© 2018 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 227/18 Versicherungsgesetzgebung seit 1998 Schwerpunkt Lebensversicherung/Altersvorsorge (ohne das Recht der Versicherungsaufsicht) Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 2 Versicherungsgesetzgebung seit 1998 Schwerpunkt Lebensversicherung/Altersvorsorge (ohne das Recht der Versicherungsaufsicht) Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 227/18 Abschluss der Arbeit: 17. Oktober 2018 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 5 2. 14. und 15. Wahlperiode 5 2.1. Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr 5 2.2. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen 6 2.2.1. Inhalt 6 2.2.2. Stellungnahmen 7 3. 16. Wahlperiode 7 3.1. Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge 7 3.1.1. Inhalt 7 3.1.2. Stellungnahmen 8 3.2. Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts 8 3.2.1. Inhalt 8 3.2.2. Stellungnahmen 9 3.3. Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts 10 3.3.1. Inhalt 10 3.3.2. Stellungnahmen 10 3.4. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht 12 3.4.1. Inhalt 12 3.4.2. Stellungnahmen 13 4. 17. Wahlperiode 13 4.1. Inhalt des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften 13 4.2. Stellungnahmen 14 5. 18. Wahlperiode 15 5.1. Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) 15 5.1.1. Inhalt 15 5.1.2. Stellungnahmen 15 5.2. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 16 5.2.1. Inhalt 16 5.2.2. Stellungnahmen 17 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 4 5.3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze 18 5.3.1. Inhalt 18 5.3.2. Stellungnahmen 18 5.4. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) 19 5.4.1. Inhalt 19 5.4.2. Stellungnahmen 20 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 5 1. Vorbemerkungen Gegenstand der nachfolgenden Dokumentation ist eine Übersicht über die seit Beginn der 14. bis zum Ende der 18. Wahlperiode verkündeten Gesetze im Versicherungsbereich mit dem Schwerpunkt Lebensversicherung/Altersvorsorge. Die Angaben sind mit Hilfe des Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP) zusammengestellt worden. Dabei wurden die Stichwörter Lebensversicherung, Altersvorsorge, Versicherungsvertragsgesetz verwendet. Im Anschluss an die Inhaltsangabe der jeweiligen Gesetze sind Stellungnahmen verschiedener Verbände und Interessenvertreter angefügt. Auf Folgendes ist hinzuweisen: - Hinsichtlich des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr (2.1.) liegen, soweit ersichtlich keine Stellungnahmen vor, die sich spezifisch mit den versicherungsrechtlichen Gesetzesänderungen befassen. - Im Jahr 2007 erfolgte mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsrechts (3.3.) eine umfassende Neuregelung des Versicherungsvertragsrechts. Im Bereich des Rechts der Lebensversicherung wurde dabei insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs betreffend Mindestrückkaufswert, Überschussbeteiligung und Beteiligung an stillen Reserven berücksichtigt. - Einige der Gesetzesänderungen betreffen nicht die speziell für Lebensversicherungen geltenden Vorschriften der §§ 150-171 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sondern die Vorschriften des Allgemeinen Teils des VVG und anderer Gesetze, die für alle Versicherungszweige – und damit auch für die Lebensversicherung – gelten. - Eine Vielzahl der Gesetze ging auf EU-Vorgaben zurück. Dabei stand insbesondere die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Vordergrund. 2. 14. und 15. Wahlperiode 2.1. Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr Bundestags-Drucksache 14/4987 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr. 35 18.07.2001 S. 1542 Einführung neuer Formvorschriften zur Erleichterung des elektronischen Rechtsgeschäftsverkehrs , elektronische Signatur als Substitut der eigenhändigen Unterschrift, Vereinfachung des Rechtsverkehrs durch Zulassung einer Textform für unterschriftslose Erklärungen, prozessrechtliche Möglichkeit für am Verfahren beteiligte Dritte (Zeugen, Sachverständige), ihre Erklärungen als elektronisches Dokument einzureichen, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Bürgerliches Gesetzbuch und Zivilprozessordnung, Änderung weiterer 31 Gesetze und Verordnungen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 6 Unter anderem wurde das VVG dahingehend geändert, dass ein Widerspruch des Versicherungsnehmers gegen Abweichungen im Versicherungsvertrag in Textform erfolgen kann. Dies gilt für alle Versicherungsverträge und damit auch für Lebensversicherungsverträge. Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung: Übernahme von bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats enthaltene Äußerungen (s. Drs. 14/4987), Regelung der Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung, Anwendung der Regelung für den Zivilprozess auch bei Arbeitsgerichtsverfahren; Änderung der §§ 73 und 81 Grundbuchordnung , §§ 77 und 89 Schiffsregisterordnung sowie des § 26 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, Einfügung eines § 46b Arbeitsgerichtsgesetz. Änderungen durch das Vermittlungsverfahren: Einführung der Textform in das Privatrecht, Erkennbarkeit des Endes einer Erklärung durch Nachbildung einer Namensunterschrift, Ermächtigung der Landesregierungen zur Regelung der Übermittlung unsignierter Dokumente im Gerichtsverfahren durch Rechtsverordnung. 