WD 7 - 3000 - 122/18 (25. Mai 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Für eine Darstellung der deutschen Rechtslage zu Hasskommentaren in sozialen Netzwerken ist zunächst zu verweisen auf den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 14. Juni 2017 (Az. WD 7 - 3000 - 080/17), Gesetzeslage in Deutschland zu Hasskommentaren in sozialen Netzwerken, abrufbar unter: https://www.bundestag .de/blob/556722/637c2662069b18d07540a3a5bc91fe1a/wd-7-080-17-pdf-data.pdf [letzter Abruf: 25. Mai 2018]. Dieser Sachstand behandelt zwar die Rechtslage vor Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/ [letzter Abruf: 25. Mai 2018]), nimmt aber bereits auf dessen Entwurf Bezug und stellt diesen vor. In dem Sachstand wird zudem auf eine etwaige strafrechtliche Verfolgung US-amerikanischer Manager des Unternehmens Facebook hingewiesen: Durch das Unterlassen der rechtzeitigen Löschung rechtswidriger Beiträge („Posts“) könnten sich die Verantwortlichen von Facebook strafbar gemacht haben als Mittäter oder Gehilfen der mit der Einstellung der Posts begangenen Straftaten . In Ergänzung hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft München I in einer Pressemitteilung am 26. Februar 2018 bekanntgegeben hat, dass sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Facebook-Konzerns wegen unterlassener Löschung strafbarer Facebook-Posts einleiten wird (Staatsanwaltschaft München I, Pressemitteilung vom 26. Februar 2018, abrufbar unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden /staatsanwaltschaft/muenchen-1/presse/2018/04.php [letzter Abruf: 25. Mai 2018]). Laut der Pressemitteilung begründe das Unterlassen von rechtzeitigen Löschungen rechtswidriger Posts auf der Internetplattform keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens von Verantwortlichen des Facebook-Konzerns. Die seit 1. Oktober 2017 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz bestehende bußgeldbewehrte Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks, inkriminierte Posts zu löschen bzw. organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit entsprechende Posts zeitnah gelöscht werden können, bestehe aber selbstverständlich ungeachtet dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I. Denn diese Verpflichtungen seien von der Frage, ob das Nichtlöschen zu einer Strafbarkeit der verantwortlichen Personen führt, zu unterscheiden. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Aktuelle Rechtslage zu Hasskommentaren in sozialen Netzwerken Kurzinformation Aktuelle Rechtslage zu Hasskommentaren in sozialen Netzwerken Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Für eine ausführliche Darstellung der Inhalte des am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes kann verwiesen werden auf den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 12. Januar 2018 (Az. WD 7 - 3000 - 165/17), Rechtslage in Deutschland zu Hasskommentaren in sozialen Netzwerken nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/556730/f5a8d5e18f6a7578aaae1a9ceba2eda5/wd-7-165- 17-pdf-data.pdf [letzter Abruf: 25. Mai 2018]. ***