WD 7 - 3000 - 066/16 (19. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Eine erste Recherche führte zu folgenden Ergebnissen: Gemäß Art. 118 des StGB der Niederlande (Zweites Buch. Kriminalität) gibt es im Titel III. (Verbrechen gegen die Köpfe von befreundeten Staaten und anderen international geschützten Personen ) eine Regelung, die im Wesentlichen der des § 103 StGB entspricht. Eine Verbürgung der Gegenseitigkeit bei der Strafverfolgung sowie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Regierung sind in der Regelung jedoch nicht enthalten. Finnland Im finnischen StGB gab es 1995 eine ähnliche Regelung. Danach hat der finnische Strafgesetzgeber den Abschnitt „Straftaten gegen befreundete Staaten“ aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen . Schweden Schweden hatte bereits 1971 die dem § 103 StGB entsprechenden Strafnormen aufgehoben. Frankreich Frankreich hat ähnliche Regelungen bereits abgeschafft. Eine weitergehende Recherche erscheint nur auf Grund einer EZPWD-Anfrage erfolgversprechend . -Ende der Bearbeitung- Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Strafbarkeit der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten in anderen EU-Ländern