© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 100/19 Übersicht über die Evaluierungen der Städtebauförderung des Bundes Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 2 Übersicht über die Evaluierungen der Städtebauförderung des Bundes Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 100/19 Abschluss der Arbeit: 14.06.2019 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Soziale Stadt 4 3. Stadtumbau 4 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 5 5. Städtebaulicher Denkmalschutz 6 6. Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke 6 7. Zukunft Stadtgrün 7 8. Fazit 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 4 1. Einleitung Städte und Gemeinden benötigen wirksame Unterstützung bei der Anpassung an den sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Wandel. Dafür stellen Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung verschiedene „lernende“ Instrumente zur Verfügung. Zur wirksamen Überprüfung und erfolgreichen Weiterentwicklung dieser Maßnahmen erfolgt regelmäßig eine Evaluation.1 Es wird ein Überblick über die verschiedenen Programme zur Städtebauförderung und die Evaluierung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gegeben. Aufgrund des großen Umfangs der Dateien wird für ein besseres Verständnis der Link zu der jeweiligen Evaluation angegeben. Die Erläuterungen stellen nur eine Zusammenfassung dieser Dateien dar. 2. Soziale Stadt Das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt seit 1999 finanziell Städte und Gemeinden bei der Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere und der Verbesserung der Lebensumstände sowie der Teilhabe der Bewohner. Es soll sowohl das baulich-räumliche Umfeld als auch die soziale Infrastruktur verbessert werden. Zudem soll die Aufwertung des Quartierimages eine Stigmatisierung bzw. Diskriminierung verhindern. Die letzte Zwischenevaluierung2 erfolgte zwischen Oktober 2014 und November 2017. Das Programm wird darin positiv bewertet. Es leiste einen sehr wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele und werde eingesetzt, wo es am nötigsten ist. Durch die baulich-investiven Maßnahmen würden erhebliche Verbesserungen in den Quartieren und der Bildungsinfrastruktur erreicht. Als nicht ausreichend wird das Ineinandergreifen von baulich-investiven und sozial-integrativen Maßnahmen anderer Ressorts bewertet. Die Weiterführung des Programms mit dem bisherigen Mitteleinsatz wird empfohlen. Zudem soll die Bemühung um eine Bündelung der Ressourcen auf Bundes- und Länderebene konsequent fortgesetzt werden. 3. Stadtumbau Das Programm „Stadtumbau“ von 2017 ist eine Zusammenführung der Bund-Länder-Förderprogramme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Es dient der Entwicklung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen, insbesondere der Infrastrukturanpassung. 1 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, „Inhaltliche Grundlagen, Evaluierung, Monitoring“, abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Grundlagen/InhaltlicheGrundlagen/Inhaltliche- Grundlagen_node.html (letzter Abruf: 13.06.2019). 2 „Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen /2017/zwischenevaluierung-soziale-stadt-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (letzter Abruf: 13.06.2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 5 Seit Februar 2018 wird untersucht, wodurch die Anpassung der Infrastruktur ausgelöst wurde und wie die Anpassung stattfindet. Dabei werden auch die Daten der vorherigen Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West genutzt. Die Analyse der Daten ist qualitativ zur Erklärung angelegt, es werden keine repräsentativen Ergebnisse erzeugt. Die Untersuchung3 ergab bis jetzt, dass durchschnittlich rund ein Viertel aller Gesamtmaßnahmen des Stadtumbaus die Anpassung der Infrastruktur betraf. Beim Rückbau städtischer Infrastruktur waren deutlich mehr ostdeutsche als westdeutsche Gebäude betroffen, 2016 nähern sich die Werte aber an. Maßnahmenschwerpunkte bei der Anpassung stellen die Bereiche Bildung, Kultur und Kinder bzw. Jugendliche dar. Im Statusbericht 20184 wird eine positive Bilanz gezogen und Bedarf für die weitere Durchführung gesehen. Durch die Veränderungen auf dem Immobilienmarkt, insbesondere dem Verkauf kommunaler Wohnungsbestände, verringerte sich teilweise die Kooperationsbereitschaft bzgl. des Stadtumbaus. Es wird ausdrücklich auf die notwendige Beteiligung und Mitwirkung der Bürger hingewiesen, welche in Zukunft noch verbessert werden sollte. 