WD 8-3000-007-13 (13. Februar 2013) © Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. E-Mail vom 14.02.2013 mit Ihrer E-Mail vom 8. Februar 2013 erteilten Sie einen Auftrag zum Themenkomplex Fluglärm. Unter Punkt 2 Ihres Auftrages führten sie Fragen zum Flugverfahren und unter Punkt 4 Fragen zur Messtechnik/Messverfahren auf. Wie mit Ihnen am 8. Februar 2013 telefonisch besprochen, berühren Ihre Fragestellungen im Wesentlichen das Regierungs- handeln. Erste Rechercheergebnisse sind als Anlagen beigefügt. Anlage 1 enthält Angaben zur Festlegung von Flugverfahren, die in Form von Rechtsverordnungen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies hat unter anderem im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) zu erfolgen, das insbesondere die Lärmbelastungen am jeweiligen Standort gutachterlich bewertet. Anlage 2 enthält die Stellungnahme des Interdisziplinären Arbeitskreises für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt. Dieser Arbeitskreis setzt sich neben der Lärmwirkungsforschung auch mit der zugehörigen Messtechnik und den Messverfahren auseinander. Die Punkte 1 und 3 Ihres Auftragsschreibens werden zuständigkeitshalber von den Fachbereichen WD 7 und PE 6 bearbeitet, die Ihnen eine gesonderte Stellungnahme zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Fluglärm