© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 120/19 Strafmündigkeit Rechtliche Situation in der Europäischen Union Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 2 Strafmündigkeit Rechtliche Situation in der Europäischen Union Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 120/19 Abschluss der Arbeit: 07.08.2019 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Belgien 5 3. Bulgarien 5 4. Dänemark 5 5. Estland 5 6. Finnland 6 7. Frankreich 6 8. Griechenland 6 9. Großbritannien 6 10. Irland 6 11. Island 6 12. Italien 7 13. Kroatien 7 14. Lettland 7 15. Litauen 7 16. Luxemburg 7 17. Niederlande 7 18. Norwegen 7 19. Österreich 8 20. Polen 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 4 21. Portugal 8 22. Schweden 8 23. Slowakei 8 24. Slowenien 8 25. Spanien 8 26. Tschechische Republik 9 27. Ungarn 9 28. Zypern 9 29. Kanada 9 30. Fazit 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 5 1. Einleitung Begehen Kinder unter 14 Jahren eine Straftat, können sie in Deutschland mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden (§ 19 Strafgesetzbuch (StGB)1). Handelt es sich bei den Sachverhalten um besonders aufmerksamkeitserregende Fälle, wird immer wieder über die Absenkung dieser Altersgrenze diskutiert.2 Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, ab welchem Alter Kinder bzw. Heranwachsende in Europa strafmündig sind. Die Angaben basieren auf den Auskünften der jeweiligen Parlamentsverwaltung. 2. Belgien In Belgien wird man erst mit 18 Jahren strafmündig, vorher kann das belgische Strafrecht grundsätzlich nicht angewendet werden (vgl. belgisches Jugendschutzgesetz vom 08.04.1965).3 Von diesem Grundsatz wird abgewichen, falls ein 16/17-jähriger eine Straftat begeht und das Gericht die üblichen Maßnahmen des Jugendschutzgesetzes als unzureichend betrachtet. Dann kann der Fall über die Staatsanwaltschaft an die normalen Strafgerichte übergeben werden. Eine weitere Ausnahme besteht für Kinder ab 14 Jahren. Gegen sie können verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden (Abschnitt 38 des Gesetzes vom 08.04.1965). 3. Bulgarien In Bulgarien ist man grundsätzlich mit 18 Jahren strafmündig. Zwischen 14 und 18 Jahren ist entscheidend , ob der Täter die Bedeutung und Qualität seines Handelns realisieren konnte. 4. Dänemark Nach Abschnitt 15 des dänischen Strafgesetzbuchs beginnt die Strafmündigkeit mit 15 Jahren.4 5. Estland Nach der Auskunft der Parlamentsverwaltung richtet sich die Strafmündigkeit in Estland nach § 33 des estnischen Strafgesetzbuchs, indem die Grenze zur Strafmündigkeit mit 14 Jahren normiert ist. 1 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2017/1371 vom 19.06.2019 (BGBl. I S. 844), abrufbar unter : https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ (letzter Abruf: 05.08.2019). 2 Vgl. Schiemann, „Der Entwicklungsroman „Tschick“ und das Jugendstrafrecht“, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2018, 739 (741). 3 Belgisches Jugendschutzgesetz vom 08.04.1965, abrufbar unter: https://codex.vlaanderen.be/Print- Document.ashx?id=1003610&datum=&geannoteerd=false&print=false (letzter Abruf: 06.08.2019). 4 Dänisches Strafgesetzbuch abrufbar unter: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=181992 (letzter Abruf: 06.08.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 6 6. Finnland Nach Auskunft der Parlamentsverwaltung ist die Strafmündigkeit in Finnland ab 15 Jahren gegeben . 7. Frankreich In Frankreich existiert keine Altersgrenze für die Strafmündigkeit. Täter, die jünger als 18 Jahre alt sind, können aber nicht wie Erwachsene bestraft werden. Sie müssen sich vor einem Jugendrichter verantworten. Die Strafen variieren je nach Altersspanne (unter 13 Jahre, 13 - 15 Jahre, 16 - 18 Jahre alt), erst mit Vollendung des 13. Lebensjahres kann gegen einen Täter eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. 8. Griechenland Kinder unter 8 Jahren sind in Griechenland nicht strafmündig. Erfüllt ein Kind zwischen 8 und 15 Jahren einen Straftatbestand, hat dies nur Erziehungs- bzw. Therapiemaßnahmen zur Folge. Ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr können diese Maßnahmen auch angeordnet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Freiheitsstrafe bei Begehung eines Verbrechens. Ab dem 18. Lebensjahr ist das Erwachsenenstrafrecht anwendbar. 9. Großbritannien Begeht ein Kind, das zwischen 10 und 17 Jahre alt ist, eine Straftat, kann es in England, Wales und Nordirland strafrechtlich verfolgt werden. In Schottland liegt die Altersgrenze dagegen bei 8 Jahren. Begeht in Schottland ein Kind zwischen 8 und 11 Jahren eine Straftat, findet aber kein Strafverfahren statt, das Verfahren nennt sich dann „Children´s Hearing“. Aktuell wird in Schottland aber eine Anhebung der Altersgrenze auf 12 Jahre diskutiert.5 10. Irland In Irland liegt die Altersgrenze zur Strafmündigkeit bei 12 Jahren nach Abschnitt 52 des Children Act 2001. Eine Ausnahme besteht für Kinder zwischen 10 und 11 Jahren, die wegen Mordes, Totschlags , Vergewaltigung oder schweren sexuellen Missbrauchs verfolgt werden. 