WD 7 - 3000 - 147/19 (26. September 2018) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Regionen mit einer angespannten Wohnungssituation wird in der Öffentlichkeit seit Jahren unter Hinweis auf andere Staaten erörtert, welche Möglichkeiten bestehen, ausländischen Investoren den Kauf von Immobilien in den jeweiligen Bereichen zu beschränken, vgl. bspw. Handelsblatt vom 30.08.2018, Einheimische bevorzugt – in welchen Ländern sich internationale Hauskäufer schwer tun, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienmarkt-einheimischebevorzugt -in-welchen-laendern-sich-internationale-hauskaeufer-schwertun /22975614.html?ticket=ST-11635486-3BEfJUHnzpnaoijDyF4u-ap6. Ein an ausländische Investoren gerichtetes Verbot eines Mitgliedstaates, Immobilien innerhalb seines eigenen Staatsgebietes zu erwerben, dürfte – soweit dieses erwerbsverbot auf die Staatsangehörigkeit des Erwerbers abstellt – mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar sein. Eine abschließende Beurteilung der Europarechtskonformität ist nur auf der Grundlage einer konkreten Regelung möglich, vgl. Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.), Immobilienerwerb durch ausländische Investoren – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, Sachstand, PE 6 – 3000 – 088/19 (- Anlage -) Der Wissenschaftliche Dienst hat sich in der Vergangenheit mit unterschiedlicher Akzentuierung mit derartigen Fragen befasst. In der Regel gelangte er zu dem Ergebnis, dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium hierfür bereits vorhanden ist. Deren Anwendung aber im Wesentlichen an administrativen Vollzugsdefiziten der beteiligten Akteure sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft scheitert. Bereits im Jahr 2017 wurden rechtliche Maßnahmen gegen die Baulandspekulation erörtert. Hierbei konnte vor allem auf die Empfehlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie auf den Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung zurückgegriffen werden, vgl. Wissenschaftlicher Dienst (Hrsg.), Maßnahmen gegen Baulandspekulation, Sachstand – WD 7 – 3000 – 060/17, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.bundestag .de/resource/blob/514870/689e5955a0e678667ed762acdee640e2/WD-7-060-17-pdfdata .pdf; Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Rechtliche Beschränkungen für ausländische Investoren Kurzinformation Rechtliche Beschränkungen für ausländische Investoren Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat, Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen (Hrsg.), Handlungsempfehlungen, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnungswirtschaft /bezahlbares-wohnen/bezahlbares-wohnen-node.html. Mit dem Erwerb von Zweitwohnungen durch Ausländer befasst sich ausführlich eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, die detailliert den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmen für derartige Restriktionen absteckt. Rechtsvergleichend wird in diesem Zusammenhang auf den Seiten 25 bis 28 die Rechtslage in Dänemark, der Schweiz und in Österreich dargestellt, vgl. Wissenschaftlicher Dienst (Hrsg.), Der Erwerb von Zweitwohnungen – Rahmenbedingungen zur Einführung von Restriktionen; Rechtslage in anderen Staaten, Ausarbeitung , - WD 7 – 3000 – 165/18, abrufbar unter (Stand. 25.09.2019): https://www.bundestag .de/resource/blob/579830/5edcd2cef23ac3184ccf771549fb355b/WD-7-165-18-pdfdata .pdf. Vor allem im Rahmen der Geldwäsche-Prävention könnte durch eine verschärfte Kontrolldichte des Bundesministeriums für Finanzen mit seinem nachgeordneten Bereich, z.B. Zoll und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden vor Ort der Baulandspekulation durch Ausländer begegnet werden, vgl. hierzu BaFin, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention /geldwaeschepraevention_node.html Mit den rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters befasst sich ein weiterer Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes am Beispiel eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Vereinigten Königreich, vgl. Wissenschaftlicher Dienst (Hrsg.), Das zentrale Immobilienregister im Vereinigten Königreich – Einzelfragen -, Sachstand, - WD 7 – 3000 – 185/18 -, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.bundestag.de/resource /blob/569788/d7baaf753991a4bf3401ec8f89d08d52/WD-7-184-18-pdf-data.pdf Unter gesellschafts- und aktienrechtlichen Gesichtspunkten für Restriktionen des Eigentumserwerbs an Unternehmen befasst sich demgegenüber eine weitere Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, die unter Auswertung von im einzelnen vorgestellten Studien und der weitergehenden Fachliteratur zu dem Ergebnis gelangt, dass grundsätzlich kein oder allenfalls ein zurückhaltender gesetzlicher Regelungsbedarf für das Aktienrecht erkennbar ist, vgl. Wissenschaftlicher Dienst (Hrsg.), Aktionärsaktivismus unter gesellschafts- und aktienrechtlichen Gesichtspunkten, Ausarbeitung, WD 7 – 3000 – 168/18, abrufbar unter (Stand: 25.09.2019): https://www.bundestag.de/resource /blob/571478/6cddddd989645a48fffb220fa3b3d0ef/WD-7-168-18-pdf-data.pdf. ***