© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 164/19 Der Zivile Solidaritätspakt (PACS) in Frankreich Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 164/19 Seite 2 Der Zivile Solidaritätspakt (PACS) in Frankreich Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 164/19 Abschluss der Arbeit: 28. Oktober 2019 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 164/19 Seite 3 Einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte des PACS können der als Anlage 1 beigefügten Ausarbeitung „Der Zivile Solidaritätspakt (PACS) im französischen Recht – Wesentlicher Inhalt und vergleichbare Modelle anderer europäischer Staaten“1 entnommen werden. Ergänzend hierzu gilt hinsichtlich des Sorgerechts: „Die gemeinsame Sorge nichtverheirateter Elternpaare, in Frankreich bereits eingeführt mit G v. 4. 3. 2002, gilt auch für Kinder, die vor Inkrafttreten geboren sind. Sie besteht, wenn die Anerkennung des Kindes im ersten Jahr nach der Geburt erfolgt (Art. 372 al. 2). Versäumt ein Elternteil die Anerkennung innerhalb der Jahresfrist, bleibt der andere Elternteil alleine sorgeberechtigt . Die sorgerechtlich relevante Anerkennung muss gegenüber dem Standesamt erfolgen . Eine Anerkennungserklärung vor dem Notar genügt nicht. Diese hat nur Auswirkungen auf die Erbenstellung des Kindes. Die Anerkennung als Kind und Begründung einer Verwandtschaft kann auch durch die Mutter erfolgen. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes bedarf es für die gemeinsame elterliche Sorge einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor dem TGI (Tribunal de Grande Instance, Anm. d. Verf.) oder einer Entscheidung des Familienrichters (Art. 372 al. 3).“2 Bei der Adoption unterscheidet das französische Recht zwischen Ehepaaren und sonstigen Lebensgemeinschaften : „Eine Volladoption kann beantragt werden von 2 nicht getrenntlebenden Ehegatten, die seit mehr als 2 Jahren verheiratet sind oder beide mindestens 28 Jahre alt sind (Art. 343). Wenn nur ein Ehegatte die Adoption beantragt, braucht er die Zustimmung des anderen Ehegatten (Art. 343-1 al. 2). Die Ehe ist nicht Voraussetzung für eine Adoption, aber 2 nicht verheiratete Personen können keinen gemeinsamen Adoptionsantrag stellen (Art. 346 al. 1). Somit können Lebensgefährten oder Paare die einen PACS geschlossen haben, nicht gemeinsam adoptieren .“3 Statistische Informationen über die Anzahl von geschlossenen und wieder aufgelösten PACS können der als Anlage 2 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, WD 7-3000-055/19 vom 03.04.2019, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/645642/1555642dbaa59ca8633da5bbb78b941b/WD-7-055-19-pdfdata .pdf. 2 Katzenmaier, in: Rieck, Ausländisches Familienrecht, Werkstand: 18. EL Mai 2019, Länderteil Frankreich, Rn. 26. 3 Katzenmaier, in: Rieck, Ausländisches Familienrecht, Werkstand: 18. EL Mai 2019, Länderteil Frankreich, Rn. 35. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 164/19 Seite 4 beigefügten Information des französischen Justizministeriums entnommen werden.4 Einen graphischen Vergleich mit der Zahl der Eheschließungen enthält die als Anlage 3 beigefügte Abbildung des französischen Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien .5 * * * 4 Pactes civils de solidarité (PACS) – les PACS depuis leur création en 1999, 19.10.2017, abrufbar unter https://static.data.gouv.fr/resources/statistiques-sur-les-pacs/20190514-144237/stat-pactes-20civils-20de-20solidarit -e9-102017.pdf. 5 Institut national de la statistique et des études économiques (Insee), Mariages et pacs en 2018, Données annuelles de 1990 à 2018, abrufbar unter https://www.insee.fr/fr/statistiques/2381498. Unter https://www.insee .fr/fr/statistiques/2381498#tableau-Donnes können die der Grafik zugrundeliegenden genauen Daten abgerufen werden.