© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 121/19 Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit Zur Rechtslage in Frankreich, Großbritannien, Österreich und Spanien Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. 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Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands sind verschiedene Einzelfragen zur Rechtslage hinsichtlich Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit in verschiedenen europäischen Ländern.1 Um eine Gegenüberstellung mit der aktuellen deutschen Rechtslage zu ermöglichen, werden die Fragen vorab für die deutsche Rechtsordnung kursorisch beantwortet. 2. Rechtslage in Deutschland 2.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1) Gibt es ein paralleles System von gesetzlicher Erwerbminderungsrente und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ? Ja. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können erwerbsgeminderte Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen. Die Anspruchsvoraussetzungen hierfür sind unter anderem in § 43 SGB VI2 geregelt. Die Finanzierung erfolgt durch einkommensabhängige Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie aus staatlichen Zuschüssen. Die Rentenhöhe richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Einkommen. Neben dieser gesetzlichen Erwerbsminderungsrente besteht die Möglichkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherer abzuschließen . 2) In dem Fall, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen existieren: a) Wie lange beträgt bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer die durchschnittliche Prozessdauer in Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen? Einschlägige Informationen werden in der deutschen Justizstatistik nicht erhoben. In der einschlägigen Literatur wird darauf hingewiesen, dass die Dauer von Berufsunfähigkeitsprozessen in der Regel überdurchschnittlich lang sei, da meistens Sachverständigengutachten eingeholt werden müssten3: Für die erste Instanz müssten mindestens sechs bis zwölf Monate, für ein etwaiges Berufungsverfahren noch einmal etwa sechs Monate kalkuliert werden.4 b) Existieren gesetzliche Vorgaben, die Versicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Versicherten hinsichtlich des 1 Die Angaben zur Situation im Ausland basieren dabei auf Angaben der jeweiligen Parlamentsverwaltungen. 2 Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist. 3 Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, Teil R Rn. 2. 4 Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, Teil R Rn. 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 5 Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit/Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Grundsätzlich richten sich die Pflichten der Versicherer und damit auch die Fälligkeit der Leistung nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Ergänzend regelt § 14 Absatz 1 VVG5, dass Geldleistungen des Versicherers fällig sind „mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen“. Die nötigen Erhebungen „bestehen in der Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen“6. Hat der Versicherungsnehmer sämtliche für die abschließende Feststellung der Berufsunfähigkeit erforderlichen Unterlagen beigebracht und ist ein Monat verstrichen, kann der Versicherungsnehmer gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 VVG – der nicht zulasten des Versicherungsnehmers abdingbar ist – Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. c) Wie ist die Beweislast geregelt, insbesondere wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind? Der Nachweis der Berufsunfähigkeit obliegt regelmäßig allein dem Versicherungsnehmer.7 d) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises einer Berufsunfähigkeit , z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Nein. 2.2 Verkehrshaftpflichtversicherungen 1) Sind Verkehrshaftpflichtversicherer im Streitfall verpflichtet, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen zu zahlen, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls dauerhaft berufsunfähig wird und existenziell auf Zahlungen der Haftpflichtversicherung angewiesen ist? Gemäß § 7 Absatz 1 StVG8 ist der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, demjenigen, dessen Körper oder Gesundheit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs verletzt wurde, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Gemäß § 11 StVG ist im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit durch ein Kraftfahrzeug der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verlet- 5 Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist. 6 Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, Teil E Rn. 184. 7 Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, Teil E Rn. 191. 