11. Island Nach Art. 14 des General Penal Code No. 19/1940 ist man in Island mit 15 Jahren strafmündig. 5 Vgl. https://www.gov.scot/policies/youth-justice/raising-age-criminal-responsibility/ (letzter Abruf: 05.08.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 7 12. Italien Nach Art. 96 des italienischen Strafgesetzbuchs6 kann ein Täter erst ab einem Alter von 14 Jahren bestraft werden. 13. Kroatien Nach Art. 7 des kroatischen Strafgesetzbuchs kann ein Täter nur bestraft werden, wenn er bei der Tat mindestens 14 Jahre alt war. Für Täter zwischen 14 und 21 Jahren gibt es spezielle Regelungen . Grundsätzlich wird man in Kroatien mit 21 Jahren nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch des Landes bestraft. 14. Lettland Die Strafmündigkeit beginnt in Lettland mit 14 Jahren nach Abschnitt 11 des Strafgesetzbuchs. 15. Litauen Die Strafmündigkeit in Litauen beginnt grundsätzlich mit dem 16. Lebensjahr. Für bestimmte Straftaten liegt die Grenze dagegen bei 14 Jahren, dazu gehören beispielsweise Mord, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Diebstahl. 16. Luxemburg In Luxemburg ist man mit 18 Jahren strafmündig. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere unter Abwägung der Persönlichkeit und Reife des Täters im Verhältnis zum Sachverhalt) kann man ab 16 Jahren strafrechtlich sanktioniert werden. 17. Niederlande In den Niederlanden liegt die Grenze zur Strafmündigkeit bei 12 Jahren (Art. 486 der Strafprozessordnung ). 18. Norwegen In Norwegen ist man mit 15 Jahren strafmündig (Abschnitt 20 des norwegischen Strafgesetzbuchs ). 6 Italienisches Strafgesetzbuch, abrufbar unter: http://www.procuragenerale.trento.it/attachments/article /31/cp.pdf (letzter Abruf: 06.08.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 8 19. Österreich Die Grenze zur Strafmündigkeit liegt in Österreich nach dem Jugendgerichtsgesetz 1988 bei 14 Jahren. Ab 14 Jahren gilt nach § 4 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz 19887: Ein Jugendlicher, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, ist nicht strafbar, wenn 1. er aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, oder 2. er vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein Vergehen begeht, ihn kein schweres Verschulden trifft und nicht aus besonderen Gründen die Anwendung des Jugendstrafrechts geboten ist, um den Jugendlichen von strafbaren Handlungen abzuhalten. 20. Polen In Polen ist man grundsätzlich ab einem Alter von 17 Jahren strafmündig. Ist ein Täter 17 Jahre alt, kann das Gericht nach einer Abwägung statt einer strafrechtlichen Sanktion andere Maßnahmen wie eine Therapie und ähnliches anordnen. Für ausgewählte Straftaten (z.B. Mord, Entführung ) können aber auch 15 Jährige für die jeweilige Tat bestraft werden. 21. Portugal In Portugal beginnt die Strafmündigkeit ab dem 16. Lebensjahr. 22. Schweden Strafmündigkeit ab 15. Lebensjahr 23. Slowakei Grundsätzlich beginnt in der Slowakei die Strafmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr. Allerdings liegt die Grenze für die Strafmündigkeit bzgl. sexuellen Missbrauchs bei 15 Jahren. 24. Slowenien In Slowenien ist man mit 14 Jahren strafmündig. 25. Spanien Auch nach spanischem Recht beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. 7 Bundesgesetz vom 20.10.1988 über die Rechtspflege bei Straftaten Jugendlicher und junger Erwachsener (Jugendgerichtsgesetz 1988 - JGG) (BGBl. Nr. 599/1988, abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung .wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002825 (letzter Abruf: 05.08.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 120/19 Seite 9 26. Tschechische Republik Nach Auskunft der Parlamentsverwaltung beginnt in der Tschechischen Republik die Strafmündigkeit mit dem 15. Lebensjahr (Abschnitt 25 des tschechischen Strafgesetzbuches). 27. Ungarn In Ungarn ist seit einer Gesetzänderung, die 2013 in Kraft getreten ist, die Strafmündigkeit schon mit 12 Jahren erreicht. Vor der Änderung lag sie bei 14 Jahren. Dies soll zwar auch nach der Gesetzesänderung grundsätzlich der Fall sein, aber bei bestimmte Straftaten soll die Strafmündigkeit schon mit 12 Jahren gegeben sein. Dazu zählen Mord, Totschlag, terroristische Straftaten, Raub und Plünderung. 28. Zypern In Zypern beginnt die Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr. 29. Kanada Nach dem kanadischen Strafgesetzbuch beginnt die Strafmündigkeit mit 12 Jahren.8 30. Fazit In den meisten Ländern der Europäischen Union liegt die Grenze zur Strafmündigkeit also grundsätzlich bei 14 bzw. 15 Jahren. Nur in den wenigsten Ländern liegt sie darunter (bei 10 und 12 Jahren). In der Regel werden gegen Straftäter, die jünger als 18 Jahre alt sind, spezielle Sanktionen verhängt, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. *** 8 S. Art. 13 des Criminal Code, abrufbar unter: https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/c-46/page-4.html#docCont (letzter Abruf: 06.08.2019).