© 2016 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 084/16 Haftung für öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten bei Unternehmensübergang und Insolvenz Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 084/16 Seite 2 Haftung für öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten bei Unternehmensübergang und Insolvenz Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 084/16 Abschluss der Arbeit: 7. Juni 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 084/16 Seite 3 In folgender Übersicht werden Materialien zu der Fragestellung zusammengestellt, wer für öffentlich -rechtliche Verbindlichkeiten eines Unternehmens im Falle dessen Übernahme durch Dritte oder Insolvenz einzustehen hat: Landtag Brandenburg, Drucksache 6/1499 – Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 531 der Abgeordneten Heide Schinowsky der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN (Drucksache 6/1190): Transparenz und Sicherheit bei Rückstellungen für Folgeschäden der Braunkohletagebaue, Fragen 5 und 7. Stefan Bergs, Rückstellungen im Braunkohlenbergbau – Auswirkungen der Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach BBergG, Wiesbaden 2006, S. 7 - 42. --------------- Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern, 8. Senat, Urteil vom 21. August 2010 – Az. 8 BV 06.1795. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 7. Senat, Urteil vom 16. März 2006 – Az. 7 C 3/05. Eui Pyo Hong, Die Rechtsnachfolge im Polizeirecht – Dargestellt am Beispiel der Sanierungspflicht (Diss.), Göttingen 2008, S. 1 – 22 und S. 46 – 81. Martin Nolte / Marian Niestedt, Grundfälle zur Rechtsnachfolge im Öffentlichen Recht, in: Juristische Schulung (JuS) 2000, S. 1071 – 1075 (Teil I) und S. 1172 – 1178 (Teil II). ---------------- Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen, Urteil vom 15. April 2009 – Az. 1 KO 661/07. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 7. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2007 – Az. 7 C 40/07. Hendrik Hefermehl, Öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Gefahrenbeseitigung und Kostenerstattung , in: Hans-Peter Kirchhof / Horst Eidenmüller / Rolf Stürner (Hrsg.), Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Auflage, München 2013, § 55 InsO Rn. 88 – 94. Karsten Schmidt, Neues zur Ordnungspflicht in der Insolvenz einer Handelsgesellschaft?, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, S. 3344 – 3347. Olaf Däuper / Dörte Fouquet / Wolfgang Irrek, Finanzielle Vorsorge im Kernenergiebereich – Etwaige Risiken des Status quo und mögliche Reformoptionen, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), Berlin 2014, S. 33 – 50. - Ende der Bearbeitung -