2.2. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen Bundestags-Drucksache 15/2946 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2004 Nr. 64 07.12.2004 S. 3102 2.2.1. Inhalt Umsetzung einer Richtlinie betreffend Verbraucherrechte beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Kredite, Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlage etc.), Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher, Widerspruchsrechte sowie Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ; Änderung der §§ 312b, 312c, 312d, 355 und 359 Bürgerliches Gesetzbuch, Änderungen in weiteren sechs Gesetzen und Verordnungen. Unter anderem wurde die Widerrufsfrist für Lebensversicherungsverträge auf 30 Tage festgesetzt. Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung: Klarstellungen, Ausschluss einer nachträglichen Beschränkung übernommener Garantien, Beschränkung der Aufbrauchfrist für bereits hergestellte Verkaufsprospekte auf Waren und sonstige Dienstleistungen, die nicht Finanzdienstleistungen sind. Änderungen durch das Vermittlungsverfahren: Übernahme der Kosten für die Rücksendung einer Ware bis zum Wert von 40 Euro durch den Verbraucher, Ersetzung des Begriffs „natürliche Person “ in § 48a Versicherungsvertragsgesetz durch den Begriff „Verbraucher. Europäische Impulse: Richtlinie 200/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG und der Richtlinie 97/7/EG und 98/27/EG vom 23. September 2002 (ABl. EG Nr. 271, 09.10.2002, S. 16). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 7 2.2.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf haben unter anderem der Deutsche Richterbund , Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen, August 2004, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien /15_wp/Fernabsatz%20Finanzdienstleister/stellung_drb_aug04.pdf, der Deutsche Anwaltverein, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen, August 2003, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/Fernabsatz%20Finanzdienstleister /dav44-03.pdf, und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7. Mai 2003 zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen, 6. August 2003, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien /15_wp/Fernabsatz%20Finanzdienstleister/stellungvzbv.pdf, Stellung genommen. 3. 16. Wahlperiode 3.1. Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Bundestags-Drucksache 16/886 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr. 11 30.03.2007 S. 368 3.1.1. Inhalt Verbesserung des Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge von Selbstständigen (hier: Lebensversicherungen ), Beschränkungen der Anfechtung auch im Interesse öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Insolvenzverfahren auf Fälle unlauteren Verhaltens; Änderung verschiedener §§ Insolvenzordnung sowie in weiteren vier Gesetzen. Bezug: Neuere Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter; Die Vorlage wurde bereits in der 15. Wahlperiode eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-C152). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 8 Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung); Änderungen bei Regelungen in der Zivilprozessordnung betreffend Insolvenzanfechtung, im Folgenden Auslassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Gläubigerantrag, zu den Masseverbindlichkeiten und zur Insolvenzanfechtung in der Insolvenzordnung. 3.1.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf liegen unter anderem Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V., Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts auf Insolvenzanfechtung , 7. Juli 2005, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof .de/gesetzesmaterialien/15_wp/pfaendung_altersvorsorge/stellung _vbrz_7_7_05.pdf, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT Drs. 16/886), August 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/0924/bundestag/ausschuesse /a06/anhoerungen/Archiv/03_Pfaendungsschutz/04_StN/Lueg.pdf, und des Deutschen Richterbundes, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung, Oktober 2005, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://gesmat.bundesgerichtshof .de/gesetzesmaterialien/16_wp/pfaendungsschutz/stellung_drb.pdf, vor. 3.2. Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts Bundestags-Drucksache 16/1935 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2006 Nr. 63 22.12. 