© 2016 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 011/16 Bildungspolitische Maßnahmen für Ausländer, Zuwanderer und Asylbewerber Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 2 Bildungspolitische Maßnahmen für Ausländer, Zuwanderer und Asylbewerber Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 011/16 Abschluss der Arbeit: 16.02.2016 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Siebter Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Beobachtungszeitraum 2005 bis 2006 6 2.1. Frühkindliche Bildung 7 2.1.1. Kinder mit Migrationshintergrund in der Tagesbetreuung 7 2.1.2. Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren 9 2.1.3. Bildungspläne für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung 10 2.1.4. Sprachförderung und sprachliche Bildung im Elementarbereich 11 2.2. Schulische Bildung 13 2.2.1. Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund 13 2.2.2. Niveau der Schulabschlüsse 15 2.2.3. Schulische Bildung im Nationalen Integrationsplan 17 2.3. Berufliche Bildung von Migrantinnen und Migranten 18 2.3.1. Ausbildungsbeteiligung von ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen 19 2.3.2. Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen 20 2.3.3. Ausbildungsbeteiligung nach Ausbildungsbereichen und Branchen 21 2.3.4. Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne Berufsabschluss 21 2.3.5. Beteiligung an berufsschulischen Angeboten 22 2.3.6. Berufliche Bildung im Nationalen Integrationsplan 23 2.4. Hochschulbildung 24 2.4.1. Hochschulbildung der Migrantenpopulation 25 2.4.2. Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 26 2.4.3. Daten zur sozialen Herkunft 27 2.4.4. Hochschulbildung im Nationalen Integrationsplan 28 3. Zehnter Bericht der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Beobachtungszeitraum Juni 2012 bis Mai 2014 29 3.1. Beteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund im Alter unter drei Jahren an Angeboten frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung 29 3.2. Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung 30 3.3. Schulische Bildung, non-formale und informelle Bildung 31 3.4. Niveau der Schulabschlüsse 32 3.5. Non-formale und informelle Bildung 34 3.6. Elternbeteiligung und Elternbildung 36 3.7. Berufliche Bildung 38 3.7.1. Ausgangssituation 38 3.7.2. Übergang Schule – Beruf 38 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 4 3.8. Handlungsschwerpunkte 39 3.8.1. Gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu beruflicher Ausbildung verbessern 40 3.8.2. Übergänge im Ausbildungssystem effizienter gestalten und Anschlüsse sichern 41 3.9. Hochschulbildung 44 3.9.1. Studierende mit Migrationshintergrund: Datenlage 44 3.9.2. Sozioökonomische Situation der ausländischen Studierenden 45 3.9.3. Abbrecherquote 45 3.9.4. Hilfs- und Beratungsangebote 46 4. Aktuelle Maßnahmen des BMBF zur Integration ausländischer Flüchtlinge 47 4.1. Erstes Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Deutsch lernen und berufliche Bildung 47 4.2. Zweites Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Zugang zum Studium 49 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 5 1. Einleitung Die nachfolgende Dokumentation beschreibt die bildungspolitischen Maßnahmen für Ausländer, Zuwanderer. Asylbewerber und Flüchtlinge zwischen 2005 und 2015 in Deutschland anhand der Berichte der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aus den Jahren 2007 und 2014. Der Bericht aus dem Jahre 2007 bildet dabei die Grundlage für die Maßnahmen, die vom Bund, den Ländern und Gemeinden sowie von privaten, betrieblichen Trägern und anderen Organisationen durchgeführt wurden. Da die vielen, unterschiedlichen Maßnahmen zwischen 2005 und 2006 in den Folgejahren lediglich evaluiert, modifiziert und weiterentwickelt wurden, wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine Darstellung des 8. und 9. Berichts der Beauftragten der Bundesregierung für Migration , Flüchtlinge und Integration verzichtet. Eine ausführliche Darstellung dieser Berichte hätte zu erheblichen Redundanzen geführt, die das Lesen der Dokumentation erschwert hätten. Die Darstellung der verschiedenen Maßnahmen konnte nicht ohne ihre konkrete Auswirkung im Bildungsbereich erfolgen. Aus diesem Grund sollte der siebte Bericht der Beauftragten als Ausgangspunkt und der zehnte Bericht als Ergebnis der bildungspolitischen Anstrengungen angesehen werden. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 6 2. Siebter Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration : Beobachtungszeitraum 2005 bis 2006 „Für Deutschland belegen die internationalen Vergleichsstudien der letzten Jahre eine starke soziale Selektivität des Bildungssystems: Soziale und ethnische Herkunft sind entscheidende Faktoren für Bildungserfolge bzw. -misserfolge. Dieser Befund wird für den Berichtszeitraum auch durch die Analyse der Bildungsstatistik und der Daten des Mikrozensus 2005 gestützt. Da mit dem Mikrozensus 2005 erstmals Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund vorliegen, muss sich die Analyse der Bildungssituation nicht mehr – wie in der Vergangenheit – allein auf den Vergleich von deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen beschränken. So präsentiert der erste gemeinsam von Bund und Ländern verantwortete Bildungsbericht erste repräsentative Ergebnisse zum Bildungsstand von Menschen mit Migrationshintergrund. Auf der Grundlage einer Sonderauswertung wurden die Zensusdaten von der Beauftragten im Rahmen ihres Berichts weitergehend bearbeitet und damit der erste Schritt hin zu einem langfristigen migrantenspezifischen Monitoring getan, welches auch die (Spät-) Aussiedlerpopulation sowie die Eingebürgerten bzw. die als Deutsche Geborenen einschließt. Der wachsende Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die bei den unter 25-Jährigen inzwischen mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Altersgruppe stellen, ist eine Herausforderung für das gesamte Bildungssystem. In den Ballungszentren der alten Bundesländer kommen bereits bis zu 40 Prozent der Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Aus Sicht der Beauftragten ist diese kulturelle Vielfalt eine Ressource, die nicht brach liegen sollte – dies ist auch eine der zentralen Botschaften, die in allen Arbeitsgruppenberichten des Nationalen Integrationsplans formuliert wurde. Bundesregierung und Länder sind sich einig, dass die Verbesserung der Bildungschancen und eine ausgewogenere Bildungsbeteiligung dieser Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Zukunftsaufgabe ist. In ihrem gemeinsamen Bildungsbericht stellen Bund und Länder fest, dass dem Erziehungs-, Bildungs- und Qualifikationssystem eine Schlüsselfunktion für den langfristigen Erfolg der gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten zukommt. Auch im Nationalen Integrationsplan ist das Thema Bildung einer der Schwerpunkte und wurde als Querschnittsthema von der Mehrzahl der Arbeitsgruppen aufgegriffen. Vorrangig behandelt wurden Bildungsaspekte in den Arbeitsgruppen ´Von Anfang an deutsche Sprache fördern`, ´Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen` und ´Wissenschaft – weltoffen`. Formuliert wurden u. a. weitreichende Selbstverpflichtungen des Bundes und vor allem der Länder zur systematischen, individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien , die sich auf alle bildungsbiografischen Stationen im Bereich der allgemeinen wie der beruflichen Bildung beziehen. Rechnung getragen wurde darüber hinaus auch einem alten Anliegen der Beauftragten, die Ausbildungsförderung für Ausländer mit Bleibeperspektive zu verbessern . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 7 Parallel zum Nationalen Integrationsplan setzt auch das bundesweite Integrationsprogramm Schwerpunkte bei Bildung und Ausbildung. So wurde die bildungsbegleitende Sprachförderung aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Integrationsprozess als erstes Handlungsfeld bearbeitet , anschließen sollen sich Empfehlungen zur beruflichen Bildung und Integration“ (Deutscher Bundestag 2007: 28). 2.1. Frühkindliche Bildung „Entscheidende Grundlagen für den Bildungserfolg und den weiteren Weg durch die Bildungsinstitutionen werden im frühkindlichen Bereich und hier vor allem im Elternhaus und in den Tageseinrichtungen gelegt. Insbesondere für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Beteiligung an der Tagesbetreuung und eine möglichst früh einsetzende – vor allem sprachliche – Förderung und Bildung von entscheidender Bedeutung. Dass und in welchem Maße eine frühe institutionelle Förderung Wirkung entfaltet, belegen die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung ´Deutsch Plus`, die die Berliner Schulbehörde vor Schulbeginn 2005/2006 durchführen ließ: Während bei 50 Prozent der Kinder, die keine vorschulische Einrichtung besuchten, ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, war dies nur bei 23 Prozent der Kita-Kinder der Fall. Im Berichtszeitraum bezogen sich Entwicklungen im Elementarbereich zum einen auf den quantitativen Ausbau des Angebots und die Ausweitung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder (U3). Andererseits standen die Qualität der Einrichtungen und die Entwicklung und Implementierung von verbindlichen Bildungsplänen, die systematische Bildungsangebote weit vor der Grundschule gewährleisten sollen, auf der Agenda. Thematisiert wurde zudem die weitere Professionalisierung und Qualifizierung der Frühpädagogen, als einem entscheidenden Faktor für die Qualität frühkindlicher Angebote. Im Nationalen Integrationsplan ist die sprachliche Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund ein Schwerpunktthema. Die Arbeitsgruppe 2 ´Von Anfang an deutsche Sprache fördern` bearbeitete insbesondere die Handlungsfelder ´Unterstützung von Sprachentwicklung und Spracherwerb durch die Eltern`, ´Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen` und ´durchgängige sprachliche Bildung im Übergang Kindergarten/Grundschule`. 2.1.1. Kinder mit Migrationshintergrund in der Tagesbetreuung Im Folgenden werden Daten des Mikrozensus 2005 und der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 2006 (Stichtag 15. März 2006) herangezogen. Da im Mikrozensus 2005 – anders als im Zensus 2003 – keine Daten zur Teilnahme an Tagesbetreuung erhoben wurden, können an dieser Stelle keine mit den Feststellungen im letzten Bericht der Beauftragten vergleichbaren Angaben zu Beteiligungsquoten von Ausländern bzw. Migrantenkindern gemacht werden. Möglich sind auf der Grundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistik lediglich Aussagen zum Migrantenanteil an allen betreuten Kindern, die allerdings wegen der unterschiedlichen Definitionen des ´Migrationshintergrunds ` im Mikrozensus und in der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie der unterschiedlichen Erhebungszeiträume nicht mit den Daten im letzten Bericht vergleichbar sind“ (Deutscher Bundestag 2007: 28f.). „Der Besuch von Tageseinrichtungen ist eine wichtige Kennzahl frühkindlicher Bildung, die Hinweise .. über die Entwicklungs-, Lern- und Fördervoraussetzungen von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund geben. Aus Sicht der Beauftragten wäre es deshalb sinnvoll, mit dem Mikrozensus künftig grundsätzlich auch die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen zu erfassen, Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 8 um die langfristige Entwicklung der Besuchs- und Beteiligungsquoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Tageseinrichtungen abbilden zu können. Die Daten des Mikrozensus 2005 belegen, dass der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland kontinuierlich steigt (vgl. unten stehende Tabelle). 2005 lag ihr Anteil in der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen bei 33,7 Prozent und in der Altersgruppe der 6- bis unter 11-Jährigen bei 28,9 Prozent. In allen Altersgruppen der unter 11-Jährigen sind Kinder mit türkischem Migrationshintergrund im Vergleich der nichtdeutschen Herkunftsgruppen jeweils am stärksten vertreten. Bundesweit hatten nach Kinder- und Jugendhilfe-Statistik 2006 22,1 Prozent der Kinder in Tageseinrichtungen zwischen null und unter sechs Jahren einen Migrationshintergrund. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) lag ihr Anteil bei 26,8 Prozent, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) dagegen bei nur 4,7 Prozent. Am höchsten sind die Anteile in städtischen Ballungsräumen des früheren Bundesgebietes; hier hat inzwischen fast jedes dritte betreute Kind einen Migrationshintergrund. In den Einrichtungen des Landes Bremen liegt der Migrantenanteil in dieser Altersgruppe bereits bei 35,4 Prozent. Mit Blick auf die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen wurde zudem im Berichtszeitraum insbesondere auch die Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs thematisiert. Familien mit geringem Einkommen werden selbst durch gestaffelte Beiträge verhältnismäßig stärker belastet als Haushalte mit höherem Einkommen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass insbesondere zugewanderte Familien, die häufig sozial schwachen Schichten zuzurechnen sind, bei bestehender Beitragspflichtigkeit das frühkindliche Bildungssystem nicht bzw. erst relativ spät in Anspruch nehmen. Von der Arbeitsgruppe 2 des Nationalen Integrationsplans wird Ländern und Kommunen deshalb nahegelegt, die Beitragsfreiheit ab dem fünften Lebensjahr zu erwägen, um die Wahrnehmung von Tagesbetreuung durch Eltern mit Migrationshintergrund zu fördern. Die Beitragsfreiheit wurde in der Arbeitsgruppe 2 als ein Schritt auf dem Weg des Betreuungssystems hin zu einem frühkindlichen Bildungssystem diskutiert. (…) Im Grundsatz unbestritten ist, dass Betreuungskosten für Eltern ein wichtiges und in vielen Fällen sogar entscheidendes Kriterium für die Entscheidung sind, ihre Kinder in einen Kindergarten zu schicken. Im Saarland wird die Beitragsfreiheit für das dritte Kita-Jahr bereits seit 2001 erfolgreich praktiziert. Auch in Rheinland -Pfalz besuchten nach der Einführung der Kostenfreiheit für das letzte dritte Kindergartenjahr (Januar 2006) 99 Prozent der Kinder vor der Einschulung einen Kindergarten. Hier wird die komplette Beitragsfreiheit für den Kindergartenbesuch bis 2010 schrittweise eingeführt und soll ab 2010 auch für alle Zweijährigen gelten. Ebenfalls beitragsfrei ist das letzte Jahr vor der Einschulung bzw. das dritte Kindergartenjahr in den Ländern Berlin (seit Januar 2007), Hessen und Niedersachsen (seit August 2007). In Mecklenburg-Vorpommern wird sie mit dem Kindergartenjahr 2008/09 eingeführt“ (Deutscher Bundestag 2007: 30f.). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 9 2.1.2. Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren „Bund, Länder und Kommunen sind sich einig in dem Ziel, Kinder möglichst frühzeitig zu fördern und die Erziehungskompetenzen der Eltern entsprechend zu stärken. Als konkrete Maßnahme ist hier für den Berichtszeitraum insbesondere das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zu nennen, das die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren regelt. Nicht zuletzt auch mit Blick auf Kinder mit Migrationshintergrund verpflichtet sich der Bund im Nationalen Integrationsplan, den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen voran zu treiben. Derzeit besteht eine Angebotslücke an Betreuungsplätzen vor allem in den alten Bundesländern und hier insbesondere in den Ballungsgebieten, in denen der Anteil von Familien mit Migrationshintergrund in der Regel besonders hoch ist. Nach der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe lag die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2006 durchschnittlich bei 39,9 Prozent, im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) dagegen nur bei 8,0 Prozent. Entsprechend wird im ´Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2007` in einer aktuellen Bilanzierung des TAG festgestellt: ´Die bisherige Entwicklung reicht damit nicht aus, um das Ausbauziel des TAG zu erreichen.` Es ist daher ein großer politischer Erfolg, dass Bund, Länder und Kommunen sich 2007 auf das Ziel verständigt haben, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze anzubieten und diese gemeinsam zu finanzieren. Es ist gemeinsames Ziel, 30 Prozent der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege zu schaffen und damit die von vielen Eltern gewünschte familiennahe Betreuung deutlichaufzuwerten. Die Rahmenbedingungen hierfür sollen im Kinderförderungsgesetz (KiföG), der Novelle des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, geschaffen werden. Die Bundesregierung will den quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung durch den qualitativen Ausbau flankieren. Mit zusätzlichen Programmen will sie die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger für mehr Qualität sowohl in Tageseinrichtungen für Kinder als auch in der Kindertagespflege unterstützen. Ob und in welchem Maße Kinder mit Migrationshintergrund und deren Familien künftig vom Ausbau der U3-Betreuung profitieren werden, bleibt abzuwarten. Da der gesetzliche Anspruch auf Betreuung derzeit in der Regel noch die Erwerbstätigkeit beider Eltern bzw. des allein erziehenden Elternteils voraussetzt, ist zu befürchten, dass sozial benachteiligte Bevölkerungsschichten ohne eigenes Einkommen – und mithin ein Teil der Familien mit Migrationshintergrund – häufig keine Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder in Anspruch nehmen können. Abhilfe wird hier die von der Bundesregierung für das Kindergartenjahr 2013/2014 geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, schaffen. Insbesondere mit Blick auf die frühkindliche Sprachentwicklung ist die institutionelle Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für Familien mit Migrationshintergrund von besonderer Bedeutung: Kinder machen hier in einer frühen sprachsensiblen Phase erste Erfahrungen mit Deutsch als Zweitsprache; Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 10 die Eltern haben Gelegenheit zum Austausch mit Betreuungskräften und (deutschen) Eltern. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass gezielte Angebote für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund im Kontext der U3-Betreuung bislang kaum existieren. Die Arbeitsgruppe 2 des Nationalen Integrationsplans empfahl den Ländern deshalb, ihre Rahmenpläne für die Bildung im Kindergarten ´auf die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren auszuweiten und im Hinblick auf Sprachentwicklung und Sprachförderung zu konkretisieren `. Aber auch die Einrichtungen der Eltern- und Familienarbeit, wie etwa Eltern-Kind-Zentren sowie Familienberatungs- und Familienbildungseinrichtungen, stehen vor der Aufgabe, sich stärker interkulturell zu öffnen und für den besonderen Bedarf von Familien mit Migrationshintergrund zu qualifizieren. