© 2017 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 058/17 Die Vergabe von IT-Dienstleistungen Maßnahmen zur Erleichterung von Vergabeverfahren in Österreich und Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 2 Die Vergabe von IT-Dienstleistungen Maßnahmen zur Erleichterung von Vergabeverfahren in Österreich und Deutschland Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 058/17 Abschluss der Arbeit: 11. Mai 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Österreich 4 2.1. Bundesbeschaffung GmbH (BBG) 4 2.2. Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen 5 3. Deutschland: Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 4 1. Einleitung Die Vergabe von IT-Dienstleistungen stellt Beschaffungsstellen nicht selten vor erhebliche Herausforderungen . Dies liegt zum einen an der regelmäßig erheblichen technischen Komplexität des Ausschreibungsgegenstands, zum anderen daran, dass bei individuellen IT-Dienstleistungen die Qualität der Leistung erst nach Vertragsschluss überprüft werden kann – was die Sicherstellung einer adäquaten Leistungserbringung zu einem angemessenen Preis erschwert.1 Um die Durchführung entsprechender Vergaben zu erleichtern und ggf. zu beschleunigen, sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich verschiedene Institutionen tätig und wurden verschiedene Maßnahmen getroffen. Vorliegend werden ausgewählte Informationen hierzu dokumentiert. 2. Österreich In Österreich hat die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen erstellt. 2.1. Bundesbeschaffung GmbH (BBG) Bei der zu 100 Prozent im Eigentum des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen stehenden 2 BBG handelt es sich „um einen Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand. Über ihre Verträge stellt die BBG der Verwaltung rund 1,4 Mio. Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung . (…) Die BBG wurde im April 2001 durch die Verabschiedung des BB-GmbH-Gesetzes gegründet . Aufgabe der Gesellschaft war anfangs ausschließlich die Einkaufsbündelung für den Bund, bis auf Wunsch der anderen Gebietskörperschaften die Zuständigkeit auch auf Länder, Gemeinden und ausgegliederte Unternehmen ausgeweitet wurde. Alle Dienststellen und Organisationen , die den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes unterliegen, können nun die Angebote des Einkaufsdienstleisters nutzen.“3 Der Finanzminister legt per Verordnung fest, in welchen Beschaffungsgruppen die BBG der öffentlichen Hand Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen soll.4 Ihre Produkte können über den hauseigenen e-Shop online bestellt werden.5 Der „Kundenkreis“ der BBG ist nicht auf die unmittelbare Bundesverwaltung beschränkt, sondern erstreckt sich „auf alle Bundesstellen wie Ministerien, Gerichte und Justizanstalten, aber 1 Vgl. Beig, IT-Dienstleistungen: Profis für alle Fälle. In: Beschaffung Austria Nr. 10, 2009, S. 10 (abrufbar unter http://www.bbg.gv.at/fileadmin/daten/Downloads/ba/ba_10_0911_dienstleistungen.pdf). 2 http://www.bbg.gv.at/ueber-uns/unternehmen/organisation/. 3 http://www.bbg.gv.at/ueber-uns/unternehmen/. 4 http://www.bbg.gv.at/ueber-uns/unternehmen/geschaeftsfelder/. 5 http://www.bbg.gv.at/ueber-uns/unternehmen/geschaeftsfelder/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 5 auch auf Länder, Gemeinden, Universitäten, Schulen, ausgegliederte Unternehmen und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich wie Krankenhäusern, Sozialversicherungen und Pflegeheimen .“6 2.2. Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Die BBG stellt in insgesamt 21 Losen sämtliche aus ihrer Sicht relevanten Leistungen im Bereich der IT-Dienstleistungen zur Verfügung7: – Begleitung der Einführung von CRM-/DMS-/ECM-Software-Applikationen – Beratung und Begleitung der Einführung und Wartung von Linux-Systemen – Beratung und Begleitung der Einführung und Wartung von Windows-Systemen – Business Intelligence/Datawarehouse Beratung – C#/.NET-Entwicklung – E-Government-Beratung – ITIL Beratung, Service-Management und Prozessoptimierung – Java-Entwicklung – Netzwerkberatung und Optimierung – Oracle – Beratung, Entwicklung undCustomizing – Projektcontrolling – Projektmanagement – Rechenzentrumsnahe Dienstleistungen – SAP – Beratung, Entwicklung und Customizing – Schulungen – Security-Beratung 6 Vgl. Beschaffung Austria Nr. 13, 2010, S. 10 (abrufbar unter http://www.bbg.gv.at/fileadmin/daten/Downloads /ba/ba_13_1011_auftraggeber.pdf). 