WD 7 - 3000 - 055/20 (07.05.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Einleitung Die Covid-19-Epidemie hat unter anderem für die Reisebranche ganz erhebliche negative Auswirkungen gezeitigt. Um die Folgen von massenhaften Absagen und Stornierungen von Reisen für die Anbieter von Reisedienstleistungen abzufedern, werden so genannte Gutscheinlösungen diskutiert . Vorliegend wird aufgrund einer entsprechenden Anfrage dargelegt, welche Regelungen insofern in Frankreich getroffen wurden und welche Bezüge hierbei auf europäisches Recht bzw. europäische Institutionen angeführt wurden. 2. Regelungen in Frankreich Die französische Regierung hat am 25. März 2020 die Verordnung Nr. 2020-315 hinsichtlich der finanziellen Bedingungen der Auflösung bestimmter Verträge über touristische Reisen und Aufenthalte im Falle außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt erlassen. Die Verordnung stützt sich auf Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2020-290 vom 23. März 2020 der Dringlichkeit zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie. Im Wesentlichen räumt sie den Anbietern von Reisedienstleistungen das Recht ein, eine Erstattung in Gestalt einer gleichwertigen Leistung oder durch einen 18 Monate gültigen Gutschein vorzunehmen. 3. Bezugnahmen auf Europäische Ebene Im offiziellen Bericht zur o.g. Verordnung wird auf die außerordentlichen Auswirkungen insbesondere der europaweit hoheitlich angeordneten Reisebeschränkungen hingewiesen. Ziel der o.g. modifizierten Erstattungsmöglichkeiten sei es, die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu schützen. In diesem Zusammenhang wird angeführt, dass diese die Binnengrenzen überschreitende Problematik und die beabsichtigte Reaktion mittels Gutscheinen gegenüber der Europäischen Kommission adressiert worden seien und die Kommission in einschlägigen Leitlinien auf die Möglichkeit, Verbrauchern gegenüber Gutscheine zu erteilen, hingewiesen habe: „A cet effet, au regard de l'ampleur du risque économique au niveau européen, la Commission européenne a publié, le 19 mars dernier, des lignes directrices ouvrant la possibilité que soit proposé au client un avoir.“ Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Coronabezogene Gutscheinlösungen im Reiserecht – Situation in Frankreich Kurzinformation Coronabezogene Gutscheinlösungen im Reiserecht – Situation in Frankreich Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Dem entsprechend sei die nähere Ausgestaltung der Verordnung unter anderem nach einem Austausch mit der Verwaltungsebene der Europäischen Kommission erfolgt: „Les modalités du présent dispositif ont été définies après des échanges avec les services de la Commission européenne , les principales organisations professionnelles et les associations de consommateurs.“ Quellen: – Verordnung Nr. 2020-315: Ordonnance n° 2020-315 du 25 mars 2020 relative aux conditions financières de résolution de certains contrats de voyages touristiques et de séjours en cas de circonstances exceptionnelles et inévitables ou de force majeure, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cid- Texte=JORFTEXT000041755833. – Gesetz Nr. 2020-290: LOI n° 2020-290 du 23 mars 2020 d'urgence pour faire face à l'épidémie de covid-19, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000041755833. – Bericht: Rapport au Président de la, République relatif à l'ordonnance n° 2020-315 du 25 mars 2020 relative aux conditions financières de résolution de certains contrats de voyages touristiques et de séjours en cas de circonstances exceptionnelles et inévitables ou de force majeure, abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affich Texte.do?cidTexte=JORFTEXT000041755820&categorieLien=id. * * *