8 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 6 zung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist; wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten ist gemäß § 13 StVG für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. Gemäß § 115 VVG in Verbindung mit § 1 PflVG9 kann der Geschädigte die vorstehend genannten Ansprüche auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Halters geltend machen. Tut er dies, gilt nach § 3a PflVG, dass der Versicherer dem Geschädigten unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, ein mit Gründen versehenes Schadenersatzangebot vorzulegen hat, wenn die Eintrittspflicht unstreitig ist und der Schaden beziffert wurde, oder aber eine mit Gründen versehene Antwort auf die in dem Antrag enthaltenen Darlegungen zu erteilen hat, sofern die Eintrittspflicht bestritten wird oder nicht eindeutig feststeht oder der Schaden nicht vollständig beziffert worden ist. Die Frist beginnt mit Zugang des Antrags bei dem Versicherer. 2) Wie lange beträgt die durchschnittliche Prozessdauer in Verkehrshaftpflichtversicherungsfällen ? Einschlägige Informationen werden in der deutschen Justizstatistik nicht erhoben. 3) Bestehen gesetzliche Vorgaben, die Verkehrshaftpflichtversicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Geschädigten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit /Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Nein. 4) Wie ist die Beweislast geregelt, also wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Verkehrshaftpflichtversicherung erfüllt sind? Nach allgemeinen Beweisregeln hat bei einem Anspruch nach § 7 StVG „der Geschädigte den Haftungsgrund zu beweisen. Zunächst muss er beweisen, dass sich überhaupt ein Unfall ereignet hat und wer daran beteiligt war (…). Weiter muss er beweisen, dass ihm durch den Betrieb des Kfz, dessen Halter er in Anspruch nimmt, ein Schaden entstanden ist. Er trägt die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des beteiligten Kfz und dem Unfall (…) und zwischen dem Unfall und dem Schaden“10. 5) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises der Berufsunfähigkeit im Rahmen von Verkehrshaftpflichtfällen, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Nein. 9 Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Februar 2017 (BGBl. I S. 147) geändert worden ist. 10 Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Auflage 2015, 25. Kap. I Rn. 249. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 7 3. Rechtslage in verschiedenen europäischen Ländern 3.1. Frankreich 3.1.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1) Gibt es ein paralleles System von gesetzlicher Erwerbminderungsrente und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ? Ja. Um den Einkommensverlust zu kompensieren, besteht sowohl für den Öffentlichen Dienst wie auch für private Beschäftigungsverhältnisse eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsentschädigung . Daneben besteht die Möglichkeit, bei einem Versicherer eine private Versicherung abzuschließen . 2) In dem Fall, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen existieren: a) Wie lange beträgt bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer die durchschnittliche Prozessdauer in Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen? Eine pauschale Regelung hierzu besteht nicht. Die Dauer lässt sich, da sie von zahlreichen individuellen Umständen des jeweiligen Falles abhängig ist, auch nicht vorhersagen. Statistische Informationen hierzu liegen nicht vor. b) Existieren gesetzliche Vorgaben, die Versicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Versicherten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit/Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Der Versicherer und der Versicherungsnehmer haben wechselseitige Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Artikel L 113-5 des Versicherungsgesetzbuchs11 verpflichtet den Versicherer zur Leistung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Versicherer haben jedoch die Möglichkeit, die Leistung unter anderem dann zu verweigern , wenn der Versicherungsnehmer bestimmte formelle Anforderungen nicht erfüllt, die im Versicherungsvertrag niedergelegt sind. Um zu verhindern, dass sich Versicherer missbräuchlich hierauf berufen können und um Versicherungsnehmer zu schützen, sehen die Artikel L 113-1 und L 112-4 des Versicherungsgesetzbuchs allerdings verschiedene Anforderungen vor: Leistungsausschlussklauseln müssen ausdrücklich, begrenzt und offensichtlich formuliert sein. Zudem trifft den Versicherer die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Ausschlusskriterien. c) Wie ist die Beweislast geregelt, insbesondere wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind? 11 Code des assurances, Version consolidée au 1 octobre 2019, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affich Code.do?cidTexte=LEGITEXT000006073984. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 8 Gemäß Artikel 1353 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs12 hat die Person, die die Erfüllung einer Verpflichtung verlangt, die Beweislast. Deshalb muss der Versicherungsnehmer sowohl das Bestehen einer Versicherung als auch das Vorliegen der jeweiligen Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalles beweisen. Gemäß Artikel 1353 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs hat umgekehrt die Person, die sich darauf beruft, von einer Leistungspflicht befreit zu sein, die Voraussetzungen hierfür darzulegen und zu beweisen – namentlich also auch einen etwaigen Ausschluss der Deckungspflicht bei einem Versicherungsverhältnis. d) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises einer Berufsunfähigkeit , z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Während für den Bereich der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsentschädigung gemäß Artikel L 341-4 des Gesetzbuchs über die Soziale Sicherheit13 gilt, dass der Status der Erwerbsunfähigkeit nur durch einen speziellen Vertrauensarzt der Sozialversicherung (médecin conseil de la Sécurité Sociale) attestiert werden kann, ist dies im Bereich der privaten Versicherung nicht der Fall: hier kann sich der Betroffene an einen Arzt seiner Wahl wenden. 3.1.2 Verkehrshaftpflichtversicherungen 1) Sind Verkehrshaftpflichtversicherer im Streitfall verpflichtet, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen zu zahlen, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls dauerhaft berufsunfähig wird und existenziell auf Zahlungen der Haftpflichtversicherung angewiesen ist? Die versicherungsrechtliche Schadensdeckung entspricht gemäß Artikel L 211-1 des Versicherungsgesetzbuchs 14 der zivilrechtlichen Haftung des Schadensverursachers. Die Deckung bei Kraftfahrzeugversicherungen umfasst insbesondere auch Schäden von Dritten, die durch den Fahrer oder eine mit ihm zusammenlebende Person mit seinem Kraftfahrzeug verursacht werden. 2) Wie lange beträgt die durchschnittliche Prozessdauer in Verkehrshaftpflichtversicherungsfällen ? Eine pauschale Regelung hierzu besteht nicht. Die Dauer lässt sich, da sie von zahlreichen individuellen Umständen des jeweiligen Falles abhängig ist, auch nicht vorhersagen. Statistische Informationen hierzu liegen nicht vor. 3) Bestehen gesetzliche Vorgaben, die Verkehrshaftpflichtversicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Geschädigten 12 Code civil, Version consolidée au 21 juillet, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cid- Texte=LEGITEXT000006070721. 13 Code de la sécurité sociale, Version consolidée au 14 octobre, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affich Code.do?cidTexte=LEGITEXT000006073189. 14 Code des assurances, Version consolidée au 1 octobre 2019, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affich Code.do?cidTexte=LEGITEXT000006073984. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 9 hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit /Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Siehe hierzu die Antwort unter Gliederungspunkt 3.1.1 Nr. 2 b. 4) Wie ist die Beweislast geregelt, also wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Verkehrshaftpflichtversicherung erfüllt sind? Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die Anspruchsvoraussetzungen beweisen. Im Bereich des Kraftfahrzeugverkehrs muss das Opfer eines Unfalls für einen Schadensersatzanspruch beweisen , dass ein Kraftfahrzeug involviert war, dass ein Verkehrsunfall durch dieses Kraftfahrzeug vorlag und die Ursächlichkeit des Unfalls für den Schaden. Der Geschädigte muss jedoch nicht nachweisen, dass der Schadensverursacher fehlerhaft gehandelt hat. Vielmehr muss umgekehrt der Schädiger, will er einer Haftung entgehen, nachweisen, dass das Unfallopfer einen „unentschuldbaren Fehler“ begangen hat. 5) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises der Berufsunfähigkeit im Rahmen von Verkehrshaftpflichtfällen, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Die Versicherungsgesellschaft benötigt zur Prüfung der Ansprüche des Opfers eine ärztliche Stellungnahme . 3.2. Großbritannien 3.2.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1) Gibt es ein paralleles System von gesetzlicher Erwerbminderungsrente und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ? Ja. Wenn der Beschäftigte einem Betriebsrentensystem angehört, kann er gestützt auf seinen schlechten Gesundheitszustand auch bereits vor Erreichen der Altersgrenze Forderungen auf eine „ill health pension“ erheben. Die Voraussetzungen hierfür variieren je nach betroffenem Bereich – so ist in manchen Bereichen Voraussetzung für eine Rente, dass nicht nur der zuvor ausgeübte, sondern gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine private Absicherung durch eine Entgeltschutzversicherung (income protection insurance) abzuschließen. 