WD 7 - 3000 - 167/17 (21.12.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Mit dem Ausbruch der Zweiten Intifada im Oktober 2000 und den folgenden Militäraktionen Israels , kam es in einer Reihe westeuropäischer Länder zu einer Welle antijüdischer und antiisraelischer Übergriffe und Demonstrationen. Dies war für das European Monitoring Center for Racism and Xenophobia (EUMC) der Anlass, erstmals einen Bericht zum Antisemitismus in den damaligen 15 EU-Mitgliedsstaaten verfassen zu lassen. Damit kehrte der Antisemitismus als wichtiges Thema auf die öffentliche, politische und auch wissenschaftliche Agenda in Deutschland und Europa zurück. In rascher Folge fanden nun Antisemitismus -Konferenzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien (2003), Berlin (2004) und Cordoba (2005) statt. Seitdem erfährt das Thema Antisemitismus eine hohe politische Aufmerksamkeit, und die Nachfolgeorganisation des EUMC, die Federal Agency for the Protection of Human Rights (FRA), gibt jährliche Berichte dazu heraus (Monitoring). Zwischenzeitlich liegt ein zweiter Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (UEA) auf Drucksache 18/11970 vom 17. April 2017 vor, vgl. Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf . Er ist Ausdruck der deutlich angestiegenen politischen Aufmerksamkeit für dieses Problem. Er verweist auf die Vielfältigkeit der Erscheinungsformen von Antisemitismus in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, fragt nach der Wahrnehmung von Antisemitismus aus jüdischer Perspektive und zeigt staatliche sowie zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung und Prävention, aber auch deren Grenzen und Defizite. Der Bericht untersucht die Entwicklung antisemitisch motivierter Straftaten und Wertvorstellungen , insbesondere für die Länder Deutschland, Frankreich, Polen und Ungarn. Darüber hinaus wird auch zu der Frage Stellung genommen, ob antisemitische Einstellungen und Straftaten unter muslimischen Mitbürgern vorzufinden sind. Zu der Situation in Frankreich wird dort auf den Seiten 48 Fn. 125, 51ff., 87/88, 90/91 Fn. 287, 92,99, 115, 124, 143 Fn. 459, 188 und 209 Stellung genommen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Antisemitische Einstellungen und Straftaten in ausgewählten Ländern der Europäischen Union Kurzinformation Antisemitische Einstellungen und Straftaten in ausgewählten Ländern der Europäischen Union Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die Verhältnisse in Polen werden auf den Seiten 84 Fn. 258, 88,90,96 Fn. 304, 214, 244/245 und 275 beleuchtet. Die Gegebenheiten in Ungarn werden auf den folgenden Seiten erläutert: Seite 53, 87, 90, 96 Fn 304, 99, 115 Fn. 360, 244/245, 261 Fn. 985. ***