WD 8 - 3000 - 004/17 (06.02.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie dessen Gremien und Fraktionen auf Anfrage parlamentsgerecht aufbereitete wissenschaftliche Informationen zur Verfügung. Dies geschieht sowohl in Form von schriftlichen Gutachten in definierten Formaten als auch in Form von fernmündlichen oder persönlichen Informationsgesprächen. Damit unterscheidet sich der Arbeitsauftrag der Wissenschaftlichen Dienste von dem der Ausschusssekretariate oder der Sekretariate der parlamentarischen Gremien. Eine Assistenz beispielsweise bei der Erstellung von Gesetzentwürfen erfolgt nicht. Gesetzentwürfe aus dem Parlament heraus sind ureigene politische Aufgaben. Die Auskünfte und Informationen der Wissenschaftlichen Dienste können allerdings für diese Zwecke verwendet werden, sie werden jedoch nicht im Hinblick auf solche Verwendungen erstellt. Die erbetenen Informationen und Analysen werden durch die Wissenschaftlichen Dienste in neutraler Weise betrachtet und dargestellt, wobei alle Standpunkte Berücksichtigung finden sollen . Die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages verwendeten Informationsquellen sind vielfältig. Sie reichen von Publikationen wie Büchern, Periodika, Abhandlungen und Nachschlagewerken in gedruckter und elektronischer Form über eine Vielzahl von frei zugänglichen oder lizenzpflichtigen Datenbanken bis hin zu vertrauenswürdigen Internetseiten. Die am häufigsten verwendeten Arten von Informationsquellen neben der einschlägigen Fachliteratur sind: Studien von unabhängigen Think Tanks oder Stiftungen Studien von parteinahen Think Tanks oder Stiftungen Studien von Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen Studien von Lobbyverbänden Studien und Kurzinformationen der Wissenschaftlichen Dienste anderer Parlamente. Die Wahl der Informationsquellen richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Arbeitsauftrag und zur Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Kurzinformation Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Auch externe Experten werden von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages konsultiert, wenn dies sachdienlich und erforderlich ist. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfügen über kein eigenes Budget. Die von ihnen genutzten Datenbanken werden von der Bibliothek des Deutschen Bundestages bereitgestellt und finanziert. Ein großer Teil des Budgets der Bundestagsbibliothek wird für die Anschaffung lizenzpflichtiger Datenbanken und elektronischer Medien verwendet. Am häufigsten werden Datenbanken genutzt, die fächerübergreifend konsultiert werden. Daneben stehen zahlreiche Fachdatenbanken zur Verfügung. Alle von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erarbeiteten Gutachten werden sowohl im Intranet-Angebot des Deutschen Bundestages als auch auf seiner offiziellen Website veröffentlicht. Dokumente der Formate „Aktueller Begriff“ und „Infobrief“ werden proaktiv erstellt und sofort veröffentlicht, während Gutachten, die von einem Abgeordneten, einem Gremium oder einer Fraktion des Deutschen Bundestages beauftragt wurden, einer Schutzfrist von vier Wochen unterliegen, bevor sie veröffentlicht werden. Alle Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind über den folgenden Link abrufbar: http://www.bundestag.de/analysen. ***