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die Selbstverpflichtung des Bundes im Nationalen Integrationsplan, Elternarbeit und frühe Sprachförderung stärker als Themen in die Initiative ´Lokale Bündnisse für Familie` und in das Aktionsprogramm ´Mehrgenerationenhäuser ` einzubringen. Auch die Fortsetzung und Ausweitung des Modellprojekts ´Opstapje`, eines Hausbesuchsprogramms für sozial benachteiligte Familien, das insbesondere auf die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern zielt und an dem in starkem Maße auch Familien mit Migrationshintergrund teilnehmen, ist hier positiv zu erwähnen. Dies gilt ebenso für das Aktionsprogramm ´Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme`, in dessen Rahmen Modellprojekte durchgeführt und evaluiert werden, die auf die engere Verzahnung von Gesundheitseinrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und die Entwicklung effektiver Hilfestellungen, u. a. auch für Familien mit Migrationshintergrund, zielen“ (Deutscher Bundestag 2007: 31f.). 2.1.3. Bildungspläne für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung „Für die Tagesbetreuung von Kindern liegen inzwischen in allen Bundesländern Erziehungsund Bildungspläne vor, die sich in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung und Implementierung in die Praxis der Tageseinrichtungen befinden. Die verbindenden Elemente der Erziehungsund Bildungspläne sind in dem von der Jugendministerkonferenz (Mai 2004) und der Kultusministerkonferenz (Juni 2004) verabschiedeten ´Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen` herausgearbeitet worden. Die Formulierung von differenzierten Bildungszielen und -inhalten und deren Implementierung ist aus Sicht der Beauftragten ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Tageseinrichtungen hin zu Institutionen der Bildung, die auch den Belangen von Kindern mit Migrationshintergrund gerecht werden. Insofern ist es zu begrüßen, dass in allen Bildungsplänen Bezug genommen wird auf Sprachförderung , Mehrsprachigkeit bzw. das Kennenlernen anderer Sprachen und zum Teil auch explizit auf interkulturelles Lernen (so z. B. in den Plänen Bayerns, Berlins und Bremens). Ergänzend betonen die Länder auch im Nationalen Integrationsplan den Stellenwert von Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und formulieren das gemeinsame Ziel, sprachliche Bildung als Querschnittsthema in ´die Konzepte der Tageseinrichtungen zu implementieren`. Unterstützt wird die Entwicklung und Erprobung von Instrumenten und Strategien zur Implementierung, Evaluation und Weiterentwicklung von Bildungskonzepten und Bildungsplänen in Kindertageseinrichtungen und auch Grundschulen durch das Bund-Länder-Kommission- (BLK)-Verbundprojekt TransKiGS (Laufzeit: 2005 bis 2009), an dem sich die Länder Brandenburg, Nordrhein- Westfalen , Berlin, Bremen und Thüringen beteiligen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 11 TransKiGS zielt auf die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen und konzentriert sich auf Konzepte und Fördermodelle an den Schnittstellen Familie/Kindertageseinrichtung und Kindertageseinrichtung/Grundschule – dies insbesondere auch mit Blick auf den besonderen Förderbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund . Eng mit den Bildungsplänen der Länder verknüpft ist auch die ´Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder – NQI` des BMFSFJ (Laufzeit 1999 bis 2007), die zu einer dauerhaften Verbesserung der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen beigetragen hat. Bei der NQI handelt es sich um einen träger- und länderübergreifenden Forschungsverbund mit fünf Teilprojekten, an denen sich über die Gesamtlaufzeit fünfzehn Bundesländer beteiligten. Die erste Phase der NQI (bis 2003) diente der Entwicklung und Erprobung von Qualitätskriterien, von Instrumenten und Verfahren zur internen und externen Evaluation. In der zweiten Phase wurden die Ergebnisse unter Berücksichtigung der (parallel) erarbeiteten Bildungspläne der Länder und von Einzelprogrammen (z. B. Sprachförderung ) bundesweit verankert“ (Deutscher Bundestag 2007: 32). 2.1.4. Sprachförderung und sprachliche Bildung im Elementarbereich „Tageseinrichtungen werden künftig verstärkt vor der Aufgabe stehen, den Spracherwerb aktiv zu unterstützen: Bei 16,2 Prozent aller 3- bis 5-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen ist Deutsch nicht vorrangige Familiensprache; fast zwei Drittel (63 Prozent) der Kinder mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft lernen Deutsch nicht als Familiensprache. Somit sind Tageseinrichtungen in vielen Fällen der Ort, an dem Kinder erstmalig systematisch mit Deutsch als Zweitsprache konfrontiert werden. (…) Verfahren zur Sprachstandsfeststellung gibt es inzwischen in allen alten Bundesländern und in Brandenburg. In einem Teil der Länder werden die Instrumente allerdings ausschließlich bei Kindern nichtdeutscher Muttersprache angewandt; auch hinsichtlich des Testzeitpunktes ist die Länderpraxis unterschiedlich. Flächendeckend und bei allen Kindern eingesetzt werden solche Instrumente z. B. in Nordrhein-Westfalen (Delfin 4) bei allen Vierjährigen und in Berlin (Deutsch Plus) im Jahr vor der Einschulung. Hessen wird bis zum Jahr 2010 landesweit einen Sprachtest für alle vierjährigen Kinder einführen. Im Berichtszeitraum wurde die im letzten Bericht der Beauftragten dargestellte fachliche Diskussion über die Anforderungen an Verfahren der Sprachstandsfeststellung bei Kindern mit und ohne Migrationshintergrund fortgeführt. Mit dem Ziel, einen verbindlichen Referenzrahmen für Sprachstandsfeststellungsverfahren zu entwickeln, fördert das BMBF derzeit das Projekt ´Altersspezifische Sprachaneignung` (PROSA). Ergebnis des Projekts sollen zudem Förderpläne für Kinder und Jugendliche und Fortbildungskonzepte für Pädagogen sein. Im Rahmen der qualitativen Entwicklung der Kindertagesbetreuung kommt Maßnahmen der Sprachförderung für alle Kinder inzwischen eine herausragende Stellung zu. Sprache als Schlüsselkompetenz wird gemeinhin als Voraussetzung für spätere Bildungserfolge und Integration gesehen. Aus Sicht der Beauftragten mangelt es derzeit weniger an Konzepten , als vielmehr an wissenschaftlicher Evaluation und flächendeckender Anwendung. In dieser Hinsicht wegweisend ist das BLK-Modellprogramm FörMig, an dem immerhin zehn Bundesländer beteiligt sind. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und Bewertung laufender Maßnahmen zielt FörMig darauf, innovative Ansätze zu entwickeln, zu erproben und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit zu überprüfen. Das Programm konzentriert sich insbesondere Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 12 auf die Übergänge im Bildungswesen vom Elementarbereich bis hin zur Arbeitswelt. Die Nachhaltigkeit des Programms wird durch Vernetzung, die Erstellung didaktischer Materialien und die Qualifizierung von Multiplikatoren gesichert. Positiv zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das Bund-Länder-Projekt ´Sprachliche Förderung in der Kita`. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung von curricularem Fördermaterial, das aufzeigt, wie sprachliche Aneignungsprozesse von Kindern im Rahmen ausgewählter Bildungsangebote systematisch unterstützt und begleitet werden können. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Unterstützung von Kindern nichtdeutscher Erstsprache. Gerade für sie ist ein möglichst früher Start mit Deutsch als Zweitsprache und die Langfristigkeit der sprachlichen Unterstützung von großer Bedeutung. (…) Der Nationale Integrationsplan unterstreicht diese Notwendigkeit einer bildungsbegleitenden sprachlichen Bildung und plädiert für integrierte Konzepte insbesondere im Elementar- und Primarbereich . Insofern ist die Selbstverpflichtung der Länder zu begrüßen, Sprachförderung nicht nur im Elementarbereich , sondern in allen Schulformen und Schulstufen durchzuführen und Kooperationen von Tageseinrichtungen und Grundschulen zu unterstützen. Von Seiten des Bundes wird eine Reihe von Projekten zur Vernetzung von Tageseinrichtungen und Grundschulen gefördert, so das Internetportal ´BIBER` und das Programm ´Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken `. In der Perspektive ganzheitlicher Sprachförderung herauszuheben sind Projekte, Initiativen und Programme, die die Aspekte Sprachförderung der Kinder, Einbeziehung der Eltern, Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Übergang Kindergarten/Schule miteinander verbinden “ (Deutscher Bundestag 2007: 32f.). „Von vielen Fachpädagogen wird ein breit ausgerichtetes Konzept ´interkultureller Kompetenz` vertreten. (…) Auch die Arbeitsgruppen 2 und 3 des Nationalen Integrationsplans betonen den Stellenwert von Mehrsprachigkeit und sehen im Erwerb der Muttersprache eine Voraussetzung für die Entwicklung deutscher Sprachkompetenz. Diese Ansicht teilen auch die Kultusminister der Länder und wollen das ´Prinzip der Mehrsprachigkeit im Schulalltag angemessen verankern`. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch die Rolle der Eltern als den wichtigsten Bezugspersonen für den Erwerb (mutter-)sprachlicher Kompetenzen verstärkt wahrgenommen. Problematisiert werden in diesem Zusammenhang die oft fehlenden Deutschsprachkenntnisse von Eltern und insbesondere von Müttern. Dementsprechend bezieht sich eine Reihe von Maßnahmen und Selbstverpflichtungen im Nationalen Integrationsplan explizit auf die Aktivierung und die gezielte sprachliche Förderung von Eltern. So finden sich z. B. Modelle zur Information von Eltern in Erziehungs- und Bildungsfragen in den Herkunftssprachen (z. B. Elternbriefe des Arbeitskreises für neue Erziehung) und konkrete Handlungsempfehlungen zur Sprachförderung durch bzw. für die Eltern (z. B. ´HIPPY`, ´Mama lernt Deutsch` sowie ´Griffbereit` und ´Rucksack` der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien ). (…) Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang u. a. auch die im Nationalen Integrationsplan festgeschriebene Selbstverpflichtung der Kultusminister der Länder, künftig mehr Personal mit Migrationshintergrund in Schulen einzustellen. Sie ist mittelfristig aus Sicht der Beauftragten auf Kindertageseinrichtungen zu erstrecken; die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege jedenfalls haben dies bereits zugesagt. Gerade mit Blick auf die Sprachentwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund ist auch die tägliche Betreuungszeit ein wichtiger Faktor: Ganztageseinrichtungen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 13 bieten mehr Gelegenheit, den Spracherwerb gezielt zu fördern. Eine Studie des DJI belegt jedoch, dass gerade dort, wo viele Migrantinnen und Migranten leben, nur ein geringes Ganztagsplatzangebot für 3- bis 6-Jährige besteht (Westdeutschland einschl. Berlin 27 Prozent, Ostdeutschland dagegen 98 Prozent). Erzieherinnen bzw. Erzieher und Lehrkräfte sind noch zu selten auf die Anforderungen multiethnischer und gemischtsprachiger Gruppen bzw. Klassen vorbereitet. Deshalb hält die Beauftragte ein differenziertes Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot für das pädagogische Personal sowohl in der Kindertagesbetreuung als auch in Schulen für integrationspolitisch vorrangig. Bund, Länder, Kommunen und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind sich in dieser Zielsetzung einig und wollen durch geeignete Qualifizierungsangebote in den Bereichen Zweitspracherwerb, pädagogische Sprachstandsdiagnostik und Sprachförderkompetenz die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen verbessern. Die Bundesregierung plant, den Ausbau der Kinderbetreuung durch eine breit angelegte Qualifizierungsinitiative zu begleiten. Ziel der Qualifizierungsinitiative ist es, zur Förderung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung die pädagogische Fort- und Weiterbildung des Personals in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dauerhaft zu verbessern. In der Weiterbildung von Frühpädagogen engagiert sich auch die Robert Bosch Stiftung mit ihrem Programm ´Profis in Kitas (PiK)`. 2.2. Schulische Bildung Die folgende Situationsbeschreibung basiert zum einen auf der amtlichen Schulstatistik, die ausschließlich den Vergleich von Bildungsbeteiligung und Schulerfolg deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler ermöglicht, da im Rahmen dieser Statistik die Herkunft bisher nur anhand des Kriteriums ´Staatsangehörigkeit` erhoben wird. Die Analyse dieser Daten bleibt sinnvoll , da sie Aussagen zu langfristigen Entwicklungen, insbesondere den Vergleich mit den Daten des letzten Berichts der Beauftragten, erlaubt. Zum anderen werden Daten der oben erwähnten Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 herangezogen. Damit ist es erstmals möglich, vergleichende Aussagen zu Kindern und Jugendlichen ohne und mit Migrationshintergrund sowie zu ausländischen Kindern und Jugendlichen, zu solchen aus Spätaussiedlerfamilien und zu Eingebürgerten oder als Deutsche Geborenen zu machen. Nicht möglich ist es derzeit, diese Bildungsdaten auch nach dem sozialen Status – als einem entscheidenden Faktor für Bildungsbeteiligung und Schulerfolg – zu differenzieren. Ohne eine solche weitergehende soziale Differenzierung sind die folgenden Vergleiche der unterschiedlichen Herkunftsgruppen nur bedingt aussagekräftig . 2.2.1. Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund Im Schuljahr 2005/2006 besuchten rund 13 Mio. Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland. Davon waren nach Schulstatistik rund 1,1 Mio. bzw. 8,8 Prozent nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler ist somit seit dem Schuljahr 2002/ 2003 um einen halben Prozentpunkt gesunken. Wesentlich höher ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Der Mikrozensus 2005 weist 3,4 Mio. bzw. 26 Prozent Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aus. Mit Vorlage dieser Zahlen im Berichtszeitraum wird die Herausforderung, vor die sich alle Bildungsinstitutionen seit Jahren gestellt sehen, erstmals auch statistisch abgebildet. Nach Schulstatistik besaß die Mehrheit der ausländischen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen 2005/2006 die Staatsangehörigkeit eines ehemaligen Anwerbelandes. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 14 43 Prozent hatten die türkische Staatsangehörigkeit und 10 Prozent die eines Nachfolgestaates des ehemaligen Jugoslawiens. Insgesamt waren 19 Prozent Staatsangehörige eines EU-Landes, davon kamen 66 Prozent aus den ehemaligen Anwerbeländern Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Die Daten des Mikrozensus zeichnen ein anderes Bild und machen deutlich, dass über 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Deutsche sind: 27 Prozent kommen aus (Spät-) Aussiedlerfamilien, 34 Prozent sind eingebürgerte oder als Deutsche geborene Kinder von Zugewanderten und nur 39 Prozent besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zum überwiegenden Teil aber in Deutschland geboren. 22 Prozent aller Migrantenkinder und -jugendlichen haben einen türkischen Hintergrund“ (Deutscher Bundestag 2007: 35). „Verteilung nach Schularten Die Mehrheit der ausländischen Schülerinnen und Schüler wurde in Deutschland geboren und besuchte auch überwiegend vorschulische Einrichtungen in Deutschland. Dennoch sind nach den Daten der Schulstatistik in der Verteilung auf die Schultypen in Sekundarstufe I und II erhebliche Abweichungen zu Deutschen festzustellen (vgl. unten stehende Tabelle ). Während nur knapp 15 Prozent der deutschen Kinder und Jugendlichen eine Hauptschule besuchten , waren es bei den ausländischen über 40 Prozent. Fast die Hälfte der Deutschen (45 Prozent ) besuchte ein Gymnasium; bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern war dies nur jede/-r Fünfte (21 Prozent). Geringer ist der Abstand beim Besuch von Real- und Gesamtschulen. Die Betrachtung nach Nationalitäten zeigt, dass die russischen Schülerinnen und Schüler hier der Verteilung der Deutschen am nächsten kommen: 45 Prozent der deutschen und 43 Prozent Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 15 der russischen Schülerinnen und Schüler besuchten ein Gymnasium. Alle übrigen Nationalitäten liegen deutlich darunter. Vor allem italienische und türkische Jugendliche besuchen überproportional häufig die Hauptschule und weisen andererseits die niedrigsten Gymnasiastenquoten auf. Für türkische Jugendliche ist allerdings die integrierte Gesamtschule häufiger als für alle anderen Nationalitäten eine Alternative zu den anderen Schulformen. Die Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 erlaubt lediglich Aussagen über die Besuchsquoten der gymnasialen Oberstufe (SEK II allgemeinbildende Schule). Danach liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in der Oberstufe mit 22 Prozent deutlich unter ihrem Anteil an der gesamten Schülerschaft (27 Prozent). Insbesondere Jugendliche mit türkischem (6 Prozent) und italienischem (7 Prozent) Migrationshintergrund sind in der gymnasialen Oberstufe unterproportional vertreten. Überproportional häufig werden ausländische Kinder in der deutschen Schulpraxis an Sonderschulen/Förderschulen verwiesen. Bei einem Anteil von 8,8 Prozent an der Gesamtschülerschaft liegt ihr Anteil an den Sonderschulen/Förderschulen bei 16 Prozent und der an den Sonderschulen für den besonderen Förderbereich ´Lernen` sogar bei 19 Prozent. Den höchsten Ausländeranteil an den Sonderschülern hat mit 30 Prozent Hamburg, gefolgt von Hessen (25 Prozent ), Baden-Württemberg und Bremen (jeweils 24 Prozent). Die niedrigsten Anteile sind in Schleswig-Holstein (8 Prozent), Rheinland-Pfalz und Bayern (mit jeweils 13 Prozent) festzustellen. Damit hat sich ... der Sonderschulanteil ausländischer Kinder und Jugendlicher im Berichtszeitraum bundesweit praktisch nicht verändert“ (Deutscher Bundestag 2007: 35f.). 