WD 8 - 3000 - 010/17 (23.02.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Problematik der Abwanderung qualifizierter Akademiker wird in Deutschland seit geraumer Zeit diskutiert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und immer stärker fehlenden ärztlichen Personals gerät dabei vor allem die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zunehmend in den Blick. Daher wurden in verschiedenen Bundesländern spezielle Fördermaßnahmen für Medizinstudenten eingeführt, damit diese sich verpflichten, nach ihrer Facharzt-Weiterbildung für eine Mindestzeit in ländlichen Regionen zu arbeiten. In Bayern existiert seit 2012 ein Stipendienprogramm für Medizinstudenten. Studenten, die sich verpflichten, mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum zu arbeiten, werden mit monatlich 300 Euro für längstens vier Jahre gefördert. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, muss das Stipendium zurückzahlen. Auch in Sachsen gibt es ein ähnliches Programm. In Thüringen erhalten Studenten nach einer vergleichbaren Verpflichtung monatlich 250 Euro. An der Universität Halle werden 20 Studenten in einer „Klasse für Allgemeinmedizin" mit einem Stipendium von monatlich 800 Euro während der gesamten Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten gefördert . Ebenso lange müssen die künftigen Ärzte dann in Sachsen-Anhalt für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehen. Im Jahr 2015 wurde in einem durch das Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten der Einführung einer Quote bei der Zulassung zum Medizinstudium festgestellt, dass sich eine „Landarztquote“ zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum in verfassungskonformer Weise ausgestalten lasse. Literaturverweise: Prof. Dr. Mario Martini und Prof. Dr. Jan Ziekow: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium; Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20. Dezember 2015; im Internet verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/Publikationen/Gesundheit /Forschungsberichte/Martini_Ziekow_Gutachten_aerztliche_Versorgung_Online-Fassung.pdf [zuletzt abgerufen am 23. Februar 2017]. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Anreizen gegen Abwanderung qualifizierter Akademiker Kurzinformation Zu Anreizen gegen Abwanderung qualifizierter Akademiker Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Helmut Laschet: Ärztliche Versorgung auf dem Land, Ärzte Zeitung online vom 6. Januar 2014; im Internet verfügbar unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article /852794/groehe-leichterer-zugang-medizinstudium.html [zuletzt abgerufen am 23. Februar 2017]. ***