WD 7 - 3000 - 089/18 (19. April 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Mit Beschlüssen vom 3. November 2017 (Az. 2 B 573/17 und 2 B 584/17) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Beschwerden mehrerer Anwohner sowie der Betreiberin eines Klinikums und der Eigentümerin der die Klinik betreffenden Grundstücke gegen die Versagung von Eilrechtsschutz durch das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die geplante Errichtung dreier Windenergieanlagen in der Gemarkung Bous (Windpark Bous) zurückgewiesen. Hiernach bestünden keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für diesen Windpark erteilten Genehmigung , – vgl. Pressemitteilung vom 13. November 2017 der Gemeinsamen Pressestelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes, Geschäfts-Nr.: 1274-PM-10-17, zuletzt abgerufen am 18.04.2018: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_oberverwaltungsgericht /1274-PM-10-17.pdf. Nach Medienberichten soll allerdings die Genehmigung für den Windpark Bous unter dem „Vorbehalt “ erfolgt sein, dass die UNESCO keine Beeinträchtigung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte sehe und der Errichtung des Windparks zustimme, – vgl. Saarbrücker Zeitung vom 13. November 2017, „Eilantrag gegen Windpark Bous abgelehnt “, zuletzt abgerufen am 18.04.2018: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland /saarbruecken/puettlingen/eilantrag-gegen-windpark-bous-abgelehnt_aid-6829094. Vor diesem Hintergrund kann sich die Frage stellen, ob und in welchem Umfang – vor einer Entscheidung in der Hauptsache – vorbereitende Arbeiten für die Errichtung des Windparks zulässig sind. Grundsätzlich nimmt der Wissenschaftliche Dienst nach seinen Verfahrensgrundsätzen in dem vorliegenden Einzelfall keine Rechtsprüfungen vor. Zu den völkerrechtlichen Wirkungen des Übereinkommens der UNESCO sowie zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen (WKA) und der Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbildes, – vgl. Kilian, Die Brücke über die Elbe: völkerrechtliche Wirkungen des Welterbe-Übereinkommens der UNESCO, Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2008, S. 248 ff., Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Die UNESCO und die Genehmigung von Windkraftanlagen Kurzinformation Die UNESCO und die Genehmigung von Windkraftanlagen Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 – sowie Verwaltungsgericht (VG) Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010, 5 K 670/06, Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2011, S. 46 ff. ***