© 2019 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 080/19 Zivilrechtliche Ansprüche gegen Automobilhersteller im Rahmen des sog. Dieselskandals Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 080/19 Seite 2 Zivilrechtliche Ansprüche gegen Automobilhersteller im Rahmen des sog. Dieselskandals Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 080/19 Abschluss der Arbeit: 17. Mai 2019 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 080/19 Seite 3 Im Zuge des sog. Dieselskandals stellte sich unter anderem die Frage, welche zivilrechtlichen Ansprüche gegen die betroffenen Unternehmen grundsätzlich in Betracht kommen können. Die insofern potentiell relevanten zivilrechtlichen Ansprüche von Käufern betroffener Wagen fasst der in Auszügen als Anlage 1 beigefügte Sachstand „Manipulation von Emissionskontrollsystemen durch Autohersteller – Mögliche zivil- und strafrechtliche Implikationen“1 zusammen. Auch der als Anlage 2 beigefügte Beitrag „Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge“2 widmet sich dieser Thematik. Gegenwärtig ist eine erhebliche Zahl einschlägiger Klagen – zum Teil gegen den jeweiligen Hersteller , zum Teil gegen den Verkäufer – anhängig, wie etwa einer Übersicht der Stiftung Warentest unter https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/ entnommen werden kann. Anfang 2019 hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang unter Verweis auf eine entsprechende Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste3 in einem Hinweisbeschluss ausgeführt , dass ein Fahrzeug nicht frei von Sachmängeln sei, wenn bei Übergabe an den Käufer eine – den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende – Abschalteinrichtung installiert ist, die gem. Art. 5 II 1 VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig ist.4 Anhängig ist zudem eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC gegen Volkswagen eingereichte Musterfestellungsklage mit dem Ziel, feststellen zu 1 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Az. WD 7 - 3000 - 184/15 vom 15. Oktober 2015, S. 4-9, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/405432/c61725826babe5c65ae39282800168ef/WD-7- 184-15-pdf-data.pdf. 2 Heese, Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge, NJW 2019, 257. 3 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen – Zur Reichweite des Verbots nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, Az. WD 7 - 3000 - 031/16 vom 16. März 2016, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/417458/a55f9af383df0cf6862384d0b5b83611/WD-7- 031-16-pdf-data.pdf. 4 BGH, Hinweisbeschluss vom 8.1.2019 – VIII ZR 225/17 (NJW 2019, 1133). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 080/19 Seite 4 lassen, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher Schadenersatz schulde.5 Zu der Klage sollen bereits mehr als 400.000 Anmeldungen in das Klageregister erfolgt sein.6 Weiterhin in Betracht kommen kann im Rahmen des Dieselskandals grundsätzlich eine Kapitalmarktinformationshaftung nach dem Wertpapierhandelsgesetz7, wie der als Anlage 3 beigefügte Beitrag „Kapitalmarktinformationshaftung ohne Vorstandswissen“8 darlegt. Entsprechende Klagen gegen die Volkswagen AG, zu denen ein Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG9 eingeleitet wurde, belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von 8,8 Mrd. Euro.10 Die vorstehend behandelten möglichen zivilrechtlichen Ansprüche können nicht nur von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts geltend gemacht werden, sondern grundsätzlich entsprechend auch seitens der öffentlichen Hand, soweit sie – etwa als Anlegerin11 oder als Käuferin von Kraftfahrzeugen – in entsprechenden privatrechtlichen Beziehungen zu dem jeweiligen Automobilhersteller steht und die jeweiligen Ansprüche nicht Verbrauchern vorbehalten sind. Letzteres betrifft insbesondere die Musterfeststellungsklage. * * * 5 Vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-somachen -sie-mit-29738. 6 Vgl. vorhergehende Fußnote. 7 Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist. 8 Thomale, Kapitalmarktinformationshaftung ohne Vorstandswissen, NZG 2018, 1007. 9 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist. 10 Vgl. Pressemitteilung OLG Braunschweig vom 8. März 2017, abrufbar unter http://www.oberlandesgerichtbraunschweig .niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anlegerklagen-gegen-volkswagen-ag--- oberlandesgericht-braunschweig-bestimmt-musterklaeger-151819.html. 11 Vgl. etwa „Freistaat Bayern verklagt Volkswagen wegen Abgas-Skandals“, Süddeutsche Zeitung vom 2. August 2016, abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/volkswagen-freistaat-bayern-verklagt-volkswagen -wegen-abgas-skandal-1.3104635.