2.2.2. Niveau der Schulabschlüsse „Insgesamt wurden nach Schulstatistik im Jahr 2005 85 295 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit – dies sind 9 Prozent der gesamten Absolventinnen und Absolventen – aus den allgemeinbildenden Schulen entlassen. Die Gegenüberstellung der Schulabschlüsse von deutschen und nichtdeutschen Schülerinnen und Schülern zeigt – trotz geringfügiger Verbesserungen im Vergleich zum Vorberichtszeitraum – weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Bildungserfolgen beider Gruppen. Verließen 2003 noch 19,2 Prozent der ausländischen Jugendlichen das allgemeinbildende Schulsystem ohne Abschluss, so lag dieser Anteil 2005 bei nur noch 17,5 Prozent. Gleichwohl schieden damit in diesem Jahrgang fast 15 000 ausländische Jugendliche ohne berufliche Zukunftschancen aus der Schule aus. Bei den ausländischen Absolventinnen und Absolventen dominiert auch weiterhin der Hauptschulabschluss . Während rund 70 Prozent der deutschen Schulentlassenen einen mittleren oder höheren Abschluss erzielen, gilt dies nur für gut 40 Prozent der ausländischen Jugendlichen. Besonders eklatant ist weiterhin der Abstand zwischen deutschen und ausländischen Schulentlassenen bei der Hochschulreife: Jeder vierte deutsche Schulentlassene schließt die allgemeinbildende Schule mit dem Abitur ab; bei den ausländischen Jugendlichen ist es nicht einmal jeder Zehnte. Weiterhin zeigt sich, dass – wie bei deutschen Jugendlichen auch – junge Ausländerinnen im Schnitt höhere Abschlüsse erreichen als ausländische Jungen. Deutlich mehr Mädchen erreichen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 16 den Realschulabschluss bzw. das Abitur und erheblich weniger verlassen die Schule ohne Abschluss . Diese Zahlen sprechen nicht nur für eine hohe Bildungsmotivation dieser Mädchen, sondern belegen auch, dass viele ausländische Eltern in hohem Maße bereit sind, in die Bildung ihrer Töchter zu investieren. Betrachtet man die Daten der Schulstatistik zu deutschen und ausländischen Schulabgängern nach ausgewählten Bundesländern, so zeigen sich z. T. erhebliche Unterschiede beim Schulerfolg . Die Schulversagensquote ausländischer Jugendlicher ist in den Ländern Niedersachsen (25 Prozent ), Berlin (22 Prozent) und Bayern (20 Prozent) besonders hoch. In Nordrhein-Westfalen (14 Prozent) und Rheinland-Pfalz (15 Prozent) verlassen ausländische Schulentlassene die Schule deutlich seltener ohne Abschluss. Andererseits erreichen ausländische Jugendliche in den Stadtstaaten und Nordrhein-Westfalen überproportional häufig das Abitur, obgleich auch hier die Quote wesentlich niedriger liegt als die der Deutschen. Besonders niedrig ist der Abiturientenanteil der ausländischen Schulabgänger in Baden- Württemberg, Bayern und dem Saarland. (…) Insgesamt lässt sich festhalten, dass Deutsche ohne Migrationshintergrund nur zu knapp 2 Prozent und damit deutlich seltener als die Bevölkerung mit Migrationshintergrund (rund 13 Prozent ) ohne Schulabschluss verbleiben. Allerdings geben 26 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund gegenüber 23,4 Prozent der ohne Migrationshintergrund das (Fach-) Abitur als höchsten erreichten Schulabschluss an. Vor dem Hintergrund der Zahlen der Schulstatistik ist zu vermuten, dass dieser hohe Wert durch Zuwanderer zu Stande kommt, die schon mit einem entsprechenden Schulabschluss nach Deutschland eingereist sind. Dafür spricht auch, dass die Befragten mit Migrationshintergrund, die zum Einreisezeitpunkt 18 Jahre oder älter waren, zu 28 Prozent angeben, über ein Abitur bzw. einen äquivalenten Abschluss zu verfügen. Bei den 20- bis 24-Jährigen mit Migrationshintergrund haben 7 Prozent keinen Schulabschluss. Am häufigsten erreicht diese Gruppe den Hauptschulabschluss (34 Prozent), gefolgt von der (Fach-) Hochschulreife (32 Prozent) und dem Realschulabschluss (28 Prozent). Am schlechtesten schneiden hier im Vergleich der Migrationsgruppen die Jugendlichen ausländischer Staatsangehörigkeit ab. 11 Prozent haben in dieser Gruppe keinen Abschluss und 31 Prozent die (Fach-) Hochschulreife, während bei den Eingebürgerten bzw. als Deutsche Geborenen fast 37 Prozent die (Fach-) Hochschulreife und nur 4 Prozent keinen schulischen Abschluss haben. Für fast alle Vergleichsgruppen in dieser Altersstufe gilt, dass die jungen Frauen im Vergleich zu den jungen Männern eine bessere Schulbildung besitzen. Die Analyse des Schulerfolgs nach Einreisealter zeigt, dass in Deutschland geborene (6 Prozent) bzw. vor Beginn der Schulpflicht eingereiste (5 Prozent) Personen mit Migrationshintergrund die niedrigsten Schulversagensquoten haben und gleichzeitig häufiger (22 Prozent bzw. 21 Prozent) das Abitur erreichen. Am schlechtesten schneiden Migrantinnen und Migranten ab, die zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr eingereist und somit Quereinsteiger im deutschen Bildungssystem sind: Nur 9 Prozent (Nichtdeutsche: 6 Prozent ) erreichen das Abitur und 16 Prozent (Nichtdeutsche: 27 Prozent) erreichen keinen Schulabschluss “ (Deutscher Bundestag 2007: 36f.). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 17 2.2.3. Schulische Bildung im Nationalen Integrationsplan „In der Schulpolitik der Länder ist ein Perspektivwechsel festzustellen. Schulgesetze und Verordnungen orientieren sich zunehmend weniger am Rechtsstatus der Schülerinnen und Schüler als vielmehr an ihren sprachlichen Voraussetzungen. Bereits im Juni 2006 formulierte die Kultusministerkonferenz ´(…), dass die künftige Verteilung der Kinder und Jugendlichen auf die verschiedenen Bildungsgänge unabhängig vom Migrationsstatus sein muss (…) und sich die Quote der Schulabgänger mit und ohne Abschluss nicht mehr nach Migrationsstatus unterscheiden` sollte. Auf dieser Grundlage wurden im Nationalen Integrationsplan weitreichende Selbstverpflichtungen der Länder formuliert. ´Deutschland braucht ein Bildungssystem, das Chancen eröffnet, Potenziale entfaltet und Bildungserfolge nicht von der sozialen Herkunft abhängig macht`, so die zentrale Zielbestimmung der Arbeitsgruppe 3 im Nationalen Integrationsplan. Einig war man sich auch, dass neue Konzepte und die Ausdehnung der Lernzeiten – etwa durch frühere Einschulung, verpflichtende vorschulische Förderung oder den Ausbau von Ganztagsschulen – allein nicht ausreichen, um dieser Zielbestimmung gerecht zu werden. Ohne zusätzliche Mittel werden sich notwendige Reformschritte , wie z. B. die Senkung der Klassenfrequenzen, die Verbesserungen der Schüler-Lehrer- Relationen, Lehrerfortbildungen und die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte, nicht realisieren lassen. In dieser Perspektive sagten Bund und Länder zu, sich dafür einzusetzen, die durch die demografische Entwicklung mittel- und langfristig frei werdenden Mittel für die Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung zu nutzen. Einen entscheidenden Stellenwert für den schulischen und beruflichen Erfolg junger Migrantinnen und Migranten räumte die Arbeitsgruppe dem durchgängigen Fördern deutscher Sprachkompetenz ein. (…) Entsprechend haben sich die Kultusminister verpflichtet, künftig sprachunterstützende Maßnahmen in allen Schulformen und auf allen Schulstufen anzubieten und innerhalb der nächsten fünf Jahre die hierfür erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte aller Schulstufen, Schularten und Fächer vorzusehen. Damit wurde eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Gewährleistung und Umsetzung des Sprachbildungsauftrags im Unterricht angesprochen. Zudem streben die Länder eine verstärkte Einstellung von pädagogischem Fachpersonal mit Migrationshintergrund an. In Zusammenhang mit der Prioritätensetzung bei der Sprachförderung wurde auch von der Arbeitsgruppe 3 die Bedeutung von Mehrsprachigkeit besonders hervorgehoben . Vorgeschlagen wird u. a., die im Modellprogramm ´Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (FörMig)` erprobten Handlungsansätze und Instrumente zur Förderung von Mehrsprachigkeit auf ihre Übertragbarkeit in das Regelsystem hin zu überprüfen. Die Kultusministerkonferenz hat sich hier zu einem kontinuierlichen Meinungsaustausch über die Förderung von Mehrsprachigkeit auf der Grundlage der nationalen Bildungsberichterstattung verpflichtet . Thematisiert wurden zudem der weitere Ausbau der Ganztagsschulen, die stärkere Vernetzung der Schulen mit anderen lokalen Einrichtungen und Trägern der Bildungs- und Jugendarbeit und der systematische Ausbau von Elternarbeit, u. a. über die Migrantenselbstorganisationen . Mit dem Ziel, die Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu verbessern und die Schulabbrecherquote zu senken, plädiert die Arbeitsgruppe zudem für eine Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 18 stärkere Aktivierung und Unterstützung ehrenamtlicher Begleiterinnen und Begleiter bzw. Bildungspatinnen und -paten. Angesichts der hohen Schulabbrecherzahlen gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund streben die Länder an, ihre spezifischen Abbrecher- und Wiederholerquoten innerhalb der nächsten fünf Jahre deutlich zu senken und tendenziell an die Durchschnittsquoten in Deutschland anzugleichen. Dieses Anliegen wird auch von der Bundesregierung gestützt, die im Rahmen des Modellprogramms ´Schulverweigerung – Die 2. Chance` sogenannte ´harte` Schulverweigerer – insbesondere an Hauptschulen – in das Regelschulsystem reintegriert und ihnen somit einen erfolgreichen Schulabschluss ermöglicht. Konsens bestand in der Arbeitsgruppe auch darüber, dass die Durchlässigkeit des Schulsystems verbessert und der Anteil junger Migrantinnen und Migranten beim Übergang in die Gymnasien durch gezielte Maßnahmen, so durch Zielvereinbarungen der Länder mit den Schulen, über deren Erfolg regelmäßig Bericht zu erstatten ist, erhöht werden sollte. Breit thematisiert wurde die Weiterentwicklung der Schulen zu Orten der Integrationsförderung . Empfohlen wurde hier der Aufbau ´kommunaler Netzwerke für Bildung, Integration und berufliche Perspektiven`103, dies insbesondere in sozialen Brennpunkten mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus Zuwandererfamilien. Da der Aufbau solcher Bildungsnetzwerke die Zusammenarbeit aller am Bildungsgeschehen beteiligten Institutionen voraussetzt, haben sich neben Bund, Ländern und Kommunen auch Migrantenselbstorganisationen, die Wirtschaft , Stiftungen und Träger der Jugendsozialarbeit und Wohlfahrtspflege zur stärkeren Zusammenarbeit auf lokaler Ebene verpflichtet. Die Beauftragte setzt sich dafür ein, bürgerschaftliche Initiativen, wie z. B. Bildungspatenschaften, in diese regionalen Netzwerkstrukturen einzubinden . Über die gezielte individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien liegen bislang kaum gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Zusätzlicher Forschungsbedarf besteht – auch aus Sicht der Arbeitsgruppen 2 und 3 des Nationalen Integrationsplans – insbesondere zur Wirksamkeit unterschiedlicher Sprachförderkonzepte, zur Einbeziehung der Herkunfts - bzw. Familiensprachen in den Schulalltag und zur Bedeutung interkultureller Kompetenzen für die Unterrichtsgestaltung. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Länder nicht nur bei der Entwicklung von Konzepten und methodisch-didaktischen Instrumenten, sondern auch durch Bildungsforschung, u. a. zu Fragen der interkulturellen Bildung, unterstützen. Die im Nationalen Integrationsplan festgeschriebenen Zielvorgaben zum schulischen Bereich und insbesondere auch die im Berichtszeitraum zwischen Bund und Ländern vereinbarte regelmäßige Bildungsberichterstattung bieten aus Sicht der Beauftragten eine gute Grundlage für weitere Reformschritte im Bildungsbereich“ (Deutscher Bundestag 2007: 37f.). 2.3. Berufliche Bildung von Migrantinnen und Migranten „Neben einer erfolgreichen schulischen Bildung ist eine qualifizierte Berufsausbildung entscheidend für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. In Deutschland lebende ausländische Jugendliche und junge Erwachsene und aus Zuwandererfamilien stammende junge Deutsche verfügen jedoch noch immer über ein … niedrigeres berufliches Bildungsniveau. Erheblich seltener als Deutsche ohne Zuwanderungshintergrund erreichen sie formale Berufsabschlüsse. Weit häufiger Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 19 sind sie als un- und angelernte Arbeitskräfte beschäftigt; überproportional stark sind sie von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. betroffen“ (Deutscher Bundestag 2007: 38). 2.3.1. Ausbildungsbeteiligung von ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen „Der seit Mitte der 1990er Jahre ungebrochene Negativtrend in der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher hat sich auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Die Vermittlungschancen ausländischer Jugendlicher auf dem Ausbildungsstellenmarkt sind weiter gesunken: Lag ihre spezifische Ausbildungsquote 1994 noch bei 34 Prozent, so sank sie bis zum Jahr 2006 auf nur noch 23 Prozent. Damit ging der Anteil der ausländischen Auszubildenden an allen Auszubildenden von 8 Prozent im Jahr 1994 auf 4,2 Prozent im Jahr 2006 zurück. Dieser Anteil liegt nicht einmal mehr halb so hoch wie der Ausländeranteil an den Schulabsolventinnen und -absolventen der allgemeinbildenden Schulen (9 Prozent). Während die absolute Zahl der Ausbildungsverhältnisse mit Deutschen 2006 im Vergleich zu 2005 – u. a. durch die Initiativen im Rahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs – erstmals seit sechs Jahren stieg (+ 19 079), ist die Zahl der Verträge mit ausländischen Jugendlichen gesunken (– 1 901). Dies ist umso gravierender, als der Anteil der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten ausländischen Ausbildungsplatzsuchenden im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent angestiegen ist. Nach der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit streben ausländische Jugendliche im gleichen Umfang wie deutsche eine betriebliche Berufsausbildung an; doch nur rund jeder Dritte konnte in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden, während es bei deutschen Ausbildungsplatzsuchenden jeder Zweite war. Auch in den von der Bundesagentur geförderten Berufsausbildungsmaßnahmen waren ausländische Jugendliche im Vergleich zu deutschen deutlich seltener vertreten. Ursache für den Rückgang der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher ist einerseits die ungünstige Ausbildungsplatzsituation der letzten Jahre sowie die generell niedrigere schulische Qualifikation dieser Jugendlichen. Ihre Ausgangsposition bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist aufgrund ihrer insgesamt schlechteren schulischen Vorbildung deutlich schlechter als die deutscher Jugendlicher. Andererseits ist jedoch festzustellen, dass ausländische Jugendliche bisher weniger von den Aktivitäten des Ausbildungspakts profitierten als deutsche Jugendliche. Dem zunehmenden Verdrängungswettbewerb , dem sich insbesondere Hauptschüler auf dem Ausbildungsstellenmarkt ausgesetzt sehen, den steigenden Anforderungen der Betriebe, den schärferen Auswahlkriterien und somit der insgesamt härteren Konkurrenz sind Migrantenjugendliche offensichtlich weniger gewachsen . Deshalb hat sich die Beauftragte 2006 dafür eingesetzt, dass die Paktpartner künftig Jugendliche mit Migrationshintergrund stärker in ihren Bemühungen berücksichtigen. Eine besondere Chance für Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund bot im Berichtszeitraum – u. a. wegen der sehr oft auf die Teilnahme folgenden Einmündung in reguläre berufliche Ausbildung – das sogenannte EQJ-Programm, das aufgrund seines Erfolges zum 1. Oktober 2007 als Regelleistung ins SGB III integriert wurde. Ausländische Jugendliche stellen immerhin 10 Prozent der im Rahmen dieses Programms Geförderten; der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt sogar bei 35 Prozent. Die Übergangsquote aus dieser Förderung in eine berufliche Ausbildung ist mit rund 70 Prozent bei Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund praktisch gleich hoch. Bemerkenswert ist, dass es Migrantenjugendlichen sogar etwas häufiger (64,1 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 20 Prozent) als Jugendlichen ohne Migrationshintergrund (61,5 Prozent) gelingt, aus der Förderung in eine betriebliche Ausbildung zu wechseln. Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten im Rahmen eines betrieblichen Praktikums und soll auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten. Jugendliche haben so die Chance, Berufe intensiver kennen zu lernen und herauszufinden, ob diese ihnen gefallen und zu ihnen passen. Auf der anderen Seite lernen Betriebe die Jugendlichen und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen und haben die Möglichkeit , sie praxisnah zur Ausbildung hinzuführen. Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren scheinbar in besonderem Maße von dieser Art der Förderung. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind bei Einstellungsentscheidungen häufig mit Vorbehalten konfrontiert, die bei persönlichen Kontakten zu betrieblichen Entscheidungsträgern aber offenbar abnehmen. Ihre Probleme beim Zugang zu beruflicher Qualifizierung lassen sich somit nicht allein durch schlechtere Schulleistungen und Schulabschlüsse erklären. Untersuchungen belegen, dass sich bei Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern mit Zuwanderungshintergrund die Chancen auf einen Ausbildungsplatz auch bei steigender schulischer Vorbildung nicht in dem Maße erhöhen, wie bei der Vergleichsgruppe ohne Zuwanderungshintergrund. So kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung in der Befragung von Jugendlichen, die sich 2006 bei der Bundesagentur beworben haben, zu dem Ergebnis, dass lediglich 23 Prozent der Migrantenjugendlichen mit Hauptschulabschluss in eine duale Berufsausbildung einmünden, während dies Jugendlichen ohne Zuwanderungshintergrund zu 24 Prozent gelingt. Deutlicher wird diese Diskrepanz beim mittleren Schulabschluss , mit dem die Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt eigentlich steigen sollten: Während 43 Prozent der Realschulabsolventen ohne Zuwanderungshintergrund einen Ausbildungsplatz finden, sind es bei denen mit Zuwanderungshintergrund nur 32 Prozent. (…) Aufgrund dieser Entwicklungen hinsichtlich der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher hat die Bundesagentur für Arbeit ihr Engagement zur beruflichen Integration von bildungsund ausbildungswilligen jungen Menschen mit Migrationshintergrund intensiviert und zugesagt, einmalig zusätzlich zur ursprünglichen Planung 7 500 außerbetriebliche Ausbildungsplätze für diesen Personenkreis bis zum Ende der Ausbildung zu finanzieren“ (Deutscher Bundestag 2007: 38f.). 2.3.2. Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen „Der Anteil junger Frauen an den ausländischen Auszubildenden im Dualen System betrug 2006 44,7 Prozent und lag damit statistisch höher als der Mädchenanteil bei den deutschen Auszubildenden (39 Prozent). Gleichwohl bleiben viele dieser jungen Frauen – trotz der im Vergleich zu den männlichen ausländischen Schulabgängern besseren Schulabschlüsse und ihres größeren Engagements bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz – ohne anerkannten Berufsabschluss und damit ohne reelle Chance auf dem Arbeitsmarkt. 2006 lag ihre spezifische Ausbildungsquote mit 21 Prozent niedriger als die der ausländischen Jungen (25 Prozent) und deutlich unter der der deutschen Mädchen (46 Prozent). Ein Grund hierfür dürfte in der geschlechtsspezifischen Berufswahl liegen, die sich bei deutschen und ausländischen Mädchen immer mehr angleicht. Diese führt auch dazu, dass diese Mädchen auf dem Ausbildungsstellenmarkt nicht mehr so sehr mit ausländischen jungen Männern, sondern in erster Linie mit schulisch besser ausgebildeten jungen deutschen Frauen konkurrieren. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 21 Gestützt werden diese Zahlen wiederum durch die Daten des Mikrozensus, aus denen hervorgeht , dass in der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen nur 38 Prozent der jungen Frauen mit Migrationshintergrund eine duale oder vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, während dies für immerhin 42 Prozent der jungen Männer mit Migrationshintergrund und für 63 Prozent der jungen Frauen ohne Migrationshintergrund in dieser Altersgruppe zutrifft“ (Deutscher Bundestag 2007: 39). 