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Durch Mittel des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ werden Kommunen seit 2008 dabei unterstützt, Innenstädte, Ortskerne und Ortsteilzentren zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Es werden Bau-, Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen kombiniert , um die Nutzungsvielfalt durch gemeinsames Handeln der Bevölkerung zu stärken. In der letzten Untersuchung5 von 2018 wurde der positive Einfluss des Programms auf die zentralen Stadträume bestätigt. Dabei wurden aber auch andere Ursachen wie die allgemeine Anziehungskraft von Städten berücksichtigt. Durch die Mittel des Programms konnte die Funktionsvielfalt gestärkt und eine neue städtebauliche Qualität hergestellt werden. Es wurden Investitionsimpulse und sich daraus ergebende positive Auswirkungen ausgelöst. Im Vergleich zur Zwischenevaluation 2015 konnten auch in besonders herausfordernden Gebieten (z.B. Bewältigung des Klimawandels, Digitalisierung) positive Entwicklungen festgestellt werden. Die Städtebauförderung für Stadt- und Ortsteilzentren wird aber trotz dieser Erfolge noch immer als erforderlich angesehen. Das Programm hat nicht alle Zentren mit einem Förderbedarf erreicht. Die zuletzt aufgenommenen Fördergebiete konnten erst mit der Programmumsetzung beginnen. 3 „Städtische Infrastruktur im Stadtumbau unter Wachstums- und Schrumpfungsbedingungen“, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung /Staedtebaufoerderung/Forschungsprogramme/stadtumbau/projekte/staedtische-infrastrukturen/01- start.html?nn=441232¬First=true&docId=1907606#doc1907606bodyText1 (letzter Abruf: 14.06.2019). 4 „Vielfalt im Stadtumbau Statusbericht 2018“, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stand: Januar 2019, S. 114 ff., abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen /StBauF/Stadtumbau/Statusbericht%202018.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (letzter Abruf: 14.06.2019). 5 „Zehn Jahre Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Vierter Statusbericht zum Zentrenprogramm der Städtebauförderung “, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung .info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/AktiveStadtOrtsteilzentren/Statusbericht 4.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (letzter Abruf: 14.06.2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 6 Außerdem existieren die äußeren Rahmenbedingungen, die zu Funktionsverlusten in den zentralen Versorgungsbereichen führen, noch immer und neue Herausforderungen kommen dazu. 5. Städtebaulicher Denkmalschutz Durch das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung historischer Straßenzüge, Plätze, Stadtkerne oder Stadtquartiere unterstützt werden . Das Programm wurde bereits 1991 für die damals neuen Bundesländer eingeführt. 2009 erfolgte die Einführung in den westlichen Ländern. Aktuell werden Entwicklungsperspektiven für historische Schlüsselgebäude untersucht. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchung veröffentlicht unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung/Forschungsprogramme /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Projekte/zukunft-bestand/01- start.html?nn=441510¬First=true&docId=2047626 Eine weitere aktuelle Untersuchung ist der „Praxistest zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz “. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchung veröffentlicht unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung/Forschungsprogramme /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Projekte/praxistest/01- start.html?nn=441510¬First=true&docId=1850626 Die frühere Untersuchung6 des Programms erläutert, dass die Erfolge bis 2009 und der offensichtliche Bedarf der westlichen Bundesländer zur Ausweitung des Anwendungsbereichs führten. Als Grundlage des Programmerfolgs wurde unter anderem die eindeutige und hinsichtlich verändernder Herausforderungen flexible sowie problemadäquate Förderrahmensetzung von Bund und Ländern als spezifisches Instrument des Städtebaulichen Denkmalschutzes identifiziert. Zusätzlich informieren die „Informationsdienste Städtebaulicher Denkmalschutz“7 über aktuelle Sachstände und Erfolge des Programms. 6. Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Das Ziel des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ war die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen. Die teilnehmenden Kommunen weisen zum Großteil eine besonders ausgeprägte Strukturschwäche auf. Nach der 6 „Evaluierung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz - 1991 - 2008 Abschlussbericht“, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Stand: Mai 2012, S. 96 ff., abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen /2012/DL_EvaluierungStaedtebaulDenkmalschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (letzter Abruf: 14.06.2019). 