2006 S. 3232 3.2.1. Inhalt Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung zur Harmonisierung des Vermittlermarktes und Verbesserung des Verbraucherschutzes: Einführung einer Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler durch die IHK, Qualifikationsanforderungen, Befreiungsmöglichkeiten, Vor- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 9 schriften zur Kundengeldsicherung, obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs -, Informations- und Dokumentationspflichten, Anerkennung bestehender Ombudsleute als Beschwerde- und Schlichtungsstellen, Einbeziehung der bisher im Rechtsberatungsgesetz geregelten Versicherungsberater; Änderung und Einfügung verschiedener §§ Gewerbeordnung, Gesetz über den Versicherungsvertrag und Versicherungsaufsichtsgesetz. Unter anderem wurde normiert , dass für Versicherungsvermittler, die Lebensversicherungen vermitteln, in jedem Fall eine Erlaubnispflicht besteht und Befreiungen nicht möglich sind. Europäische Impulse: Richtlinie 2002/92/EG vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. EG Nr. L 9, 15.01.2003, S. 3). 3.2.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf haben der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (Bundesratsdrucksache 303/06 vom 5.5.2006), 6. Oktober 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien /16_wp/versich_verm/stellung_vzbv_rege_okt_06.pdf (zum Gesetzentwurf); Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu den Entwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24. März 2006 für ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und zum Entwurf einer Verordnung über die Versicherungsvermittlung , 7. April 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat .bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/versich_verm/stellung _vzbv_refe_apr_06.pdf (zum Referentenentwurf), der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft, Stellungnahme zu dem Ende März 2006 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) veröffentlichten Referentenentwurf, April 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/versich_verm/stellung _afw_refe.pdf, sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24. März 2006 über ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, 7. April 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien /16_wp/versich_verm/stellung_gdv_refe.pdf, Stellung genommen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 10 3.3. Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts Bundestags-Drucksache 16/3945 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr. 59 29.11.2007 S. 2631 3.3.1. Inhalt Gesamtreform des Versicherungsvertragsrechts: Verbesserung des Verbraucherschutzes, Stärkung des Versicherungsnehmers, Neuregelung der Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten der Versicherer, Neuregelung von Vertragslaufzeiten, Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrecht , Mindeststandards für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Modernisierung des Rechts der Lebensversicherung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, insbesondere betreffend Mindestrückkaufswert, Überschussbeteiligung, Beteiligung an stillen Reserven; textliche Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit Teil eins: Allgemeiner Teil, u.a. Vorschriften für alle Versicherungszweige oder Schadenversicherung (§§ 1-99), mit Teil zwei: einzelne Versicherungszweige (§§ 100-208) und Teil drei: Schlussvorschriften (§§ 209-215); Änderung verschiedener Artikel Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag, § 330 Bürgerliches Gesetzbuch, Fünftes Buch und § 903 Handelsgesetzbuch , Anfügung sechsundzwanzigster Abschnitt Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , verschiedene §§ Versicherungsunternehmens- Rechnungslegungsverordnung, Änderung verschiedener §§ Versicherungsaufsichtsgesetz, Pflichtversicherungsgesetz und § 94 Arzneimittelgesetz , § 19a Bundesnotarordnung, § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 145 und 146 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 20 Umwelthaftungsgesetz, § 7 Gesetz über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden, § 45 Patentanwaltsordnung , § 25 Steuerberatungsgesetz, § 54 Wirtschaftsprüferordnung, § 6 Bewachungsverordnung , §§ 14 und 34 Atomgesetz, § 5 Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung, § 6 Verordnung über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens , § 4 Zweite Verordnung über die Schadens-, Unfall- und Krankenversicherung aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens, § 9 Fünftes Vermögensbildungsgesetz, §§ 2 und 7 Betriebsrentengesetz sowie § 10 betreffend Aufhebung des Hilfskassengesetzes, § 9 Signaturverordnung, § 3 Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung, § 43 Luftverkehrsgesetz sowie von § 5 Fünftes Sozialgesetzbuch . Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung: Rückführung des Direktanspruchs an den Versicherer bei Pflichtversicherungen auf zwei wesentliche Fälle, Änderung der Rückkaufwertberechnung bei Lebensversicherungen, Anpassung der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten an neuere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Anpassung bei den privaten Krankenversicherungen an Neuregelungen im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. 