln Stellen in der Schulsozialarbeit anteilig. Dabei erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte 2011 3,16 Millionen Euro ESF-Mittel für 267 darüber finanzierte SchulsozialarbeiterInnen, 2012 2,9 Millionen Euro und 2013 3,9 Millionen Euro für jeweils ca. 235 SchulsozialarbeiterInnen. (Vgl. LT-Drs. 7/47 vom 1.12.2016: 1f) Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2016). Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und Antwort der Landesregierung. Entwicklung der Stellen für die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. LT-Drs. 7/47 vom 1.12.2016: http://www.dokumentation .landtag-mv.de/Parldok/dokument/38604/entwicklung-der-stellen-f%c3%bcrdie -ausgestaltung-der-schulsozialarbeit-in-mecklenburg-vorpommern.pdf Auch nach dem Auslaufen der indirekten Bundesförderung im Jahr 2014 lief zum einem die ESF- Programm-Förderung der Schulsozialarbeit weiter und zum anderen versah Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland die nicht verausgabten Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit einer Zweckbindung für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit. Dadurch wurde den Landkreisen und kreisfreien Städte ermöglicht, in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen aus den unverbrauchten Restmitteln des BuT weiterhin ihre geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit fördern zu können. Bis zum Jahr 2016 hat sich die Zahl der Fachkräfte in der Schulsozialarbeit, die aus diesen Mitteln finanziert wurden, nun auf 129 erhöht. Sie sind zu einem guten Drittel an Grundschulen tätig, zu einem Sechstel an Förderschulen und Gymnasien und zu gut zehn Prozent an Regionalen und Berufsschulen. Wie viele Mittel seitens der Landkreise und kreisfreien Städte seither insgesamt eingesetzt wurden, ist dem Land Mecklenburg -Vorpommern nicht bekannt. (Vgl. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung , Februar 2017; vgl. LT-Drs. 7/21 vom 11.11.2016: 2) Über das ESF-Programm wurden 2015 und 2016 mit vom Land verausgabten Mitteln in Höhe von 3,9 bzw. 2,9 Millionen Euro12 (exklusive des kommunalen Anteils) zusätzlich knapp 22013 SchulsozialarbeiterInnen finanziert. (Vgl. Drs. 7/47 vom 1.12.2016: 1f) Letztere waren zur Hälfte an Regionalen Schulen tätig, zu jeweils 10 Prozent an Grund- und Gesamtschulen und zu jeweils ca. sieben Prozent an Berufs- und Förderschulen und Gymnasien. (Vgl. Drs. 7/21 vom 11.11.2016: 2). Die Zuwendung erfolgt/e als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage von Arbeitsstunden in Höhe des Anteils an der Anzahl der 10-26-jährigen EinwohnerInnen in Mecklenburg-Vorpommern . 12 Bei den Jahressummen handelt es sich um tatsächliche Mittelauszahlungen, bei denen Verschiebungen bei der Auszahlung zum Jahresende einbezogen sein können. 13 In der LT-Drs. 7/47 vom 1.12.2016 werden mit dem Stichtag 15.11.2016 220 angegeben. Die LT-Drs. 7/21 nennt mit Stichtag 16.9.2016 198 SchulsozialarbeiterInnen, die mit Unterstützung des ESF beschäftigt werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 30 LT-Drs. 7/47 vom 1.12.2016: 1; aus ESF-Mitteln finanzierte SchulsozialarbeiterInnen LT-Drs. 7/47 vom 1.12.2016: 2; Mittelabfluss für die ESF finanzierten SchulsozialarbeiterInnen Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2016). Kleine Anfrage er Fraktion DIE LINKE. und Antwort der Landesregierung. Sicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg -Vorpommern. LT-Drs. 7/21 vom 11.11.2016: http://www.dokumentation.landtagmv .de/Parldok/dokument/38564/sicherung-der-jugend-und-schulsozialarbeit-in-mecklenburg -vorpommern.pdf Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 26..3.2015: http://www.lagus.mv-regierung .de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/ESF/C_1_3/Dokumente /Richtlinie_zur_Foerderung_der_Schulsozialarbeit.pdf Damit waren im Jahr 2016 insgesamt ca. 330-350 SchulsozialarbeiterInnen14 in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt; etwa jede zweite Schule wurde von der Schulsozialarbeit erfasst.15 Derzeit läuft die BuT-Restmittel-Finanzierung der Schulsozialarbeit nun kreisunterschiedlich aus; für die Mehrzahl der Landkreise werden die Restmittel 2017 und für die anderen spätestens im Verlauf der nächsten zwei bis drei Jahre sukzessive verbraucht sein. Schon Ende 2016 ergaben 14 Sollten die Gemeinden oder Kreise über das ESF-Programm und die aus den BuT-Restmittel finanzierten SchulsozialarbeiterInnen hinaus Fachkräfte der Schulsozialarbeit beschäftigten und finanzieren, sind diese in der angegebenen Anzahl nicht erfasst. 15 Der Paritätische stellt zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern fest, dass diese zu über 60 Prozent über eine anteilige Förderung aus dem ESF, zu einem guten Drittel über Restmittel aus dem BuT und `nur` mit einem Anteil von etwa drei Prozent über (weitere) Kreis- und Kommunalmittel erfolge. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 31 sich für einige Landkreise (besonders den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) massive Probleme , ihre SchulsozialarbeiterInnenstellen im bisherigen Umfang weiter fördern zu können. Bereits im Februar 2016 forderte ein Aktionsbündnis „Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern “ aus der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der GEW Mecklenburg -Vorpommern, dem Landesjugendring und dem Landesfachverband Schulsozialarbeit in einer Petition die Parteien auf, die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit im Land spätestens ab 2018 aus Landesmitteln sicherzustellen bzw. eine gesetzliche Grundlage für eine künftige Landesförderung zu schaffen: das sollte sowohl für die bis Ende 2020 begrenzte Förderung über den ESF gelten als auch für die zeitlich befristete und jetzt beginnend auslaufende Finanzierung der Schulsozialarbeit in den Kommunen aus den Restmitteln des BuT. Aktionsbündnis Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern (2016). Internetseite der GEW: http://www.gew-mv.de/aktionsbuendnis-schulsozialarbeit-mv Aktionsbündnis Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern (2016). Zukunftsplan Schulsozialarbeit in Mecklenburg – Vorpommern. Zukunft der Schulsozialarbeit sichern – Jetzt handeln! Pressemitteilung vom 9.2.2016: http://drk-mv.de/uploads/media/Schulsozialarbeit _160209_PM_LPK.PDF Die neue Landesregierung vereinbarte im Oktober 2016 in ihrem Koalitionsvertrag, dass das ESFfinanzierte Landeprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeit bis zum Ende der Legislatur 2021 weiter komplett ausfinanziert werden wird. Das Land werde Schulsozialarbeit anteilig dauerhaft finanzieren und aus dem ESF sollen weitere 8,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Zwar habe beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel das Programm Schulsozialarbeit oberste Priorität , aber für den Fall des Wegfalls der europäischen Fördermittel nach Ende der laufenden Förderperiode 2020 habe man sich darauf verständigt, dass das Programm ab 2021 trotzdem fortgesetzt werde solle; das Programm würden die Koalitionspartner jetzt evaluieren lassen. (Vgl. Koalitionsvertrag 2016: Ziffer 9, 10; vgl. Brodkorb 2016) Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021. Vereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg- Vorpommern: http://www.spd-fraktion-mv.de/images/Koalitionsvereinbarung%202016- 2021.pdf Brodkorb, Matthias; Landtagsfraktion der SPD (2016). Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeit ausfinanziert. Pressemitteilung vom 25.10.2016: http://www.spd-fraktion -mv.de/aktuelles/pressemitteilungen/landesprogramm-fuer-jugend-und-schulsozialarbeit -ausfinanziert Wie viele Mittel den Landkreisen und kreisfreien Städten durch den Wegfall der Rest-BuT-Mittel für ihre Finanzierung der Schulsozialarbeit künftig ‚fehlen‘, kann von der neuen Landesregierung nicht valide beziffert werden. Die Kommunen hätten in unterschiedlicher Intensität Stellen der Schulsozialarbeit unter Zuhilfenahme der Rest-BuT-Mittel gefördert. Die Landesregierung gibt an, dass über eine weitere Finanzierung mit dem derzeit beginnenden Auslaufen der Restmittel jeweils auf kommunale Ebene und in alleiniger Verantwortung der Kommunen und unter Verwendung ihrer eigenen Mittel zu entscheiden sei. (Vgl. LT-Drs. 7/21 vom 11.11.2016: 2,3). An- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 32 dere Parteien forderten, dass der Wegfall dieser Stellen verhindert werden müsse, indem eine Finanzierungsstruktur von Landesseite geschaffen werde, die auch grundsätzlich den Einstieg in eine Landesfinanzierung ermögliche bzw. Schulsozialarbeit gänzlich als flächendeckende Landesaufgabe etabliere. (Vgl. Bündnis 90/Die Grünen MV 2016; vgl. DIE LINKE 2017) Verwiesen wird diesbezüglich von der Landesregierung auf ihre Beschlüsse zur weiteren Sicherung der ESF- Finanzierung, auch über 2021 hinaus. Darüber hinaus lehnt der zuständige Landesminister eine Mitfinanzierung von Schulsozialarbeiterstellen, die aus den Rest-BuT-Mittel geschaffen wurden, von Landeseite aus ab; „ordnungspolitisch sei es ein schwerer Fehler gewesen, mit einmaligen Mittel neue Stellen zu schaffen“. Allerdings werde derzeit geprüft, ob man jenen, vom Wegfall ihrer Stelle bedrohten, betroffenen Fachkräften, um sie in der Region zu halten, eine Beschäftigung als Lehrkraft oder ErzieherIn im Rahmen der Inklusion an den öffentlichen Schulen anbieten könne.16 (Vgl. Brotkorb 2016, aber vgl. auch LT-Drs. 7/85 vom 23.11.2016)). Bündnis 90/Die Grünen MV (2016). Schulsozialarbeit dauerhaft und fest an Schulen verankern . Pressemitteilung vom 2.12.2016: https://gruene-mv.de/start/news-detail/article /gruene_schulsozialarbeit_dauerhaft_und_fest_an_schulen_verankern/ DIE LINKE Landtagsfraktion MV; Oldenburg, Simone (2017). Unterschriften übergeben – Schulsozialarbeit dauerhaft sichern. Pressemitteilung vom 18.1.2017: http://www.simoneoldenburg .de/index.php?id=19317 Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2016). Antrag der Fraktion von SPD und CDU. Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen. LT-Drs. 7/85 vom 23.1.2016: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument /38651/schulsozialarbeit-in-gemeinsamer-verantwortung-von-land-und-kommunenfortf %c3%bchren.pdf Da die aus den indirekten Bundesmitteln und jetzt aus den einmaligen BuT-Restmitteln finanzierte Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern eine durchaus bedeutsame Rolle spielt, hat die Landesregierung zuletzt in Verbindung mit der letzten SGB-II-Novelle den Versuch einer ‚Nachauflage‘ einer Bundesförderung unternommen, konnte aber auf Länderebene – insgesamt bei dem Thema – bisher keine Mehrheiten gewinnen. (Vgl. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, Februar 2017) Rheinland-Pfalz Neben kommunal finanzierter stattfindender, aber auf Grund mangelnder Datenerhebung insgesamt nicht bezifferbarer, Schulsozialarbeit beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz seit Mitte der neunziger Jahre an der Förderung von Schulsozialarbeit. Systematisch wurde seither die Landesförderung für die Schulsozialarbeit an Hauptschulen und an Berufsbildenden Schulen ausgebaut . Bereits 2006 gab es eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen Berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahren. Mit der Bereitstellung einer Zweidrittelförderung des Landes für SchulsozialarbeiterInnenstellen ab 2006 (von rechnerisch einer halben Stelle) für jede damalige Hauptschule waren 2008 alle Hauptschulen (130) mit Schulsozialarbeit ausgestattet; 50 weitere allgemeinbildende Schulen, die zum Berufsabschluss führen, 16 Zudem wird überlegt, ob die Landesregierung in 2017 jene SchulsozialarbeiterInnenstellen durch ungebundene Mittel aus Hortmitteln und Mitteln für PMsA-Stellen (Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung) 50- Prozent kofinanzieren könnte. (Vgl. Drs. 7/85 vom 23.11.2016). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 33 wurden gefördert. Die zusätzlichen indirekten Bundesmittel für die Schulsozialarbeit von 2011 bis 2013 in Höhe von ca. 11 Millionen Euro jährlich wurden in Rheinland-Pfalz direkt an die Landkreise und kreisfreien Städte ohne Zweckbindung - aber mit dem Hinweis der anstehenden Kürzung der Landesmittel 2012 und 2013 für die Schulsozialarbeit – weitergeleitet. Nur für das Jahr 2012 liegen dem Land Daten zur Verwendung vor: danach wurden 7 Millionen Euro der Bundesmittel von den Kommunen für Schulsozialarbeit – vor allem an den Grundschulen – eingesetzt . Ende 2013 wurden über 80 Prozent der mittlerweile aus der Eingliederung der Hauptschulen hervorgegangenen Realschulen plus und fast 90 Prozent aller Integrierten Gesamtschulen des Landes über die Landesförderung der Schulsozialarbeit erreicht; über 90 Prozent aller öffentlichen Berufsbildenden Schulen waren versorgt. Die weggefallenen ‚Bundesmittel‘ wurden nicht vom Land kompensiert; aber seit 2014 hat das Land seine Landesförderung für die „allgemeinbildenden Schulen, die zur Berufsreife führen“ wieder auf den Stand von 2011 mit ca. 5 Millionen Euro jährlicher Förderung aufgestockt und die Förderung für die Berufsbildenden Schulen mit jährlich ca. 1,35 Millionen Euro (2016 marginal aufgestockt) beibehalten. 2016 hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung angekündigt, die auch ein dauerhaftes Engagement des Bundes im Bereich der Schulsozialarbeit ermöglichen soll. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit hat sich seit Mitte der 1990er-Jahre in Rheinland-Pfalz entwickelt. Mit Förderungen im Landesjugendplan gab es zunächst zwar nur geringe finanzielle Spielräume, dennoch bildeten sie den Ausgangspunkt für einen weiteren Ansatz und Ausbau der Förderung; erste Modellprojekte an Hauptschulen wurden 1995/1996 umgesetzt und die Förderung an den Hauptschulen in den Folgejahren fortgesetzt und stetig ausgebaut. An den Berufsbildenden Schulen entwickelte sich die Schulsozialarbeit ab 1995 im Rahmen von EU- Förderprogrammen. Von 1995 bis 1997 erfolgte die Finanzierung über Landes- und ESF-Mittel innerhalb der EU-Programme Mej und Mejah. Parallel dazu liefen projektbezogene und Finanzierungen für die Berufsvorbereitungsjahre über die EU-Programme Horizon und NOW. Diese Finanzierungen waren alle zeitlich befristet – bis dann das Land auch die Finanzierung für die Stellen an Berufsbildenden Schulen übernahm. 2006 gab es so eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen 48 Berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahren (BVJ) und einen beginnenden Ausbau an den Standorten mit Berufsfachschulen I; und über den anderen Förderstrang für die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, die zum Abschluss der Berufsreife führen, wurden an insgesamt 82 Schulen Schulsozialarbeiter mit Landesförderung eingesetzt, wovon 56 Hauptschulstandorte waren. (Vgl. größtenteils Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz 2006) Ab 2006/2007 wurde für dann alle damaligen Hauptschulen eine Landesförderung von rechnerisch einer halben SozialarbeiterInnenstelle zur Verfügung gestellt. Die Förderung in dem Landesprogramm erfolgt in Form von Festbeträgen, die sich am Stellenumfang orientieren: 15.300 Euro pro halber Stelle und Jahr, 22.500 Euro für eine Dreiviertel-Stelle, 30.600 Euro pro ganzer Stelle – damit trägt das Land ca. zwei Drittel der jeweils anfallenden Kosten für die entsprechende Stelle, das verbliebende Drittel haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu tragen. (Vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz 2006: 11, 26; vgl. auch LT-Drs. 16/3291 vom 13.2.2014). – Beide Förderlinien (zu den allgemeinbildenden und zu den Berufsbildenden Schulen) bestehen nach wie vor. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 34 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz (2006). Leitlinien . Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz. Mainz: https://bm.rlp.de/fileadmin /mbwwk/Publikationen/Bildung/Schulsozialarbeit_Leitlinien_2006.pdf Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz (2007). Ebling : Erfolgsmodell Schulsozialarbeit wird an allgemeinbildenden Schulen weiter ausgebaut : Pressemitteilung vom 13.8.2007. Internetportal Bildungsklick: https://bildungsklick .de/schule/meldung/ebling-erfolgsmodell-schulsozialarbeit-wird-an-allgemeinbildenden -schulen-weiter-ausgebaut/ Im Schuljahr 2008/2009 wurde für landesweit knapp 180 allgemeinbildende Schulen, davon fast 130 – und damit alle gemeldeten – Hauptschulen, eine finanzielle Förderung für Schulsozialarbeiter Innenstellen durch das Land ermöglicht. Das Unterstützungsangebot wurde damit gegenüber dem Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Zum Schuljahr 2009/2010 konnte an fast 240 allgemeinbildenden , zum Berufsabschluss führenden Schulen Schulsozialarbeit mit Landesbeteiligung umgesetzt werden; ebenso erfolgte zusätzlich die Förderung von Schulsozialarbeit an 60 Berufsbildenden Schulen. Die in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmittel für das gemeinschaftliche Hortmittagessen und die Schulsozialarbeit im Wege der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU wurden vom Land Rheinland-Pfalz in Höhe von ca. 11 Millionen Euro jährlich direkt an die Kommunen weitergeleitet. Für die Verwendung der Mittel auf kommunaler Ebene wurde keine Nachweispflicht eingeführt. Entsprechend verfügt das Land auch über keine genauen Kenntnisse über den Einsatz der Mittel. Allerdings wurde zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Jahr eine 2012 