© 2017 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 187/16 Verein oder Stiftung? Kriterien für die Rechtsformwahl bei gemeinnützigen Anliegen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 187/16 Seite 2 Verein oder Stiftung? Kriterien für die Rechtsformwahl bei gemeinnützigen Anliegen Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 187/16 Abschluss der Arbeit: 10. Januar 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 187/16 Seite 3 Mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen als Rechtsform für die gemeinschaftliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke eher der Verein oder aber die Stiftung geeignet ist, setzt sich van Randenborgh in § 1 des Handbuchs der Gemeinnützigkeit1 auseinander, im Auszug beigefügt als Anlage 1. Ebenfalls mit dieser Frage befasst sich Stock2, der in seinem auszugsweise als Anlage 2 beigefügten Beitrag „Wahl der Rechtsform im gemeinnützigen Nonprofit-Bereich“ auch eine tabellarische überblicksartige Beurteilung der Zweckmäßigkeit einzelner Rechtsformen vornimmt. Beide Autoren betonen, dass die Stiftung gegenüber dem Verein durch einen hohen Gründungsaufwand und eine gewisse Inflexibilität gekennzeichnet ist, während sich der Verein gerade auch durch den im Zeitablauf unproblematisch vollziehbaren Wandel im konkreten Mitgliederbestand und die Möglichkeit der nachträglichen Anpassung der Satzung oder gar der Auflösung durch die Vereinsmitglieder auszeichne. Einen guten Überblick über die bei der Gründung und dem Betrieb eines Vereins zu beachtenden Fragen bietet der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene Leitfaden zum Vereinsrecht3, beigefügt als Anlage 3. * * * 1 Schauhoff (Hrsg.), Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Aufl. 2010. 2 Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2001, 440. 3 Stand: September 2016, abrufbar unter http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht .pdf?__blob=publicationFile&v=8 .