2) In dem Fall, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen existieren: a) Wie lange beträgt bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer die durchschnittliche Prozessdauer in Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen? Hierzu liegen keine Informationen vor. b) Existieren gesetzliche Vorgaben, die Versicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Versicherten hinsichtlich des Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 10 Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit/Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Es ist lediglich allgemein und grundsätzlich geregelt, dass Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, die Ansprüche des Versicherungsnehmers innerhalb einer angemessenen Zeit zu befriedigen . Die Beurteilung der Angemessenheit richtet sich im Einzelfall insbesondere danach, welche Maßnahmen geboten und erforderlich sind, um den Anspruch zu prüfen und zu bewerten. c) Wie ist die Beweislast geregelt, insbesondere wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind? Dies hängt grundsätzlich von der Ausgestaltung des Vertrages ab, im Regelfall dürfte jedoch die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegen. d) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises einer Berufsunfähigkeit , z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Dies ist nicht ersichtlich. In der Praxis ist im Regelfall bei einer Berufsunfähigkeitssache ein ärztliches Gutachten erforderlich. 3.2.2 Verkehrshaftpflichtversicherungen 1) Sind Verkehrshaftpflichtversicherer im Streitfall verpflichtet, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen zu zahlen, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls dauerhaft berufsunfähig wird und existenziell auf Zahlungen der Haftpflichtversicherung angewiesen ist? Teil 6 des Straßenverkehrsgesetzes15 sieht als Voraussetzung der Teilnahme am Straßenverkehr die Pflicht einer Drittschäden umfassenden Haftpflichtversicherung vor. Gemäß § 145 des Straßenverkehrsgesetzes deckt diese Versicherung die gesetzliche Haftung ab, was Gesundheitsschäden , Tod und Eigentumsschädigungen umfasst. Bei Verletzungen besteht auf dieser Grundlage die Möglichkeit für Ansprüche zur Entschädigung für Behandlungskosten, eine etwaige Entstellung und auch für entgangenen Lohn, wenn man infolge des Unfalls arbeitsunfähig ist. 2) Wie lange beträgt die durchschnittliche Prozessdauer in Verkehrshaftpflichtversicherungsfällen ? Hierzu liegen keine Informationen vor. 3) Bestehen gesetzliche Vorgaben, die Verkehrshaftpflichtversicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Geschädigten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit /Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? 15 Road Traffic Act 1988, abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1988/52/contents. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 11 Es ist lediglich allgemein und grundsätzlich geregelt, dass Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, die Ansprüche des Versicherungsnehmers innerhalb einer angemessenen Zeit zu befriedigen . Die Beurteilung der Angemessenheit richtet sich im Einzelfall insbesondere danach, welche Maßnahmen geboten und erforderlich sind, um den Anspruch zu prüfen und zu bewerten. 4) Wie ist die Beweislast geregelt, also wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Verkehrshaftpflichtversicherung erfüllt sind? Der Anspruchsteller, also der Verletzte. 5) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises der Berufsunfähigkeit im Rahmen von Verkehrshaftpflichtfällen, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Dies ist nicht ersichtlich. 3.3. Österreich 3.3.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1) Gibt es ein paralleles System von gesetzlicher Erwerbminderungsrente und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ? Ja. 2) In dem Fall, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen existieren: a) Wie lange beträgt bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer die durchschnittliche Prozessdauer in Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen? Informationen über Verfahren für private Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in Österreich nicht gesondert erhoben. Verfahren betreffend (öffentlich-rechtliche) Berufsunfähigkeitspensionen vor den Arbeits- und Sozialgerichten dauerten im Jahre 2018 durchschnittlich 8,62 Monate. b) Existieren gesetzliche Vorgaben, die Versicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Versicherten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit/Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Nach österreichischem Recht richten sich die Pflichten der Versicherer primär nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Ergänzend dazu bestimmt § 11 Abs. 1 VersVG16, dass Geldleistungen des Versicherers mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges 16 Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VersVG), abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10001979. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 12 der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig sind. Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf zweier Monate seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und der Versicherer diesem Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht. Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer gemäß Abs. 2 in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Nach österreichischem Versicherungsvertragsgesetz sind diese Bestimmungen zugunsten des Versicherungsnehmers zwingend. c) Wie ist die Beweislast geregelt, insbesondere wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind? Das Versicherungsvertragsgesetz trifft zur Frage der Beweislast keine Aussage, sodass der allgemeine Grundsatz zum Tragen kommt, dass die klagende Partei den anspruchsbegründenden Sachverhalt zu beweisen hat. Laut Judikatur trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit. Seine Behauptungs(= Darlegungs-) und Beweislast umfasst das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Annahme der Berufsunfähigkeit.17 d) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises einer Berufsunfähigkeit , z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Nein. 3.3.2 Verkehrshaftpflichtversicherungen 1) Sind Verkehrshaftpflichtversicherer im Streitfall verpflichtet, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen zu zahlen, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls dauerhaft berufsunfähig wird und existenziell auf Zahlungen der Haftpflichtversicherung angewiesen ist? Gemäß § 2 KHVG18 umfasst die Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhandengekommen sind oder ein Vermögensscha- 17 OGH (Oberster Gerichtshof), Entscheidung vom 12.05.1999, RIS-Justiz RS0112006, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer =JJR_19990512_OGH0002_0070OB00372_98A0000_008. 18 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG 1994), abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012323. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 13 den verursacht worden ist, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer Vermögensschaden ). Unter „gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen“ sind die Vorschriften des EKHG19 und des ABGB20 verstehen. Auch nach österreichischem Recht kann der Geschädigte den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrags auch gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte haften als Gesamtschuldner (§ 26 KHVG). Der Versicherer oder sein „gemäß § 100 VAG 2016“ bestellter Schadenregulierungsbeauftragter sind verpflichtet, dem Geschädigten innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem dieser ihm das Schadenereignis angezeigt hat, die Ersatzleistung anzubieten, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach nicht bestritten wird. Wird die Pflicht zur Erbringung einer Ersatzleistung bestritten oder sind die Erhebungen zur Feststellung der Ersatzpflicht innerhalb der dreimonatigen Frist noch nicht abgeschlossen, so haben sie dies gegenüber dem Geschädigten innerhalb dieser Frist schriftlich zu begründen (§ 29a KHVG). 2) Wie lange beträgt die durchschnittliche Prozessdauer in Verkehrshaftpflichtversicherungsfällen ? Die Verfahrensdauer streitiger Zivilverfahren unter dem allgemeinen Fallcode „Verkehrssachen“ weist bundesweit für die Landesgerichts-Ebene (EUR 15.000,- übersteigender Streitwert) einen Median von 14,8 Monaten und für die Bezirksgerichts-Ebene von 7,3 Monaten aus. Hierbei ist meist, aber nicht immer, auch die Haftpflichtversicherung der beklagten Partei beteiligt. 3) Bestehen gesetzliche Vorgaben, die Verkehrshaftpflichtversicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Geschädigten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit /Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Siehe hierzu die Antwort unter Gliederungspunkt 3.3.1 Nr. 2 b. 4) Wie ist die Beweislast geregelt, also wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Verkehrshaftpflichtversicherung erfüllt sind? Im Versicherungsvertragsrecht gilt dieselbe Beweislastverteilung wie im Zivilrecht. Der Anspruchsberechtigte trägt daher für alle anspruchsbegründenden Tatsachen die Behauptungs- und Beweislast; der Bestreitende für die anspruchshindernden und -vernichtenden Tatsachen. Der Versicherungsnehmer hat somit zu beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Versicherung hat das Vorliegen von Risikoausschlussgründen zu beweisen. 19 Bundesgesetz vom 21. Jänner 1959 über die Haftung für den Ersatz von Schäden aus Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen und beim Betrieb von Kraftfahrzeugen (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz – EKHG), abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10001981. 20 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10001622. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 14 5) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises der Berufsunfähigkeit im Rahmen von Verkehrshaftpflichtfällen, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Nein. 3.4. Spanien 3.4.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1) Gibt es ein paralleles System von gesetzlicher Erwerbminderungsrente und privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ? Ja. Neben entsprechenden Leistungen aus dem öffentlichen Sozialversicherungssystem gibt es auch die Möglichkeit, sich privat abzusichern. 