2.3.3. Ausbildungsbeteiligung nach Ausbildungsbereichen und Branchen „In nahezu allen Ausbildungsbereichen wurden im Bundesgebiet West im Jahr 2006 weniger ausländische Jugendliche ausgebildet als in den Vorjahren. In Industrie und Handel waren es 30 820 und damit 4 292 weniger als im Jahr 2003; hier sank der Ausländeranteil im Vergleich der beiden Jahre von 5,5 Prozent auf 4,5 Prozent. Im Handwerk waren es im Vergleich 2003/2006 5 483 Auszubildende weniger; der Anteil sank von 7,0 Prozent auf 5,7 Prozent. Auch bei den freien Berufen ist – im Gegensatz zum Vorberichtszeitraum – im Vergleich der Jahre 2003 und 2006 ein erheblicher Rückgang festzustellen: Die Zahl der ausländischen Auszubildenden lag 2006 um 3 315 niedriger als noch 2003; ihr Anteil sank damit von 9,2 Prozent auf nunmehr 7,7 Prozent. Trotz der rückläufigen Ausbildungschancen junger Ausländerinnen und Ausländer auch in den Freien Berufen, liegt der Ausländeranteil hier mit 8 Prozent immer noch höher als in allen anderen Ausbildungsbereichen . Offenbar wird in freiberuflichen Ausbildungsbetrieben und -praxen die hohe Bildungsmotivation vor allem der ausländischen Mädchen sowie das zweisprachige Potenzial, das viele junge Menschen ausländischer Herkunft mitbringen, besonders hoch geschätzt. In nahezu allen anderen Berufen ist der Anteil ausländischer Jugendlicher an der Gesamtzahl der Auszubildenden deutlich geringer. Und nach wie vor ist die Ausbildungsleistung im Öffentlichen Dienst am geringsten: Gerade einmal 2,1 Prozent der Auszubildenden haben hier eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit“ (Deutscher Bundestag 2007: 39f.). 2.3.4. Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne Berufsabschluss „Betrachtet man die gesamte Altersgruppe der nicht mehr schulpflichtigen ausländischen Jugendlichen – d. h. die Auszubildenden, die Vollzeitberufsschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe – so zeigt sich, dass die Quote derer, die einen Ausbildungsvertrag haben oder die in Vollzeitschulen lernen, 60 Prozent nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass 40 Prozent aller Jugendlichen mit ausländischem Pass im Anschluss an die Schulpflichtzeit ohne jede weitere Ausbildung bleiben. Bei deutschen Jugendlichen beträgt dieses Verhältnis ca. 85 Prozent zu 15 Prozent. Gestützt wird dieser alarmierende Befund auch durch die Daten der Mikrozensus-Sonderauswertung , die für die Befragten mit Migrationshintergrund ähnlich dramatische Zahlen ausweist. Während nur 15 Prozent der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für fast die Hälfte der Befragten mit Migrationshintergrund (44 Prozent). Im Vergleich der Migrationsgruppen schneiden Nichtdeutsche hier mit 53 Prozent besonders schlecht ab. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 22 Prozent bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2 Prozent) Deutsche/r ist. Aber auch bei den Befragten griechischer (61 Prozent) und italienischer (56 Prozent) Herkunft liegt der Anteil ohne anerkannte berufliche Qualifikation deutlich über dem Durchschnitt. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen regt die Beauftragte an, Angebote beruflicher Nachqualifizierung jeweils auf bestimmte Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund zuzuschneiden. Differenziert man diese Daten nach Altersgruppen, so zeigen sich deutliche Unterschiede sowohl zwischen den Migrantengenerationen als auch zwischen den Migrationsgruppen. Der Anteil der beruflich Unqualifizierten liegt bei den 20- bis 24- Jährigen mit Migrationshintergrund mit fast 54 Prozent wesentlich höher als bei den 25- bis 34-Jährigen (knapp 42 Prozent), während er in der Altersgruppe der 35- bis 64-Jährigen mit rund 44 Prozent praktisch dem Durchschnitt der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen entspricht. In allen drei Altersgruppen springt der große Abstand zwischen den Unqualifiziertenanteilen bei den Befragten aus Aussiedlerfamilien und den Eingebürgerten bzw. deutsch Geborenen einerseits und den Ausländern andererseits ins Auge – die Werte differieren hier um bis zu 21 Prozentpunkte. Bemerkenswert ist zudem, dass junge Erwachsene aus Aussiedlerfamilien in der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen hinsichtlich ihrer beruflichen Qualifikation deutlich erfolgreicher sind als alle anderen Vergleichsgruppen mit Migrationshintergrund: Der Anteil der beruflich Unqualifizierten liegt hier bei nur 28 Prozent – ein Wert, der allerdings immer noch deutlich höher ist als der der Altersgruppe ohne Wanderungshintergrund. Insgesamt machen diese Zahlen mehr als deutlich, dass verstärkte Angebote zur beruflichen Nachqualifizierung unabdingbar sind. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass rund 70 Prozent der ausländischen Arbeitslosen Ungelernte sind“ (Deutscher Bundestag 2007: 40f.). 2.3.5. Beteiligung an berufsschulischen Angeboten „Ausländische Jugendliche starten in der Regel nicht unmittelbar nach der allgemeinbildenden Schule mit einer Berufsausbildung, sondern durchlaufen zunächst ein Übergangssystem, das nunmehr rund eine halbe Million junger Menschen umfasst und im letzten Jahrzehnt um rund 44 Prozent gewachsen ist. Ihre Bildungsverläufe sind geprägt von Umwegen, Mehrfachdurchläufen, ´Warteschleifen` und ´Maßnahme-Karrieren`, aus denen der Weg in eine qualifizierte Berufsausbildung nur schwer zu finden ist. Überproportional häufig sind sie in vollzeitschulischen Berufsbildungsgängen zu finden, die das Erreichen der angestrebten Berufsabschlussziele zumindest verzögern. Besonders häufig sind sie in solchen schulischen Bildungsgängen vertreten, die nicht zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen und auch nicht zu den weiterführenden Bildungsgängen des beruflichen Schulwesens gehören. Bei einem Gesamtanteil von rund 9 Prozent an allen Schülerinnen und Schülern der beruflichen Schulen waren ausländische Jugendliche im Schuljahr 2005/2006 mit ca. 21 Prozent im Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr vertreten und relativ selten in Fachoberschulen (8 Prozent) und Fachschulen (7 Prozent). Die Nutzung berufsschulischer Angebote eröffnet ausländischen Schülerinnen und Schülern allerdings zumindest die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen und damit ihre Voraussetzungen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen zu verbessern. So hatten 2005 92 280 (8,1 Prozent) der insgesamt 1 137 082 Absolventen beruflicher Schulen eine ausländische Staatsangehörigkeit . Immerhin 22 Prozent der jungen Nichtdeutschen (Deutsche: 25 Prozent) nutzten Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 23 die Chance, einen Schulabschluss nachzuholen (zur Art der Abschlüsse vgl. nachfolgende Tabelle ). Wie bei den allgemeinbildenden Schulabschlüssen überwiegt bei den Nichtdeutschen auch an den beruflichen Schulen mit 35 Prozent der Hauptschulabschluss (Deutsche: 19 Prozent). Bei der (Fach-) Hochschulreife liegen die Anteilswerte der ausländischen Absolventinnen und Absolventen deutlich unter denen der deutschen“ (Deutscher Bundestag 2007: 41f.). 2.3.6. Berufliche Bildung im Nationalen Integrationsplan „Vor diesem Hintergrund ist insbesondere für Jugendliche aus Zuwandererfamilien, die sich vergleichsweise weniger auf das soziale Kapital und die Beratungskompetenz ihrer Eltern stützen können, ein gezieltes und individuell zugeschnittenes Übergangsmanagement Schule/Beruf von besonderer Bedeutung. Frühzeitige Kontakte und Zugänge zu späteren Ausbildungsbetrieben noch in der Schulzeit bieten Orientierungshilfen bei Übergangsentscheidungen und erweitern das Berufswahlspektrum. Wichtig ist hier aus Sicht der Beauftragten insbesondere auch die aktive Einbeziehung von Eltern und Migrantenselbstorganisationen. Eine Reihe von Modellprogrammen (z. B. BQF-Programm, EQUAL) hat gezeigt, dass ein solches Übergangsmanagement besonders im Kontext regional vernetzter Strukturen Wirkung entfaltet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Arbeitsgruppe 3 des Nationalen Integrationsplans, diese Netzwerke auf weitere Regionen zu übertragen und durch Patenmodelle zu ergänzen. Darauf zielt auch ein Vorhaben der Beauftragten, durch das u. a. Ausbildungspatenschaften für Jugendliche aus Zuwandererfamilien und für erstausbildende Betriebsinhaber/ innen mit Migrationshintergrund unterstützt werden sollen. Konsens bestand in der Arbeitsgruppe 3 zudem hinsichtlich des Stellenwertes von gezielten ausbildungsbegleitenden Hilfen, von berufsbezogener Sprachförderung im Rahmen des Berufsschulunterrichts, der Einbeziehung der Herkunftssprachen in die berufliche Bildung und der entsprechenden Qualifizierung des berufsschulischen Lehrpersonals. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, in der Nachfolge des BQF-Programms einen Schwerpunkt bei der beruflichen Nachqualifizierung junger un- und angelernter Erwachse- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 24 ner zu setzen, um Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Zielgruppe abzubauen. Es ist davon auszugehen , dass in dem Maße, wie die hier angesprochenen qualitativen Verbesserungen der ausbildungsbegleitenden Förderung Wirkung entfalten, auch die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe steigen wird, junge Migrantinnen und Migranten auszubilden. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Nationale Integrationsplan bei der Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Zuwanderungshintergrund. Im Zusammenhang der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, von DIHK und deutsch-ausländischen Unternehmensverbänden ins Leben gerufenen Initiative ´Aktiv für Ausbildung ` sollen hier bis zum Jahr 2010 insgesamt 10 000 neue Ausbildungsplätze entstehen. 2006/2007 fand auf Anregung der Beauftragten eine Reihe von Regionalkonferenzen statt, mit denen vor Ort gezielt für den Ausbau der dualen Berufsausbildung in Migrantenunternehmen geworben wurde. Die Bundesregierung unterstützt diese Aktivitäten u. a. durch externes Ausbildungsmanagement und Verbundausbildung (Programm Jobstarter). Das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen – das rückwirkend zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, knüpft an dieser Stelle an. Es eröffnet die Möglichkeit von sozialpädagogischer Begleitung und organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung benachteiligter junger Menschen. Von dieser Möglichkeit der Förderung können auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund bei der Ausbildung junger Menschen in besonderem Maße profitieren. Auch die Erhöhung des Anteils an Auszubildenden mit Zuwanderungshintergrund im Öffentlichen Dienst stand in der Arbeitsgruppe 3 zentral auf der Agenda. Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, die Zahl der Auszubildenden mit Zuwanderungshintergrund in ihren jeweiligen Regelungsbereichen deutlich zu erhöhen. Aus Sicht der Beauftragten sollte sich insbesondere in den Behörden und Verwaltungen, die in erster Linie bürgernahe Serviceleistungen anbieten, die Pluralität der Bevölkerung auch in der Struktur der Beschäftigten widerspiegeln und die interkulturelle Kompetenz von Fachkräften mit Migrationshintergrund gezielt genutzt werden. Eines der Schwerpunktziele der von der Beauftragten 2007/2008 durchgeführten Kampagne ´Vielfalt als Chance` ist deshalb die verbesserte Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen aus Zuwandererfamilien u. a. auch im Öffentlichen Dienst“ (Deutscher Bundestag 2007: 42). 2.4. Hochschulbildung „Die Zahl der ausländischen Studierenden an den deutschen Hochschulen steigt. Im Jahr 2006 waren hier rund 248 000 Studierende nichtdeutscher Staatsangehörigkeit eingeschrieben; ihr Anteil an allen Studierenden betrug damit 12,5 Prozent. Rund drei Viertel von ihnen waren sogenannte Bildungsausländer/-innen, d. h. zum Zwecke des Studiums nach Deutschland Eingereiste mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung, und ein Viertel sogenannte Bildungsinländer /-innen mit in Deutschland erworbenem (Fach-)Abitur. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um erleichterte Zugangsbedingungen für Fachkräfte aus dem Ausland hat sich die Arbeitsgruppe ´Wissenschaft – weltoffen` des Nationalen Integrationsplans übergreifend mit der Frage befasst, wie Deutschland als Studien- und Wissenschaftsstandort international konkurrenzfähiger gemacht werden kann. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe präsentiert eine Fülle Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 25 von Empfehlungen und Good-Practice-Beispielen, die sich auf verbesserte Rahmenbedingungen und Angebote für ausländische (Gast-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Bildungsausländer /- innen an deutschen Hochschulen beziehen. In der Perspektive des ´Wettbewerbs um die besten Köpfe` und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Nachwuchskräften wurden u. a. Vorschläge gemacht für gezieltere Angebote der Beratung und Unterstützung von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, zum Abbau von administrativen Hürden, mit denen sich Wissenschaftler/-innen und Studierende aus dem Ausland konfrontiert sehen (z. B. interkulturelle Sensibilisierung der Ausländerbehörden), zur Erleichterung der Aufenthaltsbedingungen für mitziehende Familienangehörige (z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten für Ehegatten, Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder) und zur Verbesserung der sozialen Situation und des Arbeitsmarktzugangs von Bildungsausländerinnen und -ausländern, die nach Abschluss des Studiums in Deutschland bleiben möchten. Des Weiteren befasste sich die Arbeitsgruppe mit Möglichkeiten, die Potenziale von im Rahmen allgemeiner Zuwanderungsregelungen nach Deutschland kommenden Hochqualifizierten (insbesondere Spätaussiedler/ innen und russische Zugewanderte jüdischen Glaubens) besser zu erschließen. Thematisiert wurde u. a. die verbesserte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und – nachweise. Der Bund verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, seine Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung zuwandernder Akademikerinnen und Akademiker zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln “ (Deutscher Bundestag 2007: 42f.). 2.4.1. Hochschulbildung der Migrantenpopulation „Betrachtet man die Bildungsbeteiligung von in Deutschland aufwachsenden ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so wird deutlich, dass ihre Bildungsbeteiligung mit jeder Stufe des Bildungssystems weiter abnimmt. Während an den allgemeinbildenden Schulen jeder Elfte (8,8 Prozent) einen ausländischen Pass hat, ist es bei den ausländischen Auszubildenden nur jeder Vierundzwanzigste (4,2 Prozent) und bei den Studierenden nur noch jeder Dreißigste (3,3 Prozent). Nach der Mikrozensus-Sonderauswertung lassen sich mit Blick auf die Gesamtpopulationen mit und ohne Migrationshintergrund praktisch keine Unterschiede hinsichtlich der Hochschulbildung feststellen: 15 Prozent der Bevölkerung (im Alter von 20 bis 64 Jahren) ohne Migrationshintergrund und 12 Prozent der mit Migrationshintergrund verfügen über einen (Fach- )Hochschulabschluss. Bei der Differenzierung dieser Daten nach Altersgruppen zeigt sich jedoch, dass dies vorrangig auf den relativ hohen Akademikeranteil in der Altersgruppe der 35- bis 64- Jährigen Migranten zurückgeht. Wesentlich größer sind die Unterschiede in der Hochschulbildung von Migranten (11,9 Prozent) und Nichtmigranten (16,5 Prozent) in der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen. Wie schon bei den Schulabschlüssen, ist auch hier davon auszugehen, dass der hohe Wert bei den über 35-Jährigen durch Zugewanderte zustande kommt, die bereits mit einem Hochschulabschluss nach Deutschland eingereist sind. Gestützt wird diese Annahme durch die Analyse der Akademiker-Daten nach Einreisealter: Während nur 9 Prozent der in Deutschland geborenen Migrantinnen und Migranten einen (Fach-) Hochschulabschluss haben, sind dies bei den im Alter von 18 und mehr Jahren Eingereisten immerhin 14 Prozent“ (Deutscher Bundestag 2007: 43). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 26 2.4.2. Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks „Neben den Daten der Mikrozensus-Sonderauswertung wurden im Berichtszeitraum erstmals auch im Rahmen der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Daten zu Studierenden mit Migrationshintergrund vorgelegt. Zu den ´Studierenden mit Migrationshintergrund` werden hier gezählt: Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländerinnen und -inländer), eingebürgerte Studierende sowie Studierende mit doppelter Staatsangehörigkeit . Anders als noch im letzten Bericht der Beauftragten, der lediglich Daten zu den Bildungsinländerinnen und -inländern referieren konnte, sind nun weitergehende Aussagen zur studentischen Migrantenpopulation möglich. Im Wintersemester 2005/2006 lag der Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund an allen Studierenden der deutschen (Fach-) Hochschulen bei 8 Prozent. Von den insgesamt 136 000 Studierenden mit Migrationshintergrund waren 43 Prozent Bildungsinländer/-innen, 46 Prozent Eingebürgerte und 11 Prozent besaßen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Gesamtzahl der Bildungsinländer /- innen (58 748) lag 2005/2006 jedoch deutlich unter der des Wintersemesters 2003/2004 (65 830). Der Frauenanteil unter den Studierenden mit Migrationshintergrund lag 2005/2006 mit 50 Prozent etwas höher als der Anteil der Frauen an allen Studierenden (47 Prozent) und ist bei Bildungsinländerinnen und -inländern (51 Prozent), Eingebürgerten (49 Prozent) und Studierenden mit doppelter Staatsbürgerschaft (49 Prozent) praktisch gleich hoch. Hinsichtlich der Herkunftsländer differieren Bildungsinländer/- innen und Eingebürgerte erheblich. Bei den Bildungsinländern sind türkische Staatsangehörige mit 21 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von kroatischen (10 Prozent), italienischen (8 Prozent), österreichischen (7 Prozent) und polnischen (5 Prozent) Staatsangehörigen. Bei den eingebürgerten Studierenden stammen 29 Prozent aus der Russischen Föderation bzw. einer ehemaligen Sowjetrepublik, 21 Prozent waren polnischer Herkunft und 17 Prozent besaßen vormals die türkische Staatsbürgerschaft. Studierende mit Migrationshintergrund kommen häufiger als die Gesamtheit der Studierenden mit einer Fachhochschulreife an die Hochschule (19 Prozent im Vergleich zu 13 Prozent). Bei den Bildungsinländerinnen und -inländern liegt dieser Anteil sogar bei 26 Prozent. Entsprechend sind Studierende mit Migrationshintergrund auch erheblich häufiger an Fachhochschulen immatrikuliert (34 Prozent gegenüber 28 Prozent aller Studierenden). Auch hier ist die Quote bei den Bildungsinländerinnen und -inländern mit 39 Prozent besonders hoch. Dass offensichtlich auch viele Migrantinnen und Migranten mit Hochschulabschluss ein Fachhochschulstudium wählen, spricht u. a. für geringere Zugangsbarrieren dieses Hochschultyps . Am häufigsten sind Studierende mit Migrationshintergrund in ingenieur-, rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern eingeschrieben. Auffällig ist allerdings ihr mit 6 Prozent geringer Anteil an den Studierenden für das Lehramt (alle Studierenden: 12 Prozent). Angesichts Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 27 des hohen Bedarfs von Lehrenden mit Zuwanderungshintergrund an den allgemein- und berufsbildenden Schulen sollte deshalb vor allem bei der Berufsberatung von Abiturienten und Hochschülern verstärkt für die entsprechenden Studiengänge geworben werden“ (Deutscher Bundestag 2007: 43f). 