WD 7 - 3000 - 142/17 (27. Oktober 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In München ist eine Flughafenerweiterung (3. Startbahn) geplant worden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 5. Juli 2011 wurden insgesamt 16 Klagen erhoben , die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) mit Urteil vom 19. Februar 2014 abgewiesen hat. Der VGH München hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Beschluss vom 17. Februar 2015 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den VGH München zurückgewiesen. Sodann erfolgte eine Teilanfechtung des Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der fluglärmbezogenen Regelungen. Auch diese Klage hat der VGH München mit Gerichtsbescheid vom 13. Oktober 2015 abgewiesen. Neben den gerichtlichen Verfahren erging im Juni 2012 das Votum eines Bürgerentscheids, womit der Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München abgelehnt wurde. Diskutiert wird, inwieweit dieser Bürgerentscheid für den Stadtrat München bindend ist. Ob ein neues Ratsbegehren zur 3. Start- und Landebahn auf den Weg gebracht wird, soll von dem Aufkommen der Flugbewegungen abhängen. Quellen: VGH München: Dritte Start- und Landebahn am Münchener Flughafen darf gebaut werden, Redaktion beckaktuell Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews becklink 1031101; VGH München, Urteil vom 19. Februar 2014; VGH München, Gerichtsbescheid vom 13. Oktober 2015 - 8 A 15.40020 – 8 A 15.40020; BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 B 58.14 – 4 B 58.14; Reiter trifft Seehofer, 3. Startbahn: Neue Bürger-Befragung derzeit nicht nötig, in: Merkur.de. vom 27. Oktober 2017; abrufbar unter: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/stadtrat-muenchensti 639026/3-startbahn-reiter-trifft-seehofer-keine-eile-buerger-zu-befragen-7383967.html [letzter Abruf: 27. Oktober 2017] *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Informationen zur Flughafenerweiterung in München