eine Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes zu ihren Ausgaben für die Schulsozialarbeit im Rahmen der Verausgabung ihrer zusätzlich erhaltenen ‚Bundesmittel‘ gemacht. (Vgl. Rheinland-Pfälzisches Bildungsministerium, März 2017). Nach den Anhängen der Landtags-Drucksache (und unter dem Vorbehalt der richtigen Zählens, da die Drucksache keine Gesamtzahlen ausweist), kann ausschließlich für das Jahr 2012 festgehalten werden, dass die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt ca. 13 Millionen Euro Bundesmittel für das Hortmittagessen und die Schulsozialarbeit erhielten und davon ca. 7,2 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit verausgabten. Die Spannbreite der Verausgabung der Bundesgelder für die Schulsozialarbeit lag zwischen 14 Prozent im Rhein-Hundsrück-Kreis und 13517 Prozent in der Stadt Trier. Die überwiegende Mehrzahl der Landkreise und Städte verausgabte zwischen 80-100 Prozent der Gelder für die Schulsozialarbeit. Insgesamt wurden fast 740 Schulen aufgeführt, an denen Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT durch den Bund (mit-)finanziert wurde – zum überwiegenden Teil an Grundschulen und in großer Zahl auch an den Realschulen Plus18. (Vgl. LT-Drs. 16/2008 vom 28.1.2013: 26f; 3-15) 17 Dabei wurden die Mehrausgaben 2012 durch die nicht verausgabten Bundesmittel und die Übertragung des Jahres 2011 gedeckt. 18 Zum Schuljahr 2009/2010 wurden in Rheinland-Pfalz schrittweise alle bisherigen Haupt- und Realschulen zusammengeführt . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 35 Rheinland-Pfälzischer Landtag (2013). Kleine Anfrage einer Abgeordneten der CDU und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Schulsozialarbeit. LT-Drs. 16/2008 vom 28.1.2013: http://www.landtag.rlp.de/landtag /drucksachen/2008-16.pdf Die parallel erfolgende Landesförderung wurde 2012 und 2012 für den einen Förderstrang gekürzt . Schulen, mit Abschluss Berufsreife19 Berufsbildende Schulen 2011 4,60 Mio. € 1,30 Mio. € 2012 3,53 Mio. € 1,45 Mio. € 2013 2,44 Mio. € 1,45 Mio. € (Vgl. Rheinland-Pfälzisches Bildungsministerium, März 2017; von der Verfasserin in eine Tabelle übertragen)20 Für die allgemeinbildenden, zum Berufsabschluss führenden Schulen wurde die Förderung von 4,6 Millionen Euro in 2011 auf 2,4 Millionen Euro in 2013 reduziert. Das Land begründete die Senkung der Landesförderung für diesen Zeitraum mit der Schaffung von Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Schuldenbremse und verwies darauf, dass die Kürzung nur einen kleinen Teil dessen ausmache, was die Kommunen im Kontext des BuT zusätzlich an Einnahmen verzeichneten . Die kommunalen Spitzenverbänden hätten im Dezember 2011 darüber hinaus eine Mitteilung an die Städte und Landkreise verschickt, in der auf die Möglichkeit hingewiesen worden sei, dass die zusätzlichen BuT-Kontext-Mittel eben auch zur Kofinanzierung bestehender oder zu erweiternder Projekte der Schulsozialarbeit eingesetzt werden könnten. (Vgl. Drs. 16/1886 vom 11.12.2012) Kleine Anfrage einer Abgeordneten der CDU und Antwort des Ministeriums für Integration , Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz. LT- Drs. 16/1886 vom 11.12.2012: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1886- 16.pdf 2012 bzw. 2013 wurden mit Unterstützung der Landesförderung der Schulsozialarbeit über 80 Prozent der Realschulen plus und fast 90 Prozent aller Integrierten Gesamtschulen des Landes mit ca. 155 Vollzeitstellen21 erreicht; über 90 Prozent der öffentlichen Berufsbildenden Schulen 19 Dazu liegen in der aktuellsten Fassung „Standards der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten“ vom Februar 2012 vor: https://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Jugend /MIFKJF_Schulsozialarbeit_Standards.pdf 20 In der Drs. 16/1886 vom 11.12.2012 ist von 5,09 Millionen Euro Landesmitteln für die allgemeinbildenden Schulen in 2011, 3,77 Millionen Euro in 2012 und 2,5 Millionen Euro in 2013 die Rede. 2011 hat es zudem gegenüber dem Vorjahr einen Aufwuchs der Landesmittel um eine halbe Million Euro gegeben. 21 Bei den kommunalen Drittel-Anteilen an den vom Land geförderten Stellen können auch Kontext-BuT-Mittel eingesetzt worden sein. (Vgl. LT-Drs. 16/1274 vom 25.5.2012). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 36 waren mit landesgeförderter Schulsozialarbeit (und knapp 50 Vollzeitäquivalenten) versorgt. Dazu, inwieweit an den Schulen, die nicht über landesgeförderte Stellen verfügen, Schulsozialarbeiter Innen eingesetzt waren und sind oder ob Schulen in sonstiger Weise Angebote der Sozialarbeit anboten und anbieten, konnte und kann das Land – auch 2017 – keine Aussagen treffen. (Vgl. LT-Drs. 16/3291 13.2.2014; vgl. Antwort des Rheinland-Pfälzischen Bildungsministeriums an WD 8 vom März 2017; vgl. LT-Drs. 16/1274 vom 25.5.2012). • Rheinland-Pfälzischer Landtag (2014). Kleine Anfrage der Abgeordneten der CDU und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz. LT-Drs. 16/3291 vom 13.2.2014: http://www.landtag .rlp.de/landtag/drucksachen/3291-16.pdf Rheinland-Pfälzischer Landtag (2012). Kleine Anfrage einer Abgeordneten der CDU und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Schulsozialarbeit, Finanzierung und Versorgung. LT-Drs. 16/1274 vom 25.2.2012: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1274-16.pdf Rheinland-Pfalz hat versucht, eine Anschlussfinanzierung durch den Bund für die Zeit nach Auslaufen der indirekten Bundesförderung für die Schulsozialarbeit ab 2014 zu erreichen.22 Dieser Erhalt der Bundesmittel wurde auch deshalb als unerlässlich eingeschätzt, weil der systematischen Ausweitung einer Landesförderung der Schulsozialarbeit unter anderem auf den Bereich der Grundschulen durch den eigenen Landeshaushalt und die Einhaltung der Schuldenbremse deutliche Grenzen gesetzt seien; doch der Ausbau der Schulsozialarbeit auch an Grundschulen hätte in vielen Landkreisen/Städten Rheinland-Pfalz` gerade erst durch die Bundesmittel im Zuge des BuT von 2011 bis 2013 vorangetrieben werden können. (Vgl. z.T. LT-Drs. 16/3291 13.2.2014) Zwar hat die Landesregierung – wie selbst angeführt – vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und mit Verweis auf die grundsätzliche Überzeugung, dass der Bund die Schulsozialarbeit auch künftig mitfinanzieren solle, die ab 2014 wegfallenden indirekten Bundesmittel nicht kompensiert , aber die Landesmittel für die eigenen zwei Förderstränge der Schulsozialarbeit wieder auf das Niveau des Jahres 2011 angehoben. Seit 2014 und nach wie vor stehen wieder ca. 5 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden , zur Berufsreife führenden Schulen zur Verfügung, um die Stellen der Schulsozialarbeit , die schon 2011 vom Jugendministerium gefördert wurden, zu erhalten. Die Förderung der Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen beträgt nach wie vor 1,35 Millionen per anno und wurde 2016 ganz leicht auf 1,45 Millionen angehoben. Schulen mit Abschluss der Berufsreife Berufsbildende Schulen Mittel Stellen Mittel Stellen 22 Dazu gehört u.a. der im Mai 2013 zusammen mit Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein -Westfalen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Weiterfinanzierung für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 37 aus dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen aus dem jetzigen Ministerium für Bildung23 2014 5,03 Mio. € 165,50 1,35 Mio € 29 2015 5,00 Mio. € 165,50 1,35 Mio € 29 2016 5,03 Mio. € 166,41 1,45 Mio € 32 (Vgl. Rheinland-Pfälzisches Bildungsministerium, März 2017; von der Verfasserin in eine Tabelle übertragen) 2015 wurden so aus Landesmitteln fast 150 SchulsozialarbeiterInnenstellen an fast 230 Schulen durch das Land gefördert; 61 Berufsbildende Schulen waren ebenfalls über landesfinanzierte Schulsozialarbeit erfasst. (Vgl. Landesregierung Rheinland-Pfalz 2015) Landesregierung Rheinland-Pfalz (2015). Land bewilligt 4,48 Mio. € für Schulsozialarbeit. Pressemitteilung vom 17.3.2015: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail /News/land-bewilligt-448-mio-EUR-fuer-schulsozialarbeit/ Die Opposition kritisiert, dass viele Kommunen und Verbandsgemeinden nach dem Auslaufen der zeitlich befristeten indirekten Anschub-Bundesförderung für die Schulsozialarbeit und einer ausbleibenden kompensierenden Aufstockung der Landesförderung damit kämpfen würden, die Stellen aufzufangen, die nicht weiter finanziert wurden. (LT-Plenarprotokoll 100. Sitzung vom 3.7.2015: 25). Landtag Rheinland-Pfalz (2015). Plenarprotokoll. 