3.3.2. Stellungnahmen Zu dem Entwurf dieses Gesetzes liegen unter anderem Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins , Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 11 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Versicherungsrechtsausschuss zum Regierungsentwurf des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-E) BT-Drucks. 16/3945, März 2007, zuletzt abgerufen am 16. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof .de/gesetzesmaterialien/16_wp/versvertrg/stellung_dav_rege_03_07.pdf, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zum Thema: Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, 10. Mai 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/versvertrg/stellung _dihk.pdf, des Deutschen Richterbundes, Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, Mai 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/versvertrg/stellung _drb_mai_06.pdf, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 13. März 2006, 15. Mai 2006, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/versvertrg/stellung _gdv.pdf, und des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zum Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, 26. März 2007, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: https://www.jura.uni-hamburg.de/media/einrichtungen/sem-versicherungsrecht/gesetzesaenderungen /stellungnahme-westphal.pdf, vor. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 12 3.4. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht Bundestags-Drucksache 16/11643 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2009 Nr. 49 03.08.2009 S. 2355 3.4.1. Inhalt Umsetzung der zivilrechtlichen Teile der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditrichtlinie : Harmonisierung der Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im Binnenmarkt sowie verbraucherrechtlicher Bestimmungen zu Werbung, Informationspflichten, Widerruf, vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung; Beseitigung der Rechtsunsicherheiten betreffend Musterrechtsbelehrungen der BGB-Informationspflichten-Verordnung durch Aufhebung der Verordnungsermächtigung und Übernahme in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch; Änderung, Aufhebung und Einfügung zahlreicher §§ Bürgerliches Gesetzbuch und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Änderung, Aufhebung und Einfügung mehrerer §§ in weiteren vier Gesetzen und drei Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 10 weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die Musterrechtsbelehrungen wurden unter anderem an die bei Lebensversicherungen geltenden Besonderheiten (30 Tage Widerrufsfrist) angepasst. Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umsetzungsfrist für die Verbraucherkreditrichtlinie; im Verbraucherkreditbereich Änderung bei Darlehensvermittler, Transparenz bei Umschuldungskrediten , Klarstellungen bei Übergangsvorschriften und effektiver Jahreszins für Immobiliendarlehen , im Zahlungsdienstebereich Änderungen bei Erhebung von Preisaufschlägen („Surcharging “)und Verpflichtung zu Bonitätsprüfung; Annahme einer Entschließung: Einbringung eines Gesetzentwurfs in der 17. Wahlperiode betreffend gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherkreditverträge , Überprüfung der Ausweitung der Regelungen betreffend Finanzdienstleistungsvermittler , Prüfung eines Verbotes bestimmter Bezahldienste, Untersuchung zum Fortschritt betreffend Einführung der SEPA-Lastschrift in Deutschland bis Ende 2011; Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ Bürgerliches Gesetzbuch sowie erneute Änderung weiterer vier Gesetze und drei Rechtsverordnungen. Europäische Impulse: Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (Abl. EG Nr. L 319, 05.12.2007, S. 1) sowie Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG (Abl. EG Nr. L 133, 22.05.2008, S. 66). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 13 3.4.2. Stellungnahmen Zu dem Entwurf dieses Gesetzes haben sich unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufsund Rückgaberecht (BT-Drucksache 16/11643 vom 21.01.2009), 20. März 2009, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/0626/ausschuesse /a06/anhoerungen/47_Verbraucherkreditrichtlinie/04_Stellungnahmen/Stellungnahme _Westphal.pdf, und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, März 2009, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://webarchiv.bundestag.de/archive /2009/0626/ausschuesse/a06/anhoerungen/47_Verbraucherkreditrichtlinie/04_Stellungnahmen /Stellungnahme_Schlochtermeyer__GdV.pdf, geäußert. 4. 