2.4.3. Daten zur sozialen Herkunft „Die soziale Herkunft der Studierenden mit Migrationshintergrund unterscheidet sich deutlich von der aller Studierenden. Insbesondere die Bildungsinländer/-innen und die Eingebürgerten kommen mit 42 Prozent bzw. 44 Prozent aus Familien mit einem niedrigen sozioökonomischen Status (alle Studierenden: 13 Prozent). Demgegenüber kommen nur 26 Prozent der Studierenden mit Migrationshintergrund gegenüber 38 Prozent aller Studierenden aus einem Elternhaus mit einem hohen sozio-ökonomischen Status. Vor diesem Hintergrund sind die erheblichen Unterschiede zwischen den Vergleichsgruppen bei der Studienfinanzierungwenig überraschend. Studierende mit Migrationshintergrund sind deutlich häufiger auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) und den eigenen Verdienst während des Studiums angewiesen als der Durchschnitt aller Studierenden. Studierende mit Migrationshintergrund finanzieren sich zu 30 Prozent durch eigenen Verdienst (alle Studierenden: 24 Prozent), zu 22 Prozent über BAföG (alle Studierenden: 14 Prozent) und zu 39 Prozent über das Elternhaus (alle Studierenden: 52 Prozent). Im Vergleich zum Durchschnitt der Studierenden macht die finanzielle Unterstützung durch die Eltern bei jungen Menschen aus Zuwandererfamilien einen geringeren Anteil am monatlichen Budget aus. Während der Durchschnitt aller Studierenden gut die Hälfte der monatlichen Einnahmen von den Eltern erhält, liegt der Beitrag der Eltern an den monatlichen Einnahmen der Bildungsinländer/-innen mit 39 Prozent deutlich niedriger. Dies dürfte regelmäßig an der Einkommenssituation in Zuwandererfamilien liegen. Die eigene Erwerbstätigkeit neben dem Studium hat für Studierende mit Migrationshintergrund ebenso wie die Förderung nach dem BAföG eine größere Bedeutung für die Lebensunterhaltssicherung während des Studiums als bei der Gesamtheit der Studierenden. Entsprechend ist die Erwerbstätigenquote von Studierenden mit Migrationshintergrund (67 Prozent ) deutlich höher als die des Durchschnitts aller Studierenden (63 Prozent). 39 Prozent sind laufend parallel zum Studium erwerbstätig (alle Studierenden: 33 Prozent), und 56 Prozent geben an, auf diesen Verdienst zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen zu sein (alle Studierenden: 42 Prozent). Angesichts der deutlich schwierigeren finanziellen Situation von Studierenden mit Migrationshintergrund ist nicht auszuschließen, dass die im Berichtszeitraum in einer Reihe von Bundesländern erfolgte Einführung von Studienbeiträgen eine besondere und zusätzliche Belastung für diese Gruppe werden wird. Es wird genau darauf zu achten sein, ob dies bei Studierenden mit Migrationshintergrund, wie generell bei einkommensschwächeren Studierenden, zu längeren Studienzeiten und vermehrten Studienabbrüchen führen wird. Positiv zu vermerken ist in diesem Zusammenhang die von Seiten der Bundesregierung im Rahmen der 22. BAföG-Novelle vorgesehene Ausweitung des Kreises der BAföG-berechtigten Ausländerinnen und Ausländer sowie die allgemeine Anhebung der BAföG-Sätze“ (Deutscher Bundestag 2007: 44). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 28 2.4.4. Hochschulbildung im Nationalen Integrationsplan „Neben den oben erwähnten Themen im Zusammenhang der Internationalisierung von Bildungsmärkten und Wissenschaftsbetrieb hat sich die Arbeitsgruppe ´Wissenschaft – weltoffen` des Nationalen Integrationsplans gezielt auch mit Fragen der Entwicklung der Bildungspotenziale von hier aufgewachsenen jungen Menschen aus Zuwandererfamilien befasst. Mit Blick auf die Tatsache , dass Deutschland mit seinem Akademikeranteil auch künftig weit unter dem OECD-Durchschnitt liegt, heißt es im Bericht der Arbeitsgruppe: ´Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Anteil der jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland ein Studium aufnehmen bzw. eine berufliche Karriere in der Wissenschaft anstreben, deutlich steigt.` Bund und Länder erklären im Integrationsplan ihre Absicht, die Begabungspotenziale junger Menschen aus Zuwandererfamilien gezielter zu fördern und sie stärker als bisher für den Erwerb der Hochschulreife und die Aufnahme eines Studiums zu motivieren. Der Bund wird dieses Ziel insbesondere durch Erweiterung der migrantenspezifischen Fördermöglichkeiten in der Ausbildungs - und Begabtenförderung unterstützen. Im Vorgriff auf die oben erwähnte geplante Novelle der Ausbildungsförderung wurde jungen Ausländerinnen und Ausländern bereits ab Januar 2007 die Möglichkeit eröffnet, sich bei den Begabtenförderwerken zu bewerben. Positiv bewertete die Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang auch das zunehmende Engagement privater Stiftungen in der Förderung begabter Studierender mit Migrationshintergrund. Plädiert wird zudem für den gezielten Ausbau studienbegleitender Förderangebote. Genannt werden hier insbesondere eine zielgruppenspezifische Studienberatung und -begleitung, die Einrichtung von Kontakt- und Servicebüros an den Hochschulen, Paten- bzw. Tandemmodelle, in denen erfahrene Studierende mit Migrationshintergrund individuelle Beratung und Begleitung anbieten, sowie migrantenspezifische Coaching-und Laufbahnberatungsprogramme. Wie in anderen Bildungsbereichen werden auch an den Hochschulen begleitende – insbesondere wissenschaftssprachliche – Sprachkurse in Deutsch und ergänzend auch in den wichtigsten Herkunftssprachen für erforderlich gehalten. Zudem sind aus Sicht der Arbeitsgruppe auch an den Hochschulen, in den Studentenwerken und in anderen Wissenschaftseinrichtungen die interkulturellen Kompetenzen des Fachpersonals zu erhöhen. Dies gilt insbesondere auch für die Studiengänge , in denen die spezifischen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen von Studierenden mit Migrationshintergrund mit Blick auf die spätere Berufspraxis von besonderer Bedeutung sind, so z. B. Lehramts- und sozialpädagogische Studiengänge sowie Studiengänge, die auf Berufsfelder der bürgernahen öffentlichen Dienstleistungen oder im internationalen Bereich vorbereiten “ (Deutscher Bundestag 2007: 45). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 29 3. Zehnter Bericht der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration : Beobachtungszeitraum Juni 2012 bis Mai 20141 3.1. Beteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund im Alter unter drei Jahren an Angeboten frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung „Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat die Rechtsgrundlage sowohl für die Inanspruchnahme als auch für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr geschaffen. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Regelungen: - Für die Ausbauphase bis zum 13.07.2013 werden rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. - Ab dem 01.08.2013 soll nach Abschluss der Ausbauphase ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden. - Die Kindertagespflege wird deutlich profiliert; 30 % der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden. Neben dem Betreuungsgeld ist der zeitgleich zum 01.08.2013 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr die zweite rechtliche Neuerung im Berichtszeitraum . Abgesehen davon, dass einige Länder bereits zuvor einen Rechtsanspruch abgesichert hatten (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hamburg), wird von der bundeseinheitlichen Regelung ein positiver Effekt auf die Entwicklung der Betreuungsquoten von Kindern mit Migrationshintergrund erwartet – insofern ein bedarfsgerechtes Angebot vor Ort besteht und das Betreuungsgeld dem nicht entgegen wirkt. Vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz hatte die Praxis der Platzvergabe bei gleichzeitig nicht ausreichendem Platzangebot – insbesondere in den alten Bundesländern – die Teilhabe an früher institutioneller 1 Deutscher Bundestag (2014). Zehnter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Drucksache 18/3015. Berlin, 29.10.2014 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 30 Förderung für viele unter dreijährige Kinder mit Migrationshintergrund behindert. Der Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme hat 2011 festgestellt, dass die Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung für das einzelne Kind offenkundig von den jeweiligen länderspezifisch ausgestatteten Angebotsstrukturen abhängig ist. Da die Platzvergabe an die Erwerbstätigkeit beider Elternteile geknüpft und die Nachfrage größer als das Platzangebot war, fiel der Anteil der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund in der Kindertagesbetreuung allein aus diesen Gründen bisher geringer aus“ (Deutscher Bundestag 2014: 54). 3.2. Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung „Die Kindertagesbetreuung hat mittlerweile einen anspruchsvollen Bildungsauftrag zu erfüllen. Die Anforderungen zuvorderst an das pädagogische Personal und an das System insgesamt steigen : Die Kinder sollen auf schulisches Lernen vorbereitet werden und sich gleichzeitig spielerisch in einem ganzheitlichen Sinne im Bezug zu ihrer sozialen und dinglichen Umwelt entwickeln können. Diese Aufgabenfülle und zunehmenden Anforderungen haben zu zahlreichen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung geführt. Es ist allgemein Konsens, dass die Qualität des pädagogischen Angebots darüber bestimmt, in welchem Maße Kinder von den Angeboten der Tagesbetreuung profitieren und wie der teilweise erhöhte Förderbedarf von Kindern und Familien gedeckt werden kann. Um die Qualität der Weiterbildung zu verbessern, starteten das BMBF, die Robert Bosch Stiftung und das Deutsche Jugendinstitut bereits 2009 das Projekt ´Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte WiFF`. WiFF zielt darauf, die Qualität, Transparenz und Durchlässigkeit im frühpädagogischen Qualifizierungssystem zu verbessern. Mit themenspezifischen Wegweisern werden Qualitätskriterien für die Weiterbildung entwickelt und veröffentlicht. Die Initiative greift mit den Wegweisern auch Themen auf, die für die Integrationsförderung relevant sind, wie z. B. inklusive Frühpädagogik im Kontext von Migration, sprachliche Bildung und die Zusammenarbeit mit Eltern. Das BMFSFJ unterstützt mit der ´Offensive Frühe Chancen` die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sorgen . Unter dem Dach der Offensive hat es mehrere Programme gestartet. Im Programm ´Schwerpunkt -Kitas Sprache und Integration` werden von März 2011 bis Dezember 2014 bundesweit 4.000 Kitas in Deutschland mit dem Ziel der Verbesserung sprachlicher Bildung gefördert. Um allen Kindern faire Chancen von Anfang an zu eröffnen, ist das Programm auf die sprachliche Bildung unter dreijähriger Kinder ausgerichtet. Der Fokus liegt dabei auf Kitas, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden. Mit dem Bundesprogramm ´Lernort Praxis` stärkt das BMFSFJ die Qualität von Kindertageseinrichtungen als Ausbildungsinstitution und damit die Ausbildungsqualität der angehenden frühpädagogischen Fachkräfte. Seit August 2013 werden 76 qualifizierte Praxismentorinnen und Praxismentoren in Kindertageseinrichtungen aus sieben Bundesländern für eine Projektlaufzeit von drei Jahren gefördert. Diese unterstützen die Teams in den Betreuungseinrichtungen bei der Praxisanleitung, bieten den angehenden Fachkräften Möglichkeiten der Reflektion und des fachlichen Austauschs und bauen die Kooperation mit den Fach- und Hochschulen aus. Die Erfahrungen aus dem Programm mün- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 31 den in ein kompetenzorientiertes Curriculum, das nachhaltig Qualitätsstandards für die Praxisanleitung setzen soll. Mit dem ´Aktionsprogramm Kindertagespflege` werden Qualität und Ausbau der Kindertagespflege gefördert. Bundesweit wird die Qualifizierung von Tagesmüttern und -vätern nach einheitlichem Mindeststandard gefördert. Ein eigenes Gütesiegel für Bildungsträger soll die Qualität dieser Qualifizierung dahingehend sicherstellen, dass nur Bildungsangebote von Bildungsträgern gefördert werden , die über das Gütesiegel verfügen. Es werden Weiterbildungszuschüsse für Tagespflegepersonen gewährt, die tätigkeitsbegleitend einen pädagogischen Berufsabschluss erwerben wollen. Zudem fördert das Programm mit Lohnkostenzuschüssen die Festanstellung von Tagespflegepersonen und stellt darüber hinaus eine ´Online-Beratung` als Serviceangebot für Tagespflegepersonen , Eltern, Jugendämter und Träger zur Verfügung. Mit dem gemeinsamen Serviceprogramm ´Anschwung für frühe Chancen` unterstützen das BMFSFJ und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Akteure in Kommunen, Städten und Gemeinden, die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ausbauen und qualitativ verbessern wollen. 600 lokale Initiativen für frühkindliche Entwicklung sollen bis 2014 auf den Weg gebracht und begleitet werden; bis April 2014 konnten 508 Initiativen bundesweit realisiert werden“ (Deutscher Bundestag 2014: 57f.). 3.3. Schulische Bildung, non-formale und informelle Bildung „Nach den Daten der Schulstatistik 2012/13 besucht ein überwiegender Teil der ausländischen Schülerinnen und Schüler die Hauptschule (27,5 %) und nur ein Viertel schafft den Übergang an ein Gymnasium (24,5 %). Von allen deutschen Schülerinnen und Schülern besuchen nur 10,6 % eine Hauptschule und knapp die Hälfte ein Gymnasium (48,9 %). Die Anteile an den jeweiligen Schülergruppen, die eine Realschule besuchen, sind bei Ausländerinnen und Ausländern mit 20,2 % und bei Deutschen mit 21,3 % dagegen annähernd gleich. Bei den Gesamtschulen liegt der Anteil an ausländischen Schülerinnen und Schülern mit 18,2 % höher als bei den Deutschen mit 12,5 %. Auffällig ist zudem, dass nahezu jede zehnte Ausländerin bzw. jeder zehnte Ausländer (9,7 %) eine Förderschule besucht; bei den deutschen Schülerinnen und Schülern liegt der Anteil bei 6,7 %. Auch ein Blick auf die Gesamtübersicht der Schulstatistik für das Schuljahr 2012/13 zeigt, dass ausländische Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen (18,5 %) und Förderschulen (11,2 %) gemessen an allen Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schulart überrepräsentiert sind.192 Dagegen ist ihr Anteil an der Schülerschaft an Gymnasien mit 3,9 % sehr gering. Dieses Bild der Verteilung nach Schularten hat sich hinsichtlich der Anteile von deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern an Gymnasien einerseits, sowie Haupt- und Förderschulen andererseits nicht wesentlich verändert. Die Autoren des Bildungsberichts ´Bildung in Deutschland 2012` weisen darauf hin, dass mit den bisher vorgenommenen strukturellen Veränderungen im Schulsystem zwischen 2000 und 2009 noch keine Verringerung des Einflusses der sozialen Herkunft auf den Schulbesuch erreicht werden konnte und dass dies insbesondere für die ausländischen Jugendlichen gelte.193 Die vorangegangenen Lageberichte der Beauftragten hatten ebenfalls durchgängig auf die fortbestehenden Ungleichheiten beim Schulbesuch hingewiesen“ (Deutscher Bundestag 2014: 61). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 32 3.4. Niveau der Schulabschlüsse Tabelle 8: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 33 Im Jahr 2012 verließen 11,6 % der Ausländerinnen und Ausländer die Schule ohne Hauptschulabschluss , unter den deutschen Schülerinnen und Schülern betrug der Anteil nur 5,4 %. Beim Erreichen der allgemeinen Hochschulreife verhält es sich umgekehrt. Hier haben 44,3 % der deutschen Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erlangt, während dies unter den ausländischen Schulabsolventinnen und –absolventen nur 16,2 % schafften. Die Anteile beim Erreichen eines Mittleren Abschlusses weisen die größte Annäherung auf: bei den deutschen Schülerinnen und Schülern sind es 55,2 % und bei den ausländischen Jugendlichen 49,6 %. Den Hauptschulabschluss haben mit 40,4 % etwa doppelt so viele ausländische Absolventinnen und Absolventen wie deutsche mit 22,0 %. So zeigt sich wie in den vorangegangenen Lageberichten weiterhin eine erhebliche Diskrepanz in den Bildungserfolgen, die angesichts der Daten zur Verteilung nach Schularten nicht überrascht“ (Deutscher Bundestag 2014: 62). „Die Daten des Mikrozensus zu den Schulabschlüssen junger Menschen im Alter zwischen 15 bis unter 20 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund bestätigen die Trends für ausländische Jugendliche in der Schulstatistik. Zum einen sinkt auch hier zwischen 2008 und 2012 bei den Personen mit Migrationshintergrund der Anteil derjenigen ohne Abschluss. Zum anderen nehmen von 2005 bis 2012 die Anteile der Personen mit Hauptschulabschluss ab. Gleichzeitig haben mehr Personen mit Migrationshintergrund einen mittleren bzw. höheren Abschluss (Fachhochschulreife, Abitur) erreicht. Diese positive Entwicklung hin zu höher qualifizierenden Abschlüssen wird dadurch überschattet, dass es zwar über die Jahre geringere, aber dennoch große Unterschiede zwischen den Abschlussarten in beiden Gruppen gibt. Insofern sind weiterhin Maßnahmen und strukturelle Veränderungen vorzunehmen , um gleiche Voraussetzungen für annähernd gleiche Bildungsniveaus zu erreichen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 34 Es bleibt die Aufgabe aller am Bildungssystem beteiligten Akteure, den im OECD-Ländervergleich in Deutschland festgestellten nach wie vor starken Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer bzw. ethnischer Herkunft zu durchbrechen“ (Deutscher Bundestag 2014: 64). 3.5. Non-formale und informelle Bildung „Viele Bildungskonzepte ermöglichen Kindern und Jugendlichen erweiterte Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten durch die Öffnung der Schulen und Bildungseinrichtungen in den Stadtteilen oder die Kooperation mit Eltern und außerschulischen Partnern wie z. B. Vereinen und Unternehmen. Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, die im Fachunterricht nicht gefördert werden bzw. nicht zur Geltung kommen, können auf diese Weise in außerschulischen Bildungszusammenhängen zum Tragen kommen. Das Modell ´Ein Quadratkilometer Bildung` steht als ein Beispiel dafür, wie lokale Bündnisse für Bildung aufgebaut, Förderlücken in den Bildungseinrichtungen vor Ort identifiziert und geschlossen sowie eine neue Bildungsqualität entwickelt werden können. Die sog. Lern- und Entwicklungsplattformen für Personen und Institutionen im ´Quadratkilometer Bildung` sind mittlerweile überregional an mehreren Standorten, z. B. in Berlin-Moabit, Berlin-Neukölln, Wuppertal, Herten und Mannheim in einem Bündnis von Landesverwaltungen, Kommunen und Stiftungen entstanden. Für junge Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, auch Kinder und Jugendliche erreicht, die solche Angebote außerhalb von Schule gewöhnlich nicht nutzen. In den Jahren 2003 bis 2009 förderte die Bundesregierung den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen in allen 16 Ländern mit dem Investitionsprogramm ´Zukunft Bildung und Betreuung`. Für eine qualitative Weiterentwicklung dieser Schulform fördert das BMBF bis 2014 das Begleitprogramm ´Ideen für mehr! Ganztägig lernen` sowie die Begleitforschung ´Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen - StEG` von 2012 bis 2015. Einen weiteren Schwerpunkt bildungspolitischer Reformen bildet die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Der Forschungsschwerpunkt ´Professionalisierung des pädagogischen Personals ` im BMBF-Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung zeigte, dass die Kompetenz und das Handeln der pädagogischen Fachkräfte entscheidend für Lehr- und Lernprozesse sind und unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler haben. Hieran anschließend haben Bund und Länder im Jahr 2013 eine Vereinbarung über ein gemeinsames Programm ´Qualitätsoffensive Lehrerbildung` beschlossen. Es hat eine Laufzeit bis Ende 2023. Neben anderen Zielen soll mit dieser Qualitätsoffensive die Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion fortentwickelt werden. Es ist vereinbart, eine praxisorientierte Ausbildung von Lehrkräften zu fördern, die die Schulwirklichkeit stärker berücksichtigt. Im Bildungssystem sind für Integrationsprozesse neben den handelnden Personen auch die im Unterricht eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien von Bedeutung. Eine Studie der Beauftragten zur Darstellung kultureller und ethnischer Vielfalt in Schulbüchern soll Verlage sensibilisieren und dazu beitragen, Lehr- und Lernmaterialien weiterzuentwickeln und zu verbessern. Aus Sicht der Beauftragten sollen Schulbücher eine notwendige Auseinandersetzung über Zugehörigkeit, Anerkennung und Teilhabe anregen sowie zu einem reflektierten und offenen Umgang mit migrationsbedingter Vielfalt beitragen können. Mit den Fragen gerechterer Zugänge zu Bildung und Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 35 gleicher Aufstiegschancen befasst sich seit 2011 der Forschungsschwerpunkt ´Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Sozialer Wandel und Strategien der Förderung`, den das BMBF im Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung finanziert. Die insgesamt 41 Projekte dieses Forschungsvorhabens zielen darauf, fundierte Erkenntnisse über Bildungsprozesse und ihre Rahmenbedingungen zu generieren und diese für Entscheidungen und Reformen im Bildungssystem zur Verfügung zu stellen. Es werden Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Wirkungsweise von Maßnahmen zur Verringerung von Bildungsungleichheit erwartet . Über die institutionellen Bildungsprozesse hinaus wird auch das non-formale und informelle Lernen mit seinen Funktionen und Wirkungen in den Blick genommen. Die Ergebnisse sollen in die Entwicklung von Förderstrategien für die pädagogische Praxis einfließen und für die Ausund Fortbildung des Fachpersonals in Bildungsinstitutionen nutzbar gemacht werden. Um Informationen über Bildungsverläufe von der frühen Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter zu generieren und auszuwerten, fördert das BMBF seit 2009 das Nationale Bildungspanel (National Educational Panel Study – NEPS) innerhalb seines Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung. NEPS ist die bisher größte breit angelegte empirische Längsschnittuntersuchung zu Bildungsprozessen und Kompetenzentwicklung in Deutschland mit insgesamt rund 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Bundesländer unterstützen das Nationale Bildungspanel über die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK). Die gemeinsame Forschungsförderung wurde mittlerweile verstetigt. Ziel der NEPS-Studie ist die Erhebung von Längsschnittdaten zu Kompetenzentwicklung, Bildungsprozessen und Bildungsentscheidungen sowie Bildungsrenditen in formalen, nicht-formalen und informellen Kontexten über den gesamten Lebensverlauf. Dabei berücksichtigt NEPS bei der Erhebung über alle Bildungsetappen hinweg das Merkmal Migrationshintergrund“ (Deutscher Bundestag 2014:67f.). „Neben den staatlichen Akteuren liefern nicht zuletzt auch Stiftungen und Migrantenorganisationen wichtige Beiträge für notwendige Verbesserungen im Bildungssystem. Schwerpunkte sind insbesondere eine bessere Information von Eltern über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem , verbindlichere und engere Elternbeteiligung sowie verstärkte Elternarbeit im Bildungsprozess . Stiftungen geben Impulse für die Bildungsforschung und fördern Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende mit Migrationshintergrund über verschiedene Stipendien- und Talentförderprogramme . Investitionen in integrationsrelevante Maßnahmen und Innovationen im Bildungssystem sind angesichts einer immer stärker wachsenden kulturellen Vielfalt in den Klassenzimmern auch zukünftig dringend geboten. Geringere Bildungserfolge führen häufiger zu verzögerten Schullaufbahnen und entsprechend geringeren Ausbildungschancen und -beteiligung. Solche mangelnden Zukunftsperspektiven sind nicht allein für die jungen Menschen untragbar. Sie bedrohen auch die künftige Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Hinsichtlich der Integrationseffekte im Bildungssystem ist zu berücksichtigen, dass sich bildungspolitische Anstrengungen und Reformen in aller Regel erst auf mittlere und längere Sicht in den Bildungsdaten niederschlagen. Angesichts der bestehenden Integrationsrückstände, die aufzuholen sind, müssen diese Anstrengungen jedoch mit Nachdruck weiter verfolgt werden“ (Deutscher Bundestag 2014: 68). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 36 3.6. Elternbeteiligung und Elternbildung „Es sind vielfältige Faktoren, die den Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen beeinflussen . Dabei erschöpft sich Bildung bzw. ein Bildungserfolg nicht allein in einer am Notendurchschnitt bemessenen erfolgreichen Schullaufbahn, sondern schließt den Erwerb von umfangreichen Kompetenzen mit ein, die eine individuelle Lebens- und Handlungsfähigkeit über die Schule hinausreichend ermöglichen. Neben den Rahmenbedingungen in Schulen, den Qualifikationen und Haltungen von Lehrkräften und den außerfamiliären Bedingungen für Bildungsprozesse wirken sich nicht zuletzt die elterlichen bzw. familiären Ressourcen maßgeblich aus. Vor diesem Hintergrund gewinnt seit einigen Jahren das integrationspolitische Ziel, Eltern als Partner im Erziehungs- und Bildungssystem zu gewinnen, immer mehr an Gewicht. Entsprechend führte die gestiegene gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit für die Erziehung und Bildung junger Menschen laut 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung in den letzten Jahren zu einem ´Boom an Elternbildungsangeboten`. Der Bericht konstatiert, dass das Spektrum dieser Angebote aufgrund fehlender Daten im Detail nicht darstellbar ist. Es ist auch nicht bekannt, wie viele Eltern welche Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen und wie Eltern mit Migrationshintergrund die Angebote nutzen. Bund, Länder und Kommunen, Freie Träger der Wohlfahrtspflege, Stiftungen und Migrantenorganisationen haben eine große Zahl an Programmen und Initiativen aufgelegt bzw. gestartet, um Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu unterstützen. So finanziert das BMFSFJ seit 2011 das Bundesprogramm ´Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder`. Es zielt darauf ab, Eltern bei den Lern- und Bildungswegen ihrer Kinder im Alltag zu begleiten. 4000 frühpädagogische Fachkräfte aus Kitas, Mehrgenerationenhäusern und anderen Einrichtungen der Familienbildung werden bis Ende 2014 zu Elternbegleiterinnen und -begleitern weiterqualifiziert . Sie sind als Vertrauenspersonen von Familien bei Fragen der frühen Förderung, der Bildungswege und –übergänge und der Kindesentwicklung aktiv. Eltern werden durch ihre Angebote für frühe Bildungsfragen gewonnen. Im Bereich der Eltern- und Familienbildung zur Bildungsbegleitung von Kindern werden lokale Vernetzungsstrukturen erprobt (´Elternbegleitung Plus`). In Ländern und Kommunen existieren darüber hinaus zahlreiche weitere Projekte und Programme in unterschiedlicher Trägerschaft, die an Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Bildungseinrichtungen gekoppelt sind und häufig mehrere Akteure aus Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sowie der Kinder- und Jugendarbeit einbeziehen . Zahlreiche Projekte erfahren eine Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). So weist das Projektjahrbuch 2012 des BAMF zahlreiche Maßnahmen aus, die einen Schwerpunkt bei der Vermittlung von Wissen über das deutsche Schul- und Ausbildungssystem, bei der Förderung der Elternmitwirkung an Schulgremien sowie bei der Qualifizierung und dem Einsatz von Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und Elternpaten haben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Eltern ihre Erziehungsaufgabe eigenständig wahrnehmen und die Entwicklung ihrer Kinder adäquat fördern können“ (Deutscher Bundestag 2014: 68f.). „Die Konzepte, Zielrichtungen und die praktische Ausgestaltung der unterstützenden Angebote für Eltern sind vielfältig. Dazu gehören Elternbildung, -beratung und -anleitung, die Einbindung von Eltern mit Migrationshintergrund als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren oder Lotsinnen und Lotsen sowie die enge Beteiligung der Eltern im Bildungsgeschehen. Beispielsweise ist Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 37 hier das Modell der Stadtteilmütter bzw. Nachbarschaftsmütter zu nennen (z. B. in Berlin, Hamburg , Dortmund), das zunehmend Verbreitung findet. Im Land NRW werden die Programme ´Griffbereit` und ´Rucksack-Kita` der Kommunalen Integrationszentren seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführt, in denen die Themen ´durchgängige sprachliche Bildung` und ´Zusammenarbeit mit Eltern` einen besonderen Stellenwert erhalten. Auch diese Programme sind mittlerweile in vielen Kommunen anderer Bundesländer adaptiert worden. Weitere Beispiele sind die bundesweit vertretenen Programme ´Opstapje` für Eltern mit Kindern unter drei Jahren, ´HIPPY Kids 3` für Eltern mit dreijährigen Kindern und ´HIPPY` für Eltern mit Kindern zwischen vier und sieben Jahren. Gemeinhin verfolgen alle Programme das Ziel, Eltern so früh wie möglich als Partner der Erziehung und Bildung einzubinden. Darauf, dass mit dieser Zielstellung auch zahlreiche Migrantenorganisationen seit Jahren Angebote für Eltern entwickelt haben und durchführen, verweist ein Policy Brief des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen (SVR). Mit verschiedenen methodischen Ansätzen werden Eltern in erster Linie über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem informiert, in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, den Bildungsprozess ihrer Kinder aktiv zu begleiten, beraten und angeleitet. Eine Übersicht dieser Projekte und Initiativen ist bislang nicht verfügbar. Das Engagement der Migrantenorganisationen und Elternvereine auf lokaler Ebene ist groß und breit gefächert. Auf Bundes- und Länderebene sind überdies Strukturen entstanden , die eine Vernetzung der Akteure zum Zwecke der Interessenvertretung sowie den Erfahrungs - und Wissenstransfer ermöglichen. Exemplarisch werden hier für die Landesebene das ´Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e. V.` und das ´MigrantenElternNetzwerk` in Niedersachsen (MEN) genannt. Als Dachverband auf Bundesebene fungieren beispielsweise die Föderation türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. (FÖTED), der Bund der spanischen Elternvereine e. V. und der Bundesverband russischsprachiger Eltern e. V. (BVRE). Obgleich die Organisationen mit ihren Eltern-Projekten wertvolle Hilfe und Unterstützung anbieten, steht das Engagement seit Jahren vor Herausforderungen. Diese beruhen vor allem darauf, dass Migrantenorganisationen zur Professionalisierung der Arbeit, zur Organisation der vielfach ehrenamtlich tätigen Personen und zum Aufbau struktureller Rahmenbedingungen in den meisten Fällen eine langfristige finanzielle Absicherung fehlt. Um hier teilweise Abhilfe zu schaffen, wurde 2013 durch das BAMF eine Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene gestartet. Allerdings ist auch diese Förderung zeitlich befristet und i. d. R. erhalten Migrantenorganisationen nur in Einzelfällen eine dauerhafte Finanzierung über das Land oder die Kommune“ (Deutscher Bundestag 2014: 70f.). „Grundlegend sind im Bereich der schulischen Bildung für die Mitwirkung der Elternschaft und die Einrichtung von Elternvertretungen rechtliche Rahmenbedingungen maßgebend. In den Schulgesetzen der Länder sind die Aufgaben und Mitwirkungsrechte von Eltern uneinheitlich geregelt. Einige Schulgesetze sehen explizit vor, das Eltern mit Migrationshintergrund ihrer Zahl entsprechend angemessen in den Elterngremien vertreten sind. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule bzw. Lehrkräften muss den Erziehungsvorrang der Eltern und den öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen berücksichtigen. Mittels Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen regeln die Schulgesetze die gegenseitige Information , die Beratung der Eltern in Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtsfragen, die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich weiterführender Schulen sowie die gemeinsame Verständigung von Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auf Erziehungsziele und - grundsätze. Für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern mit Migrationshintergrund ist die Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 38 Verständigung über einen gemeinsam getragenen Konsens zu den jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereichen notwendig. Hierzu wurde bereits 2008 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) und von Vertretern der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund eine erste gemeinsame Erklärung ´Integration als Chance - gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit ` verabschiedet. In 2013 haben die KMK und Migrantenorganisationen in einer Folgeerklärung das Ziel bekräftigt, durch intensivierte Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Schulen und Eltern die Bildungschancen aller Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Die Länder verpflichten sich mit dieser Erklärung, die Schulen unter Beteiligung der Migrantenorganisationen darin zu unterstützen, Konzepte einer interkulturellen Elternbeteiligung zu entwickeln und umzusetzen. Aus Sicht der Beauftragten ist es zu begrüßen, dass die vereinbarten Ziele und Maßnahmen von den Beteiligten nach zwei Jahren überprüft werden sollen“ (Deutscher Bundestag 2014: 71). 3.7. Berufliche Bildung 3.7.1. Ausgangssituation „Trotz positiver Entwicklungen ist eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt für Jugendliche mit Migrationshintergrund noch nicht erreicht. … Für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind im Bereich der schulischen Bildung insgesamt Fortschritte zu verzeichnen. Bessere schulische Abschlüsse bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund führen allerdings noch nicht zu einer besseren Beteiligung am Ausbildungsmarkt. Ihnen gelingt der Übergang in eine betriebliche Ausbildung im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund nach wie vor seltener und mit erheblicher Verzögerung. Der Unterschied in einzelnen Bereichen der beruflichen Bildung hat sich verringert. So wurde bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Erhöhung der Einmündungsquote in eine betriebliche Ausbildung sowie die Verringerung ihres Anteils an den so genannten Altbewerbern erreicht. Nach wie vor besitzen junge Erwachsene mit Migrationshintergrund aber doppelt so häufig keinen beruflichen Abschluss wie jene ohne Migrationshintergrund. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein arbeitsmarktpolitisches Problem. Mangelnde berufliche Qualifikation führt zu weitreichenden Folgeproblemen niedrigqualifizierter Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und des damit einhergehenden Fehlens gesellschaftlicher Teilhabe. Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Beteiligung an Bildung und Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Jeder dadurch vermiedene Schul- und Ausbildungsabbruch erspart ein Vielfaches an gesellschaftlichen Folgekosten . Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2013 immerhin noch 257.626 Jugendliche in Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet und brauchen den Anschluss an eine Ausbildung “ (Deutscher Bundestag 2014: 71f). 3.7.2. Übergang Schule – Beruf „In der Berufswahl und in Bewerbungsprozessen verhalten sich Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund im Wesentlichen gleich. Die jüngste BA/BIBB-Bewerberbefragung 2012 bestätigt Ergebnisse früherer Studien, nach denen Jugendliche mit Migrationshintergrund bei Einstellungsentscheidungen mit Vorbehalten konfrontiert werden, die ihre Chancen auf einen Ausbil- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 39 dungsplatz erheblich verringern. Ihre geringere Ausbildungsbeteiligung kann daher nicht ausschließlich mit Faktoren wie Schulabschluss, Wohnort oder Elternhaus erklärt werden“ (Deutscher Bundestag 2014: 72f.). „Laut BA/BIBB-Bewerberbefragung belegen die Einmündungsquoten in eine duale Ausbildung, dass die Bewerbungsanstrengungen unterschiedlich fruchten. Von den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund sind bis zum Ende der Nachvermittlungsphase Anfang 2013 44 % erfolgreich in eine betriebliche Ausbildung eingemündet. Bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund waren es dagegen nur 29 % (osteuropäischer 31 %, südeuropäischer 31 %, türkischer und arabischer Herkunft 25 %). Die BA/BIBB-Bewerberbefragung verdeutlicht, dass die Einmündung in Ausbildung bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund insgesamt schlechter verläuft. Dabei gelingt es Jugendlichen türkischer und arabischer Herkunft am seltensten (25 %), eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Während die Chancen auf einen Ausbildungsplatz von Jugendlichen türkischer oder arabischer Herkunft mit (Fach-)Hochschulreife bei 24 % liegen, sind die Chancen der Schüler osteuropäischer Herkunft mit 38 % und südeuropäischer Herkunft mit 46 % weit besser. Jugendliche türkischer oder arabischer Herkunft mit einer (Fach-)Hochschulreife weisen sogar eine niedrigere Einmündungsquote auf als Jugendliche derselben Herkunftsgruppe mit einem mittlerem Schulabschluss (29 %). Die positive Wirkung des Faktors ´besserer Bildungsabschluss` kann also bei einer bestimmten Herkunft seine positive Wirkung einbüßen. Der deutlich schwierigere Zugang zu betrieblicher Ausbildung erklärt den überproportionalen Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im sogenannten Übergangssystem. Der Vergleich der Anteile deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler an verschiedenen beruflichen Schulen im Übergangsbereich unterstreicht dies. Nach der Integrierten Ausbildungsberichterstattung, die das Merkmal Staatsangehörigkeit erfasst, lag der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen, die 2012 eine Maßnahme im Übergangsbereich aufgenommen haben bei 17,2 %. Mit einem Anteil von 25,6 % sind sie am stärksten im Berufsvorbereitungsjahr einschließlich einjähriger Berufseinstiegsklassen vertreten. Überproportional hoch sind ihre Anteile an Berufsschulen für erwerbstätige bzw. erwerbslose Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag (18,9 %) sowie an Berufsfachschulen, die eine anrechenbare berufliche Grundbildung vermitteln (18,8 %).255 Bei einem Gesamtanteil von 8,1 % an allen Schülerinnen und Schülern der beruflichen Schulen waren ausländische Jugendliche im Schuljahr 2012/2013 somit am Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr überproportional vertreten“ (Deutscher Bundestag 2014: 74ff.). 