100. Sitzung vom 3.7.2015: http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/med/c90/c9068829-1377-f414-c9a3- a5286d35f8f4,11111111-1111-1111-1111-111111111111 Die neue Landesregierung hat 2016 ihr Anliegen, zuletzt in einer Regierungserklärung der Ministerpräsidentin , bekräftigt, eine Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund erreichen zu wollen. Mit einer Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung soll ein Engagement des Bundes im Bildungsbereich möglich werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Um den großen gesamtgesellschaftlichen und bildungspolitischen Herausforderungen wie die Inklusion und die Integration von Migrantinnen und Migranten in Zukunft noch besser gerecht werden zu können, muss auch der Bund seinen Anteil leisten. So könnte er beispielsweise dauerhaft die Finanzierung der Schulsozialarbeit übernehmen.“ (Koalitionsvertrag Rheinland- Pfalz 2016-2021, 2016: 19, vgl. ansonsten zum geplanten „schrittweisen bedarfsgerechten Ausbau “ der Schulsozialarbeit auf Landesebene: 18). Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2016-2021 (2016). Sozial gerecht – wirtschaftlich stark – ökologisch verantwortlich. Rheinland-Pfalz auf dem Weg ins nächste Jahrzehnt vom 17.5.2016: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Koalitionsvertrag_RLP.pdf 23 Vor 2016: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 38 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen hat eine fast 50-jährige Tradition in der Schulsozialarbeit. Sowohl im Schulsystem als auch in der Jugendhilfe wurden Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen; zu Beginn vor allem in der Gesamtschule, später auch vor allem in der Hauptschule. Schulsozialarbeit wird von den Kommunen gefördert, aber auch vom Land über ausgewiesene Stellen in einzelnen Schulkapiteln des Landeshaushalts (Gesamtschulen, Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke sowie marginal Realschulen) finanziert. Seit 2008 sind landesfinanzierte Schulsozialarbeiter Innenstellen an allen Schulformen möglich, indem auch unbesetzte LehrerInnenstellen auf Antrag umgewandelt werden können; dafür muss der beantragte Stellenumfang im selben Maß vom Schulträger für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden (Matching-Verfahren); auch Stellen des Ganztags können umgewidmet werden. 2012 standen so insgesamt ca. 850 rein landesfinanzierte Stellen bereit; rein kommunal finanziert kamen 320-500 Stellen hinzu. Die indirekten Bundesmittel 2011-2013 in Höhe von ca. 100 Mio. Euro wurden über einen Erlass zweckgerichtet zur Schaffung zusätzlicher SchulsozialarbeiterInnenstellen an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Knapp 1.500 neue Stellen entstanden. Aus Restmitteln des BuT und des Teils für die Schulsozialarbeit wurden die Stellen 2014 weiterfinanziert, ehe das Land als Übergangslösung ab 2015-2017 (mittlerweile bis 2018) mit 48 Millionen Euro jährlich ein BuT- Folgeprogramm auflegte, dessen Gesamtsumme mit den kommunalen Anteilen bei gut 67 Millionen Euro liegt; 2016 waren darüber 1.700 SchulsozialarbeiterInnen eingestellt. Nach wie vor hält die Landesregierung aber an der Befristung dieser Finanzierung fest; der Bund solle diese Stellen dauerhaft finanzieren, wird weiterhin gefordert. Die Stellen im Landesdienst über die Schulkapitel wurden leicht ausgebaut und gut 110 weitere neue Stellen „Zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte SchülerInnen“ in multiprofessionellen Teams kamen 2016 hinzu. Insgesamt dürfte die Anzahl der kommunal, im Landesdienst und über das BuT-Folge-Landes-Programm in NRW beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen bei über 3.000 liegen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) werden schon über viele Jahrzehnte sozialpädagogische Kräfte in Schulen beschäftigt – sowohl durch das Land (über LehrerInnenstellen) als auch in der Trägerschaft der Jugendhilfe. Mitte der siebziger Jahre wurden SozialpädagogInnen erstmals systematisch im Ganztagsbetrieb der Gesamtschulen eingesetzt, Anfang der neunziger Jahre auch mittels eines Runderlasses. 2003 kamen landesfinanziert 250 zunächst befristete und 2006 entfristete Stellen für sozialpädagogische Kräfte in Hauptschulen hinzu, die über das Hauptschulkapitel des Haushaltes gestellt wurden. Seit 2005 wurde die Beschäftigung von SozialpädagogInnen in Schulen auf Landesstellen grundsätzlich in das Schulgesetz aufgenommen. Die Finanzierung von SchulsozialarbeiterInnenstellen über unbefristet ausgewiesene Stellen im Landeshaushalt wurde damit als feste Größe für die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW verstetigt. 2008 folgte als weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen der Runderlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“, mit dem seither allen Schulformen ermöglicht wird, SchulsozialarbeiterInnenstellen auf (unbesetzten) LehrerInnenstellen zu schaffen. Dabei soll die nach wie vor geltende unbefristete Einstellung der Kräfte an Schulen auf Stellen des Landes grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Kommune/der Träger gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt (Matching-Verfahren). Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.01.2008 (Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (BASS 21-13 Nr. 6): Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 39 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/21-13Nr6-Schulsozialarbeit .pdf So fußt die Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW im letzten Jahrzehnt auf im Wesentlichen folgenden drei Säulen (zusätzlich zu den ‚Bundesmitteln‘ und der Anschlussfinanzierung, die die finanziell gewichtige, dann vierte Säule bildet/e): Auf o 1. der Finanzierung der Kommunen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages, (dabei liegen der Landesregierung bezüglich der Finanzierung der Schulsozialarbeit seitens der Kommunen keine Erkenntnisse vor), o 2. der Finanzierung des Landes von ausgewiesenen Stellen innerhalb des Landeshaushalts - konkret über in einzelnen Schulkapiteln veranschlagte Zuschlagsstellen zur Grundstellenzahl bzw. Tarifstellen; wobei knapp 600 Zuschlags- bzw. Tarifstellen zur Verfügung standen, die bei folgenden Schulkapiteln veranschlagt sind: öffentliche Hauptschulen (250 Zuschlagsstellen), öffentliche Realschulen (3 umgewandelte Tarifstelle des Ganztagszuschlags), öffentliche Gesamtschulen (240 umgewandelte Tarifstellen des Ganztagszuschlags) und öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke (100 Zuschlagsstellen zur Grundstellenzahl) (vgl. Drucksache 16/4502 vom 27.11.2013: 3), o 3. der seit 2008 ergänzenden Möglichkeit für alle Schulformen auf Grundlage des Erlasses zur „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ SchulsozialarbeiterInnen auf Antrag auf LehrerInnenstellen bedingt befristet oder unbefristet zu beschäftigen und mittels des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr. 2), SchulsozialarbeiterInnen auf Stellen für den Ganztag einzustellen. 2012 standen so von Landesseite insgesamt knapp 840 Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an den öffentlichen Schulen Nordrhein-Westfalens bereit (davon über 300 an Hauptschulen und ca. 270 an Gesamtschulen, 90 an Berufskollegs, vereinzelt an Realschulen , Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen). (Vgl. LT-Drs. 16/1192 vom 25.10.2012). Zwar werden die kommunal aufgewandten Mittel nicht zentral erfasst, aber eine informelle Anfrage unter den Mitgliedern des Verbandes der LAG NRW hat ergeben, dass im Zeitraum 2011-13 schätzungsweise rund 500 Fachkräfte im rein kommunalen Bereich der Schulsozialarbeit (ohne landesfinanzierte Stellen oder BuT-Mittel) im Einsatz waren. (Vgl. Landesarbeitsgemeinschaft LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., Januar 2017). Ermel/Spogis/Thoring haben mittels einer von den beiden NRW-Landesjugendämtern durchgeführten Befragung zur Schulsozialarbeit bei den Kommunen und Freien Trägern der Jugendhilfe für 2011 (überhaupt erstmals für beide Ebenen erhoben) ermittelt, dass 940 SchulsozialarbeiterInnen auf 760 Vollzeitstellen vom Land und gut 410 SchulsozialarbeiterInnen auf gut 320 Stellen örtlich finanziert wurden – für NRW insgesamt wurden so 1.350 Kräfte auf knapp 1.100 Stellen angegeben. Die Mehrzahl der örtlich finanzierten Stellen waren Stellen an Hauptschulen (über 100), Förderschulen (knapp 100) und Grundschulen (ca. 50). (Vgl. Ermel/Spogis/Thoring: 20f). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 40 Ermel/Spogis/Thoring 2011: 20 Landtag Nordrhein-Westfalen (2012). Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 433 zur Schulsozialarbeit. LT-Drs. 16/1192 vom 25.10.2012: https://www.landtag .nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16- 1192.pdf;jsessionid=0912EC202E6FE792713CF395EB626C4A.ifxworker Landtag Nordrhein-Westfalen (2013). Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1724 zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes – Hier: Schulsozialarbeit! LT- Drucksache 16/4502 vom 27.11.2013: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv /Dokument?Id=MMD16%2F4502%7C1%7C0 Ermel, Nicole; Spogis, Veronika; Thoring, Wolfgang (2011). Befunde zur Schulsozialarbeit. Zentrale Ergebnisse einer Umfrage der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland zur Schulsozialarbeit in örtlicher und regionaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen im ersten Schulhalbjahr 2010/2011. In: LWL-Landesjugendamt Westfalen: Jugendhilfe aktuell. Schwerpunktthema: Schulsozialarbeit 2/11 (19-25). Münster: https://www.lwl.org/@@afiles /42551913/jugendhilfe-aktuell-2-11_gesamt.pdf Hinzu kamen 2011-2013 die im Kontext des BuT von Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Förderung der Schulsozialarbeit. Dabei wurden in NRW ca. 100 Millionen Euro jährlich an die Landkreise und Städte weitergeleitet. In einem gemeinsamen Erlass der drei Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales/ Schule und Weiterbildung sowie Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7.7.2011 wurde geregelt, dass die Gebietskörperschaften zwar eigenverantwortlich über die Verteilung der Mittel und somit auch über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit entscheiden“ (LT-Drs. 16/1192: 2), dass aber erwartet werde, dass die Gelder für die Schaffung von zusätzlichen Stellen der Schulsozialarbeit und für die bedarfsgerechte Ausrichtung der Angebote auf örtliche Problembezirke genutzt werden. Eine Nachweispflicht wurde festgelegt. Nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit wurden die Kontext- Bundesmittel aus dem BuT in NRW auch gänzlich in den Ausbau der Schulsozialarbeit investiert und insgesamt 1.472 Stellen neu geschaffen, die in unterschiedlichen Trägerschaften an verschiedenen Schulformen zum Einsatz kamen. (Vgl. Landesarbeitsgemeinschaft LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., Januar 2017). Nach einer Meldung der Kreise und kreisfreien Städte werden 2013 ca. 1.420 im Rahmen des BuT beschäftigte Fachkräfte für Schulsozialarbeit genannt. (Vgl. LT-Drucksache 16/4502 vom 27.11.2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 41 Landtag Nordrhein-Westfalen (2013). Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1724 der PIRATEN zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes – Hier: Schulsozialarbeit ! LT-Drucksache 16/4502 vom 27.11.2013: https://www.landtag.nrw.de/portal /WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F4502%7C1%7C0 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW. Hier: der Schulsozialarbeit. Aktenzeichen B II 4 vom 7.7.2011: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/FamilieBildung /Bildungs--und-Teilhabepaket/Schulsozialarbeiterinnen-und-Schulsozialarbeitern .pdf Bereits lange vor dem Auslaufen der BuT-Kontext-Bundesfinanzierung für die Schulsozialarbeit hatte sich die Landesregierung im Bundesrat um eine Anschlussfinanzierung des Bundes bemüht . Nachdem die Bemühungen ohne Erfolg blieben, hat das Land den Kreisen und kreisfreien Städten zunächst für das Jahr 2014 zur Weiterfinanzierung der „BuT-SchulsozialarbeiterInnenstellen “ die nicht verausgabten Mittel der BuT-Kontext-Mittel für die Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 sowie auch die nichtverausgabten BuT-Mittel aus dem Jahr 2011 zur Verfügung gestellt. Da weitere Bemühungen um eine Nachfolge-Bundesfinanzierung ebenfalls erfolglos waren, entschied sich das Land ‚zur Rettung‘ der BuT-Stellen über ein befristetes Landesprogramm. In den „Hinweise[n] zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ formuliert das Land, dass es die zusätzliche und auf drei Jahre befristete BuT-Folge-Landesförderung zum Erhalt der über die BuT- Kontext-Mittel geschaffenen Stellen nur erbringe, weil der Bund sich seit 2014 seiner aus Sicht der Landesregierung diesbezüglichen Verantwortung nicht mehr stelle und bislang noch keine Einigung mit dem Bund über eine Weiterfinanzierung erzielt werden konnte. Ausgehend davon, dass mit den Kontext-BuT-Mitteln zusätzlich knapp 1.500 Stellen/Fachkräfte finanziert wurden und zur Aufrechterhaltung jeder Stelle ca. 45.000 Euro p.a. notwendig seien, wurde der benötigte Gesamtetat festgelegt. Entsprechend stellt das Land von 2015 bis (zunächst) 2017 seither jeweils 47,7 Millionen Euro für die 53 kreisfreien Städten und Kreise NRWs bereit und die Kommunen sind verpflichtet, Eigenanteile in Höhe von 20 bis 50 Prozent der Personalkosten einzubringen. Auch Kommunen in schwieriger Haushaltssituation partizipieren an dem Programm, indem verbleibende Eigenanteile in ihre langfristig angelegten Haushaltssanierungspläne und Haushaltskonsolidierungskonzepte eingeplant werden können. Bildungsportal des Landes NRW (2014).Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets. Internetseite: https://www.schulministerium .nrw.de/docs/FamilieBildung/Bildungs--und-Teilhabepaket/Kontext/Schulsozialarbeit -isdBuT/index.html Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (o.D.). Hinweise zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen: http://www.schulsozialarbeitnrw .de/wp-content/uploads/2015/03/F%C3%B6rdersteckbrief.pdf Landtag Nordrhein-Westfalen (2015). Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3148. Wie viele Schulsozialarbeiter nach dem Bundes- und Teilhabegesetz (BuT) sind in Nordrhein- Westfalen aktuell an den Schulen tätig? LT-Drucksache 16/7964 vom 19.3.15: http://www.piratenfraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2015/09/7964.pdf Jährlich beläuft sich die Fördersumme somit auf 67,5 Millionen Euro. Die Abrufquote der Landesmittel lag 2016 bei 99,8 Prozent; davon wurden laut Ministerium insgesamt rund 1.700 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 42 SchulsozialarbeiterInnen eingesetzt (die GEW NRW benennt aktuell ca. 1.500 eingesetzte Fachkräfte ). Ende 2016 wurde mit der Verabschiedung des Haushaltes 2017 beschlossen, dass durch eine Verpflichtungsermächtigung die genannten zusätzlichen Landesmittel aus der BuT-Folgefinanzierung auch im Haushalt 2018 zur Verfügung stehen werden. Die Vereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hatte diese Zusage vom Land zur Planungssicherheit eingefordert und gleichzeitig angekündigt, dass im Gegenzug die kommunalen Mittel auch weiterfinanziert werden sollen. (Vgl. Landesarbeitsgemeinschaft LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., Januar 2017) Nach wie vor betont die Landesregierung, dass mit der BuT-Folgefinanzierung so genannte „Bildungs - und Teilhabeberater“ finanziert werden, die auch Schulsozialarbeit leisten. Damit soll der Haltung Ausdruck verliehen werden, dass eigentlich der Bund für ihre Finanzierung zuständig sein sollte. Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Landesregierung die nötigen Mittel dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden; das Land springe nur vorübergehend in die Finanzierung ein und bemühe sich weiter um eine Bundesfinanzierung. Fraktion der SPD; Schulze, Svenja (2017). Schulsozialarbeit ist bis 2018 gesichert! Pressemitteilung vom 3.1.2017: http://www.svenja-schulze.de/meldung.php?meldung =7399&page=6 Land Nordrhein-Westfalen (2017). NRW stellt Finanzierung der Schulsozialarbeit bis 2018 sicher. Pressemitteilung vom 18.1.2017: http://www.ganztag-nrw.de/information/aktuelles /detailansicht/article/nrw-stellt-finanzierung-der-schulsozialarbeit-bis-2018-sicher/ Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2016). Minister Schmeltzer: NRW stellt die Finanzierung der Schulsozialarbeit über das nächste Jahr hinaus sicher. Pressemitteilung vom 30.12.2016: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-schmeltzer-nrw-stelltdie -finanzierung-der-schulsozialarbeit-ueber-das Unabhängig davon betreibt die Landesregierung den Ausbau der Schulsozialarbeit im Landesdienst weiter. Zuletzt wurden weitere Stellen in den Schulkapiteln und Anfang 2016 (befristet bis 2019) zusätzlich 113 neue Stellen im Landesdienst für die Unterstützung multiprofessioneller Teamarbeit „Zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte SchülerInnen“ in den Haushalt eingestellt. (Vgl. u.a. Landesarbeitsgemeinschaft LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., Januar 2017). Diese werden ebenfalls wie die anderen Lehrerstellen, die umgewidmet werden können, im Machting-Verfahren (im Verhältnis 2:1; zwei Stellen im Landesdienst, 1 in kommunalen Dienst) an die Bezirke vergeben. Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2.2.2016. Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem /Integration/Gefluechtete/Multiprofessionelle_Teams/Erlass_Multiprof.pdf Gegenwärtig kann in der Gesamtschau von rein kommunaler Finanzierung, über im Landesdienst stehende Angestellte und das BuT-Landes-Folgeprogramm von weit mehr als 3.000 beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen in NRW ausgegangen werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 43 3. Fazit: Übersicht aller Zusammenfassungen zu den 16 Bundesländern Baden-Württemberg Schulsozialarbeit wird in Baden-Württemberg seit den siebziger Jahre gefördert. Vorrangig von kommunaler Seite ausgebaut, wurden bereits 2006 ca. 500 Vollzeitäquivalente für die soziale Arbeit an Schulen erfasst. Ab 2012 erlebte die Schulsozialarbeit (bei dann ca. 800 Stellen) einen weiteren erheblichen Aufwuchs mit Hilfe des neuen Landesprogramms “Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“. Seither beteiligt sich das Land mit einer Drittelfinanzierung an den Kosten der Schulsozialarbeit mit jährlichen Landesmitteln in Höhe von 15 Millionen bzw. seit 2014 sogar 25 Millionen Euro (1/3-Festbetragsbezuschussung des Landes in Höhe von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle). Bis 2014 wurde so mit Landesgesamtmitteln in Höhe von 55 Millionen Euro ein Aufwuchs auf 1.200 Vollzeitstellen erreicht; 2016 sind es mit bis zu weiteren 50 Millionen Euro jetzt gut 1.400 Vollzeitstellen. Die indirekten BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit wurden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Angaben, wie genau die Mittel eingesetzt wurden, sind dem Land nicht bekannt; doch hätten viele Kommunen Konzepte zur Schulsozialarbeit entwickelt und dabei die Bundesmittel für ihre Finanzierung innerhalb des Landesprogramms miteinbezogen und die wegfallenden Mittel dann ab 2014 teilweise kommunal kompensiert – was auch der anhaltende Ausbau der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg belegt, da die Landesfinanzierung eine Zweidrittelbeteiligung der Kommunen erfordert. Bayern Bayern hat schon Anfang der zweitausender Jahre ein Landesprogramm zwar nicht zur Förderung der Schulsozialarbeit, aber der Jugendsozialarbeit an Schulen initiiert. Das Programm wurde kontinuierlich ausgebaut (2008: 125 Stellen; 2010: 450 Stellen). Die Kontext-BuT-Mittel wurden zielgerichtet in den weiteren Ausbau des Landesprogramms investiert. So wurden 2012 190 weitere Stellen geschaffen, die ab 2014 in direktem Anschluss in das Landesprogramm überführt wurden. Zum 1.1.2017 waren 810 Stellen besetzt für insgesamt knapp 1.100 Einsatzorte. Das angestrebte Ziel von 1.000-Programm-Stellen im Jahr 2019 wurde angesichts des gestiegenen Bedarfs auf Grund der gestiegenen Anzahl von SchülerInnen mit Flüchtlings- oder Asylbewerberhintergrund vorgezogen, in der Haushaltsplanung für 2017/2018 wurden bereits die Mittel aufgestockt (17,4 bzw. gut 18,2 Millionen Euro), um das Ziel vorzeitig zu erreichen. Berlin Seit Mitte der zweitausender Jahre gibt es in Berlin das zentral gesteuerte Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“. Es wurde kontinuierlich ausgebaut und gefestigt (2010: 160 Stellen , ca. 7,9 Millionen Euro) und bot in Berlin den Anknüpfungspunkt für die zielgerichtete Investition der indirekten Bundesgelder für die Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes . Das Programm wurde 2012 mit Hilfe der ’Bundesgelder‘ um weitere 90 Stellen aufgestockt . Die Anschlussfinanzierung zur Beibehaltung der Aufstockung wurde auch nach 2014 über den Landeshaushalt mit einer Gesamtsumme für das Programm von dann knapp 14 Millionen Euro sichergestellt. Die Absicherung des Programms ist weiterhin gegeben (2015: 257 Stellen ), eine weitere Aufstockung der Schulsozialarbeit erfolgt derzeit themengebunden (2016: 286 Stellen, s. „Soforthilfe für Flüchtlinge“ und „Bonus-Programm“). Brandenburg Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 44 Das Land Brandenburg beteiligt sich seit Mitte der neunziger Jahre an der Finanzierung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit über ein Personalkostenförderprogramm . Nachdem die Förderung auf Grund der demografischen Entwicklung nach 2005 stark abfiel, hat das Land in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, den Ausbau wieder voranzutreiben. Die im Kontext des BuT zur Verfügung gestellten ’Bundesmittel‘ für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit wurden zwar nicht (wie teilweise zunächst angedacht) über das Land zentral gesteuert in die Schulsozialarbeit geleitet, aber viele Kommunen haben wohl die Mittel auch in die Schulsozialarbeit investiert. Die neue Landesregierung hat 2014 den Aufwuchs der Förderung für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Personalkostenförderungsprogramms für die gesamte Legislatur um insgesamt 100 Stellen (in zwei Schritten) ab 2016 beschlossen: So steigen die für die Schulsozialarbeit eingesetzten Landesmittel von knapp 1,6 Millionen auf nun knapp 2,6 Millionen Euro. Die gemeinsam mit den Gebietskörperschaften finanzierten Vollzeitstellen für Sozialarbeit an Schulen in Brandenburg stiegen von 2014 mit 162 auf jetzt 260 im Jahr 2016 Aktuell werden insgesamt über das Personalkostenförderungsprogramm 740 Vollzeitstellen kofinanziert; insgesamt werden zur Finanzierung dieser Stellen von Land, Landkreisen/kreisfreien Städten, kommunalen Trägern mindestens 22 Millionen Euro aufgebracht. Bremen Bremen hat die zusätzlichen ’Kontext-BuT‘-Mittel für Schulsozialarbeit mit ca. 2,4 Millionen Euro jährlich für den Stellenaufbau von 50 bzw. 55 Stellen insbesondere an Schulen mit Zentren für unterstützende Pädagogik (bzw. nach Sozialindikatoren) eingesetzt. Ab Mitte 2014 wurden die 55 Stellen aus dem Landeshaushalt der Stadtgemeinden mit ca. 2,8 Millionen Euro weiterfinanziert ; seit 2016 finanziert man die genannten Stellen aus der finanziellen Entlastung durch die 100-prozentige Kostenübernahme des Bundes für Leistungen des BAföG. Es sollen insgesamt gut 100 SchulsozialpädagogInnen in Bremen beschäftigt sein. Hamburg Die Schulsozialarbeit wurde in Hamburg vor dem Einsatz der durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich über die 15 „Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen“ (jetzt 13 „Regionale Bildungs- und Beratungszentren“- ReBBZ) und die dort beschäftigten Sozialpädag Innen erbracht. Über die ’BuT-Kontext-Mittel‘ konnten 2011, 2012 und 2013 durch den Senat jeweils 4,8 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit gänzlich neu an Schulen bereitgestellt werden. 122 Stellen sollten finanziert werden, damit alle Schulen mit Kindern mit Förderbedarf Stellenzuweisungen erhalten konnten; das Land selbst hat zusätzlich 420.000 Euro aufgebracht, um dieses Ziel umzusetzen. Nach Auslaufen der indirekten BuT-Finanzierung werden die 122 Stellen seither gänzlich aus dem Landeshaushalt weiterfinanziert. Hessen In Hessen stand die finanzielle Realisierung der Sozialarbeit in Schulen weitgehend in alleiniger Verantwortung der Kommunen, die diese unterschiedlich stark (bis hin zum flächendeckenden Angebot für einzelne Schulformen in einzelnen Landkreisen) vorangetrieben haben. Seit den achtziger Jahren unterstützte das Land die Schulsozialarbeit mit Einzelförderungen - in den letzten Jahren mit einem Mitteleinsatz von 400.000 Euro als Sonderzuweisungen an zehn Schulen. Darüber hinaus gab es vereinzelt eine Drittelfinanzierung des Landes. Die indirekten BuT-Mittel für die Schulsozialarbeit wurden in Hessen nicht zweckgebunden weitergeleitet. Nach Angaben Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 45 des Hessischen Landkreistages sind sie aber zu großen Teilen bei finanziell angespannten Haushaltslagen zur Sicherung der Sozialarbeit und teilweise auch für deren Ausbau eingesetzt worden . Die genannte 400.000-Euro-Landes-Unterstützungsform (ebenso wie die bisherige vereinzelte Drittelförderung mit Übergang) wurde zum August 2015 beendet und die Summe in die 104/105-prozentige Lehrerversorgung für die Schulen überführt. Mit der neu geschaffenen „Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF)“ haben alle hessischen allgemeinbildenden Schulen seit 2014/2015 die Möglichkeit auf der Hälfte ihrer zugewiesenen freien Lehrerstellen, die über die 100-prozentige Lehrerversorgung hinausgehen, sozialpädagogische Fachkräfte selbstständig einzustellen; auch die Zuweisung aus einem Sozialindex (bzw. teilweise auch aus dem kleinen oder großen Schulbudget) kann dafür verwendet werden. In dieser Form des Übertrags der Gelder in die Budgethoheit der Schulen können diese künftig selbst entscheiden, ob und wie sie die genannten Möglichkeiten der zusätzlichen Stundenzuweisung für den Einsatz von Schulsozialarbeit oder anderes nutzen. Von der Opposition und der GEW Hessen wird diese Mittelausstattung und die Regelung insgesamt als unzureichend nicht nur für den Ausbau, sondern auch für den Bestand der Schulsozialarbeit in Hessen kritisiert. Zur Anzahl der Stellen der Schulsozialarbeit in Hessen können keine Angaben gemacht werden. Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich das Land seit fast zwanzig Jahren an der Förderung der Schulsozialarbeit – beginnend mit der „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“, mit der kontinuierlich über 200 SchulsozialarbeiterInnenstellen mitfinanziert wurden. Ab 2008 wurde das Landesprogramm in ein bis heute fortgesetztes ESF-Mittel-Programm zur Förderung der Schulsozialarbeit überführt, mit dem bei einer 50-prozentigen Landesförderung mit jährlich ca. 3,5 Millionen Euro 270 Stellen der Schulsozialarbeit getragen wurden. Die insgesamt 5 Millionen Euro für den Zeitraum 2011-2013 an indirekten Bundesmittel zur Förderung der Schulsozialarbeit wurden z.T. als Zuweisung zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung von Schulsozialarbeit weitergeleitet. 2013 wurden daraus schließlich gut 100 Stellen finanziert; zusätzlich gab es 235 SchulsozialarbeiterInnen, gefördert über ESF-Mittel. Nach Auslaufen der BuT-Kontext-Mittel hat Mecklenburg-Vorpommern ab 2014 die kompletten Restmittel aus dem BuT den Kommunen für eine zweckgebundene Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. 2016 wurden aus diesen Mitteln knapp 130 Fachkräfte in der Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung getragen. Derzeit gibt es im Land eine Debatte dazu, ob und wie diese über die BuT-Restmittel finanzierten SchulsozialarbeiterInnenstellen aufgefangen werden könnten – denn diese drohen mit jetzt beginnendem Auslaufen der Restmittel vor allem 2017/2018 bei fehlender Anschlussfinanzierung durch die Kommunen wegzufallen. Ebenfalls wird politisch kontrovers diskutiert, ob die von der neuen Landesregierung gemachte Zusage, das ESF-geförderte Programm bis 2021 fortzuführen und die Förderung danach notfalls bei einem Wegfall von weiteren EU-Mitteln auch ohne diese Mittel aufrechtzuerhalten, nicht zu kurz greife und ein dauerhaft finanziertes und mindestens alle, auch die bisher von den Kommunen über die BuT-Restmittel finanzierten bisherigen (oder auch noch aufzustockenden) Schulsozialarbeiter Innenstellen sicherndes Landesprogramm nötig sei. Derzeit gibt es ca. 330 bzw. 350 SchulsozialarbeiterInnenstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 46 Niedersachsen In den letzten Jahrzehnten erfolgte die Förderung von Schulsozialarbeit in Niedersachsen durch die Kommunen, aber gleichzeitig immer wieder auch durch unterstützende und breite Landesprogramme – dabei war das Hauptschulprofilierungsprogramm, das 2001 startete, das weitreichendste . Daraus resultiert bis heute, dass vom Land im Landesdienst jährlich 1. rund 200 pädagogische Vollzeitstellen (für 11,4 Millionen Euro) an Ganztagsschulen und 2. rund 100 Vollzeitstellen (plus seit 2017 derzeit noch 50 weitere Stellen im Rahmen der Flüchtlingsintegration) für SchulsozialarbeiterInnen an Berufsbildenden Schulen finanziert werden. Seit 2015 kamen, mittlerweile entfristet, 100 volle Stellen für Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen (mit einer Finanzierung von 5,3 Millionen Euro) hinzu. – Bis Ende 2016 wurde zusätzlich das Hauptschulprofilierungsprogramms mit einer landesseitigen anteiligen Halbstellen-Förderung mit jährlich 13,4 Millionen Euro finanziert, wobei rund 240 SchulsozialarbeiterInnenstellen an Haupt-, Oberschulen und kooperativen Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt der Berufsorientierung geschaffen wurden. – Letzteres Programm ist seit 2017 nun durch ein neues Landes- Schulsozialarbeits-Konzept – mit dem auch die Schulsozialarbeit als Landesaufgabe anerkannt wurde – zur „Förderung der Schulsozialarbeit an allen Haupt-, Oberschulen, kooperativen und integrativen sowie Ganztagsrealschulen“ bei einem alleinigen Landesfördervolumen von jährlich 22 Millionen Euro für 390 Vollkraftstellen nunmehr ausschließlich im Landesdienst ersetzt worden . 2017 werden damit vom Niedersächsischen Kultusministerium in Landesverantwortung insgesamt rund 850 Vollzeitstellen für schulische Sozialarbeit mit 46,5 Millionen Euro gefördert werden. Von 2019 bis 2021 sollen zudem weitere 200 Stellen im Landesdienst vor allem an Grundschulen und dann auch Gymnasien geschaffen werden, so dass ab 2021 damit bei einem Fördervolumen von über 55 Millionen Euro jährlich ca. 1.000 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit in Landesverantwortung zur Verfügung stünden. Zudem ist derzeit eine Öffnung des Schulbudgets für die Finanzierung von pädagogischen Kräften auf freiwilliger Basis in der Umsetzung , mit der bis zu 110 weitere Vollzeitstellen von den Schulen selbst geschaffen werden könnten. Auszugehen ist davon, dass die Kommunen darüber hinaus weiterhin auch in eigener Verantwortung Schulsozialarbeit realisieren. Inwiefern die Kontext-But-Mittel aus den Jahren 2011-2013 für den Ausbau der Schulsozialarbeit in Niedersachsen eingesetzt wurden, ist nicht bekannt, da die ausschließlich zuständigen Träger vor Ort selbst über die Mittelverwendung entschieden . Allerdings wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Erklärung verabschiedet, wonach die Kontext-BuT-Mittel auch, aber eben nicht nur, für Maßnahmen der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollten. Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen hat eine fast 50-jährige Tradition in der Schulsozialarbeit. Sowohl im Schulsystem als auch in der Jugendhilfe wurden Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen; zu Beginn vor allem in der Gesamtschule, später auch vor allem in der Hauptschule. Schulsozialarbeit wird von den Kommunen gefördert, aber auch vom Land über ausgewiesene Stellen in einzelnen Schulkapiteln des Landeshaushalts (Gesamtschulen, Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke sowie marginal Realschulen) finanziert. Seit 2008 sind landesfinanzierte Schulsozialarbeiter Innenstellen an allen Schulformen möglich, indem auch unbesetzte LehrerInnenstellen auf Antrag umgewandelt werden können; dafür muss der beantragte Stellenumfang im selben Maß vom Schulträger für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden (Matching-Verfahren); auch Stellen des Ganztags können umgewidmet werden. 2012 standen so insgesamt ca. 850 rein landesfinanzierte Stellen bereit; rein kommunal finanziert kamen geschätzt 300 bis 500 Stellen Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 47 hinzu. Die indirekten Bundesmittel 2011-2013 in Höhe von ca. 100 Mio. Euro wurden über einen Erlass zweckgerichtet zur Schaffung zusätzlicher SchulsozialarbeiterInnenstellen an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Knapp 1.500 neue Stellen, an allen Schulformen, entstanden . Aus Restmitteln des BuT und des Teils für die Schulsozialarbeit wurden die Stellen 2014 weiterfinanziert, ehe das Land als Übergangslösung ab 2015-2017 (mittlerweile bis 2018) mit 48 Millionen Euro jährlich ein BuT-Folgeprogramm auflegte, dessen Gesamtsumme mit den kommunalen Anteilen bei gut 67 Millionen Euro liegt; 2016 waren darüber 1.700 Schulsozialarbeiter Innen eingestellt. Nach wie vor hält die Landesregierung aber an der Befristung dieser Finanzierung fest; der Bund solle diese Stellen dauerhaft finanzieren, wird weiterhin gefordert. Die Stellen im Landesdienst über die Schulkapitel wurden leicht ausgebaut und gut 110 weitere neue Stellen „Zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte SchülerInnen“ in multiprofessionellen Teams kamen 2016 hinzu. Insgesamt dürfte die Anzahl der kommunal, im Landesdienst und über das BuT-Folge-Landes-Programm in NRW beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen bei über 3.000 liegen. Rheinland-Pfalz Neben kommunal finanzierter stattfindender (aber auf Grund mangelnder Datenerhebung insgesamt nicht bezifferbarer) Schulsozialarbeit beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz seit Mitte der neunziger Jahre an der Förderung von Schulsozialarbeit. Systematisch wurde seither die Landesförderung für die Schulsozialarbeit an Hauptschulen und an Berufsbildenden Schulen ausgebaut. Bereits 2006 gab es eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeit an allen Berufsbildenden Schulen mit Berufsvorbereitungsjahren. Mit der Bereitstellung einer Zweidrittelförderung des Landes für SchulsozialarbeiterInnenstellen ab 2006 (von rechnerisch einer halben Stelle) für jede damalige Hauptschule, waren 2008 alle Hauptschulen (130) mit Schulsozialarbeit ausgestattet; 50 weitere allgemeinbildende Schulen, die zum Berufsabschluss führen, wurden gefördert . Die zusätzlichen indirekten Bundesmittel für die Schulsozialarbeit von 2011 bis 2013 in Höhe von ca. 11 Millionen Euro jährlich wurden in Rheinland-Pfalz direkt an die Landkreise und kreisfreien Städte ohne Zweckbindung - aber mit dem Hinweis der anstehenden Kürzung der Landesmittel 2012 und 2013 für die Schulsozialarbeit – weitergeleitet. Nur für das Jahr 2012 liegen dem Land Daten zur Verwendung vor: danach wurden 7 Millionen Euro der Bundesmittel von den Kommunen für Schulsozialarbeit – vor allem an den Grundschulen – eingesetzt. Ende 2013 wurden über 80 Prozent der mittlerweile aus der Eingliederung der Hauptschulen hervorgegangenen Realschulen plus und fast 90 Prozent aller Integrierten Gesamtschulen des Landes über die Landesförderung der Schulsozialarbeit erreicht; über 90 Prozent aller öffentlichen Berufsbildenden Schulen waren versorgt. Die weggefallenen ‚Bundesmittel‘ wurden nicht vom Land kompensiert ; aber seit 2014 hat das Land seine Landesförderung für die „allgemeinbildenden Schulen , die zur Berufsreife führen“ wieder auf den Stand von 2011 mit ca. 5 Millionen Euro jährlicher Förderung aufgestockt und die Förderung für die Berufsbildenden Schulen mit jährlich ca. 1,35 Millionen Euro (2016 marginal aufgestockt) beibehalten. 