17. Wahlperiode Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften Bundestags-Drucksache 17/11469 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2013 Nr. 20 30.04.2013 S. 932; Berichtigung: Bundesgesetzblatt Teil I 2013 Nr. 41 26.07.2013 S. 2584 4.1. Inhalt des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften Korrekturen am Versicherungsrecht der Privaten Krankenversicherung sowie ergänzende Umsetzung verschiedener europarechtlicher Vorschriften im übrigen Versicherungsrecht: Änderungen in den Bereichen Selbstbehalte, Krankentagegeldversicherung, Kündigungsfrist und Nachweis der Weiterversicherung, Auskunftsansprüche und Einsichtnahme in Gutachten, Tarifwechsel bei geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarifen; Änderungen im Bereich Widerrufsrecht betreffend sogenannte hinzugefügte Verträge und Schutz des Versicherungsnehmers bei Insolvenz des Haftpflichtversicherers ; redaktionelle Anpassungen; Änderung §§ 9, 192, 204, 205 und Anlage sowie Neufassung § 202 Versicherungsvertragsgesetz, Änderung §§ 7b und 12 Versicherungsaufsichts- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 14 gesetz, Änderung verschiedener §§ sowie Neufassung § 16 Pflichtversicherungsgesetz und Änderung § 6 und Aufhebung § 10 Gesetzes über die Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der auch für Lebensversicherungsverträge geltende § 9 VVG wurde dahingehend ergänzt, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsnehmer auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden ist. Bezug: Richtlinie 2002/65/EG vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher zur Änderung der Richtlinie 90/619/EEG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (Abl. L 271, 09.10.2002, S. 16); Petitionen BT-Drs. 17/2449 und 17/6939. Beschlussempfehlung des Ausschusses: Sprachliche Anpassung im Widerrufsrecht an weiteren Gesetzentwurf, Entfristung der Regelung zum Eintritt des Entschädigungsfonds betreffend Schäden durch nichtversicherungspflichtige Fahrzeuge; Erneute Änderung § 9 und Anlage (Musterwiderrufsbelehrung ) Versicherungsvertragsgesetz sowie zusätzliche Änderung Art. 9 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften . 4.2. Stellungnahmen Zu dem Gesetzentwurf haben die Bundesrechtsanwaltskammer, Stellungnahme Nr. 8/2012 Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften, März 2012, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek /Gesetzesmaterialien/17_wp/VersrechtAend/stellung_brak_refe.pdf?__blob=publication File, der Deutsche Anwaltverein, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Versicherungsrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften, Az.: III A6 – 7300/7 – 36 12/2012, März 2012, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien /17_wp/VersrechtAend/stellung_dav_refe.pdf?__blob=publicationFile, und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, ID-Nummer 6437280268-55, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften , 27. Februar 2012, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof .de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Versrecht Aend/stellung_gdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, Stellung genommen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 15 5. 18. Wahlperiode 5.1. Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) Bundestags-Drucksache 18/1772 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2014 Nr. 38 06.08.2014 S. 1330 5.1.1. Inhalt Langfristige Sicherung der den Versicherten zugesagten Zinsgarantien privater Lebensversicherer im Umfeld lang anhaltender Niedrigzinsen durch Verhinderung ungerechtfertigter Mittelabflüsse : keine Ausschüttungen an Aktionäre bei Gefährdung der Garantiezusagen, Anpassung der Überschussbeteiligungen, Stärkung der Aufsichtsbehörden, Erhöhung der Kostentransparenz, Senkung der Abschlusskosten, Begrenzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven an ausscheidende Versicherte, niedrigerer Höchstrechnungszins für das Neugeschäft; Änderung von zwei Gesetzen und sieben Rechtsverordnungen, Verordnungsermächtigungen. Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschränkung der variablen Vergütungen in Versicherungsunternehmen im Krisenfall, Berichtspflicht zur langfristige Krisentragfähigkeit des Unternehmens erst nach 2014, gesonderter Ausweis von Effektivkosten bei Lebensversicherungsverträgen mit sicherem Eintritt des versicherten Risikos, redaktionelle Änderungen. 5.1.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf haben unter anderem der Bund der Versicherten e.V., Stellungnahme des Bund der Versicherten e.V., Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte; Anhörung gemäß §§ 45, 48 GGO GZ: VII B 4 - WK 8120/13/10001 DOK:2014/0467616, 30. Mai 2014, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek /Gesetzesmaterialien/18_wp/LebensversrefG/stellung_bdv_refe.pdf?__blob=publication File, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG), 26. Mai 2014, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof .de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/Lebensversref G/stellung_bdtverskauf_refe.pdf?__blob=publicationFile, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 16 Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ID-Nummer 6437280268-55 zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG), 28. Mai 2014, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/Shared- Docs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/LebensversrefG/stellung _gdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Für einen fairen Ausgleich zwischen Versicherungsnehmern und Eigenkapitalgebern sorgen , Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte, 30. Mai 2014, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof .de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/Lebensversref G/stellung_vzbv_refe.pdf?