zu dem von übermittelten Auftrag übersende ich Ihnen zum Thema „Möglichkeiten der Umwandlung eines eingetragenen Vereins in eine Person öffentlichen Rechts“ folgende Kurzinformation : Der rechtsfähige Verein ist letztlich wohl zu liquidieren. Die Möglichkeit, den Verein ohne Auflösung durch die „Umwandlung“ quasi automatisch im neuen Gewand fortzuführen, dürfte schlicht nicht gegeben sein. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus folgendem Link: http://www.iww.de/sb/gestaltungshinweis/stiftung-recht-dieumwandlung -des-ev-in-eine-stiftung-f80409 Eine Rückmeldung, ob die Kurzinformation in der vorliegenden Form für Sie von Nutzen war, wäre für den Fachbereich eine wertvolle Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Berlin, 09. Dezember 2014 Geschäftszeichen: WD 7–3000–274/14 Bezug: Ihr Auftrag vom 26. November 2013 Anlagen: - 1 - Leiter Fachbereich WD 7 Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Platz der Republik 1 11011 Berlin