2016 hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung angekündigt, die auch ein dauerhaftes Engagement des Bundes im Bereich der Schulsozialarbeit ermöglichen soll. Saarland Als saarlandspezifischer Ansatz der Schulsozialarbeit gilt das seit 2003 existierende „Landesprogramm Schoolworker“. Das Land fördert dabei zur Hälfte mit ca. 1,6 Millionen Euro den Einsatz Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 48 von SchoolworkerInnen. Von 2012 bis heute hat sich die Anzahl der geförderten Vollzeitäquivalente mit 60 Stellen an 200 Schulen grundsätzlich nicht geändert; allerdings werden explizit für die sozialpädagogische Begleitung von Kindern mit Fluchterfahrungen befristet für die Jahre 2016 und 2017 sechs zusätzliche Vollzeitstellen finanziert. Die Weiterleitung der indirekten BuT- Mittel für die Schulsozialarbeit erfolgte im Saarland nicht zweckgebunden; bekannt ist aber, dass 2013 mindestens 10 zusätzliche Sozialarbeiter-Stellen in den Gemeindeverbänden mit den Geldern finanziert wurden, wobei man die Stellen nach Auslaufen der Förderung nicht beibehalten wollte. Darüber hinaus werden mit jährlich bis zu maximal 400.000 Euro Landesmitteln (bis zu 10.000 Euro Förderungsanteil pro Stelle) und einer gleichzeitigen ESF-Förderung insgesamt bis zu 40 Stellen für soziale Arbeit in den staatlichen Berufsbildungszentren des Saarlandes finanziert . Sachsen Sachsen hielt über viele Jahre verschiedenste Fördermöglichkeiten für die Förderung von Schulsozialarbeit bereit: über vor allem EFS-Mittel und zum Teil auch über Landeszuschüsse, wie das Programm „Chancengerechte Bildung“, das seit 2012 pro Kreis/kreisfreier Stadt ein Schulsozialarbeitsprojekt fördert, oder aber die Jugendpauschale. Ob und wie die Gelder im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schulsozialarbeit in den allein zuständigen sächsischen Kommunen eingesetzt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Das Land hat auf Grund nicht gemachter Vorgaben dazu und entsprechend nicht vorhandener Nachweispflichten keine Daten dazu erhoben. Die Kommunen waren in ihrer Verwendung frei. Es kann davon ausgegangen werden , dass es 2011 ca. 150 Vollzeitstelle in Sachsen für SchulsozialarbeiterInnen (ggf. gezählt ohne die ESF-Mittelförderung) gab und 2014 136 Vollzeitstellen plus 189 geförderte Vollzeitstellen für Soziale Arbeit über die ESF-Richtlinien-Förderung. Zum Jahresbeginn 2017 hat nun Sachsen erstmals ein „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ aufgelegt, das die bestehenden Programme teilweise zusammenführt, aber vor allem auch neue Angebote der Schulsozialarbeit schaffen soll. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurden dafür jeweils 15 Millionen Euro bereitgestellt; das ist ca. doppelt so viel wie für die bisherigen Programmfinanzierungen. Mit dem Eigenanteil der Kommunen (10 Prozent 2017, 20 Prozent ab 2018) stehen damit ab 2018 jährlich mindestens 18 Millionen Euro für Schulsozialarbeit in Sachsen zur Verfügung. Die Förderung soll nach der Anzahl der SchülerInnen erfolgen. Eine Verstetigung des Programms ist angestrebt. Sachsen-Anhalt Zwar gab es von 1998 bis 2002 ein wissenschaftlich evaluiertes und viel beachtetes Landesprogramm , in dem landesweit über 70 SchulsozialarbeiterInnen in 60 Projekten an unterschiedlichen Schulformen finanziert wurden; doch erfolgte neben kommunaler (nicht bezifferbarer) Schulsozialarbeit eine landeseitige Förderung in Sachsen-Anhalt danach erst ab 2008 wieder und dann im Rahmen eines bis zunächst 2013 laufendenden ESF-(Landes-)Programms. Mit diesem wurden jährlich (auch parallel 2011-2013) gut 260 SchulsozialarbeiterInnenstellen gefördert. Über die BuT-Kontext-Mittel finanzierten die Kommunen, für die ab 2012 eine Nachweispflicht zur Verwendung der Mittel eingeführt wurde, jährlich über 170 bzw. 2013 ca. 190 Stellen für die Schulsozialarbeit. 2015 wurde das ESF-/Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ fortgesetzt. Derzeit werden darüber mehr als 350 Schulen aller Schulformen mit über 400 vollfinanzierten SchulsozialarbeiterInnen ausgestattet. Dafür stehen von 2015 bis 2018 insgesamt ca. 55,5 Millionen Euro ESF-Mittel und 7,5 Millionen Euro bare Landesmittel exklusive 25 abgeordneter Lehr- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 8 - 3000 - 012/17 Seite 49 kräfte durch das Land bereit. Zusätzlich wollen die Kommunen von 2015 bis 2018 für den Bestand und Ausbau der Schulsozialarbeit eigene Mittel in Höhe von 6,7 Millionen Euro für 53 Vollzeitstellen bereitstellen. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein wurde die Schulsozialarbeit sukzessive vor über 30 Jahren von anfangs einigen Stellen bis 2008 auf ca. 150 Vollzeitstellen insbesondere über die kommunalen Strukturen ausgebaut und finanziert. 2011 wurde ein nach wie vor laufendes Landesprogramm zur Förderung der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit einem jährlichen Fördervolumen von 4,6 Millionen Euro aufgelegt. Zusätzlich wurden die indirekten Bundesmittel von jährlich ca. 13 Millionen Euro zur Förderung der Schulsozialarbeit von 2011-2013 vom Land zweckgebunden und direkt den Schulträgern zur Verfügung gestellt. 2012 betrug der Ausbaustand 400 Vollzeitstellen der Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein. 2014 wurden BuT-Restmittel für den Fortbestand der Stellen eingesetzt, bis das Land ab dem 1.1.2015 die weggefallenen ‚Bundesmittel‘ in vollem Umfang mit einer nunmehr jährlichen zweckgebundenenen Förderung von 13,2 Millionen Euro übernommen hat. Diese Ausgleichsmittel erhalten die Kreise und kreisfreien Städte seither nach der prozentualen Höhe ihrer jeweiligen vorangehenden Zuweisungen der ‚Bundesgelder‘ – daneben werden die jährlichen 4,6 Millionen auf Basis der GrundschülerInnenanzahl weitergezahlt; somit stehen von Landeseite seit 2015 jährlich 17,8 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Seit 2015 sind nunmehr landesweit an 80 Prozent der Schulen SchulsozialarbeiterInnen über insgesamt 409 Vollzeitstellen tätig. Thüringen Die Schulsozialarbeit hat seit über zwei Jahrzehnten Bestand in Thüringen. Sie wurde durch die Kommunen, wie auch zeitlich befristete spezifische (ESF-)Landesprogramme sowie auch die unbefristete Richtlinie „Örtliche Jugendförderung (ÖJF) vom Land (mit)finanziert. Zwischen 2004 und 2010 verdoppelte sich so die Anzahl der SchulsozialarbeiterInnenstellen in Thüringen auf ca. 100 (ca. 70 VZE). Über die Verwendung der indirekten ‚Bundesmittel‘ in Höhe von jährlich ca. 10 Millionen Euro von 2011 bis 2013 entschieden die thüringischen Landkreise und kreisfreien Städte eigenständig; die Mittel wurden vom Land nicht zweckgebunden weitergeleitet, so dass dem Land auch keine Erkenntnisse ihrer Verwendung vorliegen. 2013/2014 wurde nach einer intensiven vorangehenden Debatte in den Jahren zuvor ein eigenes Landesprogramm zur zweckgebundenen und unbefristeten Förderung der „Maßnahmen der Schulsozialarbeit“ eingeführt , für das seither jährlich gut 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dabei werden derzeit ca. 200 Vollzeitstellen an 270 (von insgesamt gut 1.000 existierenden) thüringischen Schulen auf Festbetragsbasis in der Regel voll vom Land finanziert; hinzu kommen aktuell ca. 15 vom Land mitgeförderte Vollzeitstellen über das Programm ÖFJ. Daneben fördern die Kommunen die Schulsozialarbeit (unter anderem auch mit 850.000 Euro im Landesprogramm „Maßnahmen der Schulsozialarbeit“ und bis zu mindestens 200.000 Euro im Landesprogramm ÖJF). In der letzten verfügbaren Auflistung der Gesamtanzahl von über das Landesprogramm und außerhalb des „Landesprogramms Schulsozialarbeit“ tätigen SchulsozialarbeiterInnen in Thüringen werden mindestens 267 angegeben. ***