WD 7 - 3000 - 065/19 (24. April 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Als Speziallager werden Lager bezeichnet, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eingerichtet wurden und bis 1950 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bestanden. Insgesamt gab es in der SBZ zehn Speziallager: Mühlberg, Buchenwald bei Weimar, Berlin-Hohenschönhausen , Bautzen, Ketschendorf, Jamlitz (zuvor in Frankfurt Oder), Sachsenhausen (Oranienburg ), Weesow (Werneuchen), Torgau und Fünfeichen (Neubrandenburg), zu Verfahren vor dem Sowjetischen Militärtribunal und der Übergabe von russischen Unterlagen im Jahre 2007 vgl. die Übersicht der Online-Enzyklopädie Wikipedia; zuletzt aufgerufen am 18.04.2019: https://de.wikipedia.org/wiki/Speziallager. Diese Speziallager waren in der 13. Legislaturperiode auch bereits Gegenstand von Untersuchungen durch die Enquetekommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“. In ihrem Schlussbericht nimmt die Enquetekommission insbesondere Stellung zu den dortigen Haftbedingungen und verweist auch auf das Zentrale Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF); hier soll sich unter anderem der größte Teil der Akten der SMAD, einschließlich der Akten der Speziallager befinden, vgl. Schlussbericht der Enquetekommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“, BT-Drucks. 13/11000 v. 10.06.1998, S. 20, 219; zuletzt aufgerufen am 18.04.2019: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/110/1311000.pdf. Die Voraussetzungen, unter denen für die Insassen derartiger Speziallager eine strafrechtliche Maßnahme für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden kann, sind in § 1 StrRehaG geregelt . Hiernach muss es sich um die Maßnahme eines deutschen Gerichts (§ 1 Abs. 1 StrRehaG) oder einer deutschen Behörde (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) im Gebiet der DDR oder Ost-Berlins handeln . Nach dem StrRehaG können deshalb keine Entscheidungen eines sowjetischen Militärtribunals beurteilt werden, vgl. §§ 1, 2 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2664), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2408), abrufbar unter (Stand: 24.04.2019): https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/StrRehaG.pdf. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Entschädigung für die Inhaftierung in Speziallagern der SBZ Kurzinformation Entschädigung für die Inhaftierung in Speziallagern der SBZ Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau- und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Aufgrund des Fehlens einer strafrechtlichen Entscheidung eines deutschen Gerichts sind Entscheidungen der Sowjetischen Militärtribunale (SMT) und der außerordentlichen Organe des Volkskommissariats des Inneren (NKWD, NWD) aus völkerrechtlichen Gründen einer strafrechtlichen Rehabilitierung selbst dann nicht zugänglich, wenn die Strafen in DDR-Vollzugseinrichtungen verbüßt wurden, vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 05.12.2008 – BRH 13362/07, BeckRS 2009, 08670 – beckonline unter Hinweis auf Heinatz, NJW 2000, 3022, 3026; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1995, 21; einschränkend OLG Rostock, OLG-NL 1994, 70; Bruns/Schröder/Tappert, NJ 1992, 394, 395; OLG Dresden, VIZ 2004, 550, 551; LG Berlin, NJ 2000, 47. Im Falle einer Verurteilung durch ein sowjetisches Gericht oder Tribunal sowie einer besatzungshoheitlichen Internierung kann die Rehabilitierung nur durch die nach dem Zerfall der ehemaligen Sowjetunion nunmehr zuständige russische Föderation oder durch einen anderen Nachfolgestaat auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion erfolgen. Russland hat sich insoweit bereit erklärt , in Einzelfällen aus der Zeit nach 1945 Rehabilitierungen auf Antrag auszusprechen. An einer förmlichen Rehabilitierung dieser Opfergruppe entsprechend den Regelungen in §§ 1 und 2 StrRehaG sah sich der Gesetzgeber aus völkerrechtlichen Gründen gehindert. Überlebende der rund 9.000 zwischen 1945 und 1949 durch ein sowjetisches Militärtribunal Verurteilten können eine Rehabilitierung grundsätzlich nur bei den russischen Behörden beantragen. Ausnahmsweise kommt für Betroffene, die zwischen 1945 und 1950 in einem der sowjetischen Speziallager inhaftiert waren, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen in Betracht (vgl. § 25 Abs. 2, Satz 1 StrRehaG). Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Vergleichbarkeit dieser Leistungen mit denen nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder außergesetzlicher Härterichtlinien ist nicht gegeben. Entsprechendes gilt für die ausdifferenzierten Leistungen nach dem StrRehaG. Zu den Forderungen beispielswiese der „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)“ wird verwiesen auf die Internetseiten der UOKG, abrufbar unter (Stand: 24.04.2019): www.uokg.de/ ; Online-Enzyklopädie Wikipedia, abrufbar unter (Stand: 24.04.2019): https://de.wikipedia .org/wiki/Union_der_Opferverbände_Kommunistischer_Gewaltherrschaf; zu Beratungsangeboten für die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ/DDR wird verwiesen auf die Internetseiten der Bundesstiftung des öffentlichen Rechts zur Aufarbeitung der SED-Diktatur , abrufbar unter (Stand: 24.04.2019): https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/uploads /pdf-2011/beratungsangebote2010.pdf. ***