7 Beig a.a.O. S. 11. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 6 – SOA-Beratung – Team Applikationsentwicklung – Team Softwareentwicklung Host – Visual Basic/VBA Entwicklung und Migration – Webentwicklung, Web-nahe Dienstleistungen Der Ablauf gestaltet sich für eine Beschaffungsstelle, die über die Rahmenvereinbarung der BBG eine IT-Dienstleistung vergeben will, wie folgt: „Bei der Auswahl eines konkreten Unternehmens geht der Auftraggeber folgendermaßen vor: Entweder der Auftrag wird unmittelbar an den bestplatzierten Partner vergeben. Die Bundesbeschaffung stellt für jedes Teillos ein einfaches Berechnungssystem zur Verfügung, in das der Auftraggeber die Anforderungen des jeweiligen Auftrages (Einsatzort, Dauer, Anzahl der Arbeitstage pro Woche etc.) eingibt. Am Ende spuckt ihm das System aus, welcher der Anbieter für sein Anliegen der Bestbieter ist. Dieser Unternehmer muss dann innerhalb einer Woche prüfen, ob er den Auftrag durchführen kann oder nicht. Wenn nicht, ist der Zweitplatzierte am Zug.“8 3. Deutschland: Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) In Deutschland ist das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern die zentrale Einkaufsorganisation im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.9 Das BeschA hat „die Aufgabe, durch Einkauf von zeitgemäßer Technik und kundenorientierter Dienstleistung die Behörden und öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aktiv zu unterstützen . Das BeschA berät Behörden und öffentliche Einrichtungen in allen Fragen des Einkaufs von Gütern und Dienstleistungen. Jährlich werden mit nationalen und internationalen Unternehmen über 3.000 Verträge abgeschlossen.“10 Im Rahmen einer Neukonzeption fungiert ab dem 1. Januar 2017 beim Beschaffungsamt die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) als so genannter Single Point of Contact (SPoC) für IT-Beschaffungen der gesamten unmittelbaren Bundesverwaltung: „Beschaffungsdienstleistungen im IT- und Kommunikationstechnik-Bereich werden ab sofort kompetent und serviceorientiert bei uns [d. h. der ZIB, Anm. d. Verf.] an einer Stelle durchge- 8 Beig a.a.O. S. 11. 9 Vgl. hierzu http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Behoerden/DE/bescha_einzel.html. 10 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Behoerden/DE/bescha_einzel.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 - 3000 - 058/17 Seite 7 führt. Die Bedarfsträger werden durch die ZIB beraten und entlang des gesamten Beschaffungsprozesses unterstützt, von der ersten Bedarfsmitteilung über die Vergabe bis zum Leistungsabschluss .“11 Die ZIB übernimmt ab 2017 „die Ausschreibung von Rahmenverträgen für Hardware, Software, Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Dienstleistung und IT-nahe Dienstleistungen (IKT) in der unmittelbaren Bundesverwaltung“ sowie „die Erstellung einer jährlichen Rahmenvertrags -Roadmap.“12 Ab 2018 soll die ZIB „die Ausschreibungen der planbaren Einzelvergaben mit einem Volumen ab 135 Tsd. Euro übernehmen. Ab Mitte des Jahres sollen die individuell pro Ressort vereinbarten Wertgrenzen gelten. Hierzu werden bis Ende 2017 entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit den Ressorts geschlossen.“13 Die Einrichtung der ZIB geht zurück auf die am 20. Mai 2015 von der Bundesregierung mit dem „Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund“ beschlossene Neuordnung der IT des Bundes.14 Die IT-Beschaffungsbündelung stellte einen von drei wesentlichen Handlungssträngen bei der IT- Konsolidierung dar.15 * * * 11 http://www.bescha.bund.de/DE/Beschaffung/ZIB/node.html. 12 http://www.bescha.bund.de/DE/Beschaffung/ZIB/node.html. 13 http://www.bescha.bund.de/DE/Beschaffung/ZIB/node.html. 14 http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/Buendelung-der-IT-Beschaffung/buendelung_der_it_beschaffung _node.html. 15 http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/Buendelung-der-IT-Beschaffung/buendelung_der_it_beschaffung _node.html.