3.8. Handlungsschwerpunkte „Staat und Zivilgesellschaft haben im Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) Handlungsschwerpunkte gebündelt, die gleiche Teilhabechancen im System der beruflichen Bildung für Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund gewährleisten sollen. Der 9. Lagebericht liefert eine umfangreiche Übersicht zu diesen Schwerpunkten und die damit verbundenen Teilziele und Instrumente für gleichberechtigte Teilhabe an beruflicher Bildung. Des Weiteren wird mit Blick auf Bildungs- und arbeitsmarktpolitische Angebote in Deutschland auf den Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie des BMAS verwiesen . Die demografische Entwicklung führt zu einer veränderten Situation auf dem Ausbildungsmarkt . In einzelnen Branchen und Regionen besteht bereits heute ein Bewerbermangel. Gleichzeitig gibt es nach wie vor eine erhebliche Zahl von Ausbildungssuchenden, denen der Übergang von der Schule in Ausbildung nicht sofort gelingt. Dies betrifft in hohem Maße auch Jugendliche mit Migrationshintergrund. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 40 Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von jungen Menschen mit Migrationshintergrund im Ausbildungssystem setzt die Bundesregierung zudem als Querschnittsaufgabe in einer Reihe von Maßnahmen und Programmen um. Sie wurden im ´Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs` im Jahr 2010 mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und der Kultusministerkonferenz abgestimmt und im Berichtszeitraum umgesetzt. Die Beauftragte und die Kultusministerkonferenz sind seit 2010 Vollmitglieder im Pakt. Die Beauftragte konnte in den Gesprächen zur Verlängerung des Ausbildungspaktes von Oktober 2010 bis 2014 die Paktpartner für die Schwerpunktsetzung auf besserer Berufsbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gewinnen und dazu eigene Beiträge leisten. Die Partner des Ausbildungspaktes haben zugesagt, sich für die durchgängige Erfassung des Merkmals ´Migrationshintergrund` in der Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik einzusetzen . Mittlerweile erhebt die Bundesagentur für Arbeit den ´Migrationshintergrund` in der Arbeitsmarktstatistik. Um alle Potenziale zu erschließen, wollen die Paktpartner die Ausbildungsreife der Abgängerinnen und Abgänger von Haupt- und Realschulen verbessern, schwächere Jugendliche intensiver fördern und die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund erhöhen. Von besonderer Bedeutung ist hierfür das abgestimmte Zusammenwirken aller verantwortlichen Akteure an der Schnittstelle Schule – Ausbildung. Hierzu zählen u. a. allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Kammern und Unternehmen. In der amtlichen Statistik liegt für die berufliche Bildung eine Reihe von Indikatoren vor, die in der integrierten Ausbildungsberichterstattung zusammengeführt werden. Die Beauftragte weist auf die Notwendigkeit hin, darin eine durchgängige Erfassung des Merkmals Migrationshintergrund zu erreichen, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der ius-soli-Regelung auf die amtliche Statistik. Entlang der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder für die berufliche Bildung haben sich auch die Länder ihrer Verantwortung gestellt und sind dabei, die Datenlage für den Übergang Schule – Beruf neu zu gestalten“ (Deutscher Bundestag 2014: 80). 3.8.1. Gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu beruflicher Ausbildung verbessern „Gute institutionelle Bedingungen tragen neben den individuellen Voraussetzungen und Ressourcen der Jugendlichen in erheblichem Maße dazu bei, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung gelingt. Sie bilden daher einen wesentlichen Ansatzpunkt für Verbesserungen. Dementsprechend sollten die Wirtschaftsverbände bei den Betrieben verstärkt für die Ausbildung Jugendlicher mit Migrationshintergrund werben und Unternehmensinitiativen wie die ´Charta der Vielfalt` gemeinsam mit der Beauftragten verbreiten. Ebenso gezielt sollten sie Jugendliche mit Migrationshintergrund über Ausbildungsmöglichkeiten und -voraussetzungen informieren. Die Bundesagentur für Arbeit spricht hierfür Menschen mit Migrationshintergrund gezielt über sogenannte JOBAKTIV- Börsen an. Die Beauftragte hat im Rahmen ihrer Aktivitäten im Ausbildungspakt jährlich regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Sie dienten der Verbreitung guter Praxis integrationsfördernder Beratung und Vermittlung der Akteure am Übergang Schule – Beruf, sie stärkten Elternarbeit und haben Multiplikatoren, darunter Migrantenorganisationen, verstärkt eingebunden. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 41 Mit dem Modellversuch-Förderschwerpunkt ´Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung` wollte das BMBF kleineren und mittleren Unternehmen Instrumente an die Hand geben, um das Potenzial an Auszubildenden besser zu nutzen. Dabei wurde die Heterogenität der Jugendlichen als Herausforderung und Chance begriffen, Fördermaßnahmen wie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und externes Ausbildungsmanagement wurden genutzt, an die regionalen betrieblichen Bedürfnisse angepasst und ergänzt. Daraus entstanden übertragbare Konzepte, die dauerhaft in der Praxis umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Modellversuchsförderschwerpunkts wurden im Mai 2014 präsentiert. Zur Steigerung der Ausbildungsbeteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund hat die Bundesregierung u. a. Foren mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Ausbildungsstrukturprogramms ´JOBSTARTER` durchgeführt. Weiterhin setzte der Bund mit KAUSA – der Koordinierungsstelle Ausbildung bei Selbständigen mit Migrationshintergrund – im JOBSTARTER- Programm und mit der Initiative ´Aktiv für Ausbildung` einen Schwerpunkt darauf, Unternehmen , deren Inhaberinnen und Inhaber einen Migrationshintergrund haben, für die Ausbildung zu gewinnen. Der Arbeitsbereich von KAUSA wurde erweitert und richtet sich nun sowohl an Unternehmen als auch an Jugendliche mit Migrationshintergrund, um diese für eine Berufsausbildung zu gewinnen. Eltern sind wesentliche Ratgeber bei der Berufswahlentscheidung ihrer Kinder. Deshalb sind zahlreiche Akteure dabei, die interkulturelle Elternkooperation in der Berufsorientierung zu stärken und zu diesem Zweck enger mit Migrantenorganisationen zusammenzuarbeiten. Die Beauftragte hat hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt, unter anderem durch die bereits erwähnten Konferenzen im Rahmen des Ausbildungspaktes. Autoren einschlägiger BIBB-Studien kommen zu dem Schluss, dass ausbildungsreife, marktbenachteiligte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Migrationsintergrund durch Maßnahmen im Übergangssystem ihre Chancen auf eine Ausbildung nur unterproportional steigern können. Sie folgern daher: Jeder Schulabgängerin und jedem Schulabgänger sollte bei Ausbildungsreife und Interesse an einer Berufsausbildung im Anschluss an die allgemeinbildende Schulzeit ein vollqualifizierender Ausbildungsplatz angeboten werden – betrieblich bzw., wenn nicht ausreichend vorhanden, außerbetrieblich in betriebsnaher Variante. Jugendliche brauchen Perspektiven und Sicherheit für ihre berufliche Zukunft. Die Beauftragte unterstützt im Rahmen der Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes zu einer ´Allianz für Aus- und Weiterbildung` die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umsetzung der Ausbildungsgarantie . Jeder ausbildungsinteressierte junge Mensch soll möglichst früh zu einem Berufsabschluss geführt werden. Vorrang hat dabei die betriebliche Ausbildung. Der Fokus ist dabei auch auf junge Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet“ (Deutscher Bundestag 2014: 80f.). 3.8.2. Übergänge im Ausbildungssystem effizienter gestalten und Anschlüsse sichern „Es gibt eine Vielzahl an Fördermaßnahmen für Jugendliche mit schwachen schulischen Leistungen , zu denen Jugendliche mit Migrationshintergrund aufgrund der im Bildungskapitel beschriebenen Benachteiligungen überproportional zählen. Um wirksam zu sein, müssen die Angebote auch auf sozial Benachteiligte mit Migrationshintergrund zugeschnitten sein und sie entsprechend erreichen. Das BMBF hat als Handlungsschwerpunkt im Nationalen Ausbildungspakt gemeinsam mit den Ländern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum 2010 bis 2014 die Initiative ´Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss` gestartet. Die Ziele der Initiative sind die präventive und ganzheitliche Sicherung des Bildungserfolgs junger Menschen und die sukzessive Schaffung einer strukturierten und kohärenten Förderpolitik von Bund und Ländern im Übergangsbereich. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 42 Die Initiative umfasst frühzeitige Potenzialanalysen bereits in der Schule, eine praxisorientierte Berufsorientierung und eine ganzheitliche Förderung und individuelle Begleitung ab der 7. Klasse bis zum Ausbildungsabschluss. Zur Erreichung der Ziele hat das BMBF verschiedene Programme und Aktivitäten im Übergang von der Schule in die duale Berufsausbildung in der Initiative verzahnt. Hierzu zählen insbesondere das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP), das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER und JOBSTARTER CONNECT sowie das mittlerweile abgeschlossene Programm Perspektive Berufsabschluss. Die Initiative wird flankiert durch die ehrenamtliche Begleitung von Jugendlichen, die im Rahmen der Initiative ´Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen` (VerA) stattfindet. Über das Bildungsketten-Programm und die Förderung der Bundesagentur für Arbeit wurden zu Beginn des Jahres 2013 16.584 Jugendliche von Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern am Übergang von der Schule in eine Ausbildung unterstützt. Die Berufseinstiegsbegleitung hat sich als ein wichtiges Instrument für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung oder Beschäftigung erwiesen. Erste Analysen weisen darauf hin, dass insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund davon profitieren. Die Maßnahme wurde mit der Instrumentenreform im Arbeitsförderungsrecht dauerhaft eingeführt (§ 48 SGB III) und kann künftig an allen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. Bedingung ist, dass sich Dritte, in erster Linie die Länder, an der Finanzierung beteiligen. Die Beauftragte unterstützt die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, die Chancen der assistierten Ausbildung zu nutzen sowie Berufseinstiegsbegleitung am Übergang zur Ausbildung auszubauen und angesichts der guten Erfahrungen an allgemeinbildenden Schulen das Angebot auch für Jugendliche an berufsbildenden Schulen des Übergangssystems bereit zu stellen. Besonders Jugendliche mit schlechteren Startchancen und fehlender familiärer Unterstützung würden von diesem Ansatz profitieren. Um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, werden im Rahmen der Bildungsketten während der Ausbildung weitere ehrenamtliche Praktiker mit Berufserfahrung zur Betreuung eingesetzt. Über die Bundesagentur für Arbeit stehen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Dazu gehören ausbildungsbegleitende Hilfen sowie organisatorische Unterstützung. Die Initiative ´Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen VerA` des BMBF und der Kammern dient ebenfalls dem Ziel, den Ausbildungserfolg von Jugendlichen zu erhöhen. Das Förderprogramm ´Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen ` des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt mit ESF-Mitteln die Vermittlung von Jugendlichen, auch mit Migrationshintergrund, in Ausbildungsverhältnisse durch zusätzliche Beraterinnen und Berater in den Kammern. Neben Bund, Ländern und Kommunen bietet insbesondere auch die Wirtschaft Maßnahmen zur besseren Berufsorientierung und zur individuellen Begleitung von Jugendlichen am Übergang Schule-Ausbildung an. Ein erfolgreiches Instrument am Übergang in Ausbildung ist die im Ausbildungspakt entwickelte und mittlerweile gesetzlich verankerte Einstiegsqualifizierung (EQ). Denn mehr als 60 % der EQ-Teilnehmerinnen und - Teilnehmer münden in eine betriebliche Ausbildung. Über EQ lernen Betriebe Jugendliche kennen. Vorbehalte, die bei Einstellungsentscheidungen bestehen können, nehmen durch den persönlichen Kontakt im Rahmen eines einjährigen Praktikums offenbar ab. Seit 2011 ermöglicht ´EQ Plus` speziell für förderungsbedürftige Jugendliche die Kombination von EQ und Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 43 Fördermaßnahmen wie den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Auch unabhängig von EQ ist die regelmäßige Betriebsanbindung bereits während der Schulzeit wichtig, gerade wegen geringerer Chancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund, die nicht nur auf schulische Leistungsunterschiede zurückzuführen sind. Für EQ stellten die Betriebe im Jahr 2013 rund 18.500 Plätze zur Verfügung, davon 5.000 EQ Plus-Plätze speziell für förderungsbedürftige Jugendliche. Rund 14.000 junge Menschen nahmen an einer EQ teil, allerdings blieben 4.900 gemeldete EQ-Plätze im Januar 2014 noch unbesetzt. Die Paktpartner haben daher in der Gemeinsamen Erklärung ´Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in Ausbildung stärken` Maßnahmen zur besseren und gezielteren Nutzung von EQ und EQ Plus vereinbart. Es ist weiterhin erforderlich, die vielfältigen Instrumente und Förderprogramme am Übergang Schule-Beruf effizient zu gestalten, sinnvoll zu verzahnen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln . Ferner müssen kohärente Förderstrategien an den Schnittstellen von Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB III und SGB VIII entwickelt werden. Darauf zielen neben der Initiative ´Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss ` auch Vereinbarungen, die die Partner im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für den Zeitraum 2010 - 2014 getroffen haben. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Kooperation zwischen den Akteuren vor Ort - den Trägern der Arbeitsförderung sowie den Kommunen und den Schulträgern - beim Übergang von der Schule in den Beruf gemeinsam mit den Ländern zu verbessern. Unter dem Dach der ´Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf` werden bereits eine Reihe von Projekten der Zusammenarbeit verfolgt . Gegenwärtig bestehen 147 solcher Arbeitsbündnisse. Sie enthalten auf die jeweiligen regionalen Verhältnisse zugeschnittene Lösungen. Manche dieser Arbeitsbündnisse werden als Jugendberufsagentur , Jugendjobcenter oder unter ähnlichen Bezeichnungen geführt. Mit dem Programm ´Perspektive Berufsabschluss` förderte das BMBF bis Oktober 2013 in 97 Regionen die Etablierung und Stärkung wirksamer Strukturen im Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und in der beruflichen Nachqualifizierung (junger) Erwachsener ohne Berufsabschluss. Zum ´Regionalen Übergangsmanagement` gehörte die Gesamtheit der Institutionen und Angebote , die die Übergänge der Jugendlichen von der Schule in die Ausbildung vorbereiten, begleiten und durchführen. Unter den Ergebnissen der regionalen Projektarbeit sind besonders hervorzuheben , dass eine verbesserte und koordinierte Abstimmung der Entscheidungsträger im Bildungsbereich erreicht wurde. Es wurden Bildungsbeauftragte in Migrantenorganisationen etabliert , die u. a. eine Brückenfunktion zwischen ethnischen Communities und den Einrichtungen der Regelstruktur wahrnehmen. … Die Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN des BMFSFJ zielen auf die soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang Schule - Beruf. Sie richten sich auch an junge Migrantinnen und Migranten, die von anderen Akteuren am Übergang Schule – Beruf nicht mehr erreicht werden. Mit dem Programmteil ´JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region` hat der Bund von Ende 2010 bis Ende 2013 mit 35 Kommunen neue Ansätze für kommunale Gesamtstrategien zur Stärkung der Jugendsozialarbeit erprobt und Anreize für eine stärkere Koordinierung und Vernetzung an den Schnittstellen Schule, SGB II, SGB III und SGB VIII unter Einbeziehung lokaler Unternehmen gesetzt. Im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode 2014 - 2020 wird ein neues Modellprogramm ´JUGEND STÄR- KEN im Quartier` gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgelegt. Dieses verknüpft Angebote individueller sozialpädagogischer Beratung und Begleitung mit Mikroprojekten zur Stärkung junger Menschen, von denen auch das Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 44 Wohnumfeld profitiert. Gleichzeitig werden die Kommunen noch besser darin unterstützt flexibel und passgenau Hilfen für Jugendliche anzubieten, das das Programm Ressourcen in Stadtund Ortsteilen bündelt, in denen sich die Lage für junge Menschen besonders schwierig gestaltet (Gebiete des Programms ´Soziale Stadt` oder andere ´soziale Brennpunkte`). Innerhalb des ebenfalls vom BMFSFJ geförderten Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II stellen die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Bereiche Qualifikation und Weiterbildung wichtige Aspekte im Handlungsschwerpunkt ´Integration und Bildung` dar. Beispielsweise gibt es Patenschaftsprojekte, die die Jugendlichen dabei unterstützen sollen, einen erfolgreichen Schulabschluss und einen gelingenden Übergang in Ausbildung, Beruf oder Studium zu erreichen. Das Erreichen des Ziels von Bund und Ländern, die Zahl der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zum Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt auf 8,5 % zu reduzieren, ist in hohem Maße gekoppelt an die nur langsam sinkende Zahl der Schulabbrecher. Deshalb ist es wichtig, parallel Strategien und Verfahren der ´zweiten Chance` für junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund flächendeckend anzubieten und verstärkt zu nutzen, um sie in einem anerkannten Beruf nachzuqualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben für insgesamt 18 Berufe standardisierte und damit bundeseinheitliche Ausbildungsbausteine bzw. arbeitsmarktfähige Teilqualifikationen entwickelt. Insbesondere Personen mit ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen erhielten in den geförderten Regionen der ´Perspektive Berufsabschluss` des BMBF die Möglichkeit, die Kenntnisse, die ihnen zur Anerkennung des Abschlusses in Deutschland noch fehlen, in Modulen nachzuholen“ (Deutscher Bundestag 2014: 81ff.) 3.9. Hochschulbildung „Mobilität und Wissenstransfer sind wichtige Grundlagen für weltoffene und innovative Hochschulen . Entwicklungen und Erfolge in der Wissenschaft und Forschung sind zunehmend von einer heterogenen Zusammensetzung der Beschäftigten und der Studierendenschaft geprägt. Dies erfordert eine stärkere Orientierung von Hochschulen an Diversity-Konzepten. Entscheidend für die Sichtbarkeit von Heterogenität ist dabei ihre Dokumentation in Daten, anhand derer Trends und Entwicklungen deutlich gemacht werden können. Dem tertiären Bildungsbereich kommt eine entscheidende Schlüsselfunktion beim Zugang zu höheren Berufs- und Führungspositionen und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu“ (Deutscher Bundestag 2014: 84). 