© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 081/19 Bußgelder gegen Automobilhersteller im Rahmen des „Dieselskandals“ Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 081/19 Seite 2 Bußgelder gegen Automobilhersteller im Rahmen des „Dieselskandals“ Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 081/19 Abschluss der Arbeit: 17. Mai 2019 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 081/19 Seite 3 Im Zuge des sog. Dieselskandals stellte sich unter anderem die Frage, ob bzw. auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Voraussetzungen gegen die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls auch Bußgelder verhängt werden können. Dies wird in Bezug auf die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) in dem als Anlage 1 beigefügten Sachstand „Geldbußen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung – § 37 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)“1 erörtert . Darüber hinausgehend wird diese Fragestellung in dem in Auszügen als Anlage 2 beigefügten Sachstand „Manipulation von Emissionskontrollsystemen durch Autohersteller – Mögliche zivil- und strafrechtliche Implikationen“2 behandelt. Zur Frage der Höhe der Bemessung entsprechender Geldbußen und zur Gewinnabschöpfung trifft die als Anlage 3 beigefügte Kurzinformation „Höhe der Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)“3 weitere Feststellungen. Medienberichten zufolge wurden im Rahmen des Dieselskandals gegen verschiedene Automobilhersteller entsprechende Geldbußen verhängt, vgl. hierzu die als Anlage 4 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Az. WD 7 - 3000 - 233/18 vom 23. Oktober 2018, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/581724/519233ac937a46ee925983ee57f9dcc3/WD-7-233-18-pdfdata .pdf. 2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Az. WD 7 - 3000 - 184/15 vom 15. Oktober 2015, S. 10-12, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/405432/c61725826babe5c65ae39282800168ef/WD-7- 184-15-pdf-data.pdf. 3 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Nr. 207/15 vom 10. November 2015, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/642916/fa331b566ad25940507c362c44daef22/WD-7-207-15-pdfdata .pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 081/19 Seite 4 beigefügten Meldungen von beck-online „Staatsanwaltschaft verhängt Millionenbußgeld gegen Porsche“4 sowie „Diesel-Skandal: Audi muss 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen“5. * * * 4 becklink 2013032 vom 7. Mai 2019, abrufbar unter https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok %2Fbecklink%2F2013032.htm&anchor=Y-300-Z-BECKLINK-N-2013032. 5 becklink 2011220 vom 16. Oktober 2018, abrufbar unter https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata %2Freddok%2Fbecklink%2F2011220.htm&anchor=Y-300-Z-BECKLINK-N-2011220.