7 Jeweils abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedtebaulicherDenkmalschutz /informationsdienste/Informationsdienste_node.html (letzter Abruf: 14.06.2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 7 Zwischenevaluierung, die im Dezember 2018 abgeschlossen wurde,8 hat sich das Programm gut entwickelt und wurde verstärkt durch die Kommunen nachgefragt. Den unterschiedlichen Strukturvoraussetzungen kann das Programm demnach durch eine ausgeprägte Flexibilität gerecht werden. Die Planungen im Rahmen des Programms setzen eine hohe Kompetenz der örtlichen Verwaltung voraus. Schwer vermittelbar ist der (durch das Programm verfolgte) überörtliche Ansatz, wenn die Beteiligten wenig Erfahrung mit der Umsetzung von Städtebauförderung haben. Dem kann mit der Veranschaulichung erfolgreicher Beispiele begegnet werden. Als Herausforderung werden auch die Bündelung unterschiedlicher Finanzquellen und die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung angesehen. Der Zweite Statusbericht hebt besonders die Fokussierung des Programms auf kleinere Städte und Gemeinden hervor. Durch den anspruchsvollen Ansatz bzgl. der Kooperationsbereitschaft solle dem Programm noch mehr Zeit eingeräumt werden. Die Konzepte sollten an den Umsetzungsstand angepasst und aktualisiert werden. Die Relevanz des Programms werde sich in Zukunft noch vergrößern, eine jährliche Aufstockung der Mittel wird empfohlen. Durch die Finanzhilfen werden erforderliche Anpassungen und die Sicherung der Lebensqualität in vielen Kommunen ermöglicht. Das Fazit des Statusberichtes wird dieser Dokumentation beigefügt: „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Zweiter Statusbericht zum Städtebauförderungsprogramm“, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Stand: Mai 2018, abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen /2018/kleinere-staedte-gemeinden-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Anlage 1 7. Zukunft Stadtgrün Zur Verbesserung der grünen Infrastruktur in Städten werden den Kommunen seit 2017 Finanzmittel des Bundes über das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung gestellt. Im ersten Statusbericht (Anlage 2) wird eine differenzierte Bilanz gezogen: Zwar werde die städtische Attraktivität gesteigert, aber die Umsetzung der Klimaanpassung (z.B. Regenwassermanagement ) müsse noch verbessert werden. In der kommunalen Umsetzung fänden biologische Vielfalt, Naturerfahrung und Umweltgerechtigkeit noch wenig Beachtung. Die Ursache dafür könne die Nutzung anderer Förderprogramme sein. Auch die Multifunktionalität von Grünflächen sei noch verbesserungsbedürftig. Hinsichtlich der Akteure der Städtebauförderung werden vereinzelt Grünflächenämter zu Antragstellern , was für diese eine neue Aufgabe ist. Darin wird im Statusbericht eine Chance zur Kompetenzerweiterung gesehen. Sind dagegen weiter die Stadtplanungsämter für die Antragstellung 8 Der Bericht ist noch nicht veröffentlicht. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist abrufbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung/Forschungsprogramme/Kleinere StaedteGemeinden/projekte/zwischenevaluierung/01-start.html?nn=1162352¬First=true&docId=1499588 (letzter Abruf: 14.06.2019). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 100/19 Seite 8 zuständig, erhofft man sich positive Effekte in Bezug auf die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit den Grünflächenämtern und Wasserbehörden. Durch die Förderung freiwilliger Leistungen ist die Inanspruchnahme des Programms für Kommunen in Haushaltsnotlagen schwierig. Auch die langfristigen Kosten zur Pflege der geschaffenen Grünflächen müssen als Kostenfaktor berücksichtigt werden. Deswegen fordern Kommunen zusätzlich die Förderung der Entwicklungspflege dieser Flächen. Die zurückhaltende Inanspruchnahme von Verfügungsfonds, dem grünen Quartiersmanagement und der Förderung multifunktionaler Grünflächen sollte durch die Forschung untersucht werden . In der Evaluierung ist auf die Wirksamkeit der Instrumente zu achten. Weiterhin sollte für das Programm „Zukunft Stadtgrün“ die Neuausweisung von Fördergebietskulissen und die Überlagerung mit bestehenden Fördergebietskulissen zugelassen werden. Es wird zudem die bessere Beratung der Kommunen während der Antragstellung (insbesondere durch die Länder) empfohlen. Zur vertieften Auseinandersetzung und den Handlungsempfehlungen für Kommunen wird auf den Ersten Statusbericht hingewiesen: „Erster Statusbericht zum Städtebauförderungsprogramm“, Bundestransferstelle Zukunft Stadtgrün, Stand: Dezember 2018, auch abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung .info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/ZukunftStadtgruen/Erster_Statusbericht _Zukunft_Stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Anlage 2 8. Fazit Jedes Programm im Rahmen der Städtebauförderung wird wissenschaftlich begleitet und regelmäßig evaluiert. Insgesamt wird die Bilanz positiv ausfallen. Insbesondere durch die wissenschaftliche Begleitung wurden die Programme weiterentwickelt. Auch das neuste Programm „Zukunft Stadtgrün“ wird verstärkt wahrgenommen. Die Verbesserungspotenziale werden gesehen und thematisiert. ***