3.9.1. Studierende mit Migrationshintergrund: Datenlage „Im Jahr 2012 studierten insgesamt knapp 2,5 Mio. Personen an Hochschulen in Deutschland. Davon waren 282.201 ausländische Studierende – das sind 11,3 % der Studierenden insgesamt. Damit stieg die Zahl der ausländischen Studierenden im Vergleich zum Vorjahr. Zugleich ist auch ein Anstieg an der Gesamtzahl der Studierenden zu beobachten, so dass sich die Relation zwischen Studierenden mit ausländischer und deutscher Staatsangehörigkeit nur geringfügig verändert hat. Auch im Wintersemester 2013 stieg die Zahl der ausländischen Studierenden (301.350) sowie der Studierenden insgesamt (2,6 Mio.) an“ (Deutscher Bundestag 2014: 85). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 45 3.9.2. Sozioökonomische Situation der ausländischen Studierenden „Die sozioökonomische Situation der ausländischen Studierenden, die zu Studienzwecken nach Deutschland kommen, also den Bildungsausländerinnen und -ausländern, stellt sich in Abhängigkeit zu ihrem Herkunftsland sehr unterschiedlich dar. Fast jede/r zweite/r Studierende mit einem Abitur aus dem Ausland kommt aus einem europäischen Land (49 %). In Abhängigkeit zum Pro-Kopf-Einkommen des Herkunftslandes ist die finanzielle Lage dieser Studierenden unterschiedlich gut ausgestattet. Mit 43 % kommen die meisten Bildungsausländerinnen und - ausländer aus einem Herkunftsland mit gehobenem Pro-Kopf-Einkommen. Jede/r Dritte (32 %) stammt aus einem Land mit hohem und jede/r Vierte (25 %) aus einem Land mit eher geringem Pro- Kopf- Einkommen. Dementsprechend fällt die finanzielle Situation dieser Studierenden unterschiedlich aus. Erstmals in der Erfassung der sozioökonomischen Lage der Bildungsausländerinnen und -ausländer konnte festgestellt werden, dass der Unterhalt bei 53 % am häufigsten durch die Eltern finanziert wird. Dies hängt mit der veränderten Zusammensetzung der Studierenden zusammen. In der Erhebung ´Ausländische Studierende in Deutschland 2012` wird festgehalten, dass durch den gestiegenen Anteil der ausländischen Studierenden aus einkommensstarken Herkunftsländern , der eigene Verdienst als häufigste Finanzierungsquelle durch den Unterhalt durch Eltern abgelöst wurde. Der eigene Verdienst als Haupteinnahmequelle, der in den vorherigen Untersuchungen auf Platz eins der Finanzierungsquellen stand, liegt nun mit 52 % knapp hinter der Unterstützung durch die Eltern. Stipendien stellen die dritthäufigste Finanzierungsquelle dar (23 %). Studierenden aus einkommensstarken Herkunftsländern stehen ähnlich hohe Finanzmittel zur Verfügung wie deutschen Studierenden und Bildungsinländerinnen und Bildungsinländern . Hingegen haben Studierende aus Ländern mit geringem Pro-Kopf-Einkommen deutlich niedrigere Einnahmen. Die unterschiedlichen Lebenssituationen spiegeln sich auch bei der Studienabbrecherquote wider. Die Abbrecherquote der Studierenden mit deutscher Staatsangehörigkeit im Bachelorstudium liegt für den Absolventenjahrgang 2012 bei 28 %. Im Diplom- und Magisterstudium an Universitäten haben 27 % das Studium abgebrochen“ (Deutscher Bundestag 2014: 88). 3.9.3. Abbrecherquote „Bei Bildungsinländerinnen und -inländern sowie Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern –liegt die Abbrecherquote mit 41 % im Bachelorstudium ungleich höher. Wie bereits die Studie des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) ´Bildungsinländer` zeigt, ist insbesondere die Vergleichsgruppe der Studierenden, die aus Studienzwecken nach Deutschland kommen, besonders von Sprachproblemen und einem ungenügenden Kontakt zu deutschen Kommilitonen betroffen, so dass der Studienverlauf ungünstig beeinflusst wird. Der geringe Kontakt zu deutschen Kommilitonen wird auch im Bericht über die sozioökonomische Lage der Studierenden aus dem Ausland (Bildungsausländer) betont. Demnach hat etwa zwei Fünftel (41 %) der Befragten (sehr) große Schwierigkeiten, Kontakte zu deutschen Kommilitonen zu knüpfen, sich im Studiensystem zu orientieren (41 %) sowie das Studium und den Lebensunterhalt zu finanzieren (39 %). Seit dem Jahr 2003 werden die Schwierigkeiten in diesen Bereichen wiederholt dargestellt. Hinsichtlich der Studienabbrecherquote ist festzustellen, dass trotz ihrer deutlich schlechteren Situation, die Bildungsausländerinnen und -ausländer von der Umstellung des Studiums auf das Bachelor-System profitieren“ (Ebenda). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 46 3.9.4. Hilfs- und Beratungsangebote „Durch den übersichtlichen Studienaufbau, die klaren Studienvorgaben sowie die stärkere Leitung durchs Studium erzielen sie bessere Quoten als im Diplom- und Magisterstudium. Um den Studienverlauf positiv zu unterstützen, bieten einige Stiftungen Stipendien speziell für Studierende mit Migrationshintergrund an. Hierzu zählen beispielsweise die Stipendienprogramme ´Vodafone Chancen` von der Vodafone Stiftung Deutschland, oder ´Horizonte` von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung sowie das Stipendienprogramm ´Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus` der Heinrich-Böll-Stiftung. Ein weiterer Meilenstein zur Einbindung einer Teilgruppe von Studierenden mit Migrationshintergrund in den tertiären Bildungsbereich stellt die Einrichtung des Avicenna-Studienwerks dar, das ab dem Wintersemester 2014/2015 die Förderung aufnehmen wird. Das neue Begabtenförderungswerk richtet sich speziell an leistungsstarke und engagierte muslimische Studierende und Promovierende. Das Avicenna-Studienwerk ist, so wie alle anderen vom BMBF unterstützten Begabtenförderwerke , bei der Stipendienvergabe an Richtlinien des BMBF gebunden, die sich in der Studierendenförderung am BAföG orientieren. Die Sozialerhebung hebt hervor, dass Angebote wie Studienberatung, Informationen zur Studienfinanzierung sowie studienbegleitende Tutorien , einen hohen Stellenwert bei Studierenden aus dem Ausland haben. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang, die Effekte von Unterstützungsangeboten zu untersuchen“ (Deutscher Bundestag 2014: 88f.). „Die Entwicklung und der Ausbau von Internationalisierungs- und Diversity-Strategien sind mittlerweile wichtige Bestandteile von Hochschulen. Hierzu hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bereits im November 2009 den ´Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen` verabschiedet. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung ausländischer Studierender zu sichern und zu verbessern. Die Unterzeichnung ist freiwillig und beinhaltet eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Ende des Jahrzehnts die Zahl ausländischer Studierende um rund ein Drittel auf 350.000 zu erhöhen . Mehrere Hochschulen haben verschiedene Maßnahmen aufgelegt, um den Bildungserfolg von Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu erhöhen. Hierzu zählen Programme wie ´Cross Cultural Mentoring (CCM)` der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin oder auch ´Migra Mentor` der Freien Universität Berlin und der Humboldt Universität zu Berlin. Ebenso hervorzuheben sind hier die internationalen Schwerpunkte des Deutschen Studentenwerks und das Engagement von Verbänden ausländischer Studierender. Eine vom DAAD vorgelegte Studie zu den wirtschaftlichen Effekten der Mobilität von Studierenden zeigt auf, dass Studierende aus dem Ausland nicht nur einen Kostenfaktor für die Gastländer darstellen. Kurzfristig seien positive Effekte auf die Wirtschaft des Gastlandes zu verzeichnen, ausgelöst durch Unterhaltskosten, Freizeitaktivitäten oder auch Studiengebühren. Mittel- und langfristige Effekte wiederum seien vor allem an den Verbleib von Studierenden aus dem Ausland nach Beendigung des Studiums und dem Eintritt ins Erwerbsleben gebunden. Dem Aufbau Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 47 von internationalen Netzwerken wird ein positiver Effekt hinsichtlich der Stärkung von Wirtschaftsbeziehungen zwischen Ländern zugesprochen. Der Internationalisierung von Hochschulen und des Studiums kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu. Ein Blick auf die Internationalisierungsstrategien von Hochschulen zeigt jedoch auch, dass die Maßnahmen und Ansätze überwiegend auf Studierende aus dem Ausland fokussiert sind. Die Gesamtgruppe der Studierenden mit Migrationshintergrund wird selten als Zielgruppe identifiziert . Zur Ausschöpfung ihres Potenzials und der oftmals herausgestellten geringeren Bildungsbeteiligung ist es umso wichtiger, Studierende mit Migrationshintergrund als Gesamtgruppe stärker zu berücksichtigen“ (Deutscher Bundestag 2014: 90). 4. Aktuelle Maßnahmen des BMBF zur Integration ausländischer Flüchtlinge2 4.1. Erstes Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Deutsch lernen und berufliche Bildung „In den nächsten Jahren investiert das Bundesbildungsministerium rund 130 Millionen Euro zusätzlich für den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und für die Integration in Ausbildung und Beruf. 1. Einstieg Deutsch – Die Lern-App Dabei handelt es sich um ein niedrigschwelliges, auf die Herkunftssprachen von Flüchtlingen angepasstes Angebot, das mit Smartphones genutzt werden kann und zu der Lernplattformwww .ich-will-deutsch-lernen.de hinführt. Kooperationspartner ist der Deutsche Volkshochschulverband . 2. Lernbegleiter qualifizieren Wegen des Mangels an hauptamtlichen Lehrkräften werden hierbei Ehrenamtliche, vor allem auch Zugewanderte mit ausreichenden Sprachkenntnissen, zu Lernbegleitern ausgebildet. In Kooperation von Lernbegleitern und Lehrkräften sollen Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, rasch Grundlagen in Sprachverstehen und Sprechfähigkeit zu erwerben. Kooperationspartner ist auch hier der Deutsche Volkshochschulverband. 3. Lesestart erweitern Um zum Lesen und Vorlesen zu motivieren, werden alle Flüchtlingskinder bis zum Alter von fünf Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen ein speziell konzipiertes Lesestart-Set erhalten. Allen Erstaufnahmeeinrichtungen wird eine Lese- und Medienbox für die pädagogische Arbeit mit den Kindern vor Ort zur Verfügung gestellt. Die ehrenamtlichen Vorlesepaten können professionelle Unterstützung erhalten, um sich auf die Arbeit mit Flüchtlingskindern vorzubereiten. Auch von 2 BMBF (2015a). Erstes Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Deutsch lernen und berufliche Bildung. Berlin, 05.11.2015https://www.bmbf.de/de/alle-massnahmen-im-ueberblick-fluechtlinge-durch-bildung-integrieren- 1817.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 48 dem bereits laufenden Programm "Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen" werdenFlüchtlingskinder profitieren. Kooperationspartner ist die Stiftung Lesen. Kompetenzen ermitteln 1. Anerkennungsgesetz nutzen Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Flüchtlinge bereits erworben haben, ermöglicht eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für bundesrechtlich geregelte Berufe belegen eine steigende Zahl von Anerkennungsverfahren . Viele Flüchtlinge können jedoch wegen Krieg und Flucht die notwendigen Unterlagen nicht mehr vorlegen. Das Anerkennungsgesetz bietet die Möglichkeit, in solchen Fällen zum Beispiel durch Fachgespräche und Arbeitsproben die vorhandenen Kompetenzen festzustellen. Diese Qualifikationsanalysen werden gemeinsam mit den Kammern weiterentwickelt und bundesweit bekannter gemacht. Kooperationspartner sind die Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern . 2. Potenzialanalysen anpassen und ausbauen Jugendlichen und junge Erwachsenen sollen bei der Wahl einer Ausbildung und eines Beruf durch sogenannte Potenzialanalysen unterstützt werden. Sie helfen dabei, die Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten jedes einzelnen Jugendlichen einzuschätzen. Die bisherigen Instrumente werden für Flüchtlinge angepasst und erweitert. Kooperationspartner sind die Länder, das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Wirtschaft . Integration durch Ausbildung 1. Erfolgreiche Instrumente nutzen Frühe Berufsorientierung und Begleitung hin zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in Ausbildung. In Kooperation mit Ländern, Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit werden erfolgreiche Instrumente auch für die Integration von Flüchtlingen genutzt. Kooperationspartner sind auch die Servicestellen "Bildungsketten". 2. KAUSA-Netzwerk ausbauen und Zahl der Servicestellen verdoppeln KAUSA, die Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration, unterstützt sowohl Jugendliche mit Migrationshintergrund, die eine Ausbildung machen wollen, als auch Unternehmer mit ausländischen Wurzeln, die Jugendliche ausbilden wollen. Die Zahl der KAUSA-Stellen wird verdoppelt und das Netzwerk vor allem in Ballungsgebieten ausgebaut. Kooperationspartner sind das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB), Kammern und Bildungswerke. 3. Interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung stärken Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 49 Bei den Ausbildern in den Betrieben und den Berufsschullehrkräften wird mehr interkulturelle Kompetenz erforderlich sein. Dazu soll ein niedrigschwelliges, interkulturelles Training zur Sensibilisierung entwickelt und über die Plattform "qualiboxx" angeboten werden. Kooperationspartner ist das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). 4. Deutsch für den Beruf – die Lern-App Die Lern-Apps dienen zur Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkompetenzen. Dabei werden auch Themen wie Bewerbungen, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz oder Kommunikation mit Kunden und Kollegen aufgegriffen. Kooperationspartner ist der Deutsche Volkshochschulverband. Unterstützung von Kommunen 1. Kommunales Bildungsmanagement stärken Zur Organisation und Koordinierung von Bildungsangeboten für Flüchtlinge werden wir allen rund 400 Kreisen oder kreisfreien Städten mit Beginn 2016 ermöglichen, einen Koordinator zu finanzieren. Voraussetzung ist dabei, dass diese Koordinierungsstelle in ein breiteres Verständnis von Bildungsmanagement vor Ort eingebunden wird. Zugleich werden die Kommunen durch die "Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement" unterstützt, um erfolgreiche kommunale Modelle rasch in die Breite zu tragen. Kooperationspartner sind die Kommunen, Transferagenturen und Stiftungen. 2. "Kultur macht stark" ausbauen Mit den lokalen Bündnissen für Bildung im Programm "Kultur macht stark" werden derzeit 300.000 Kinder und Jugendliche erreicht. Die Programmpartner können ab sofort zusätzliche Angebote für junge Flüchtlinge machen. In den Bildungsbündnissen werden Sprach- und Kulturtechniken vermittelt, die bei der Integration helfen und einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung einer Integrationskultur leisten. Diese Angebote sollen bei Flüchtlingen auch auf die Altersgruppe der jungen Erwachsenen ausgeweitet werden“ (BMBF 2015a). 4.2. Zweites Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Zugang zum Studium3 „Flüchtlinge, die für ein Studium qualifiziert sein könnten, bringen sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse und Kompetenzen mit. Genau zu ermitteln, welche das sind, ob sie zu einem Studium befähigen und wo Unterstützung nötig ist, erleichtert die Integration in reguläre Studienprogramme und trägt zum Studienerfolg bei. Dies geschieht durch eine zielgerichtete Erstberatung und den Einsatz diagnostischer Testverfahren. - Hochschulzulassungsverfahren beschleunigen Flüchtlinge müssen frühzeitig und umfassend beraten werden, damit, sofern erfolgversprechend, möglichst rasch die Zulassungsverfahren für deutsche Hochschulen durchlaufen werden können. 3 BMBF (2015b). Zweites Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Zugang zum Studium. Berlin, 13.11.2015. https://www.bmbf.de/de/das-zweite-massnahmenpaket-im-ueberblick-1981.html Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 50 Daher werden die Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (Uni-Assist e.V.) ausgebaut und festgelegt, in welchen Fällen der Bund für Flüchtlinge die Gebühren übernehmen kann. - Studierfähigkeit ermitteln Mit dem vom BMBF geförderten Test für ausländische Studierende (TestAS) kann die grundsätzliche Studierfähigkeit von Studieninteressenten aus dem Ausland festgestellt werden. Der Test wird nun in weitere Sprachen (zum Beispiel Arabisch, Dari) übersetzt, die anfallenden Testgebühren erstattet, zusätzliche Test-items entwickelt und eine flexible Testabnahme an zentralen deutschen Hochschulstandorten unterstützt. - Fachliche Sprachkompetenz einstufen Ein Großteil der Flüchtlinge wird vor der Aufnahme eines Studiums einen Sprachkurs machen müssen. Zur Feststellung des Leistungsstandes und zur Einstufung in einen vorbereitenden Sprachkurs können die seit Jahren bewährten Sprachtests OnDaF (Deutsch) und onSET (Englisch ) eingesetzt werden. Der Bund übernimmt die Gebühren. Studierfähigkeit sicherstellen - Mehr Plätze an Studienkollegs Studienkollegs und vergleichbare Einrichtungen an deutschen Hochschulen bereiten junge Erwachsene aus dem Ausland ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen Fachsprachen, fachspezifische Grundkenntnisse, entwickeln individuelle Lernstrategien und Sozialkompetenzen . Der Bund wird in den kommenden vier Jahren rund 2400 zusätzliche Plätze jährlich an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen der Hochschulen finanzieren, also rund 10.000 zusätzliche Plätze insgesamt. Integration an den Hochschulen unterstützen - Studierendeninitiativen unterstützen Viele Studierende engagieren sich bereits für eine bessere Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen. Sie tragen mit diesem Engagement zu einem erfolgreichen Studium und zur sozialen Integration bei. Dafür stehen beispielhaft die „Refugee Law Clinics“ an mehreren Hochschulorten oder Projekte zur Sprachvermittlung durch Lehramtsstudierende bzw. Studenten der deutschen Sprache. Solche Projekte wird der Bund fördern und damit auch den Einsatz der Studierenden würdigen. So können zum Beispiel engagierte Studierende an Welcome Centern der Hochschulen im Rahmen von Mitarbeiterverträgen unterstützt oder Sachkosten übernommen werden. - Neues Informationsangebot Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 8 - 3000 - 011/16 Seite 51 Die neue Webseite „Informationen für Flüchtlinge – Studieren und Leben in Deutschland“ unterwww .study-in.de/information-for-refugees/ richtet sich an Flüchtlinge, die in Deutschland angekommen sind und hier ein Studium beginnen oder fortsetzen möchten. Die Webseite ist unter anderem auf Arabisch, Dari, Paschtu und Urdu übersetzt und gibt den Nutzern einen Überblick über die wesentlichen Themen, die für ein Studium in Deutschland relevant sind – etwa mit einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden von Fragen der Hochschulzugangsberechtigung über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu Sprachkursen. Auch die Kapazitäten im Informationszentrum des DAAD werden ausgebaut. - BAföG für Flüchtlinge Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG- Reform zum 1. August 2016 geplant, sie soll jetzt aber schon zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Anerkannte Flüchtlinge, die studieren, haben bereits jetzt schon die Möglichkeit, umgehend BAfö Gzu beantragen. Die Unterstützung für BAföG-Berechtigte ist eine gesetzliche Leistung, die Finanzierung hierfür ist deshalb nicht in den oben genannten Mitteln für das neue Maßnahmenpaket enthalten“ (BMBF 2015b). Ende der Bearbeitung