© 2017 Deutscher Bundestag WD 7 – 3000 – 190/16 Kartellrechtliche Fragen der Milchvermarktung Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 – 3000 – 190/16 Seite 2 Kartellrechtliche Fragen der Milchvermarktung Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 190/16 Abschluss der Arbeit: 10. Januar 2017 Fachbereich: Telefon: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung +49 (0)30 227 38638 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 – 3000 – 190/16 Seite 3 In vorliegender Dokumentation wird eine Reihe von Materialien zusammengestellt, die Auskunft über kartellrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Kooperationsmöglichkeiten von Molkereien bei der Vermarktung von Milchprodukten geben. „Dürfen Molkereien ihre Milch bündeln?“ – Interview mit dem Präsidenten des Bundeskartellamtes , in: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 4/2016, im Internet abrufbar unter: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/Wochenblatt_Landwirtschaft _Landleben_Milch.html – Anlage 1 – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258). (Auszug: §§ 1 bis 43) – Anlage 2 – Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1612, 2252) – Anlage 3 – ------------- Claudia Oertel, „Ohne wirtschaftliche Perspektive keine Nachhaltigkeit – 7. Berliner Milchforum 2016: Ein Jahr nach Quotenende“, in: Deutsche Bauern-Korrespondenz (dbk) 4/2016, S. 20 f. (Zum Thema siehe Abschnitt „Vermarktungsplattform bietet Chancen“, S. 21) – Anlage 4 – Inken Lampe, „Milchmarkt und Kartellrecht“, in: Deutsche Bauern-Korrespondenz (dbk) 2/2009, S. 20 f. (Zum Thema siehe Abschnitt „Anbieterseite durch Kooperationen stärken “, S. 21) – Anlage 5 – Christian Busse, „Die Stellung der Molkereigenossenschaften im Agrarkartellrecht“, in: Wirtschaft und Wettbewerb 2016 (WuW), S. 154-164 (Zum Thema dort: S. 163 vor Fußnote 23) – Anlage 6 – ------------- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 – 3000 – 190/16 Seite 4 Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Milch – Zwischenbericht, 2009, im Internet abrufbar unter: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation /DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20Milch%20-%20Zwischenbericht .html?nn=4143254 (hier: Auszug S. 104-111) – Anlage 7 – Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Milch – Abschlussbericht, 2012, im Internet abrufbar unter: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation /DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20Milch%20-%20Zwischenbericht .html?nn=4143254 Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel, 2014, im Internet abrufbar unter: http://www.bundeskartellamt.de/Sektoruntersuchung _LEH.html?nn=4143254 ***