© 2016 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 117/16 Sanierungsbedarf von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Einfamilienhäusern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 117/16 Seite 2 Sanierungsbedarf von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Einfamilienhäusern Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 117/16 Abschluss der Arbeit: 2. August 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 117/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Zahl der betroffenen Häuser 4 3. Förderprogramme 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 117/16 Seite 4 1. Einleitung Die Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittel waren bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen.1 In den Jahren 1956 bis 1989 wurden in Einfamilienhäusern und anderen Objekten biozide Holzschutzmittel eingesetzt. Nach Messungen sollen in Einzelfällen extrem hohe Nervengiftwerte und Dioxinbelastungen vorliegen. Zahlreiche Dachstühle werden zwischenzeitlich nachträglich mit Dämmmaterial isoliert. Hierdurch könnte eine luftdichte Einkapselung der Schadstoffe erfolgen und die Gefährdung der Hausbewohner erhöhen. In diesem Zusammenhang wäre die Zahl der betroffenen Häuser, die mit bioziden Holzschutzmitteln behandelt wurden, von Interesse (Ziffer 1.). Entsprechendes gilt für die Frage, ob Förderprogramme zur Sanierung derart belasteter Altbauten bestehen oder in Planung sind (Ziffer 2.). Zu der Frage, wie infolge der Luftdichtheit durch Wärmeschutzmaßnahmen die Gefährdung der Hausbewohner durch diffundierende Holz- und Flammschutzmittel, Aldehyde, VOC und PCB zu bewerten ist, nimmt der Fachbereich WD 8 gesondert Stellung. 2. Zahl der betroffenen Häuser Zu den vorgestellten Fragen wurde eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeholt. Zu der Frage nach der Zahl der betroffenen Häuser oder Objekte wurde mitgeteilt, dass der Bundesregierung eine offizielle Zahl der mit den entsprechenden Holzschutzmitteln behandelten Häuser oder anderen Objekten nicht bekannt sei. Des Weiteren weist das BMUB in diesem Zusammenhang darauf hin, dass biozide Holzschutzmittel nicht automatisch einen Sanierungsbedarf auslösen. Es komme vielmehr auf die jeweiligen Inhaltsstoffe an. Vermutlich seien „Holzschutzmittel der Vergangenheit“ gemeint, die als Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP) und Lindan enthielten. 1 Vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-Drucks. 18/3691, Antwort der Bundesregierung zu dem Thema „Anhaltende Folgen des Holzschutzmittelskandals in den 1980er-Jahren – Verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Giftstoffen in Holzschutzmitteln“, BT-Drucks. 18/3978; Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drucks. 18/5499; Antwort der Bundesregierung zu dem Thema „ Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittel und andere Biozide“, BT-Drucks. 5711. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 117/16 Seite 5 3. Förderprogramme Zu der Frage, ob Förderprogramme zur Sanierung derart belasteter Altbauten bestehen, teilte das BMUB mit: „Förderprogramme zur Sanierung sind nicht bekannt.“ Eine ausdrückliche Stellungnahme zu der weitergehenden Frage, ob derartige Förderprogramme in der Planung sind, erfolgte nicht. Insgesamt nahm das BMUB zur Beantwortung der vorgestellten Fragen ergänzend Bezug auf die Antworten der Bundesregierung auf den BT-Drucksachen 18/3978 (Anlage 1) und 18/ 5711 (Anlage 2). Die Bundesregierung weist hier unter anderem darauf hin, dass sie auch als Konsequenz aus dem Holzschutzmittelskandal in den 1980er-Jahren für eine umfassende EU-weite Regelung eingetreten sei, um insbesondere Holzschutzmittel einem Zulassungsverfahrens zu unterziehen. Dies erfolgte zunächst durch die EG-Biozid-Richtlinie2, welche durch das Biozid-Gesetz im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die EG-Biozid-Richtlinie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Bereitstellen auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten abgelöst. Die Verordnung gilt seit 1. September 2013 in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Biozidprodukte werden gemäß EU-Recht nur dann zugelassen, wenn sie nachweislich keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.3 In ihren Vorbemerkungen tritt die Bundesregierung unter anderem der Behauptung entgegen, „dass nach DIN 68800 alle Häuser in den Jahren von 1956 bis 1990 verpflichtend mit pentachlorphenolund lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt werden mussten“. In der Praxis seien seinerzeit sehr unterschiedliche Holzschutzmitteltypen angewandt worden. Die Holzschutzmittel -Verzeichnisse der betreffenden Jahre zeige das breite Spektrum der in Frage kommenden Präparate , wobei im vorbeugenden Holzschutz seinerzeit z. B. wasserlösliche Holzschutzmittel- Wirkstoffe auf der Basis von Fluorsilikaten eine breite Anwendung gefunden hätten. Lösemittelhaltige Präparate, wozu insbesondere Pentachlorphenol- sowie Lindan-haltige Formulierungen gehörten, hätten in den 1950er und 1960er Jahren eine deutlich geringere Rolle gespielt.4 Ende der Bearbeitung 2 Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02. 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Abl. L 123 vom 24.04.1998, S. 1). 3 BT-Drucks. 18/3978, S. 3. 4 BT-Drucks. 18/5711, S. 2 unter Hinweis auf Willeitner, Zeitliche Entwicklung der Holzschutzmittel mit Prüfzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, Mitteilungen Institut für Bautechnik, 1981, Heft 6, S. 186 bis 190.