WD 7 - 3000 - 145/17 (9. November 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Fraglich war, wie der in § 43 Absatz 4 Nr. 2 der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz – Zweite Berechnungsverordnung“ in der Fassung von 1957 (Bundessteuerblatt I S. 508) verwendete Begriff „Treppenabsätze“ zu verstehen ist. Vorbehaltlich von konkret vorliegenden anderweitigen Festlegungen wurde hierzu als Beispiel für eine mögliche Lesart dieses Begriffs eine heutige Definition aus anderem Regelungskontext dargestellt: danach wird mit Bezug auf die Bayerische Bauordnung ein Treppenabsatz definiert als „waagrechte Fläche, die einen Treppenlauf unterbricht“ (Nolte, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 125. Einzellieferung Mai 2017, Art. 32 Rdn. 2). Auf die Bedeutung von technischen Normen als potentielle „anerkannte Regeln der Technik“ wurde ebenfalls verwiesen (vgl. hierzu Schulze-Hagen, Die Bindungswirkung technischer Normen und der Anscheinsbeweis im Baurechtsprozess, in: Festschrift für Prof. Ulrich Werner zum 65. Geburtstag, 2005, S. 355 – abrufbar unter http://delegibus.com/2004,10.pdf). Hinsichtlich der historischen Entwicklung der potentiell einschlägigen DIN-Normen wurde darauf hingewiesen, dass die DIN 18064 „Treppen; Begriffe; Bezeichnung; Ausführung“ als eine Vorläuferfassung der aktuell einschlägigen DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ ausweislich einer einschlägigen Internetpräsenz erstmals 1959 nachgewiesen ist (vgl. https://www.beuth.de/de/norm/din-18064/7373710). * * * Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Definition des Begriffs „Treppenabsatz“