__blob=publicationFile, Stellung genommen. 5.2. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Bundestags-Drucksache 18/5089 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 9 25.02.2016 S. 254; Berichtigung: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 20 02.05.2016 S. 1039 5.2.1. Inhalt Umsetzung der ADR-Richtlinie: Einrichtung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen für Streitigkeiten von Verbrauchern mit Unternehmen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, Voraussetzungen und Verfahren zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle, Zugangsmöglichkeiten und Informationspflichten, Berichterstattungen, Anpassung bestehender Schlichtungsstellen; Durchführung der EU-Verordnung durch Benennung des Bundesamtes für Justiz als Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen; Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) als Artikel 1 der Vorlage, Änderung einzelner §§ in 15 Gesetzen und zwei Rechtsverordnungen sowie redaktionelle und Folgeänderungen in weiteren vier Rechtsverordnungen, Aufhebung Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung; Verordnungsermächtigung . Es erfolgte eine Neufassung des auch für Lebensversicherungsverträge geltenden § 214 VVG, wonach die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten unter anderem bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern möglich ist. Bezug: Richtlinie 2013/11/11 vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ADR-Richtlinie) (Abl. L 165, 18.06.2013, S. 63); Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 17 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Abl. L 165, 18.06.2013, S. 1). Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen zu Trägern einer Verbraucherschlichtungsstelle , zur Qualifikation von Streitmittlern, zu Ablehnungsgründen für die Verfahrensdurchführung , zu Verjährungshemmung und zu Universalschlichtungsstellen der Bundesländer, Bundesamt für Justiz als zentrale Anerkennungsbehörde, AGB-Klauselverbot betreffend Ausschluss des Rechtsweges; Projektförderung für befristet eingerichtete Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle sowie wissenschaftliche Begleitforschung, Vorlage eines Zwischenberichtes zum 31. Dezember 2018; redaktionelle Änderungen; Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 43 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, erneute Änderung §§ 14 und 16 Unterlassungsklagengesetz sowie zusätzliche Änderung § 309 Bürgerliches Gesetzbuch, Folgeänderungen in sieben Gesetzen und einer Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung. 5.2.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf haben sich unter anderem der Bund der Versicherten e.V., Stellungnahme der Bund der Versicherten e.V., Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie zur Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Streitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung – VSBInfoV), Aktenzeichen R A 7-3735/3- R4 740/2014, 23. Januar 2015, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof .de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/Streitbeilegung /stellung_bdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zu dem Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten , 12. Januar 2015, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien /18_wp/Streitbeilegung/stellung_gdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, geäußert. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 18 5.3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze Bundestags-Drucksache 18/11627 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 52 28.07.2017 S. 2789 5.3.1. Inhalt Umsetzung der Vorgaben zu Anforderungen an Versicherungsvermittler und zum Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen, Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsvertrieb, Strafbewehrung neuer Verbote und Genehmigungspflichten der geänderten EU-Anti-Folter-Verordnung ; Änderung und Einfügung verschiedener §§ Gewerbeordnung, Versicherungsaufsichtsgesetz und Versicherungsvertragsgesetz sowie Änderung § 18 Außenwirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigungen . Es entfällt die Einschränkung für Versicherungsvermittler, dass eine Erlaubnisbefreiung bei der Vermittlung von Lebensversicherungen nicht möglich ist. Bezug: Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (ABl. L 26, 02.02.2016, S. 19); Verordnung (EU) 2016/2134 vom 23. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 338, 13.12.2016, S. 1); Koalitionsvereinbarung zum Ausbau der Honorarberatung. Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes); Klarstellungen, Korrekturen und Änderungen betreffend Tätigkeit von Versicherungsmaklern sowohl auf Provisions - als auch auf Honorarbasis, Weiterbildungspflicht, Änderungsmitteilungen an die Registerbehörde , Erlaubniserteilung, Rückversicherungsvertrieb, Verbraucherinformationspflichten, Transparenzverbesserung bei Gruppenversicherungen u.a.; Personalanforderungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BAFA Änderung § 1 Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 5.3.2. Stellungnahmen Hierzu liegen unter anderem Stellungnahmen des Bund der Versicherten e.V., Stellungnahme des Bund der Versicherten e.V., Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb , 12. Dezember 2016, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien /18_wp/Versicherungsvertrieb/stellung_bdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 19 Vertrieb von Versicherungen an den Bedürfnissen von Verbrauchern orientieren und Aufsicht neuausrichten, Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, 12. Dezember 2016, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/Shared- Docs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/Versicherungsvertrieb/stellung _vzbv_refe.pdf?__blob=publicationFile, und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2016 für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD), 12. Dezember 2016, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: http://www.bundesgerichtshof.de/Shared- Docs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/18_wp/Versicherungsvertrieb/stellung _gdv_refe.pdf?__blob=publicationFile, vor. 5.4. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Bundestags-Drucksache 18/11286 Verkündet: Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 58 23.08.2017 S. 3214 5.4.1. Inhalt Möglichkeit zur Vereinbarung sogenannter reiner Beitragszusagen auf tariflicher Grundlage sowie zur Regelung rechtssicherer Modelle automatischer Entgeltumwandlung („Opting-Out“- bzw. „Optionsmodelle“) durch die Sozialpartner, Einführung eines spezifischen Fördermodells für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag), Vereinfachung und Verbesserung steuerlicher Förderung betrieblicher Altersversorgung (bAV) und der Riester-Rente, Anreize für Auf- und Ausbau einer bAV im Sozialrecht, u.a. durch Neuregelung der Nichtanrechnung von Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Ausbau der Rolle der Deutschen Rentenversicherung als objektive Informationsquelle; Neugliederung der Inhaltsübersicht bei Einfügung Teil 2 „Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung“ §§ 33-42 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung sowie Änderung des Langtitels in Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung, Änderungen in weiteren neun Gesetzen und vier Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigungen. In § 150 Abs. 2 VVG wurde das Wort „Kollektivlebensversicherungen “ durch das Wort „Lebensversicherungen“ ersetzt. Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vorgaben an die neuen Tarifverträge über bAV betreffend Berücksichtigung bestehender Betriebsrentensysteme und Zugang Nichttarifgebundener zur neuen Betriebsrente, keine Anwendung neuer tariflicher Regelungen für Opting-Out-Systeme auf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 227/18 Seite 20 bestehende betriebliche Opting-Out-Systeme, Verpflichtung der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung auf Weiterleitung ersparter Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form (15 %) an Beschäftigte beziehungsweise Versorgungseinrichtungen, Vorgabe höherer Kapitalpufferbildung durch die Versorgungseinrichtungen, Anhebung der Einkommensgrenze für das BAV-Fördermodell für Geringverdiener auf 2.200 Euro Monatslohn, Erhöhung der Riester-Grundzulage auf 175 Euro; Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung verschiedener §§ von sechs Gesetzen und zwei Rechtsverordnungen; konstitutive Neufassung Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG) als Artikel 16 der Vorlage, Aufhebung VAAufsG alte Fassung. 5.4.2. Stellungnahmen Zu dem Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf haben unter anderem der Bund der Versicherten e.V., Stellungnahme des Bund der Versicherten e.V., Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 04. November 2016, 24. November 2016, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: https://www.bundderversicherten.de/files/stellungnahme/pdf/de/2016-11-bdv-stellungnahme -betriebsrentenstarkungsgesetz.pdf, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Die betriebliche Altersvorsorge verbrauchergerechter ausgestalten, Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes , 29. November 2016, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: https://www.vzbv.de/sites/default/files/16-11-24_stn_zum_betriebsrentenstaerkungsgesetz _final_abgenommen.pdf, und der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz), Januar 2017, zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2018: https://www.gdv.de/resource /blob/8528/dc89586bb685b1ed16206be6c45bfcea/zum-betriebsrentenst-rkungsgesetz -1164031685-data.pdf, Stellung genommen. ***