2) In dem Fall, dass private Berufsunfähigkeitsversicherungen existieren: a) Wie lange beträgt bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer die durchschnittliche Prozessdauer in Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen? Bestimmte Zeitgrenzen sind nicht geregelt. Eine Dauer lässt sich pauschal auch deshalb nur schwer feststellen, weil – wie in allen Versicherungsstreitigkeiten mit einem privaten Versicherer – unterschiedliche vorgelagerte Möglichkeiten zur Streitbeilegung bestehen, wie etwa eine Mediation oder die Einbeziehung von Verbraucherorganisationen. b) Existieren gesetzliche Vorgaben, die Versicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Versicherten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit/Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Generell sind die einschlägigen Regelungen in erster Linie dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen. Allerdings legt das Gesetz 50/1980 vom 8. Oktober über Versicherungsverträge21 fest, dass der Versicherer zur Zahlung der Versicherungsleistung verpflichtet ist, sobald die zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungshöhe notwendigen Untersuchungen und Sachverständigenberichte abgeschlossen sind. Zusätzlich ist geregelt, dass der Versicherer grundsätzlich innerhalb von 40 Tagen nach Eingang der Versicherungsforderung jedenfalls den Mindestbetrag zu zahlen hat, der nach den ihm bekannten Umständen des Falles dem Versicherten abschließend zu zahlen sein dürfte. c) Wie ist die Beweislast geregelt, insbesondere wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind? Das Gesetz 50/1980 fest, dass der Versicherte dem Versicherer sämtliche vorhandenen Informationen zu den Umständen und Folgen des Anspruchs vorzulegen hat. Auch wenn er dem nicht 21 Ley 50/1980, de 8 de octubre, de Contrato de Seguro, abrufbar unter https://www.boe.es/buscar /act.php?id=BOE-A-1980-22501. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 15 nachkommt, bleibt sein Anspruch jedoch grundsätzlich – außer im Falle der Täuschung oder grober Sorgfaltswidrigkeit – bestehen. Der Versicherer bedient sich zur Prüfung der Ansprüche in der Regel Sachverständiger. Gemäß Artikel 18 des Gesetzes 50/1980 ist der Versicherer mit Abschluss der erforderlichen Untersuchungen verpflichtet, die Versicherungssumme zu zahlen. d) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises einer Berufsunfähigkeit , z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Artikel 104 des Gesetzes 50/1980 legt fest, dass der Grad der aus einem Unfall resultierenden Erwerbsunfähigkeit nach Vorlage einer medizinischen Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung festzustellen ist. Der Versicherer teilt sodann dem Versicherten mit, welcher Betrag ihm auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag zusteht. Wenn der Versicherte hiermit nicht einverstanden ist, wird der Dissens von medizinischen Experten entschieden. 3.4.2 Verkehrshaftpflichtversicherungen 1) Sind Verkehrshaftpflichtversicherer im Streitfall verpflichtet, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen zu zahlen, wenn der Geschädigte infolge des Unfalls dauerhaft berufsunfähig wird und existenziell auf Zahlungen der Haftpflichtversicherung angewiesen ist? Ja. Hierzu bestimmt das Königliche Gesetzesdekret 8/2004 vom 29. Oktober, dass das Gesetz über die zivilrechtliche Haftung und Versicherung im Kraftfahrzeugverkehr anwendbar ist.22 Nach Artikel 1 dieses Gesetzes ist der Fahrer eines Kraftfahrzeugs aufgrund des mit dem Betrieb desselben verbundenen Risikos für Schäden verantwortlich, die an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen. Artikel 2 enthält korrespondierend hierzu die Pflicht zur Absicherung dieses Risikos mittels einer Versicherung. Artikel 7 enthält schließlich die Verpflichtung des Versicherers, im Rahmen des Anwendungsbereichs der Pflichtversicherung dem Dritten dessen Schäden unmittelbar zu ersetzen. 2) Wie lange beträgt die durchschnittliche Prozessdauer in Verkehrshaftpflichtversicherungsfällen ? Hierzu liegen keine Informationen vor. 3) Bestehen gesetzliche Vorgaben, die Verkehrshaftpflichtversicherer dazu verpflichten, die Versicherungsleistung zu erbringen, sobald bestimmte formale Voraussetzungen vom Geschädigten hinsichtlich des Nachweises der Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bevor die Versicherer die Vollständigkeit /Richtigkeit der Nachweise gerichtlich anzweifeln können? Geregelt ist lediglich, dass die verletzte Partei ihre Forderung gegenüber dem Versicherer als eine außergerichtliche Forderung geltend machen muss. Der Versicherer hat sodann drei Monate Zeit, 22 Real Decreto Legislativo 8/2004, de 29 de octubre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley sobre responsabilidad civil y seguro en la circulación de vehículos a motor, abrufbar unter https://www.boe.es/buscar /act.php?id=BOE-A-2004-18911. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 121/19 Seite 16 ein Angebot zu unterbreiten, wenn er der Auffassung ist, dass die Haftung bewiesen und der Schaden quantifiziert wurde. Falls nicht, muss er dies begründen. 4) Wie ist die Beweislast geregelt, also wer muss den Nachweis führen, dass alle Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Verkehrshaftpflichtversicherung erfüllt sind? Siehe hierzu die Antwort unter Gliederungspunkt 3.4.1 Nr. 2 c. 5) Bestehen gesetzliche Anforderungen an die Art und Weise des Nachweises der Berufsunfähigkeit im Rahmen von Verkehrshaftpflichtfällen, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten? Siehe hierzu die Antwort unter Gliederungspunkt 3.4.1 Nr. 2 d. * * *